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Robert-Martin Montag

FDP 01.10.2020 Sitzungen 7/25

Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir debattieren heute ein Thema, das nicht neu ist. Gerade die Frage der Höhe der Rundfunkbeiträge ist etwas, was immer stärker emotionalisiert als vielleicht manche Debatte. Wir kommen aber nicht herum, festzustellen, dass damit eben auch eine Frage gestellt wird, nämlich der Akzeptanz, und die Frage der festen Verankerung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Gesellschaft bei der Frage, wie müssen wir ihn aufstellen. Dass wir überhaupt darüber reden, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das erste Ergebnis der Freien Demokraten. Denn wir waren es und haben mit unseren Regierungsbeteiligungen verhindert, dass das sogenannte Indexmodell gekommen ist, die automatische Erhöhung bei der Rundfunkgebühr. (Beifall FDP) Insofern stehen wir da an der Seite derer, die sonst immer demokratische Legitimation einfordern, aber dann, wenn es darauf ankommt, doch bei solchen Fragen wie dem Indexmodell gern zugreifen wollen. Meine Damen und Herren, vielleicht vorausgeschickt: Wir stehen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wir schätzen ihn außerordentlich als Hort der Qualität, als Hort der Kontrolle von Regierungshandeln, aber auch als einen Rundfunk, der sicherstellt, dass wir mediale Vielfalt in diesem Land leben können. Das ist besonders wichtig im Jahr 30 nach der politischen Wende. Deswegen heißt es trotzdem nicht, dass man sich nicht kritisch über Strukturen und über Kosten und vor allen Dingen über Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandersetzen darf. Und ich sage sogar: Es ist Pflicht von Politik, sich darüber Gedanken zu machen. (Beifall FDP) Deswegen hat mich eine Kritik, die ich ansonsten inhaltlich im Prinzip teile, wenn es um die Frage geht, inwieweit und wie reformwillig der öffentlichrechtliche Rundfunk ist, mit einer falschen Konnotation, die ich aus Sachsen-Anhalt aus der CDUFraktion gehört habe, irritiert. Denn eines kann man natürlich nicht machen, und zwar die Frage der Höhe der Beiträge mit der Frage des Inhalts journalistischer Beiträge verknüpfen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn die Rundfunkfreiheit ist grundgesetzlich verbrieft und das – glaube ich – stellt auch die CDU natürlich nicht infrage. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht trotzdem ein Update, schon aus einem ganz einfachen Grund, denn er nimmt am Medienmarkt teil. Er tut dies sogar verstärkt, dies aber nicht auf Grundlage von Werbeeinnahmen, nicht, weil er sich selbst am Markt Einnahmen generieren muss, sondern er greift dabei zurück auf Beitragsgelder, die ihm gesetzlich zugewiesen werden. Das ist ein strukturelles Problem, das ist ein ordnungspolitisches Problem, denn es stellt die Frage: Was darf, was soll, was kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk leisten? Damit ist auch die Frage verbunden: Wie ist die Struktur, die wir heute im öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, die ja eine historisch gewachsene Struktur ist? Ich darf daran erinnern: Gründungszeitraum der ARD war Ende der 40er-Jahre. Gründung des ZDF war Ende der 50er-Jahre. Die Debatte, die damals geführt worden ist, nämlich Staatsferne zu erreichen, ein vielfältiges Medienangebot zu erreichen, war damals virulent, weil es eben zunächst nur einen Fernsehsender gegeben hat. Das hat sich heute aber verbreitert, da macht man auch dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk – und das tun wir als Liberale auch nicht – keinen Vorwurf. Allein die ARD hat mittlerweile 18 TV-Programme und sage und schreibe 67 Radioprogramme. Und sie nimmt beispielsweise, wenn es um die Frage von Sportberichterstattungen geht, mit einem Aufkauf bzw. Ankauf von Serien von Bundesligaund DFB-Pokalspielen letztendlich an einem Medienmarkt teil, der vorhanden ist. Damit überschreitet der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus unserer Sicht eben auch seinen Auftrag. Also noch mal: Das Petitum ist, der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht Strukturreformen und deswegen finde ich es auch höchst interessant, dass wir heute einen Entschließungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün vorliegen haben. Da geht es um Strukturreformen, die man diskutieren muss, da geht es um die Frage von Qualität, die hätte ich persönlich nicht reingenommen. Die Qualität von journalistischen Beiträgen und Programmen alle fünf Jahre zu evaluieren, da wäre ich etwas vorsichtiger. Aber trotzdem, Sie haben damit eines getan: Sie haben damit den Auftrag der Politik beschrieben. Und diesen Auftrag der Politik hat auch Thüringen nicht wahrgenommen. Auch ein Ministerpräsident Ramelow hat mit seiner Unterschrift zum jetzigen Zeitpunkt eben nicht dafür Sorge getragen, dass den Debatten, die wir seit zehn Jahren führen und die mittlerweile zu einer aus meiner Sicht auch akuten Schieflage in der öffentlichen Debatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geführt haben, stattgegeben wird. Das Problem ist doch, wenn Politik ihre Aufgaben nicht wahrnimmt, ist es unverschämt, dass am Ende der öffentlichrechtliche Rundfunk die Prügel für die Versäumnisse der Politik einsteckt. (Beifall FDP) Genau das ist diese Schieflage, die wir in der Debatte aktuell sehen. Mein Petitum ist: Dieser Entschließungsantrag kommt zu spät, weil er nicht hilft, Kosten zu vermeiden. Politik hat es versäumt. Und auch die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, wenn wir nicht zustimmen – und wir sind als Freie Demokraten von der Vorlage des aktuellen Medienstaatsvertrags nicht überzeugt –, aktuell nicht infrage gestellt, auch das hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gezeigt, wenn der Beitrag

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