Henry Worm
Wahl der Vertrauensleute und ihrer Vertreterinnen bzw. Vertreter für die Ausschüsse zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter an den Verwaltungsgerichten gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung
Bevor ich die Wahlhandlung schließe, möchte ich fragen, ob alle Abgeordneten ihre Stimme abgeben konnten. Ich kann nichts Gegenteiliges feststellen und so schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelfer um die Auszählung der Stimmen. Vereinbarungsgemäß rufe ich währenddessen den auf. Ich rufe die Mündlichen Anfragen auf und bitte die Abgeordneten, ihre Fragen vorzutragen. Ich gebe noch folgenden Hinweis: Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller hat das Recht, zwei Zusatzfragen zu stellen; zwei weitere Zusatzfragen dürfen aus der Mitte des Landtags gestellt werden – § 91 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Ich rufe die erste Frage auf und hiermit auch Herrn Abgeordneten Bühl, Fraktion der CDU, mit der Drucksache 7/1562.
