Dorothea Marx
Gesetz zur Änderung des Thüringer Maßregelvollzugsgesetzes
Gibt es weitere Wortmeldungen? Die sehe ich nicht. Dann zunächst die Rückfrage an die AfD: Herr Sesselmann, Sie hatten gesagt, einer Rücküberweisung an den Ausschuss würden Sie zustimmen. Ist das als Antrag auf Rücküberweisung an den Ausschuss zu verstehen? Sie nicken. Das ist ein zulässiger Antrag nach § 59 Abs. 1 unserer Geschäftsordnung. Danach kann man jederzeit, bevor ein Gesetz verabschiedet ist, beantragen, dass es zurück an den Ausschuss soll. Ein solcher Antrag ist nun von der AfD-Fraktion gestellt, sodass wir, wenn es nun keine weiteren Wortmeldungen mehr gibt und ich die Aussprache geschlossen habe, zunächst über diesen Rücküberweisungsantrag abzustimmen haben.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Es gibt noch
eine Wortmeldung!)
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Ich
möchte noch kurz etwas ausführen!)
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Wir
sind im Abstimmen!) Bitte, wenn das eine erneute Wortmeldung sein soll. Eigentlich waren wir schon in der Abstimmung.
