Jörg Kellner
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, das Thema, was wir heute besprechen, bewegt uns schon viel länger. Heute ist es im Landtag angekommen. Ich will vorwegschicken, bevor ich zum Gesetzentwurf bzw. zum Staatsvertrag spreche, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk ein Grundpfeiler des demokratischen Gemeinwesens ist.
(Beifall CDU, SPD)
Die CDU-Fraktion steht voll und ganz hinter dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk, das will ich vorwegschicken. Bei aller Kritik, die ich sicherlich auch an der Stelle habe, ist es für meine Begriffe wichtig und richtig, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk so, wie er aufgestellt ist – was verbessert werden muss, dazu komme ich gleich noch –, seine Berechtigung hat und dass er für uns einer der wichtigsten – ich sage mal – Mediengestalter ist und öffentlichkeitswirksam Nachrichten entsprechend rüberbringt, auch in der Qualität, die wir uns letztendlich wünschen. Das ist auch richtig und wichtig, dass gerade in dieser Zeit solche Medien Bestand haben und auch den kritischen Blick in die andere Richtung wenden. Ich denke, beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind wir da gut aufgehoben, wenn es auch öfter Kritik gibt, was die Berichterstattung anbelangt. Aber das ist nicht unser Thema im Landtag. Dafür sind die Politiker nicht zuständig, es sei denn, wir müssen den Auftrag ändern. Das ist sicherlich auch ein Thema, was man im Blick haben muss. Aber uns geht es in erster Linie darum, wie die Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist, und vor allem, wie die finanzielle Ausgestaltung des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist. Wir haben gerade im Vorfeld bei der Einbringung zu den Entschließungsanträgen schon mehrere Kritikpunkte von den Linken wie auch von der AfD gehört. Wir haben keinen Entschließungsantrag gemacht. Das hat auch seinen Grund, denn ein Entschließungsantrag, der jetzt eingebracht wird, ändert nichts mehr an der derzeitigen Situation. Der ist in die Zukunft gerichtet. Ich denke, das ist auch wichtig, dass man die Themen bespricht. Aber im Moment nehmen wir hier keinen Einfluss mehr darauf. Es gibt nur die Möglichkeit, Ja oder Nein zu sagen. Mehr gibt es nicht für uns. Die Themen, die in den Entschließungsanträgen stehen, sind hinreichend diskutiert worden, auch schon in den Ausschüssen. Natürlich ist es bei uns genauso, die Kritikpunkte entzünden sich an der Personalentwicklung, an der Personalausstattung, an dem Pensionsfonds, der sich auf über 3 Milliarden Euro beläuft, an dem Personalabbaupfad, der mit 2 Prozent viel zu gering ist, der Personalkostensteigerung mit 3,2 Prozent – angemeldet wurden 3,6 Prozent – und der Tatsache – das, was im KEF-Bericht auch mehrfach bemängelt wurde –, dass sich das Lohnniveau deutlich über dem des öffentlichen Dienstes bewegt und sich auch noch im oberen Drittel befindet, was die kommerzielle Medienwirtschaft letztendlich zahlt – im oberen Bereich, also weit weg von dem, was letztlich im öffentlichen Dienst gezahlt wird. Und über die Intendantengehälter, denke ich, muss man nicht mehr reden, da kann man nur den Kopf schütteln. Wir reden hier von Beiträgen, die der Bürger zahlt, und da sollte man sich auch ein Stück weit zurücknehmen und auch dies auf den Prüfstand stellen. Nur, das ist alles hinreichend bekannt, das ist ja nicht erst seit gestern bekannt, das wissen wir schon länger. Und wenn man die KEF-Berichte liest – auch die vorhergehenden, nicht nur den letzten –, ist es immer Thema gewesen, diesen öffentlichrechtlichen Rundfunk strukturell zu ertüchtigen. Er ist zu träge, er ist unflexibel – bedingt auch durch seine Größe. Was natürlich das größte Problem ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass immer der Langsamste das Tempo vorgibt, das ist leider so. Auch der KEF-Bericht: Was auch für mich so ein deutliches Zeichen ist, wie unflexibel und auch wie intransparent das Ganze ist, das sind die 136 Beteiligungen, die