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120. Sitzung (WP20)

17.06.2026 · 180 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (27)FDP (24)CDU (20)GRÜNE (13)SSW (10)

Kristina Herbst

Einen wunderschönen guten Morgen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 43. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Das Haus ist ordnungsgemäß einberufen und beschlussfähig. Aufgrund einer Erkrankung kann heute von der SPD-Fraktion die Abgeordnete Sophia Schiebe nicht an der Sitzung teilnehmen. Wir wünschen gute Besserung. (Beifall) Seitens der Landesregierung ist wegen auswärtiger Verpflichtungen Ministerin Magdalena Finke für den heutigen Nachmittag abgemeldet. Nach § 47 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung hat der Abgeordnete Niclas Dürbrook mitgeteilt, dass er heute an der Sitzungsteilnahme verhindert ist. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. Zu Beginn dieser Tagung wollen wir uns gemeinsam an den ehemaligen Landtagsabgeordneten Herbert Möller erinnern, der am 3. Juni 2026 im gesegneten Alter von 103 Jahren verstorben ist. Nach dem Zweiten Weltkrieg und Kriegsgefangenschaft kam der im Jahr 1923 in Maffersdorf – im damaligen Sudetenland – geborene Herbert Möller nach Neumünster, das ihm rasch zur zweiten Heimat wurde. Hier baute er sich ein neues Leben auf, gründete eine Familie und war beruflich erfolgreich – zunächst in der chemischen Industrie, ab 1971 dann als geschäftsführendes Vorstandsmitglied einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft und einer Verwaltungsgesellschaft für Bauträgeraufgaben. Nach kurzer Mitgliedschaft im Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten trat Herbert Möller im Jahr 1959 in die CDU ein. Er wurde im Jahr 1962 Mitglied der Ratsversammlung und ab 1966 des Magistrats der Stadt Neumünster, war ehrenamtlicher Stadtrat und viele Jahre Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion. Von 1985 bis 1987 gehörte Herbert Möller als Listennachfolger dem Schleswig-Holsteinischen Landtag an. Hier war er im Eingabenausschuss sowie im Landeswahlausschuss und im Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Finanzrichter tätig. Meine Damen und Herren, der Lebensweg von Herbert Möller steht beispielhaft für eine Generation, die Diktatur, Krieg, Vertreibung und Neubeginn erfahren hat und daraus die Kraft schöpfte, am demokratischen Wiederaufbau unseres Landes mitzuwirken. Die Erfahrung von Verlust und Integration prägten ihn nachhaltig. Sie schärften seinen Blick für das Anliegen derjenigen, die auf Unterstützung, auf politische Fürsprache und Mitmenschlichkeit angewiesen waren. Das ist es, was Herbert Möller über ein langes und erfolgreiches Leben hinweg antrieb, sich mit großem persönlichen Einsatz für die Gesellschaft und das Gemeinwohl zu engagieren. In seiner politischen Arbeit brachte er nicht nur politische Überzeugung ein, sondern auch Lebenserfahrung, Verwaltungspraxis und die Fähigkeit, Probleme aus der Perspektive der Menschen vor Ort zu betrachten und sie zu lösen. Sein politisches Handeln war immer getragen von klarer Haltung und zugleich von Respekt gegenüber Andersdenkenden. Herbert Möller war ein überzeugter Christdemokrat, aber er verstand demokratische Politik immer als Gespräch, als Ausgleich und gemeinsame Suche nach tragfähigen Lösungen. Deshalb konnte er entschiedene Positionen beziehen, ohne das Verbindende und die gegenseitige Achtung aus dem Blick zu verlieren. Diese Fähigkeit machte Herbert Möller zu einem geschätzten Gesprächspartner – ja, zu einem Brückenbauer – über politische Grenzen hinweg, der über Jahrzehnte Politik und Stadtgesellschaft in Neumünster geprägt hat. Bis ins hohe Alter hinein übernahm Herbert Möller Verantwortung dort, wo sie gebraucht wurde – etwa beim DRK in Neumünster. Stets bereit, sich einzubringen, zu helfen und seine Erfahrungen zur Verfügung zu stellen, war er hoch angesehener Partner und ein authentisches Vorbild an bürgerschaftlichdemokratischem Engagement. Für seine Dienste um unser Land wurde Herbert Möller mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse sowie mit der Freiherrvom-Stein-Medaille geehrt. Eine besondere Würdigung verlieh ihm seine Heimatstadt Neumünster erst im vergangenen Jahr. Erstmals seit 58 Jahren ernannte sie mit Herbert Möller einen Ehrenbürger. Meine Damen und Herren, der Schleswig-Holsteinische Landtag trauert um seinen ehemaligen Abgeordneten Herbert Möller, dem wir ein ehrendes Andenken bewahren. Unser Mitgefühl gilt seiner Familie, seinen Angehörigen und allen, die ihm persönlich verbunden waren. Ich bitte Sie, einen Moment innezuhalten im stillen Gedenken an den ehemaligen Abgeordneten Herbert Möller. – Sie haben sich zu Ehren von Herbert Möller erhoben. Ich danke Ihnen. (Präsidentin Kristina Herbst) Meine Damen und Herren, ich habe Ihnen eine Aufstellung der im Ältestenrat vereinbarten Redezeiten übermittelt. Der Ältestenrat hat sich verständigt, die Tagesordnung in der ausgedruckten Reihenfolge mit folgenden Maßgaben zu behandeln. Zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 4 A, 7 bis 11, 15, 16, 24, 27, 31, 38, 43, 48, 56 bis 59, 62, 63, 65 und 67 ist eine Aussprache nicht geplant. Von der Tagesordnung abgesetzt werden sollen die Tagesordnungspunkte 5, 22, 28, 34, 40, 45, 49, 64 und 68. Zur gemeinsamen Beratung vorgesehen sind die Tagesordnungspunkte 14 und 33 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und „Gemeinsam mehr Wohnraum ermöglichen: Wohneigentümer:innen bei Wohnraumteilung und Untervermietung unterstützen“ –, die Punkte 18, 19 und 54 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes und des Landesrichtergesetzes, Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes SchleswigHolstein und Änderung der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags –, die Punkte 29 und 46 – „Ausbau statt Stillstand: Voller Einsatz für die Wasserstoff-Pipeline zwischen Ellund und Niebüll“ und „Kurs Energiewende für Preisstabilität und mehr Unabhängigkeit“ –, die Punkte 32 und 47 – Planung und Sicherstellung der stationären Pflegeversorgung in Schleswig-Holstein und Verbesserung der Situation pflegender Angehöriger und Stärkung der häuslichen Pflege –, die Punkte 36, 37 und 53 – Sonderbericht zur Northvolt-Wandelanleihe –, die Punkte 44 und 61 – Planstellenzuweisungsverfahren – sowie die Punkte 52 und 60 – Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee im Rahmen der GAK und Bericht der Landesregierung zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“. Der Sozialausschuss hat zu dieser Tagung noch die zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, Drucksache 20/4378, sowie des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bestattungsgesetzes, Drucksache 20/4398, vorgelegt. Es besteht Einigkeit, dass die zweiten Lesungen in dieser Tagung stattfinden sollen. Ich schlage Ihnen daher vor, die Gesetzentwürfe als Punkt 4 A beziehungsweise 4 B in die Tagesordnung einzureihen. Der Ältestenrat hat sich darauf verständigt, TOP 4 A ohne Aussprache zu behandeln und TOP 4 B am Donnerstag um 15:30 Uhr mit Aussprache aufzurufen. – Ich höre keinen Widerspruch; dann verfahren wir so. Ein Antrag zu einer Fragestunde oder Aktuellen Stunde liegt nicht vor. Wann die weiteren Tagesordnungspunkte voraussichtlich aufgerufen werden, ergibt sich aus der Ihnen vorliegenden Übersicht über die Reihenfolge der Beratung der 43. Tagung. Wir werden heute und morgen unter Einschluss einer zweistündigen Mittagspause voraussichtlich bis 18 Uhr und am Freitag unter Einschluss einer einstündigen Mittagspause voraussichtlich bis 16 Uhr tagen. Ich darf an dieser Stelle daran erinnern, dass heute Abend um 19 Uhr im Kieler Schloss der Feststattfindet. Wir sollten heute also spätestens um 18 Uhr zum Schluss kommen. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten: Wir haben ein Geburtstagskind unter uns. Ich gratuliere von Herzen unserem Abgeordneten Dr. Hermann Junghans zum Geburtstag. Alles Gute für das neue Lebensjahr! (Beifall) Aber 80 Jahre sind es nicht geworden. (Heiterkeit) Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Humboldt-Schule Kiel und der Alexander-vonHumboldt-Schule aus Neumünster. – Herzlich willkommen! (Beifall) Begrüßen Sie mit mir ebenso unseren landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke. (Beifall) Ich rufe die Tagesordnungspunkte 36, 37 und 53 auf: Gemeinsame Beratung a) Sonderbericht zur Northvolt-Wandelanleihe: Ergebnisse auswerten, Schlussfolgerungen ziehen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4461 b) Lehren aus der Causa Northvolt: Umfassender „Lessons-Learned“-Bericht der Landesregierung unter Einbeziehung der Erkenntnisse des Sonderberichtes des Landesrechnungshofs Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4465 (Präsidentin Kristina Herbst) Konsequenzen aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts und dem Bericht des Landesrechnungshofes ziehen Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4550 c) Missbilligung des Umgangs der Landesregierung mit der Northvolt-Wandelanleihe: Die Verstöße der Landesregierung gegen die Landesverfassung, Landeshaushaltsordnung und Aktenordnung müssen Konsequenzen haben Antrag der Fraktionen von FDP, SPD und SSW Drucksache 20/4527 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist das zweite Mal in kurzer Zeit, dass diese Landesregierung die Verfassung gebrochen hat: zuerst beim Haushalt und jetzt bei Northvolt. Diese Regierung hat zweimal die Grenzen dessen überschritten, was unsere Verfassung erlaubt. Sie hat die Rechte des Parlaments missachtet. Sie hat einen Millionenschaden für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in Schleswig-Holstein verursacht. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das nehmen wir nicht hin! (Beifall SPD, FDP und SSW) Bei der Ansiedlung von Northvolt ging es nicht nur um eine Industrieansiedlung. Es ging um die größte Industrieansiedlung in der Geschichte unseres Landes. Es ging um Hoffnung. Es ging um Arbeitsplätze, um die wirtschaftliche Zukunft, und vor allem ging es um die Region um Heide. Außerdem ging es um viel Steuergeld. Gerade deshalb hätte die Landesregierung mit größter Sorgfalt, mit größter Transparenz und mit größtem Respekt gegenüber dem Parlament handeln müssen. Doch genau das ist nicht geschehen. Herr Ministerpräsident, wir reden seit 2022 über die Northvolt-Ansiedlung. Seit vier Jahren – ich wiederhole: seit vier Jahren! – reden wir auch über die Risiken. Aber erst heute – vier Jahre später – reden wir zum ersten Mal im Parlament deutlich über die Risiken und die Auswirkungen. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf CDU: Aha!) Außerdem reden wir das erste Mal auf Augenhöhe darüber, was die Landesregierung wusste, wir als Parlament aber nicht. Was wir als Opposition kritisiert haben, wurde vom Landesrechnungshof und vom Landesverfassungsgericht bestätigt. Herr Ministerpräsident, wir fordern Sie daher heute auf, hier Stellung zu beziehen. Sie wussten, wie groß die Risiken waren, wir nicht. Das Unternehmen stellte notwendige Informationen nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Das zugrunde liegende Gutachten beruhte auf unsicheren Annahmen. Selbst in den eigenen Unterlagen hat die Landesregierung die erheblichen Risiken und Schwächen dokumentiert. Obgleich all diesem Wissen wurde so entschieden – nicht, weil die Risiken unbekannt waren, sondern obwohl Ihnen die Risiken bekannt waren. Das macht diesen Vorgang so gravierend. Denn hier geht es nicht um eine Fehleinschätzung im Nachhinein, sondern hier geht es um eine Entscheidung, die trotz bekannter Warnsignale genau so getroffen wurde. Der Landesrechnungshof hat es bestätigt: Verstoß gegen die Haushaltsordnung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Das Landesverfassungsgericht hat das noch einmal dramatisch unterstrichen. Das Parlament war für seine Entscheidung nicht hinreichend informiert. Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine europäische Batterieproduktion war unser gemeinsames Ziel, gerade auch in Schleswig-Holstein. Die Entscheidung über die Ansiedlung von Northvolt hätte so aber nicht fallen dürfen – das ist der Kern der heutigen Debatte –, und dafür tragen Sie die Verantwortung. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir reden heute nicht nur über einen Verfassungsbruch, sondern wir reden über Millionenverluste für die öffentliche Hand und über große Unsicherheiten für die Menschen in der Region. Der Landesrechnungshof sagt klar: Für eine Entscheidung dieser Größenordnung hätte es belastbarer Unterlagen gebraucht. Es hätte vertiefte Wirtschaftlichkeitsprüfungen gebraucht. Es hätte Szenarien gebraucht, die die Risiken für das Land transparent machen. – All das ist nicht hinreichend erfolgt. (Serpil Midyatli) Auf einer solchen Grundlage würde keine Bürgerin und kein Bürger einen Kredit für eine Hausfinanzierung bekommen. Die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes mussten aber für ein Risiko geradestehen, das die Landesregierung selbst nicht vollständig durchdrungen hat. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit dem Steuergeld, und deshalb geht es hier nicht nur um einen politischen Fehler. Es geht um den Verstoß gegen grundlegende Regeln ordentlichen Regierungshandelns. Jede Bürgerin, jeder Bürger muss sich an Recht und Gesetz halten. Das gilt selbstverständlich auch für diese Landesregierung. (Lebhafter Beifall SPD, FDP und SSW) Herr Ministerpräsident, Sie haben heute die Gelegenheit, hier im Parlament Ihre Fehler einzugestehen. Sie haben die Gelegenheit, Lehren daraus zu ziehen. Sie haben die Gelegenheit, sich zu entschuldigen. (Beifall SPD, FDP und SSW)) Sie haben die Gelegenheit, hier und heute Verantwortung zu übernehmen. (Beifall SPD, FDP und SSW) Damit wären wir beim Chef der Staatskanzlei. Wie soll ein Parlament verantwortungsvoll entscheiden, wenn ihm wesentliche Informationen vorenthalten werden? Wie soll Kontrolle funktionieren, wenn diejenigen, die kontrolliert werden sollen, selbst entscheiden, was sie mitteilen und was nicht? Wer hat entschieden, das Parlament nicht umfänglich zu informieren? (Beifall SPD und FDP) Die Ansiedlung von Northvolt wurde federführend aus der Staatskanzlei gesteuert. Dort liefen auch die Fäden zusammen. Dort wurde das Verfahren politisch koordiniert. Dort lag die Verantwortung für die Kommunikation mit dem Parlament. Wir sprechen hier also nicht über einen anonymen Verwaltungsfehler, der mal passieren kann. Wichtige Vorgänge wurden eben nicht ausreichend dokumentiert. Entscheidende Gespräche sind nur lückenhaft nachvollziehbar. Zentrale Entscheidungen lassen sich im Nachhinein aus den Akten teilweise nicht mehr logisch herleiten. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Demokratie lebt aber davon, dass Entscheidungen überprüfbar sind. Wer hier mit Hunderten Millionen Euro öffentliche Gelder hantiert, muss jeden wesentlichen Schritt transparent dokumentieren. Dieser Aufgabe hätten Sie doch gewachsen sein müssen – nicht als Gefälligkeit, nicht als freiwillige Serviceleistung, sondern weil Rechtsstaat und Demokratie genau das verlangen. Transparenz ist keine Kür, Transparenz ist Pflicht. (Beifall SPD, FDP und SSW) Doch das Parlament wurde getäuscht. Deshalb reicht es nicht, Bedauern zu äußern. Deshalb braucht es Konsequenzen. Der Ministerpräsident muss jetzt personelle Konsequenzen ziehen. Sein Chef der Staatskanzlei ist nicht länger tragbar. (Beifall SPD und FDP) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Fehler sind heute bekannt. Die Kritik des Landesrechnungshofes ist ausführlich dargelegt worden. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist klar und eindeutig. Der Ministerpräsident erklärt, er würde wieder so entscheiden. Was für ein Skandal! Was ist das für ein Verständnis von Verantwortung? Was muss denn passieren, damit diese Koalition bereit ist, ihr eigenes Handeln kritisch zu hinterfragen? (Beifall SPD, FDP und SSW) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts sollte für jeden Demokraten und jede Demokratin Anlass zur Selbstreflexion sein. Was jetzt nötig wäre, ist keine Selbstgewissheit. Was jetzt nötig wäre, ist Demut, und zwar Demut vor dem Parlament, Demut vor unserer Verfassung und Demut vor den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes. (Beifall SPD, FDP und SSW) Es geht auch um Respekt. Es geht um unser Miteinander in Schleswig-Holstein. Herr Günther, Sie erwähnen sehr gerne außerhalb dieses Parlaments, dass wir hier einen anderen Umgang miteinander pflegen. Ich muss ganz ehrlich sagen: Das Vertrauen in diesem Parlament ist nicht mehr gegeben. Deswegen müssen Sie verloren gegangenes Vertrauen zurückgewinnen. Ich erwarte, dass der Ministerpräsident dafür jetzt endlich Verantwortung übernimmt. Ich erwarte vom Ministerpräsidenten, dass er um neues Vertrauen wirbt. Vertrauen entsteht durch Transparenz. Vertrauen entsteht durch Ehrlichkeit. Vertrauen entsteht dadurch, Verantwortung zu übernehmen, wenn Fehler gemacht worden sind. Heute geht es deshalb um mehr als Northvolt. Es geht um die Frage, wie diese Landesregierung ihr Verhältnis zum Parlament versteht. Das Urteil des (Serpil Midyatli) Landesverfassungsgerichts gibt auf diese Frage eine eindeutige Antwort. Wer nach einem solchen Urteil erklärt, man hätte vielleicht nur ein klein wenig besser informieren müssen, der hat das Problem nicht verstanden. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wer nach einem solchen Urteil keine Konsequenzen zieht, der hat auch die politische Verantwortung nicht verstanden. Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Landtagspräsidentin hat gerade darauf aufmerksam gemacht, wir feiern heute 80 Jahre Landtag Schleswig-Holstein. Deswegen geht es heute auch um ein selbstbewusstes Parlament und darum, wie wir miteinander umgehen wollen. Deshalb missbilligen drücklich das Handeln der Günther-Regierung. (Anhaltender Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Zu b) erteile ich nun dem Fraktionsvorsitzenden der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer, das Wort. Die SSW-Fraktion hat mitgeteilt, die Redezeit aufzuteilen.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Northvolt ist in den vergangenen Monaten viel gesprochen worden, vor allen Dingen im Wirtschaftsausschuss, im Finanzausschuss und hier im Plenum. Wir haben darüber gesprochen, ob die Ansiedlung eine große Chance für Schleswig-Holstein war. Wir haben auch darüber gesprochen, ob am Ende die Risiken unterschätzt wurden und darüber, wer im Nachhinein Recht gehabt hat oder Recht hätte haben können. Ehrlich gesagt, darum geht es heute aber gar nicht. Heute geht es um eine viel grundsätzlichere Frage, nämlich um die Frage, ob der Landtag die Informationen erhalten hat, die er für seine Entscheidung gebraucht hätte. Die Antwort auf diese Frage hat inzwischen nicht die Opposition gegeben. Die Antwort haben das Landesverfassungsgericht und der Landesrechnungshof gegeben, meine Damen und Herren. Das Landesverfassungsgericht hat Ende Mai einstimmig festgestellt, dass die Landesregierung ihre Informationspflichten gegenüber dem Landtag verletzt hat. Der Landtag wurde nicht vollständig und nicht rechtzeitig, also nicht frühzeitig, über bestehende Bedenken hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens und entsprechend der Rückzahlung der Wandelanleihe informiert. Das Gericht hat außerdem etwas sehr Wichtiges festgestellt: Der Landtag hätte eine der Regierung gleichwertige Informationsgrundlage haben müssen. Genau das war nicht der Fall, meine Damen und Herren. Das geht gar nicht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, man könnte es sich jetzt einfach machen und sagen: Das ist ein typischer Oppositionsvorwurf. Das ist eine politische Bewertung. – Das ist es aber eben gerade nicht. Das ist die Feststellung unseres höchsten Gerichtes hier im Land. Deshalb bin ich der Auffassung, dass man durchaus erwarten darf, dass die Landesregierung mit dieser Feststellung etwas selbstkritischer umgeht, als sie es bisher getan hat, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Die Kollegin Midyatli hat es vorhin schon benannt. Wenn man nach dem Urteil hört, man hätte vielleicht etwas besser informieren können, dann ist das meiner Meinung nach deutlich zu kurz gegriffen. Noch einmal an dieser Stelle: Das Problem war doch nicht, dass hier und da ein Papier gefehlt hat. Das Problem war, dass das Parlament seine Entscheidung nicht auf derselben Informationsgrundlage treffen konnte wie die Landesregierung. Genau das ist Kern des Urteils, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinzu kommt der Sonderbericht des Landesrechnungshofes, der deutliche Worte gefunden hat. Der Landesrechnungshof beschreibt eine Entscheidung, die unter erheblichen Unsicherheiten getroffen wurde. Er beschreibt fehlende Klarheit über die Gesamtfinanzierung. Er beschreibt Informations- und Dokumentationsdefizite. Er kommt zu dem Schluss, dass sich die Landesregierung letztlich mit einer unvollständigen Informationsgrundlage zufrieden gegeben hat. Was mich dabei besonders nachdenklich macht: Die Risiken waren offensichtlich bekannt. Die Fachleute in den Ministerien hatten Fragen, viele Fragen, 149 Fragen, die sie mit dem Bund eruieren wollten. Sie wollten also zusätzliche Informationen, vielleicht auch Nachbesserungen. Sie wollten mehr Klarheit. Trotzdem wurde am Ende entschieden, obwohl Fragen, durchaus auch zentrale Fragen, offen geblieben waren. Auch das ist keine Behauptung der Opposition, sondern das steht im Bericht des Landesrechnungshofes. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, wir müssen an der Stelle auch fair bleiben – den Einschub will ich an der Stelle machen –: Politik findet nie unter Laborbedingungen statt. Entscheidungen werden oft unter Zeitdruck getroffen, das ist so. Manchmal muss man Risiken eingehen. Manchmal stellt sich später heraus, dass Entscheidungen falsch waren, das ist so. Das gehört zur Politik, das ist Teil unseres Jobs. Meine Damen und Herren, niemand möchte Politiker haben – da sollte auch Klarheit bestehen –, die sich nicht trauen, Entscheidungen zu treffen. Genau deshalb gibt es Regeln und Rechte. Genau deshalb gibt es parlamentarische Kontrolle, und genau deshalb hat das Parlament ein Recht darauf, vollständig und frühzeitig informiert zu werden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, gerade dann, wenn es um Hunderte Millionen Euro an öffentlichen Geldern geht – am Ende reden wir nicht über Spielgeld wie bei Monopoly, sondern wir reden über echtes Steuergeld, über das Geld der Menschen in Schleswig-Holstein –, muss bei Entscheidungen von dieser Größe eine besondere Sorgfalt gelten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fehler sind das eine, der Umgang mit den Fehlern ist das andere. Genau da liegt für mich das eigentliche Problem. Wer nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts und nach einem Sonderbericht des Landesrechnungshofes immer noch erklärt, er würde im Wesentlichen wieder genauso handeln, sollte zumindest erklären, welche Konsequenzen er aus den festgestellten Mängeln ziehen will. Meine Damen und Herren, das Vertrauen ist hier erschüttert. Denn Vertrauen entsteht nicht wieder dadurch, dass man Fehler kleinredet – das muss man so deutlich sagen –, sondern Vertrauen entsteht dadurch, dass man sie anerkennt und daraus lernt. Genau das erwarten die Menschen zu Recht von der Politik, gerade auch in der Causa Northvolt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Die Missbilligung, über die wir heute sprechen, ist deshalb kein parteipolitisches Manöver. Sie ist auch kein Selbstzweck, sondern sie ist die notwendige Reaktion eines Parlaments auf einen Vorgang, bei dem schwerwiegende Verstöße und schwerwiegende Versäumnisse festgestellt wurden. Meine Damen und Herren, der Landtag, wir Abgeordnete müssen deutlich machen: Unsere Rechte sind nicht verhandelbar, die Informationspflicht der Landesregierung ist nicht verhandelbar, und die Einhaltung von Verfassung und Haushaltsrecht ist erst recht nicht verhandelbar. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, man kann über politische Entscheidungen streiten, man kann Risiken unterschiedlich bewerten, aber eines sollte in diesem Haus klar sein und darüber sollte – egal ob Opposition oder regierungstragende Fraktion – Einigkeit bestehen, und da sollten wir keinen Streit haben: Wenn das Parlament entscheiden soll, dann muss es vollständig und rechtzeitig informiert werden, ohne Wenn und Aber. (Beifall SSW, SPD und FDP) Das verlangt unsere Verfassung, und das dürfen auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten, die wir als Parlamentarier hier vertreten. Genau deshalb, meine Damen und Herren, ist die Missbilligung heute notwendig. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt das Wort. Auch die FDP-Fraktion hat mitgeteilt, die Redezeit aufzuteilen.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat bei der gescheiterten Northvolt-Ansiedlung einen massiven finanziellen Schaden von rund 200 Millionen Euro allein für das Land und damit für die schleswig-holsteinischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verursacht, weil sie grob fahrlässig gehandelt hat. Die Landesregierung hat gegen die Aktenordnung verstoßen, weil sie entscheidende Beratungen nicht dokumentiert hat. Die Landesregierung hat, wie vom Landesrechnungshof eindeutig festgestellt, gegen die Landeshaushaltsordnung verstoßen, weil sie die Wirtschaftlichkeit der Förderung nicht ausreichend geprüft hat. Die Landesregierung hat gegen die Landesverfassung verstoßen, weil sie, wie das Landesverfassungsgericht einstimmig entschieden hat, das Parlament nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert hat. Der Landtag wurde über Risiken, die erheblich waren, nicht informiert, und irgendwann wurde diesen Risiken nicht mehr weiter nachgegangen. (Christopher Vogt) Meine Damen und Herren, beim Bruch der Landesverfassung ist diese Landesregierung mittlerweile Wiederholungstäterin. Dieser wiederholte Verfassungsbruch muss nun klare Konsequenzen haben, damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches und politisches Handeln nicht immer weiter verloren geht. Das ist gerade in diesen sehr bewegten Zeiten von großer Bedeutung, in denen das Vertrauen in die etablierte Politik leider schon massiv geschwunden ist. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich an Recht und Gesetz halten. Sie dürfen völlig zu Recht auch erwarten, dass die Landesregierung dies genau so tut. (Beifall FDP, SPD und SSW) Wir wollen als Opposition mit unserem gemeinsamen Antrag das Verhalten der Landesregierung missbilligen, und wir fordern personelle Konsequenzen bei der Leitung der Staatskanzlei, wo offenkundig so einiges im Argen liegt. Diese eklatanten Fehler und Versäumnisse sind aus unserer Sicht kein Zufall, und sie sind keine Kleinigkeiten, die man weiterhin weglächeln könnte. Die letzten Wochen und Monate haben gezeigt, dass es der Landesregierung nicht nur am handwerklichen Können mangelt – was schon schlimm genug ist –, sondern auch – das macht die Sache wirklich schlimm – am notwendigen Respekt vor der Verfassung, vor dem Parlament als Volksvertretung und vor den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich muss sagen: Ich bin schon sehr überrascht, dass die Union eine Demutsformel in unsere Landesverfassung schreiben will, aber selbst keinerlei Demut vor unserer Landesverfassung zeigt. Wie widersprüchlich kann man sein? (Beifall FDP, SPD und SSW) Der bisherige Umgang der Landesregierung mit den festgestellten Fehlern und Rechtsverstößen macht mich wirklich fassungslos. Die Finanzministerin leugnet den vom Landesrechnungshof festgestellten Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung, ohne dies nachvollziehbar begründen zu können, und behauptet dann auch noch allen Ernstes, man hätte alles gewissenhaft geprüft und eine abgewogene Entscheidung getroffen. Liebe Frau Finanzministerin, ich bin wirklich entsetzt. Ihre bisherige Staatssekretärin, Frau Torp, hat das Gegenteil mit dem Rechnungshof ganz klar festgestellt. Das Gegenteil ist belegt. Dass Sie das immer noch behaupten, macht mich fassungslos und entsetzt mich wirklich, Frau Finanzministerin. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Wirtschaftsminister erklärt sogar noch nach dem Urteil des Landesverfassungsgerichts, dass man das Parlament besser hätte informieren können. – Nein, Herr Minister, das sehen Sie völlig falsch. Das Gericht hat ausdrücklich entschieden, dass Sie das Parlament besser hätten informieren müssen. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Im Ausschuss wurde ganz bewusst ein falscher Eindruck erweckt – nicht nur von der Landesregierung, sondern auch vom Habeck-Ministerium. Ein Vertreter des Habeck-Ministeriums hat mit Blick auf Northvolt gesagt, was dort vorliege, sei alles mustergültig. Wir wissen mittlerweile, dass das falsch war. Es wurde bewusst ein falscher Eindruck erzeugt, um die Zustimmung des Parlaments zu bekommen. Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist alles andere als eine Kleinigkeit. Immerhin waren Sie, Herr Madsen, bei den beiden Terminen vor dem Landesverfassungsgericht in Schleswig anwesend, was sich die Staatskanzlei nicht getraut hat. Auch das spricht übrigens Bände über den Umgang mit dem Gericht und dem Parlament. (Beifall FDP, SPD und SSW) Besonders skandalös finde ich die Aussage des Ministerpräsidenten, dass er mit dem Wissen von damals diese Entscheidung wieder so treffen würde. Herr Ministerpräsident, was soll das eigentlich heißen? Dass Sie eine solche Förderung erneut nicht richtig prüfen und erneut einen solch massiven Schaden für die Steuerzahler verursachen würden? Das ist Ihre Haltung zu diesem Thema. Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein. Sie haben gesagt, Sie tragen die Hauptverantwortung. Übernehmen Sie doch endlich einmal Verantwortung, Herr Ministerpräsident. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Rechnungshof ist auch an dieser Stelle glasklar: Ihnen lagen schon damals alle notwendigen Fakten auf dem Tisch, weshalb diese Entscheidung so nicht hätte getroffen werden dürfen – also schon mit dem Wissen von damals, nicht erst mit dem Wissen von heute. Das Gericht hat auch keine bloße Klarstellung vorgenommen, für die man sich als (Christopher Vogt) Regierung bedanken darf, sondern sie hat einen eklatanten Verfassungsbruch festgestellt. Herr Ministerpräsident, Sie sollten die heutige Debatte dringend nutzen und Ihre sehr irritierenden Aussagen vor den Bürgerinnen und Bürgern, vor dem Parlament klarstellen. Es wird höchste Zeit, dass Sie hier endlich die Kurve kriegen. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Ich weiß, dass Ihr Motto ist: „Wenn der Wohnwagen hinten schlingert, Gas geben.“ Ich glaube, das ist hier keine gute Strategie; denn der Wohnwagen fliegt irgendwann aus der Kurve, wenn Sie so weitermachen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Sie sollten sich beim Landtag und vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigen. Ich will eines noch einmal – wie der Kollege Dirschauer – deutlich sagen, bevor hier gleich wieder mit Nebelkerzen geworfen werden könnte: Meine Fraktion und ich kritisieren ausdrücklich nicht, dass die Landesregierung versucht hat, eine Großindustrieansiedlung nach Schleswig-Holstein zu holen. Im Gegenteil, wir hatten dieses Projekt ursprünglich mit auf den Weg gebracht und die geplante Northvolt-Ansiedlung von Anfang an unterstützt. Es ist immer richtig, Chancen für Schleswig-Holstein zu ergreifen und Investitionen ins Land holen zu wollen. Ich kann deshalb verstehen, dass Sie als Landesregierung von einer gewissen Euphorie gepackt waren. Wir alle haben diese Hoffnung eine gewisse Zeit lang geteilt. Ich weiß auch, dass es erheblichen Druck vonseiten des Unternehmens und aus Berlin von Robert Habeck gab. Man hat Sie vonseiten des Unternehmens und des Bundeswirtschaftsministeriums nicht immer in der notwendigen Form informiert und die Fördersumme, und somit das Risiko des Staates, im Laufe der Geschichte massiv nach oben geschraubt. Mir sind die damaligen Umstände noch ganz genau präsent. Das Bundeswirtschaftsministerium hat später die parlamentarische Aufarbeitung durch die Einstufung der Unterlagen weiter erschwert. Auch das gehört zur Wahrheit dazu. Aber all dies rechtfertigt nicht die gemachten Fehler und vor allem nicht den erneuten Verfassungsbruch und die Täuschung des Parlaments, meine Damen und Herren. Ich will deutlich sagen, bevor das hier gleich wieder erklärt wird: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen einer mutigen und zwischen einer grob fahrlässigen Entscheidung. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall FDP, SPD und SSW) Man muss bei einer Landesregierung bei der vorhandenen Expertise der Fachabteilung, die es gab, eine gewisse Professionalität erwarten dürfen; deren Warnungen dürfen nicht einfach in dieser krassen Form politisch abgebügelt werden. Sie wollten Northvolt auf Teufel komm raus als Kronzeugin für ihre Erzählung vom ersten klimaneutralen Industrieland haben. Die gemeinsame Ausschusssitzung am 27. Mai 2026 war wirklich bemerkenswert. Ich habe noch nie erlebt, dass der Landesrechnungshof einer Landesregierung so dermaßen die Leviten gelesen hat. Das Landesverfassungsgericht bestätigt in seinem Urteil wesentliche Kritikpunkte, die wir Ihnen in den vergangenen Jahren in Ausschussberatungen mehrfach vorgehalten haben, über die Sie sich lustig gemacht haben. Auch der Ministerpräsident persönlich hat sich auf verschiedenen Wirtschaftsveranstaltungen über die Opposition lustig gemacht. Die Landesregierung hat das Parlament weder vollständig noch rechtzeitig über ihre Bedenken bezüglich der Gesamtfinanzierung und der Rückzahlung der Wandelanleihe unterrichtet. Dem Landtag war es somit nicht möglich, seine parlamentarische Kontrollfunktion auszuüben. Die Verantwortung dafür liegt bei Ihnen, bei der Landesregierung. Der Ministerpräsident rühmt sich gern für seinen besonderen Regierungsstil. Da ist auch einiges Gutes dabei, Herr Ministerpräsident. Ich finde es nur für unser Land sehr bedauerlich und problematisch, dass zu Ihrem Regierungsstil leider wiederholter Verfassungsbruch gehört. Das ist ein Problem für dieses Land, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das ist ein politischer Offenbarungseid, denn Sie haben mutmaßlich nicht nur die Opposition nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert, sondern auch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen. Es ist schon skurril, dass die Koalitionsfraktionen die eigene Landesregierung heute per Landtagsantrag auffordern müssen, sich zukünftig an die Landesverfassung und an die Aktenordnung zu halten und zudem die Erfüllung der Landeshaushaltsordnung besser zu prüfen. (Beifall FDP, SPD und SSW) (Christopher Vogt) Nachtigall, ick hör dir trapsen. Ganz nebenbei räumt die Koalition mit ihrem Antrag ein, dass wir das entscheidende PwC-Gutachten eben nicht gekannt haben, was immer wieder behauptet wurde – auch vonseiten der CDU-Fraktion. Herr Kollege Koch, man kann übrigens keinen Berichtsantrag des SSW durch einen Sachantrag ersetzen. Auch das haben wir hier gemeinsam vereinbart. Selbst da halten Sie sich schon wieder nicht an die gemeinsamen Absprachen. (Beifall FDP, SPD und SSW – Sybilla Nitsch [SSW]: Ja!) Das sind alles keine Schönheitsfehler. Die Doppelklatsche, die die Landesregierung vom Landesverfassungsgericht und vom Landesrechnungshof erhalten hat, ist wirklich dramatisch. Ihr lapidarer Umgang mit diesen Verstößen, ihre mangelnde Fehlerkultur, setzt dem Ganzen die Krone auf und ist absolut inakzeptabel. Sie versuchen weiterhin, sowohl die Entscheidung des Verfassungsgerichts als auch den Sonderbericht des Rechnungshofs kleinzureden. Sie tun weiterhin so, als hätten Sie eigentlich nichts großartig falsch gemacht, als müssten Sie sich beim nächsten Mal nur etwas mehr anstrengen. Ich empfinde dieses Verhalten als unwürdig. Sie wollen sich als Bollwerk gegen die Extremisten inszenieren, gießen aber leider Wasser auf die Mühlen der Populisten, indem Sie ein fragwürdiges Parlaments- und Rechtsstaatsverständnis an den Tag legen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Niemand hier steht über der Verfassung. Sie haben ein Eid abgelegt, Schaden vom Volk abzuwenden, die Gesetze zu wahren und Ihre Pflichten gewissenhaft zu erfüllen. Wir müssen Sie heute daran erinnern, Herr Ministerpräsident: Sorgen Sie dafür, dass Ihre Regierung wieder seriös und professionell arbeitet. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist klar und eindeutig: Die Landesregierung hat ihre Informationspflicht gegenüber dem Landtag verletzt, indem sie diesen nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert hat. Die Beschlussfassung des Wirtschafts- und des Finanzausschusses zur Absicherung der NorthvoltWandelanleihe konnte deshalb nicht auf einer gleichwertigen Entscheidungsgrundlage getroffen werden, wie sie der Beschlussfassung der Landesregierung zugrunde lag. Das ist ein wichtiger Befund. Denn der Landtag ist für die Erfüllung seiner Aufgaben auf die umfassende und verlässliche Information durch die Landesregierung angewiesen, damit er seine Entscheidung und ebenso die parlamentarische Kontrollfunktion auf einer sachgerechten und fundierten Grundlage wahrnehmen kann. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das ist unser Anspruch als Parlament. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Das will ich hier sehr deutlich sagen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Herstellung einer gleichwertigen Entscheidungsgrundlage durch Übermittlung der ChancenRisiko-Abwägung, die der Kabinettsentscheidung zugrunde lag, wäre deshalb nicht nur politisch klug gewesen, sie wäre auch rechtlich geboten gewesen, wie mit dem Urteil erstmals gerichtlich festgestellt wurde. Diese Erkenntnis gilt im Grunde auch für die versäumte Vorlage des Gutachtens von PwC, auch wenn sich das Urteil darauf nicht explizit bezieht, weil die Klage der Opposition dafür zu spät eingereicht wurde. Man sieht, auch die Opposition macht Fehler, aber das soll heute nicht das Thema sein. (Christopher Vogt [FDP]: Ganz dünnes Eis!) Ich gehe fest davon aus, dass die Landesregierung dieses Urteil mit aller Demut entgegennehmen, es beherzigen wird und zukünftig so verfahren wird. Diese Erwartungshaltung haben wir als Koalitionsfraktionen mit unserem Antrag in den Landtag eingebracht und wollen diesen heute so beschließen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erwarten von der Landesregierung in solchen Situationen, wie wir sie jetzt bei Northvolt erlebt haben, die rechtzeitige Übermittlung der entscheidungsrelevanten Informationen, ebenso die Über- (Tobias Koch) sendung von Gutachten und anderen Bewertungen, die der Entscheidung der Landesregierung zugrunde lagen. Ebenso ziehen wir mit diesem Antrag die Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Landesrechnungshofes. Die Landesregierung muss zukünftig sicherstellen, dass die Prüfung des Wirtschaftlichkeitsprinzips der Landeshaushaltsordnung dokumentiert und an den Landtag übermittelt wird. Ebenso müssen entscheidungsrelevante Gespräche und Videokonferenzen dokumentiert, protokolliert werden, sodass sie später nachvollzogen werden können. Das gilt genauso für Entscheidungen der Landesregierung zu Verfahrensfragen. Auch diese Entscheidungen sind zu protokollieren, damit eine parlamentarische Kontrolle dieser Festlegungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist alles Gesetz!) Mit diesen Maßnahmen unseres Antrags ziehen wir sehr schnell noch vor der Vorlage des Urteils und des Prüfberichtes sehr konkrete und handfeste Konsequenzen. Es wird nie möglich sein, Fehler vollständig zu vermeiden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Es kommt aber darauf an, aus solchen Fehlern zu lernen und es beim nächsten Mal besser zu machen. Ich denke, das passiert bereits. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist alles Gesetz in Schleswig-Holstein!) Ein gutes Beispiel sind die aktuellen Verhandlungen mit Lyten, bei denen nach meiner Wahrnehmung genau diese Lehren bereits von unserer Landesregierung gezogen und umgesetzt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Wie sieht es denn da aus? – Christopher Vogt [FDP]: Wo wurde denn darüber informiert? In der CDU-Fraktionssitzung oder was?) Meine Damen und Herren, was aber nicht in dem Urteil steht und wofür es auch nach monatelangen Ausschussberatungen nicht den geringsten Anhaltspunkt gibt, ist die Behauptung der Opposition, dass die Landesregierung das Parlament vorsätzlich getäuscht habe, wie wir es auch heute in den Reden wieder gehört haben. (Lachen SPD, FDP und SSW – Zuruf SPD: Aber hallo!) Meine Damen und Herren, das hat das Landesverfassungsgericht ausdrücklich nicht entschieden. Es hat einen Fehler gegeben, aber keine vorsätzliche Täuschung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Sie wussten nicht, was Sie tun! Sie haben es über Monate einfach vergessen!) Das zu behaupten ist einzig und allein die politische Zuspitzung der Opposition, die eine bewusste Skandalisierung vornimmt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Quatsch!) Kabinettsvorlagen gehören üblicherweise zum geschützten Bereich des internen Regierungshandelns. Die Übermittlung einer Kabinettsvorlage an das Parlament kommt in der Praxis so gut wie nie vor. Auch das Urteil des Landesverfassungsgerichtes kritisiert nicht die fehlende Übermittlung der Kabinettsvorlage, sondern fordert die Übermittlung einer gleichwertigen Entscheidungsgrundlage. (Unruhe – Serpil Midyatli [SPD]: Ja, zum Beispiel der Risikobewertung!) – Frau Kollegin, dass dies nicht geschehen ist, hat – wie wir heute wissen – daran gelegen, dass die Chancen-Risiko-Abwägung gar nicht in der Kabinettsvorlage zur Wandelanleihe enthalten war, sondern aus der einen Monat früher vorliegenden Kabinettsvorlage zum Nachtragshaushalt resultierte. Zur Vorbereitung auf die Ausschusssitzung im Januar hätte also auf die Kabinettsvorlage aus dem Dezember zurückgegriffen werden müssen. Das wurde leider versäumt. Das war der Fehler. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch dummes Zeug!) Es gibt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass es mit Absicht geschah, um Informationen vor dem Parlament zu verbergen, sondern es geschah allein deshalb, weil Kabinettsvorlagen üblicherweise nicht dem Parlament vorgelegt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau so verhält es sich auch bei der unterbliebenen Übermittlung des PwC-Gutachtens. Die Vorlage von Gutachten bei verlorenen Zuschüssen oder Bürgschaften des Landes war bislang keineswegs üblich. Auch frühere Wirtschaftsminister, Herr Kollege Dr. Buchholz, haben dem Parlament bei dieser Entscheidung keine Gutachten vorgelegt. Aus die- (Tobias Koch) ser gewohnten Praxis heraus ist die Vorlage des PwC-Gutachtens auch in diesem Fall unterblieben, ohne dass dieses aktiv von irgendjemand in der Landesregierung so entschieden worden ist. Es war die übliche Praxis, die hier praktiziert wurde. Das Versäumnis der Landesregierung bestand also darin, von dieser üblichen Vorgehensweise nicht abgewichen zu sein. Auch hier gibt es auch nicht den geringsten Hinweis auf eine bewusste Täuschungsabsicht. Ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren, die Landesregierung hatte extra dafür gesorgt, dass zu der Ausschusssitzung der Gutachter von PwC eingeladen und persönlich anwesend war. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Jetzt fangen Sie schon wieder mit Nebelkerzen an!) Etwas derartiges würde man wohl kaum tun, Frau Kollegin Raudies, wenn man dieses Gutachten dem Parlament hätte vorenthalten wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Warum habt ihr es dann vorenthalten? – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Trotz der Anwesenheit des Gutachters ist aber leider von den Ausschussmitgliedern niemand auf die Idee gekommen, nach der Vorlage des Gutachtens zu fragen. (Zurufe SPD, FDP und SSW – Wortmeldung Kianusch Stender [SPD]) Mit diesem vollkommen berechtigten Wunsch des Parlaments hätte das Versäumnis der Landesregierung leicht behoben werden können.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter – – (Annabell Krämer [FDP]: Die Präsidentin des Landesrechnungshofs!)

