Christina Tasch
Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung – Einführung einer Abstandsregelung von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Windenergieanlagen stehen in einem Spannungsfeld zwischen energiepolitischer Notwendigkeit und der Veränderung des Landschaftsbilds einschließlich damit einhergehender Emissionen. Das führt zunehmend zu Akzeptanzproblemen bei der davon betroffenen Bevölkerung. Dies zu erkennen und nötige Veränderungen herbeizuführen, hat nichts, rein gar nichts mit Populismus zu tun, verehrte Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall CDU)
Hauptstreitpunkt ist dabei häufig die Entfernung, die zwischen den Windenergieanlagen und den Wohngrundstücken einzuhalten ist. Das sind einfach Fakten. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir eine Möglichkeit nutzen, die uns die am 14. August 2020 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzbuchs seitens des Bundes gibt. Wir wollen die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein Mindestabstand von 1.000 Metern von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung festgeschrieben wird. Ich möchte das noch mal sagen: Wir leben in einem föderalen Staat. Jedes Bundesland hat hierzu eine eigene Meinung und jedes Bundesland kann dazu auch seine Möglichkeiten nutzen. Da gibt es keine einheitliche Meinung, weder in der CDU noch in anderen Parteien. Das ist im föderalen Staat auch gut. Darauf sind wir stolz, dass wir hier eine eigene Gesetzgebung haben und Dinge hier so ändern können, wie wir glauben, dass es für unsere Bevölkerung gut und notwendig ist, was auch von uns als Landespolitiker erwartet wird.
(Beifall AfD, CDU)
Ich möchte es noch mal betonen, es geht um die Beseitigung von Akzeptanzproblemen bei der betroffenen Bevölkerung. Und eins – da bin ich mir ganz sicher – kann ich hier feststellen, dass auf dieser Seite des Plenums niemand davon betroffen ist, sonst würde er vielleicht auch eine kritischere Meinung zur Windenergie und zur Nähe der Wohnbebauung haben. Frau Wahl, Sie gucken mich jetzt so ungläubig an.
(Beifall CDU)
Sie sind hier in Erfurt garantiert nicht betroffen. Und in Ihrer alten Heimat in Baden-Württemberg, wo Sie auch aus einer Stadt kommen, sind Sie, glaube ich, nicht so betroffen wie hier die überwiegend ländliche Bevölkerung in Thüringen.
(Beifall AfD, CDU, FDP)
Weil Sie so argumentieren, erklärt das auch die Ferne zu den Menschen, die zu Recht hier in Thüringen – ich spreche nur von Thüringen – erwarten, dass notwendige Schutzräume geschaffen werden. Die Schutzräume müssen sich der Technik anpassen. Als in den 90er-Jahren die Regionalpläne zum ersten Mal aufgelegt worden sind, haben wir von Anlagen mit 35 Meter Nabenhöhe gesprochen. Die Entwicklung ist in den letzten 20 Jahren weitergegangen. Wir sprechen heute von bis zu 280 Meter Nabenhöhe. Damit ist es doch einfach ganz logisch, dass sich dann auch die Abstände zur Wohnbebauung so entwickeln müssen und auch dem Stand der Technik Rechnung getragen werden muss, um auch die Akzeptanz und auch die Lebensqualität zu berücksichtigen, denn Lärmschutz, Landschaftsbild haben auch etwas mit Lebensqualität im ländlichen Raum zu tun. Ich komme aus dem ländlichen Raum, aus einem Dorf, und ich weiß, wovon ich hier spreche.
(Beifall CDU)
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Das wird aber alles geprüft!) Da sind Sie natürlich mit Ihren unter 1.000 Metern deutlich weit von dem entfernt, was die Menschen im ländlichen Raum von uns erwarten. Das haben auch alle Anhörungen der Bürgerinitiativen gezeigt. Auch wenn Sie hier immer vom Windenergieerlass und von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung sprechen, es gab eine frühzeitige Bürgerbeteiligung beim Windenergieerlass. Da haben sich viele Menschen auf den Weg gemacht. Da waren vorn große Tafeln, auf die geschrieben wurde, was jeder so gesagt hat und was ihm wichtig war. Das wurde vom Ministerium in eine große Kiste gepackt und da liegt es jetzt im Keller oder wo auch immer. Aber von den vielen Einwendungen, die es gegeben hat – und 95 Prozent derer, die sich beteiligt haben, haben sich zur Windenergie beteiligt, dem wurde in der Auswertung überhaupt nicht Rechnung getragen –, davon wurde nichts umgesetzt, sonst bräuchten wir nämlich hierüber überhaupt nicht zu sprechen.
