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Christoph Zippel

CDU 01.10.2020 Sitzungen 7/25

Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen – Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie uns den Moment nutzen, um gemeinsam eine Zeitreise zu machen. Unser Ziel ist der 25. Oktober 1993. Wir landen aber nicht in Erfurt, sondern auf der ehrwürdigen Wartburg zu Eisenach. Es ist der Tag, an dem die Abgeordneten des ersten Thüringer Landtags unsere Verfassung beschlossen haben. Vier Tage später wurde die Landesverfassung im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet, der gesamte Verfassungstext nahm dabei nur 14 Seiten für sich in Anspruch. Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum erzähle ich Ihnen das? Ich möchte uns allen die Bedeutung unseres Vorhabens, die Verfassung unseres Freistaats zu ändern, vor Augen führen. Die Thüringer Verfassung steht an der Spitze der Pyramide unseres Landesrechts, man kann sich das gar nicht oft genug vergegenwärtigen. Liebe Frau Kollegin Müller, ich hoffe, Sie waren bei unserem kleinen gedanklichen Ausflug in die Vergangenheit aufmerksam dabei, Sie haben uns nämlich wiederholt Verzögerung vorgeworfen bei dieser Thematik, obwohl wir alle abgesprochenen Termine eingehalten haben. Und ich sage Ihnen an der Stelle: Eine Verfassung ändert man eben nicht im Schweinsgalopp. Wir tragen große Verantwortung. Meiner Fraktion und mir ist es ein wichtiges Anliegen, dass wir höchste Sorgfalt und Gründlichkeit bei der Überarbeitung unserer Verfassung walten lassen. Unser Gesetzentwurf zur Reform des Staatsorganisationsrechts greift sieben Problemstellungen auf, welche die Mütter und Väter unserer Thüringer Verfassung vor 27 Jahren trotz all ihrer Sorgfalt einfach nicht voraussehen konnten. Diese Herausforderungen müssen und wollen wir mit unserem Entwurf angehen. Wir wollen in der Verfassung feststellen, dass gesetzlich vorgeschriebene Quotierungen bei der Aufstellung von Bewerbern zu Landtags- und Kommunalwahlen untersagt sind. Damit sichern wir die Freiheit und Gleichheit von Wahlen und schützen demokratische Strukturen. Wir nehmen den Menschen als Individuum in den Blick und reduzieren ihn nicht auf seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe. Zweitens beseitigt unser Gesetzentwurf die Unklarheiten, die sich im Rahmen der Ministerpräsidentenwahl gezeigt haben. Unser Ziel ist die Sicherung des Mehrheitsprinzips als einen der tragenden Grundsätze der freiheitlichen Demokratie. Die von uns vorgeschlagene Neufassung des Artikels 70 Abs. 3 erinnert zudem ausdrücklich an die Möglichkeit, vor dem dritten Wahlgang eine Bedenkzeit einzuräumen, damit mögliche Szenarien sorgfältig abgewogen werden können. Mit dem neuen Artikel 82a schlagen wir ein zusätzliches Instrument der direkten Demokratie vor, den Volkseinwand. Wir wollen damit die Beteiligungsmöglichkeiten für das Thüringer Volk ausbauen. Die von uns vorgeschlagene Staatsschutzklausel dient der Sicherung unserer verfassungsänderungsfesten Grundsätze. Mit dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gibt unser Entwurf für die Einstufung als Verfassungsfeind einen klaren Maßstab vor. Damit beugen wir ideologischen Einseitigkeiten vor. Die Regelung orientiert sich nicht an weltanschaulichen Aspekten, sondern an unseren verfassungsrechtlichen Grundwerten. Die Thüringer Kommunen sind die Herzkammer unseres Freistaats. Deshalb wollen wir dafür sorgen, dass sich das Konnexitätsprinzip künftig auf alle Arten der Aufgabenzuweisung an die Kommunen erstreckt und die Vorgaben für die Höhe des Kostenausgleichs konkretisiert werden. Damit stärken wir das kommunale Selbstverwaltungsrecht. (Beifall CDU, FDP) Im Rahmen der Reform des Staatsorganisationsrechts wollen wir endlich auch die Vorgaben des Grundgesetzes zur Schuldenbremse landesverfassungsrechtlich umsetzen. Wir setzen damit ein klares Signal dafür, dass aus der krisenbedingten Ausnahmesituation kein Dauerzustand der Neuverschuldung werden darf. Das verlangt die Generationengerechtigkeit von uns. Als siebten und letzten Punkt schlagen wir im Rahmen der Staatsorganisationsrechtsreform vor, dem Landtag ein eigenständiges Initiativrecht für Änderungen des Haushaltsgesetzes einzuräumen. Ein neu gewähltes Parlament erhält hierdurch die Möglichkeit, die Entscheidung der vergangenen Volksvertretungen entsprechend dem aktuellen Willen des Wahlvolks zu berichtigen. Damit sichern wir das Budgetrecht des Parlaments für den Fall, dass der Landtag in seiner vorherigen Zusammensetzung ein Haushaltsgesetz beschlossen hat, das vollständig in die Legislaturperiode des neu legitimierten Parlaments fällt. Lassen Sie mich noch kurz unseren Entwurf zur Aufnahme von Staatszielen und Stärkung von Gleichheitsrechten vorstellen. Mit der Aufnahme des Merkmals „Alter“ in die Aufzählung der Diskriminierungsverbote in Artikel 2 Abs. 3 der Thüringer Verfassung wollen wir die Unabhängigkeit, die Teilhabemöglichkeiten und die Würde von alten und jungen Menschen stärken. Außerdem wollen wir in der Thüringer Verfassung einen neuen Abschnitt schaffen, in dem Staatsziele untergebracht werden können, die übergreifend das Zusammenleben und den Zusammenhalt in der Gesellschaft thematisieren. Neben den Staatszielen der Ehrenamtsförderung und der Nachhaltigkeit wollen wir hier das Herstellen gleichwertiger Lebensverhältnisse in den verschiedenen Landesteilen und Maßgaben für Integration von Menschen, die sich rechtmäßig auf Dauer im Freistaat aufhalten, als Staatsziele verankern. Zu guter Letzt schlagen wir vor, das Gebot der Bestenauslese bei der Besetzung öffentlicher Ämter in unsere Thüringer Verfassung aufzunehmen. Dies hat den Schutz der nicht zum Zuge kommenden Bewerber vor Ungleichbehandlungen zum Ziel. Die Anknüpfung an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung dient darüber hinaus dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Besetzung der Stellen des öffentlichen Dienstes und einer effizienten Ausübung des Staatsdienstes. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sehen also, es hat sich seit 1993 vieles entwickelt und es gibt hinreichenden Handlungsbedarf. Ich denke, es ist Zeit, dass wir die notwendigen Änderungen gemeinsam anpacken. Ich freue mich auf einen intensiven Austausch im Verfassungsausschuss und freue mich auf den Diskurs. Vielen herzlichen Dank. (Beifall CDU)

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