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Dorothea Marx

SPD 01.10.2020 Sitzungen 7/25

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Sache mit der Vielfalt, das ist nicht das Ding der AfD. Ich will nur sagen, das Gegenteil von Vielfalt ist Einfalt und mehr muss man zu Ihren Ausführungen, glaube ich, nicht sagen. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte jetzt nicht die ganze Liste der CDU-Vorschläge noch mal durchdeklinieren, obwohl jeder für sich und jeder Vorschlag das wirklich auch verdient hat. Ich meine das vollkommen wertneutral, denn ich denke, wir haben im Ausschuss noch genügend Zeit. Ich möchte einige Aspekte herausgreifen. Die Parität, dass Sie das Verbot einer gesetzlichen Vorschreibung von Quotierung in die Verfassung aufnehmen wollen: Abgesehen davon, dass es keine Verbote in der Verfassung gibt – dazu ist schon viel gesagt worden –, wundert mich so ein bisschen auch der mangelnde Respekt Ihrer Fraktion vor der Rechtsprechung. Es dürfte Ihnen ja nicht entgangen sein, dass dieses Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs durchaus umstritten war und ist und dass es auch eine Beschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht gibt, dass es auch andere Landesverfassungsgerichte gibt, die noch über ähnliche Gesetze befinden. Das reicht, denke ich, nicht dazu aus, ein solches Verbot in eine Verfassung einzutragen und zeigt vielleicht auch ein bisschen eine Angst davor, dass Ihre Listen dann vielleicht auch mal anders aussehen müssten. Ich möchte mich auch noch mal wirklich dagegen wenden, dass die AfD behauptet hat, hier wäre so ein beliebiger Katalog eingebracht worden. Es ist so, dass ganz viele Vorschläge, die die CDU hier noch mal wiederholt, sie auch schon in der letzten Legislaturperiode eingebracht und immer mal wieder diskutiert hat. Ich denke, wir sollten niemandem hier die Ernsthaftigkeit absprechen, sich Gedanken zu machen, wie unsere Verfassung 26 Jahre nach der ersten Verfassung jetzt noch mal auf einen neueren Stand zu bringen ist. Dennoch ist natürlich vieles auch aus unserer Sicht kritikwürdig. Schon in der letzten Legislaturperiode konnte ich mich mit Ihrem fakultativen Referendum nicht anfreunden – und meine Partei auch nicht –, dass es jetzt Volkseinwand heißt, das finde ich fast noch schlimmer. Ich weiß, dass in Sachsen eine Koalition besteht, der auch meine Farben angehören, die ein solches Vorhaben in einen Koalitionsvertrag hat Eingang finden lassen – das verstehe ich nicht, muss ich auch nicht. Wir sind hier in Thüringen und ich empfehle Ihnen allen, mal die Lektüre eines juristischen Aufsatzes, eines verfassungsrechtlichen Aufsatzes in der „Neuen Justiz“, Jahrgang 2020, auf den Seiten 89 ff., von zwei Professoren, die sich mal mit dem Volkseinwand in Sachsen beschäftigt haben. Und all das, was dort steht, trifft auch genau auf Thüringen zu, nämlich, dass wir hier genau wie in Sachsen eine Verfassung haben, die abschließend regelt, wer die gesetzgebende Gewalt innehat. (Zwischenruf Abg. Schubert, DIE LINKE: Das Volk!) Das ist einmal die Mitte des Landtags, die Landesregierung oder Volksbegehren. Das sind die drei Schienen der Gesetzgebung. Jetzt schreiben Sie ganz offenherzig in die Begründung Ihres Vorschlags zum Volkseinwand hinein: Gemäß Artikel 45 Satz 1 Thüringer Verfassung ist das Volk die Quelle der Staatsgewalt. Mit dem neuen Artikel 82a Thüringer Verfassung wird ein zusätzliches Instrument zur Verwirklichung des Willens des Volkes geschaffen und so einem gewachsenen Partizipationsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung getragen. – Sie meinen also, wir brauchen noch was Viertes, nämlich neben dem Recht des Parlaments, Gesetze zu machen, und neben dem Recht der Regierung, Gesetze vorzuschlagen, und neben dem