Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Mühlmann beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Die Anzahl der Ernennungen ist direkt abhängig von den Einstellungen in das Anwärterverhältnis. Im Jahr 2020 werden 300 Polizeianwärter eingestellt, mindestens weitere 1.160 Polizeianwärter sollen in Umsetzung des Beschlusses des Thüringer Landtags vom 14.06.2019 – das ist die Drucksache 6/7389 – im Zeitraum 2021 bis 2025 eingestellt und ausgebildet werden. Dabei entfallen auf die Jahre 2021 mindestens 250, 2022 mindestens 220, 2023 mindestens 220, 224 mindestens 250 und 2025 mindestens 220 Polizeianwärter. Im Zeitraum 2020 bis 2025 sind unter den genannten Voraussetzungen derzeit folgende Ernennungen von Anwärtern im Polizeivollzugsdienst planmäßig, das heißt, nach erfolgreicher Beendigung der Ausbildung im mittleren und Beendigung des Studiums im gehobenen Polizeivollzugsdienst, vorgesehen. 2020 sollen 192 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 15 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2021 235 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 47 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2022 250 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 41 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2023 200 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 50 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2024 170 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 50 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst und 2025 170 Ernennungen im mittleren Polizeivollzugsdienst und 50 Ernennungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst erfolgen. – So viel zu Frage 1. Die Antwort zu Frage 2: Ausgehend von den Ausbildungsabbrüchen einschließlich des Nichtbestehens der Laufbahnprüfung in den Jahren seit 2015 wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren im mittleren Polizeivollzugsdienst durchschnittlich 12 von 100 und im gehobenen Polizeivollzugsdienst durchschnittlich 15 von 100 der jeweils eingestellten Polizeianwärter die Ausbildung nicht erfolgreich beenden werden. Die Antwort zu Frage 3: In den Jahren 2020 bis 2025 wird es voraussichtlich folgende planmäßige Altersabgänge geben: Im Jahr 2020 104 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 54 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2021 102 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 58 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2022 115 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 56 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2023 112 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 54 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2024 109 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 50 im gehobenen Polizeivollzugsdienst, 2025 96 im mittleren Polizeivollzugsdienst und 54 im gehobenen Polizeivollzugsdienst. Antwort zu Frage 4: Außerplanmäßige Personalabgänge im Polizeivollzugsdienst werden über einen pauschalen Prozentsatz in den anderen Zahlen berücksichtigt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