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Tobias Koch CDU

Sie müssen sich nicht aufregen, ich unterstelle Ihnen ja keinen Vorsatz dabei.

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Tobias Koch CDU

Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. – Es war sicherlich nicht Ihre Absicht, die Landesregierung in eine Falle laufen zu lassen, indem Sie erst dann nach dem Gutachten gefragt haben, als der Schaden bereits eingetreten war, (Sybilla Nitsch [SSW]: Ablenkungsmanöver!) sondern Sie haben zum damaligen Zeitpunkt einfach versäumt, nach dem Gutachten zu fragen, genauso wie wir als Regierungsfraktionen auch. Wir haben auch versäumt, danach zu fragen. Genau deshalb auch hier: Versäumnis, ja, aber kein Vorsatz. (Annabell Krämer [FDP]: Die Präsidentin hat gefragt! – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Es ist doch danach gefragt worden!) – Es ist nicht von Ihnen danach gefragt worden. Deswegen wurde Ihre Klage auch gar nicht zugelassen, Frau Kollegin. (Beifall CDU – Lukas Kilian [CDU]: So ist das!)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie nun eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Dr. Buchholz?

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Tobias Koch CDU

Weil ich jetzt eh gerade einen Absatz hier habe, lasse ich die Frage gerne zu.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Koch, sind Sie bereit einzuräumen, dass die Stellungnahme des Landesrechnungshofs zum Landesverfassungsgericht eine klare Aussage der damaligen Frau Präsidentin des Landesrechnungshofs enthält, wonach sie in der Ausschusssitzung am 25. Januar 2024 explizit nach der Existenz eines Gutachtens über die Wirtschaftlichkeit und über die Risiken gefragt hat, und diese Frage zweimal, auch auf Nachfrage, nicht beantwortet worden ist? Sind Sie bereit, das hier einzuräumen? (Beifall FDP, SPD und SSW) – Herr Kollege Dr. Buchholz, über Ihre Formulierung, dass explizit nach dem Gutachten zur Wirtschaftlichkeit gefragt wurde, ließe sich trefflich streiten, denn die Diskussion ging damals um die Ausfallrisiken der Wandelanleihe, um einen ganz anderen Sachverhalt. Man konnte diese Frage also möglicherweise missverstehen. (Tobias Koch) (Birte Pauls [SPD]: Das wird ja immer schlimmer! – Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Trotzdem, wenn Sie sich darauf berufen: Wo war denn die Opposition, die gesagt hat: „Die Frage ist nicht beantwortet worden? Wo ist denn das Gutachten?“ – Sie haben dazu geschwiegen. Deswegen war auch Ihre Klage an dieser Stelle unzulässig, Herr Kollege. Das hat das Landesverfassungsgericht Ihnen so bescheinigt. (Beifall CDU und Oliver Brandt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] – Zurufe) Meine Damen und Herren, richtig ist: Die Verantwortung für die Information des Parlaments lag bei der Landesregierung, und dabei hat es Versäumnisse gegeben. Richtig ist aber auch: Weder Regierungs- noch Oppositionsfraktionen haben damals die Vorlage des Gutachtens eingefordert, obwohl sie von der Existenz des Gutachtens gewusst haben. (Zurufe SPD: Nein! Falsch!) Erst im Nachhinein erscheint manches selbstverständlich, was es zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich nicht war. (Kianusch Stender [SPD]: Eine Frechheit!) Genau deshalb sind alle Rücktrittsforderungen an dieser Stelle völlig fehl am Platz. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diejenigen, die sich am meisten über diese Versäumnisse ärgern, sind mit Sicherheit diejenigen, die selbst dafür verantwortlich sind. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Hätte damals nämlich irgendeine Landesregierung daran gedacht, die Chancen-Risiken-Abwägung und das PwC-Gutachten dem Landtag zuzuleiten, dann gäbe es die heutige Diskussion gar nicht. Ich bin mir sicher: Die Abstimmung im Ausschuss wäre damals trotzdem genauso abgelaufen, wie sie damals abgelaufen ist. (Annabell Krämer [FDP]: Nein! Niemals!) – Interessante Aussage. – Ja, mit der Chancen-Risiko-Abwägung und dem Gutachten hätte der Landtag über eine bessere Entscheidungsgrundlage verfügt. Ja, es hätte Anlass zu mehr Fragen und vielleicht zu mehr Skepsis gegeben. Aber die entscheidende Frage lautet doch: Hätte die Opposition damals tatsächlich anders abgestimmt? – Bis heute hat mit Ausnahme der Kollegin Krämer keine Oppositionsfraktion darauf eine wirklich überzeugende Antwort gegeben. (Serpil Midyatli [SPD]: Sie hätten uns das Gutachten vorlegen müssen!) Stattdessen wird jetzt hier im Nachhinein etwas behauptet. Sie behaupten jetzt im Nachhinein etwas, das Anfang 2024 überhaupt nicht der Stimmungsund gemeinsamen Diskussionslage entsprach. Es war doch vielmehr so, dass wir alle gemeinsam die Northvolt-Ansiedlung als riesige Chance für unser Bundesland gesehen haben und sie gleichzeitig als entscheidend für die deutsche und europäische Automobilwirtschaft angesehen haben. (Martin Balasus [CDU]: Genau!) Genau deshalb hatten die hiesigen Oppositionsfraktionen von SPD und FDP in der Bundesregierung ja bereits zugestimmt. Das ist das Gutachten Ihrer eigenen Bundesregierung gewesen. Wenige Wochen später wird Olaf Scholz sich das bei der Ansiedlung von Northvolt als persönlichen Erfolg auf die Fahne schreiben, der ohne sein Zutun als SPD-Bundeskanzler nicht zustande gekommen wäre. (Beifall CDU – Christopher Vogt [FDP]: Das Gutachten kam von Herrn Habeck!) Da hätte die SPD-Landtagsfraktion den Stecker gezogen und hätte ihrem eigenen Bundeskanzler eine grob fahrlässige Entscheidung auf vollkommen unzureichender Datenbasis vorgeworfen? – Ich glaube nicht, dass sie das getan hätten. (Zurufe und Unruhe SPD und FDP) Auch FDP-Bundesfinanzminister Christian Lindner hatte zu diesem Zeitpunkt längst grünes Licht gegeben. Der Bund hatte damals die erste Tranche von 200 Millionen Euro bereits an Northvolt nach Schweden überwiesen, obwohl zu dem Zeitpunkt noch nicht einmal die endgültige Standortentscheidung zugunsten Schleswig-Holsteins vorlag. (Anhaltende Unruhe FDP – Christopher Vogt [FDP]: Sie haben immer noch nichts gelernt, Herr Kollege!) Hätten Sie als FDP-Fraktion Ihre Zustimmung verweigert, dann hätten Sie Christian Lindner damit das Misstrauen ausgesprochen und hätten ihn aufgrund dieses aus Ihrer Sicht verantwortungslosen Verhaltens Ihrer Bundesregierung im Grunde gleich zum Rücktritt auffordern können. Das war deren Gutachten. Es war das Gutachten Ihrer Bundesregierung. (Tobias Koch) (Wortmeldungen Kianusch Stender [SPD] und Christopher Vogt [FDP] – Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Kianusch Stender?

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Kristina Herbst

Nein, Herr Stender ist derjenige.

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Kianusch Stender SPD

Herr Kollege, erst mal muss ich festhalten: Ich finde es wahnsinnig ernüchternd, dass Sie hier null demütig in diese Debatte reingehen, mit Vorwürfen um sich hauen, die wir in den letzten Monaten alle schon entkräftet haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich möchte jetzt noch mal auf einen ganz besonderen Vorwurf eingehen: Der Wirtschaftsminister hat hier im Plenum im letzten Jahr schon mal gesagt: Na ja, wir hätten Ihnen das vielleicht alles noch mal ein bisschen besser verschriftlichen können, aber ich wette mit Ihnen, hätten Sie das alles gekannt, hätten Sie nicht anders abgestimmt. – Jetzt wiederholen Sie das hier. Dann frage ich Sie: Warum zum Teufel haben dann die schwarz-grünen Ministerinnen und Minister, die schwarz-grüne Landesregierung dem Parlament diese Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt, damit das Parlament selbst die Entscheidung über die Daten und die ganze Faktenlage treffen konnte? – Herr Kollege, diese Frage – wenn Sie mir zugehört hätten, wüssten Sie das –, warum das nicht geschehen ist, habe ich gerade ausführlich beantwortet: weil es nicht der üblichen Praxis entsprach und deswegen versäumt wurde. (Birgit Herdejürgen [SPD]: Über Risiken zu informieren?) Was die fehlende Demut anbelangt – auch wenn Sie da zugehört hätten; ich glaube, ich habe in dem ersten Teil meiner Rede sehr deutlich gemacht, was unsere Erwartungshaltung ist, welche Versäumnisse begangen wurden, dass sich solche Fehler nicht wiederholen dürfen, und das unter dem Applaus der Oppositionsfraktionen. (Lukas Kilian [CDU]: Ja!) Werfen Sie mir also hier nicht mangelnde Demut vor, wenn man so deutliche Fehleranspielungen und Konsequenzen daraus zieht. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Stender?

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Tobias Koch CDU

Ich würde jetzt dem Kollegen Vogt eine Zwischenfrage gestatten.

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Kristina Herbst

Zunächst ist aber der Abgeordnete Stender dran, für den ich jetzt frage, ob Sie eine weitere Frage zulassen.

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Tobias Koch CDU

Ich denke, eine pro Person ist ausreichend. – Ah, der Kollege Vogt möchte nicht mehr, dann würde ich mit meiner Rede fortfahren. Meine Damen und Herren, dass die Oppositionsfraktionen jetzt im Nachhinein mit der Entscheidung zugunsten von Northvolt politisch nichts mehr zu tun haben wollen, ist politisch und menschlich verständlich. (Sybilla Nitsch [SSW]: Stimmt ja überhaupt nicht!) Es ist aber eine überaus wohlfeile und durch nichts bewiesene Behauptung der Opposition, Sie hätten damals anders abgestimmt, wenn sie die ChancenRisiken-Abwägung und das Gutachten gekannt hätten. Ich jedenfalls glaube das nicht, denn trotz aller Zweifel an der Belastbarkeit des Gutachtens wies dieses nun mal eine Rückzahlungswahrscheinlichkeit von 86 Prozent aus. (Sybilla Nitsch [SSW]: Im besten Szenario!) (Tobias Koch) Damit eine Ablehnung zu rechtfertigen, hätte, glaube ich, niemand von uns öffentlich vertreten können. (Vereinzelter Beifall CDU) Das war meine Antwort auf die Frage gerade. Genau deshalb fehlte es auch an jeglichem Motiv für die Landesregierung, dieses Gutachten vorzuenthalten. Die Landesregierung konnte damals darauf vertrauen, dass nicht nur die beiden Regierungsfraktionen, sondern auch die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP zustimmen würden, nämlich weil SPD und FDP in der Bundesregierung auf Basis des gleichen Gutachtens auch bereits zugestimmt hatten. (Christopher Vogt [FDP]: Ach Mensch, Herr Kollege! Merkst du es noch?) Es gab deswegen gar keinen Anlass dafür, gar kein Motiv, dieses Gutachten vorzuenthalten. (Zurufe SPD und FDP – Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Hier Vorsatz zu unterstellen, ist einzig und allein dem Bestreben der Opposition geschuldet, daraus politisches Kapital zu schlagen. Mit Sachaufklärung hat dieser Vorwurf nicht das geringste zu tun. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss (Zuruf SPD: Hoffentlich!) und will Ihnen abschließend noch ein anderes Beispiel dafür geben, dass Entscheidungen häufig unter Unsicherheit und mit der Inkaufnahme von Risiken verbunden sind, zumindest wenn man in der Regierung ist. Die Entscheidung unserer Landes- und unserer Bundesregierung darüber, auf welchem Weg versucht wurde, möglichst viel Geld der NorthvoltWandelanleihe zu retten, war auch eine solche Entscheidung. Diese Entscheidung zur Rettungsaktion war mit Risiken verbunden, sie erfolgte mit einem hohen Maß an Unsicherheit, und sie hätte im schlimmsten Fall dazu führen können, dass der Schaden für Land und Bund sogar noch etwas größer geworden wäre. Trotzdem sind beide Regierungen diesen Weg gegangen, waren damit erfolgreich und konnten damit immerhin den Schaden für das Land um rund 100 Millionen Euro reduzieren (Lukas Kilian [CDU]: Hört, hört!) und damit die Behauptung der Opposition widerlegen, dass sämtliches Geld verbrannt worden sei. (Beate Raudies [SPD]: Jetzt erst 76 Millionen Euro! Immer bei der Wahrheit bleiben!) Natürlich, Frau Kollegin, kritisiert in diesem Fall jetzt im Nachhinein niemand, dass das trotz Risiken und trotz Unsicherheiten so entschieden wurde, weil es am Ende erfolgreich war. (Lukas Kilian [CDU]: So ist es!) Ich kenne nämlich an dieser Stelle keine einzige öffentliche Äußerung der Oppositionsfraktionen, die diesen Weg unterstützt hätte oder gar dafür Verantwortung übernommen hätte, (Zuruf CDU: Gab es nicht!) obwohl in diesem Fall dem Parlament alle entscheidungsrelevanten Informationen übermittelt worden sind. Sie haben dafür trotzdem öffentlich keine Verantwortung übernommen. (Beifall CDU und Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Genau darin besteht der Unterschied zwischen Regierung und Opposition. Wer regiert, muss Entscheidungen treffen. (Christopher Vogt [FDP]: Sollen wir jetzt zurücktreten, oder was?) Bei diesen Entscheidungen gibt es häufig keine hundertprozentige Sicherheit. (Christopher Vogt [FDP]: Christian Lindner kann ja zurücktreten! – Weitere Zurufe – Glocke Präsidentin – Zuruf Christopher Vogt [FDP] – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ein Unsinn!) Die Landesregierung und wir als regierungstragende Fraktionen treffen die Entscheidungen auf der Basis der zur Verfügung stehenden Informationen. Denn nicht zu entscheiden, hätte ja auch Konsequenzen. Deswegen müssen Entscheidungen getroffen werden. Wenn wir unser Land voranbringen wollen, dann gehört es dazu, auch einmal Risiken einzugehen und sich eine solche große Chance wie mit der Northvolt-Ansiedlung nicht entgehen zu lassen. Für künftige Ansiedlungsvorhaben gilt es jetzt, die Lehren daraus zu ziehen. Rückwärtsgewandte Schuldzuweisungen entbehren dabei jeder Fehlerkultur. (Lachen Christopher Vogt [FDP] und Sybilla Nitsch [SSW]) Vielmehr gilt es, bei jeder Kultur des Scheiterns, des Fehlers, die daraus gemachten Erfahrungen zu ziehen (Tobias Koch) (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) und es beim nächsten Mal besser zu machen, Herr Kollege Vogt, indem wir zukünftig mutig Chancen ergreifen (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und gleichzeitig für Transparenz, parlamentarische Beteiligung und Risikobewertung sorgen. Schleswig-Holstein braucht beides: Wir brauchen eine starke parlamentarische Kontrolle und den Mut, Zukunft zu gestalten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende Lasse Petersdotter das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich blicke einmal ein bisschen zurück: Am 21. November 2024 hat Northvolt das Chapter‑11- Verfahren eingeleitet. Das war ein Stück weit der Beginn der Insolvenzdebatte. Die Gründe für die Insolvenz waren, dass es in der Produktion nicht schnell genug voranging, dass im Vorfeld wichtige Kunden abgesprungen sind, dass die Kapitalkosten stiegen, und dass eine schwache Nachfrage und die geopolitischen Krisen dem Unternehmen das Weiterbestehen schwer gemacht haben. Man kann aber auch sagen: Das Unternehmen war an vielen Stellen deutlich überehrgeizig. Mit dieser Nachricht, die uns alle erschüttert hat, ging natürlich die Aufklärung los. Deswegen finde ich es wichtig, auch auf den Aufklärungsprozess der letzten fast zwei Jahre zu gucken. Denn wir haben – da finde ich die Differenzierung schon wichtig – auch als Regierungskoalition, als regierungstragende Fraktionen immer wieder betont, dass uns die Aufklärung ebenso wichtig ist, und haben die einzelnen Maßnahmen der Aufklärung unterstützt. Als Allererstes haben wir relativ flächendeckend alles erst einmal vertraulich dem Parlament zur Verfügung gestellt, sodass alle Abgeordneten sich in sehr aufwendigen Verfahren – – (Thomas Hölck [SPD]: Sie?) – Wir, indem wir das nämlich als Parlament beschlossen haben, Herr Hölck, dass die Regierung diese Akten vorlegen musste, und wir das im vertraulichen Verfahren in Absprache mit der Opposition sichten können. – Das war aufwendig. Wir haben dann Stück für Stück in einer Art Zwiebelsystem beschlossen, die Unterlagen zu entstufen. Dabei gab es immer wieder Ruckelei und Uneinigkeit darüber: Muss das jetzt gerade geschwärzt sein oder nicht? Aber wir haben auch neue Standards bei den Schwärzungen gesetzt. Ich fand es ganz attraktiv und gut und für die Zukunft wichtig, dass differenziert wurde. Schwarze Schwärzungen waren VS-VERTRAULICH, blaue Schwärzungen waren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, und grüne Schwärzungen waren nicht vom Aktenvorlagebegehren abgedeckt. Ich glaube, dass das hilfreich ist, weil das etwas mehr Transparenz in einem in sich noch trotzdem vertraulichen Verfahren geschaffen hat. Gleichzeitig haben wir sehr deutliche Worte gegenüber der Bundesregierung gefunden, wo wir mit der Informationszuführung sehr häufig stark unzufrieden waren. Dann auch das: Wir haben uns nicht gegen den Sonderbericht des Landesrechnungshofes gestellt, sondern klar festgestellt, dass wir uns dafür interessieren, was hier vom Landesrechnungshof ermittelt wird. Ich glaube, der Kern des Sonderberichtes des Landesrechnungshofes ist die Kritik, dass die Landesregierung mit der Entscheidung nicht dem § 7 der Landeshaushaltsordnung entsprechen würde. Ich muss auch sagen: Für mich gibt es eine Differenzierung in der Debatte zwischen dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes und dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes, weil ich über das Urteil des Landesverfassungsgerichtes nicht diskutiere. Das ist da, das akzeptiere ich, und es ist umzusetzen. Beim Landesrechnungshofbericht habe ich schon an der einen oder anderen Stelle eine andere Auffassung, und ich finde, das konnte man im Ausschuss ganz gut herleiten. Der § 7 der Landeshaushaltsordnung, also das Wirtschaftlichkeitsgebot, ist eben sehr viel häufiger dafür da, bei Bewirtschaftung und anderen Prozessen im Landeshaushalt auf Sparsamkeit zu achten. Hier heißt es, ich zitiere: „… Prüfung, inwieweit wahrgenommene Aufgaben verzichtbar sind oder in anderer Weise erfüllt werden können.“ Das ist für Entscheidungen über große risikobehaftete Investitionen in transformative Großprojekte von europäischer strategischer Bedeutung ungeeignet. Ich glaube, dass dieser Paragraf an der Stelle nicht die richtige Leitschnur ist, und trotzdem müs- (Lasse Petersdotter) sen wir natürlich die Landeshaushaltsordnung angemessen umsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Stender?

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank, Herr Kollege. – Ich fand es schon bemerkenswert, als der Ministerpräsident im Ausschuss, angesprochen auf den Bericht des Landesrechnungshofs, gesagt hat, er würde es alles wieder so machen und er habe eine andere Auffassung dazu. Nun ist ja einer der größten Vorwürfe in Bezug auf das Wirtschaftlichkeitsgebot, dass eine Gesamtfinanzierung zu keinem Zeitpunkt dieses Projekts gesichert war und wir das als Parlament nicht wussten. Dass uns das vorenthalten wird und die Regierung einfach so trotzdem darüber abstimmt, ist doch das, was kritisiert wird. Würden Sie denn wenigstens darin mit mir übereinstimmen, dass es wichtig ist, dass eine Gesamtfinanzierung für so ein großes Paket, wo wir Hunderte von Millionen Steuergeld reingeben, gesichert sein muss? – Die Ansiedlung von Northvolt war keine wirtschaftspolitische Entscheidung für mehr Wachstum, sondern hatte immer eine große strategische Komponente, auf die ich später in meiner Rede auch noch eingehen werde. Die Idee, hier vorher in Sicherheit zu investieren, hatte ich nicht. Hätte es Sicherheiten gegeben, hätte es keine Risiken gegeben, dann hätte an dieser Stelle tatsächlich der Markt das Problem gelöst. Denn dann hätte es genug Investoren gegeben. Insofern besagt das Wirtschaftlichkeitsgebot, was der Landesrechnungshof im Bericht hervorhebt – so ist die Interpretation –, dass es, egal wie groß die Investition ist und auch egal wie groß der Druck ist, im Prinzip immer gut ausgehen muss oder dass die Wahrscheinlichkeit immer deutlich über einem Scheitern liegen muss. Das war ja im PwC-Gutachten sogar so hergeleitet. Aber dann wurde das PwC-Gutachten kritisiert. Auch darauf gehe ich noch ein. Das eigentliche Problem nach dieser Logik dabei in den Raum gestellt: Ich frage mich, wie dieser § 7 zu jeder Form von Förderung von Start-ups in diesem Land passen soll, wenn wir ihn so deuten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Peter Lehnert [CDU] – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Herrn Abgeordneten Stender?

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Kianusch Stender SPD

Vielen Dank. – Ich finde den Vergleich nicht ganz passend, weil ein Start-up, was wir hier in SchleswigHolstein – oftmals mit Start-up-Förderung – unterstützen, eine ganz andere Hausordnung ist als die 300 Millionen Euro Wandelanleihe. Sie haben ja auch schon am Anfang von dieser Debatte im letzten Jahr das Beispiel eingebracht: Na ja gut, aber wir bürgen dann ja auch für Schiffe, und da gibt es ja auch eine Ausfallwahrscheinlichkeit. – Ja gut, aber wenn da irgendwas schiefgeht, dann haben wir zumindest ein Schiff oder ein Teil davon hinterher. Jetzt haben wir das alles nicht. Sie sind jetzt ein Stück weit meiner Frage ausgewichen, finde ich. Denn meine Frage war schon, ob wir darin übereinstimmen, dass, wenn das Land so viel Steuergeld in die Hand nimmt, zumindest die Gesamtfinanzierung im Vorhinein gesichert sein muss. – Sie haben gerade gesagt, dass Start-ups ja eine kleinere Komponente sind als ein 300-MillionenProjekt. Das sehe ich auch so. Aber die Aussage vom Landesrechnungshof im Ausschuss war eindeutig: Die Höhe der Summe ist für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit nicht entscheidend. Das führt eben bei mir zu dem Schluss, dass es auch in Zukunft zu Anwendungsproblemen bei anderen Förderprojekten kommen kann, wenn wir das so ausdeuten. Ich deute § 7 Landeshaushaltsordnung auch nicht so aus. Natürlich ist das Ziel immer, dass die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Gleichzeitig glaube ich nicht, dass das immer der Anspruch sein kann, wenn es um TCTF-Förderungen und andere strategische Investitionen mit Kooperation der EUEbene geht, dass immer die Gesamtfinanzierung gesichert sein müsste oder gesichert sein kann. Ich glaube, wir leben nicht mehr in diesen Zeiten. Wir (Lasse Petersdotter) leben in Zeiten, in denen wir mehr mit Risiken agieren müssen und uns nicht zurücklehnen und nur Entscheidungen treffen können, die ohne Risiko sind. Aus dieser Zeit sind wir rausgewachsen – leider. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Peer Knöfler [CDU] und Peter Lehnert [CDU])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Petersdotter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Vielen Dank, Herr Kollege Petersdotter. – Würden Sie mir zustimmen, dass, wenn wir als Land risikobehaftete Finanzierungen eingehen, uns von einem Privatinvestor unterscheidet, ist: Wir spekulieren mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und der Steuerzahler und nicht mit dem eigenen. Ist das ein wesentlicher Unterschied, der vielleicht eine andere Betrachtung notwendig macht? – Das ist ein enormer Unterschied. Deswegen diskutieren wir hier heute darüber, und BMW und Volvo und VW, all die, die in Northvolt zum gleichem Zeitpunkt investiert haben, auch mit wahnsinnig hohen Summen, müssen sich dieser Diskussion hier gerade nicht stellen; denen werden die Fragen, die Sie zu Recht stellen, nicht gestellt. (Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Deswegen ist es wichtig, dass wir da ganz eindeutig differenzieren zwischen Steuergeldern, wo wir eine Verantwortung haben, so gut wie möglich damit umzugehen, und die Verantwortung haben, wenn etwas schiefgeht, dazu zu stehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU – Beate Raudies [SPD]: Ja eben, dann tut das doch mal!) Es ging auch um die Kritik am PwC-Gutachten. Ich will darauf hinweisen, dass es dazu relativ wenig Alternativen gab. Ich finde es nachvollziehbar, dass man sich dem Gutachten des Bundes angeschlossen hat – und auch, dass der Kollege Vogt eine Frage stellen möchte.

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Kristina Herbst

Ich wollte Sie nur Ihren Satz zu Ende ausführen lassen.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Es war ja nur ein Satz, kein Gedanke.

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Kristina Herbst

Sie gestatten damit eine Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Vogt?

