Götze
Fragestunde
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Czuppon beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: Antwort zu Frage 1: Erstmals im Jahr 2007 und folgend im Jahr 2013 wurden der Sirenenbestand in Thüringen und der Erreichungsgrad der Bevölkerung in den Kommunen durch das Landesverwaltungsamt abgefragt. Zuletzt wurde eine Abfrage zum 31.12.2019 durch das Thüringer Landesverwaltungsamt erhoben. Antwort zu Frage 2: In Thüringen gab es zum Stichtag 31.12.2019 insgesamt 2.281 Sirenen, wovon 276 die Signale zur Warnung und Entwarnung der Bevölkerung ausgeben können. Antwort zu Frage 3: Grundsätzlich ist der Bund für die Maßnahmen im Spannungs- und Verteidigungsfall zuständig und hat 2011 das Modulare Warnsystem, kurz MoWaS, aufgebaut. Die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall wurde im Rahmen der Evaluierung der Thüringer Katastrophenschutzverordnung mit den kommunalen Spitzenverbänden und Interessenvertretungen erörtert. Folgende Schwerpunkte wurden in der von der Landesregierung eingerichteten Projektgruppe „Warnung der Bevölkerung“ betrachtet: flächendeckende Einführung des Modularen Warnsystems in Thüringen, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur landeseinheitlichen Warnung der Bevölkerung, Einführung einheitlicher Sirenenwarntöne, Ausbau des Sirenennetzes und deren Förderung. Für eine landeseinheitliche Nutzung des MoWaS wurden im Jahr 2018 die Nutzungsempfehlungen für die Organisation der Warnung der Bevölkerung mit dem Modularen Warnsystem – MoWaS – erarbeitet und mit den Nutzern des MoWaS abgestimmt. Mit den Nutzungsempfehlungen wurde zudem erstmals eine landeseinheitliche Regelung für Sirenenwarntöne in Thüringen getroffen. Die Bekanntmachung der Sirenenwarntöne in der Bevölkerung wurde durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden geplant. Am 28. Mai 2018 erfolgte die Veröffentlichung im Staatsanzeiger; Sie finden das im Staatsanzeiger Nr. 22/2018, Seite 615 bis 616. Zur öffentlichkeitswirksamen Information der Bevölkerung über die festgelegten Sirenenwarntöne wurde der Informationsflyer „Warnung der Bevölkerung in Thüringen“ durch das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales erarbeitet und verbreitet. Antwort zu Frage 4: Mit dem Ende eines Bund-Länder-Projekts „Warnung der Bevölkerung“ zum 30.09.2020 werden fortan durch das Land die Kosten für die MoWaS-Stationen in den Zentralen Leitstellen übernommen, um die weitere Entwicklung der Warnung der Bevölkerung in Thüringen voranzubringen. Damit können von mehreren Stellen die vielfältigen Warnmultiplikatoren – das sind nicht nur Sirenen, sondern zum Beispiel auch Radio, Fernsehen, Internet, digitale Anzeigetafeln – mit Warnmeldungen angesteuert werden. Darüber hinaus werden folgende Maßnahmen durch das Land geplant und zum Teil auch umgesetzt: Zunächst Durchführung der MoWaS-Grundlagenschulung für Disponenten der Zentralen Leitstellen an der TLFKS, verstärkte Werbung für die Förderung durch das Land für Sirenen und deren Umrüstung in kommunaler Zuständigkeit, Weiterentwicklung der einheitlichen Nutzungsempfehlungen zum MoWaS aufgrund aktueller Erkenntnisse. Zudem wird nun jährlich auf Grundlage eines Beschlusses der 210. Innenministerkonferenz jeden zweiten Donnerstag im September ein bundesweiter Warntag durchgeführt. Somit ist eine gemeinsame Weiterentwicklung im Bereich „Warnung der Bevölkerung“ durch sichergestellte Weichen und die Warnvielfalt wie Warn-Apps, Radio, Fernsehen, Internet, digitale Anzeigetafeln, vor allem aber auch Sirenen im Freistaat Thüringen möglich. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
