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Madeleine Henfling

GRÜNE 01.10.2020 Sitzungen 7/25

Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag

Genau. Kern des Beitragsgedankens – und das will ich hier noch mal ganz starkmachen – ist die finanzielle und damit auch die politische Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten. Das ist ein sehr hohes Gut und es ist mehrfach vom Verfassungsgericht gestärkt und eben auch konkretisiert worden. Ich finde, in der Debatte – und da haben Sie sich in den letzten Monaten alle keinen Gefallen getan – haben Sie genau diesen Punkt permanent infrage gestellt, indem Sie ihn aus meiner Perspektive unrechtmäßig mit Debatten verknüpft haben, die an dieser Stelle nichts zu suchen haben. Die Eigenschaften und Aufgaben des Rundfunks ergeben sich eben nicht aus einfachgesetzlichen Regelungen, sondern aus der ständigen Rechtsprechung, den sogenannten Rundfunkurteilen, und die gehen auf Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes zurück. In diesen Bundesverfassungsgerichtsurteilen insbesondere 1987 und 1991 wurde der Rundfunkbegriff als dynamischer Rundfunkbegriff definiert und ihm eine Entwicklungsgarantie ausgewiesen. Diese Urteile weisen ausdrücklich aus, dass der Öffentlich-Rechtliche zukunftsfähig aufgestellt werden muss, um den Erfordernissen sich ändernder Gesellschaftszustände gerecht zu werden. Damit werden auch rundfunkähnliche Kommunikationsdienste in den Rundfunkbegriff aufgenommen und damit auch explizit zum Beispiel Online-Angebote. Die Aufgabendefinition des Öffentlich-Rechtlichen bestimmt also seine Struktur. Der Rundfunkbeitrag macht es möglich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unabhängig von Einschaltquoten und Werbeaufträgen ein Programm anbieten kann, das den verfassungsrechtlichen Anforderungen gegenständlicher und meinungsgemäßer Vielfalt entspricht. Als Resultat haben wir aus meiner Sicht ein hohes journalistisches Qualitätsniveau in unserem Land und einen hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seinem Rundfunkauftrag nachkommt und sich durchaus die Aufklärung der Bevölkerung auf die Fahnen geschrieben hat. Das ist wichtig und das ist gut so. Wir als Grüne haben uns immer zum unabhängigen öffentlichen Rundfunk bekannt und bestimmte Sachen immer kritisiert. Wir kritisieren zum Beispiel in der Frage des Staatsvertrags bestimmte Punkte, die da seit Jahren in Stein gemeißelt sind, die wir ändern wollen. Das aber ist eine Diskussion, die aus meiner Sicht in Bezug auf den Rundfunkbeitrag nicht wirklich weiterhilft. Wir sind in so einer erpresserischen Situation. Das finde ich einfach schwierig. Sie sagen nur, wir erhöhen den Rundfunkbeitrag nicht. Jetzt haben Sie auch gesagt, wir sind uns nicht so ganz sicher, wann wir denn fertig mit unserer Entscheidungsfindung sind – als hätten wir in den letzten Monaten nicht ausführlich darüber diskutiert. Wie lange brauchen Sie denn, um zu einer Entscheidung zu kommen, wenn Sie sich hierhinstellen und sagen, der Öffentlich-Rechtliche ist Ihnen ganz besonders wichtig? (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich glaube Ihnen da kein Wort und ich glaube, dass Sie in Ihrer Fraktion kein einheitliches Bild haben werden. (Zwischenruf Abg. Kellner, CDU: Weil wir es ernst meinen! Weil wir es ernst nehmen!) Ich bin sehr gespannt auf die Abstimmung genau zu diesem Punkt. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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