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Christopher Vogt FDP

Herr Kollege, ich wollte nicht stören; ich hatte das Gefühl, dass sich ein kluger Gedanke entwickelt. Danke, dass ich kurz dazwischengehen darf. Sie haben natürlich recht, dass sich die Konzerne, die dort investieren, nicht so rechtfertigen müssen wie die Landesregierung. Sie müssen sich vor ihren Aktionären rechtfertigen, das ist manchmal noch kritischer. Ich will darauf hinweisen, dass die Frage der Verantwortungsübernahme auch in Schweden ein Thema gewesen ist. Auch in Schweden ist Geld verloren gegangen, mit 500 Millionen Euro eine ähnliche Summe wie in Deutschland, in den drei Pensionsfonds, die dort investiert haben. Die drei Geschäftsführer sind heute nicht mehr im Amt, sie sind genau darüber gefallen und mussten personelle Konsequenzen ziehen. Skandinavien wird hier ja oft als Vorbild skizziert – in Schweden wurden personelle Konsequenzen gezogen, anders als in Schleswig-Holstein. (Beifall FDP, SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) – Es war die Kernaufgabe dieser Geschäftsführer, solche Investitionen zu tätigen. Was die Landesregierung leistet, geht weit über diesen Prozess hinaus. Ich glaube nicht, dass uns Missbilligungen, die Idee, dass man mit der Demut des anderen zufrieden sein muss, und personelle Konsequenzen in der Debatte oder in der politischen Kultur weiterbringen, um künftige Entscheidungen in ähnlicher Größenordnung angemessen treffen zu können. Natürlich müssen wir die Kritik wahrnehmen, Verant- (Lasse Petersdotter) wortung übernehmen und Schlussfolgerungen daraus ziehen. Ich glaube aber nicht, dass an der Stelle personelle Konsequenzen vonnöten sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Im Aufklärungsprozess gab es lange die Debatte, ob es neben dem PwC-Gutachten ein zweites Gutachten hätte geben müssen. PwC ist keine kleine Klitsche, die das das erste Mal ausprobiert hat. PwC ist schon einer der relevantesten Akteure, an die man sich in solchen Fragen wenden kann. Dass wir uns an ein Bundesgutachten ranhängen und die Landesregierung das verwendet, finde ich sinnvoll und nachvollziehbar. (Annabell Krämer [FDP]: Kritisch lesen macht manchmal schon Sinn!) Weitere Gutachten hätten auf den gleichen Zahlen und Annahmen gefußt. Dass man auf Annahmen zurückgegriffen hat, finde ich nachvollziehbar. Northvolt war ein Start-up; das wussten wir alle, das wussten alle, die die Entscheidung getroffen haben. (Zuruf Marc Timmer [SPD]) Trotzdem hätte man das Gutachten, das man vom Bund übernommen hat, dem Parlament zur Verfügung stellen müssen. Damit komme ich zum Urteil des Landesverfassungsgerichts. Die Landesregierung hat den Landtag nicht ausreichend informiert. Das war ein Fehler. Das ist ein Fehler, der sich nicht wiederholen darf. Ihre Entscheidung basierte auf Unterlagen und Informationen, die dem Landtag nicht vorgelegt wurden und nicht vorgelegen haben, trotzdem haben wir eine Entscheidung treffen sollen und müssen. Das muss in Zukunft deutlich anders laufen. Das war schon lange die Vermutung der Opposition, und das wurde jetzt vom Landesverfassungsgericht bestätigt. An dieser Stelle möchte ich kurz einen versöhnlichen Punkt ansprechen – ich werde gleich wieder unversöhnlicher –, und zwar an den Kollegen Bernd Buchholz. Ich möchte meinen großen Respekt dafür aussprechen, dass Sie diese Klage federführend vorangebracht haben. Dazu gehört persönlich und allgemein eine ganze Menge. Sie haben hiermit das Informationsrecht des Parlaments gestärkt, was eine schöne Klammer in Ihrer politischen Laufbahn zeigt, wenn man sieht, wozu Sie promoviert und was Sie hier in der ersten Legislaturperiode getrieben haben. Davor habe ich großen Respekt, und ich finde es sehr passend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, SSW und Kianusch Stender [SPD] – Unruhe) Genug mit den Gemeinsamkeiten. – Wie konnte es zu der Entscheidung kommen? Ich möchte daran erinnern, wie die geopolitische Lage war. Wir haben in den letzten zehn Jahren immer wieder massive Schocks in den Lieferketten erlebt, was es bedeutet, dass sich Deutschland von anderen Ländern abhängig gemacht hat, dass Deutschland irgendwann entschieden hat, dass China die verlängerte Werkbank für deutsche Produkte werden soll. (Zurufe SPD) Der Freihandel war immer stärker unter Druck, und wir erleben bis heute den Abstieg der Automobilindustrie in Deutschland, zuletzt heute Nacht mit der Gewinnwarnung, die BMW ausgesprochen hat. Wir haben ernsthafte Probleme in der Automobilindustrie, und das hat große Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung in Gesamtdeutschland. Wie konnte es also zu der Entscheidung kommen? Es gab eine strategische Bedeutung. Die Batteriezelle ist heute die teuerste und wichtigste Komponente eines Elektroautos. Bis zu 40 Prozent der gesamten Wertschöpfung eines Autoherstellers entfallen auf die Batterie. 90 Prozent der Materialien für Batterien von Elektroautos stammen aus China. Wer die Batterie nicht selbst herstellen kann, verliert die Kontrolle über das eigene Produkt – das wichtigste Produkt der deutschen Wirtschaft, eine Schlüsseltechnologie. Das ist die Ausgangslage, in der wir uns befunden haben. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ist schon passiert, Herr Kollege!) Deswegen gab es gute Gründe für Northvolt, zum Beispiel technologische Wettbewerbsfähigkeit. Wir haben alle davon ausgehen können, dass Northvolt technologisch kompetent war, um den eingeschlagenen Weg gehen zu können. Es gab Take-or-PayVerträge mit führenden europäischen Firmen wie VW, BMW oder Volvo. Wir konnten von stabilen Umsätzen ausgehen. Es gab ein Referenzprojekt mit Northvolt in Schweden, und es gab eine EUIndustriepolitik, die genau diese Ziele verfolgte: Nachhaltigkeit, Lieferkettenunabhängigkeit und anderes. Und es gab gute Marktaussichten, weil die Elektromobilität im Anzug war, mittlerweile hat sie gestockt, jetzt läuft es gerade wieder besser. Wir waren da einer marktwirtschaftlichen Gesamtsituation ausgesetzt. (Lasse Petersdotter) Wir waren außerdem nicht allein auf dem Platz: Milliarden wurden durch Investoren eingesammelt. Kanada hat sehr mit niedrigen Strompreisen geworben und gesagt: „Northvolt, bitte siedelt euch hier an!“ Die USA haben mit dem Inflation Reduction Act und großen Subventionen geworben, Summen, die wir gar nicht bewegen können, und haben gesagt: „Northvolt, bitte siedelt euch hier an!“ Auch andere Bundesländer hatten ein großes Interesse an Northvolt. Dem standen das PwC-Gutachten oder die Kabinettsvorlage gegenüber, aus der hervorging, dass 86 Prozent Wahrscheinlichkeit für eine Rückzahlung der Mittel besteht, die in die Wandelanleihe geflossen sind. Es ging ja nicht um eine Förderung, sondern darum, eine Wandelanleihe zu geben. Wir sind immer davon ausgegangen, dass das Geld zurückkommt – mit einer Wahrscheinlichkeit von 86 Prozent. Es bestand ein Prozent Wahrscheinlichkeit eines Totalausfalls. Grundlage dafür waren 20.000 Simulationen. Und es gab fünf Prozent Wahrscheinlichkeit, dass weniger als 50 Prozent zurückgeführt werden. Dann hat die EU noch gesagt: Wir unterstützen das mit dem TCTF. Die Bundesregierung hat gesagt: Wir unterstützen das mit der gleichen Summe. Die KfW hat das mit bewertet. Und dann soll sich Schleswig-Holstein hinstellen und sagen: Das nehmen wir alles zur Kenntnis, aber wir zweifeln an dem einen Prozent? – Ich glaube nicht, dass wir uns das als Land in der Situation hätten erlauben können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe SPD) – Damit spreche ich für mich. Ich spreche nicht für die Opposition. Es mag sein, dass die Opposition, hätte sie die Risiken in der Form gekannt, anders entschieden hätte. Das ist okay, das ist nicht meine Debatte. Meine Debatte ist, wie ich mich, wenn ich mich in die Situation zurückversetze, entschieden hätte. Hätte ich die gleichen Risiken gekannt, wäre meine Entscheidung trotzdem positiv ausgefallen. Trotzdem müssen wir natürlich Lehren ziehen. Dabei lohnt es sich, insbesondere auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts und den Sonderbericht des Landesrechnungshofs zu gucken. Wir haben einen eigenen Antrag vorgelegt, in dem wir als regierungstragende Fraktionen, als Koalition, festgelegt haben, wie es künftig laufen soll. Erstens soll es gleichwertige Entscheidungsgrundlagen für das Parlament geben. Das ist eine der entscheidenden Faktoren, damit wir die Chancen und Risiken gleichermaßen angemessen bewerten können. Das geht aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts unmittelbar hervor. Das Gleiche gilt für Gutachten: Wenn Gutachten entstehen, müssen sie künftig dem Parlament vorgelegt werden. Wenn sie nicht entstehen, muss gegenüber dem Parlament begründet werden, warum kein Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Außerdem soll künftig ein eigener Prüfpunkt zur Erfüllung der Landeshaushaltsordnung erstellt werden. Auch das kann helfen – auch bei meiner Kritik an § 7 –, aber die Debatte kann ja noch weitergeführt werden. Darüber hinaus hat die Landesregierung in Zukunft gewissenhaft sicherzustellen, dass die Protokollierung von entscheidungsrelevanten Sitzungen angemessen erfolgt (Beate Raudies [SPD]: Wir halten uns an die Aktenordnung! Was für ein Beschluss!) und dass darüber hinaus Vorbereitungen für Prozessentscheidungen angemessen protokolliert werden. – Ja, das ist Teil der Aktenordnung. (Beate Raudies [SPD]: Ja, jetzt schon!) Dass wir jetzt die Debatte über die Aktenordnung haben und gleichzeitig alle möglichen Dokumentationspflichten beiseite legen wollen, läuft irgendwann darauf hinaus, dass nichts mehr dokumentiert werden soll, aber wenn etwas schiefgeht, alles dokumentiert worden sein muss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Nebelkerze!) Ich glaube, dass wir in Zukunft darüber reden müssen, dass wir die Lehren angemessen gezogen haben. Das strategische Problem, das uns in der Debatte am Anfang geprägt hat, das, was ich hergeleitet habe, welche Situationen wir im Bereich Elektromobilität, Batteriezellproduktion, Lieferkettenerschütterungen und ähnliches haben, ist komplett ungelöst. Die Gigafactories unterschiedlicher Fasson werden in Deutschland kaum noch gebaut. Wenn, dann werden sie von südkoreanischen Investoren oder von chinesischen Investoren umgesetzt. Wir haben da ein Problem. Die Erfahrungen jetzt dürfen uns nicht dazu führen, dass wir dieses Problem ignorieren und uns nichts mehr trauen. Der Unterschied zwischen Mut und grober Fahrlässigkeit ist manchmal nur die Frage, ob es gut gegangen ist – zumindest in der Bewertung von außen. – Vielen Dank. (Lasse Petersdotter) (Anhaltender Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Bevor wir mit der Rednerliste fortfahren, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Faldera aus Neumünster. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für die SSW-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen, liebe Kolleginnen! Unser SSW-Fraktionsvorsitzender Christian Dirschauer hat vorhin bereits die schwerwiegenden verfassungs- und haushaltsrechtlichen Versäumnisse der schwarz-grünen Landesregierung unter Ministerpräsident Daniel Günther in dieser Causa Northvolt herausgearbeitet. Das Urteil des Landesverfassungsgerichts und der Sonderbericht des Landesrechnungshofes haben unmissverständlich offengelegt, dass hier fundamentale Regeln der Transparenz und der Haushaltsordnung verletzt wurden. Das Vertrauen in das Regierungshandeln ist dadurch massiv beschädigt worden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Ich als Wirtschaftspolitikerin möchte den Blick nun vor allem auf die politische und die wirtschaftspolitische Aufarbeitung richten. Für uns vom SSW besteht der Schaden in der Causa Northvolt nämlich nicht nur darin, dass am Ende sehr viel Geld – wohl bemerkt: das Steuergeld unserer Bürger – verloren zu gehen droht, sondern der Schaden besteht auch in dem Verlust von Vertrauen in unsere Politik. Die Landesregierung hat bei diesem Ansiedlungsvorhaben Risiken bewusst kleingeredet, kritische Nachfragen selbst aus den eigenen Häusern abgebügelt, eben nicht ausdrücklich aufklären lassen und am Ende Entscheidungen ohne ausreichend belastbare Grundlage getroffen. Inzwischen ist zudem gerichtlich bestätigt, dass wir als Landtag nicht über dieselbe Informationsgrundlage verfügten wie die Landesregierung. Ich sage Ihnen eins, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das beschädigt Vertrauen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Aber ich sage Ihnen auch: Nicht nur hier im Parlament ist Vertrauen verloren gegangen, auch bei den Bürgern und vor allen Dingen in unserer Wirtschaft ist Vertrauen verloren gegangen. Bei den vielen kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land ist das Vertrauen in dieses Parlament und diese Landesregierung verloren gegangen. Die Handwerksbetriebe, die Familienunternehmen, die mittelständischen Betriebe müssen sich bei jeder bürokratischen Hürde komplett transparent machen – seien es Förderanträge, Genehmigungen oder Finanzierungen. Hinzu kommt die Tatsache, dass diese Betriebe, die unsere Wirtschaftskraft in diesem Land ausmachen, durch Krisen und andere Faktoren keine Investitionen tätigen können oder die Betriebserweiterung und innovative Ideen an der entsprechenden Förderung scheitern. Dann erleben eben diese Unternehmen, dass bei diesem vermeintlichen Jahrhundertprojekt offenbar völlig andere, extrem schludrige Maßstäbe galten. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist ein verheerendes Signal für das Gerechtigkeitsempfinden der Wirtschaft in unserem Land. (Beifall SSW, SPD und FDP) Es muss daher jetzt darum gehen, das Vertrauen sowohl der Bürger, aber auch unserer heimischen Wirtschaft durch lückenlose Aufklärung wiederherzustellen. Deshalb reicht es nicht, wenn der Ministerpräsident lapidar erklärt, er würde die Verantwortung übernehmen, ohne dass hinterher irgendwas Konkretes rauskommt. Ich sage Ihnen eins, Herr Günther: Verantwortung übernehmen bedeutet, Demut zu zeigen und Fehlverhalten einzugestehen. Dazu haben Sie gleich die Chance. (Beifall SSW, SPD und FDP) Genau das wäre das Ziel unseres Antrags nach einem Lessons-Learned-Bericht von der Landesregierung, nämlich eine selbstkritische, aber eben auch zukunftsgerichtete Aufarbeitung dieses ganzen Prozesses. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Denn wenn wir die industrielle Wertschöpfung in unserem Land ausbauen wollen und die nächste Ansiedlungsbekundung ansteht, dann muss diese Landesregierung gerüstet sein für einen transparenten Prozess, auf den sich die Politik verlassen kann und aus dem die Wirtschaft hier im Land wirklich Hoffnung schöpfen kann. (Beifall SSW, SPD und FDP) (Sybilla Nitsch) Der Alternativantrag der Regierungsfraktionen greift uns hier ein wenig zu kurz. Natürlich begrüßen wir es, Herr Koch, dass sich die Koalition überhaupt einigermaßen kritisch mit dem Vorgang auseinandersetzt – wobei ich, da Sie mich jetzt so prominent anschauen, sagen muss: Die Demut hat in Ihrem Redebeitrag tatsächlich sehr stark gefehlt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Vor allen Dingen muss man anerkennen, dass das viel mehr ist als das, was wir hier über Monate und Jahre erlebt haben, wo Sie uns hingestellt haben, als hätten wir keine Ahnung und könnten kein Gutachten lesen. Deswegen muss man an der Stelle sagen: Danke, dass Sie so kritisch mit sich ins Gericht gehen. Gleichzeitig bleibt der Antrag bemerkenswert unverbindlich, denn Sie leiten Ihre gesamte nachfolgende Stichpunktliste damit ein, dass Sie dies bei künftigen Vorhaben für „geboten“ halten. An welcher Stelle soll denn die parlamentarische Aufarbeitung stattfinden? Welche eigenen Fehler werden ausdrücklich anerkannt? – Genau darauf finden wir in Ihrem Antrag keine Antwort. Damit droht der Antrag zu einem Schaufensterantrag zu werden. Sie beschäftigen sich zwar mit dem Thema, aber vor den wirklich wichtigen und unbequemen Fragen wollen Sie sich weiter herumdrücken. (Beifall SSW, SPD und FDP) Als Signal ins Land halten wir dies für unklug, denn wie soll eine ehrliche Aufarbeitung gelingen, wenn der Ministerpräsident gleichzeitig erklärt, er würde im Wesentlichen wieder genauso handeln? Wer bereits vor Abschluss der Aufarbeitung weiß, dass er alles wieder genauso machen würde, der zeigt alles andere als die Bereitschaft zur Selbstkritik. (Beifall SSW und SPD) Das ist keine ehrliche, belastbare Aufarbeitung, auf der dieses Parlament aufbauen kann. Davon können sich die Menschen im Land eben auch nichts kaufen. Lassen Sie mich betonen: Für uns als SSW gehört zu den Lehren aus der Causa Northvolt selbstverständlich auch der wirtschaftspolitische Ausblick. Wir wollen auch künftig Unternehmensansiedlungen für Schleswig-Holstein, aber wir müssen dabei kritischer und strategischer vorgehen und womöglich schlichtweg kleinere Brötchen backen. Das ist keineswegs negativ gemeint. Mit Northvolt wurde ein Riesenszenario gemalt. Heute wissen wir, dass den Bürgern dieses BestCase-Szenario von der Landesregierung ohne wirtschaftliche Grundlage vorgegaukelt wurde. Schleswig-Holstein ist ja aber ein starkes Wirtschaftsland, weil es einen leistungsfähigen Mittelstand hat. Wir haben einen breiten Branchenmix, unsere Unternehmen arbeiten und wachsen gesund, bodenständig und langfristig. Genau diese wirtschaftliche Resilienz sollten wir als Hoffnung betrachten und nicht auf große Leuchttürme setzen. Große Projekte – da stimme ich mit allen Fraktionen überein – können durchaus sinnvoll sein, aber nicht um jeden Preis. Daher müssen wir darüber sprechen, wie wir künftig verfahren und wie wir künftig unter Zeitdruck arbeiten können. Einige Sprecher der regierungstragenden Fraktionen haben hier wiederholt, es handele sich um marktübliche Risiken. Ich kann Ihnen aber eins sagen: Wir haben eine Sache verkannt. Wir sind hier nicht am freien Markt, wo der Staat mit den Geldern zocken kann, wie Unternehmen es machen, sondern es handelt sich um öffentliche Steuergelder, und mit diesen müssen Sie verantwortungsvoll umgehen. (Beifall SSW, SPD und FDP) Wir wollen also einen messbaren Output, den wir schriftlich analysieren können, den die Regierung vorlegt. Deswegen halten wir daran fest: Ein schriftlicher Lessons-Learned-Bericht wäre an der Stelle richtig. Herr Günther, da Sie jetzt gleich sprechen werden, –

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Eka von Kalben

Frau Nitsch, kommen Sie bitte zum Schluss!

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Sybilla Nitsch SSW

„Spiegel“ hat 2024 getitelt: „Das vielleicht teuerste Boßelspiel der Welt“ Ich kann Ihnen sagen: Das Spiel ist hier vorbei. Lassen Sie das boßeln, und klären Sie die Causa Northvolt auf. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort für die FDP hat Kollege Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle machen Fehler. (Dr. Bernd Buchholz) (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. Auch ich habe in meiner Regierungszeit bestimmt Fehler gemacht. Aber der Umgang mit Fehlern zeigt den wahren Charakter; (Lukas Kilian [CDU]: Wo kommt das denn wieder her?) das gilt für Menschen wie für Regierungen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Petersdotter, wenn Sie sich erinnern, wie es zu der Aufklärung des ganzen Vorganges gekommen ist, dann sage ich: Ja, ich erinnere mich gut an den Sommer des Jahres 2025. Ich erinnere mich gut daran, wie nach mehreren Ausschusssitzungen kein einziger Fehler in dieser Angelegenheit von Ihnen zugestanden worden ist, (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja, kein einziger!) wie Sie sogar ins Lächerliche gezogen haben, was die Opposition zu kritisieren hat, wie Sie – wie auch der Minister – noch am Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht behauptet haben, dass das Parlament alle Informationen erhalten habe. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Wissen Sie, was mich motiviert hat, dieses Organstreitverfahren zu führen? Es war genau diese selbstgefällige Arroganz, mit der wir behandelt wurden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das hat mich motiviert. Diese Art des Umgangs, nicht zuzuhören, wenn es um Kritik geht – da nehme ich Sie mal raus –, sondern die Bundesregierung zu bemühen, abzulenken oder sonst was zu erklären. Der Minister und zuständige Chef der Staatskanzlei hat zuerst erklärt: Nein, es ist alles richtig dokumentiert worden, was die 150 Fragen angeht; das ist alles in den Akten. – Dann musste er einräumen, was der Bundesrechnungshof gesagt hat, dass das ein Verstoß gegen die Aktenordnung ist. Aber dann hat er gesagt: Aber alle Fragen sind beantwortet worden. – Der Rechnungshof sagt jetzt: Die Hälfte der Fragen ist nicht einmal behandelt worden. All diese Dinge, die nach und nach von anderen belegt werden mussten, haben im Sommer des Jahres 2025 dazu geführt, dass ich gesagt habe: Leute, wenn wir nicht unabhängige Instanzen mit der Aufklärung dieses Sachverhalts beschäftigen, dann werden hier alle Beteiligten einfach selbstzufrieden in sich zurücksinken und sagen: Das war’s dann. – Deshalb haben wir einen Sonderbericht durch den Rechnungshof beantragt, und deshalb habe ich ein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht beantragt, damit unabhängige Instanzen unabhängig beurteilen, was hier vorgefallen ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das Ergebnis ist eindeutig, meine Damen und Herren. Das Ergebnis ist auch im Hinblick auf die Landeshaushaltsordnung eindeutig, Herr Petersdotter. Denn die Landeshaushaltsordnung ist nicht so aufgestellt, dass sie nicht für Start-ups ausgelegt wäre. Die Landeshaushaltsordnung gibt klare Regeln vor, und wenn man heute vonseiten der Regierung sagt: „Wir sehen das anders“, dann sage ich: Man kann das – mit Verlaub – nicht anders sehen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Denn wir haben Ausführungsbestimmungen zu § 7 der Landeshaushaltsordnung, und in dieser Ausführungsbestimmung heißt es unter der Ziffer 2.10.1 – ich zitiere wörtlich: „Wenn das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entscheidend von vergleichsweise unsicheren Annahmen abhängt, ist im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse darzustellen, wann, wie und unter welchen Umständen sich infolge der Abhängigkeit von getroffenen Annahmen das Ergebnis verändert …“ Diese Sensitivitätsanalyse ist nicht gemacht worden, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Deshalb ist das ein eindeutiger Verstoß gegen § 7 der Landeshaushaltsordnung. Herr Ministerpräsident, ich habe oft gedacht: Jetzt haben Sie Gelegenheit, einfach mal Größe zu zeigen und zu sagen: Ja, wir haben dabei Fehler gemacht. – Vielleicht wären wir am Ende trotzdem zu dem Ergebnis gekommen; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Übrigens, Herr Kollege Koch, ich habe nie behauptet, dass die Landesregierung absichtlich das Parlament falsch oder nicht unterrichtet. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Ich habe das nicht gesagt, und das steht nicht in unseren Presseerklärungen; Sie können nachschauen. (Dr. Bernd Buchholz) Aber es ist nun mal mindestens eine Sorgfaltspflichtverletzung bei dieser Entscheidung getroffen worden, das heißt, fahrlässig oder grob fahrlässig ist die Entscheidung auf jeden Fall. Wer grob fahrlässig einen Schaden von über 200 Millionen Euro herbeiführt – mit Verlaub –, der kann sich nicht hinstellen und sagen: Ich würde das alles wieder so tun. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Schaden, den Andreas Scheuer mit seinem Maut-Desaster angerichtet hat, ist nur wenig höher als das, aber es ist ein Riesenskandal in Deutschland. Die 200 Millionen Euro, die hier verantwortet werden, sollen einfach so weggelächelt werden. Herr Ministerpräsident, Sie haben einen Eid geschworen, die Gesetze des Landes und die Verfassung zu achten und zu wahren. Darin steht nichts von: „So, wie ich sie auslege“, sondern: „Wie sie sind“. – So haben Sie sie zu wahren. Das ist der Eid, den Sie geschworen haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Aus diesem Grund erwarte ich heute eine Entschuldigung von Ihnen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Ihr Antrag, Herr Kollege Koch, beinhaltet keinerlei echte Konsequenzen, außer die Einhaltung der Gesetze. (Zuruf FDP: Ja!) Konsequenzen können Sie heute ziehen, indem Sie wenigstens eines tun: Entschuldigen Sie sich bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dieses Landes, und entschuldigen Sie sich bei diesem Parlament für die Pflichtverletzung gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Landtag. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Bitte begrüßen Sie mit mir zusammen auf der Besuchertribüne unseren ehemaligen Staatssekretär Heinz Maurus. – Herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag! (Beifall) Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich Lukas Kilian das Wort.

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Lukas Kilian CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Buchholz, Ihr Wortbeitrag hat mich jetzt doch dazu veranlasst, einen Dreiminutenbeitrag in Anspruch zu nehmen, da es einfach schlicht und ergreifend nicht korrekt ist, was Sie gesagt haben. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Ich habe das Wortprotokoll des Ausschusses dabei. Sie haben gesagt, dass es keine Demut gab, nicht über Fehler gesprochen wurde und Ähnliches. Frau Kollegin Nitsch, Sie haben das ebenfalls gesagt, auch Frau Serpil Midyatli. Sie sprachen davon, dass es keine Demut gab. Aber das Gegenteil ist der Fall: Am 2. Juli 2025 saßen wir im Wirtschaftsausschuss zusammen, und ich zitiere aus dem Wortprotokoll den Abgeordneten Lukas Kilian: „Ich finde aber, dass auch uns als Abgeordneten, jedem von uns … auch eine gewisse Demut zusteht und man sagen muss, wenn man diese Entscheidung getroffen hat, wir den Gutachter da hatten: Wieso bin ich, Abgeordneter Lukas Kilian, nicht auf die Idee gekommen, wenn der Gutachter hier Fragen beantwortet? Wieso frage ich nicht: Kann man mir das Gutachten vorlegen? – Diese Frage muss sich jeder im Nachgang von uns stellen. Ich komme für mich zu dem Schluss, dass wir uns die Abläufe bei derartig großen Investitionsentscheidungen und Landesbürgschaften oder Wandelanleihen angucken müssen, dass man in Zukunft sagt: Wir lernen daraus etwas.“ (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) Das war sehr klar, und das war sehr kritisch, was die eigene Position angeht. Wenn wir die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zur Hand nehmen, dann steht dort in Randnummer 143: „Die Antragstellerin zu 1. und der Antragsteller zu 2.“ – also Frau Krämer und Herr Dr. Buchholz – „haben nicht geltend gemacht, von der Landesregierung Informationen zu Risiken begehrt oder überhaupt nach dem Risiko des Absicherungsgeschäftes oder der Einholung eines diesbezüglichen Gutachtens gefragt zu haben.“ Das ist verfassungsgerichtlich bestätigte Sorglosigkeit. (Lukas Kilian) (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Und wissen Sie was? Ich wäre auch vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert, weil ich diese Fragen ebenfalls nicht gestellt habe – wie kein anderer aus diesem Hause. (Zuruf Annabell Krämer [FDP] – Wortmeldung Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Meiner Meinung nach gehört zur Wahrheit auch – wenn hier alle von Demut sprechen –, dass auch wir als Abgeordnete uns fragen müssen: Wie toll fanden wir das Projekt, und warum haben wir zu wenig nach Risiken gefragt? (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Herr Kilian, lassen Sie eine Frage von Herrn Buchholz zu?

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Herr Kollege Kilian, wahrscheinlich haben Sie die Antragsschrift im Organstreitverfahren nicht gelesen. Das ist auch etwas viel verlangt. Ich habe für die Antragsteller zu 1. und 2., also für die Abgeordneten, geltend gemacht, dass es nicht nur ein Fragerecht für Abgeordnete gibt, sondern dass auch den Abgeordneten gegenüber eine Informationspflicht über die Dinge besteht, die als Grundlage da sind. Das hat das Landesverfassungsgericht als unzulässig abgelehnt, (Tobias Koch [CDU]: Ja!) weil es eine andere Interpretation von Artikel 17 vornimmt. Nichts in der Entscheidung sagt aus, dass jemand behauptet hätte, er hätte zu wenig Fragen gestellt. (Beifall FDP) – Doch. – Nein. Die Randnummer 143 beinhaltet ausdrücklich, dass die Abgeordneten – in diesem Fall Sie beide – zu wenig kritische Nachfragen gestellt haben, und ich sage, dass das für alle in diesem Hause gilt, weil uns das Projekt zu sehr gefallen hat. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Das ist der Punkt. Das ist verfassungsgerichtlich attestierte Sorglosigkeit. Diese trifft nicht nur Sie beide, sie trifft uns alle. Da müssen wir uns selbstkritisch hinterfragen, wie wir bei derartigen Projekten in Zukunft unterwegs sind. Frau Nitsch, ich finde, dass wir im letzten Jahr im Wirtschaftsausschuss häufig miteinander über dieses Thema gesprochen haben. Wir Abgeordnete müssen unabhängig von der Entscheidung und der Diskussion, die wir hier führen und die das Landesverfassungsgericht in seiner Eindeutigkeit getroffen hat, auch diese eindeutige Feststellung akzeptieren und nachvollziehen, dass wir bei derartigen Projekten anders hinterher sein, nachfragen, den Finger in die Wunde legen müssen. (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) Wenn ein Gutachter von PwC im Wirtschaftsausschuss sitzt, dann wird er sich nicht über die Luftreinheit in Dithmarschen unterhalten haben. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Es ist so, dass auch wir uns kritisch hinterfragen müssen. Wenn unser Ziel ist, Herr Kollege Vogt, dass wir es in Zukunft besser machen, dann sollten wir uns alle überlegen, wie wir es besser machen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Für die Landesregierung hat jetzt Ministerpräsident Daniel Günther das Wort.

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Daniel Günther

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Versetzen wir uns ein paar Jahre zurück in die Zeit, als unmittelbar nach der Pandemie Lieferketten brüchig wurden, als mit dem Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine offenkundig wurde, wie verletzlich wir in Europa bei Energie, bei Rohstoffen und bei Zukunftstechnologien sind. Damals entstand zugleich in den Vereinigten Staaten mit dem Inflation Reduction Act ein neues Förderumfeld für die Industrien von morgen. Die EU legte als Antwort darauf den Green New Deal auf, und wir in Schleswig-Holstein standen vor der Frage: Schauen wir zu, oder versuchen wir, in diesem Wettbewerb unseren Platz zu finden? Northvolt war damals für Schleswig-Holstein die Chance, in diesem Wettbewerb nicht nur Zuschauer (Ministerpräsident Daniel Günther) zu sein, und für Europa war es eine Chance, mithilfe einer eigenen Batteriezellproduktion zu einem Wettbewerbsvorteil zu gelangen. Ich sage auch heute: Es war richtig, dass wir versucht haben, diese Chance zu nutzen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Dimension dieses Vorhabens war so groß, dass wir schon früh begonnen haben, die notwendigen Strukturen dafür aufzubauen. Denn es ging eben nicht um irgendeine Ansiedlung und auch nicht um irgendein Förderprojekt, sondern es ging dabei um Themen wie Wasserversorgung, Stromversorgung, Kita, Schulen, Wohnen. Selbst der Schallschutz am Westküstenklinikum spielte eine Rolle. Es ging um ein Projekt, das für unser Land von historischer Bedeutung werden konnte. Deshalb haben wir dafür gemeinsam in der Jamaikakoalition und später in der schwarz-grünen Koalition gekämpft. Es war beim Chef der Staatskanzlei gebündelt; das wird ab und zu zum Vorwurf gemacht. Wir als Kabinett haben gemeinsam im September 2021 entschieden: Dieses Projekt ist so groß, dass die Federführung dafür nicht bei einem Haus liegen kann, sondern es in der Staatskanzlei gebündelt wird. Deswegen kann man uns das heute nicht zum Vorwurf machen und sagen, (Zurufe SPD und FDP) es sei an sich gezogen worden, sondern es war eine richtige und notwendige Entscheidung, um der Dimension dieses Projektes gerecht zu werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Die damalige und die heutige Opposition haben dieses Vorhaben unterstützt, weil Northvolt für die Westküste, für Tausende gute Arbeitsplätze und für neue Wertschöpfung eine enorme Chance gewesen ist. Im Übrigen war es auch eine reale Chance. Denn es gab namhafte Investoren, große industrielle Abnehmer, Unterstützung durch die Bundesregierung und durch die Europäische Kommission, und es gab die Überzeugung, dass Europa bei einer Schlüsseltechnologie unabhängiger werden muss. Wenn wir heute über Northvolt sprechen, dann sollten wir uns die Ausgangslage, in der die damaligen Entscheidungen getroffen wurden, immer wieder vor Augen führen, und wenn wir ehrlich auf diese damalige Situation schauen, wissen wir doch alle: Northvolt galt als eines der wichtigsten industriepolitischen Projekte in Deutschland und Europa. Dafür haben wir im Wettbewerb mit anderen Standorten gemeinsam gekämpft. Ich möchte mich heute noch einmal bei allen bedanken, die da an der Seite gestanden und die – egal in welcher Funktion – daran mitgewirkt und mitgeholfen haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ein Projekt dieser Größenordnung wäre niemals vorangekommen, wenn nicht so viele Menschen über politische Grenzen hinweg daran geglaubt und dafür gearbeitet hätten, und zwar insbesondere – das will ich deutlich sagen – in der Region Heide. Ich bin den Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern in Dithmarschen, in Heide, in Heider Umland, in Lohe-Rickelshof, in Norderwöhrden heute noch für ihren Mut und Pioniergeist und dafür dankbar, dass sie diese Chancen gemeinsam mit uns genutzt haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Obgleich jeglichen Verständnisses dafür, dass wir im Landtag natürlich die Dinge aufarbeiten müssen, sollten wir nicht vergessen, dass diese Menschen heute weiterhin dafür kämpfen, damit dort in Zukunft etwas entsteht. Meine herzliche Bitte ist, dass wir uns nicht nur mit den Dingen beschäftigen, die bei der Aufarbeitung notwendig sind. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Nein, genau. Das müssen wir genauso machen. Wir alle müssen aber bitte ebenfalls gemeinsam daran arbeiten, damit dieser Erfolg dort in Zukunft erzielt werden kann. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Menschen haben einen Anspruch darauf, dass wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag und in der Landesregierung sie auf diesem Weg unterstützen, meine Damen und Herren! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich beim Landesrechnungshof und beim Landesverfassungsgericht für die gründliche Arbeit bedanken. Beide haben die Vorgänge sorgfältig aufgearbeitet und für uns wichtige Hinweise gegeben, wie wir bei vergleichbaren Vorhaben künftig noch besser arbeiten können. (Zuruf: Noch besser? – Weitere Zurufe) (Ministerpräsident Daniel Günther) Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass der Landtag vor seiner Entscheidung umfassender hätte informiert werden müssen. (Sybilla Nitsch [SSW]: Müssen!) Deswegen ist klar: Es war ein Fehler, dass dies nicht geschehen ist, und dieser Fehler darf und wird sich nicht wiederholen, meine Damen und Herren. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die daraus folgenden Konsequenzen haben wir bereits gezogen, und wir werden sie selbstverständlich und unmittelbar umsetzen. Manchmal wird in der aktuellen Debatte der Eindruck erweckt, als hätten einige wenige wider besseres Wissen gehandelt, während alle anderen die Entwicklung von Anfang an kritisch gesehen hätten. So war es aber eben nicht. (Zurufe von Christopher Vogt [FDP] und Serpil Midyatli [SPD]) Wir alle haben die Chancen gesehen, und wir alle wussten zugleich, dass ein Projekt dieser Größenordnung niemals frei von Risiken sein würde. (Christopher Vogt [FDP]: Wer hat das denn gesagt?) Deshalb habe ich vor zwei Wochen im Ausschuss gesagt, dass ich unter den damaligen Umständen wieder so entscheiden würde, und heute sage ich erneut: Mit dem Wissen von damals würde ich wieder so entscheiden – im Übrigen nicht, weil ich Fehler kleinreden möchte, (Zuruf: Na ja!) sondern weil zur Aufrichtigkeit gehört, sich nicht im Nachhinein von einer Entscheidung zu distanzieren, die man zum damaligen Zeitpunkt für richtig hielt. Durch das ständige Wiederholen wird es ebenfalls nicht richtig. Was immer wieder auch von Abgeordneten der Opposition gesagt wird: Das heißt mitnichten, dass alles, was wir in dem damaligen Verfahren gemacht haben, Dinge sind, die wir so wiederholen werden. Natürlich müssen wir aus den Fehlern, die gemacht wurden, jetzt die Konsequenzen ziehen, und natürlich war es notwendig gewesen, den Landtag umfassender zu informieren. Ja, wir haben im Sommer 2023 über die fehlende Gesamtfinanzierung gesprochen. Im Januar 2024 haben wir das jedoch nicht mehr getan. Natürlich hätte unsere wesentliche Risikoabwägung stärker Bestandteil der parlamentarischen Beratung sein müssen. Daraus folgt aber nicht, dass die Entscheidung für Northvolt damals falsch gewesen wäre. Erst recht erfolgt daraus nicht, dass irgendjemand bewusst versucht hätte, das Parlament zu täuschen oder Informationen zurückzuhalten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich finde, wir sollten aufpassen, dass wir in dieser Debatte nicht Motive unterstellen, von denen wir doch alle miteinander wissen, dass sie nicht dem politischen Stil entsprechen, der SchleswigHolstein seit vielen Jahren auszeichnet. Ich kenne niemanden in diesem Haus, der oder die damals wie heute nicht das Beste für Schleswig-Holstein wollte. Ich sage das im Übrigen auch in Richtung Bund. SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz und FDP-Finanzminister Christian Lindner haben ebenso dieser Wandelanleihe zugestimmt und den Abgeordneten das PwC-Gutachten nicht zur Verfügung gestellt. (Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Alles, was Sie uns heute vorwerfen, ist unter deren Verantwortung auf Bundesebene genauso gelaufen. (Annabell Krämer [FDP]: Macht es das besser?) Deswegen würde ich ihnen niemals unterstellen, mit Vorsatz das Parlament nicht richtig informiert zu haben. Ich finde, bei dieser Redlichkeit sollten wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag bleiben – egal welcher Farbe derjenige angehört, der diese Entscheidung getroffen hat. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das macht es nicht besser!) – Natürlich macht es das nicht besser. Wenn wir hier aber über Glaubwürdigkeit sprechen, lautet meine herzliche Bitte: Wenn wir im Schleswig-Holsteinischen Landtag auf der Grundlage eines Antrags der FDP-Fraktion darüber sprechen, welche Verantwortung wir als Landesregierung tragen – das müssen wir an dieser Stelle tun –, und wenn über Fehler gesprochen wird, im gleichen Zeitraum aber der damalige FDP-Finanzminister Christian Lindner bei der FDP eine Rede hält, die teilweise ohne Zweifel wirklich beeindruckend war, mir aber unter großem Beifall der FDP Vorwürfe macht, dass wir der Wandelanleihe zugestimmt haben, dann frage ich mich schon, was das für ein Bild nach außen gibt, wenn Sie uns als Landesregierung auf diese (Ministerpräsident Daniel Günther) Art und Weise kritisieren, Sie aber gleichzeitig Ihren Parteifreund, der auf Bundesebene das Gleiche gemacht hat, mit Standing Ovations feiern. Das erzeugt auch kein glaubwürdiges Bild. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) Fehler müssen benannt und aufgearbeitet werden. Aus Fehlern müssen selbstverständlich Konsequenzen gezogen werden. Genau das tun wir im Übrigen auch. Darauf sollte jetzt der Fokus liegen. Was ist die Lehre aus all dem? Wir haben aus dem Urteil selbstverständlich Konsequenzen gezogen und binden jetzt die Ausschüsse noch enger ein. Der Alternativantrag der Regierungsfraktionen zeigt sehr deutlich, wie ein standardisiertes und strukturiertes Informationsformat der Landesregierung für vergleichbare Vorhaben künftig aussehen soll. Für Entscheidungen dieser Tragweite wird klar geregelt, welche Unterlagen dem Parlament wann und in welcher Form vorgelegt werden müssen. Wir werden sicherstellen, dass der Landtag künftig eine gleichwertige Entscheidungsgrundlage hat. Die Landesregierung wird dem Landtag sämtliche Chancen und Risiken mitteilen, die der eigenen Entscheidungsfindung zugrunde liegen. Dazu zählen Gutachten und andere Bewertungen. Sollten keine eigenen Gutachten erstellt worden sein, wird die Landesregierung dies gegenüber dem Parlament begründen. Wir werden zusätzliche Prüfschritte einführen. Wir werden entscheidungsrelevante Verfahren noch besser dokumentieren. Wir werden damit die Hinweise des Landesverfassungsgerichts und des Landesrechnungshofs konsequent umsetzen. Eine weitere Konsequenz besteht selbstverständlich darin, den finanziellen Schaden für das Land so weit wie möglich zu begrenzen. Hier ist bereits einiges gelungen. Ein erheblicher Teil der Mittel aus der Wandelanleihe konnte gesichert werden. Für den Standort Heide gilt – auch das als Konsequenz –: Wir halten an der industriepolitischen Perspektive für die Westküste fest. Mit Lyten gibt es einen ernsthaften Interessenten. Die Gespräche laufen. Diesen Interessenten gibt es im Übrigen nur, weil dort ein Grundstück und eine Bauleitplanung existieren. Die Landesregierung informiert den Wirtschaftsausschuss fortlaufend. Wir gewähren Einblicke in zentrale Unterlagen und setzen uns bei der Bundesregierung vehement dafür ein. Sollte der Landtag erneut Entscheidungen treffen müssen, werden wir alle dafür erforderlichen Informationen frühzeitig und umfassend bereitstellen. Unser Ziel bleibt unverändert. Wir wollen die Standortvorteile Dithmarschens mit viel erneuerbarer Energie, mit Fläche und mit industrieller Kompetenz nutzen. Wir wollen die industrielle Wertschöpfung in Schleswig-Holstein stärken. Wir wollen die Chancen nutzen, die sich unserem Land bieten. Für mich lautet die wichtigste Lehre aus Northvolt nicht, künftig keine Risiken mehr einzugehen. Für mich lautet sie auch nicht, dass wir bei großen Zukunftsprojekten grundsätzlich zögerlicher werden sollten. Wenn wir nur noch dort handeln, wo es keinerlei Unsicherheit gibt, werden viele Chancen künftig an Schleswig-Holstein vorbeiziehen. Wenn mir jemand die Frage stellen würde, ob es in Zukunft eine Batteriezellenfertigung in Heide geben wird, würde ich niemals mit Nein antworten. Im Gegenteil, die Lehre muss doch sein, solche Chancen zu nutzen und dabei selbstverständlich nach den gemachten Fehlern das Parlament noch enger einzubinden, transparenter zu arbeiten und die Grundlagen unserer Entscheidung noch umfassender darzustellen. Genau deshalb bin ich den Koalitionsfraktionen dankbar. Sie haben die Erkenntnisse aus dem Urteil des Landesverfassungsgerichts innerhalb weniger Tage in konkrete Leitlinien für künftiges Regierungshandeln übersetzt. Das ist der richtige Weg: bessere Verfahren, mehr Transparenz, mehr Klarheit und eine noch stärkere Beteiligung des Parlaments. Darauf werden wir als Landesregierung aufbauen. Wir werden weiterhin jeden Tag für die Zukunft unseres Landes arbeiten. Wir werden weiterhin alles dafür tun, das Parlament bei Entscheidungen von großer Tragweite an unserer Seite zu haben. Ich wünsche mir, dass wir eines bewahren, das Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren immer ausgezeichnet hat, nämlich dass wir bei allen politischen Unterschieden gemeinsam um die besten Lösungen für unser Land ringen, dass wir große Chancen erkennen und ergreifen und dass wir nach Rückschlägen nicht stehen bleiben, sondern die richtigen Lehren daraus ziehen und weitermachen. Unser Anspruch ist und bleibt, Schleswig-Holstein nach vorn zu bringen. Dieses Ziel werden wir weiter verfolgen für die Menschen in unserem Land (Ministerpräsident Daniel Günther) und für die Zukunft unseres Landes. Mein Wunsch ist, dass wir bei allen Differenzen und Fehlern, die auf unserer Seite gemacht worden sind, diesen Weg weiter gemeinsam gehen. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Eka von Kalben

