Robert-Martin Montag
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Verehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für die Möglichkeit, hier noch mal etwas zu sagen. Die anderen Fraktionen haben sich scheinbar darauf geeinigt, dazu nicht zu sprechen, deswegen, Herr Lauerwald, vielen Dank, dass Sie die Aussprache hier eröffnet haben. Aber ich wollte eine andere Rede halten. Die kann ich getrost beiseitelegen. Denn bei dem, was Sie heute gezeigt haben, wundere ich mich einfach, wo Sie das hernehmen. Ja, es gab eine lange Debatte auf EU-Ebene über Gesundheitsberufe und die Unterschiedlichkeit von Gesundheitsberufen, vor allen Dingen, wie sie berücksichtigt werden müssen. Sie wissen genau, dass die Perspektive der Europäischen Union nicht die Gleichmacherei ist, sondern Möglichkeiten eröffnen soll, gleichen Zugang zu Leistungen und Märkten zu erhalten.
(Beifall FDP)
Das ist immer ein Problem. Das nennt sich Ordnungspolitik. Damit haben Sie gerade auch aufgrund Ihres Vorsitzenden – „Nie zweimal in denselben Fluss“ usw. usf. – ein erhebliches Problem mit diesen Globalisierungstendenzen und mit diesen marktwirtschaftlich orientierten ordnungspolitischen Grundsätzen.
(Beifall FDP)
Das sind Sie nicht allein hier in diesem Haus. Aber jetzt hier herzugehen, dass der Patientenschutz erstens keine Rolle mehr spielt oder, wie Ihr Kollege hier reingerufen hat, dass damit Patienten gefährdet werden in diesem Land, das ist schon ein bisschen ein starkes Stück.
(Beifall FDP)
Dabei hätte es tatsächlich, liebe Kollegen von der AfD, kritikwürdige Punkte gegeben an dem, was hier vorliegt, weil nämlich unsauber gearbeitet worden ist, und zwar nicht in der Frage, ob die ganze Frage hier rechtssicher ist oder nicht. Die Debatte hatten wir im Ausschuss, deswegen habe ich auch für meine Fraktion gesagt, das ist eine krude Idee, nach einer Anhörung von Anzuhörenden für Kleinständerungen noch mal eine Anhörung zu machen, um möglicherweise Rechtssicherheit herzustellen. Dabei kann das ein Parlament gar nicht tun, sondern Rechtssicherheit stellen in einem Rechtsstaat immer noch Gerichte her. Wir können nicht verhindern, dass irgendjemand diesen Klageweg beschreitet. Ob er dann Recht bekommt oder nicht, ist nicht in unserer Hand. Das war der Grund, warum sich die Mehrheit des Ausschusses entschieden hat, keine zweite Anhörung zu dem Entwurf durchzuführen. Zweiter Kritikpunkt ist, dass die Vorlage viel zu spät kommt. Da hätte ich mich auch gefreut, denn im Ausschuss haben auch Sie das gemeinsam mit uns kritisiert, dass das schon längst hätte in nationales Recht gewandelt werden müssen. Drittens – die Qualität dessen, was wir hier in Thüringen als Heilberufegesetz vorliegen haben. Ich will nur mal sagen, wir haben Begrifflichkeiten drin, die spielen gesetzlich überhaupt keine Rolle mehr: Ladenschlussgesetz heißt mittlerweile anders, die Novellierung der Apothekenbetriebsordnungen – die Regelungen von 2012 sind noch benannt, obwohl seit 2013/2014 dort auf Bundesebene eine Novellierung stattgefunden hat. Das wären auch richtigerweise Punkte gewesen, um möglicherweise eine Ablehnung – wir werden es nicht ablehnen, wir werden uns enthalten – oder keine Zustimmung zu begründen. Aber was erleben wir denn dabei? Dass nämlich die demokratischen Mechanismen auch bei kritischen Betrachtungen von EU-Initiativen funktionieren, denn es waren ja die Verbände der Gesundheitswirtschaft selbst, die dafür gesorgt haben, die Frage der Patientensicherheit bei dem zugegeben sehr ökonomischen Blick, den die Europäische Union häufig bei Regelungsinhalten aufnimmt, hineinzubekommen. Und damit haben wir eben kein Problem mehr, was die Gesundheitsfachberufe im Übrigen alle mittlerweile anerkannt haben. Es gibt nur eine Kritik, und die teile ich auch. Dass immer gesagt wird, dass diese Richtlinie und die Auswirkungen im nationalen Recht am Ende keine Kosten bei denen verursachen, die sozusagen Änderungen am Berufsrecht begründen müssen, ist natürlich Humbug. Natürlich muss ich Personal einsetzen, wenn ich Berufsrecht ändern will, wenn ich die Änderungen begründen will, wenn ich die weiterleite – wir haben hier ein Verfahren beschlossen, wie das dann funktionieren soll. Das heißt, wie hier im Entwurf steht, dass hier niemandem in irgendeiner Art und Weise Kosten entstehen würden und sich alle gefreut hätten, das ist mitnichten so. Aber ich bitte eben auch, in einer solchen Debatte die Verhältnismäßigkeit der Argumentation zu beachten, denn sonst wird auch berechtigte Kritik unlauter. Vielen Dank.
(Beifall FDP)
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: War-
um haben Sie keinen Änderungsantrag gestellt?)
