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Laura Wahl

GRÜNE 01.10.2020 Sitzungen 7/25

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Verfassung hat das Individuum im Blick: ein schöner Satz, mit dem die CDU die Begründung ihrer Vorschläge zur Reform des Staatsorganisationsrechts beginnt. Doch leider hört der Absatz damit nicht auf, sondern es wird weiter ausgeführt: „Gesetze, die eine Quotierung zum Inhalt haben, […] stehen […] im Widerspruch zur Gleichberechtigung aller Kandidaten […]“. Es ist der Versuch von Ihnen, Ihren Gesetzesvorschlag zum Verbot der Quotierung zu begründen. Es dürfte für jeden leicht zu erraten sein, dass wir als Grüne diesen Vorschlag konsequent ablehnen. Ich möchte aber kurz noch mal erläutern, warum und worin die Analyse in der CDU in dieser Frage hinkt. Prinzipiell gehen Menschen davon aus, dass Leistung, Kompetenz oder zum Beispiel der Bildungsgrad darüber entscheiden würden, wer es in besonders einflussreiche Positionen in unserer Gesellschaft schafft. Auch der oben zitierte Begründungstext beruht implizit auf der Annahme, dass aktuell alle Menschen dieselben Chancen hätten. Aber in den wichtigsten Machtpositionen unserer Gesellschaft sind immer noch vor allem Männer anzufinden. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Bundes- kanzler Merkel!) In den Vorständen der wichtigsten Dax-Unternehmen beispielsweise sitzen 640 Männer – Herr Zippel: 640 Männer – und sage und schreibe 61 Frauen. Wenn man nun davon ausgeht, dass allein Kompetenz und Leistung eine Rolle spielen würden, dann hieße das im Umkehrschluss, wir hätten in Deutschland nur 61 fähige Frauen, die so etwas hinbekämen. 61? Es kann mir keiner erzählen, dass es nicht mehr gut ausgebildete, intelligente und gewillte Frauen gebe, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. (Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN) Deshalb ist es höchste Zeit, unsichtbare Quoten abzuschaffen, um Gleichberechtigung erst herzustellen. Schaffen wir die 91-Prozent-Quote für Männer in den Dax-Vorständen ab, schaffen wir die unsichtbare 90-Prozent-Quote unter Landräten ab oder die 69-Prozent-Quote unter den Thüringer Abgeordneten! Genau diese Zahlen zeigen, warum eine 50-Prozent-Quote eben keine Abkehr vom Leistungsprinzip darstellt. Sie ermöglicht es erst, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) weil dann unabhängig vom gesellschaftlichen Habitus, unabhängig von unsichtbaren Codes oder tradierten Machtstrukturen der Beste unter den Männern und die Beste unter den Frauen ausgewählt wird. Deshalb lehnen wir diesen Vorschlag ab. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bin froh, dass von Ihnen neben diesem – zum Glück – auch der eine oder andere gute Vorschlag kam. Damit zu den Staatszielen: Auch wir begrüßen die Anerkennung des Werts von Ehrenamt durch eine Nennung in der Verfassung. Eigentlich haben sich auch alle Anzuhörenden in der Anhörung des Verfassungsausschusses letzte Woche dafür ausgesprochen, dem so wichtigen ehrenamtlichen Engagement in unserer Gesellschaft mehr Wertschätzung zukommen zu lassen. Diskutieren müssen wir im Ausschuss aber noch mal die Begriffe „Gemeinwohl“ und „Gemeinschaft“. Gemeinwohl, wie es die CDU anregt, ist juristisch, vor allem rechtstheoretisch umstritten. Hier schließe ich mich der Betrachtung von Dr. Kullmann im Verfassungsausschuss an. Der Begriff „Gemeinwohl“ ist ein rechtsphilosophischer Begriff, der sicherlich auch angemessen und nicht unangebracht ist. Dennoch ist der Begriff „Gemeinschaft“ aus unserer Sicht besser, weil er eingängiger und klarer ist und weil das Ehrenamt nicht in einer abstrakten Weise in die Gesellschaft eingebracht wird, sondern man sich bewusst ist, dass man das für andere, für die Gemeinschaft tut. In der Anhörung hat sich aber auch gezeigt, dass die Aufnahme des Staatsziels „Ehrenamt“ eben nur der erste Schritt sein kann, und das haben viele der Anzuhörenden bestätigt, dass so etwas wie eine Ehrenamtsstrategie oder ein Ehrenamtsgesetz weitergehend gebraucht wird. Nicht nachvollziehen können wir allerdings den Vorschlag, direkt dahinter einen Nachhaltigkeitspassus in der Verfassung als neuen Artikel 41b einzufügen. Denn in der mündlichen Anhörung wurden vor allem zwei Varianten von den Anzuhörenden vorgeschlagen: Die eine war, den Artikel allgemein weiter vorn in der Verfassung zu verankern, weil damit klargestellt würde, dass Nachhaltigkeit ein Grundprinzip staatlichen Handelns sein muss, das sich eben in jeglichem staatlichen Handeln niederschlägt. Oder die zweite Variante wäre, das Nachhaltigkeitsprinzip beim Umweltteil anzusiedeln, wie es auch der rot-rot-grüne Vorschlag vorgesehen hat, denn mehrere Anzuhörende haben noch mal sehr deutlich gesagt, dass ein starker Nachhaltigkeitsbegriff eben auf den planetaren Grenzen aufbaut und damit die Ressourcen als unsere Lebensgrundlage im Blick hat. Aufgeschlossen sind wir auch gegenüber einem Verbot der Altersdiskriminierung. Allerdings muss man sagen, dass dies auch schon bei geltendem Recht in Kraft ist. Schon die Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ein