Der Ministerpräsident hat die Redezeit um anderthalb Minuten verlängert. Diese steht Ihnen nun allen zur Verfügung. Vier Abgeordnete haben sich für einen Dreiminutenbeitrag gemeldet. Frau Midyatli, ich gehe davon aus, dass Sie als Oppositionsführerin Ihre Restredezeit von vier Minuten 20 Sekunden nutzen wollen. Nach unseren Regularien wären Sie dann zuerst an der Reihe, es sei denn, Sie machen von der Möglichkeit eines Dreiminutenbeitrags Gebrauch. (Serpil Midyatli [SPD]: Ich nehme die vier!) – Das habe ich vermutet.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht. Meine Fraktion ist allerdings der Auffassung, dass Sie die Chance verpasst haben, Herr Ministerpräsident. (Beifall SPD, FDP und SSW) Ich will zunächst einmal mit den Nebelkerzen und den Ablenkungsmanövern aufräumen. Ich habe vom Ministerpräsidenten Demut eingefordert. Herr Ministerpräsident, einen Fehler einzuräumen und gleichzeitig mit dem Finger auf alle anderen in dieser Republik zu zeigen, die auch alle einen Fehler gemacht haben, ist schon ein Unding. Sie haben die Verfassung gebrochen. Da bringt es nichts, nach Berlin oder sonst wohin zu zeigen. Tragen Sie hier im schleswig-holsteinischen Parlament die Verantwortung. Das haben Sie heute nicht getan. (Beifall SPD, FDP und SSW – Zuruf CDU: So ein Quatsch!) Wir haben alle darauf hingewiesen – ich habe die Reden der Kolleginnen und Kollegen sehr genau verfolgt –, wie gut es gewesen wäre, eine Batteriefabrik in Schleswig-Holstein zu haben. Wir haben außerdem alle gesagt, dass das die größte Industrieansiedlung in der Geschichte unseres Landes gewesen wäre. Wir haben alle gesagt, wie toll es gewesen wäre, wenn 3.500 Arbeitsplätze nach Schleswig-Holstein gekommen wären. Das alles ist aber nicht geschehen. Nun tun Sie aber so, als gäbe es die Chance, dass wir irgendwann 3.5000 Arbeitsplätze bekommen. Sie müssen sich doch einmal eingestehen, dass das eine Illusion ist. Die Risiken sind so hoch gewesen, dass wir nicht damit rechnen konnten, dass das passieren wird. Ich sage Ihnen einmal etwas – deswegen fand ich den Aspekt von meiner Kollegin Sybilla Nitsch richtig gut –: Wenn windige Investoren auf der Welt die Rede dieses Ministerpräsidenten gehört hätten, wissen Sie, auf welche Idee die kommen würden? – Hey Leute, schaut mal, denen in Schleswig-Holstein sind die Risiken gar nicht so wichtig. Da kann man mit Konzepten und Ideen hingehen, die nicht durchfinanziert sind, und muss als Unternehmerin und Unternehmer Fragen, die gestellt werden, gar nicht beantworten. Geht hin nach Schleswig-Holstein; denn da kann man locker 100, 150, 200 Millionen Euro abgrasen, ohne dass irgendjemand nach Konsequenzen fragt! – Das ist doch die Nachricht an windige Investoren auf der Welt, und das wollen wir nicht. (Beifall SPD – Zuruf Tobias Koch [CDU]) Wir wollen, dass diese Regierung Verantwortung übernimmt, dass seriöse Unternehmen bereit sind, hier zu investieren, wir das aber natürlich auch prüfen, so wie sich das für eine Landesregierung gehört. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat die Kollegin Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 29. Juni 2022, also vor knapp vier Jahren, hat Ministerpräsident Daniel Günther an dieser Stelle seinen Amtseid abgelegt. Ich lese den Text gerne noch einmal vor, weil ihn sicherlich nicht alle parat haben: „Ich schwöre: Ich werde meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seine Freiheit verteidigen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Schleswig-Holstein wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen üben. So wahr mir Gott helfe.“ (Beate Raudies) Warum erzähle ich das hier? Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich erinnere Sie daran, dass dieses altmodische Ritual noch eine Bedeutung hat. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) Der Ministerpräsident steht an der Spitze der Exekutive, der Landesregierung, der Verwaltung in unserem Land. Wir als Parlament machen die Gesetze und statten die Landesregierung mit Geld aus. Unsere Aufgabe ist aber auch, die Regierung zu kontrollieren. Wenn wir da nicht zusammenkommen, dann entscheidet die Justiz als dritte Gewalt. In diesem Fall hat das Landesverfassungsgericht entschieden. Die Landesregierung unter Führung des Ministerpräsidenten hat sich nicht an Verfassung und Gesetze gehalten und die Rechte des Parlaments missachtet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit hat der Herr Ministerpräsident seinen Amtseid gebrochen, und das ist wirklich eine ernste Angelegenheit. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Alles, was die Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen und auch der Ministerpräsident heute dazu zu sagen hatten, wurde diesem Ernst in keiner Weise gerecht. Der Versuch, die Opposition in die Mithaftung zu nehmen, ihr noch die Schuld in die Schuhe zu schieben, ist wirklich peinlich und durchschaubar. Im Übrigen hat heute auch niemand erklärt, warum diese Informationen zur Risikoeinschätzung dem Landtag nicht zur Verfügung gestellt wurden. (Sybilla Nitsch [SSW]: Genau! Keiner! – Lukas Kilian [CDU]: Man muss auch zuhören!) – Ich habe sehr aufmerksam zugehört, Herr Kollege Kilian. – Sowohl das Landesverfassungsgericht als auch der Landesrechnungshof sind keine bestellten und bezahlten Gutachter. Sie sind Wächter über die Verfassung und über die Haushaltsführung – nicht nur für die Opposition, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Denen gegenüber sind wir alle verantwortlich: Regierung und Opposition, Ministerpräsident und Oppositionsführerin. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen, es mag sein, dass es aus Ihrer Sicht gute Gründe für das Handeln der Landesregierung gab, mit der sie das Recht gebrochen hat. Aber das entschuldigt nicht den Rechtsbruch. Diese Einsicht haben heute alle Redner der Koalition und auch der Ministerpräsident vermissen lassen. (Beifall SPD, FDP und Jette WaldingerThiering [SSW]) Der Zweck heiligt gerade nicht jedes Mittel. Das Handeln einer Landesregierung muss immer gesetzmäßig sein, meine Damen und Herren. Deswegen fehlt mir die Entschuldigung des Ministerpräsidenten. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Der nächste Redner ist Christopher Vogt, Fraktionsvorsitzender der FDP.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, Sie haben in der Tat heute erneut – schon vor dem Ausschuss war das der Fall – eine Chance verpasst. Das war eines Ministerpräsidenten in dieser Lage in meinen Augen unwürdig. Das muss ich so deutlich sagen. Es war unwürdig, weil Sie keine wirkliche Einsicht gezeigt haben, weil Sie für einen Ministerpräsidenten maximal selbstgerecht aufgetreten sind. Mittlerweile gehört der Verfassungsbruch fast schon zur DNA der Regierung. Das muss man so deutlich sagen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Es war wieder die alte Leier, die wir schon mehrfach gehört haben; es waren Nebelkerzen. – Herr Kollege Koch, es wurde hier mit Nebelkerzen geworfen. Herr Ministerpräsident, wir haben in der Tat gemeinsam entschieden, das Thema beim CdS zu bündeln. Das machte auch Sinn, und das haben wir nie kritisiert. Wir haben das nie kritisiert; denn das ist gar nicht der entscheidende Punkt, (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) sondern der entscheidende Punkt ist – gerade deshalb ist er verantwortlich dafür –, dass das Parlament nicht informiert wurde. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall FDP und SPD) Die nächste Nebelkerze: Wir hätten die Historie gar nicht beleuchtet. Ich habe das übrigens ausdrücklich sehr umfangreich in meiner Rede gemacht, weil mir schon klar war, dass wieder diese Passage nach dem Motto kommt: Ich erinnere noch einmal zehn Minuten lang an die Historie, das war damals doch alles ganz anders und so weiter; wir haben das ausdrücklich so gemacht. – Das entschuldigt aber (Christopher Vogt) nicht Ihr Fehlverhalten und in keinster Weise den Verfassungsbruch. (Beifall FDP, SPD und SSW) Ich verstehe nicht – das scheint Ihre Haltung zu sein –, warum Sie sich heute nicht beim Parlament und nicht zumindest bei den Bürgerinnen und Bürgern entschuldigt haben. Stattdessen haben Sie wieder groß ausgeteilt, auch gegen Christian Lindner. Dem mag das relativ egal sein; denn der Mann ist mittlerweile Privatmensch, andere sind nur partiell Privatmenschen. Insofern muss ich ganz ehrlich sagen: Es ist schon lustig, dass Sie sich erneut an Menschen abarbeiten, die nur am Rande beteiligt waren. Denn wir wissen, dass das Bundesfinanzministerium nach dem Habeck-Gutachten keine eigene Prüfung durchgeführt hat. Das wissen wir schon. Das hat Christian Lindner übrigens nie bestritten, und es steht auch im Gutachten vom Bundesrechnungshof von vor über einem Jahr. Das wissen wir. (Tobias Koch [CDU]: Aber zugestimmt!) – Ja, genau. Wir haben auch zugestimmt, (Zuruf CDU: Finde den Fehler!) weil Herr Habeck das Finanzministerium nicht vernünftig aufgeklärt hat und und weil die Landesregierung das Parlament nicht richtig aufgeklärt hat. Herr Kollege Koch, das ist der entscheidende Punkt. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Wir haben auch immer deutlich gemacht: Wir haben zugestimmt, weil uns deutlich gemacht wurde, es sei alles mustergültig und so weiter. Aber das war nicht der Fall. Deswegen bleibe ich auch dabei, dass das Parlament an der Stelle getäuscht wurde. Es wurde ein anderer Eindruck vermittelt, als es der Fall war. (Zuruf Lukas Kilian [CDU]) Herr Ministerpräsident, ich glaube – wir haben das jetzt umfangreich diskutiert –, Sie müssen selbst wissen, ob das die richtige Haltung ist, in den Landtagswahlkampf zu gehen. Denn mein Eindruck ist schon, dass die Bürgerinnen und Bürger ein sehr genaues Gefühl dafür haben, ob eine Regierung redlich handelt. Sie haben von Redlichkeit gesprochen, aber hier heute wieder nicht redlich gehandelt. Ich glaube, das ist eine Hypothek für Ihren Wahlkampf. Mir soll es gleich sein. Ich glaube, ehrlich gesagt, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Politik ist durch diesen Vorgang leider beschädigt worden. Das ärgert mich an der Stelle, ehrlich gesagt, am meisten. – Vielen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Eka von Kalben

Als Nächste hat Sybilla Nitsch vom SSW das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich muss als Vertreterin der SSW-Fraktion sagen, dass mich die Rede von Ihnen, Herr Günther, tatsächlich sprachlos hinterlässt, (Beifall SSW und Dr. Heiner Garg [FDP]) weil Sie doch ein Ministerpräsident und ein politischer Vertreter sind, der immer wieder durchs Land tourt und sagt, man müsse eine andere Fehlerkultur in der Politik haben, man müsse positiv sein, man müsse mutig sein. Sie stellen sich bei einer der größten Vollversammlungen vor Wirtschaftsvertreter und sagen, richtige Politiker und richtige Leute in der Regierung müssten – ich sage es jetzt ein bisschen anders – den Hintern in der Hose haben und verteidigen, dass Sie in derartiger Weise ein Risiko eingegangen sind. Jetzt wissen wir, dass Sie das Risiko ganz anders hätten darlegen müssen. Ich bin wirklich erstaunt – ich weiß noch, wie es mir nach der Sitzung des Wirtschaftsausschusses ging, denn da war ich auch schon erstaunt –, weil ich Ihnen tatsächlich zugetraut hätte, dass Sie hier stehen und einen anderen Politikstil beweisen und sagen: Ja, da sind grobe Fehler gemacht worden; ich würde das in Zukunft nicht wieder so machen, und ich muss mich als Landesregierung dieser Sache stellen und Lehren ziehen. (Peer Knöfler [CDU]: Das hat er gesagt! –

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Tobias Koch CDU

Alles gesagt worden!) Die Lehren werden lediglich schriftlich durch den Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen gezogen. (Zuruf CDU: Das ist Tatsachenverklärung!) Der Ministerpräsident sagt, er erkennt an, dass die regierungstragenden Fraktionen nur einige Tage nach der Aussprache im Wirtschaftsausschuss die Lehren gezogen haben. Damit muss ich einmal aufräumen: Der SSW-Antrag wurde am 13. Mai 2026 direkt nach der Ausschussberatung gestellt. Der Antrag der regierungstragenden Fraktionen wurde am 12. Juni 2026 gestellt. Wenn ich rechnen kann, (Sybilla Nitsch) liegt dazwischen round about ein Monat. Wenige Tage waren das also nicht. Das richtet sich an beide Fraktionen: Die Punkte, die Sie kritisch beschreiben, habe ich anerkannt. Ich erkenne an, dass Sie sich des Themas angenommen haben. Weil Sie ihn als Alternativantrag zu unserem Lessons-Learned-Berichtsantrag gestellt haben, sage ich Ihnen aber: Es gibt einen kleinen Unterschied. Wir verlangen in unserem Antrag – und das ist eigentlich ein Geschenk –, dass Sie als Regierung in einer schriftlichen Ausarbeitung darlegen – – (Lachen Minister und Chef der Staatskanzlei Dirk Schrödter) – Herr Schrödter, Sie brauchen da nicht lachen, finde ich. Wir verlangen in unserem Antrag, dass Sie uns in einer schriftlichen Darlegung sagen, wie Sie die Lehren ziehen, damit sich folgende Regierungen, folgende Fraktionen, die irgendwann einmal hier in dem Landtag stehen, dieses Dokument angucken und sagen können: Okay, so machen wir es in Zukunft. – Diesen Unterschied wollte ich noch einmal darstellen. Herr Günther, Sie haben die Chance verpasst, mit Demut darauf einzugehen. (Beifall SSW, SPD und FDP – Martin Balasus [CDU]: Das kann ich nicht nachvollziehen!)

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Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat Herr Stender.

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Kianusch Stender SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich bin jetzt erst seit etwas mehr als zwei Jahren Abgeordneter. Ich war damals nicht dabei, als hier im Parlament über Northvolt abgestimmt wurde. Ich war bei der Januar-Sitzung nicht dabei, in der im Finanzausschuss zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss noch einmal über die Frage gesprochen wurde. Aber zwei Monate, nachdem ich hier Abgeordneter geworden bin, hat Peter Carlsson in Schweden ein Interview gegeben und über die ersten Probleme gesprochen. Ich war quasi von Anfang an damit konfrontiert, dass es mit diesem Projekt bergab geht. Dann haben meine Kollegin Beate Raudies und ich nach ungefähr einem halben Jahr das Aktenvorlagebegehren gestartet. Glauben Sie mir: Das ist ein Thema, das man als frischer Abgeordneter nicht leichtfertig nebenher bearbeitet. Es ist nicht einfach, sich monatelang mit dem kleinen Team einer Oppositionsfraktion in einem Aktenkeller durch 25.000 Seiten zu wühlen und zu schauen, ob die Regierung alles richtig gemacht hat oder nicht. Auf der anderen Seite hat sich ein riesiger Apparat mit drei Ministerien mit mehreren hundert Mitarbeitenden über Monate diesem Thema gewidmet. Wir haben das gemacht; wir haben das jetzt über zwei Jahre lang aufgearbeitet. Heute schaffen wir es trotzdem nicht einmal, dass der Ministerpräsident und die Koalitionsfraktionen – vor allem die CDUFraktion – auch nur mit etwas Demut in diese Debatte hineingehen. Sie haben eine Chance verpasst. Diese Arroganz der Macht stört mich als Oppositionsabgeordneten wirklich sehr. (Beifall SPD, FDP und SSW) Weil der Kollege Kilian sich eben selbst zitiert hat, möchte ich das mit Erlaubnis der Präsidentin auch einmal machen. Wenn ich einmal ins Protokoll vom 2. Oktober 2024 schaue, sagte der Abgeordnete Kilian: „Zwar verstehe er, dass die Opposition ihre Rolle wahrnehme, indem sie Kritik übe, doch sei es wenig sinnvoll, die Lage übertrieben negativ darzustellen und Unsicherheit herbeizureden.“ (Unruhe – Lukas Kilian [CDU]: Ja!) Das ist ein Zitat des Kollegen Kilian. Ich könnte mit der Regierungskoalition stundenlang so weitermachen. Ja, ich kann weitermachen. Herr Kilian, am 12. März 2025 sagten Sie, es gelte, „keinen Abgesang zu beginnen“. – Die ganze Zeit mussten wir uns mit so etwas konfrontieren lassen. Früher haben die Leute bei solch großem Versagen mit mehreren hundert Millionen Euro verlorenem Steuergeld Verantwortung übernommen. Da sind Leute zurückgetreten. Heute gibt es nicht einmal eine Entschuldigung vom Ministerpräsidenten Günther. Dafür habe nicht nur ich kein Verständnis; dafür haben auch die Menschen in unserem Land kein Verständnis. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Eka von Kalben

Herr Stender, lassen Sie eine Frage zu? – Das war ein Nein, glaube ich. Das Wort hat jetzt Annabell Krämer für die FDP.

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Annabell Krämer FDP

Werte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Sie wissen, dass ich dieses Projekt von Anfang an sehr kritisch begleitet habe – nicht, weil ich nicht gern vor Ort eine tolle Industrieansiedlung gehabt hätte, sondern weil ich aus meinem beruflichen Kontext, aus dem ich komme, Zahlen sehr kritisch hinterfrage. Nichtsdestotrotz entbindet mich das selbstverständlich nicht von meiner Verantwortung, dem nachher zugestimmt zu haben. Es kam heute mehrfach zur Sprache, das Gutachten sei uns nicht gezeigt worden, weil es politisch nicht üblich gewesen wäre. Ich erinnere mich sehr gut an die Sitzung, in der ein Vertreter vom Bundeswirtschaftsministerium da war und im Beisein der Vertreter der Landesregierung gesagt hat, bei Northvolt handele es sich um ein mustergültiges Unternehmen. Die kooperierten mustergültig, hat er gesagt. – In dem Moment hätten Sie einspringen müssen. In dem Moment wäre die Landesregierung verpflichtet gewesen zu sagen: Ganz so verhält es sich nicht, das Gutachten weist erhebliche Risiken auf. Denn da steht drin, dass Northvolt bei der Informationsweitergabe nicht kooperativ ist, weil es eben nicht sämtliche Daten zur Verfügung stellt und weil wir trotz mehrfacher Nachfrage keine Businesspläne bekommen. – Aber diese Aussage des mustergültigen Unternehmens blieb im Ausschuss unwidersprochen. Spätestens da ist die Landesregierung meines Erachtens ihrer Auskunftsverpflichtung nicht nachgekommen. Da heißt es nicht, wir müssten nachfragen, ob es ein Gutachten gebe. Sie kannten das Gutachten. Darin stand, das hat PwC geschrieben: Die von Northvolt werden den Informationsbedarfen nicht gerecht; sie geben uns nicht alle Informationen; wir müssen Annahmen treffen, weil Northvolt nicht auskunftsbereit ist. – Das haben Sie uns nicht mitgeteilt. Es wurde gesagt, es handele sich in der Zusammenarbeit um ein mustergültiges Unternehmen. Das ist meines Erachtens etwas, wovon Sie sich nicht exkulpieren können. (Beifall FDP, SPD und SSW) Werte Damen und Herren, wenn von der Landesregierung keine Businesspläne vorgelegt werden und ein Unternehmen nur bereit ist, 1,8 Prozent Eigenkapital in eine Unternehmensgründung einer Niederlassung einzubringen, und somit mit 98 Prozent Fremdkapital agieren möchte, hätten Sie uns darauf hinweisen müssen, dass noch nicht einmal Businesspläne vorgelegt wurden. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Ole-Christopher Plambeck CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Kreise ist derzeit alles andere als einfach: steigende Sozialausgaben, eine schwache konjunkturelle Entwicklung und hohe Investitionsbedarfe stellen die kommunale Familie vor enorme Herausforderungen. Gerade in solchen Situationen dürfen wir aber nicht zulassen, dass notwendige Investitionen unterbleiben und die kommunale Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird. Deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts vor und danken auch dem Innenministerium für die Formulierungshilfe. Damit wollen wir den Kommunen mehr Handlungsspielräume geben, ohne die Grundsätze solider Haushaltsführung aufzugeben. Wir wollen Bürokratie abbauen, Verfahren vereinfachen und dort, wo Investitionen notwendig und sinnvoll sind, pragmatische Lösungen ermöglichen. Denn eines ist klar: Wer Schulen saniert, Feuerwehrhäuser modernisiert, Krankenhäuser erhält oder Straßen und Radwege instand setzt, der handelt nicht leichtfertig, sondern investiert im Sinne seiner Kommune in die Daseinsvorsorge und damit auch in die Zukunft unseres Landes. Mit diesem Gesetz schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit bei der Genehmigung von kommunalen Haushalten mit Kreditaufnahmen. Dabei geht es um elementare Investitionen vor Ort. Es geht um Investitionsmaßnahmen, für die eine Rechtspflicht besteht, und Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur. Dabei umfasst die kommunale Grundinfrastruktur genau das, was entscheidend für die Kommunen vor Ort ist: Schulen inklusive ihrer Sportstätten, Sporthallen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrhäuser, Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes, auch die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans, Fahrzeuge des Bevölkerungsschutzes und natürlich Baumaßnahmen für Straßen und Radwege. Der SSW hat einen Änderungseintrag eingebracht, in dem es darum geht, diese Liste zu erweitern, und ich glaube, darüber sollten wir auch im Ausschuss sprechen. Ebenso berücksichtigen wir sogenannte rentierliche Maßnahmen, Investitionen also, die sich über ihre Nutzungsdauer selbst tragen und durch künftige Erträge und Einsparungen refinanziert werden können. Gerade im Bereich der Transformation, etwa bei Wärmenetzen und anderen langfristigen Infrastrukturvorhaben, brauchen Kommunen mehr Möglichkeiten. (Beate Raudies [SPD]: Kanäle!) Wir sorgen zugleich in der Tat auch für die Themen Kanäle, Wasserwerke, Abwasserwerke – überall da, wo Gebühren eingenommen werden, sollte auch stärker über Kredite finanziert werden können. Aber auch beim Thema der kommunalen Unternehmen und Beteiligungen sollen insbesondere Stadtwerke, die ja einen großen Stellenwert im Bereich der Energiewende haben und in der Daseinsvorsorge eine zentrale Rolle spielen, stärker unterstützt werden. Dabei haben wir immer auch die angemessene Eigenkapitalausstattung im Blick. Das heißt, dieser Gesetzentwurf soll mehr Investitionen vor Ort ermöglichen und ist auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Denn im Rahmen dieses Gesetzentwurfs werden Berichtspflichten reduziert, Prüfungsintervalle verlängert und Verwaltungsaufwand verringert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn es geht darum, Verfahren zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Aber wichtig ist, dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht aus dem Blick gerät. Deshalb ist ein Bestandteil dieses Gesetzentwurfs auch die Befristung von Einzelregelungen bis Ende 2032. Es geht darum, diese Flexibilität, die geschaffen wird, zu evaluieren und klar festzuhalten, wie die Auswirkungen sind. Aber am Ende geht es darum, dass wir mit diesem Gesetzentwurf unseren Kommunen durch Pragmatismus mehr Spielräume im Einklang mit Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit verschaffen. Das ist verantwortungsvolle Finanzpolitik für unsere Kommunen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch das ist nicht das Einzige, was wir als Land für unsere Kommunen machen. Denn dieser Gesetzentwurf reiht sich in eine ganze Reihe an Maßnahmen im Sinne unserer Kommunen ein. Ich nenne nur einmal die Aufteilung der Infrastrukturmittel des Bundes, bei der die Kommunen 67,5 Prozent (Ole-Christopher Plambeck) erhalten; 85 Prozent Kostenübernahme bei den Investitionen in den schulischen Ganztag; 75 Prozent Kostenübernahme bei den Betriebskosten für den schulischen Ganztag und den Abbau bürokratischer Hürden. Ich nenne nur die Novellierung des Vergaberechts, zu der die Verordnung am 16. Mai 2026 in Kraft getreten ist, durch die wir erhebliche Vereinfachungen für unsere Kommunen schaffen. Das ist konsequenter Bürokratieabbau. Deswegen halte ich fest, dass wir als Land für unsere Kommunen viel tun. Zu diesem Gesetzentwurf freue ich mich darauf, dass wir ihn – so unser Vorschlag – federführend im Finanzausschuss und mitberatend im Innen- und Rechtsausschuss beraten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Oliver Brandt das Wort.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben einige gestern Abend in der ARD im Spätprogramm oder in der Mediathek die Reportage gesehen, die den Titel trug „Kommunen vor dem Kollaps.“ (Beate Raudies [SPD]: Da muss ich gar nicht fernsehen!) Worum ging es? – In Kurzform: Sparhaushalte, Kürzungen, Haushaltssperre, verzweifelte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Wir hier im Land kennen diese Themen: steigende Sozialausgaben, hohe Baukosten, Fachkräftemangel, wachsende Anforderungen an Infrastruktur, Klimaanpassung, Bildung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz. Gleichzeitig entwickeln sich die Einnahmen vielerorts nicht in gleicher Geschwindigkeit nach oben. Für den 22. Juni 2026, also in der kommenden Woche, rufen die kommunalen Spitzenverbände daher zu einem bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „Kommunen am Limit“ auf. In ganz Deutschland sind Protestveranstaltungen geplant. Wir hier im Land sind nah dran an den Sorgen und Nöten unserer Kommunen. Wir sehen uns als Partner der kommunalen Familie. Wir unterstützen als Land im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. Wir stellen mehr Geld als alle anderen Flächenländer für den Ganztag bereit. Wir leiten 62,5 Prozent der Infrastrukturmittel des Bundes direkt an die Kommunen weiter, und wir unterstützen zusätzlich zum Beispiel bei Investitionen in Schwimmstätten und Frauenhäuser. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In Berlin allerdings scheint die katastrophale Finanzlage der Kommunen noch nicht ganz angekommen zu sein. Anders lässt sich der Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes nicht erklären. Wo seinerzeit Olaf Scholz als Finanzminister den Kommunen zur Entschuldung noch 25 Milliarden Euro angeboten hat, kommt Finanzminister Lars Klingbeil jetzt mit ganzen 250 Millionen Euro um die Ecke. Das sind für die Kommunen in Schleswig-Holstein 13 Millionen Euro über vier Jahre. So ändern sich die Zeiten. (Beate Raudies [SPD]: Was hat denn die frühere Finanzministerin immer zu diesen Bundesprogrammen gesagt?) Wenn wir auf die Website des Bundesfinanzministeriums schauen und dort gesagt wird, es habe die Anliegen der Kommunen im Blick, dann antworte ich hier gern mit einem Zitat des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Thomas Losse-Müller: „Die Lösung muss so groß sein wie das Problem.“ (Beate Raudies [SPD]: Ja, dann fang mal an hier! – Lachen Beate Raudies [SPD] – Annabell Krämer [FDP]: Und das sind Verschuldungsmöglichkeiten? Das ist so wohlfeil!) Das ist aktuell ganz offensichtlich nicht der Fall. Nun zu unserem Gesetzentwurf. Aufgrund der eben geschilderten Lage stoßen Kommunen auch dort, wo Investitionen notwendig sind oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, an haushaltsrechtliche Grenzen. Hier setzen wir mit unserem Gesetzentwurf an. Mit der vorliegenden Änderung der Gemeindeordnung wollen wir das kommunale Haushaltsrecht an bestimmten Stellen gezielt flexibler machen und den Kommunen so mehr Luft zum Atmen geben. Das gilt besonders für Gemeinden, die das haushaltsrechtliche Kriterium der dauernden Leistungsfähigkeit nicht oder nur teilweise erfüllen. Genau diese Kommunen haben in der Regel einen besonders hohen Investitionsbedarf. Daher wollen wir für Investitionen, zu denen eine Kommune rechtlich (Oliver Brandt) verpflichtet ist, im Haushaltsrecht einen praktikablen Weg eröffnen, diese Pflicht erfüllen zu können.

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Eka von Kalben

Herr Brandt, möchten Sie eine Frage von Frau Krämer zulassen?

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Annabell Krämer FDP

Danke, Herr Kollege, das ist sehr freundlich von Ihnen. – Ich habe nur einmal so die Frage: Können Sie mir eigentlich erklären – das habe ich dem Gesetz nicht so richtig entnehmen können –, warum dieses Gesetz zeitlich befristet ist? – Das hat der Kollege Plambeck ja schon erläutert, der Auffassung bin ich auch. Wir müssen natürlich schauen, wie diese Maßnahmen wirken, und wie sich die Maßnahmen auf die Gesamtverschuldung der Kommunen auswirken. Deswegen befristen wir diese Maßnahmen und wollen evaluieren, wie diese Maßnahmen greifen und von den Kommunen angewendet werden.

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Eka von Kalben

Lassen Sie eine weitere Frage von Frau Krämer zu?

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Annabell Krämer FDP

Ja, aber für mich ist eine Folge von zusätzlicher Verschuldung, dass die Leistungsfähigkeit einer Kommune noch schlechter wird. Also lässt sich doch durch zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten nicht eine Verbesserung der Finanzsituation generieren. Deshalb verstehe ich diesen Zusammenhang nicht richtig. – Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. – Danke. Aber Sie haben es ja richtig gesagt: Es sind Verschuldungsmöglichkeiten. Wir alle hoffen ja, dass sich die Situation in den Kommunen perspektivisch verbessert. Wir wollen vorübergehend mehr Flexibilität schaffen, aber langfristig den Kommunen die Chance geben, wieder besser haushalten zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich fahre fort: Wir schaffen zudem eine Ausnahme für Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur, also Einrichtungen und Maßnahmen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens vor Ort zentral sind, wie Schulen, Kitas, Feuerwehr, Bevölkerungsschutz, Straßen oder Radwege. Was genau darunter fallen soll, werden wir in den Ausschussberatungen sorgfältig besprechen und von Expert_innen prüfen lassen. Der SSW hat dazu ja ein paar eigene Ideen eingebracht, die wir gerne mitberaten. Auch für sogenannte rentierliche Maßnahmen, also Investitionen, die sich über künftige Erträge, Einzahlung oder Einsparung innerhalb ihrer Nutzungsdauer selbst finanzieren, schaffen wir eine Ausnahme. Außerdem erleichtern wir unter bestimmten Voraussetzungen die Kreditaufnahme zur Unterstützung für kommunale Beteiligungen wie Stadtwerke, Eigenbetriebe oder andere kommunale Unternehmen, allerdings unter der Voraussetzung einer Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent. Alle zentralen Flexibilisierungen des Gesetzentwurfs sind befristet. Sie sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und Ende 2032 wieder auslaufen. Bis Ende 2031 soll ein Erfahrungsbericht vorliegen. Das ist richtig, damit wir in diesem zeitlich begrenzten Rahmen die Wirkung beobachten und dann auf Grundlage von Erfahrungen und Zahlen entscheiden können, inwieweit die Regeln dauerhaft fortgeführt werden können. Wir wissen, dass damit die Finanzlage der Kommunen und die Probleme nicht behoben werden können. Allerdings müssen sie auch in schwieriger Finanzlage handlungsfähig bleiben und in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen. Gleichzeitig behalten wir Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und kommunale Finanzstabilität im Blick. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Für die SPD hat Dr. Kai Dolgner das Wort.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Liebe Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wer heute mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern, mit Landräten und Landräten spricht, merkt schnell: Die Kommunen stehen unter enormem Druck. Die Investitionsbedarfe wachsen, die Anforderungen wachsen, und gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume immer enger. (Dr. Kai Dolgner) Deshalb ist es richtig, den Kommunen mehr Handlungsmöglichkeiten zu eröffnen. Vor drei Monaten habe ich von dieser Stelle gefordert: „Deshalb: Vielleicht überarbeiten Sie mal die Regelungen für kommunale Haushaltsgenehmigungen und die Einschätzungsprärogative der Entsprechenden, die das dann machen; das wird das dann sehr erleichtern.“ Ich danke der Innenministerin, dass sie das aufgenommen hat und eine entsprechende Formulierungshilfe erstellen ließ. Wer die Kommunalfinanzer im Innenministerium kennt, weiß den Paradigmenwechsel zu schätzen, erst recht, wenn er von der Opposition angeregt worden ist. (Beifall SPD – Zuruf) Das ist unbestritten. Umso mehr hätte ich mich gefreut, wenn wir diesen Gesetzentwurf gemeinsam auf den Weg gebracht hätten. (Annabell Krämer [FDP]: Das glaube ich euch!) – Ja, es gibt noch Unterschiede zur FDP. (Zuruf) Die Kommunen brauchen mehr Flexibilität bei notwendigen Investitionen, denn die Zeit arbeitet oft gegen die Kommunen. Eine marode Schule wird nicht besser, wenn man die Sanierung verschiebt. Ein Feuerwehrgerätehaus kann nicht auf bessere Zeiten warten, und Investitionsverschiebungen werden am Ende immer teurer. Deshalb sind mehr Investitionsspielräume wichtig. Aber, meine Damen und Herren, wir sollten uns nichts vormachen. Die Probleme der Kommunen entstehen nicht in erster Linie durch das Landeshaushaltsrecht, sondern durch eine strukturelle Unterfinanzierung. (Beifall SPD, FDP und SSW – Annabell Krämer [FDP]: So ist das!) Die Kommunen schlagen am kommenden Montag – Herr Brandt hat es schon erwähnt – Alarm beim Aktionstag „Kommunen am Limit“. Was Herr Brandt und Herr Plambeck aber nicht erwähnt hatten, ist ein interessanter Ausflug zu Herrn Scholz. Sie wissen wahrscheinlich nicht, dass es Ihre Finanzministerin war, die das Altschuldenmodell für Schleswig-Holstein abgelehnt hat. (Vereinzelter Beifall SPD – Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Jetzt wissen Sie es. Ich erinnere mich gut an das Jahr 2000, als wir das diskutiert haben. Aber Sie unterschlagen dabei Ihre eigene Rolle. Wie soll es denn den Kommunen helfen – Sie haben ja richtig analysiert, dass sie am Limit stehen –, wenn man den Landesanteil der Städtebauförderung von den Kommunen bezahlen lässt? (Annabell Krämer [FDP]: So ist es!) Wie hilft es den Kommunen in Schleswig-Holstein, für die Sie Verantwortung tragen – Sie zeigen ja immer nach Berlin –, wenn Sie bei den ÖPNV-Mitteln den Zuschuss einfrieren? (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Auf dem Landkreistag hätten Sie das erkennen können, dass wir hier über eine ständig wachsende zweistellige Millionensumme reden – bis in die Dreistelligkeit –, die den Kommunen in SchleswigHolstein fehlt, und zwar nicht wegen Berlin, sondern wegen Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall SPD und SSW) Sie sollten weniger drei Wahlperioden im Bund zurückgehen, sondern in Ihrer eigenen Wahlperiode erst einmal Ihre eigene Verantwortung wahrnehmen. (Zuruf: Die aktuelle!) – Ja, irgendeine Verantwortung wäre ja schon gar nicht schlecht, anstatt immer Begrüßungsanträge zu stellen und Berichte zu fordern, wie toll doch alles ist, während die Kommunen überhaupt nicht mehr wissen, wie sie Kita, Schule, Schwimmhalle, Busverkehr, Feuerwehr, Wasserver- und ‑entsorgung, soziale und kulturelle Angebote, Unterstützung von Familien und so weiter bezahlen können. Das ist wichtig, denn das ist die kommunale Daseinsvorsorge. Das ist nicht einfach eine Verwaltungsaufgabe, das ist Demokratievorsorge. An diesen Leistungen spüren die Menschen, ob ihr Gemeinwesen funktioniert oder ob es halt nicht funktioniert. Ja, mehr Kreditmöglichkeiten können eine Weile helfen. Mehr Flexibilität kann helfen, notwendige Investitionen zu ermöglichen, aber sie ersetzt keine dauerhaft – – (Ein Mobiltelefon klingelt) – Monika ruft an und erzählt, wie es war? (Heiterkeit) – Mehr Flexibilität kann helfen, notwendige Investitionen zu ermöglichen, aber ersetzt keine dauer- (Dr. Kai Dolgner) haft auskömmliche Finanzierung der Pflichtaufgaben der Kommunen, von den freiwilligen Leistungen ganz zu schweigen. Machen Sie doch mal den Kassensturz. Ja, auch wir haben weniger Einnahmen, aber Sie wollen ja Ihre eigene FAG-Reform gar nicht evaluieren, ob sich das nicht zulasten der Kommunen verschoben hat. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es das hat. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Christian Dirschauer [SSW] – Annabell Krämer [FDP]: So ist das!) Ganztagsausbau sind auch Investitionen. Wie machen Sie es da oder wie haben Sie es gemacht? – Sie haben halt für die Kommunen nicht auskömmlich finanziert. Die Kommunen konnten sich gegen den Anspruch nicht wehren, aber das Land hat dem an der Stelle im Bundesrat zugestimmt. Sie haben jetzt das Windhundprinzip – da gibt es ja noch ein bisschen Dynamik – in ein Briefkasten-Prinzip verwandelt. Die Statik des Briefkastens passt zu Ihrer ganzen Koalition, (Beifall SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) die schlechte Abgabeorganisation übrigens auch. Was bleibt denn eigentlich von der kommunalen Selbstverwaltung übrig, wenn vor Ort nur noch darüber entschieden werden kann, welche Pflichtaufgabe als nächstes gekürzt wird? (Zuruf SPD: So ist es!) Ehrenamtliche kommunale Selbstverwaltung kann doch nicht nur bedeuten, den Mangel zu verwalten. Da wundert es Sie, wenn Sie Probleme haben, Kandidatinnen und Kandidaten zu finden? Dann wollen Sie die Regelgröße verkleinern? Vielleicht vergrößern Sie den Spielraum der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, sodass es wieder auch ein wenig Freude macht, vor Ort gestalten zu können, vor Ort Entscheidungen treffen zu können, die den Bedürfnissen der Menschen gerecht werden, und nicht darüber entscheiden zu müssen, bei welchen Pflichtaufgaben man nun kürzen muss, und dann natürlich selbst die Pflichtaufgaben nicht mehr erfüllen kann. – Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD)

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Eka von Kalben

Das Wort für die FDP hat Kollegin Annabell Krämer.

