Lars Schütze
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer am Netz! Schon das vierte Mal in der Wahlperiode rufen wir das Thema auf, zum ersten Mal ein Gesetzentwurf der FDP,
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: FDP
und CDU!) zum zweiten Mal der Rot-Rot-Grünen und jetzt sind wir bei der CDU. Die CDU-Fraktion hat bis zum Wahlkampf 2019 viel auf Windräder gehalten. Sie hat in ihrer Wahlperiode 700 Stück in Thüringen aufbauen lassen, ist jetzt in die andere Richtung umgeschwenkt. Das kann man verstehen, man braucht Wähler im ländlichen Raum. Das hat leider nicht geklappt, zumindest nicht im Unstrut-Hainich-Kreis; dafür sind wir hier. Wir sind jetzt bei 866 insgesamt. Danke schön CDU, dass Sie jetzt noch auf den Zug mit aufspringen – aber es ist zu spät.
(Beifall AfD)
Vor dem Hintergrund, dass dieser Landtag erst am 27. Oktober 2019 gewählt wurde und jede Änderung der Thüringer Bauordnung und verwaltung ‑ den Steuerzahler Geld und Nerven kostet, ist das ein sehr interessanter Umstand – das nur mal am Rande. Kommen wir nun zurück zum vorliegenden Entwurf der CDU-Fraktion. Es ist gut, dass endlich eine einheitliche, verbindliche Abstandsregelung von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in Thüringen eingeführt werden soll. Schlecht ist, dass diese gerade mal 1.000 Meter betragen soll. Ich will Ihnen dazu auch ein Beispiel sagen. Es ist ganz einfach: Wenn eine 20 Jahre alte Anlage 100 Meter von einem baulichen Objekt/Wohngebiet, wie auch immer, entfernt ist, haben die Anwohner bis jetzt vielleicht noch kein Problem damit. Wenn aber diese Windräder nach 20 Jahren ersetzt werden sollen und dann auf einmal 200 Meter hoch sind – bei Ihrer Regelung stehen die immer noch 1.000 Meter weit weg –, haben sie somit ein Problem damit, weil dieser Windradschattenwurf und Infraschall dann erhebliche Probleme machen bei dieser Entfernung von 1.000 Metern.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist schon eine gesetzliche Regelung!) Weiterhin sagt die AfD-Fraktion Thüringen, dass eine 10H-Regelung, wie sie seit Jahren von uns gefordert wird, sinnvoller gewesen wäre, weil das – genau wie bei dem Beispiel – dies rechtfertigt.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Das
ist ein Bundesgesetz! Schauen Sie mal rein!) Ich weiß, dass das Bundesgesetz 1.000 Meter regelt. Aber deswegen heißt das nicht, dass wir das fördern müssen. Das nicht nur in Thüringen, im gesamten Bundesgebiet sollte eine 10H-Regelung gerechtigkeitshalber angewandt werden.
(Zwischenruf Abg. Malsch, CDU: Wir sind
aber in Thüringen! Zuständigkeiten!) Mit dem weiteren Ausbau von Windstrom setzen Sie die bereits jetzt stark gefährdete Energiesicherheit unseres Landes aufs Spiel. Mit dem von Ihnen gewollten zu geringen Abstand der Windindustrieanlagen zu Wohnhäusern stellen Sie einen energiepolitischen Unsinn über die Gesundheit der betroffenen Menschen.
(Beifall AfD)
Schon jetzt klagen viele betroffene Bürger über die Belastungen durch Infraschall und Flugschatten. Der Widerstand der betroffenen Thüringer Bürger gegen die Windkraftlobby und ihre Industrieanlagen wächst zum Glück jedoch immer mehr an. Somit ist – obwohl die Gesetzesänderung im Bundestag mit einer Mehrheit von CDU/SPD beschlossen wurde – die 10H-Regelung aber immerhin noch nicht aufgeschoben und nicht aufgehoben. Wir werden im Ausschuss hören, wie sich der betroffene Bürger und dessen Verbände zum Gesetzentwurf äußern. Wir können uns jedenfalls nicht vorstellen, dass dem Bürger im ländlichen Raum diese 1.000 Meter ausreichen werden. Denn diese sind für ihre Windkrafträume zu wenig und die Bürger müssen die Konsequenzen für zu nahe Windräder am baulichen Objekt ausbaden. Deswegen stimmen wir der Überweisung an den Ausschuss zu und hoffen, dass wir uns noch darüber verständigen können. Danke schön.
(Beifall AfD)