Gesellschaften haben – 136 Beteiligungen bzw. Gesellschaften, wo selbst die KEF sagt, da kann man nicht mehr richtig durchschauen, was da eigentlich abläuft. Also hier bedarf es auch mehr Transparenz – das, denke ich mir, sollte man auf jeden Fall auch mit einfordern. Ein gutes Beispiel, wie sich der Öffentlich-Rechtliche neu organisieren könnte oder neu aufstellen könnte, ist der MDR. Der MDR könnte eine Blaupause sein für viele andere Anstalten – das muss ich an der Stelle sagen –, er ist wirklich effektiv, leistungsfähig, leistungsstark. Das zeigt sich nicht zuletzt darin, dass der MDR jetzt in der nächsten Runde – also bis 2024 – den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen mit ca. 30 Millionen Euro unterstützt. Also die Gewinne, die der MDR erwirtschaftet, gibt er ab, um im Prinzip die beiden anderen Sender zu unterstützen. Das, muss ich sagen, ist eine gewaltige Schieflage, auch das muss letztendlich geändert werden. Das wird auch eine Forderung von uns sein, dass natürlich auch kleine Sender – sie haben ja sicher ihren Anspruch – letztendlich so aufgestellt werden müssen, dass auch sie ihren Auftrag erfüllen können, und nicht andere mitzahlen. Das ist wie der Länderfinanzausgleich, wird man gleich sagen – ja, das ist richtig. Aber auch da muss man erkennen, dass es da letztendlich nicht auf Dauer geht, dass man Sender wie den Saarländischen Rundfunk und Radio Bremen am Leben erhält. Das beste Beispiel ist, wenn ich das Personal nehme: Beim MDR kommen auf einen Mitarbeiter 4.300 Einwohner, beim Saarländischen Rundfunk kommen auf einen Mitarbeiter 1.700 Einwohner. Da sieht man letztendlich schon, welche Schieflage da stattfindet, oder – anders gesagt – wo viel Geld gebraucht wird, aber das entsprechend nicht im Verhältnis zu den Einwohnern bzw. zur Reichweite steht. Das sind alles Maßnahmen, die aus meiner Sicht auf den Prüfstand gehören. Wir haben aber jetzt die Aufgabe, über diesen vorliegenden Staatsvertrag zu entscheiden. Und da – wie gesagt – gibt es Ja oder Nein: Wir diskutieren das in der Fraktion nach wie vor sehr kritisch und werden uns sicherlich auch bis zum abschließenden Plenum eine Meinung gebildet haben.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das wäre ja auch mal schön!) Ich komme jetzt noch mal, bevor ich abschließend etwas dazu sage, zum Entschließungsantrag von Rot-Rot-Grün – aus meiner Sicht etwas widersprüchlich, muss ich sagen: Auf der einen Seite sagt man, okay, die Struktur – das ist der erste Punkt –, dann stellt man fest, dass sich das System letztendlich bewährt hat, aber gleichzeitig doch erheblicher Änderungsbedarf besteht.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das hat ein System nun mal an sich!) Das andere ist, dass man letztendlich in einem anderen Bereich die Finanzierung noch mal aufnimmt – das haben Sie schon angesprochen, Herr Blechschmidt –, das sind einmal die Kosten für die Sportübertragung, da bin ich ganz bei Ihnen, was Profifußball anbelangt usw. usf. Da sind wir uns – denke ich mir – auch einig, dass man da auf jeden Fall nachjustieren muss, dass es so nicht geht. Aber Sie haben auch letztendlich in Ihrem Antrag die Werbezeitreduzierung drin. Das würde zum Beispiel Mindereinnahmen beim WDR-Hörfunk von 27,8 Millionen Euro bedeuten. Wenn man Wettersponsoring nimmt, sind das beim WDR, NDR, Bayerischen Rundfunk 2,4 Millionen Euro.
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE)
Das ist aber die Konsequenz. Wenn man es letztendlich nicht mehr machen will, muss man sehen, wo das Geld herkommt. Was mich überrascht hat, ist, dass über die Anhebung des Wohngelds ermöglicht werden soll, dass letztendlich auch die Beiträge zahlen, die jetzt beitragsfrei sind und rausfallen, dass die wieder reinkommen und bezahlen. Das ist aus meiner Sicht eine glatte Steuerfinanzierung. Das ist doch recht schwierig, weil ich einmal Steuermittel hineingebe, um das Wohngeld zu erhöhen, damit die letztlich in der Lage sind, Beiträge abzuführen. Das halte ich für sehr, sehr kritisch.