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Annabell Krämer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzentwurf soll zunächst die Berichtspflicht des Bürgermeisters zu außerplanmäßigen Auszahlungen reduziert werden – geschenkt! Kein großer Wurf, aber geschenkt. Auch die Prüfungsintervalle für die überörtliche Ordnungsprüfung und für die unvermutete Kassenprüfung sollen verlängert werden – meinetwegen. Der entscheidende Punkt ist hier aber die Änderung der Gemeindeordnung, die dahin gehend geändert werden soll, dass der geplante Investitionsrahmen auch dann nicht mehr gekürzt wird, wenn die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune nicht gegeben ist. Haushalte sollen künftig selbst bei erheblichen Defiziten genehmigt werden können, sofern die kreditfinanzierten Investitionen der kommunalen Grundinfrastruktur oder sogenannten rentierlichen Maßnahmen dienen. Im Gesetzentwurf sucht man vergeblich nach Anforderungen an den Nachweis einer Rentierlichkeit von Investitionen. Eine externe Bewertung im Voraus wird nicht verlangt. Selbstverständlich, werte Kollegen, sind Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur wichtig, dennoch gibt es noch die Haushaltsdisziplin. Finanzielle Probleme lassen sich nicht dauerhaft durch neue Schulden in die Zukunft verschieben. Ob beispielsweise ein wünschenswerterweise gewolltes Dorfgemeinschaftshaus zur pflichtigen kommunalen Grundinfrastruktur gehört, sei mal dahingestellt. In allen anderen Bundesländern – das haben wir geprüft – bleibt der Maßstab zur Genehmigung der Investitionen übrigens weiterhin die dauernde Leistungsfähigkeit. Allenfalls gibt es in der Verwaltungspraxis ab und an mal eine besondere Berücksichtigung von Investitionskrediten. Die vorliegende absolute Privilegierung, wie sie hier vorliegt, ist allerdings ein Novum. Durch die Möglichkeit, Investitionen über Kredite zu finanzieren, eröffnet sich deutlich mehr Handlungsspielraum, zumal die Höhe dieser Kredite noch nicht einmal definiert wird. Dieses hat zur Folge, dass Kommunen ihre Investitionen über Kredite finanzieren können, und die Mittel, die sie dafür eigentlich hätten aufbringen müssen, für den restlichen Haushalt frei einsetzbar sind. Es findet also derselbe Verschiebebahnhof statt wie hier im Landeshaushalt. Mittelfristig wird das die Finanzsituation der Kommunen nicht verbessern, sondern weiter verschlechtern. Denn zu den häufigen Defiziten kommen noch zukünftige Tilgungs- und Zinsleistungen. Sie alle wissen: Bereits im Jahr 2025 hatten wir über (Annabell Krämer) 1 Milliarde Euro Defizit bei den Kommunen in Schleswig-Holstein. Ihr kurzfristiges Bekämpfen der Symptome führt perspektivisch zu einer weiteren Verschlechterung der Situation der Kommunen. Das Gesetz ist befristet bis 2033 – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. (Beifall FDP) Gemäß der Antwort auf unsere Kleine Anfrage vom Mai 2026 gibt es immer noch etliche Kommunen in Schleswig-Holstein, die keinen genehmigten Haushalt für das Jahr 2026 haben. Jetzt weiß ich auch, warum Sie auf die Idee zu diesem Gesetzentwurf gekommen sind. Die Landesregierung weiß nämlich, dass spätestens für das Haushaltsjahr 2027 ein kommunaler Tsunami auf sie zukommt. Mit diesem Gesetzentwurf wollen Sie verhindern, dass Sie im Wahljahr 2027 Hunderte von Kommunen wegen ungenehmigter Haushalte gegen sich aufbringen. Meine Damen und Herren, das heutige Wahlgeschenk ist ein vergiftetes Geschenk. Erst ist die Schuldenbremse im Land gefallen, dann wurde den Ländern jedes Jahr strukturelle Neuverschuldung genehmigt, und nun wollen Sie das auch den Kommunen ermöglichen – und das ohne jegliche finanzielle Obergrenze. Am gefährlichsten ist jedoch die geplante Genehmigung kommunaler Kredite an Stadtwerke oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften – selbst dann, wenn die Kommune selbst defizitär wirtschaftet und die dauerhafte Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Damit wird unternehmerisches Risiko zugelassen, obwohl die eigene finanzielle Tragfähigkeit fehlt. Kommunalpolitiker sollen künftig über die Kreditvergabe an städtische Unternehmen selbst dann entscheiden, wenn die eigene Kommune faktisch schon längst überschuldet ist. Wie helfen wir unseren Kommunen nachhaltig und nicht zulasten zukünftiger Generationen? Auf Seite 5 des Entwurfs heißt es: „Von Seiten der Landesregierung ist stets ein besonderes Anliegen, Anregungen aus dem So, so, dann machen Sie das doch endlich, wenn Sie schon nicht das von uns eingebrachte Bürokratiefreiheitsgesetz unterstützen! Die kommunalen Landesverbände haben 253 Vorschläge zur Deregulierung eingebracht. Darauf gehen Sie bislang überwiegend nicht ein. Aber natürlich, die Wirkung wäre ja nicht im Wahljahr 2027 spürbar. Die Landesregierung erlaubt zukünftig eine höhere Neuverschuldung, anstatt das Problem der Unterfinanzierung der Kommunen anzugehen. (Beifall FDP) Mir war klar, dass das den Beifall der SPD bekommt. Ich hätte gedacht, die SPD hätte keinen anderen Gesetzentwurf machen können; eigentlich müsste Ihnen das voll aus der Seele sprechen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Tut es ja auch! – Zurufe) – Das dachte ich mir, es ist ein perfekter sozialdemokratischer Gesetzentwurf. – Die Landesregierung erlaubt zukünftig eine höhere Neuverschuldung, anstatt das Problem der Unterfinanzierung der Kommunen endlich anzugehen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Extra für euch habe ich auf die Forderung einer Vermögensteuer verzichtet!) – Wir sind ja in einigen Punkten einer Meinung, Herr Dr. Dolgner. Der richtige Weg liegt doch auf der Hand: (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja, Vermögensteuer!) stringente Deregulierung, Entlastung der Kommunen von Aufgaben, Abschaffung von Förderprogrammen und stattdessen konsequente Erhöhung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich. Sie machen sich hier einen schlanken Fuß und verspielen die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Selbstverständlich stimme ich der Ausschussüberweisung zu, aber ich lehne den Gesetzentwurf insgesamt aus ganzem Herzen ab. (Beifall FDP)

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Eka von Kalben

Für den SSW hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist Entbürokratisierung grundsätzlich immer der richtige Weg. Verfahren vereinfachen, die Zahl der Beteiligten reduzieren und Fristen entzerren, das ist richtig und wichtig, kein Zweifel daran. Aber die Kommunen kommen nicht nur nach Kiel, weil sie zu viele Formulare ausfüllen müssen, sie kommen vor allem zu uns nach Kiel, weil das Geld nicht reicht. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen, ob der vorliegende Gesetzentwurf die Probleme (Christian Dirschauer) löst, die Städte und Gemeinden derzeit am stärksten belasten; Kollege Dolgner hat es dargestellt. Was uns mit dem Entwurf vorgelegt wurde, soll laut Begründung die finanzielle Lage der Kommunen verbessern. Da muss man doch ehrlich sein: Dieses Ziel erfüllt der Entwurf nicht, das kann er gar nicht. Er erleichtert Investitionen und Kreditaufnahmen, schafft aber keine echten zusätzlichen Spielräume. Vor Ort fehlen nämlich die Mittel für eine echte und gute Daseinsvorsorge, und das seit Jahren. Das wissen wir, das ist nichts Neues. Die Bundesebene lädt den Kommunen in dieser Misere weitere Aufgaben auf, die die Gemeinden nicht nur organisatorisch verantworten, sondern auch zu finanzieren haben, weil ganz oft Folgekosten bei den Kommunen kleben bleiben. Die kommunalen Landesverbände schlagen Alarm, und die Koalition reagiert mit einem Vorschlag, der sich der kommunalen Grundinfrastruktur annimmt. Im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz werden die Bereiche genannt, die sich im Entwurf teilweise wiederfinden. Wir sind nicht gegen den Entwurf, das sehen Sie am Änderungsantrag, den wir eingebracht haben, aber aus unserer Sicht hat die Landesregierung einige für uns als SSW wichtige Infrastrukturelemente bedauerlicherweise nicht erwähnt oder vielleicht auch einfach nur vergessen. In unserem Antrag werden neben den Bibliotheken als sogenannte dritte Orte und wichtiger Zugang zu Bildung auch die Schwimmstätten angeführt. Sie dienen aus unserer Sicht der Grundinfrastruktur, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern unter anderem eben niedrigschwellige Teilhabe und Befähigung, vor allem Schwimmbefähigung, im Land zwischen den Meeren ermöglichen. Das ist ganz wichtig. (Beifall SSW) Darüber hinaus fordern wir die Berücksichtigung der Tierheime. Tierheime übernehmen wichtige Aufgaben im Bereich des Tierschutzes und entlasten die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) – Das hat immerhin ein FDPler mitbekommen. Last, but not least fordern wir, dass auch Frauenhäuser zur kommunalen Grundinfrastruktur gezählt werden. Misshandelte Frauen und Kinder finden dort Schutz und Unterstützung. In einigen Fällen kann der Weg ins Frauenhaus das Überleben sichern. Das dürfen wir nicht vergessen. Darum sollte kein Zweifel daran bestehen, dass wir es auch hier mit einer Grundinfrastruktur zu tun haben. (Beifall Dr. Michael Schunck [SSW]) Bereits die für uns unvollständige Auflistung der einzelnen kommunalen Bereiche zeigt, dass die Stoßrichtung des Gesetzes noch einmal nachjustiert werden muss. Damit sind wir bei einem zentralen Defizit des Vorhabens: Das Geld fehlt in vielen Kommunen an allen Ecken und Enden. Die Kommunen nehmen sich derzeit ihre sogenannten freiwilligen Aufgaben vor. Das ist die Realität, um den Aufgabenaufwuchs, der den Kommunen insbesondere vom Bund zugemutet wird, zumindest ansatzweise auffangen zu können. Das strukturelle Ungleichgewicht wird derzeit in Berlin verhandelt, aber eine Lösung ist nicht in Sicht. Einen Blick auf die Landesebene kann ich mir ersparen, das hat der Kollege Dolgner eben noch einmal aufgezeigt, Stichworte: Städtebauförderung und ÖPNV-Finanzierung; die Kürzungen da waren für die Kommunen nicht hilfreich. Meine Damen und Herren, die Kommunen stehen am Ende der Nahrungskette. Sie erwarten als Ausführende vieler gesetzlicher Vorgaben eine auskömmliche Finanzierung. Darüber hinaus wollen sie aber vor Ort auch gestalten können. Erleichterte Genehmigungen ersetzen keine echten finanziellen Spielräume. Viele Kommunen scheitern nicht an Genehmigungen, sondern an fehlenden Mitteln, an echten Mitteln. Das alles führt zur Zahlungsund Handlungsunfähigkeit der Kommunen, die ja das Fundament unserer demokratischen Ordnung darstellen. Hinzu kommt, dass die vorgesehenen Regelungen bis Ende 2032 befristet sind. Wer die Kommunen nachhaltig stärken will, darf sich nicht auf eine Übergangslösung beschränken. Frau Krämer, da sind wir ein bisschen auseinander, bei dem Zugang zu zusätzlichen Möglichkeiten unterscheiden wir uns. Meine Damen und Herren, um noch einmal auf den Kern zurückzukommen: Neben einem flexiblen Haushaltsrecht, das wir grundsätzlich unterstützen und das wir mit unserem Änderungsantrag hier noch einmal nachschärfen wollen, benötigen die Kommunen vor allem eines, nämlich Mittel und Zuweisungen. Da müssen wir gemeinsam ran. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Eka von Kalben

Ehe ich Herrn Brandt von den Grünen das Wort gebe, möchte Sie darauf hinweisen, dass Tagesordnungspunkt 23 heute Nachmittag nach den gesetzten Punkten aufgerufen wird. Jetzt haben wir noch zwei Dreiminutenbeiträge und den Wortbeitrag der Ministerin. Ich bitte Sie um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für die letzten vielleicht zehn Minuten. – Herr Brandt, bitte.

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Oliver Brandt GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ein bisschen für Aufklärung sorgen, da Herr Kollege Dolgner noch einmal auf die Vergangenheit eingegangen ist, und dafür musste ich nicht unsere ehemalige Ministerin Frau Heinold anrufen. Es ist richtig, ich habe Herrn Scholz als damaligen Finanzminister dafür gelobt, dass er 25 Milliarden Euro bereitstellen wollte, allerdings in Form von Tilgung von Kassenkrediten. Unsere Finanzministerin hat sich seinerzeit sehr wohl für die Kommunen in Schleswig-Holstein eingesetzt; da das Land die Kommunen sowohl unter der Küstenkoalition als auch danach entschuldet hat, gab es zu dem Zeitpunkt so gut wie keine Kommune in SchleswigHolstein mit Kommunalkrediten. Das heißt, dieses Modell wäre keine gerechte Verteilung auf die Bundesländer gewesen; das meiste Geld wäre nach Nordrhein-Westfalen, nach Rheinland-Pfalz und ins Saarland geflossen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe SPD) – Ja, aber das heißt ja nicht, dass andere Kommunen nicht verschuldet sind. – Unsere Finanzministerin hat sich damals für eine gerechte Verteilung auf alle Bundesländer eingesetzt und war gegen das vorgeschlagene Modell, aber selbstverständlich nicht dagegen, dass der Bund 25 Milliarden Euro bereitstellt. (Zurufe SPD) Ich möchte noch zu einem anderen Punkt kurz etwas sagen. Ich möchte die Bundesratsabstimmung erwähnen, weil Sie auf das Thema Ganztag eingegangen sind. Alle Bundesländer haben diesem Gesetz einstimmig zugestimmt, selbstverständlich auch Schleswig-Holstein, weil wir den Ganztag natürlich wollen. Aber – ich habe es vorhin bereits erwähnt – suchen Sie einmal ein Flächenland, das mehr Mittel für den Ganztag bereitstellt als Schleswig-Holstein: 85 Prozent für die Investitionen und 75 Prozent für die Betriebskosten. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Schauen Sie in andere Länder, nach MecklenburgVorpommern oder Rheinland-Pfalz. Da werden teilweise nur die Bundesmittel durchgeschleust, und es wird nichts weiter getan. (Zurufe SPD) Wir hier in Schleswig-Holstein stehen, was den Ganztagsausbau angeht, an der Seite unserer Kommunen, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat Dr. Kai Dolgner.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Frau Präsidentin! Herr Brandt, ich hoffe, dass Sie diese Rede am Montag dann noch einmal vor den „Kommunen am Limit“ wiederholen werden. Die werden das sicherlich gern hören – auch die Bürgermeister zum Thema offener Ganztag. Übrigens kann man natürlich als Bundesland immer versuchen, ein Modell rauszupicken und zu fordern, was für sich in der Abrechnung am besten ist. – Am Ende gibt es dann halt gar nichts, das war das Ergebnis. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Der Bund hat ein bisschen zu Recht Solidarität eingefordert, weil schließlich der Bund diesem Land an anderer Stelle Konsolidierungshilfen gezahlt hatte. Das hat natürlich geholfen. Er hat das zur Zeit der Küstenkoalition im Zusammenhang mit der FAG-Änderung getan – und so zur Konsolidierung der Kommunen beigetragen –, die Sie übrigens in Jamaika dann wieder zurückgenommen haben. Sie können ganz lange über die Vergangenheit reden. Aber deshalb hatte ich mich eigentlich gar nichts gemeldet. Ich wollte Frau Krämer noch auf eine Sache aufmerksam machen: Sie haben sich leider als Kritikpunkt das Einzige aus dem Gesetzentwurf rausgesucht, was fiskalisch wirklich hilft. Es geht darum, ob man Kommunen, der kommunalen Ebene, ermöglicht, einen Kredit aufzunehmen und dann ihren Gesellschaften zur Verfügung zu stellen. Das würde ihnen wegen des Zinsspreads sehr deutlich helfen. (Dr. Kai Dolgner) Ich habe dazu selber einmal ein Modell über einen Zweckverband und so weiter aufgestellt. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) – Dann kann man es an der Stelle auch erwähnen. Durch Basel und die entsprechenden Kriterien ist es inzwischen so, dass es praktisch keine Gewährträgerhaftung mehr gibt. Das ist das Beihilferecht und das Kreditrecht, was dahinter steht. Auch wenn die Sparkasse vor Ort das tun möchte, darf sie das aber nicht für eine GmbH übernehmen – auch wenn diese zu 100 Prozent öffentlich ist und die Fraktionsvorsitzenden unter Hinterlegung ihrer Erstgeborenen sagen, sie übernähmen jedes Defizit. Sie dürfen trotzdem nicht die günstigen Zinssätze nehmen, die die öffentliche Hand bekommt. Wir hatten zum Beispiel die Situation – damals ging es Rendsburg-Eckernförde noch ein bisschen besser, das heißt wir hatten Liquidität –: Wir mussten den Banken etwas zu einem Negativzins geben, und gleichzeitig sollte unsere Hafengesellschaft, die sowieso Schwierigkeiten hat – wie die meisten Hafengesellschaften – einen erheblich höheren Zins bezahlen. Bei diesem Zinsspread geht es gerade bei öffentlichen Investitionen um Millionen; es geht um Millionen, die über die Investitionszeiträume eingespart werden könnten. Deshalb hoffe ich, dass genau diese Erleichterung die Ausschussanhörung übersteht. Mir sind auch die kritischen Dingen dahinter komplett bewusst, das ist gar keine Frage. Damals habe ich auch gesagt: Wenn das Land unser Modell verhindert, werde ich öffentlich gern sagen, dass das Land daran schuld ist, dass die Rendsburg Port Authority zahlungsunfähig wird. Jetzt ist es so, dass die Rendsburg Port Authority tatsächlich gar keine Zuschussbedarfe mehr hat. So etwas kann ein Zinsspread ausmachen, wenn man große Investitionssummen zu finanzieren hat. Das ist also kein Taschenspielertrick, sondern man senkt tatsächlich die Finanzierungskosten, indem man das tatsächliche Risiko – was wegen der kompletten Nachschusspflicht der Kommune, die es dann meistens gibt, gegen null geht – bezahlt und die Banken nicht unnötig für ein Risiko bezahlt, was sie an der Stelle gar nicht haben. Deshalb ist es sehr sinnvoll, diese Gesetzesänderung vorzunehmen. Auch in anderen Fällen kann es hilfreich sein. Es spart übrigens tatsächlich echtes Geld – da haben wir einen Unterschied zur FDP –: So kann man nämlich Investitionen gleich tätigen und muss nicht entweder noch fünf bis zehn Jahre warten, bis das Dach noch kaputter ist und man die Investitionen vielleicht immer noch nicht tätigen kann, oder für einen Schulneubau ins ÖPP gehen, weil man im ÖPP nur einen Jahresbeitrag zahlt und damit schlicht und ergreifend die Investitionszahlungsregeln umgehen kann, aber dafür dann den ÖPP-Gewinn von dem Unternehmer mit bezahlen muss.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Letzter Satz: Deshalb gibt das den Kommunen die Freiheit, ÖPP nur dann zu machen, wenn es für sie wirtschaftlich sinnvoll ist, und nicht, weil das kommunale Haushaltsrecht sie dazu zwingt.

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Eka von Kalben

Danke schön. – Jetzt hat Frau Krämer von der FDP noch einen Dreiminutenbeitrag. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Als Fraktionschef würde ich jetzt sagen, ich habe die Gewalt auf die Straße gebracht! – Heiterkeit)

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Annabell Krämer FDP

Ja, allerdings. – Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ich möchte noch einmal sagen, was das Problem an diesem Gesetzentwurf ist: Wir alle wissen, die Kommunen haben dringende Investitionsbedarfe, die irgendwie befriedigt werden müssen. Wir alle wissen, dass Investitionen, die ich in die Zukunft verlagere, teurer werden. – Haken hinter. Aber das, was hier heute gemacht wird, ist nur ein Rumdoktern an den Symptomen. Das ist nichts anderes, als sich Frieden im Wahljahr zu erkaufen. Ich finde es wirklich bemerkenswert, dass SSW und SPD das, nur weil sie die Möglichkeiten sehen, endlich die gewünschten Verschuldungsmöglichkeiten zu bekommen, so positiv betrachten. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Wir helfen damit doch den Kommunen keinen Deut weiter, Herr Kollege Dirschauer; wir helfen den Kommunen keinen Deut. Im Gegenteil: Die Verschuldung wird noch eklatanter. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ich habe das gerade erläutert, warum!) – Dazu komme ich gleich. – Wir müssen doch endlich an die Ursachen ran, und die habe ich Ihnen (Annabell Krämer) aufgezählt. Wir müssen die Kommunen von Aufgaben entlasten; wir müssen endlich eine faire Neuverteilung im kommunalen Finanzausgleich haben; wir müssen den Kommunen die Mittel statt über Förderprogramme direkt zukommen lassen, damit die selbst entscheiden können; und wir brauchen endlich einen Bürokratieabbau. Problem ist nur: Das wirkt nicht im Wahljahr, aber jetzt erkaufe ich mir Frieden. (Widerspruch Tobias Koch [CDU]) – Ach, Herr Kollege Koch, warum sind denn zig Haushalte in Schleswig-Holstein für dieses Jahr noch nicht genehmigt? Das wollen Sie doch im Wahljahr partout verhindern. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Das ist doch die Wahrheit, und das wissen Sie genauso gut wie ich. Herr Doktor Dolgner, natürlich weiß ich, dass es einen Zinsspread gibt, ob sich ein Stadtwerk oder eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft bei der Bank verschuldet oder ob das die Kommune für sie macht. Aber dieser Zinsspread wiegt nicht das Risiko auf, das die Kommune trägt. Wir haben vorhin über Northvolt gesprochen. Die Entscheidung oktroyieren Sie jetzt den Gemeindevertretern auf, ob die Milliardenkredite an ihre kommunale Unternehmen geben. Das muss man doch einfach einmal in aller Deutlichkeit sagen. (Widerspruch SPD und SSW – Peter Lehnert [CDU]: Was für Milliardenkredite? – Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) – Ja, natürlich, weil sich die Kommune verschulden und im Endeffekt die Mittel bei 25 Prozent Mindesteigenkapitalbestand weiterreichen kann. (Wortmeldung Dr. Kai Dolgner [SPD]) – Herr Dr. Dolgner! (Heiterkeit)

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Eka von Kalben

Frau Krämer, ich frage Sie: Möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen? – Wir sind kurz vor der Mittagspause, aber ich möchte es trotzdem ein bisschen ruhiger. – Also, Sie möchten eine Frage zulassen?

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Annabell Krämer FDP

Bekomme ich Ärger wegen der Mittagspause, wenn ich sie zulasse? (Zurufe und Heiterkeit) – Ja, doch, es ist mir eine Freude, Herr Dr. Dolgner, immer wieder.

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Dr. Kai Dolgner SPD

Ich gehöre ja zu den Leuten, die sagen: Wenn etwas hilfreich ist, dann muss man es machen, unabhängig vom Wahljahr. Zu Ihrem Beispiel des besonnenen Risikos: Sie suggerieren hier, dass das Risiko nicht besteht, wenn die Schulden in der GmbH liegen. Ich nehme einmal das Beispiel der Hafengesellschaft Rendsburg Port Authority. Wenn Sie mit einem zweistelligen Fördermittelbetrag, der rückzahlungspflichtig wäre, Infrastruktur angeschafft haben, welche Chance, glauben Sie, haben die kommunalen Gesellschafter, die Gesellschaft dann insolvent gehen zu lassen? – Die Chance ist null, die Schulden sind da, und die müssen bedient werden, weil es sonst zu noch mehr Zahlungsforderungen kommt. Dann sehe ich persönlich nicht ein, warum man die über die Gesellschaft bedient, damit drei, vier Prozent mehr zahlt und die Zinsen noch durch die Nachschusspflicht der Gesellschafter aus dem Kommunalhaushalt finanziert. Wie soll es das Risiko denn steigern, was man zukünftig erlaubt, dass man die Schulden im Kommunalhaushalt macht und dann das Geld in die Gesellschaft nachschießt? – Herr Dr. Dolgner, das sind vielleicht einige Beispiele, die Sie da bringen, aber die Realität sieht doch so aus, dass man das meiste in irgendwelchen GmbHs hat – das sind privatwirtschaftliche Unternehmen, das sind Stadtwerke –, und wir alle wissen, dass Sie ein großer Freund von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften sind, die ich sehr kritisch sehe. (Beifall Christian Dirschauer [SSW]) – Ja, da klatscht der SSW, das ist klar. Was passiert, wenn die öffentliche Hand ins unternehmerische Risiko geht, das haben wir gerade heute gesehen, wo das landen kann; das haben Sie heute Morgen kritisiert, Herr Dirschauer. Insofern sind das vielleicht einzelne Beispiele, wo es eine Durchhaftung gibt, aber im Standard gibt es das nicht. Wenn Sie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben, dann haben Sie keine Chance, Ihre Gelder zurückzubekommen, dann geht das Unternehmen einfach insolvent, und das war’s dann. Bei Ihrem Beispiel mag das so greifen, aber bei hunderten anderen Beispielen, und gerade, wenn Sie in der Vergangenheit gucken – – (Annabell Krämer) (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Welches Stadtwerk ist denn insolvent geworden, welches Schwimmbad? – Beate Raudies [SPD]: Welches Stadtwerk, welches Kanalwerk? – Weitere Zurufe SPD)

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Eka von Kalben

Entschuldigung! Im Moment antwortet Frau Krämer, und sie kann gleich entscheiden, ob Sie noch Nachfragen stellen dürfen.

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Annabell Krämer FDP

Es geht ja gegebenenfalls um das Interesse von zukünftigen Unternehmen. Wenn wir zum Beispiel einmal über kommunale Wohnungsbaugesellschaften reden: Momentan haben die Kommunen gar nicht die finanziellen Möglichkeiten, so etwas zu gründen. Das würde denen aber zum Beispiel die Möglichkeiten geben, dennoch das unternehmerische Risiko einzugehen. Wir reden von Gemeinden, die eigentlich nicht mehr leistungsfähig sind. Wollen Sie wirklich Kommunen, die jetzt, Stand heute, schon nicht mehr leistungsfähig sind, die Möglichkeiten geben, über Kreditaufnahme noch kommunale Wohnungsbaugesellschaften zu gründen? (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Sind wir eigentlich noch bei der Antwort?)

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Eka von Kalben

Ja, wir sind noch bei der Antwort. – Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass jeder von Ihnen eine begrenzte Zeit für diese Antworten und Fragen hat. Sie können ja theoretisch auch im Ausschuss weiter darüber diskutieren, weil das ja ein Gesetzentwurf ist.

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Annabell Krämer FDP

Ja, mit dem Bund der Steuerzahler!

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Eka von Kalben

Aber möchten Sie eine weitere Frage von Herrn Dr. Dolgner zulassen? Dann haben Sie das Wort, Herr Dr. Dolgner.

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Annabell Krämer FDP

Na komm, einer noch! (Heiterkeit)

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Dr. Kai Dolgner SPD

Mich interessieren konkrete Beispiele, bei denen sich Gemeinden flächendeckend durch Insolvenz ihrer Töchter, die ein Eigenkapital von 25 Prozent haben müssen, aus der Verantwortung stehlen können. Dem gegenüber steht, flächendeckend die Kredite günstiger finanzieren zu können, was übrigens auch den nicht leistungsfähigen Kommunen hilft. Diese müssen letztendlich die Kredite finanzieren. Ebenso muss eine nicht leistungsfähige Kommune eine Pflichtaufgabe erledigen, auch wenn sie in einer GmbH endet. Sie tun ja so, als ob die Kommunen in den GmbHs, die übrigens auch das entsprechende Volumen haben, irgendwelche fakultativen Dinge machen würden – das tun Sie zu über 95 Prozent nicht. Ansonsten möchte ich gerne konkrete Beispiele dafür haben, aber nicht Touristenvermittlungen oder so etwas. – Herr Dr. Dolgner, ich werde hier bestimmt nicht einzelne Stadtwerke aufzählen, die in den letzten Jahren in eine Schieflage geraten sind. Da fallen mir jetzt fünf große und bekannte ein, die sich aktuell in Schieflage befinden. (Tobias Koch [CDU]: Welche? – Beate Raudies [SPD]: Wer denn?) – Ja, es gibt sie. Aber nein, ich werde sie nicht nennen; das tue ich definitiv nicht. Außerdem wissen Sie ganz genau, dass im Moment der Kreditvergabe eine 25-prozentige Eigenkapitalbasis gewährleistet sein muss. Noch einmal: Wir reden hier darüber, dass nicht leistungsfähige Kommunen befähigt werden sollten, Tochterunternehmen, die sich zum Beispiel in Gründung befinden, Kredite in Millionenhöhe zu gewähren. (Beate Raudies [SPD]: Wer redet denn darüber?) – Dann sagen Sie mir doch bitte, wo im Gesetz etwas über eine begrenzte Höhe steht.

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Eka von Kalben

Frau Krämer, sind Sie noch bei der Beantwortung der Frage von Herrn Dr. Dolgner?

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Annabell Krämer FDP

Ja. – Herr Dr. Dolgner, ich bleibe dabei: Es kann nicht sein, dass den Kommunen über ihre Gemeindevertreter die Entscheidung abgerungen wird, in unternehmerisches Risiko zu gehen, wenn die eigene Gemeinde das nicht aus dem Festgeld finanzie- (Annabell Krämer) ren kann, sondern über Kreditfinanzierung. Nein, das möchte ich nicht.

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Eka von Kalben

Die Antwort ist, glaube ich, gegeben. Sie können fortfahren, Frau Krämer. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD])

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Annabell Krämer FDP

Ich glaube, in dem Sinne ist gesagt, was ich sagen wollte. Meiner Meinung nach ist dieses Gesetz mehr als wohlfeil. Es ist allein durch die Befristung bis 2033 schon mehr als eindeutig, dass es nur dazu helfen soll, Ihnen über das Wahljahr hinwegzuhelfen. Sie wissen, dass es im Jahr 2026 noch diverse ungenehmigte Haushalte gibt, und das wollen Sie tunlichst – das können Sie meiner Kleinen Anfrage entnehmen – für das Wahljahr 2027 verhindern. Ich freue mich jetzt schon auf die mündliche und schriftliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf. Wir werden die Akteure, die dazu etwas zu sagen haben, einladen. Ich freue mich auf eine anregende Diskussion im Ausschuss. – Herzlichen Dank. (Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ohne Applaus! – Beifall FDP)

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Eka von Kalben

Das Wort für die SPD hat Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Krämer, dass niemand mehr in diesem Haus finanzpolitische Verantwortung hat, ist ein sehr mutiger Vorwurf angesichts der Debatte, die wir heute Morgen geführt haben, und auch der Debatten, die wir im Finanzausschuss führen. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Die Debatte heute Morgen hat mich auf jeden Fall bestärkt, im Finanzausschuss noch mehr Nachfragen zu stellen und die Landesregierung mit noch mehr Kleinen Anfragen zu wichtigen Unterlagen und Themen zu erfreuen. Aber nun zu dem Gesetzentwurf. Liebe Kollegin Krämer, wissen Sie, warum die Haushalte noch nicht genehmigt sind? – Weil sich die Kommunalvertreter ganz viel Mühe gemacht haben, die notwendigen Investitionen dort unterzubringen und die Kredite zu finanzieren, und sie wissen genau, wie viel Geld sie in die Hand nehmen können und wie viel Schulden und Rückzahlungen ein Kommunalhaushalt tragen kann. (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) Das Feuerwehrgerätehaus, (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) der Ausbau der Schule, der Kanal (Annabell Krämer [FDP]: Ja!) – das muss alles gleichzeitig bezahlt werden. Die Kommune rechnet das stramm durch, erstellt einen Finanzierungsplan über mehrere Jahre, und es werden Investitionen gestreckt. Danach meldet sich die Kommunalaufsicht des Innenministeriums insbesondere bei den Mittelstädten: Tut uns leid, ihr seid als Kommune nicht leistungsfähig, und deshalb muss der Bau des Feuerwehrgerätehauses noch zwei Jahre länger warten, egal was die HFUK dazu sagt, oder in der Schule regnet es weiterhin durch. – Das ist doch die Misere, die wir gerade haben, (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD] – Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) weil die Kreditgenehmigungen durch das Innenministerium so strikt und rigoros sind. Vielleicht haben sie gute Gründe dafür, aber vor Ort bereitet das Riesenprobleme. Deshalb wäre es eine kleine Erleichterung für die Kommunen, das auf diesen Weg zu bringen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Genau so!)

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Eka von Kalben

Frau Raudies, erlauben Sie eine Zwischenfrage von Frau Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Frau Kollegin, glauben Sie denn wirklich, dass zusätzliche Kredite in grundsätzlich unbegrenzter Höhe (Zuruf Serpil Midyatli [SPD]) die strukturellen Probleme der Kommunen lösen, oder sind Sie wie ich eher der Meinung, dass wir endlich zu einer fairen Lastenverteilung kommen, dass wir das FAG neu aufsetzen, dass wir die Kommunen endlich von Aufgaben entlasten und Prozesse entschlacken und bei der Bürokratie weiterkommen müssen und dass das die strukturellen Probleme der Kommunen eher lösen würde? (Beate Raudies) – Liebe Frau Kollegin Krämer, ja, eine weitere Möglichkeit zur Kreditaufnahme wird die strukturellen Probleme der Kommunen nicht lösen. – Danke. – Das hat aber auch hier niemand behauptet, vielmehr ist diesbezüglich noch eine Menge zu tun für uns alle – und zwar auf allen politischen Ebenen. Jetzt komme ich zum Grund meiner Wortmeldung, und das ist der Kollege Brandt. Ich habe mich über diesen Beitrag zu Beginn mit dem Hinweis auf den Bundesfinanzminister sehr geärgert. Das war in der letzten Koalition der Bundesregierung schon so: Es haben immer die FDP und die SPD die Aufgabe übernommen, die Bundesregierung zu verteidigen, und die Grünen haben sich immer hübsch in die Ecke gestellt. Jetzt sind Sie in der Opposition, und jetzt wird hier ausgeteilt. Das kann man so machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaubwürdig finde ich das nicht. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD] und Sandra Redmann [SPD]) Im Weiteren, Herr Kollege Brandt: Tun Sie mal etwas für die Finanzsituation der Kommunen in diesem Land, und überreden Sie Ihren Koalitionspartner hier im Land (Unruhe) – hören Sie mir gut zu! –, sich endlich für eine Reform der Erbschaftsteuer und für die Wiedereinführung der Vermögensteuer einzusetzen. (Beifall SPD und SSW – Zuruf CDU) Das wäre eher eine Hilfe für die Kommunen. Von jedem Hunderteuroschein wird, egal, ob Vermögensteuer oder Erbschaftsteuer – bleiben wir bei der Erbschaftsteuer – eine Kommune 20 Euro erhalten. Das wäre eine strukturelle Verbesserung, Frau Kollegin Krämer. Dass Ihnen das als Steuersenkungspartei nicht passt, kann ich mir vorstellen, aber immer nur alle Steuern senken zu wollen und gleichzeitig die staatlichen Leistungen zu kürzen – das funktioniert auf Dauer nicht. – Das dazu. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW] – Zuruf Annabell Krämer [FDP])

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Eka von Kalben

Für die Landesregierung erteile ich Ministerin Finke das Wort.

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Magdalena Finke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unsere Kommunen die Flexibilität bekommen, die sie jetzt brauchen, um ihren Aufgaben nachzukommen und sich gemeinsam mit ihren Unternehmen und ihren Stadtwerken auf wichtige Zukunftsaufgaben einzustellen. Wir reden in vielen Debatten darüber, dass wir die Verantwortung vor Ort stärken wollen, dass die Verantwortung dort gelebt wird, wo sie auch stattfindet. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Verantwortung vor Ort. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Flexibilisierung der Haushaltsgenehmigung, um die es hier im Kern geht, haben die Kommunen immer wieder eingefordert. Diesem Wunsch wollen wir nun nachkommen – wohl wissend, dass die strukturelle Finanzierung der Kommunen vor allem aufgrund bundesgesetzlicher Ausgaben damit nicht gelöst werden kann. Wir alle spüren die Auswirkung einer unsicheren internationalen Entwicklung und einer Wirtschaft, die in den vergangenen Jahren nicht die Dynamik entfalten konnte, die wir uns gewünscht hätten. Die Finanzsituation bleibt daher auf allen Ebenen – vom Bund über die Länder bis in die Kommunen – angespannt. Die kommunalen Ausgaben steigen deutlich, insbesondere im sozialen Bereich. Umfang und Kostenentwicklung können von den Kommunen nur begrenzt beeinflusst werden. Das betrifft vor allem bundesrechtlich geprägte Pflichtaufgaben, bei denen steigende Fallzahlen, höhere Standards oder neue Anforderungen vor Ort unmittelbar finanzwirksam werden. Nicht ohne Grund schauen die Kommunen sehr genau auf die in der nächsten Woche anstehenden Gespräche zwischen Bund und Ländern, bei denen es auch um Reformen und einen finanziellen Ausgleich für Mehrbelastungen durch bundesrechtliche Vorgaben gehen wird – Stichwort: Veranlassungskonnexität. Dieser Entwicklung stehen nur begrenzte zusätzliche Steuereinnahmen gegenüber. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht nur hier in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland beobachten. Uns dürfte aber die Erkenntnis einen, dass finanzielle Engpässe, die die Kommunen überwiegend nicht selbst beeinflussen können, nicht dazu führen dürfen, dass wichtige Infrastruktur vernachlässigt wird. (Ministerin Magdalena Finke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anpassungen für die Haushaltsgenehmigung stellen einen Dreiklang dar, der die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen erweitert – bei Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur, bei rentierlichen Maßnahmen sowie bei Konzernfinanzierung und Eigenkapitalfinanzierung zur Unterstützung kommunaler Beteiligung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass öffentliche Aufgaben zuverlässig erfüllt werden, vor allem dort, wo es um grundlegende Infrastrukturen geht – um Schulen, Straßen, Brücken, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, soziale Einrichtungen und vieles mehr. Diese Infrastruktur ist das Fundament unseres Gemeinwesens. Es ist eine Investition in die Lebensqualität der Menschen direkt vor Ort in die Zukunft unserer Region. Gleiches gilt für Investitionen in langfristig nutzbare Infrastrukturen wie Wärmenetze, die sich über ihren Lebenszyklus durch Erträge oder Einsparungen refinanzieren. Diese gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Es ist kein Grund ersichtlich, Kredite nicht zu genehmigen, wenn am Ende – und es sei es nach einigen Jahren der Nutzung – ein positiver Saldo oder eine schwarze Null verbleibt. (Annabell Krämer [FDP]: Wird das überprüft?) Schließlich brauchen die Kommunen – – (Zuruf: Wie überprüft ihr das?) – Wir werden noch einen Erlass auf den Weg bringen. Das können wir sehr gerne noch im Ausschuss besprechen. (Zuruf) Schließlich brauchen die Kommunen Handlungsspielräume bei der Energiewende und anderen Zukunftsherausforderungen. Dies erfolgt vielfach durch Tochterunternehmen, weshalb die dritte Änderung oft mit Stadtwerke-Kredit umschrieben wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der bestehende Rahmen gezielt erweitert und bürokratieärmer gestaltet werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kreditaufnahmen zur Unterstützung kommunaler Unternehmen sollen künftig in dem Umfang keiner Genehmigung mehr bedürfen, in dem sie für notwendige Investitionen gebraucht werden und das Unternehmen auch nach der Investition über eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent verfügt. Abschließend möchte ich betonen: Bei der Erarbeitung der Formulierungshilfe war uns wichtig, dass diese mit den Grundelementen des Haushaltsrechts und gerade mit der Generationsgerechtigkeit vereinbar bleibt. Wir in Schleswig-Holstein schaffen es immer wieder, wichtige kommunalpolitische Maßnahmen und Gesetze fraktionsübergreifend zu unterstützen. Deswegen würde es mich auch freuen, wenn dieser Gesetzentwurf nach den Beratungen im Ausschuss eine breite Mehrheit finden würde. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich eröffne die heutige Nachmittagssitzung des Schleswig-Holsteinischen Landtags. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich an erster Stelle herzliche Genesungswünsche an unseren Kollegen Peter Lehnert senden. (Beifall) Wir hoffen, dass er schnell wieder bei uns sein kann und wünschen ihm alles Gute. Begrüßen Sie gemeinsam mit mir auf der Tribüne Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Faldera aus Neumünster, (Beifall) Doris Kratz-Hinrichsen, unsere Landesbeauftragte für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen, Dr. Susanne Rieckhof, die GdP-Landesgeschäftsführerin, (Präsidentin Kristina Herbst) (Beifall) den Landeskirchlichen Beauftragten Dr. Wilko Teifke, (Beifall) und auf Einladung des Abgeordneten Brandt Mitglieder der grünen Jugend aus dem Kreis Herzogtum-Lauenburg. – Herzlich willkommen! (Beifall) Ich rufe Tagesordnungspunkt 17 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vermeidung von Diskriminierung in SchleswigHolstein (Landesantidiskriminierungsgesetz – LADG SH) Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4529 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung. Das Wort für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Marion Schiefer.

