Franziska Baum
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, ich weiß gar nicht, ob ich bei der Emotionalität jetzt so richtig mithalten kann. Wir Freien Demokraten sind, was die Ausformulierung des Verfassungstextes angeht, immer eher ein bisschen zurückhaltend und stehen Änderungen sehr kritisch gegenüber, nur damit Sie sich am Ende meiner Rede nicht wundern. Wir beschäftigen uns natürlich gern mit den unterschiedlichen Vorschlägen im Ausschuss und diskutieren das. Ich muss aber sagen, bisher hat mir im Anhörungsverfahren ein bisschen das Wort von den Verfassungsrechtlern gefehlt, die sich damit fachlich auskennen, aber das kann ja noch kommen. Lassen Sie mich auf ein paar Sachen eingehen, die die CDU jetzt hier vorgeschlagen hat, und damit eine Art Gegenpol legen möchte, nehme ich mal an, oder den Katalog ergänzen möchte, den die Kolleginnen und Kollegen von Rot-Rot-Grün schon vorgelegt haben. Zum Thema des Verbots der Quotierung muss ich Frau Müller ein ganz kleines Stück recht geben. Ein Verbot in der Verfassung finde ich schwierig.
(Beifall DIE LINKE)
Ich glaube zu wissen, wo die CDU damit hinwill, aber ob das jetzt als Riegel in der Form funktioniert, wie Sie sich das ausgedacht haben, da bin ich mir nicht so sicher, zumal wir an der Stelle auch einfach sehen müssen, welche Auswirkungen das auf die Folgegesetzgebung hat. Allein mit dem Inkrafttreten einer solchen Regelung würde zumindest § 16 des Thüringer Landeswahlgesetzes plötzlich als verfassungswidrig dastehen. Das müsste man durchaus noch mal diskutieren, in welche Richtung Sie da wollen. Grundsätzlich bin ich da eher skeptisch, dass wir uns dahinterstellen wollen. Das Thema „Ministerpräsidentenwahl“ ist nun in diesem Hause ausreichend diskutiert worden und zeigt, dass dieses Thema „Jastimmen/Neinstimmen, mehr von der einen oder anderen Seite“ ein Thema ist, was Rechtsklarheit braucht. Insofern begrüße ich, dass wir dazu eine Diskussion anstreben, die auch genau da reingehört, nämlich in den Verfassungsausschuss, und nicht in andere Institutionen, die an der Stelle darüber nicht entscheiden konnten. Allerdings haben Sie eine Formulierung hineingebracht, die mir Fragezeichen ins Gesicht gezaubert hat, nämlich, dass der dritte Wahlgang auf einmal zu einer Kann-Regel wird. Das würde ich gern noch mal diskutieren. Aus meiner Sicht muss an der Stelle zwingend ein dritter Wahlgang vorgesehen werden. Lassen Sie uns bei der Sache mit der Kunstpause zwischen dem zweiten und dem dritten Wahlgang im Verfassungsausschuss noch mal genauer austarieren, wie das aussehen kann. Beim Thema „Volkseinwand“, muss ich ganz ehrlich sagen, habe ich tatsächlich ein Rechtstextproblem, wenn Sie ein Instrument der direkten Einflussnahme in die Verfassung eintragen wollen, die üblicherweise unter Artikel 45 aufgezählt sind, da dieser Volkseinwand momentan nicht aufgezählt ist und dementsprechend eigentlich nicht mal mehr ergänzt werden kann, weil Artikel 45 durch Artikel 83 gesperrt ist. Das heißt, hier geht es nicht nur um die Umsetzung, wozu ich auch noch ein paar Detailfragen hätte, aber hier ist tatsächlich die Frage, ob das in der Form als Instrument überhaupt noch in die Verfassung eingefügt werden kann. Die Verantwortung der Bürger für die demokratischen Grundwerte: Das hatte so einen ganz komischen Beigeschmack, muss ich ganz ehrlich sagen. Sie wollen ein Bekenntnis des Staats zum