Recht, durch Volksbegehren Gesetze einzubringen, brauchen Sie jetzt noch ein Recht, Gesetze anzuhalten. Dieser Vorschlag, dieser Kühlschrank-Effekt, dieser Freeze-Effekt, ist das, was bei uns schon in der letzten Legislaturperiode keinerlei Begeisterung auslösen konnte. Auch jetzt soll es immer noch so sein, dass ein Gesetz eingefroren wird, zwar nicht mehr auf unabsehbare Zeit, bis dann ein eventuelles Referendum endgültig darüber entschieden hat, ob das Gesetz nun vom Volk kassiert werden soll, sondern erst mal – in Anführungszeichen – nur für 100 Tage, aber auch das bedeutet einen unzulässigen Eingriff in die Gesetzgebungskompetenzen, wie wir sie in Artikel 81 und eben auch in Artikel 45 Satz 1 festgelegt haben. Jetzt haben wir eben bei den letzten Rednerinnen und Rednern über Ihren Artikel 83 Abs. 3 ausführlich diskutiert, wo Sie jetzt anfügen wollen, wie die Pflicht zur aktiven Verteidigung der Verfassung aussieht. Da soll stehen: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und die Verantwortung aller Bürger, im Rahmen des Rechts allen Bestrebungen entgegenzutreten, die diese Grundsätze der staatlichen Gemeinschaft aktiv in Frage stellen.“ Artikel 83 nimmt dann diese Verfassungsartikel in Bezug, die mit einer Ewigkeitsgarantie versehen sind, darauf hat die Kollegin Baum vollkommen richtig hingewiesen. Das führt zu dem Paradoxon, dass, wenn Sie Artikel 45 ein neues Instrument hinzufügen wollen, Sie sich also genau im Kreise derer bewegen, die Sie in Artikel 83 Abs. 3 verdammen, Sie müssen dann nämlich eigentlich Widerstand gegen Ihren eigenen Gesetzesvorschlag leisten, denn der ist von Artikel 45 nicht gedeckt. Artikel 45 müsste geändert werden. Die Verfassung sieht vor, dass der nicht geändert werden darf, stellt ihn unter die Ewigkeitsgarantie und Sie schnippeln noch hinten dran in Artikel 83, dass jeder, der diesen ewigkeitsgarantierten Werten entgegentritt, nicht nur von der staatlichen Gewalt bekämpft werden kann, sondern auch alle Bürger aufstehen und dem entgegentreten müssen. Ich stehe jetzt hier auch schon mal mit auf mit meiner SPD und wir stehen also der Bestrebung entgegen, dem Artikel 45 ein weiteres, dort nicht vorgesehenes Volksrecht einzufügen, dessen es nicht bedarf, (Beifall SPD) sondern das vielmehr hier die legitime Gesetzgebungsfunktion des Landtags zum Erliegen bringen könnte. Ich verkenne nicht, dass Sie aufgrund der Diskussion der letzten Legislaturperiode gesagt haben: Ja, da kann man noch ein Eilbedürfnis einfügen, dass vielleicht doch ein Gesetz gleich in Kraft treten kann, aber, wie gesagt, ich empfehle Ihnen einfach die Lektüre, die sagt, das ist nicht erforderlich und es reicht aus und es ist vollkommen systemwidrig, zu sagen, der Gesetzgeber darf angehalten werden, aber gleichzeitig kann ein Volksbegehren Gesetze einführen. Das macht keinen Sinn und das verlagert die Kompetenzen zur Gesetzgebung unmaßstäblich auf das Volk. Mit Artikel 83 Abs. 3, dieser eigenen Formulierung fangen Sie sich selbst ein, das ist Ihnen jetzt wahrscheinlich noch nicht aufgefallen, aber ich hoffe, ich habe Ihnen das verständlich machen können. Wenn Sie sagen, Sie haben damit einen Extremismusbegriff gefunden, wo man also künftig jetzt ständig klar definieren könnte, woran sich Verfassungsfeindlichkeit ausmacht, da wundere ich mich. Denn wenn ich Ihnen diesen Satz ein drittes Mal in Ruhe vorlese: „Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und die Verantwortung aller Bürger, im Rahmen des Rechts allen Bestrebungen entgegenzutreten, die diese Grundsätze der staatlichen Gemeinschaft aktiv in Frage stellen.