Robert Sesselmann
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Präsident, wir haben einiges Richtiges schon gehört zu den beiden weiteren Gesetzentwürfen, die die CDU hier einbringt, die auf umfangreiche Änderungen unserer Landesverfassung hinzielen. Diese Gesetzentwürfe kommen zu den vier Gesetzentwürfen hinzu, die bereits im Verfassungsausschuss beraten werden. Zwei dieser Gesetzentwürfe, nämlich die aus den links-grünen Fraktionen, zielen auf sehr umfassende Änderungen der Verfassung ab. Das hat offenbar auch die CDU dazu angespornt, in einen verfassungspolitischen Überbietungswettbewerb mit Rot-Rot-Grün zu treten und nun eine ganze Reihe von Vorschlägen einzubringen, mit denen die Landesverfassung erweitert – um nicht zu sagen: aufgebläht – werden soll. Das, meine Damen und Herren, ist verfassungspolitischer Aktionismus, noch dazu ein verfassungspolitischer Aktionismus zur Unzeit.
(Beifall AfD)
Ich muss es etwas erläutern, da in diesem Hohen Haus offenbar aus dem Blick geraten ist, worum es bei einer Verfassung und bei Verfassungsänderungen geht. Eine geschriebene Verfassung legt die allgemeinen normativen Grundlagen der politischen Ordnung eines Gemeinwesens fest. Die Verfassung stellt das Fundament der öffentlichen Ordnung dar; sie ist auf Stabilität, also auf einen langen, im Grunde auf einen unbestimmten Zeithorizont hin angelegt. Eben deshalb enthält sie nur Regelungen, die über das politische Tagesgeschehen hinausweisen, also insbesondere Regeln zur Ausgestaltung der Staatsgewalt, Verfahrensregeln, Kompetenzzuweisungen, Grundrechte, grundrechtsgleiche Rechte und Staatszielbestimmungen. Ihre Beschränkung auf die großen Linien der politischen Ordnung ist ein Garant sowohl für die Flexibilität als auch für die Stabilität der Verfassungsordnung. Der lange Zeithorizont, auf den die Verfassung orientiert ist, erweist sich auch als eine Einsicht, Staatsklugheit, dass man eine Verfassung niemals zum Zwecke des politischen Alltagsgeschäfts oder aus tagesaktuellen Nöten heraus ändern sollte. Und, Frau Baum – ich habe mir das notiert –, ich fand es gut, als Sie erwähnten, diese Verfassung darf nicht zu einer Zielgruppen- und Symbolpolitik degradiert werden. Das sehen wir genauso.
(Beifall AfD)
Genau diese Staatsklugheit, sehr verehrte Damen und Herren, wird aber gegenwärtig von CDU und Rot-Rot-Grün missachtet. Das ist überaus bedenklich, weil es am Ende unserer Verfassungsordnung schaden wird, denn die Verfassung wird zur kleinen Münze entwertet, wenn sie ins politische Tagesgeschäft hineingezogen wird oder – schlimmer noch – wenn sie politische Verhandlungsmasse zur Vorbereitung künftiger Koalitionen wird, so wie es hier der Fall zu sein scheint. Soll hier eine Koalition aus CDU und Linkspartei angebahnt werden? Es sieht fast so aus.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Da ist er
wieder! Schönen Dank und herzlichen Glückwunsch!) Meine Damen und Herren, die AfD-Fraktion sieht diesen verfassungspolitischen Aktionismus von CDU und Rot-Rot-Grün mit großer Sorge, und zwar deshalb, weil wir überzeugt sind, dass die Thüringer Verfassung so, wie sie ist, grundsätzlich eine gute und bewährte Verfassung ist.
