Dirk Bergner
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, der Ausbau der Windenergie in Thüringen spaltet die Gesellschaft. Mittlerweile kämpfen mehr als 50 Bürgerinitiativen im Land gegen die Zerstörung von Landschaft, Wald, Grundwasser und Fauna. Dass das nicht immer nur platte Gegnerschaft gegen erneuerbare Energien ist, sollten wir uns auch vor Augen führen. Ich erinnere beispielsweise an ein Werk eines alten Schweizer Landschaftsplaners, Hans Weiss, „Die unteilbare Landschaft“, der darin dafür geworben hat, ein gesamtheitliches Umweltverständnis zu entwickeln, auch ein gesamtheitliches Landschaftsverständnis zu entwickeln und bei vielen anderen Dingen – nicht nur im Zusammenhang mit Windkraft – von der Banalisierung der Landschaft sprach. Das sollten wir ernst nehmen, meine Damen und Herren. Ich kann mich gut an den Sonntag erinnern, als wir in Schleusingen bei einem Besuch der Bürgerinitiative „Gegenwind“ wieder einmal den Unmut der Betroffenen wahrnehmen konnten. Eingeladen waren alle Fraktionen, die Vertreter der regierungstragenden Fraktionen haben es vermieden, sich der Auseinandersetzung zu stellen. Ein Hauptproblem der Akzeptanz in der Bevölkerung ist der oftmals als zu gering eingestufte Abstand zu Windkraftanlagen. Schattenwurf, Schallemissionen – das ist hier alles schon gesagt worden, das muss ich nicht wiederholen. Daher begrüßen wir ausdrücklich den Vorstoß der CDU, eine einheitliche Abstandsregelung in der Thüringer Bauordnung festzuschreiben, auch wenn unserer Meinung nach 1.000 Meter an vielen Stellen nicht ausreichend sind.
(Beifall FDP)
Natürlich wäre es wünschenswerter gewesen, die Landesregierung hätte seinerzeit die Chance ergriffen, die 10H-Regelung einzuführen. Bayern hat an dieser Stelle gezeigt, wie es funktionieren kann – wir leider nicht.
(Beifall AfD, CDU)
Diese Gelegenheit wurde zulasten der Bevölkerung und zulasten der Natur verspielt. Aktuelle Anlagen der 4-Megawatt-Class erreichen Nabenhöhen und Rotordurchmesser von über 160 Metern. Eine solche Anlage möchte man sicher nicht in nur 1.000 Metern Entfernung stehen haben. Meine Damen und Herren, Klimawandel ist real und menschengemacht, der Strombedarf in Deutschland wächst, Kohle ist böse und der Ausstieg ist beschlossen, Gas ist böse und zumindest die Länder, aus denen wir es beziehen, teilweise anscheinend auch. Erneuerbare Energien sind selbstverständlich ein Teil der Lösung. Aber man sollte sie auch dort errichten, wo es ökologisch und ökonomisch Sinn macht und wo auch die Akzeptanz dazu zu finden ist und vor allem wo auch die Banalisierung der Landschaft, von der ich gesprochen habe, nicht stattfindet.
(Beifall CDU, FDP)
Wer die Akzeptanz von erneuerbaren Energien will – und das wollen wir, meine Damen und Herren –, der muss sich mit dem berechtigten Anliegen der Betroffenen auseinandersetzen. Und da ist das, was Herr Gleichmann vorhin hier gesagt hat, in meinen Augen eine unerträgliche Arroganz gegenüber den betroffenen Bürgern.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Wenn Sie die Anhörung reflektieren, attestiere ich Ihnen eine Wahrnehmungsstörung. Wir haben einen ganz anderen Eindruck gewonnen. Meine Damen und Herren, wir müssen auch bei alternativen Energien an einen Energiemix denken. Wir haben für meine Begriffe eine viel zu geringe Nutzung von Wasserkraft.
(Beifall AfD)
Wir haben eine ausbaufähige Nutzung von Biogas. Und, meine Damen und Herren, Sie brauchen nicht zu denken, dass wir nicht mit den Leuten sprechen würden – keine Angst! Ich möchte auch auf einen Vorwurf von Herrn Gleichmann von den Linken zurückkommen, was das Thema „Eigentümer und Klientel“ anbelangt. Ich weiß, diesen Vorwurf pflegen Sie gern, aber die Rolle, adlige Großgrundbesitzer vor Thüringer Einwohner zu stellen, die überlassen wir Ihnen gern als Alleinstellungsmerkmal.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Wir meinen, dass es die Menschen in Thüringen verdient haben, dass besser auf ihre Sorgen, besser auf ihre Belange eingegangen wird – und dafür stehen wir, das werden wir tun – und deshalb fasse ich für uns zusammen: Der CDU-Antrag ist von seiner Intention her richtig. Wir würden ihm in seiner jetzigen Form auch zustimmen und deswegen werden wir uns einer Verweisung an die Ausschüsse selbstverständlich nicht verschließen, sondern ich beantrage sie auch namens meiner Fraktion, nämlich an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und auch den Umweltausschuss. Vielen Dank.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