“ Da frage ich mich: Was soll der Verfassungsfreund tun? Also wenn er diese Handlungsanforderung von Ihnen gestellt bekommt, muss der demonstrieren gehen? Reicht das, wenn er Leserbriefe schreibt? Es geht um das aktive Entgegentreten gegenüber Leuten, die diese Grundsätze der staatlichen Gemeinschaft aktiv infrage stellen. Das ist eine sehr komplizierte Formulierung, ich weiß nicht, wer sich die ausgedacht hat, die ist jedenfalls neu in diesem Zug der Verfassungsdiskussion. Ich glaube nicht, dass wir uns auf so etwas einigen können, was man überhaupt nicht versteht. Das ist, glaube ich, das Wichtigste an der Verfassung: Dass sie auch verständlich ist für diejenigen, die sie anwenden sollen. Es gibt Dinge in Ihren Vorschlägen, die wir grundsätzlich befürworten. Darauf sind auch andere schon eingegangen. Natürlich sind wir auch für eine Förderung und Forderung nach einer besseren Absicherung des Ehrenamts und auch die Nachhaltigkeit – das sind Dinge, die bestimmt in eine erneuerte Verfassung gehören. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das ist eine Sache, wo wir typischerweise auch einen echten Anlass haben, nämlich dadurch, dass das nicht irgendwie den Stuben unserer Mitarbeiter oder den eigenen Verfassungsverliebtheiten entspringt, sondern dass es da auch eine breite Bewegung bei den Bürgerinnen und Bürgern gibt. Ich erinnere noch mal daran, dass die Forderung nach dem Ehrenamt vor der letzten Landtagswahl zuerst von den Feuerwehren gekommen ist und dass wir hier deswegen auch etwas aufnehmen, was die Bürgerinnen und Bürger sich wünschen. Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass die erste Thüringer Verfassung 1994 in einer Volksabstimmung abgesegnet wurde und dass dem auch eine lange Diskussion vorausgegangen ist. Deswegen möchte ich am Ende doch dazu aufrufen, dass wir uns bei unseren gegenseitigen Vorschlägen nicht um originelle Formulierungen bemühen, die wieder keiner versteht, sondern wirklich um Dinge, die uns nachhaltig, auch verfassungsrechtlich nachhaltig wirklich weiterbringen. In dem Zusammenhang diskutieren wir gern mit Ihnen weiter – auch an den Punkten, die ich eben eher kritisch beleuchtet habe. Zum Abschluss vielleicht auch noch mal zur Schuldenbremse. Das ist auch eine ganz alte Forderung der CDU und die kommt jetzt zu diesem Zeitpunkt wirklich absolut zur Unzeit. (Beifall DIE LINKE) Die Schuldenbremse steht schon in der Landeshaushaltsordnung. Unsere Finanzministerin hat in der letzten Legislaturperiode über 1 Milliarde Euro Schulden getilgt. Daher kann man auch unter der jetzigen Rechtslage wunderbar Schulden tilgen. Sie wollen jetzt eine Verfassungsänderung hier in Thüringen und Vorgaben des Grundgesetzes umsetzen, doch bereits vor der Corona-Krise ging die Empfehlung aus Teilen der Wissenschaft in eine ganz andere Richtung. So haben erst letzten November das Institut der deutschen Wirtschaft und das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung gefordert, die grundgesetzliche Schuldenbremse zumindest teilweise für dringend benötigte Investitionen zu öffnen. Gerade in der Corona-Krise wird deutlich, welche Investitionen alle Bundesländer und nicht nur Thüringen zum Beispiel bei Krankenhäusern und Schulen werden leisten müssen. Darüber hinaus haben derzeit bekanntlich ganze Branchen Existenzängste und daher wurde diese Schuldenbremse wirklich nicht zur richtigen Zeit am richtigen Ort von Ihnen in die Diskussion gebracht, (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sie birgt nicht dafür, dass unsere Bürgerinnen und Bürger zuversichtlich in die Zukunft schauen können, sondern erzeugt eher Ängste, wie wir jetzt gemeinsam und solidarisch durch diese Krise kommen können. Tatsächlich habe ich jetzt länger geredet, als ich dachte. Lesen Sie diesen Aufsatz, da finden Sie noch mal alles zu Ihrem Volkseinwand, warum Sie das besser lassen sollten, und wir diskutieren das dann weiter im Ausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