(Beifall AfD)
Selbstverständlich bedeutet das nicht, dass Verfassungsänderungen per se abzulehnen wären. Tatsächlich mag man sogar über die eine oder andere Änderung nachdenken, das sieht auch meine Fraktion so. In diesem Lichte sind zwei oder drei der Vorschläge, die die CDU in dem neuen Gesetzentwurf präsentiert, zumindest diskutabel. Die paritätische Quotierung gehört hierzu nicht, ebenso wenig eine Extremismusklausel. Was jetzt geschieht, geht über einzelne Änderungen weit hinaus und lässt eine Unterstützung respektive eine breitere gesellschaftliche Debatte, die umfassende Verfassungsänderungen nahelegt oder erforderlich macht, vermissen. Schon von daher ist verfassungspolitische Zurückhaltung geboten. Nun im Einzelnen zu Ihren Vorschlägen: Wenn etwa in Ihrem Vorschlag zur Änderung des Artikels 93 Abs. 1 von „durchschnittlich notwendig entstehenden Aufwendungen“ die Rede ist, so ergibt diese Formulierung keinen Sinn. Der Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds hat im Ausschuss klargemacht, dass der Streit darin besteht, was als angemessener finanzieller Ausgleich angesehen werden soll. Hierüber, sehr verehrte Kollegen der CDU und der anderen Fraktionen, muss diskutiert werden, aber weniger in der Verfassung als vielmehr im entsprechenden einfachen Gesetz, dem Finanzausgleichsgesetz. Aus dem Gesetzentwurf in Drucksache 7/1628 möchte ich darüber hinaus noch den Einfall der Einführung eines sogenannten Volkseinwands aufgreifen. Seit Jahr und Tag hört man von der Union, dass direkte Demokratie von Übel sei. Diesem Denken entsprechen auch die geltenden Regelungen zu Volksbegehren und Volksentscheid in Artikel 82, die ja mit hohen Quoren so ausgestattet sind, dass sie de facto wirkungslos bleiben. Und jetzt kommt ausgerechnet die CDU daher und simuliert mit dem Volkseinwand Sympathien für direktdemokratische Entscheidungen. Aber natürlich sind das Nebelkerzen, denn die praxisuntauglichen Quoren will die Union auch in die Neuregelung zum Volkseinwand übernehmen. So veralbert man das Volk, meine Damen und Herren. Das, sehr geehrte Kollegen, können Sie sich sparen.
(Beifall AfD)
Wer wirklich dafür ist, den Bürgern mehr Mitentscheidungsmöglichkeiten einzuräumen, der senkt die Quoren. Aber davon wollen Sie nichts wissen, weil nämlich Ihr altes Misstrauen gegenüber dem Volk auch den vorgelegten Gesetzesentwurf bestimmt. Das Misstrauen der CDU gegenüber dem Volk kommt auch in dem vorgeschlagenen Gesinnungsartikel oder Extremismusartikel zum Ausdruck, den die CDU dem Artikel 83 Abs. 3 der Verfassung anfügen will. Letztlich handelt es sich um eine andere Beschreibung der Grundsätze des Artikels 44 Abs. 1 der Verfassung. Dort ist das Demokratieund Rechtsstaatsprinzip ausführlich beschrieben. Wichtig ist hier aber etwas anderes: Wir haben hier zwar kein Antifa-Staatsziel, wie es von Rot-RotGrün gewünscht wird, aber auch der CDU-Regelungsvorschlag weist in Richtung Gesinnungsstaat, und zwar insbesondere, wenn man die Begründung dazu liest. Da will die Union nämlich eine Orientierung an verfassungsrechtlichen Grundwerten festschreiben.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Was ist da-
ran Gesinnungspolitik?) Meine Damen und Herren von der CDU, wissen Sie eigentlich, wie oft das Substantiv „Wert“ oder „Werte“ in der Landesverfassung steht? Genau null Mal. Wenn die Werte gar nicht in der Verfassung stehen, wer bestimmt dann über diese Grundwerte, Herr Zippel? Ist es die Regierung, der Verfassungsschutz,
(Beifall AfD)
