Jens Cotta
Thüringer Gesetz zu dem Ersten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, liebe Beitragszahler! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auf den Prüfstand. Leichtfertig könnte man die Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks fordern, was vor dem Hintergrund der praktizierten Realität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchaus seine Berechtigung hätte. Herr Krückels hat zu Recht bemerkt, dass Artikel 5 des Grundgesetzes die Existenzberechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sichert. Die Aufgabe des Rundfunks beinhaltet aber nur die mediale Grundversorgung. Jedoch ist die Definition der Grundversorgung ungeklärt und den öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten weitestgehend selbst überlassen. Die ARD sieht die Grundversorgung als flächendeckenden Empfang von Rundfunk und Gewährleistung von Programmvielfalt. Letzteres nehmen die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten anscheinend sehr ernst. Immerhin gönnen sie sich nunmehr 21 Fernsehprogramme, sieben Mediatheken, 73 Radioprogramme und zwei Audiotheken. Da ist es kein Wunder, dass in der Bevölkerung Unmut über dieses unzeitgemäße System besteht. Der Ruf nach einer strukturellen Reform wird immer lauter. Doch was geschieht? Eine maximale Ausdehnung des Angebots und das vorrangig im ordinären Unterhaltungssektor.
(Beifall AfD)
Dieses Feld sollte man dem privaten Rundfunk überlassen, der hier seine Domäne hat. Nun erleben wir momentan weltweit gravierende Veränderungen und genau hier zeigt sich, wie wichtig eine effiziente Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wäre, um Beitragserhöhungen in solchen Phasen zu vermeiden.
(Beifall AfD)
Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und den wirtschaftlichen Existenzängsten vieler Bürger ist eine Beitragserhöhung aus sozialen Gesichtspunkten schlichtweg nicht vermittelbar. Selbst aus den Reihen der CDU wird gemahnt, ich zitiere aus der NZZ: Während in Betrieben und Privathaushalten durch die Corona-Pandemie gespart werden muss, darf der Rundfunkbeitrag – man höre – nicht erhöht werden. Unsere gemeinsame primäre Aufgabe in diesem Bereich ist es deshalb, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu reformieren und zu seinem ursprünglichen Auftrag zurückzuführen.
(Beifall AfD)
Die Grundversorgung muss auf ein bundesweites Programm und auf Sendeanstalten, die über regionale und lokale Themen informieren, begrenzt werden – für den Bürger kostenfrei, als „Grundfunk“. Berechtigter Unmut herrscht über das horrende Vergütungsniveau des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die Personalkosten und Pensionen vor allem der Intendanten sprengen jedwede Vorstellungskraft der Beitragszahler. Es ist kein Geheimnis, dass sich das Jahresgehalt des Intendanten des WDR inzwischen auf 391.000 Euro beläuft – und das nahezu komplett finanziert vom Beitragszahler. Was weiterhin mit den Geldern der Beitragszahler passiert, ist vielfach intransparent. Das hat beispielsweise der jüngste Bericht des Thüringer Rechnungshofs gezeigt, der bei einer Prüfung der Kinderfilm GmbH schwerwiegende Missstände aufgedeckt hat. So werden unter anderem schriftliche Nachweise über geleistete Arbeitsstunden, Reisekosten oder gar Rechnungen über gemietete technische Geräte vermisst. Die Liste ist unvollständig und niemand kann nachvollziehen, was an Geldern fehlerhaft abgerechnet worden ist. Konsequenzen? Keine. Unmut unter den Beitragszahlern herrscht auch über die einseitige Berichterstattung der Nachrichten. Eine Studie des Bayerischen Rundfunks belegte, dass die Bürger kein Vertrauen in die Berichterstattung der Medien haben, weil es an journalistischer Unabhängigkeit fehlt und Medien häufig als Sprachrohr des Staates wahrgenommen werden.
(Beifall AfD)
Dass nun ausgerechnet Christine Strobl, die Tochter von Wolfgang Schäuble und Frau des badenwürttembergischen Innenministers Thomas Strobl, 2021 die neue ARD-Programmdirektorin wird, ist bezeichnend. Die Frage nach dem elementaren Merkmal der Staatsferne braucht in diesem Zusammenhang nicht mehr gestellt werden.
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Das ist unglaublich!)
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Das ist sinnfrei!) Was hier passiert, ist schlichtweg eine Farce. Wir als AfD-Fraktion sind für freie und unzensierte Medien und gegen Gesinnungsjournalismus.
(Unruhe DIE LINKE)
– Interessant, dass Sie sich für die CDU einsetzen. –
(Unruhe DIE LINKE, CDU)
(Zwischenruf Abg. Mitteldorf, DIE LINKE:
Nein, ich setze mich nicht für die CDU ein!) Ich möchte nun abschließend in Erinnerung rufen, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten durch Rundfunkbeiträge jährliche Einnahmen in Höhe von 8 Milliarden Euro plus 1 Milliarde Euro aus Werbebeiträgen generieren. Grotesk, in der heutigen Zeit den Zwangsbeitrag auf 18,36 Euro erhöhen zu wollen.
(Beifall AfD)
Es ist einfach der falsche Weg, meine verehrten Damen und Herren. Die AfD-Fraktion fordert deshalb eine Abschaffung des Rundfunkzwangsbeitrags und – Achtung! – trotzdem erkennen wir den grundsätzlich verankerten Auftrag des öffentlichenrechtlichen Rundfunks an. Eine Bemerkung noch zu Ihnen, Herr Blechschmidt:
(Zwischenruf Abg. Blechschmidt, DIE LINKE:
Ja?) Schön, dass Sie sich jetzt auch für unsere Ideen öffnen. Das sieht man in Ihrem Entschließungsantrag. Die AfD wirkt also.
(Beifall AfD)
(Heiterkeit SPD)
