Laura Wahl
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer/-innen am Livestream! Wenn man den ersten Halbsatz des vorliegenden Antrags liest, könnte man ganz kurz den Eindruck gewinnen, die CDU-Fraktion würde tatsächlich einen konstruktiven Beitrag zur Energiewende leisten wollen – nämlich dazu, die Akzeptanz von Windkraft zu erhöhen. Um die eigentliche Intention des Antrags einordnen zu können, muss man ihn allerdings in einen Zusammenhang zu den anderen energiepolitischen Initiativen der CDU stellen. Dann wird schnell klar, worin diese eigentlich besteht. Der Antrag reiht sich ein in eine populistische Kampagne, die die CDU seit Monaten fährt und die das Ziel hat, Windkraft als gefährlich und etwas Schlechtes zu verkaufen. SharePics wie „Wanderland statt Windradland“ sprechen für sich.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Faktisch verweigert sich die CDU damit aber einer konstruktiven Mitarbeit bei der Bewältigung der Klimakrise. Denn um die Pariser Klimaziele einzuhalten, bedarf es einer Energiewende mit der schnellstmöglichen Umstellung auf 100 Prozent erneuerbare Energien.
(Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Das funktio-
niert doch gar nicht!)
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Aber mit
den Menschen, nicht gegen sie!) Dieses Ziel ist ohne einen massiven Ausbau der Erzeugungskapazitäten bei der Windkraft eben nicht erreichbar, liebe CDU. Warum halte ich den von der CDU vorgelegten Lösungsvorschlag für populistisch motiviert und wenig überzeugend?
(Unruhe CDU)
Zunächst allein schon deswegen, weil die Antragsteller ihren Gesetzentwurf nur mangelhaft begründen. Dass der Begründungstext unter A wortwörtlich aus einer Stellungnahme zur Bundestagsanhörung zu § 249 BauGB herauskopiert worden ist – geschenkt. Aber einige Konkretisierungen in der Begründung hätte man schon erwarten dürfen. So stellen die Antragsteller einfach fest, dass sich die Akzeptanz für Windkraftanlagen durch eine Festlegung von pauschalen Abständen zur Wohnbebauung erhöhen würde. Zu dieser Festlegung wird aber kein Nachweis gegeben. Ich verweise Sie gern an dieser Stelle auf den Abschlussbericht „Flächenanalyse Windenergie an Land“ des Umweltbundesamts von November 2019. Dort heißt es: Pauschale Siedlungsabstände sind generell nicht zu empfehlen, sie führen nicht zwingend zu einer Erhöhung der Akzeptanz. Empfohlen wird die Umsetzung anderer akzeptanzfördernder Maßnahmen. – Genau das haben auch mehrere fachkundige Anzuhörende im Umweltausschuss letzte Woche ausführlich dargelegt. Es besteht kein eindeutiger Zusammenhang zwischen Abstand und Akzeptanz. Vielmehr trägt zur Akzeptanz bei, wenn wir es zum Beispiel schaffen, Anwohner/-innen und umliegende Gemeinden an den Gewinnen von Windenergieanlagen zu beteiligen. Das zeigen die Erfahrungen, Frau Tasch.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Außerdem hätte ich es für angebracht gehalten, dass sich die CDU – und das wurde auch schon mehrmals erwähnt – mit den in Thüringen geltenden Abstandsregelungen auseinandergesetzt hätte, denn da stehen bereits Angaben zu 1.000 Metern. Und es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass natürlich auch schon heute bei Genehmigungsverfahren die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen bei den Abständen genau geprüft werden. Fasst man all dies zusammen, dann ist es nicht unberechtigt, die Frage zu stellen: Redet die CDU nicht ganz bewusst die Akzeptanzprobleme herbei, die sie dann vorgibt, mit dem Gesetzentwurf beseitigen zu wollen?
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
(Zwischenruf Abg. Herrgott, CDU: Nein, das
tun wir nicht!) Um es noch einmal klarer zu betonen: Wir lehnen es selbstverständlich nicht ab, Festlegungen zu Abständen zu treffen.
(Unruhe CDU)
