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Anja Siegesmund

01.10.2020 Sitzungen 7/25

Fragestunde

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Hoffmann beantworte ich wie folgt: Zu Frage 1: Die Kontaktaufnahme mit dem Landratsamt Hildburghausen erfolgte durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz als zuständige Fachaufsichtsbehörde am 21. August 2020. Zu Frage 2: Die Thematik „Biogasanlage Themar“ wurde dem damaligen Thüringer Landesverwaltungsamt als Fachaufsicht erstmalig am 22. Juli 2015 bekannt. Ursache hierfür waren Geruchsbeschwerden. Seither wird das zuständige Landratsamt Hildburghausen – ich verweise auch hier auf die formale Zuständigkeit der unteren Behörden – in der Sache durch das jetzige Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz fachaufsichtlich begleitet. Nach Feststellungen des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz ist das Landratsamt Hildburghausen den Beschwerden nachgegangen. Insbesondere hat das Landratsamt die Anlage in Themar wiederholt durch Vor-Ort-Kontrollen überwacht. Zum Bereich „Emissionsschutz“ ist zu sagen: Nach den dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vorliegenden Informationen hat das Landratsamt Hildburghausen die Biogasanlage betreffend seit 2015 insgesamt 37 VorOrt-Kontrollen durchgeführt. Dazu zählen Kontrollen aufgrund von Beschwerden, Regelüberwachungen, Routinekontrollen sowie Kontrollen aus besonderen Anlässen. Die letzte Kontrolle erfolgte am 17.09.2020. Nach den dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vorliegenden Informationen hat das Landratsamt die Verbrennungsmotoranlage betreffend seit 2015 insgesamt 27 Vor-OrtKontrollen durchgeführt, zuletzt am 17.09.2020. In den Jahren 2015 bis 2020 wurden seitens der unteren Immissionsschutzbehörde im Landratsamt verschiedene Anordnungen mündlich erlassen. So wurde am 6. Mai 2015 auf Veranlassung des Landratsamts Hildburghausen eine Leckagemessung von einem Sachverständigen gemäß § 29b BImSchG durchgeführt. Weiterhin wurde seitens der Betreiberin auf Aufforderung mit Vertretern des Landratsamts am 08.01.2016 eine sicherheitstechnische Überprüfung durch einen Sachverständigen durchgeführt. Mit Bescheid des Landratsamts vom 15.12.2016 wird die Betreiberin dazu verpflichtet, alle drei Jahre eine sicherheitstechnische Überprüfung gemäß § 29a BImSchG durchführen zu lassen. Am 16.09.2020 wurde wegen festgestellten Gasaustritts die Fütterung der Biogasanlage untersagt, um den Gasaustritt zu verhindern. Zum Thema „Wasserrecht“: Im Zeitraum 2015 bis 2020 gab es seitens der oberen Wasserbehörde im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz keine Beanstandungen. Soweit es im April 2019 zu einem Austritt wassergefährdender Stoffe in einem für Havarien vorgehaltenen Auffangraum kam, wurden die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr veranlasst. Eine Gewässerverunreinigung fand nicht statt. Zusammenfassend stellt das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz fest, dass das Landratsamt Hildburghausen seinen Aufgaben nachgekommen ist. Zusätzlich gab es einen intensiven Kontakt zur Bürgerinitiative. Am 23. August 2018 fand im damaligen Thüringer Landesverwaltungsamt die erste Beratung mit der BI statt. Es folgten bis 2020 sechs weitere Beratungen mit der BI, vier davon unter Beteiligung des Landratsamts. Zu Frage 3: Die Landesregierung plant keine Initiativen für ein zentrales Biogasanlagenregister. Es erschließt sich uns auch nicht, welchen Mehrwert ein solches Register bieten sollte. Biogasanlagen werden bereits aus unterschiedlichen Gründen in mehreren Datenbanken erfasst. Die in der Frage erwähnten Anlagenmerkmale können dem öffentlich zugänglichen Marktstammdatenregister entnommen werden. Dieses wird von der Bundesnetzagentur geführt. Es erfasst als zentrales Register Daten zu sämtlichen Energieerzeugungsanlagen. Biogasanlagen, die der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes unterliegen, werden für den Freistaat Thüringen behördenintern im Länderinformationssystem für Anlagen, kurz LIS-A, erfasst. Dieses Informationssystem ist ein vollzugsunterstützendes Instrument der Immissionsschutzbehörden im Rahmen der Genehmigung und Überwachung von Anlagen. Außerdem wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, TLLLR, ein Register zu landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Thüringen geführt, welches über deren Webseite ersichtlich ist. Damit sind bereits drei Register vorhanden. Zu Frage 4: Soweit mit der Frage das Beratungsangebot zum wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Biogasanlagen nach Auslaufen der staatlichen EEGFörderung gemeint ist, ist dazu Folgendes zu sagen: Um möglichst den wirtschaftlichen Weiterbetrieb der Biogasanlagen zu sichern, hat mein Haus ein abgestuftes Beratungsangebot für betroffene Anlagenbetreiber in Thüringen aufgelegt. Gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium wurde eine vorwettbewerbliche kostenfreie Initialberatung über die Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur, kurz ThEGA, konzipiert. Wir konnten Prof. Scholwin vom Institut für Biogas, Kreislaufwirtschaft und Energie dafür gewinnen, diese Beratungen vorzunehmen. Bisher wurden 33 Anfragen bezüglich einer entsprechenden Initialberatung zur Fortführung von Biogasanlagen nach dem Auslaufen aus dem EEG bei der ThEGA gestellt. Elf Beratungen wurden abgeschlossen, fünf Anlagen sind in Bearbeitung. Für jede bislang begutachtete Anlage konnte eine Lösung für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb gefunden werden. Für darüber hinausgehenden ausführlicheren Beratungsbedarf steht die Beratungsförderung über die Richtlinie Solar Invest für Biogasanlagen bereit. Mit Stand 31.08.2020 wurde diese Beratungsleistung für drei Biogasanlagen bei der TAB beantragt. Am 07.11.2019 wurde durch den Betreiber der Anlage in Themar eine Anfrage bezüglich Förderung einer kostenfreien Initialberatung an die ThEGA gestellt. Dem Anlagenbetreiber wurden die Antragsunterlagen auch zeitnah übersandt. Trotz mehrfacher Nachfragen durch die ThEGA hat sich der Anlagenbetreiber bislang aber nicht entschieden, eine Antragstellung für die Initialberatung einzureichen. Auch ein Antrag nach der Richtlinie Solar Invest wurde durch den Betreiber bisher nicht gestellt.

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