Lutz Liebscher
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bezweckt die CDU-Fraktion vordergründig die Einführung eines generellen Mindestabstands von 1.000 Metern für Windkraftanlagen zur nächsten Wohnbebauung. Wie gesagt, vordergründig. De facto führen Sie uns hier in Thüringen, anders als die CDU im Bund, Ihre generelle Ablehnung von Windenergie vor Augen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE)
Zu diesem Plenum legen Sie einerseits den hier zu behandelnden Antrag vor und unter TOP 36 gibt es noch eine Vorlage von Ihnen zum Thema „Repowering“. Für sich genommen wirken sie so, als würden Sie scheinbar der Thematik „Windenergie“ nicht ganz unaufgeschlossen gegenüberstehen. In der Summe muss man Ihnen jedoch die Vielzahl Ihrer Anträge und avisierten Gesetzesänderungen vor Augen führen. Sie lehnen Windenergie mittlerweile komplett ab, wollen dies aber nicht offensichtlich aussprechen. Sie versuchen hier auf parlamentarischem Wege, die Rahmenbedingungen für Windenergie so einzuschränken,
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
dass der Ausbau und die Nachnutzung von bestehenden Anlagen faktisch unmöglich werden – und das wissen Sie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie stellen auch Kleine Anfragen zum Thema. Zum Beispiel fragen Sie nach Windkraftanlagen außerhalb von Windvorranggebieten in Thüringen – Sachstand 2020 – und es gibt andere Fragen von Abgeordnetenkollegen zu dem Thema. Wenn man sich die anschaut, könnte man wissen, dass auch ohne den 1.000-Meter-Abstand zur nächsten Wohnbebauung, den Sie hier in der Bauordnung verpflichtend als Mindestabstand verankern wollen, der Rückbau vieler Windenergieanlagen in Thüringen droht. Konkret sind bis zum Jahr 2026 in Thüringen 355 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 419 Megawatt bedroht, weil die EEG-Förderung ausläuft. Davon stehen 223 Anlagen nicht in Windvorranggebieten, das heißt, hier kommt noch nicht einmal Repowering infrage. Allein von den 135 Windenergieanlagen, die im kommenden Jahr auslaufen, liegen lediglich 40 Prozent in derzeit gültigen Vorranggebieten und könnten also gegebenenfalls repowert werden. Das verdeutlicht: Ihre Vorschläge laufen letztlich in Summe darauf hinaus, dass wir Windenergie in Thüringen gänzlich und dauerhaft derart einschränken, dass wir unsere energie- und klimapolitischen Ziele nicht mehr erreichen können. Wir halten das für falsch, meine sehr geehrten Damen und Herren, und deshalb lehnen wir Ihren Gesetzentwurf auch ab.
(Beifall SPD)
Wir lehnen Ihren Entwurf aber auch deswegen ab, weil er falsche Signale aussendet. Denn wir brauchen doch die erneuerbaren Energien und auch die regionalen Energieerzeugungspotenziale, und genau die wollen wir auch nutzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Etwas anderes bleibt uns doch auch kaum übrig, wenn man die Gesamtgemengelage, die hier auch schon von vielen angesprochen wurde, mit Energiewende, Atomausstieg, Kohleausstieg und Klimazielen betrachtet. Wir finden zudem, dass im Vergleich zu anderen Arten der Energieerzeugung Windenergie in der Abwägung relativ gut abschneidet, etwa hinsichtlich der Eingriffe in Natur und Umwelt. Denn Atomenergie ist nicht beherrschbar – Stichwort „Fukushima“. Dass für Braun- und Steinkohle auch im 21. Jahrhundert immer noch ganze Wälder oder Orte weichen müssen, ist nicht nachvollziehbar. Es ist augenscheinlich, dass dies ein viel größerer Eingriff in die Natur und die Lebenswelt der Menschen ist als etwa der Bau von Windrädern. Und merkwürdigerweise sind