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Marion Schiefer CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Koalitionsfraktionen bringen heute ihr Landesantidiskriminierungsgesetz ein, ein Gesetz nicht für das Verhältnis der Bürger untereinander, sondern zum Verhältnis des Einzelnen gegenüber staatlichen Stellen. Wir haben die einzelnen Bestimmungen eingehend abgewogen. Ich bin froh, heute sagen zu können: Dieses Gesetz ist ausgewogen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn es schützt Bürgerinnen und Bürger, ohne staatliche Beschäftigte und Institutionen unter Generalverdacht zu stellen, es schafft Rechtspositionen ohne Übermaß, und es ist geeignet, Vertrauen auf beiden Seiten zu stärken. Der Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 Grundgesetz verbietet denen, die im Namen des Staates handeln, jemanden aufgrund von Merkmalen wie unter anderem seinem Geschlecht, einer Behinderung oder der Herkunft zu benachteiligen. Dennoch kann es – wie in allen anderen Lebensbereichen – auch bei staatlichem Handeln zu Diskriminierungen kommen. Ich verweise darauf, dass zwischen 2021 und 2024 jede vierte Beratungsanfrage an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Diskriminierung durch staatliche Stellen betraf. Wir haben hier einen Bedarf. Deshalb ist eine Erweiterung des rechtlichen Instrumentariums für die Betroffenen sinnvoll, das über die bisherigen Spezialgesetze wie zum Beispiel das Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetz hinaus weitere Anwendungsbereiche eröffnet, und zwar mit Augenmaß. Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün eröffnet Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, eine individuelle Rechtsposition. Wir machen aus dem Anspruch auf Nichtdiskriminierung, aus dem Abwehrrecht aus Artikel 3 Grundgesetz, ein durchsetzbares Recht, ein Recht auf Unterlassung, häufig auch auf die Beseitigung von Folgen, und wenn dies nicht möglich ist, sekundär auch auf Schadenersatz. Was uns bei der Ausgestaltung als CDU-Fraktion besonders wichtig war: Wir haben ganz bewusst klare Grenzen gezogen. Die Justiz ist vollständig ausgenommen, die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und das Landesverfassungsgericht, die Polizei, wenn sie im Auftrag der Staatsanwaltschaft handelt, ebenso. Auch die kommunale Selbstverwaltung bleibt unberührt. Wir stellen niemanden unter Generalverdacht. Das Gesetz ist nicht auf Misstrauen gegenüber Staatsbediensteten gegründet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erleichtern den Zugang zum Recht, aber wir bleiben maßvoll und rechtsstaatlich klar; denn nicht jeder Ungleichbehandlung oder Benachteiligung liegt eine rechtlich relevante Diskriminierung zugrunde. Nicht jede vom Einzelnen empfundene Diskriminierung ist auch objektiv als solche einzustufen. Eine ganze Reihe von Fällen werden sich außergerichtlich zwischen den Beteiligten lösen lassen. In Streitfällen müssen dann Gerichte entscheiden, und für diese gilt keine Beweislastumkehr. Die CDU wollte nicht, dass die staatliche Stelle, zum Beispiel die Polizei in Gefahrenabwehrfällen, einen Entlastungsbeweis führen muss. Uns ist wichtig, dass derjenige, der sich auf eine Diskriminierung beruft, den Vollbeweis führt, was überhaupt passiert ist und welches Diskriminierungsmerkmal gegeben ist, und sodann Tatsachen vorträgt und im Streitfall auch beweist, die den Schluss darauf zulassen, dass die Diskriminierung überwiegend wahrscheinlich ist. (Marion Schiefer) Erst wenn das gelungen ist, wenn das Gericht von dieser überwiegenden Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung überzeugt ist, dann genügt es, dass die beklagte staatliche Stelle dem Gericht diese Überzeugung wieder nimmt. Das Gericht muss nicht von der Unwahrheit der Tatsachenbehauptung des Klägers oder vom Gegenteil überzeugt sein. Was die Behörde vorzubringen hat, hat ein qualitativ ganz anderes Beweisziel als bei der betroffenen Person, unterliegt einem ganz anderen Beweismaß. – So haben wir es jetzt geregelt. Mit diesem Inhalt hat die CDU ihre Unterschrift unter den Gesetzentwurf gesetzt. Darüber hinaus normieren wir einen abschließenden Katalog an Diskriminierungsmerkmalen. Schadenersatz gibt es nur bei Verschulden, also wenn vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt wurde. Verantwortlich ist die staatliche Stelle, nicht der einzelne Beschäftigte. Einen Regressanspruch gegenüber dem, der ganz konkret gehandelt hat, gibt es nicht. Fazit: Wir sind gespannt auf die Anhörung und werben um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich erinnere mich noch gut an einzelne Momente in der Schule, die ein wirkliches Störgefühl in mir ausgelöst haben. Nicht täglich, absolut nicht regelmäßig, aber in Ausnahmefällen gab es diese Situation: Es gab abfällige Bemerkungen von Lehrkräften über Outfits von Mädchen. Es gab auch einzelne Aussagen wie: Dich würde ich gerne mal im Dirndl sehen. – Das alles war nicht Alltag, aber es sind einzelne sehr prägende Momente. Sie waren vor allem prägend, nicht, weil sie stattgefunden haben, sondern weil wir als Schüler_innen das Gefühl hatten, uns nicht wehren zu können, es nirgendwo ansprechen und es nicht thematisieren zu können. Selbst dann, wenn wir es getan haben, kam die Rückmeldung: Die Person wird dich noch benoten, sollte man das jetzt wirklich thematisieren? – Oder im Falle einer Verbeamtung: Da kann man eh nichts machen. Genau diese Momente prägen ein Ungerechtigkeitsgefühl, das mich damals wahnsinnig frustriert hat. Ich möchte nicht, dass das andere Schüler_innen heutzutage erfahren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deswegen bin ich froh, dass wir heute mit einem Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz genau diese Schutzlücke schließen und die Möglichkeit schaffen, sich in solchen Fällen zur Wehr zu setzen. Wer heute Diskriminierung beim Bäcker, im Baumarkt oder in der Bahn erfährt, der hat eine rechtliche Grundlage, gegen diese Diskriminierung vorzugehen. Es gibt ein formelles Verfahren. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde geschaffen, um gegen Diskriminierung in diesem Bereich vorgehen zu können. Dieses Gesetz gibt es für den staatlichen Sektor bisher aber nicht. Genau diese Lücke wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen. Er schützt vor Diskriminierung seitens des Staates: sei es in der Schule – wie in meinem Beispiel –, in der Behörde, in der Hochschule oder bei der Polizei. Diskriminierung seitens des Staates ist kein Normalfall. Es ist auch nicht so, dass sie nachgewiesen häufiger vorkommt als in allen anderen Teilen der Gesellschaft. Sie kommt eigentlich sehr genau so häufig wie in allen anderen Teilen der Gesellschaft vor. Das ist nicht unnatürlich; denn unsere Verwaltung stellt ein Abbild unserer Gesellschaft dar. Nun wird die Kritik kommen: Es gibt bereits ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz, und es gibt auch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Nur: Wer weiß denn eigentlich, wie man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht? – Ich wusste das damals nicht, und ehrlicherweise kann ich es heute immer noch nicht genau sagen. Das liegt daran, dass es für eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde kein formelles Verfahren gibt. Viel wichtiger ist aber, dass es für sie keine verbindliche Rechtsfolge gibt. Sie ist formund fristlos, häufig aber eben auch fruchtlos. Sie zielt gerade nicht auf Wiedergutmachung oder auf Schadenersatz ab. Sie ist im Grunde eine Idee, die Selbstkontrolle der Verwaltung anzuregen. Aus meiner Perspektive ist das für einen gelungenen Diskriminierungsschutz nicht ausreichend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marion Schiefer [CDU]) Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt daher ein geregeltes Verfahren über zwei Wege vor: Betroffene sollen Diskriminierung zunächst bei einem Verein, einem Verband oder bei der von uns geschaf- (Nelly Waldeck) fenen Landesantidiskriminierungsstelle beraten und diskutieren können. Wenn sie das möchten, können sie einen Rechtsweg bestreiten. Sie können sich entscheiden, rechtlich vorzugehen. Dann müssen sie Tatsachen darlegen, die es überwiegend – also über 50 Prozent – wahrscheinlich erscheinen lassen, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat. Die beklagte Behörde muss den Nachweis dann erschüttern, also konkrete Tatsachen vortragen, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an dem Nachweis zu begründen. So gibt es ein rechtssicheres Verfahren, mit dem sowohl das Unterlassen der Diskriminierung als auch eine Folgenbeseitigung verlangt werden können. Unter Umständen ist auch die Zahlung einer gewissen Entschädigung möglich. Klar ist allerdings auch, dass Beamte nicht privatrechtlich haften. Das haben wir explizit ausgeschlossen, und das ist genau richtig so. Das Ziel dieses Gesetzes ist nicht, dass es möglichst viele Klagen gibt. Das ist explizit nicht der Wunsch. Umgekehrt: Es ist von hohem Wert, dass wir ein Verfahren geregelt haben, das auch ohne Rechtsweg geht, dass wir eine Antidiskriminierungsstelle haben, die Betroffene berät, unterstützt und versucht, Verfahren zu ermöglichen, die ohne Rechtsweg laufen können und trotzdem zu Gerechtigkeit führen. Dafür haben wir diese Stelle seit vielen Jahren, und sie leistet einen sehr wichtigen Beitrag in unserem Land. Diese Arbeit wollen wir nicht verhindern oder erschweren, wir wollen sie mit diesem Gesetz weiter stärken. Genau diese Stelle hat an mehreren Punkten immer wieder darauf hingewiesen, dass wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz brauchen, um genau diese Schutzlücke, die in diesen Fällen häufig auftritt, zu schließen. Deswegen freue ich mich, dass wir heute diesen Schritt gehen. Ich freue mich sehr auf die Beratung im Ausschuss. Ich bin sehr gespannt und freue mich, falls es noch mehr Fraktionen gibt, die diesem Gesetz zustimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat die Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Diskriminierung hat keinen Platz in unserem Land. Wer Menschen aufgrund seiner Herkunft, seiner sexuellen Orientierung, seines Glaubens, seines Geschlechts, seiner Behinderung oder seines Alters benachteiligt, greift unsere Grundwerte und somit auch unsere Demokratie an. (Beifall SPD, SSW und vereinzelt FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Qualität einer Demokratie zeichnet sich auch dadurch aus, wie man mit den Mitgliedern der Gesellschaft umgeht, die besonderen Schutz brauchen und besonders verletzlich sind. – Ich glaube, bis hierher sind wir uns alle einig, wahrscheinlich auch bei dem nächsten Satz, dass wir als Parlament vor allem schauen müssen, wie wir Diskriminierung verhindern können und wie Betroffenen besser geholfen werden kann. Das ist, glaube ich, das Ziel von uns allen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen, vielen Dank für Ihre Rede gerade; denn als ich den Gesetzentwurf auf dem Tisch hatte, hatte ich zunächst den Eindruck, dass es im Grunde genommen eine Fraktion gibt – die CDUFraktion –, die eigentlich gar kein Antidiskriminierungsgesetz will und eine grüne Fraktion, die zumindest einen Gesetzentwurf wollte, wo zumindest der Name Antidiskriminierungsgesetz draufsteht. Ihre Rede hat mich tatsächlich dazu gebracht, dass wir wahrscheinlich diese Debatte und diese Diskussion miteinander hinbekommen werden. Deswegen will ich ganz deutlich sagen, dass wir jetzt einen Gesetzentwurf haben, bei dem ich Bedenken habe, ob dieser Gesetzentwurf am Ende wirklich das einlösen wird, was Sie sich wünschen, Kollegin Waldeck. (Beifall Beate Raudies [SPD]) Ich nehme Ihnen auch ab, dass Sie sich das wünschen. Aber ob es das wirklich einlösen wird, ist fraglich; denn wir haben eine wahnsinnig lange Liste von Ausnahmen. In § 2 kommt die große Ernüchterung: Gemeinden sind ausgenommen, Kreise sind ausgenommen, Ämter sind ausgenommen, Gerichte und Staatsanwaltschaften sind ausgenommen, der Strafvollzug ist ausgenommen, zahlreiche weitere öffentlichen Einrichtungen sind ausgenommen. Die Koalition erklärt, sie wolle bestehende Schutzlücken schließen, aber ausgerechnet die Bereiche, in denen Menschen Diskriminierung erfahren könnten – im täglichen Leben, im täglichen Umgang mit den Verwaltungen –, nehmen Sie alle heraus: die kommunale Verwaltung, die Justiz sowie wesentliche Teile der Sozialverwaltung. (Serpil Midyatli) Verehrte Kollegen, wir haben von der Kollegin Waldeck gerade ein Beispiel gehört. Ich kann Ihnen Beispiele von meinen Eltern, von mir, aber auch von meinen Söhnen nennen. Ich weiß, was es bedeutet, ausgegrenzt zu werden. Ich weiß, was es bedeutet, Rassismus zu erfahren. Wissen Sie, was viel schlimmer ist, als diese Ausgrenzung und diesen Rassismus zu erfahren? – Zu glauben, es gibt ein Gesetz, das mich schützt. Wenn ich versuche, das Gesetz zur Anwendung zu bringen, merke ich, dass es mir gar nicht hilft. Das ist in den Fällen noch viel schlimmer. Denn du verlässt dich auf einen Staat, auf ein Gesetz und denkst, du hast dadurch Ansprüche. Das ist etwas, das ich vermeiden möchte. Ich bin mir sicher, dass die Sozialministerin das genauso sieht. Deswegen dürfen wir nicht den Eindruck erwecken, dass wir am Ende ein Landesantidiskriminierungsgesetz haben werden, das Menschen vor Rassismus, Diskriminierung und Ausgrenzung schützt; denn am Ende wird das nicht passieren. (Beifall SPD und SSW) Dieser Eindruck ist bei der ersten Berichterstattung beziehungsweise in der ersten Debatte, bei der wir noch nicht einmal wussten, worüber wir diskutieren, erweckt worden. Es bleibt auch dabei – das ist in Ihrer Rede deutlich geworden –, dass Sie im Gesetz, insbesondere beim Kausalitätsnachweis, die Linie sehr deutlich und klar gezogen und dargestellt haben, wie Sie sich das vorstellen und was nicht gehen soll. Die größte Hürde für die Betroffenen, wenn sie sich an staatliche Stellen wenden, ist doch – das wissen wir, das kommt auch immer bei den Anhörungen heraus – der Nachweis, dass er bei einer staatlichen Stelle stattgefunden hat. Das ist für diese Menschen mit das schwierigste. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist eine glatte Leerstelle. Das Gesetz kommt ein bisschen daher wie ein Schaufenstergesetzentwurf. Der mediale Auftritt war wirklich top, Frau Sozialministerin, das kennen wir auch von Ihnen. Aber es ist eben schlechtes Regierungshandeln, wenn wir am Ende nur zu notdürftigen Kompromissen durch die Koalitionsfraktionen kommen.

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, möchten Sie Ihre fast abgelaufene Redezeit durch eine Frage oder Anmerkung des Abgeordneten Koch verlängern?

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Tobias Koch CDU

Dann verlängere ich gern Ihre Redezeit. – Ich versuche gerade, Ihre Argumentation zu verstehen. (Zuruf: Viel Erfolg!) – Deswegen frage ich ja nach. – Wir schaffen für denjenigen, der sich diskriminiert fühlt, eine ganz klare Beweiserleichterung, wie es die Kollegin Schiefer und die Kollegin Waldeck vorgetragen haben. Er muss Tatsachen beweisen, die es überwiegend wahrscheinlich erscheinen lassen, also mit 51 Prozent, wie die Kollegin sagte. Er muss also nicht diesen 100-prozentigen Beweis erbringen. Da machen wir es also leichter. Ich glaube, das hilft auf jeden Fall. Jeder, der sich diskriminiert fühlt, hat es jetzt etwas leichter, seine Tatsachen vorzubringen. Die andere Seite ist dann, wie die öffentliche Stelle damit umgehen muss. Sie sagen jetzt, das wird am Ende gar nichts bringen. Deswegen würde ich Sie gerne fragen: Hätten Sie die Beweislastumkehr gern im Gesetz gehabt? Wäre das Ihr Ziel gewesen? – Verehrter Kollege, weil ich es aus persönlicher Erfahrung weiß: Was bedeuten denn 51 Prozent? Meine Hauptkritik, die ich habe, ist, dass es dort, wo die Menschen mit dem Staat in erster Linie in Kontakt treten, nicht, sondern nur an wenigen öffentlichen Stellen möglich ist. Ich habe heute nur ein Beispiel gehört, und das war Schule. Aber was ist denn in der Kommunalverwaltung? Ich kann Ihnen ein Beispiel von meinen Eltern nennen. Als sie sich damals selbstständig machen, eine GmbH gründen wollten, gingen sie zum Ordnungsamt. Sie hatten alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, auch alle finanziellen Voraussetzungen. Die Beamtin beim Amt sagte, sie dürften sich nicht selbstständig machen. Warum? – Da sie Ausländer sind. Meine Eltern mussten sich einen Anwalt nehmen. Sie hatten das Recht auf ihrer Seite. Es gab schon Gesetze, und trotzdem musste man sich tatsächlich Hilfe und Unterstützung holen. Nun kann man sagen: Was für ein Glück, dass meine Eltern das damals getan haben. Aber wie viele gibt es, die tatsächlich gar nicht wissen, wie der Weg dahin aussieht? Das ist eben die Herausforderung, die ich bei Ihrem Vorschlag sehe: Sie haben zwar einen Weg eröffnet, aber ganz viele Menschen können diesen Weg, wie Sie sich das vorstellen, (Serpil Midyatli) nicht gehen. Es ist meine Sorge, dass dieses Gesetz am Ende nicht helfen wird. (Beifall SPD und SSW – Zuruf Marion Schiefer [CDU]) Wie wäre es denn, wenn man sagte, die bekommen alle einen Rechtsbeistand?

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage oder Anmerkung des Abgeordneten Koch?

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Tobias Koch CDU

Ich würde gern versuchen, diese Sorge ein bisschen zu nehmen, weil Sie gerade dieses Fallbeispiel bringen: Ihre Eltern mussten damals im Grunde hundertprozentig beweisen, dass sie diskriminiert worden sind. Also nicht nur, dass sie Ausländer sind – – – Nein. – Doch, das hätten Sie damals beweisen müssen. – Machen Sie weiter. – Also, Sie hatten natürlich auch bisher schon die Möglichkeit, sich gegen Diskriminierung zu wehren. Sie hätten eben beweisen müssen, dass es einen kausalen Zusammenhang gibt, also dass sie deswegen diskriminiert wurden, weil sie Ausländer sind und dass Ihnen deswegen die Genehmigung verwehrt worden ist. Diesen Beweis zu erbringen, ist natürlich eine extreme Hürde. Deswegen senken wir diese Hürde und sagen, es muss überwiegend wahrscheinlich sein. Es muss nicht hundertprozentig bewiesen werden, weil man das wahrscheinlich nicht hundertprozentig beweisen kann. Man hat vielleicht einen Indiz, und man hat die Tatsache, dass die das so gesagt hat. Aber den hundertprozentigen Beweis muss man nicht mehr erbringen. Die spannende Frage ist: Was muss die öffentliche Stelle machen? Dazu haben Sie gerade in Ihrer Antwort nichts gesagt. Das war aber meine Frage an Sie. Was hätten Sie denn von der öffentlichen Stelle erwartet? – Da stand das Stichwort Beweislastumkehr im Raum, also dass die öffentliche Stelle dann den Gegenbeweis antreten muss. Das ist jetzt nicht im Gesetz enthalten, sondern die öffentliche Stelle tritt dem entgegen und muss den Vorwurf entkräften und erschüttern. Meine Frage war: Wenn Ihnen das zu wenig ist, hätten Sie gern die Beweislastumkehr im Gesetz gehabt? Darauf gab es noch keine Antwort. – Was wir uns vorstellen, dazu werden wir die Anhörung haben. Wir werden dementsprechend Anzuhörende dazu benennen. Ich glaube, dass der Vorschlag, den Sie machen, wenn es um Betroffene geht, in der Umsetzung so nicht funktionieren wird. Denn auf Papier fühlt und hört sich das gut an, aber was sind dann am Ende die 51 Prozent? Ich könnte mir zum Beispiel sehr gut vorstellen, dass man zum Beispiel Prozessbevollmächtigte hat, dass man sagt, wir übernehmen die gerichtlichen Kosten, wenn Menschen sagen, ich will dieses Gesetz für mich zur Anwendung bringen. Das ist für mich wirklich mit der wichtigste Punkt.

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Kristina Herbst

Ist das noch die Beantwortung der Frage? – Die Frage ist also beantwortet. Dann müsste ich Sie noch einmal fragen, ob Sie noch eine Frage oder Anmerkung der Abgeordneten Waldeck zulassen.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Ich freue mich wirklich, Ihren Ausführungen zuzuhören, weil mich das beruhigt. Ich habe mir die letzten Wochen wirklich die Frage gestellt: Wie steht eigentlich die SPD zu diesem Thema. Sie haben gesehen: Die Frage stelle ich mir nach wie vor. Deswegen würde ich gern auf Folgendes eingehen. Das eine ist das Thema Beweislastumkehr. Wir haben es in der letzten Rede gehört: Beamte zu zwingen, unberechtigte Vorwürfe gegen sich selbst entkräften zu müssen, widerspricht meinem Gerechtigkeitsempfinden zutiefst. (Beate Raudies [SPD]: Ja!) Es wurde ein Antrag angenommen, der gesagt hat: keine weiteren bürokratischen Aufwendungen, keinen Generalverdacht. Das, was ich gerade höre, sind aber ganz andere Worte zu dieser Beweisregelung. Da interssiert mich: Gibt es dazu noch unterschiedli- (Serpil Midyatli) che Haltungen, oder hat die SPD eine geeinte Position zu dem Thema? Wie sieht die geeinte Position aus? (Unruhe – Zurufe SPD) – Frau Kollegin Waldeck, ich habe gerade versucht einmal mit sehr höflichen Worten darzulegen, dass Sie sich in den wichtigsten Punkten selber nicht einig geworden sind und gerade auch das Schwerste – – (Unruhe) Die Punkte, die Sie jetzt von uns einfordern, haben Sie selber nicht gegen Ihren Koalitionspartner durchbekommen. Jetzt sind wir diejenigen, die dafür verantwortlich gemacht wurden. – Liebe FDP, ich kann mich übrigens nicht daran erinnern, dass euer Antrag angenommen worden ist. Sonst müsstet ihr das hier gleich noch einmal geraderücken. Ich will nur sagen: Wir haben das letzte Mal über einen Gesetzesentwurf gesprochen, den es angeblich zuerst gab, und dann gab es den Entwurf doch nicht, und dann gab es eine Berichterstattung – wir haben tatsächlich mehrere Annahmen dazu gehabt. Gerade eben wurde noch einmal sehr deutlich gesagt, welche Ausnahmen es gibt, gerade auch für die Polizei. Das war der Punkt. Den haben Sie ja selber jetzt in dem Gesetzentwurf nicht drin. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber was wolltet ihr denn?) – Ich sage, was wir wollen: Ich möchte einen Gesetzesentwurf haben, ein Landeantidiskriminierungsgesetz, das den Menschen, den Betroffenen am Ende tatsächlich hilft, sodass wir Diskriminierung verhindern und vor allem die Schutzlücken, die bestehen – da haben Sie recht –, am Ende tatsächlich geschlossen werden. (Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ah!) Meine größte Sorge ist, dass in der Bevölkerung suggeriert wird, dass es jetzt ein Landesgesetz gibt, das überall Anwendung findet, wenn ich den Eindruck habe, Rassismus erfahren zu haben oder diskriminiert oder ausgegrenzt zu werden. Sie haben aber viele Ausnahmen in Ihrem Gesetzestext drin, er hat einen sehr eingeschränkten Geltungsbereich. Das macht mir wirklich Sorge, weil es schlimm genug ist, dass Menschen Rassismus erfahren. Es ist schlimm genug, wenn man ausgegrenzt wird, und dann suggeriert meine Landesregierung, ich habe Rechte, ich habe ein Gesetz, das ich anwenden kann. Doch dann heißt es: Ausnahme, Ausnahme, Ausnahme, Ausnahme, Ausnahme. – Das wird etwas mit den betroffenen Menschen machen, das sage ich Ihnen.

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Serpil Midyatli SPD

Das will ich Ihnen hier einmal mit auf den Weg geben, weil das die erste Lesung ist, sodass wir in der Anhörung noch schauen können, wie wir es besser machen können.

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, Sie sind noch bei der Beantwortung der Frage. Die Frage soll kurz sein, und die Antwort soll kurz sein. – Frau Waldeck hätte noch eine weitere Frage oder Anmerkung. Lassen Sie diese zu?

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Serpil Midyatli SPD

Ich würde gern mit meiner Rede fortfahren. Ich mache Ihnen gleich ein Angebot, denn es ist die erste Lesung zu einem Landesantidiskriminierungsgesetz, das schon viele Wellen geschlagen hat, das auf bei vielen auf der einen Seiten Sorgen und auf der anderen Seite Erwartungen ausgelöst hat. Ich will Ihnen das Angebot machen, dass wir – wenn wir hier miteinander ein Gesetz diskutieren und dann beschließen wollen; dafür werden wir die Anhörung brauchen – wirklich am Ende ein Gesetz verabschieden, das Menschen vor Diskriminierung schützt und das sich nicht nur an den Überschriften messen lässt, sondern an den tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten, die wir haben. Da vertraue ich auf die Anhörung. Lassen Sie uns das gemeinsam angehen! Ich will Ihnen eines zusichern: Insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen haben unsere Unterstützung, wenn es um den Schutz vor Diskriminierung geht, um dieses Gesetz besser zu machen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christopher Vogt das Wort. (Unruhe) (Präsidentin Kristina Herbst) – Jetzt hat der Abgeordnete Vogt das Wort, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Anhaltende Unruhe – Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke Präsidentin)

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Heiterkeit) Die Vorschusslorbeeren sind berechtigt. (Heiterkeit – Sybilla Nitsch [SSW]: Ui!) Ministerin Touré sagte am 22. November 2023 mit Blick auf ein Landesantidiskriminierungsgesetz bei der Debatte hier im Hohen Haus: „Also stand schon seit der Regierungsbildung fest, dass wir ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen werden.“ Das war keine Überraschung, denn im schwarzgrünen Koalitionsvertrag wurde dazu lediglich ein Prüfauftrag vereinbart – wie sollte es anders sein? Nun liegt jedoch ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, dessen erster Entwurf völlig zu Recht massive Kritik hervorgerufen hatte und der nun von den Koalitionsfraktionen – an einigen Stellen entschärft – eingebracht wurde. Es ist zum Beispiel vollkommen richtig und überfällig, dass man die Justiz komplett herausgenommen hat. Es war schon erstaunlich, dass man die dort drin hatte. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Ich will es noch einmal sehr deutlich sagen: Diskriminierung darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, schon gar nicht vonseiten staatlicher Stellen. Da sind wir uns alle einig. (Beifall FDP) Ich bin mir auch vollkommen bewusst, dass ich als mittelalter, weißer Mann davon weniger betroffen bin als andere. Das ist ein großes Problem, aber man muss sich weiterhin die Frage stellen, ob dieser vorliegende Gesetzentwurf wirklich der richtige Weg ist, das effektiv zu bekämpfen. Da haben wir nach wie vor Zweifel. Frau Ministerin, ich will jetzt gar nicht groß über das etwas merkwürdige Verfahren sprechen, seitdem Sie dieses Gesetz im März öffentlich angekündigt hatten. Aber mit allzu großem Respekt vor dem Landtag als Volksvertretung hatte das nichts zu tun. Ich empfinde es als eher unangemessenen Stil gegenüber dem Parlament, dass wir hier einen entschärften Gesetzentwurf im Parlament in erster Lesung diskutieren, während Sie auf der Website der Landesregierung noch bis heute Morgen ein FAQ zu Ihrem Ursprungsentwurf hatten, in dem so getan wurde, als sei das sozusagen das neue Gesetz. (Beifall FDP) Um 11 Uhr kam auch noch einmal eine neue Version, aber gut, wir werden uns das noch in den Akten angucken. Wir bleiben skeptisch, was die Notwendigkeit und was die Ausgestaltung dieses Gesetzes angeht. Aus unserer Sicht besteht weder ein solcher tatsächlicher Regelungsbedarf, noch wird der Gesetzentwurf dem neuen Anspruch der Landesregierung gerecht, niemanden unter Generalverdacht stellen zu wollen. Diskriminierung ist bereits jetzt verboten. Die Verwaltung ist an Artikel 3 des Grundgesetzes gebunden – wenn sich denn die Verwaltung an die Verfassung hält. Bürgerinnen und Bürger können sich auf verschiedenen Wegen gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln zur Wehr setzen. Sie sprechen gerade als CDU von Bürokratieabbau. Mit Blick auf dieses Gesetzesvorhaben fällt es jedenfalls schwer, dort einen ernsthaften politischen Willen in diese Richtung zu erkennen – ganz im Gegenteil, denn das ist schon wirklich ein sehr umfassendes Gesetz. (Beifall FDP) Dieser Entwurf erschöpft sich weitestgehend in Symbolpolitik, aber mit weitreichenden Folgen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst unseres Landes. Ich kann hier aus Zeitgründen und angesichts des Umfangs leider nur einige wenige Punkte kritisch würdigen. Neben den bekannten Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden weitere Kategorien aufgenommen, etwa die soziale Herkunft, die Elternschaft oder die familiäre Fürsorgeverantwortung. Diese Ziele sind zwar an sich nachvollziehbar, aber je weiter ein solcher Katalog gefasst wird, desto schwieriger wird es natürlich, die rechtssichere Anwendung im Verwaltungsalltag zu gewährleisten. Das ist ein Punkt, auf den man einfach achten muss. Der Gesetzentwurf erfasst außerdem nicht nur unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen, er bezieht ausdrücklich auch sogenannte assoziierte Diskriminierung ein, und da wird es interessant. Danach kann bereits eine Benachteiligung wegen der (Christopher Vogt) Beziehung zu einer anderen Person unter das Gesetz fallen. Darüber hinaus sollen auch zurechenbar veranlasste maschinelle oder automatisierte Vorgänge als Diskriminierungstatbestand erfasst werden. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Gemeint sind hier insbesondere Algorithmen und Anwendung künstlicher Intelligenz. Wir sprechen hier also über hochkomplexe technische Systeme, deren Funktionsweise oft ja selbst Fachleute nur eingeschränkt nachvollziehen können. Wenn künftig diskriminierende Wirkung von KI-Systemen auf die – Zitat – „zuletzt kausal geleisteten Beiträge natürlicher Personen“ zurückgeführt werden soll, dann wird die Konsequenz vieler Beschäftigter sein, auf den Einsatz solcher Systeme lieber ganz zu verzichten. (Beate Raudies [SPD]: Ja, so ist es!) Damit mindert man natürlich im Zweifel auch die Chancen, die der technische Fortschritt für eine effizientere und leistungsfähige Verwaltung bietet. Das ist weder innovationsfreundlich, noch ist es rechtssicher, meine Damen und Herren. Besonders kritisch sehen wir die vorgesehenen Beweiserleichterungen. Auch das Thema Evaluation sehen wir kritisch. Es droht aus unserer Sicht ein Klima zu entstehen, in dem Beschäftigte der Landesverwaltung häufiger mit Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert werden könnten, ohne dass die Sachlage eindeutig geklärt ist. Genau hier liegt aus meiner Sicht das grundlegende Problem des Gesetzentwurfs. Dieser sendet nach wie vor ein Signal des Misstrauens gegenüber denjenigen, die tagtäglich Verantwortung für das Funktionieren unseres Staates übernehmen: Polizistinnen und Polizisten, Lehrkräfte und Beschäftigte in der Landesverwaltung. Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz in dieser Form weder notwendig noch praxistauglich ist. Diskriminierung zu bekämpfen ist wichtig, aber Sie schaffen hier in erheblichem Maße neue Rechtsunsicherheit und ein neues Bürokratiemonster. Das bleibt unterm Strich Murks, und mein Eindruck ist: Es geht hier ja vor allem um die politische Gesichtswahrung der Grünen im Wahlkampfjahr. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ich bin schon überrascht, dass die CDU das so mitmacht, gerade weil es im Koalitionsvertrag gar nicht vereinbart wurde. Wir werden in der Anhörung sehr kritisch darauf schauen, dass es nicht zulasten der Landesbediensteten geht, die sozusagen in eine Position gedrängt werden.

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Christopher Vogt FDP

Letzter Satz. – Wir freuen uns auf die Anhörung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf – den neuen Entwurf, hätte ich fast gesagt – eines Landesantidiskriminierungsgesetzes für SchleswigHolstein. Ich will gleich zu Beginn sagen: Es ist gut, dass wir diese Debatte führen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Denn noch vor wenigen Wochen, bei der letzten Plenartagung, wurde hier im Hause gefordert, auf ein solches Gesetz ganz zu verzichten. Es wurde der Eindruck erweckt, als sei ein Landesantidiskriminierungsgesetz überflüssig und als gebe es keinen Handlungsbedarf. Der heute vorliegende Gesetzentwurf zeigt tatsächlich aber etwas anderes. Er zeigt, dass auch die Koalitionsfraktionen anerkennen, dass es Schutzlücken gibt. Er zeigt, dass Diskriminierung nicht nur irgendwo in der Gesellschaft vorkommt, sondern auch dort auftreten kann, wo staatliches Handeln Menschen unmittelbar begegnet. Er zeigt, dass die bisherige Rechtslage eben nicht alle Bereiche staatlichen Handels erfasst. Genau darauf hat der SSW bereits vor Jahren hingewiesen. Bereits 2023 haben wir einen eigenen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt, nicht weil wir die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unter Generalverdacht stellen wollten, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass sich ein moderner Rechtsstaat auch selbst an den Maßstäben messen lassen muss, die er von anderen verlangt. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal wird in dieser Debatte so getan, als würden wir mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz – Frau Waldeck hat es eben benannt – etwas völlig Neues schaffen, aber das stimmt ja nicht. Seit fast 20 Jahren gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. (Zuruf) Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Vermieterinnen und Vermieter sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister müssen Diskriminierung verhindern und Betroffenen Rechtsschutz ermöglichen. Auch das, meine Damen und Herren, ist richtig so. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum sollten für den Staat niedrigere Maßstäbe gelten als für private Akteure? Wenn wir als Gesetzgeber von Unternehmen verlangen, diskriminierungsfrei zu handeln, dann darf die öffentliche Hand hinter diesen Anforderungen nicht zurückbleiben. So einfach ist das, meine Damen und Herren. Im Gegenteil sogar: Der Staat hat eine besondere Verantwortung. Er entscheidet über Leistungen, Genehmigungen, Bildungswege und viele andere Bereiche, die das Leben von Menschen unmittelbar beeinflussen. Wenn wir also von Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie niemanden diskriminieren, dann muss der Staat alles dafür tun, Diskriminierung im eigenen Verantwortungsbereich zu verhindern, aufzuklären und dort, wo sie geschieht, eben wirksam zu beseitigen. Das, meine Damen und Herren, ist kein Generalverdacht, das ist ein rechtsstaatlicher Anspruch. Auch das ist eigentlich ganz einfach. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Das stellt ja auch niemand infrage!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf enthält durchaus wichtige und richtige Regelungen. Er schafft erstmals einen eigenständigen landesrechtlichen Diskriminierungsschutz. Er berücksichtigt moderne Formen von Diskriminierung, etwa im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen. Er nimmt intersektionale und mehrdimensionale Diskriminierung in den Blick und schafft Ansprüche auf Unterlassung, Folgenbeseitigung und Entschädigung. Das sind Fortschritte, die wir als SSW ausdrücklich anerkennen. Gleichzeitig müssen wir aber auch darüber sprechen, wo der Entwurf hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Frau Midyatli hat es schon getan. Denn die entscheidende Frage lautet ja nicht nur, ob Betroffene Rechte haben. Die entscheidende Frage lautet, ob diese Rechte tatsächlich durchgesetzt werden können. Genau hier sehen wir als SSW Nachbesserungsbedarf. Der SSW hat in seinem Gesetzentwurf deshalb eine Verbandsklage vorgesehen. Denn Diskriminierung betrifft häufig nicht nur einzelne Personen. Oft geht es um strukturelle Probleme, die viele Menschen betreffen, bei denen aber einzelne Betroffene aus nachvollziehbaren Gründen kein Gerichtsverfahren führen, beispielsweise Menschen mit Behinderung. Wer wirksamen Diskriminierungsschutz will, muss deshalb auch strukturelle Diskriminierung wirksam in den Blick nehmen. Die Erfahrungen aus Berlin zeigen: Viele der dort bearbeiteten Fälle betreffen Bereiche mit unmittelbarem Bürgerkontakt, also Verwaltung und andere öffentliche Einrichtungen des täglichen Lebens. Das sollte uns zumindest Anlass geben, die vollständige Herausnahme der kommunalen Ebene hier einmal gemeinsam kritisch zu hinterfragen. Es würde mich schon interessieren, was dann der Grund dafür war, dass man die Kommunen hier nicht einbezogen hat. Frau Midyatli, da stimme ich Ihnen zu, man muss tatsächlich einmal darüber sprechen: Braucht es das Gesetz in dieser Form dann, wenn wir gewisse Bereiche gar nicht erreichen? Schauen Sie sich die Statistik aus Berlin an. Das ist eine berechtigte Frage, die wir gemeinsam diskutieren müssen. Denn ganz ehrlich, für die meisten Menschen ist nicht das Ministerium in Kiel der Staat. Der Staat begegnet ihnen im Rathaus, im Bürgerbüro, im Sozialamt oder in der Ausländerbehörde. Gerade dort können Vertrauen oder eben auch Misstrauen gegenüber staatlichem Handeln entstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es schafft Klarheit, es schafft Verlässlichkeit, und es schafft Vertrauen. Wir werden die Beratung deswegen weiterhin konstruktiv begleiten, denn unser Ziel als SSW ist nicht, dieses Gesetz zu verhindern. Unser Ziel ist aber ein Gesetz, das Diskriminierung wirksam verhindert, Betroffene wirksam schützt und das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in unser tolles Personal stärkt. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD])

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Nelly Waldeck das Wort.

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Nelly Waldeck GRÜNE

Ich habe mich noch einmal gemeldet, weil ich meine Zwischenfrage nicht stellen durfte. Auf die Frage, wie Sie dazu stehen, findet die SPD es sehr spannend, dass sich CDU und Grüne in der Frage des Antidiskriminierungsgesetzes und der Ausgestaltung nicht einig sind. Aber ich finde es doch besonders spannend, dass Sie sich offensichtlich noch nicht einig sind oder dass Sie zumindest noch keine klare Position dazu haben, denn Sie sind ja eine Partei, und Sie haben sich das Landesantidiskriminierungsgesetz immerhin damals ins Wahlprogramm geschrieben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Birgit Herdejürgen [SPD]: Wozu sind Anhörungen da?) – Jetzt fragen Sie, wozu Anhörungen da sind. Anhörungen sind definitiv dazu da, Gesetze nachzubessern, zu konkretisieren und zu überprüfen, ob die eigene Haltung stimmt. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Sie kommen mit einer Drucksache am 17. Juni und erwarten eine feste Meinung?) Aber wenn man sich in ein Wahlprogramm reinschreibt, dass man ein Landesantidiskriminierungsgesetz fordert, dann darf man sich doch durchaus vorher mal Gedanken darüber machen, wie das in der eigenen Perspektive ausgestaltet sein soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Beate Raudies [SPD]: Wo ist Ihr Punkt, Frau Waldeck? – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Wir haben zumindest eine Position dazu. (Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]) Wir finden, das ist ein gutes Gesetz. Wir haben verstanden, dass Sie die Bereichsausnahmen kritisieren und dass Sie da Änderungen vorschlagen. Wir haben wahrgenommen, dass Sie die Prozessstandschaft wollen. Das sind, finde ich, alles spannende Gedanken, über die wir gerne diskutieren können. Aber die Kernfrage, über die wir heute sprechen und über die wir das letzte Mal gesprochen haben, ist die, ob es eine Beweislastumkehr geben soll oder wie konkret diese Beweisregelung ausgestaltet sein soll. (Serpil Midyatli [SPD]: Weil das behauptet worden ist!) Dazu haben alle anderen Fraktionen in diesem Haus bisher Positionen formuliert, sich Gedanken dazu gemacht. Ihre Position dazu habe ich noch nicht verstanden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wir können festhalten, dass wir uns damit im Ausschuss intensiv befassen. Ich bin wirklich sehr gespannt, wie sich die SPD-Fraktion zu der Frage verhält und ob es eigene Vorschläge dazu gibt, wie ein rechtssicheres Verfahren, das Betroffene vor Diskriminierung schützt – denn das wollen ja tatsächlich alle in diesem Haus –, gelingen kann. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Beate Raudies das Wort.

