Ralf Plötner
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Heilberufegesetzes ist notwendig geworden, weil es um die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor der Einführung neuer oder um die Änderung bestehender Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf den Zugang und die Ausübung von reglementierten Berufen geht – hier im Bereich der Heilberufe. Ich möchte gern Bericht erstatten, wie es mit dem Gesetzentwurf verlaufen ist. Am 14. Mai 2020 gab es die Plenarberatung, die erste Lesung und Einbringung des Gesetzes, die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit. Dort wurde dann in vier Sitzungen – am 11. Juni, am 17. Juni sowie am 9. Juli und am 24. September dieses Jahres – darüber beraten. Eine schriftliche Anhörung wurde am 11.06. im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlossen. Die sechs vorgeschlagenen Anzuhörenden wurden angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Vier schriftliche Stellungnahmen kamen zurück. Die Möglichkeit der Teilnahme am Online-Diskussionsforum bestand in der Zeit vom 15. Juni bis 6. Juli. Leider sind dort keine Beiträge eingegangen. Am 9. Juli berichtete ich im Ausschuss, dass dieser Entwurf, der die EU-Richtlinien umsetzen möchte, noch weiter angepasst werden muss. Das hatte den Hintergrund, dass zwischen den Bundesländern und der EU-Kommission noch weiterer Präzisierungsbedarf identifiziert worden ist, der dann umgesetzt wurde. Dazu reichte die rot-rot-grüne Koalition die Änderungsvorlage 7/908 im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ein. Die finale Beratung fand am 24. September mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit statt. Er empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs mit den angesprochenen jüngsten Änderungen. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