durch die Rahmenbedingungen seit ein paar Jahren insbesondere die modernen Gaskraftwerke ins Hintertreffen geraten, was die Wirtschaftlichkeit betrifft. In Summe bleiben also nur die erneuerbaren Energien aus Wind, Sonne, Biomasse und auch Wasserkraft. Und dass bei der Wasserkraft die aktuellen Rahmenbedingungen die Nutzung erschweren, ist ja bei der Jahrestagung der Thüringer Wasserkraftwerke vor zwei Wochen deutlich geworden. Dort müssen wir also auch noch mal genau hinsehen, wie man die Förderung besser aufstellen kann. Bei der Windenergie droht auch ein Desaster, wenn es uns und Ihnen im Bund nicht gelingt, hier für unsere Landwirte vernünftige Vergütungsmodelle in die aktuelle EEG-Novelle hineinzuverhandeln. Unseres Erachtens führt deshalb an der Nutzung von Windenergie kein Weg vorbei, wenn man auf die Energiepolitik setzt, die den Maßgaben regional und erneuerbar folgt. Ihre Nutzung ist für Thüringen auch hinsichtlich der regionalen Wertschöpfung und der Minimierung zusätzlicher großer Stromtrassen von Nord- nach Süddeutschland vernünftig, zumal wir ja Windenergie auf maximal 1 Prozent der Fläche Thüringens konzentrieren wollen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass 99 Prozent unseres schönen Landes dauerhaft von Windenergieanlagen frei sein werden. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns gemeinsam genau dafür zu sorgen und Ihre bisherige Politik der Vernebelung und Verhinderung zu beenden. Eine Politik allerdings – das muss ich neidlos anerkennen –, die nicht unerfolgreich war in den letzten Jahren. Die Weichenstellungen beim Bund durch die letzte EEG-Reform und Ihr Agieren in den vier Regionalen Planungsgemeinschaften Thüringens hat den Ausbau der Windenergie in Thüringen in den vergangenen Jahren erfolgreich verhindert. Herzlichen Glückwünsch, möchte man da fast rufen, aber Moment, da war doch was. Versorgungssicherheit in der Energiepolitik war auch Ihnen mal ein hohes Gut, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU. Angeblich liegt Ihnen auch etwas am ländlichen Raum, an den Waldbesitzern und an regionalen Wertschöpfungspotenzialen.
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Ja!)
Und ich muss Sie an dieser Stelle sicher auch nicht daran erinnern, dass es die CDU-geführte Bundesregierung war, die internationale Verpflichtungen in puncto Klimaschutz eingegangen ist und entsprechende bindende Vereinbarungen unterschrieben hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir lehnen Ihren Entwurf auch noch aus einem weiteren Grund ab. Sie unterstellen damit nämlich einerseits, dass es derzeit keine Mindestabstände von Windrädern zur Wohnbebauung gebe, und andererseits, dass der Thüringer Landtag über die Standorte von Windenergieanlagen entscheiden würde. Aber über die Standorte entscheiden die Regionalen Planungsgemeinschaften und sie tun dies auf Grundlage unseres Windenergieerlasses, der erstmals unmittelbar nach Regierungsantritt 2015 überhaupt einen verbindlichen Mindestabstand vorsah. Bereits jetzt empfiehlt der aktuelle Windenergieatlas für große Anlagen – und nur über die sprechen wir ja in Zukunft – einen Mindestabstand von 1.000 Metern.
(Zwischenruf Abg. Gottweiss, CDU: Wo ist
denn da das Problem?) Alle Regionalen Planungsgemeinschaften haben sich an diesen Empfehlungen orientiert. Die Planungsgemeinschaft Mittelthüringen hat in ihrem Teilplan Windenergie sogar Abstände von 1.250 Metern vorgesehen. Das ist die Realität in Thüringen. Wir brauchen also diese Art von Belehrungen, der Vernebelung und der Umdeutung nicht.
