Anja Müller
Arbeitsbericht des Petitionsausschusses für das Jahr 2019
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, ich freue mich sehr, Sie erstmals von dieser Stelle aus über die Arbeit des Petitionsausschusses informieren zu können.
(Beifall DIE LINKE)
Da wir alle diese Hefte in unseren Postfächern gefunden haben, wird mein Bericht – ich glaube, in drei Minuten werden wir dann auch durch sein.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf aus dem Hause: Ich habe es
noch nicht!) Okay, dann werde ich es länger halten. Der Arbeitsbericht für das Jahr 2019 gibt einen umfangreichen Überblick über das Wirken des Petitionsausschusses. Neben statistischen Angaben finden sich insbesondere zahlreiche Beispielsfälle, die einen Überblick über die an den Landtag gerichteten Eingaben verschaffen sollen. Wenn ich Sie jetzt noch einmal gedanklich mitnehme in das abgelaufene Jahr 2019, dann weiß ich auch, dass der Rückblick in diesem Jahr deutlich schwerer fällt als in den vergangenen Jahren. Eine – wie soll ich es bezeichnen – ausgewachsene Thüringer Staatskrise zu Beginn des Jahres und die Corona-Pandemie haben fast vergessen lassen, dass es auch im Jahr 2019 bereits Probleme gegeben hat, die die Thüringer Bürgerinnen und Bürger bewegt und beschäftigt haben. Artikel 14 der Thüringer Verfassung ermöglicht jedermann, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Landtag zu wenden. Nach Artikel 65 bestellt der Landtag einen Petitionsausschuss, dem die Entscheidung über die an den Landtag gerichteten Eingaben obliegt. Damit ist der Petitionsausschuss der einzige in der Verfassung verankerte Pflichtausschuss, was bereits seine Sonderstellung und große Bedeutung beschreibt. Der Petitionsausschuss ist für die Bürgerinnen und Bürger die Anlaufstelle, wenn es darum geht, auf große und kleine Probleme im Umgang mit Behörden aufmerksam zu machen, mögliche Defizite in der Gesetzgebung aufzuzeigen oder einfach ganz persönliche Problemstellungen dem Parlament darzulegen. Damit ist der Petitionsausschuss eine wichtige Schnittstelle zwischen unserer Arbeit als gewählte Abgeordnete und den Bürgerinnen und Bürgern. Als Mitglied im Petitionsausschuss bekommt man schnell einen Eindruck, wo der Schuh drückt und welche Aufgaben in der parlamentarischen Arbeit grundsätzlich angegangen werden sollten. Im Berichtszeitraum 2019 haben den Petitionsausschuss insgesamt 764 neue Petitionen erreicht. Nach dem Allzeithoch im Jahr 2015 mit 1.130 Petitionen und ebenfalls über 1.100 Petitionen in den Jahren 2016 und 2017 ist damit nach 831 Petitionen im Jahr 2018 ein erneuter Rückgang der Eingangszahlen zu verzeichnen. An diese Feststellung schließt sich unweigerlich die Frage an, womit dieser Rückgang der Eingangszahlen erklärt werden kann. Wirft man dann noch mal einen genauen Blick auf die einzelnen Sachgebiete, dann fällt auf, dass wir zunächst in nahezu allen Bereichen vergleichbare Eingangszahlen verzeichnen konnten. Lediglich im Bereich Straf- und Maßregelvollzug sind die Eingänge von 169 auf 86 Petitionen signifikant zurückgegangen. Schauen wir noch ein Jahr weiter zurück, nämlich auf das Jahr 2017, da wurden im Bereich Straf- und Maßregelvollzug sogar noch 340 Petitionen registriert. Somit gingen aus dem Bereich Strafvollzug im vergangenen Jahr im Verhältnis zum Jahr 2018 83 Petitionen weniger und im Verhältnis zum Jahr 2017 sogar 254 Petitionen weniger ein, womit sich also ein ganz wesentlicher Teil des Rückgangs der Petitionseingänge nachvollziehen lässt. Dabei möchte ich jedoch mahnen, es sich an dieser Stelle nicht so einfach zu machen und zu sagen: Aha, im Straf- und Maßregelvollzug gibt es also erheblich weniger Problemfälle, alles ist dort wieder gut. Wir alle wissen, dass insbesondere die personellen Herausforderungen im Strafvollzug trotz der inzwischen vermehrten Ausbildung von jungen Anwärterinnen und Anwärtern auch in den kommenden Jahren aufgrund der Welle von Pensionierungen unter den Justizvollzugsbeamten hoch bleiben werden. Was ich jedoch in den vergangenen Jahren als Vorsitzende der Strafvollzugskommission wahrgenommen habe, ist, dass tatsächlich Problemlagen, die gleichzeitig eine Vielzahl von Gefangenen betroffen haben, seltener geworden sind. Beispielsweise mussten wir noch im …