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Beate Raudies SPD

Liebe Frau Kollegin Waldeck, Ihrer Rede und Ihrem leidenschaftlichen Appell unsere Änderungsvorschläge einzubringen würde ich mehr glauben wollen, wenn wir hier nicht seit vier Jahren als Oppositionsfraktion erleben würden, wie Sie mit unseren konstruktiven und manchmal auch wirklich guten Vorschlägen bei Ihren Gesetzentwürfen und Anträgen umgehen. (Beifall SPD und vereinzelt SSW) Das geht Ihnen am berühmten Punkt-Punkt-Punkt vorbei. Das geht nicht nur uns als SPD so, das geht dem SSW so, und das geht der FDP so. Das wird von Ihnen einfach vom Tisch gewischt. Dass Sie mal einen Vorschlag aus den Reihen der Oppositionsfraktionen annehmen, also ehrlich, da müssen wir in den vier Jahren lange suchen, dass wir ein Beispiel finden. Jetzt tun Sie hier nicht so, als ob Sie ohne uns diesen Gesetzentwurf nicht zu einem guten Abschluss kriegen. Das ist ja albern, was Sie hier gerade vorgetragen haben. Es tut mir leid. (Zurufe)

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenanmerkung oder Frage der Frau Abgeordneten Waldeck?

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Nelly Waldeck GRÜNE

Ich finde oder ich nehme wahr, dass Oppositionsfraktionen in so einem Parlament durchaus Druck erzeugen können und durchaus gute Ideen einbringen können und dass das durchaus eine Debatte verschiebt. Der SSW hat hier seit vielen Jahren darauf hingewiesen, dass wir dieses Gesetz brauchen, hat dafür Druck gemacht, und natürlich hat das auch ein Stück weit dazu beigetragen, dass wir heute einen Gesetzentwurf vorliegen haben. Sie als SPD-Fraktion haben im letzten Plenum gemeinsam mit der FDP einem Antrag zugestimmt, der gesagt hat: keine Beweislastumkehr. Natürlich erzeugt das Druck in dieser Debatte, und natürlich erzeugt das eine Stimmung. Natürlich habe ich da ein Fragezeichen, wenn Ihre Fraktionsvorsitzende heute sagt, die Beweislastregel, die wir heute geeint haben, ist unsicher, die wird Betroffene nicht ausreichend schützen. Natürlich habe ich da Fragezeichen, und sicherlich hat das auch eine Auswirkung auf unser Gesetzesverfahren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) – Das ist schon ein bisschen amüsant, Frau Kollegin, dass Sie vortragen, was wir als Opposition im Landtag für einen politischen Druck erzeugen können, der Einfluss auf Ihre koalitionsinternen Abstimmungen hat. Das finde ich total spannend, nachdem Sie ja letztes Mal noch nahezu bestritten haben, dass es so ein Gesetz – da Ihr Gesetzentwurf noch gar nicht vorlag – überhaupt geben würde. Da zitiere ich mit Erlaubnis der Präsidentin einfach die Pressemitteilung der CDU-Fraktion vom 5. Juni 2026.

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Kristina Herbst

Frau Abgeordnete, ist das noch die Beantwortung der Frage?

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Beate Raudies SPD

Nein, ich bin mit der Beantwortung der Frage fertig, Frau Präsidentin, Verzeihung. Wenn es ein konkludentes Eingeständnis gab, dass genau das, worüber wir uns in der letzten Debatte unterhalten hatten, ursprünglich mal auf dem Tapet war, dann ist es die Pressemitteilung der CDUFraktion zum Entwurf Ihres Gesetzes, zu dem wir heute übrigens den neuesten Entwurf als Tischvorlage auf dem Tisch hatten. (Martin Balasus [CDU]: Was ist Ihre Position?) Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich die Überschrift. Dort heißt es: „Wir stellen niemanden unter Generalverdacht“, denn man vertraue seinen Beamtinnen und Beamten. (Vereinzelter Beifall CDU – Martin Balasus [CDU]: Richtig zitiert!) Nichts anderes habe ich beim letzten Mal auch ausgeführt. Dass meine Rede jetzt so viel Einfluss hatte zum Verhalten von Beamtinnen und Beamten auf Ihre koalitionsinternen Meinungsbildungen – meine Güte, ich wusste gar nicht, dass ich so mächtig und so machtvoll bin. (Beifall Dr. Kai Dolgner [SPD] und Serpil Midyatli [SPD]) Also, danke für dieses Zugeständnis und für dieses Eingeständnis. (Unruhe) Zur Rolle und zum Verständnis der SPD zu einem Antidiskriminierungsgesetz ist in diesem Haus mehrfach bereits laut und deutlich gesagt worden, was wir vom Thema Antidiskriminierung halten, wie wir das Thema Antidiskriminierung sehen und warum wir es für wichtig halten. Ich kann das gerne wiederholen, aber Sie machen jetzt gerade genau das, was Sie heute Morgen auch schon versucht haben: Sie zünden Nebelkerzen, Sie zünden, wenn Sie so wollen, Bengalos, (Zuruf Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) um davon abzulenken, dass Sie einen Fehler gemacht haben und dass Sie sich nicht einig sind. Dann versuchen Sie, die Opposition dafür in die Verantwortung zu nehmen. Aber das lassen wir Ihnen nicht durchgehen. (Beifall SPD)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Immer, wenn die Landesantidiskriminierungsbeauftragte ihren Bericht vorlegt, sind wir hier gemeinsam zu Recht empört und sind gemeinsam entschlossen, dass das nicht sein darf: Allein in den Jahren 2023 und 2024 gab es über 400 Fälle in Schleswig-Holstein. Über 2.600 Fälle und Petitionen haben sie und ihr Team in den vergangenen über 10 Jahren bearbeitet. Das heißt, wir haben einen Handlungsbedarf in Schleswig-Holstein, und deshalb ist es gut, dass wir ein solches Gesetz auf den Weg bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Immer wieder wurden dabei Fälle gemeldet, die von den bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend erfasst waren – gesetzliche Lücken, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eben nicht abdeckt. In dem Bericht von 2023/2024 finden wir diverse Fälle von Diskriminierung, zum Beispiel in der Schule: dass sich Lehrkräfte rassistisch geäußert haben oder diskriminierende Begriffe bewusst verwendet haben oder rassistischen Äußerungen von Mitschüler_innen nicht entschieden genug entgegengetreten sind. Ich glaube, allein die Fälle, die die Landesantidiskriminierungsbeauftragte für Schleswig-Holstein immer wieder deutlich gemacht hat, zeigen die Notwendigkeit, und deswegen freue ich mich über den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Ich finde es ehrlicherweise schade, dass in der Debatte sehr in den Hintergrund geraten ist, wen es eigentlich schützen soll. Denn wenn Menschen dem Staat begegnen, müssen sie sich darauf verlassen können, fair behandelt zu werden. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Wir schließen eine gesetzliche Lücke, die vorher bestand, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deckt leider nicht alles ab. Was wird in diesem Gesetz geregelt? – Zum Beispiel klare Beschwerdewege oder Möglichkeiten, in Diskriminierungsfällen Unterlassung oder gar eine Entschädigung zu erwirken. Das Gesetz definiert ganz klar, was Diskriminierung aufgrund von Tatsachen wie Herkunft, Religion, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung ist, und schützt davor. An wen richtet sich dieses Gesetz? – An öffentliche Stellen des Landes, also alle Landesministerien, die Landesämter, die Steuerverwaltung, Schulen, Polizei, die Verwaltungsbereiche vom UKSH und des Landtags. Jetzt kann man zu Recht sagen, dass Diskriminierung auch auf ganz vielen anderen und auch auf kommunaler Ebene stattfindet, und viele von Ihnen werden sich die Frage gestellt haben: Warum haben wir das für diesen Bereich geregelt und nicht darüber hinaus? – Weil das der politische Kompromiss ist, auf den wir uns geeinigt haben. Die Frage, die sich ganz oft ein Mensch stellt, wenn er diskriminiert wird, ist: Wo soll ich mich eigentlich melden? – Das regeln wir mit diesem Gesetz. Jede betroffene Person kann sich im Fall einer Diskriminierung bei der Behörde beschweren, und sie muss dies nicht alleine tun. Denn auch da müssen wir ehrlich sein: Wenn Menschen eine solche diskriminierende Erfahrung machen, sind sie oftmals hilflos und stellen sich die Frage: Was soll ich da tun? Unterstützung kann die von Diskriminierung betroffene Person beispielsweise von einem anerkannten Antidiskriminierungsverband bekommen. Man kann sich auch weiterhin an die Antidiskriminierungsstelle des Landes und der Bürgerbeauftragten wenden. Auch dort kann man weiterhin Unterstützung und Beratung bekommen. Wir schaffen klare Beschwerdewege, wir schaffen rechtliche Verbindlichkeit. Wir wollen mit dem Gesetz Menschen vor Diskriminierung schützen. Wer Diskriminierung erlebt, kann dafür auch eine finanzielle Entschädigung erhalten. Das Gesetz regelt, was passiert, wenn sich Behörden oder Mitarbeitende von Behörden diskriminierend verhalten. Dabei ist mir wichtig, dass niemand unter Generalverdacht gestellt wird. Aber das Gesetz ist genau dafür da, das Fehlverhalten Einzelner abzustellen. Das ist die Logik, die von vielen Gesetzen verfolgt wird. In allen Bereichen haben wir Gesetze, die Regeln für bestimmte Bereiche des Lebens aufstellen und in denen geregelt wird, was passiert, wenn Menschen sich eben nicht an die Regeln halten. Nichts anderes tun wir mit diesem Gesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet: Wenn einzelne Personen diskriminieren, dann ist es die Aufgabe der Dienststelle, diese Diskriminierung sofort abzustellen, mögliche Fol- (Ministerin Aminata Touré) gen zu beseitigen und auch für einen möglichen Schadenersatz aufzukommen. Der Einzelne haftet nicht. Jetzt möchte ich zu einem wesentlichen Punkt des Gesetzes kommen, über den wir in dieser Debatte nicht viel gesprochen haben, was ich schade finde: die Förderung von Vielfalt und die Vermeidung von Diskriminierung als Grundsatz. Genau das haben wir in dieses Gesetz reingeschrieben, denn wir fangen in Schleswig-Holstein nicht bei null an. Wir haben diverse Aktionspläne gegen Rassismus, Antisemitismus und zu vielen anderen Themen auf den Weg gebracht. Das fest zu verankern und zu sagen, das ist ein Grundsatz, bei dem wir bleiben, ist uns wichtig gewesen, weil es für uns als Landesregierung, für die Koalition selbstverständlich ist, dass die Vielfalt in diesem Land geschützt werden soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Diese Haltung und dieser Anspruch sind eine politische Kultur und Tradition in Schleswig-Holstein. Aus dieser Tradition machen wir nun ein Gesetz. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir haben in der Debatte ja schon gesehen: Den einen ist das Gesetz zu scharf, den anderen ist es zu lasch, andere unterstützen es. Ich freue mich sehr darüber, dass der SSW dieses Gesetz unterstützt. (Christian Dirschauer [SSW]: Es muss noch angepasst werden!) – Ja, es muss noch angepasst werden, das habe ich wohl wahrgenommen. Aber ich freue mich, dass Sie das Gesetz im Grundsatz unterstützen, und möchte unterstreichen, dass die Punkte, die Sie angeführt und mit denen Sie deutlich gemacht haben, dass es notwendig ist, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, natürlich Eingang in unsere Überlegungen gefunden haben. Ich freue mich auf die Beratungen und darauf, dass Schleswig-Holstein ein solches Gesetz auf den Weg bringen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Birte Glißmann CDU

Wir beantragen die Überweisung federführend in den Sozialausschuss und mitberatend in den Innenund Rechtsausschuss.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Dr. Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Dann beantrage ich, federführend den Innen- und Rechtsausschuss mit dieser Rechtsmaterie zu beschäftigen. Denn das ist eine Rechtsmaterie und nicht allein ein sozialpolitisches Thema. (Zurufe)

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Kristina Herbst

Dann haben wir zwei Anträge. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, dass die Federführung beim Sozialausschuss liegt und der Innen- und Rechtsausschuss mitberatend ist. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Gegenstimmen? – Gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion ist das dann so beschlossen. Damit ist der andere Antrag obsolet. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 52 und 60 auf: Gemeinsame Beratung a) Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee im Rahmen der GAK Antrag der Fraktion des SSW Drucksache 20/4523 Wiederherstellung von Steinriffen in der Ostsee Alternativantrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/4564 b) Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ Bericht der Landesregierung Drucksache 20/4209 (Präsidentin Kristina Herbst) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die SSWFraktion hat der Abgeordnete Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute über den Zustand unserer Ostsee sprechen, müssen wir konstatieren, dass es um das Meer vor unserer Haustür schlecht bestellt ist. Ich möchte meine Rede mit einem Blick in die Vergangenheit beginnen, als die Ostsee als schier unerschöpfliche Quelle galt, die für das Wohl der Menschen sorgte, die von ihr lebten. Neben der klassischen Fischerei auf Dorsch und Hering wurden auch Ostseefindlinge geborgen, große Steine, die durch die Eiszeit in das Ostseebecken gelangten. Diese Epoche der intensiven Steinfischerei in den Jahren 1800 bis 1976 diente der Küstensicherung und dem Bau von Straßen und Gebäuden. In weniger als zwei Jahrhunderten wurden rund 3,5 Millionen Tonnen Findlinge aus küstennahen Gewässern entnommen, bis die Vorkommen erschöpft waren. Noch heute zeugen bedeutende Infrastrukturprojekte an Land wie der Schilkseer Olympiahafen, der Yachthafen in Damp und die Anlagen des Wehrtechnischen Dienstes 71 in Eckernförde von diesen gewaltigen Vorkommen. Was an Land als Schutzmole dient, fehlt seither aber auf dem Meeresgrund als natürliches Fundament für sessile und benthische Organismen und als physisches Bollwerk gegen anbrandende Wellen. Die Entnahme hatte drastische ökologische Auswirkungen. Durch den Verlust des sogenannten Hartsubstrats gingen allein die Braunalgenbestände um über 90 Prozent zurück, von ehemals 45.000 Tonnen auf nur noch 2.400 Tonnen. Dabei erfüllen Steinriffe und Steinfelder am Grunde der Ostsee eine Funktion, die man mit den Knicks und Grünzügen in unserer landwirtschaftlich geprägten Kulturlandschaft vergleichen kann. Sie könnten entscheidend für den Biotopverbund der neuen ausgewiesenen APOS-Gebiete sein und unverzichtbare ökologische Brücken bilden, über die sich die pelagischen Larven von Muscheln, Krustentieren, Algen, Seegräsern und Fischen rasch in der gesamten Küstenregion ausbreiten könnten. Für uns vom SSW steht fest: Steinriffe dienen nicht nur dem Küstenschutz, sondern bieten einen Mehrwert für das Ökosystem Meer und seine Biodiversität. Mit einem Programm zur Rekonstruktion historischer Riffe können wir zwei wesentliche Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und der Wiederherstellungsverordnung parallel erreichen. (Beifall SSW und SPD) Erstens stärken wir den Küstenschutz direkt vor unseren Küsten. Steinfelder und Riffe auf dem Meeresgrund wirken als natürliche Wellenbrecher und bilden eine effektive erste Verteidigungslinie gegen Sturmfluten. Die schwere Ostseesturmflut im Oktober 2023 hat uns deutlich gezeigt, dass wir beim Küstenschutz vorausschauender agieren müssen. Wenn die Steine bereits im Vorfeld die Wellenenergie bremsen, entlastet das unsere Deiche erheblich und spart am Ende Steuergelder. Zweitens schaffen wir einen messbaren Mehrwert für die marine Umwelt. Auf den Steinen entwickelt sich rasch ein stabiler Bewuchs aus Algen und Muscheln, der als wichtige Kinderstube für Fische und Krebse dient. Auf der strömungsabgewandten Seite, also zur Landseite hin, können zudem Seegraswiesen entstehen. Sie filtern das Wasser, bieten Lebensraum und speichern langfristig CO . 2 Dieses Carbon Capture Potential von Zostera, Fucus und Co wird derzeit auch im Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz wissenschaftlich untersucht. Während diese Programme primär auf die reine CO -Speicherung ausgerichtet sind, ver2 binden rekonstruierte Steinriffe den Klimaschutz direkt mit dem aktiven Küsten- und Katastrophenschutz. Um diese Maßnahmen finanziell zu unterlegen, fordern wir die Landesregierung auf, die Errichtung von Steinriffen als förderfähige Maßnahme im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ zu verankern. Ein zentraler Punkt unseres Antrags ist, dass die Wiederherstellung auf Augenhöhe mit den Küstenfischern geplant und umgesetzt werden muss. Im Sinne der Zielvereinbarung Ostseefischerei wollen wir den Fischern, deren Handwerk zunehmend schwieriger wird, ein ergänzendes Tätigkeitsfeld bieten. Das Anlegen von Steinriffen und die Pflege von Seegraswiesen sind dafür hervorragend geeignet. Aber eines muss klar sein: Bei der Planung müssen bestimmte Küstenabschnitte für die traditionelle Stellnetz- und Reusenfischerei von Anfang an mitgedacht werden, damit unsere Küstenfischer auch in Zukunft ihrem Beruf nachgehen können. (Dr. Michael Schunck) Lassen Sie uns den Schutz unserer Küsten mit der Stärkung der marinen Biodiversität verbinden und den Küstenfischern verlässliche Zukunftsperspektiven bieten! Ich bitte Sie im Namen des SSW um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Manfred Uekermann das Wort.

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Manfred Uekermann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist geprägt durch seine ländlichen Räume, seine Inseln, seine Halligen, und es ist das Land der Küsten. Wer für dieses Land Verantwortung trägt, muss beides zusammendenken: den ländlichen Raum als wirtschaftliches und gesellschaftliches Rückgrat unseres Landes und den Küstenschutz als Lebensversicherung für ganze Regionen. Genau dafür stehen wir. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Der ländliche Raum ist für uns keine Kulisse, sondern Kern unseres Landes. Hier arbeiten Landwirtinnen und Landwirte, Handwerkerinnen und Handwerker, Fischerinnen und Fischer, Unternehmerinnen und Unternehmer des Mittelstands. Hier entstehen Arbeitsplätze: im Tourismus, in der Pflege, in vielen kleinen und mittleren Betrieben. Hier leisten Feuerwehren, Vereine und die Kommunalpolitik jeden Tag einen unverzichtbaren Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Wer auf dem Land lebt, hat Anspruch auf eine leistungsfähige Infrastruktur, auf gute Versorgung und auf Sicherheit. Deshalb investieren wir gezielt in unsere ländlichen Räume, in die Entwicklung unserer Dörfer, in Wege, in die Wasserwirtschaft, in moderne und widerstandsfähige Strukturen vor Ort. Wir nutzen die Gemeinschaftsaufgabe, um genau dort anzusetzen, wo sich entscheidet, ob junge Menschen bleiben, Unternehmen investieren und Kommunen auch künftig ihre Aufgabe erfolgreich erfüllen können. Aber, meine Damen und Herren, all das ist nur möglich, wenn wir eines sicherstellen: den Schutz unserer Küsten. Die Ereignisse an der Ostküste im Oktober 2023 haben uns eindrücklich vor Augen geführt, wie verletzlich unsere Küstenregionen sind. Sie haben gezeigt: Küstenschutz ist kein Randthema. Küstenschutz ist Daseinsvorsorge, Küstenschutz ist Sicherheits‑, Wirtschafts- und Tourismuspolitik zugleich. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Sandra Redmann [SPD]) Moderner Küstenschutz bedeutet auch, natürliche Lösungen stärker mitzudenken. Steinriffe in der Ostsee sind dafür ein hervorragendes Beispiel. Sie bieten wertvolle Laich- und Rückzugsräume für Arten wie den Dorsch und unterstützen damit die Stabilität der Fischbestände. Gleichzeitig wirken sie als natürliche Wellenbrecher, reduzieren die Energie einlaufender Wellen und leisten damit einen Beitrag zum Küstenschutz. Darüber hinaus schaffen diese Hartsubstrate Lebensräume für Algen, Muscheln und zahlreiche andere Benthosorganismen. Sie binden Nährstoffe, verbessern die Wasserqualität und fordern eine hohe biologische Vielfalt. Steinriffe zeigen damit, wie ökologische Verantwortung, wirtschaftliche Interessen und Schutzmaßnahmen sinnvoll miteinander verbunden werden. Genau diese Verbindung wollen wir stärken: technische Sicherheit da, wo sie notwendig ist, und natürliche Schutzfunktionen dort, wo sie möglich und sinnvoll sind. Im Jahr 2024 wurden 91 Millionen Euro GAK-Mittel verausgabt sowie zusätzlich 16 Millionen Euro für die Deichertüchtigung in der Ostseeküste und 42 Millionen Euro für den Küstenschutz bereitgestellt. 2025 wurden 94,4 Millionen Euro angemeldet – davon 40,8 Millionen Euro für den Küstenschutz – und 13,6 Millionen Euro für die Behebung der Schäden aus der Ostseesturmflut – insgesamt also 108 Millionen Euro. Auch 2026 setzen wir diesen Kurs fort. Bund und Land stellen insgesamt 99,3 Millionen Euro bereit. Für den Küstenschutz sind erneut 40,8 Millionen Euro vorgesehen. Darüber hinaus stehen 75,1 Millionen Euro aus GAK-Kassenmitteln zur Verfügung, und zwar 25,7 Millionen Euro für den Küstenschutz und 50,6 Millionen Euro als Verpflichtungsermächtigungen für die mehrjährigen Projekte. Das zeigt: Wir sprechen nicht nur über den Schutz unserer Küsten – wir finanzieren ihn auch. (Beifall CDU) Wir handeln vorausschauend, setzen eigene Landesmittel ein und denken über das einzelne Haushaltsjahr hinaus. Jeder Euro, den wir heute in Deiche, Schutzanlagen, Wasserbewirtschaftung, naturnahe Maßnahmen wie Steinriffe investieren, spart (Manfred Uekermann) morgen ein Vielfaches an Schadenskosten, Nothilfen und Wiederaufbau. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Deshalb sagen wir ganz deutlich: Wer im ländlichen Raum glaubwürdig sein will, darf beim Küstenschutz nicht auf Sicht fahren. Man kann nicht bei jeder Sturmflut Betroffenheit zeigen und gleichzeitig notwendige Mittel infrage stellen. Sicherheit braucht Verlässlichkeit. Für uns als Fraktion steht fest: Wir stärken unsere Dörfer und Gemeinden im ländlichen Raum. Wir stehen für konsequente und langfristige Finanzierung von ländlichen Entwicklungen und Küstenschutz. Für uns ist Küstenschutz Daseinsvorsorge und damit eine zentrale Aufgabe unseres Landes. Schleswig-Holstein braucht sichere Deiche, widerstandsfähige Küstenökosysteme und gute Perspektiven für die Menschen in unserem ländlichen Raum. Dafür übernehmen wir Verantwortung – mit klaren politischen Entscheidungen, mit soliden Finanzen und mit einem Leitbild, das Heimat, wirtschaftliche Stärke und Natur nicht gegeneinander ausspielt, sondern zusammenführt. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sandra Redmann [SPD] und Marc Timmer [SPD])

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Silke Backsen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GAK, also die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, bildet den inhaltlichen und auch finanziellen Kern für unsere nationale Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume. Zusammen mit den europäischen Geldern aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik sind diese Bundesmittel für Schleswig-Holstein ein wesentlicher und wirklich unverzichtbarer Teil der Finanzierung des Küstenschutzes, des Hochwasserschutzes, der ländlichen Entwicklung und der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Im Förderbereich 1 – integrierte ländliche Entwicklung – soll zum Beispiel die Förderung der Ortskernentwicklung und der Daseinsvorsorge gestärkt werden. Ebenso wird die Attraktivität der Dörfer und Städte im ländlichen Raum dadurch erhalten und soll mit diesen Mitteln weiterentwickelt werden. Viele ländliche Regionen bei uns hier im Land stehen vor großen und zum Teil enormen Herausforderungen – beispielsweise ist dort ein enormer Gebäudeleerstand zu verzeichnen. Auch die Tragfähigkeit der Infrastruktur stellt in vielen Bereichen im ländlichen Raum ein Problem dar. Im Bereich der Daseinsvorsorge werden aus GAKMitteln unter anderem Mehrfunktionenhäuser wie MarktTreffs gefördert, aber auch multifunktionale Bildungshäuser. Bundesweit modellhaft ist aktuell ein gemeinsames Projekt mit dem Kreis Steinburg zur nachhaltigen Nutzung vorhandener dörflicher Bausubstanz. Im Förderbereich 8 – mein Kollege hat es gerade gesagt – findet sich der große Bereich des Küstenschutzes. Und wirklich: Gerade hier in SchleswigHolstein – wir als Land zwischen diesen beiden Meeren – war, ist und bleibt der Küstenschutz eine der zentralsten Aufgaben – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) erst recht unter der Berücksichtigung der Klimakrise und unter Betrachtung eines steigenden Meeresspiegels. Das sind neben den jährlichen Vorlandarbeiten unter anderem investitionsstarke Maßnahmen wie Sandvorspülungen, Deich- oder Deckwerksverstärkungen. Dies betrifft natürlich häufig die Westküste, sprich: die Inseln und Halligen, Eiderstedt oder Dithmarschen, aber auch die Verbesserung des Hochwasserschutzes der Kommunen an der Ostsee, auf die ein besonderer Fokus gelegt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein ist auf eine konstante Unterstützung des Bundes angewiesen. Die Ankündigung des Bundesministers im Frühjahr, bei der GAK um 150 Millionen Euro zu kürzen, hat für berechtigte Aufregung gesorgt. Auch wenn diese Ankündigung nach kurzer Zeit demontiert wurde, blieb ein Gefühl der Verunsicherung zurück. Wenn die Höhe der Mittel gleich bleibt, aber daraus neue Aufgaben zusätzlich finanziert werden sollen, dann ist dies aus meiner Sicht schwierig. (Unruhe) Damit komme ich zum Antrag des SSW, zur Rekonstruktion von Steinriffen. Steinriffe sind wertvolle Lebensräume der Ostsee – wir haben es gerade bereits gehört. Sie bieten Halt für Großalgen, sind Rückzugsräume für Kleintiere, aber auch Kinderstuben für Fische. Sie sind jetzt schon gesetzlich geschützte Biotope und Teil des europäischen Le- (Silke Backsen) bensraumtyps Riffe. Wer Steinriffe wiederherstellt, stärkt die Biodiversität, die Fischbestände und den natürlichen Klimaschutz. Dabei geht es ebenfalls um die Reparatur historischer Schäden – auch das hörten wir bereits –, denn durch die Steinfischerei wurden im 19. und 20. Jahrhundert große Mengen an Steinen aus der Ostsee entnommen. Damit gingen viele Hartstrukturen verloren, die für viele Arten entscheidend waren und sind. Diese Eingriffe wirken bis heute noch nach. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Wiederherstellung von Riffen im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 schon benannt ist. (Vereinzelter Beifall CDU) Klar ist aber auch, dass das sorgfältig geplant werden muss. Die Belange der Fischerei müssen hier angemessen berücksichtigt werden, denn sie sind entnommen worden, damit die Fischer keine Steine, sondern Fische fischen können. Dort, wo Fragen des Küstenschutzes berührt sind, hat der Küstenschutz Vorrang. Gerade deshalb ist die Finanzierungsfrage wichtig. Steinriffe können ökologisch und in bestimmten Fällen dämpfende Wirkungen auf die Wellenenergie haben. Aber: Als klassische Küstenschutzmaßnahmen werden sie nicht ohne Weiteres über die GAK förderfähig sein. Das ist zumindest unsere Haltung dazu, denn die GAK ist auf den Schutz der Küsten und des Hinterlandes vor Überflutung, Landverlusten und Sturmfluten ausgerichtet, also auf konkrete Küstenschutzbauwerke und nachweisbare Küstenschutzwirkungen – und das soll sie aus unserer Sicht auch bleiben. Die ökologische Wiederherstellung eines Riffs ist demgegenüber in erster Linie eine Naturschutz- und Meeresschutzmaßnahme. Darum ist es richtig und wichtig, alternative Finanzierungswege zu suchen und zu prüfen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Ostsee nicht nur verwalten, sondern ihre natürlichen Lebensräume Schritt für Schritt wiederherstellen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Heiner Rickers [CDU])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich nun das Wort der Abgeordneten Sandra Redmann.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn feststellen: Wir möchten den Bericht sowie beide Anträge zu den Steinriffen zur weiteren Beratung in den Ausschuss überweisen. Denn der Bericht enthält wichtige Informationen, wirft aber mindestens ebenso viele Fragen auf wie er beantwortet, und die sind bisher noch gar nicht besprochen worden. (Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Eines macht er allerdings unmissverständlich klar: Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist für Schleswig-Holstein von herausragender Bedeutung. Ohne diese Mittel wären zahlreiche Projekte in unserem Land schlicht nicht realisierbar. Das – da schließe ich mich Herrn Uekermann an – besorgt mich ein wenig. (Vereinzelter Beifall und Zurufe CDU – Zuruf Christian Dirschauer [SSW] Den ersten Redeteil hätte ich aber tatsächlich komplett unterstützen können. (Beifall SPD – Zuruf CDU: Jetzt ist deine Karriere vorbei! – Heiterkeit) Das gilt für den Küstenschutz ebenso wie für die Entwicklung des ländlichen Raums. Mein Dank gilt den Mitarbeitenden, die diesen Bericht erstellt haben. (Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt CDU) Lassen Sie mich einige Punkte daraus herausgreifen. Die Landesregierung stellt den Küstenschutz in den Mittelpunkt. Das ist grundsätzlich richtig. Küstenschutz ist eben keine freiwillige Leistung, sondern elementare Daseinsvorsorge, und zwar gerade angesichts des steigenden Meeresspiegels. (Beifall SPD, FDP und vereinzelt CDU) Das ist auch das, was mein Kollege Thomas Hölck in jedem zweiten Umwelt- und Agrarausschuss immer wieder zu Recht betont. Alarmierend ist die Dimension der Herausforderung. Allein für die Verstärkung der Landesschutzdeiche nennt der Bericht einen Bedarf von rund 350 Millionen Euro. Selbst diese Summe bildet aber nur einen Teil der Realität ab; weitere klimabedingte Anpassungsmaßnahmen sind darin noch gar nicht enthalten. Die Landesregierung beschreibt die Probleme sehr treffend. Bei der Frage, wie diese Herausforderung langfristig bewältigt werden soll, herrscht jedoch Ebbe. (Sandra Redmann) Das gilt auch für die dafür wichtige Klimaanpassungsstrategie des Landes. Seit Monaten lesen wir in Pressemitteilungen und Zeitungsartikeln über sie, ohne dass Parlament oder Öffentlichkeit bisher ein einziges offizielles Papier gesehen haben. Dabei ist sie genau hierfür wichtig. Man gewinnt langsam den Eindruck, dass über diese Strategie häufiger gesprochen, als an ihrer Umsetzung gearbeitet wird. Bereits vor einem Jahr haben wir Ihnen einen Vorschlag vorgelegt, der seitdem im Ausschuss liegt. Im Ausschuss sollten wir auch die Frage klären, warum Schleswig-Holstein beim Küstenschutz offenbar nicht alle verfügbaren Bundesmittel ausgeschöpft hat. Lag es an fehlenden Landesmitteln? Lag es an personellen Engpässen? Oder wurden schlicht andere Prioritäten gesetzt? Dazu erwarten wir Antworten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur der Küstenschutz, sondern auch der ländliche Raum profitiert erheblich von den Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe. Viele kommunale Vorhaben, die das Leben vor Ort konkret verbessern, könnten wir ohne diese Förderung nicht umsetzen. Neben den Zahlen geförderter Projekte brauchen wir aber auch zwingend Aussagen über ihre Wirkung, die regionale Wertschöpfung, die Sicherung von Arbeitsplätzen und wie das alles zur Lebensqualität in den Regionen beiträgt. Diskussionsbedarf besteht auch bei der künftigen Ausrichtung der GAP-Mittel für den ländlichen Raum. Die Beratungen im Bundesrat haben zuletzt den Eindruck entstehen lassen, dass die Landesregierung hier nicht einheitlich auftritt. Im November war diese Landesregierung noch für eine Förderung des ländlichen Raums in Zuständigkeit der Länder. Vor sechs Wochen hat man sich dann im Bundesrat zu dieser Frage enthalten. Huch, schon wieder uneinig? Und wer eigentlich? Auch diese Fragen gehören in den Ausschuss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch bei dem im Bericht benannten Waldumbau stehen wir vor gewaltigen Aufgaben. Das sind Aufforstung, Neuwaldbildung, eine bodenschonende Bewirtschaftung, um einige Punkte zu nennen. Dieses klimaangepasste Waldmanagement kostet Geld, Zeit und vor allem politischen Gestaltungswillen. Davon ist in dem Bericht nicht sehr viel zu lesen. Eigentlich könnte Schleswig-Holstein aber auf eine Grundlage zurückgreifen, denn das Landwirtschaftsministerium hat über Monate hinweg gemeinsam mit zahlreichen Akteuren eine Waldstrategie erarbeitet. Doch auch hier scheint sich ein bekanntes Muster zu wiederholen: viel Arbeit und viel Show bei der Erarbeitung und viel Geduld beim Warten auf die Veröffentlichung. Wenn die abschließende Kabinettsbefassung länger dauert als die gesamte Erarbeitung einer öffentlichen Strategie, dann darf man zumindest die Frage stellen, wo eigentlich das Problem liegt. Auch darüber sollten wir im Ausschuss sprechen. Für die Steinriffe reicht meine Zeit leider nicht mehr. Dazu kann ich mich aber den vorherigen Worten anschließen. Wir finden den Antrag des SSW gut und wichtig. (Beifall SPD, FDP und SSW) Wir würden auch zustimmen. Im Antrag der Regierungskoalition finden sich allerdings ebenfalls konstruktive Vorschläge – ANK, das Programm ist benannt worden –, die wir unterstützen könnten. Vielleicht würde es uns im Ausschuss gelingen, etwas Gemeinsames auf den Weg zu bringen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, SSW und Dr. Heiner Garg [FDP])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun der Abgeordneten Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Folgen der Ostseesturmflut 2023 haben uns einmal mehr deutlich vor Augen geführt, dass der Küstenschutz keine abstrakte Zukunftsaufgabe, sondern eine konkrete Herausforderung für uns in Schleswig-Holstein darstellt. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Als Küstenland tragen wir Verantwortung für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie für die Infrastruktur und Wirtschaft. Die jüngste Warnung der Versicherungswirtschaft macht die Dringlichkeit deutlich. Wenn Sturmfluten flächendeckend kaum privat versicherbar sind, ist Prävention umso mehr eine staatliche Kernaufgabe. Hier dürfen wir keine Amnesie dulden und müssen Küstenorte, Infrastruktur und Menschen selbstverständlich besser schützen. Wenn wir heute über die mögliche Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee, über den aktuel- (Anne Riecke) len GAK-Bericht und dabei auch zwingend über das Stichwort Wiederherstellung sprechen, reden wir nicht nur über Naturschutzförderung, sondern wir müssen auch über die Rahmenbedingungen für die Förderfähigkeit, Kofinanzierung, Landwirtschaft und Fischerei sowie über eine praktikable Umsetzung sprechen. Ich möchte ausdrücklich sagen: Der SSW-Antrag setzt einen richtigen Impuls. (Beifall FDP und SSW) Historische Steinriffe können, wenn die Annahmen tragen, Wellenenergie reduzieren, Küsten stabilisieren und einen ökologischen Mehrwert schaffen. Außerdem können sie Lebensräume für Fische und andere Meeresorganismen schaffen und damit auch für die Fischerei von Bedeutung sein. Diesen Ansatz mit Mehrfachnutzung sollten wir ernsthaft prüfen. Hinzu kommt, dass die EU-Wiederherstellungsverordnung den Bund und die Länder ohnehin in Zugzwang bringt, die Wiederherstellung und konkrete Maßnahmen, Fördertatbestände und Finanzierungswege zu übersetzen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, wie ein naturbasierter Küstenschutz an der Ostsee ein Baustein einer klugen Wiederherstellungs- und Küstenschutzstrategie sein kann. Gleichzeitig müssen wir genau hinschauen, welches Instrument dafür geeignet ist. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist kein beliebiger Fördertopf. Wenn wir die GAK-Berichte der letzten Jahre vergleichen, wird ein Muster sichtbar. Die GAK ist ein starkes Instrument. In der Umsetzung stößt sie aber leider immer wieder an ihre Grenzen. 2022 und 2023 mussten Bundesmittel zurückgegeben werden, weil Förderkulissen zu eng waren, Zweckbindungen nicht passten oder Maßnahmen kaum nachgefragt wurden. Zudem zeigt der aktuelle Bericht, dass SchleswigHolstein den rechnerisch möglichen Bundesmittelrahmen 2025 nicht vollständig ausgeschöpft hat. Zwischen 72,5 Millionen Euro möglichem Bundesmittelanteil und 60,7 Millionen Euro reguläre Anmeldung klafft eine Lücke von 11,8 Millionen Euro. Der Befund ist klar: Gute Absichten allein reichen halt eben nicht aus. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD – Zuruf: So ist das!) Neue Maßnahmen müssen effektiv, finanziell tragfähig, mehrjährig planbar sein und vor allem Akzeptanz finden. Genau das gilt auch für rekonstruierte Steinriffe. Wir sehen hier die Chance innovativer Ansätze. Naturnahe Küstenschutzmaßnahmen können eine Ergänzung zu technischen Schutzbauwerken sein. Entscheidend ist aber, dass wir hierfür belastbare Daten als notwendig erachten. Denkbar wären zunächst Modell- oder Pilotprojekte an geeigneten Standorten – wissenschaftlich begleitet und mit einer klaren Auswertung der Effekte für Küstenschutz, Biodiversität und Fischerei. Das gilt auch für einen wichtigen Begriff in dieser Debatte, nämlich die Wiederherstellung. Denn die EU-Wiederherstellungsverordnung setzt Ziele, aber sie beantwortet nicht automatisch, wie diese Ziele praxistauglich finanziert und mit den Landnutzenden vor Ort umgesetzt werden. Wiederherstellung darf nicht zum Synonym für Flächenentnutzung, Bürokratie oder neue Nutzungseinschränkungen werden. Wir brauchen Anreize statt Misstrauen und regionale Lösungen statt statischer Schablonen. Deshalb lautet unsere offene Haltung: Offenheit für Innovationen ja. Wissenschaftliche Prüfungen ganz unbedingt. Neue Fördertatbestände ohne belastbare Grundlage nein. Lassen Sie uns die Idee der Steinriffe sachlich und ernsthaft im Umwelt- und Agrarausschuss prüfen, um die Potenziale zu bewerten und gegebenenfalls Pilotprojekte zu initiieren. Dort können wir aus einem richtigen Impuls ein tragfähiges Konzept für Küstenschutz, Natur, Landwirtschaft und Fischerei machen. Zugleich müssen wir bewährte Maßstäbe des Küstenschutzes auch hier konsequent vorantreiben. – Vielen Dank. Beifall FDP, SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Bevor wir die Rednerliste fortsetzen, lassen Sie uns gemeinsam Schülerinnen und Schüler des Johannneum zu Lübeck bei uns im Hohen Hause begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall) Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Goldschmidt das Wort Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist für SchleswigHolstein als ländlich geprägtes Land mit über 1.000 Kilometern Küstenlinie von vitaler Bedeutung. Sie (Minister Tobias Goldschmidt) ist Ausdruck des Zusammenhalts von Bund und Ländern. Im GAK-Rahmenplan haben wir insgesamt 94 Millionen Euro im Jahr 2025 angemeldet. 43 Prozent davon sind Mittel, die für den Küstenschutz reserviert waren. Das ist eine Investition in die Sicherheit der Menschen hinter den Deichen. Das ist eine gute Investition. Im Übrigen sind 100 Prozent dieser Mittel abgeflossen. Dafür sollten wir uns bei den Kolleginnen und Kollegen im Küstenschutz bedanken. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Über ein Viertel der zur Verfügung stehenden Mittel floss in die integrierte ländliche Entwicklung. Auch das ist eine gute Investition in den ländlichen Raum, in einen lebendigen ländlichen Raum. Beispielsweise sind Mittel in die Dorfentwicklung geflossen. 15 Prozent der Mittel flossen in die nachhaltige Landbewirtschaftung, hier vor allen Dingen in den investiven Naturschutz und in den Vertragsnaturschutz: ein wirkliches Erfolgsmodell im Naturschutz, gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten in die Natur zu investieren und Gutes voranzubringen. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Leider sind diese Mittel aber nicht für den Meeresnaturschutz vorgesehen. Dafür wären sie nur allzu gut zu gebrauchen, beispielsweise für die Wiederherstellung von Steinriffen. Das ist übrigens ein Beispiel, an dem man sehen kann, dass der Naturschutz manchmal auch einfach zu spät gekommen ist und dass Menschen etwas Gutes beabsichtigt, aber nicht die Folgen des Handelns berücksichtigt haben. Seit 1800 wurden küstennah mit flachbödigen Holzbooten einzelne Steine aus den Küstengewässern geholt. Das wurde verboten, als die Steine nicht mehr da waren. Dann wurden ab etwa 1930 mit Motorbooten aus tiefer gelegenen Meeresbereichen etwa 3 Millionen Tonnen Steine aus dem Meer genommen zugunsten der Fischerei, aber auch zugunsten des Küstenschutzes; denn da wurden ja die Steine genutzt. Dabei sind mehrere Quadratkilometer wertvollster Lebensräume verloren gegangen. Das Verbot 1976 kam wieder zu spät; denn schon 1974 hörte die Steinfischerei auf, weil keine Steine mehr in der Ostsee waren, die man hätte fischen können. Heute wissen wir, dass damit Lebensgrundlage verloren gegangen ist für Algen, Muscheln, Schwämme, Seesterne, eine Kinderstube für Fische, die wir heute in der Ostsee leider nur noch viel zu selten haben. Das sind übrigens Potenziale, die wir heute dringend als Senkenfunktion für den natürlichen Klimaschutz brauchen. Wir wissen heute, wo die Riffe waren. Wir wissen, dass die Wiederherstellung möglich ist. Das macht Hoffnung und Mut. Wir wissen aber auch, dass die Wiederherstellung dieser Riffe sehr teuer ist, aufwendig ist und lange dauern wird. Es stehen Mittel dafür zur Verfügung. Aus dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz zum Beispiel stehen Ausgleichsmittel zur Verfügung. Wir werden auch in Zukunft Landesmittel für diese Wiederherstellungsmaßnahmen im Meer benötigen. Wir wissen übrigens, dass wir verpflichtet sind, diese Wiederherstellungsmaßnahmen umzusetzen. Aus der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie kommen solche Verpflichtungen. Es kommt ein Bekenntnis aus dem Aktionsplan Ostseeschutz 2030. Auch die Wiederherstellungsverordnung verpflichtet uns dazu, diese wertvollen Lebensräume wiederherzustellen, und das ist richtig so. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Gut ist, dass wir wissen, dass es möglich ist und dass in Schleswig-Holstein Akteure schon ganz konkret daran arbeiten, Steinriffe wiederherzustellen, beispielsweise als Ausgleichsmaßnahme für die Fehmarnbeltquerung. Für die Arbeiten, die da stattgefunden haben, wird daran gearbeitet, Riffe wiederherzustellen. Auch für den Ausbau des NordOstsee-Kanals arbeitet ein Konsortium aus CAU, FTZ Büsum, Ostsee-Infozentrum Eckernförde und Deutscher Umwelthilfe daran, Ausgleichsmaßnahmen für diesen Eingriff in den Nord-Ostsee-Kanal in Form der Wiederherstellung von natürlichen Steinriffen umzusetzen. Es ist richtig gut, dass wir so viele haben, die anpacken wollen, dass wir ein Team haben, das die Ostsee wieder auf Kurs bringen möchte. Die Wiederherstellung von Steinriffen gehört ganz bestimmt dazu. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und dass das hier heute Thema sein durfte. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Birte Glißmann CDU

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Überweisung in den Umwelt- und Agrarausschuss beantragt worden ist.