(Zwischenruf Abg. Kalich, DIE LINKE: Aber
Ihr Antrag ändert da nichts dran!) Jetzt will ich noch mal zurückkommen. 2015 gab es schon mal vonseiten des Bundes die Möglichkeit, hier eine eigene Länderöffnungsklausel zu installieren, weil es – wie gesagt – im föderalen Staat zum Beispiel in Schleswig-Holstein eine andere Akzeptanz der Windenergie gibt als in Bayern. Wer hat es damals genutzt? Nur die Bayern. Wir haben als CDU-Fraktion mehrere Anträge eingebracht, um 2015 auch für Thüringen die Möglichkeit zu eröffnen, die 10H-Regelung einzuführen. Da sind wir von der linken Seite ausgelacht worden. Es ist natürlich abgelehnt worden. Hätten wir es damals gemacht, hätte es mehr Frieden in Thüringen gegeben, mehr Rechtssicherheit und vielleicht etwas mehr Akzeptanz.
(Beifall CDU, FDP)
(Zwischenruf Abg. Wahl, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Da hätten wir gar keine Windkraft!) Wie gesagt, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen die Möglichkeit im Baugesetzbuch jetzt nutzen, um wenigstens die 1.000 Meter Entfernung zur Wohnbebauung verbindlich zu regeln und damit einen ersten Schritt zu gehen, wohl wissend, dass sich an manchen Stellen – und die Entwicklung wird auch dahin gehen, dass immer größere Anlagen gebaut werden – auch eine negative Auswirkung bei Lärm, Infraschall, Schlagschatten nicht ausschließen lässt. Da müssen wir einfach dynamischer werden. Die Abstandsregelung muss sich der technischen Entwicklung der Anlagen einfach anpassen, wenn im ländlichen Raum noch Menschen leben sollen, die sich dort wohlfühlen, die ihr Haus haben, die dort eine Familie gründen und die den ländlichen Raum auch als Lebensraum nutzen. Oder – wie wir es bei der Anhörung schon gesagt haben – es ist ein Stadt-Land-Problem. Leider kommen viele von der linken Seite aus den Städten, die das nicht als Betroffene so sehen. Dass der Lärmpegel in einem Windpark doch ganz schön extrem ist, dazu empfehle ich, da mal zwei, drei Tage in der Nähe von so einem Windpark zu bleiben, sich da ein Zimmer zu nehmen und das mal aus eigenem Erleben auf sich wirken zu lassen. Die Regionalplanungen brauchen verbindliche Angaben, darüber hinaus können sie im Einzelfall handeln. Aber sich jetzt so hinzustellen – die Regionalplanungen fußen doch auf der Thüringer Gesetzgebung. Deswegen kommen die doch auch so ins Schwitzen und brauchen länger Zeit, wegen der Stellungnahmen der Gemeinden und der betroffenen Bürger. Bei der Fortschreibung der Regionalpläne in Südwestthüringen – da sehe ich Martin Henkel vor mir – oder was im Norden in der Fortschreibung ist, da verzögert sich doch alles um über ein Jahr. Und warum? Weil es so viele Stellungnahmen gibt, die eben nicht positiv sind, die das sehr kritisch sehen, die ihr eigenes Dorf, ihre eigene Lebensqualität in den Vordergrund stellen.
(Beifall CDU)
Ist das schlecht, wenn Menschen das tun? Das ist die frühzeitige Bürgerbeteiligung, die alle wollen. Wir müssen hier den Rechtsrahmen schaffen, damit das dann in den Regionalen Planungsgemeinschaften auch umgesetzt werden kann. Der Schutz der Anwohner vor Emissionen muss im Mittelpunkt stehen. Wir sind davon überzeugt, dass es mit der Abstandsregelung gelingen kann. Anreize für Gemeinden oder für Menschen zu schaffen, das halte ich für den völlig falschen Weg. Ich empfehle mal zur Abendlektüre das Buch „Unterleuten“, was das genau beschreibt.
(Zwischenruf Abg. Bilay, DIE LINKE: Ja, ha-
be ich schon gelesen!) Das haben Sie schon gelesen? Es wird dann dazu kommen, dass eine Gemeinde finanziell davon profitiert