die CDU? Und schon wird das Ganze wieder weltanschaulich. Genau das wollen Sie aber angeblich durch diese Verfassungsergänzung ausschließen. Schon klar. Meine Damen und Herren, die Verfassung spricht von Grundsätzen. Die sind greifbar, genauso wie die Rechtsnormen und die Rechtsprinzipien, aus denen die Verfassung besteht. Die gelten, die müssen umgesetzt werden und da braucht es keine Berufung auf angebliche Werte. 1993, als die Verfassung in Kraft trat, da wusste die CDU das alles noch, aber inzwischen bringt sie Gesetzentwürfe ein, die sich wie eine mittelmäßige Seminararbeit im Grundkurs öffentliches Recht lesen. Das ist – mit Verlaub – traurig. Sie sehen, es ist überwiegend recht dürftig, aber immerhin finden sich in dem Gesetzentwurf ein paar Ideen, die überlegenswert sind. Ich denke an das Konnexitätsprinzip, das die Finanzierung kommunaler Ausgaben sichern soll. Ja, eine einschlägige Regelung hält auch die AfD für geboten. Wie die aussehen soll, ist aber letztlich noch im Ausschuss zu diskutieren. Auch die Aufnahme der Schuldenbremse hat eine disziplinierende Wirkung für die öffentliche Hand und verpflichtet zur gewissenhaften Verplanung der Steuergelder. Trotz der Mängel des Entwurfs werden wir einer Ausschussüberweisung der Drucksache 7/1628 zustimmen. Das gilt allerdings nicht für die Drucksache 7/1629, denn dieser Entwurf zur Verfassungsänderung ist viel problematischer. Immerhin dokumentiert die CDU mit ihm, dass sie jetzt ganz und gar in der Phraseologie des linksgrünen Zeitgeistes angekommen ist. Thüringen ist vielfältig, heißt es da brav, und, natürlich, Vielfalt bereichert unsere Gesellschaft. Das lesen wir bei der Problemstellung. Ganz im Sinne der politischen Korrektheit, die sich in diesen Phrasen kundtut, hat sich die CDU auf die Suche nach einer Gruppe begeben, die als angeblich diskriminiert identifiziert werden kann. Und die CDU ist fündig geworden. Es sind die älteren Menschen. Gewiss, es ist nicht auszuschließen, dass es vereinzelt Altersdiskriminierung auch hierzulande gibt. Wenn wir die Konsequenzen bedenken, die die staatlich verordneten Corona-Maßnahmen für die älteren Bürgerinnen und Bürger in den Pflegeheimen hatten, kann einem der Gedanke schon kommen. Aber dennoch ist Altersdiskriminierung kein massives Gesellschaftsproblem hierzulande und man sollte solche Probleme auch nicht herbeireden.
(Beifall AfD)
Aber genau das macht dieser Gesetzentwurf, um dann eine Lösung anzubieten, nämlich das Alter als weiteren auszuschließenden Diskriminierungsgrund in Artikel 2 der Verfassung aufzunehmen. Das ist eine Regelung, derer es gewiss nicht bedarf, weil es bereits das allgemeine Diskriminierungsverbot in Artikel 3 Grundgesetz gibt. Im Übrigen ist durch Artikel 19 des AEUV entsprechend und durch Bundesgesetz im Allgemeinen Gleichstellungsgesetz, dem AGG, eine Regelung gefunden worden. Es mangelt somit an einem Regelungsbedarf und einer entsprechenden Regelungslücke. Es bedarf auch keiner Regelung, die die Integration von Ausländern als Auftrag des Landes und seiner Gebietskörperschaften festlegt und das noch in einem neuen Verfassungsartikel, der sich wie seine eigene Ausführungsverordnung liest. Der von der CDU vorgeschlagene Artikel wäre die verfassungsrechtliche Verankerung einer staatlich geförderten Fluchtanreizindustrie. Mag sein, dass die CDU so etwas will. Für die AfD bleibt es dabei, dass Integration keineswegs Aufgabe des Staats ist, sondern Bringschuld jener, die hier dauerhaft leben wollen.
(Beifall AfD)
Und, meine Damen und Herren, dem steht die Verfassung schon jetzt nirgendwo entgegen und so sollte man es auch belassen. Es ist nicht zu sehen, dass der vorliegende Gesetzentwurf einen Gewinn für unser Gemeinwesen bringt. Das Gegenteil ist der Fall. So sehen wir keinen Grund, den Gesetzentwurf in der Drucksache 7/1629 an den Ausschuss zu überweisen und enthalten uns diesbezüglich. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