Schutz der demokratischen Grundwerte. Das steht an anderen Stellen auch schon so in der Verfassung, dass das die Grundlage dieser Verfassung und damit auch die Grundlage des staatlichen Handelns und dieser Demokratie ist. Jetzt aber den Bürger zum Ritter der demokratischen Grundwerte zu machen, das hatten wir, glaube ich, schon mal zu einer Zeit, dessen Ende wir vor 30 Jahren gefeiert haben. Das finden wir ganz schwierig, das hat einen ganz schwierigen Beigeschmack bei mir. Über das Konnexitätsprinzip müssen wir nicht streiten. Bei der Schuldenbremse verstehe ich nicht so richtig, warum Sie die existierende Obergrenze, also diese Kopplung an die Investitionssumme, die bereits drinsteht, jetzt an der Stelle streichen wollen. Bei den Haushaltsänderungen sehen wir die Gefahr, dass wir dann zukünftig regelmäßig über Haushaltsgesetzgebung diskutieren. Da würde ich gern noch mal nachverhandeln wollen. Was die ganzen Sachen „Staatsziele“ angeht, auch diese Gleichheitsregularien, die Sie hier mit einbringen – ich habe Stück für Stück das Gefühl, dass wir hier versuchen, Symbolpolitik und Zielgruppenpolitik über die Verfassung auszutragen. Das finde ich nicht richtig. In den Anhörungen im Verfassungsausschuss waren sich die Angehörten ziemlich einig, dass das bei der Aufnahme von Staatszielen in die Verfassung nur ein Symbol sein kann. Es geht quasi um eine Plakatwirkung, denn eigentlich geht es um das, was danach folgt. Da, muss ich ganz ehrlich sagen, wäre es mir eigentlich lieber, wir würden mit den Maßnahmen anfangen und dafür sorgen, dass sich zum Beispiel Ehrenamtler besser in ihrer Aufgabe aufgehoben fühlen und dass die Nachhaltigkeitsprinzipien, die schon Teil der Gesetzgebung in Thüringen sind, auch einfach umgesetzt werden.
(Beifall FDP)
Eine Stelle, die muss ich hier noch anbringen, weil ich wirklich sehr witzig fand, dass Sie gesagt haben, dass Bürgerrechte nur für deutsche Staatsangehörige in die Verfassung eingetragen werden müssen, was in dem Wort „Bürgerrechte“ schon impliziert ist. Lassen Sie mich abschließend Folgendes anmerken: Nicht umsonst gibt es ein relativ hohes Quorum für die Änderung der Verfassung, denn wir reden hier über das absolute Fundament unseres Rechtssystems. Aus der Verfassung leiten sich alle Rechte zu den Rechtsnormen Thüringens ab. Bei den vorliegenden Beispielen und auch in den Anhörungen kann ich mich – das habe ich bereits gesagt – des Eindrucks nicht erwehren, dass versucht wird, Zielgruppen- und Symbolpolitik über der Verfassung auszutragen. Wenn es Regeln gibt, die wir in der Verfassung haben, die einer Klärung bedürfen – die Ministerpräsidentenwahl, der dritte Wahlgang, ist tatsächlich eine solche Frage –, dann können wir darüber debattieren und gemeinsam mit Verfassungsrechtlern dort sinnvolle Formulierungen finden. Aber die Verfassung ist kein Bestellzettel. Wenn die Verfassung alle Menschen gleichsetzt, dann müssen wir nicht noch irgendwo aufzählen, an welcher Stelle sie gleichgesetzt sind, sondern sie sind einfach gleichwertig zu behandeln. Punkt!
(Beifall SPD, FDP)
Gehen wir lieber konkrete Probleme an, machen wir Gesetze, die gesellschaftliche Probleme aufgreifen und lösen, aber gestehen wir der Verfassung weiter die fundamentale Aufgabe zu, allgemeingültig und zeitlos zu sein. Die Überweisung an den Verfassungsausschuss tragen wir gern mit und freuen uns auf die Diskussion. Danke.
(Beifall FDP)