Verbot der Altersdiskriminierung und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht in dieselbe Richtung. Dennoch gibt es tatsächlich in der Praxis immer wieder Beispiele, wo aufgrund von Alter Menschen Steine in den Weg gelegt werden. Ich denke zum Beispiel an Menschen, die mit über 50 ihren Job verlieren und oft berichten, wie schwierig es für sie ist – und manchmal leider unmöglich –, einen neuen Job zu finden. Hier sind wir als Politik gefragt, mehr Chancengerechtigkeit herzustellen. Daher sehen wir durchaus, dass die Leit- und Symbolfunktion einer Verfassung hier gestärkt werden kann. Uns Grünen geht es aber immer auch darum, dass man nicht nur warme Worte in die Verfassung schreibt, sondern auch Taten folgen. Staatsziele müssen durch detaillierte Gesetze, folgerichtige Umsetzung in der Verwaltung und anständige Finanzierung konkretisiert werden. Aus diesem Grund sind wir von der gewählten Formulierung für die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse noch nicht ganz überzeugt. Damit es nicht bei warmen Worten bleibt, wäre hier vielleicht eine Formulierung besser, die sich tiefer mit der Thematik der regionalen Strukturförderung beschäftigt und nicht bei dem identischen Wortlaut des Grundgesetzes bleibt. Sehr kritisch sehen wir die Vorstellung, die die CDU scheinbar von Integration hat. Da schließe ich mich meiner Vorrednerin an. Zwar heißt es im ersten Absatz des neuen Artikels 41d noch, dass das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft in Thüringen gefördert werden soll. Das ist ein begrüßungswerter Passus, der für sich allein vollkommen okay wäre. Aber die folgenden Absätze machen leider klar, dass es Ihnen von der CDU eben nicht um ein Zusammenleben verschiedener Kulturen auf Augenhöhe geht, sondern Sie machen damit die leidige Leitkulturdebatte wieder auf. Migrantinnen und Migranten müsse die deutsche Kultur vermittelt werden und sie müssen die Normen deutschen Zusammenlebens teilen. Das dürfte sich juristisch übrigens auch als schwierig interpretierbar darstellen. Wo sind denn bitte die Normen deutschen Zusammenlebens definiert? (Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Am Ballermann!) Sind Sie wirklich der Meinung, alle Menschen in Deutschland würden denselben Normen folgen? Verändern sich Normen in einer Gesellschaft nicht sowieso andauernd und sind absolut nichts Beständiges? Sie sehen also, dass dieser Begriff in der Verfassung Schwierigkeiten bereiten könnte. Darüber hinaus sagen wir als Grüne auch ganz klar: Integration ist keine Einbahnstraße. (Beifall DIE LINKE) Eine gelungene Integration ist sowohl auf die Willigkeit des einzelnen Menschen als auch auf die Aufgeschlossenheit der integrierenden Gemeinschaft angewiesen. Also: Integration Ja, Assimilation Nein. Die Formulierung der CDU enthält viele richtige Wörter und wir freuen uns auf die Debatte darüber. Es muss aber klar sein, dass die Thüringer Verfassung nicht die Hintertür sein kann, über die überholte Konzepte, wie deutsche Leitkultur oder Assimilation von Fremden, wieder Eingang finden. Jetzt möchte ich noch mal auf die Vorschläge zum Staatsorganisationsrecht zu sprechen kommen. Grundsätzlich setzt Grüne-Demokratie in Verfassungspolitik auf hohe Beteiligung aller in Politik und bei Staatsgeschäften. Wir stehen unwiderruflich zum Parlamentarismus und zur Stärkung der direktdemokratischen und partizipatorischen Instrumente gleichzeitig. Eine lebendige und funktionierende Demokratie ist der beste Schutz für eine breite Akzeptanz demokratischer Werte. Durch eine positive, gestaltende Beteiligung der Menschen an demokratischen Mechanismen kann es uns gelingen, dass das politische System wieder an Akzeptanz gewinnt, gerade bei denjenigen, die heute eher misstrauisch zu ihm schauen. Daher direkt zu dem durch die CDU vorgeschlagenen Volkseinwand: Wir sagen Ja zu allen Mechanismen und Instrumenten, die positiv Vorschläge und Ideen der Menschen in die institutionalisierte Politik bringen. Eine höhere Beteiligung der Menschen und der Ausbau direktdemokratischer Mittel, die es Menschen ermöglichen, sich effektiv in die demokratischen Prozesse einzubringen, ist unser Ziel. Dazu gehören zum Beispiel die Absenkung von Quoren und auch der Abbau des Finanzvorbehalts, wie wir es als Rot-Rot-Grün bereits als Vorschlag eingebracht haben. Zu Artikel 83: Zur Bekämpfung der Feinde der Demokratie ist für uns selbstverständlich, dass Staat und Gesellschaft ihren Gegnern entgegenzutreten haben. Allerdings finde ich es sehr bedenklich, dass Sie mit dieser Formulierung die Hufeisentheorie wieder anklingen lassen. Da gebe ich Frau Müller recht. Wann erkennen Sie endlich an, dass die größte Gefahr für unsere Demokratie in rechtsextremen Bestrebungen besteht? (Beifall DIE LINKE) Schon Karl Popper hatte erkannt, dass es eben keine Toleranz gegenüber den Intoleranten geben darf. Allerdings ist – das können Sie nachlesen – dies keine Frage ... (Unruhe FDP) Ich schicke Ihnen das mal. Da gibt es eine schöne, kleine Zusammenfassung, die das gut erklärt.

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