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Thomas Gottweiss

CDU 01.10.2020 Sitzungen 7/25

Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung

Werte Präsidentin, liebe Kollegen, ich bin wirklich erstaunt über die fachliche Tiefe, in der das zuständige Ministerium zu unserem Antrag hier entsprechend Stellung genommen hat. (Beifall AfD, CDU) Herr Gleichmann, wen wollen Sie eigentlich für dumm verkaufen? (Beifall CDU) Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass wir hier auf der Wurstsuppe hergeschwommen sind. (Heiterkeit CDU) Ich will nur mal daran erinnern: Der Windenergieerlass ist keine Erfindung der CDU. Wir hätten den eigentlich gar nicht haben wollen und falls wir wieder in Regierungsverantwortung kommen, werden wir ihn auch entsprechend abschaffen. (Zwischenruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Das glaube ich eher nicht!) (Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Wir wer- den es verhindern!) Aber er ist von der rot-rot-grünen Landesregierung erstellt worden. Wenn man die ganze Ideologie, die darin steckt, einmal abzieht, sind natürlich fachliche Dinge dort auch eingeflossen, die Sinn machen. Und natürlich ist in dem Windenergieerlass auch festgehalten, dass es absolut keinen Sinn macht, große Windenergieanlagen in den Nahbereich zur Wohnbebauung zu bauen, sondern dass man einen 1.000-Meter-Abstand hält. Dort ist es so formuliert, dass es als weiches Tabukriterium bei den Regionalen Planungsgemeinschaften entsprechend vorgesehen wird. Natürlich ist es so, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften diese Empfehlung auch wahrnehmen werden. Selbstverständlich führt das auch in der Praxis dazu, dass es in diesem Bereich de facto keine Entwicklung geben wird, aber das Problem ist natürlich, dass wir hier wieder mit einer sachlich absolut unbegründeten Unsicherheit leben müssen. Ich will Ihnen nur mal aus dem Windenergieerlass der Landesregierung zitieren: „Soweit in Abständen auch harte Tabuzonen, etwa aufgrund immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen, enthalten sind, ist eine trennscharfe Abgrenzung desjenigen Abstands, der harte Tabuzone ist (wohl ca. 500 m), und desjenigen Abstands, der weiche Tabuzone ist, auf Ebene der Regionalplanung weder möglich, noch geboten […]. Die Abstände sind daher im Ganzen (auch) als weiche Tabuzonen zu betrachten und zu begründen.“ Genau dieses Problem, das hier im Windenergieerlass thematisiert wird, greifen wir auf. (Beifall CDU) Wir haben die Möglichkeit – die Bundesregierung hat uns diese Möglichkeit gegeben – und wir klären ganz klar: Was ist eine harte Tabuzone? Wo endet bei uns wirklich die Bereitschaft, überhaupt darüber zu diskutieren? Ich finde es wirklich unmöglich, wie man davon ausgehen kann, dass die Zukunft der Windenergie und die Zukunft der Behandlung des Klimawandels in diesem Nahbereich von 1.000 Metern zur Wohnbebauung stehen. (Beifall CDU) Das ist wirklich eine Herabwürdigung der Menschen, die dort im ländlichen Raum leben. Das ist etwas, was mit uns als CDU nicht machbar ist. Ich gebe offen zu, wir hätten gern einen größeren Abstand gehabt, wir werden hier für Klarheit im Sinne des Windenergieerlasses sorgen. Insofern verstehe ich überhaupt nicht, wo das Problem der Landesregierung damit liegt. Diese 1.000 Meter werden eine harte Tabuzone werden und selbstverständlich besteht die Flexibilität, dass die Regionalen Planungsgemeinschaften darüber hinaus auch eine weiche Tabuzone einbringen, wie zum Beispiel 1.250 Meter von der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen. Die ist dann wieder zu begründen, wie Sie es hier in Ihrem Erlass entsprechend vorgegeben haben. Also ich freue mich sehr auf die Diskussion über unseren Gesetzentwurf in den Ausschüssen und ich hoffe doch sehr, dass wir hier wieder zur Sachlichkeit zurückkommen und die Intention, die im Windenergieerlass enthalten ist, auch entsprechend hier in einen Gesetzestext, beschlossen durch das Parlament, einfließen lassen. Vielleicht noch ein Wort zu Herrn Ministerpräsidenten: Das Vorgehen beim Thema „SuedLink“ ist natürlich so gewesen, dass es mit Ihrer Regierung abgestimmt ist. Das Problem ist natürlich, wenn die Kommunikation zwischen dem Umweltministerium und der Staatskanzlei nicht funktioniert, dann ist das nicht unser Problem. Richtig ist, dass Sie hier die Thüringer Interessen vertreten, aber Sie müssen schon die Hausaufgaben in Ihrer Regierung selbst machen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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