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Jette Waldinger-Thiering

Somit ist beantragt worden, den Bericht in den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf: 14 Punkte für eine soziale Stadtentwicklung: Mehr Zusammenhalt, weniger Spaltung Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 20/4219 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Fraktionsführerin Serpil Midyatli von der SPD.

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Serpil Midyatli SPD

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal hat man ein bisschen Sorge, wenn ein Antrag von der Tagesordnung abgesetzt wird, weil die Tagesordnung so voll ist, ob der Antrag später noch aktuell ist und ob die einzelnen Punkte noch stimmen. Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen. Zunächst einmal bin ich froh, dass die Emotionalität aus der Debatte gewichen ist. Als wir über Städte und Quartiere reden wollten, gab es eine ominöse Aussage zum Stadtbild. Insofern ist es gut, dass heute weniger Emotionen in der Debatte sind. Darüber hinaus gibt es Erkenntnisse, die in der Zeit hinzukommen, bis die Debatte dann tatsächlich geführt wird. Genau das ist geschehen. Wir möchten uns gerne mit Ihnen gemeinsam vorstellen, wie wir in Zukunft miteinander leben wollen. Vor allem: Wie wollen wir wohnen? Wie kann Mobilität aussehen? Wie können Arbeit und Freizeit effizienter und nachhaltiger miteinander verbunden werden? Wie kann die Gesellschaft dabei gestärkt werden? Welche Unterstützung ist notwendig, damit diese dann auch genau da ankommt? Vor allem: Wie kann man Räume flexibler nutzen? Wie kann man Räume attraktiv nutzen? All das sind sehr wichtige Zukunftsfragen. Nicht nur ich, nicht nur die SPD-Fraktion beschäftigt sich damit. Soeben ist die Studie „Wohnwelten Schleswig-Holstein 2042“ herausgegeben worden. Darin hat die Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein ihre Vorschläge veröffentlicht. Es geht wirklich darum, wie es im Alltag aussieht: Wie bekommen wir ein gutes Zusammenleben hin? Wie kommt man von A nach B? Bekommen Kinder eine gute Bildungsperspektive, gute Bildungsangebote? Wie sieht es mit den Älteren aus? Wie selbstbestimmt können sie im Alter überhaupt leben, und vor allem: Wie sieht es mit dem Miteinander aus? Da geht es natürlich auch darum, ob Integration überhaupt gelingen kann. (Serpil Midyatli) Es sind also viele Themen, die von uns im Grunde genommen immer ein bisschen separat diskutiert werden, auch dahin gehend, in welchen Ausschuss das eigentlich hineinpasst. Aber hier geht es darum, in die Städte und vor allem in die Quartiere zu schauen, weil Mobilität, Wohnen, Bildung, die Frage, wie betreue ich meine Kinder und Arbeit, alle Menschen betrifft. Vielleicht müssen wir da an unseren Lösungsansätzen arbeiten. Vor allem die großen Veränderungen dieser Zeit – Energiewende, Digitalisierung, demografischer Wandel – müssen wir noch einmal aus einer ganz anderen Perspektive miteinander diskutieren. (Beifall SPD und SSW) All diese Fragen entscheiden sich konkret vor Ort in unseren Städten und Gemeinden. Ja, es ist sehr komplex, aber ich würde sehr gern gemeinsam – da meine ich wirklich alle gemeinsam – darüber offen diskutieren und nicht vorgefertigt. Deswegen sind diese 14 Punkte von uns auch nur Vorschläge. Wahrscheinlich kommen bei uns ganz andere Themen an als bei den anderen Fraktionen, weil man in erster Linie für bestimmte Gruppen Ansprechpartner ist. Deswegen sind es wirklich nur Vorschläge, die nicht erschöpfend sind und eine wichtige Debatte für uns anregen sollen. Gerade in den Städten leben die Menschen eher in einem engeren Raum miteinander zusammen. Dort, wo viele Menschen zusammenkommen, entstehen Spannungen. Wie schafft man es, die Vielfalt, die da ist, in Einklang zu bringen und Menschen Unterstützungsangebote zu machen, um gegen Armut, Bildungsungleichheit, Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Verwahrlosung, fehlende soziale Infrastruktur, mangelnde Prävention und fehlende Teilhabe vorzugehen? Als ich Kommunalpolitik gemacht habe, habe ich gesagt: Die Angebote müssen immer zu den Menschen kommen. Heute haben wir die Situation, dass die Menschen nicht mehr aus ihren Quartieren herauskommen, weil die ganzen Unterstützungsangebote dort sind. Das hat nicht mehr viel mit Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe zu tun, wenn man aus seinem Quartier nicht mehr herauskommt, weil von der Schuldnerberatung bis zur Erziehungsberatung alles in dem eigenen Quartier vorhanden ist. Das heißt, man ist in der Stadt nicht mehr mobil. Wir haben es eigentlich gut gemeint: Aber ist es wirklich so gut, wenn man nicht mehr aus seinem Quartier herauskommt? – Ich weiß es nicht. Wie gesagt, ich habe noch keine Antwort darauf, sondern möchte das miteinander und vor allem nicht isoliert diskutieren. Wir können nicht nur über Sicherheit reden, sondern wir müssen auch über die soziale Sicherheit miteinander sprechen. Das sind sozusagen alles zentrale Orte, gerade auch in unseren Innenstädten. Wenn ich sehe – da schaue ich sehr stark nach Skandinavien –, dass es insbesondere in Dänemark bei staatlichen Gebäuden und Institutionen nicht heißt, von 9 bis 15 Uhr und danach ist alles zu, dann frage ich mich, wie man es schafft, diese wirklich in Kombination zu nutzen. Ich habe viele Vereine, die auf der einen Seite sagen: „Wir brauchen einen Raum“, aber auf der anderen Seite heißt es: „Nein, das geht nicht, es ist schon alles belegt“. Wir denken nur an die Vereinsräume, die wir haben, aber wir denken nicht daran, die vielen anderen Räume tatsächlich zu füllen. Ich glaube, das könnte auch dabei helfen, unser Klima zu schützen – ich sehe schon, meine Zeit rennt ein bisschen davon –, aber es geht natürlich auch um Wohnraum, Pflege und Gesundheitsangebote. Ich hätte ein großes Interesse daran. Vielleicht ist das auch ein versöhnlicher Abschluss des heutigen Tages, dass wir sagen: Es gibt spannende Themen, die wir gemeinsam bewegen können. Ich würde gern mit den Quartieren und den Städten anfangen und mit Ihnen gemeinsam dazu in die Diskussion gehen. Lassen Sie uns das gern im Ausschuss weiter vertiefen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion hat nun der Abgeordnete Michel Deckmann das Wort.

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Michel Deckmann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, unsere Gesellschaft steht unter Druck: von innen und außen. Ein Teil des Gesamtproblems ist eine übertriebene Polarisierung in unseren Debatten, in unseren Diskursräumen. Fehlendes Wirtschaftswachstum, enorme Defizite in den öffentlichen Haushalten und ein erkennbar vorhandener Reformbedarf tun ihr weiteres. Wir alle haben den Auftrag, diesen Druck, der auf der Gesellschaft lastet, in konstruktive Kraft umzumünzen. Richtig finde ich deswegen auch, dass das Thema Wohnen im vorliegenden Antrag ganz nach vorn gestellt und als eines der zentralen Säulen unserer (Michel Deckmann) Gesellschaft adressiert wird. Wir machen beim Thema Wohnen schon jede Menge: Wir kurbeln den Wohnungsbau mit knapp 2 Milliarden Euro an, die wir seit mehreren Jahren in den sozialen Wohnungsbau investieren: über 400 Millionen Euro pro Jahr. Wir unterstützen gerade die besonderen Bedarfsgruppen in unserer Gesellschaft: von Gewalt betroffene Frauen, Obdachlose und viele weitere. So wollen wir zum Beispiel in den kommenden Jahren noch über 200 weitere Frauenhausplätze schaffen, was ein großer und wichtiger Schritt in der Sache ist. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Mit dem Förderprogramm „Neue Perspektive Wohnen“ gehen wir ganz bewusst in die Entwicklung städtischer Quartiere, um dort von Anfang an Fehlentwicklungen zu begegnen. Auch den ländlichen Raum haben wir in dieser Wahlperiode adressiert, unter anderem mit der Fortentwicklung des wohnbaulichen Entwicklungsrahmens. Ein Gesetzentwurf zur Landesbauordnung, den wir ebenfalls in der Plenardebatte beraten werden, soll diese Punkte noch abrunden. Auch außerhalb der Wohnungspolitik haben wir in den vergangenen Jahren Akzente gesetzt. Es ist uns wichtig, dass wir einen Raum schaffen, in dem sich die Menschen sicher fühlen können. Deswegen haben wir diverse neue Stellen bei der Polizei geschaffen, eine zweite Einsatzhundertschaft auf den Weg gebracht und die Kompetenzen unserer Landespolizei ausgeweitet. Auch bei den Schulen haben wir mit dem Ausbau des PerspektivSchul-Programms, der Förderung für den Ganztagsausbau und der Entwicklung von PerspektivKitas angesetzt. Fassen wir einmal grob zusammen: Auch in tatsächlich schwierigen haushalterischen Lagen bringen wir einiges für die Stadt und den ländlichen Raum auf den Weg. Ich glaube, genau das ist wichtig, geehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir gehen die Herausforderung an. Wir müssen aber auch die gegebenen Rahmenbedingungen als Realitäten anerkennen. Jetzt beziehe ich mich einmal ganz konkret auf das Papier der SPD. Zum Ersten: Ich erkenne den Ansatz als ehrenwert an. Ich sehe darin keine falsche Intention. Allerdings scheitert er dann doch an einigen Gegebenheiten. Zum einen ist das Mittel der Wahl bei der SPD entweder mehr Geld oder mehr Regulierung. Ich glaube, das ist nicht der richtige Ansatz, (Zuruf SPD: Sondern?) um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken, geehrte Kolleginnen und Kollegen. Zum Zweiten: Wenn man die Realitäten anerkennt und auch mehr Geld will, muss man sich die Haushaltslage ansehen. Allein die erkennbaren haushalterischen Auswirkungen liegen mindestens im unteren zweistelligen Milliardenbereich. Geehrte Kolleginnen und Kollegen, das können wir so, ehrlicherweise, nicht beschließen, das können wir so nicht mittragen. Deswegen werden wir den vorliegenden Antrag heute ablehnen. (Beate Raudies [SPD]: Wo steht denn was von Milliarden in unserem Antrag? – Serpil

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Serpil Midyatli SPD

Beim Schulbau!) – Beim Schulbau, bei der Städtebauförderung, also da sind enorme Investitionsbedarfe, die adressiert werden, geehrte Kollegin Raudies. (Beate Raudies [SPD]: Sie müssen sie doch nicht leugnen! Sie haben eben gesagt, Sie wollen die Realität anerkennen!) Kommen wir zu meinem Abschluss der heutigen Debatte und zwei wichtigen Aussagen: Zusammenhalt lässt sich in der Gesellschaft nicht „herbeiregulieren“ und auch nicht mit Geld erkaufen. Vielmehr ist gegenseitiges Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land vonnöten, sodass diese auch wieder lernen, den staatlichen Institutionen zu vertrauen.

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Jette Waldinger-Thiering

Herr Abgeordneter, würden Sie – –

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Michel Deckmann CDU

Zum Dritten. Ein verpflichtendes Gesellschaftsjahr hilft, gesellschaftliche Gräben zu überwinden. Deswegen wäre es schön, wenn wir das jetzt bald einführen. – Vielen herzlichen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Sie wollten keine Zwischenfrage zulassen? – Okay. Ich erteile nun der Abgeordneten Bina Braun für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort. (Beate Raudies [SPD]: Ihr redet doch nur über das Stadtbild!)

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Bina Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Man merkt, wir befinden uns inzwischen wohl schon im Wahlkampf; denn das, was uns die SPD hier vorgelegt hat, ist weniger ein parlamentarischer Antrag als vielmehr ein kommunales Kurzwahlprogramm. (Zurufe SPD: Oh!) Denn eigentlich – so steht es zumindest in der Einleitung des Antrags – soll es um Innenstädte gehen. (Beate Raudies [SPD]: Ja, und?) Aber im Folgenden werden munter alle möglichen politischen Themen genannt, die mal mehr und mal weniger mit Stadtentwicklung zu tun haben. So beziehen Sie sich unter anderem auf Sicherheitskräfte in der Bahn, auf häusliche Gewalt, die eben nicht nur in Innenstädten stattfindet, oder auf gute Bildungschancen, die ganz sicher mehr für die 80 Prozent der Bevölkerung in Schleswig-Holstein relevant sind, die im ländlichen Raum leben. Lassen Sie mich gleich sagen: Inhaltlich kann ich vielen Ihrer Punkte durchaus zustimmen: mehr bezahlbarer Wohnraum, starke Kommunen, gute soziale Infrastruktur, darüber müssen wir nicht streiten. Das Problem dieses Antrags ist aber ein anderes: Er ist an vielen Stellen an die falsche Adresse gerichtet. Denn vieles von dem, was Sie fordern, liegt gar nicht in der Zuständigkeit des Landes, sondern der Kommunen. Das Land kann nicht die Aufgaben der Kommunen übernehmen. Eine Stadtentwicklung, die Angsträume und Problembereiche vermeidet, ist absolut wünschenswert, aber letztlich die Aufgabe der Städte und Gemeinden. Das kommunale Vorkaufsrecht gibt es bereits. Durch das Wohnraumschutzgesetz, das wir in dieser Legislatur eingeführt haben, können Kommunen auch jetzt schon Zweckentfremdungssatzungen erlassen. Wenn es um den Umgang mit Schrottimmobilien geht, haben Kommunen heute ebenfalls schon Instrumente an der Hand. Viele Ihrer Forderungen richten sich nicht an das Land, sondern an Rathäuser und Gemeindevertretungen. Andere wiederum richten sich an die Bundesebene, zum Beispiel beim Gewerbemietrecht. Auch da sind wir auf Landesebene nicht zuständig. Aber schauen wir uns nun einige Themen an, bei denen das Land zuständig ist. Da stellen wir fest: An vielen Punkten, die Sie in Ihrem Antrag fordern, sind wir längst dran oder haben bereits geliefert. (Beate Raudies [SPD]: Ha!) So fördert das Land den sozialen Wohnungsbau in diesem und auch in dem nächsten Jahr unter großen finanziellen Anstrengungen wieder mit 400 Millionen Euro. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Für mehr Sicherheit wurden mehr Stellen bei der Polizei geschaffen und in Infrastruktur und Technik investiert. 2025 wurden die Mittel im FAG um 2,4 Millionen Euro für die Schaffung neuer Frauenhausplätze aufgestockt und dadurch die Kapazitäten in den vergangenen Jahren deutlich ausgeweitet. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Frau Abgeordnete, würden Sie eine Zwischenfrage von der Frau Abgeordneten Beate Raudies zulassen?

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Bina Braun GRÜNE

Heute nicht. – Das Land fördert das Projekt Frauen_Wohnen, bei dem Frauen, die von Gewalt betroffen sind, unter anderem bei der Wohnungssuche unterstützt werden. Wenn es um die Versorgung der Menschen mit Strom aus erneuerbarer Energie geht, so ist Schleswig-Holstein längst Vorreiter in Deutschland, und wir machen so weiter. Die Sanierung und Modernisierung von Schulen ist ein weiterer Punkt, gegen den niemand ernsthaft etwas haben kann. Das Land unterstützt die Kommunen und fördert Investitionen in den Ganztag mit bis zu 85 Prozent der Kosten und beteiligt sich mit 75 Prozent auch an den Betriebskosten. Sie fordern flächendeckend Eingangsuntersuchungen für Viereinhalbjährige. Da fehlt mir der Bezug zu den Innenstädten. Doch an dem Programm Entwicklungsfokus Viereinhalb, kurz EVi, arbeiten wir bereits. Nach der laufenden Pilotphase soll das Verfahren ab dem Schuljahr 2028/29 landesweit eingeführt werden, damit alle Kinder in Schleswig-Holstein bestmöglich auf den Schulstart vorbereitet sind. (Bina Braun) (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Bei anderen Punkten wie der Erhöhung der Städtebauförderung kann ich nur sagen, dass ich mir das auch wünschen würde. Es ist nur leider derzeit finanziell nicht darstellbar. Fazit. Es ist viel Schönes dabei, aber letzten Endes wird der falsche Baum angebellt. Deshalb können wir diesem Antrag in dieser Form leider nicht zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Dr. Heiner Garg [FDP]: Ich sage jetzt nicht, was mein Hund mit Bäumen macht!)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz das Wort.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Midyatli, ich erkenne den Wunsch, hier über Stadtentwicklung und soziale Stadtentwicklung zu diskutieren, aber ich muss zugeben, dass ich mit der Kollegin Braun selten so einig war wie eben. (Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Seien Sie mir nicht böse: Das Ganze sieht ein bisschen so aus, als ob man die KI gefragt hätte, welche sozialdemokratischen Vorstellungen und Fragen man unter einer gemeinsamen Überschrift subsumieren kann, um alles darunter zu packen, das ehrlich gesagt wenig miteinander zu tun hat. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Serpil Midyatli [SPD]: KI war das definitiv nicht!) Das macht diesen Antrag schwierig, obwohl ich, wie gesagt, die Intention gern anerkenne, aber das ist dann ein Sammelsurium. Das merkt man an einzelnen Aufzählungen. Wenn es um Sicherheit geht, heißt es hintereinander: Wir brauchen den öffentlichen Gesundheitsdienst mit stationären Angeboten, Antidiskriminierungsprogramme, Programme gegen rassistische Gewalt und ausreichend Beleuchtung. Sie merken schon, da klafft irgendwie etwas auseinander. Sie schreiben schöne Sätze auf, die zum Beispiel lauten: „Essen auf Rädern ist eine gute Sache, aber auf Rädern zum Essen ist noch viel besser.“ Was soll mir das sagen? (Unruhe – Serpil Midyatli [SPD]: Gemeinschaft! – Werner Kalinka [CDU]: Also darunter kann ich mir schon etwas vorstellen!) Ich mach es kurz: Es ist so, dass ich wenig damit anfangen kann. Ich sage schlicht und ergreifend: Ich habe verstanden, worauf Sie ungefähr hinauswollen, aber das können Sie nicht mit diesem Antrag machen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Wenn es darum geht, dass wir das Thema Wohnen und bezahlbares Wohnen in diesem Landtag bei jeder Tagung ansprechen, weil es in der Tat die soziale Herausforderung in dieser Gesellschaft ist, dann müssen wir uns dem auf eine bestimmte Art und Weise nähern, um so konkret zu sein, dass wir etwas machen. Dann können wir von mir aus morgen bei den Umbaumaßnahmen im Rahmen der Landesbauordnung Veränderungen vornehmen, aber nicht globalgalaktische Anträge stellen. (Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Einige Sachen unterstütze ich voll und ganz, die in dem Antrag stehen. Andere lehne ich von Herzen ab, weil ich nicht glaube, dass eine weitere Landesentwicklungsgesellschaft und noch eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft oder noch mehr Gesellschaften notwendig sind, weil sie die Bürokratie nur noch weiter aufblähen. Dann bin ich bei einem Punkt, den ich ganz ernst meine: Man merkt diesem Antrag an, wo wir uns an bestimmten Stellen voneinander trennen. (Birte Pauls [SPD]: Ist das so? – Dr. Kai

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Dr. Kai Dolgner SPD

Das ist das zweite Mal!) – Ja, das ist das zweite Mal; das macht aber nichts. Darüber sollten wir vielleicht gemeinsam einmal nachdenken: Dieser Antrag sagt zu den Stadtentwicklungen als Muster nur, dass entweder – da bin ich bei dem Kollegen – reguliert oder aber mit Förderprogrammen irgendwie Geld ausgeschüttet werden soll. In Ihrem Antrag gibt es an keiner einzigen Stelle das Wort Eigenverantwortung, und es gibt an keiner Stelle so etwas wie die Frage, ob nicht eine Gesellschaft auch davon lebt, dass die Bürgergesellschaft von sich aus Aktivitäten entwickeln kann. (Beifall FDP und CDU) (Dr. Bernd Buchholz) Gerade wenn Sie das skandinavische Beispiel bemühen, sage ich Ihnen: Ich finde in Skandinavien immer besonders bemerkenswert, dass dort das Engagement der Gesellschaft selbst plötzlich im Mittelpunkt steht und das staatliche Handeln nur Anregungen dafür liefert, dass private Initiativen zusammenkommen und sich einbringen. Das war auf der Ausschussreise letzte Woche in Helsinki zum Beispiel beim Zivil- und Bevölkerungsschutz so erkennbar. Das fehlt bei Ihnen völlig; bei Ihnen ist der Staat für alles verantwortlich. Diese Staatsgläubigkeit teile ich nicht. (Beifall FDP und CDU) Außerdem ist es nicht nur ein Sammelsurium, sondern der Ansatz besteht insgesamt darin, die Landesregierung in diesem oder jenem Bereich aufzufordern. Ich kann die Landesregierung nicht auffordern, gesetzliche Maßnahmen im Bereich des Strafrechts einzuführen, weil das nicht ihre Zuständigkeit ist. Ich kann die Landesregierung nicht auffordern, bestimmte Dinge zu machen, weil erkennbar auch das nicht in der Zuständigkeit der Landesregierung liegt. Ich werde Ihrem Antrag auf Ausschussüberweisung deshalb zustimmen, weil ich Sie bitten werde, es auf das abzuspecken, was das Stadtentwicklungsthema tatsächlich ausmacht. Wir hätten Grund genug, darüber zu diskutieren. Deshalb werde ich der Ausschussüberweisung zustimmen. Lassen Sie uns auch zum Ende dieser Legislaturperiode an bestimmten Stellen konkret werden und über einzelne Themen reden, aber nicht so globalgalaktisch über ein Sammelsurium, das so nicht zustimmungsfähig ist. – Herzlichen Dank. (Beifall FDP und CDU)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SSW-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Dr. Michael Schunck das Wort.

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Dr. Michael Schunck SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kolleginnen und Kollegen der SPD fordern in ihrem Antrag mehr Zusammenhalt und weniger Spaltung. Dabei soll es um Stadtentwicklung gehen. So viel haben wir heute schon gehört. Natürlich begrüßen es auch wir vom SSW, wenn der gesellschaftliche Zusammenhalt bei uns im Land großgeschrieben wird. (Beifall SSW und SPD) In Bezug auf den vorliegenden Antrag der SPD möchte ich einmal am Ende – bei Punkt 14 – beginnen. Denn dort wird die Städtebauförderung thematisiert, ein Thema, das hier im Landtag schon zu hitzigen Debatten geführt hat, weil die Landesregierung die Städtebauförderung zuletzt über einen Vorwegabzug bei den kommunalen Finanzausgleichsmitteln finanzierte. Deshalb ist es genau richtig, dass die Landesregierung dazu aufgefordert wird, mehr Geld in die Städtebauförderung zu stecken und die Kürzung zurückzunehmen. Wir vom SSW fordern aber auch, dass es für die Förderung keine Kürzung der FAG-Mittel geben darf. Denn den Kommunen steht das Wasser bis zum Hals, wie man den Zeitungen anhand der aktuellen Elternproteste über die Gebühren zur Ganztagsbetreuung entnehmen kann. Doch lassen Sie uns nun auf den SPD-Antrag blicken. In 14 Einzelpunkten stellt die SPD-Fraktion ihre pauschalen Vorstellungen zur Stadtentwicklung vor. Genau das möchte ich zuerst anmerken. Viele Beschreibungen der SPD kommen sehr vage daher, und es sind nur wenige konkrete Forderungen zu finden – zumindest nicht, wenn man dabei an Zahlen, Fristen oder definierte Umsetzungsmaßnahmen denkt. (Serpil Midyatli [SPD]: Das war jetzt aber mit KI!) – Nein. Das war mit Christiansen. Vielleicht irre ich mich auch, aber ich habe diesbezüglich nur sehr wenig im Antrag entdecken können. Was man jedoch besonders viel findet, ist eine Beschreibung des Lebens in der Stadt durch die Sozialbrille. Ich habe gelernt, dass in unseren Städten besonders viele Menschen auf wenig Raum zusammenleben. – Eine erstaunliche Erkenntnis in unserem eher ländlich geprägten Bundesland. Es klingt ein bisschen so, als wären wir in Schleswig-Holstein Singapur, Mexico City oder zumindest Nordrhein-Westfalen. Wenn man den Antrag etwas näher studiert, dann erfolgt zunächst ein Abriss von negativen Punkten, mit denen die Metropolen bei uns im Land besonders zu kämpfen haben, nämlich Armut, Verwahrlosung und soziale Spannungen. Ja, es ist richtig, dass laut aktuellem Armutsbericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes die Armut bei uns im Land wächst, und ja, in den Städten ist die Armut stärker ausgeprägt als auf dem Land. Auch wir vom SSW sind der Meinung, dass wir als Gesetzgeber unbedingt etwas dafür tun müssen, um Armut, Verwahrlosung und sozialen Spannungen entgegenzu- (Dr. Michael Schunck) wirken. Aber diese Narrative finden sich auch auf dem Land. Natürlich, klar, man muss schließlich irgendwo anfangen. Die Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten konzentrieren sich auf die Städte. So weit, so gut. Am Anfang steht die Innenstadt. Dabei geht es um soziales und lebendiges Miteinander. Wohnquartiere werden erst viel später im Antrag genannt. Aber dazu gab es ja auch schon im Februar den Antrag zum Quartiersmanagement. Ich glaube, Frau Midyatli hatte das erwähnt, dass das schon so lange her ist; ich erinnere mich auch daran. Egal, ob nun in der lebendigen Innenstadt oder im starken Quartier, der Zusammenhalt der Stadtbevölkerung soll durch die genannten 14 Punkte gestärkt werden. Bei aller Kritik meinerseits am Antrag können wir als SSW-Fraktion die meisten der vorliegenden Darstellungen mittragen. Uns fehlen jedoch die konkreten Ansätze und Handlungsaufforderungen, die doch in einer theoretischen Umsetzung im Antrag bereits näher ausformuliert sind. Aber vielleicht folgt das ja auch erst im Rahmen der diesjährigen Haushaltsberatung – wer weiß. Der Antrag erweckt zumindest den Eindruck, dass die Auflistung von Forderungen in der Stadtentwicklung noch nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Deshalb denke ich, dass es im zuständigen Ausschuss mit Sicherheit noch den einen oder anderen Punkt zu beleuchten gibt. Ich freue mich auf die weitere Beratung im Ausschuss. – Vielen Dank. (Beifall SSW und vereinzelt SPD)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun der Abgeordneten Serpil Midyatli das Wort.

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Serpil Midyatli SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe vorhin ja gesagt, dass es manchmal ganz gut ist, wenn Anträge etwas später beraten werden. Wir haben den Antrag ja bewusst vertagt, damit das nicht mehr ganz so emotional ist. Warum der Inhalt für Sie wie ein Sammelsurium wirkt, liegt daran, dass dieser Antrag und die Idee dazu entstanden ist, als die Stadtbilddebatte losgetreten worden war. (Dr. Heiner Garg [FDP]: Ah!) Vielleicht macht es aus dieser Perspektive Sinn. Wenn über das Stadtbild gesprochen wird, dann ist Sicherheit immer ein ganz großes Thema, ohne aber die soziale Sicherheit zu berücksichtigen. Da sind natürlich auch die Bildungschancen wichtig. Das heißt, wenn ich mir jetzt die Schulabbrecherquoten angucke und sage, da sind aber 80 Prozent Jungs mit Migrationshintergrund, dann weiß ich genau, wie die Debatte geführt wird. Aber wenn ich sage, lasst uns doch bitte einmal gemeinsam schauen, was denn der Grund dafür ist, dann erlebe ich, wenn ich mich darauf einlasse, ganz andere Debatten. Deswegen wirkt es ein bisschen wie ein Sammelsurium, aber das eine wird ohne das andere nicht gehen. Ja, die allermeisten Menschen in Schleswig-Holstein – und das müsst ihr zugeben, weil Ihr auch da wohnt – wohnen in den Städten. Die, die nicht in den Städten wohnen, nutzen aber die Angebote in den Städten. Manchmal ist das total skurril. Sie wissen ja, ich habe früher in Gaarden und dann in Ellerbek gewohnt, und dann bin ich nach Gettorf gezogen. Eines Morgens sagt mein Mann zu mir: Serpil, komm mal schnell, guck mal hier! – Da haben wir beobachtet, wie ein Gettorfer wirklich jeden Morgen, als würde er zur Arbeit fahren, in die Bahn steigt. Wir kannten den vom Vinetaplatz aus Gaarden. Früher haben mir einige Sozialarbeiter_innen erzählt, dass wir so eine Art Tourismus in die Städte haben. Ich habe das nicht geglaubt, ich habe immer gesagt: Das kann ich mir gar nicht vorstellen. Doch in der Tat: Der ist jeden Morgen aufgestanden, der ist immer bei uns vor der Haustür vorbei, weil er zum Bahnhof musste, und den habe ich dann natürlich nachher auf dem Vinetaplatz wieder gesehen. Das meine ich damit. Wisst ihr, was dieser Mensch gebraucht hat? – Der hat einen Ort gebraucht, an dem er sich zugehörig fühlt, wo er auf Menschen trifft, die ihn dann auch verstehen. Genau daran hakt es, glaube ich, in diesem Moment, dass wir ganz, ganz viel übereinander, aber zu wenig miteinander reden. Deswegen auch dieses Sammelsurium, weil wir auch niemanden vergessen wollen. Herr Buchholz, wenn Sie sagen, da trennt uns dann auch ganz vieles: Das ist vielleicht auch gut so. Sie bringen Ihre eigenen Vorstellungen mit. „Auf Rädern zum Essen“ bedeutet dann nicht, dass Sie mit dem Porsche vorfahren, sondern dass den Menschen, die auf eine Bewegungshilfe wie Rollatoren angewiesen sind, nicht immer einfach nur das Essen nach Hause geliefert wird. Denn die haben am Ende auch nichts davon, wenn sie immer alleine essen. (Beifall SPD) (Serpil Midyatli) Es wäre doch viel toller, Angebote zu haben, die alle erreichen und bei denen es nicht nur um das Geld geht, sondern um das Zusammenleben, darum, dass wir Orte schaffen, wo das selbstverständlich ist und dann vielleicht auch miteinander wieder mehr ins Gespräch kommen. Ich glaube, die Zeit ist wirklich reif, dass wir Orte schaffen, an denen sich die Menschen ins Gesicht gucken, in die Augen gucken, miteinander diskutieren, auch Kontroversen aushalten. Denn ich glaube, im Moment ist die größte Herausforderung, dass die Menschen wirklich nur da sitzen und immer nur wischen. Aber ich merke auch: Der Wunsch ist wieder da, zusammenzukommen. Vielleicht ist jetzt genau der richtige Zeitpunkt, miteinander so eine Zukunftswerkstatt zu starten. Ich sage jetzt: Das ist noch nicht fertig.

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Serpil Midyatli SPD

Es ist keine Antwort, nur eine Idee, wie wir Dinge miteinander diskutieren könnten, um vielleicht die besten Ideen zu entwickeln. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für einen Dreiminutenbeitrag erteile ich nun dem Abgeordneten Werner Kalinka das Wort .

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Werner Kalinka CDU

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, wie wir leben wollen, ist eine politisch-philosophische und real ganz interessante. Allerdings, das haben Kolleginnen und Kollegen ja schon mehr oder weniger deutlich gesagt: Ihrem Antrag fehlen Prioritäten und Finanzierbarkeit. Sie können eine Debatte heute doch nicht mehr ohne die Frage der Bezahlbarkeit führen. Es werden sogar Eindrücke erweckt, was möglich sei, was aber nicht so ist. Es sollen bundesweit etwa 400.000 Wohnungen im Jahr gebaut werden, und wir werden wahrscheinlich nicht mal die Hälfte oder knapp die Hälfte hinbekommen. Ich glaube nicht, dass wir allein durch den sozialen Wohnungsbau die Priorität-Eins-Frage lösen, nämlich, dass wir mehr Wohnungen und Häuser bekommen. (Zuruf Thomas Hölck [SPD]) Ich glaube, dass wir Wege finden müssen, das private Kapital zu intensivieren, dass wir Wege finden müssen, über Bürgschaftsprogramme zum Beispiel Ältere, die ja meist keine Kredite mehr bekommen, so auszustatten, dass sie mit ihrem Eigentum etwas mehr machen und anbieten können, und das für die Mieterinnen und Mieter zu bezahlbaren Preisen. Wir haben im Wohnungsbau eine Realitätslücke – ich sage das nicht zum ersten Mal, es ist auch nicht ganz unbekannt – zwischen 18 Euro Erstellungskosten und einer Miete, die vielleicht zwischen neun und elf Euro anzusiedeln wäre. Wenn alles, was in dem Antrag steht, noch dazukommt, dann liegen wir nicht bei 18 Euro, dann liegen wir bei 25 Euro Miete. Diese Rechnung geht nicht auf. Statt dass wir uns zunächst einmal darauf konzentrieren, wie wir nicht nur mit gepumptem Geld den sozialen Wohnungsbau ankurbeln, wie wir Kapital freisetzen und intensiv – wie ich das angedeutet habe – auch den Bürokratieabbau und was alles dazukommt vorantreiben können, erweckt diese Debatte den Eindruck, als ob wir ein Stück von der Realität weg sind. Wir müssen bei der Finanzierbarkeit im Auge haben, dass heute Bauland in Dörfern, ganz direkt hinter Kiel, 350 Euro pro Quadratmeter kostet. Die Frage, ob mehr in den Städten wohnen oder auf dem Land, will ich offen lassen. Viele wohnen im ländlichen Bereich. Von daher, meine Damen und Herren, habe ich mich zu Wort gemeldet. Mir fehlt in diesem Antrag in der Tat die Bezahlbarkeit, die Priorität und die Freiheit, dass jeder selbst entscheiden kann, wie er wohnen will. Der eine sagt, meine Priorität hat das Eigentum. Der Nächste sagt, ich gebe das Geld dafür nicht aus, ich mache lieber was anderes. Das soll nicht schmälern, dass man noch mehr machen und darüber trefflich philosophieren kann. Quartiere sind manchmal durchaus hilfreich, und da kann man mehr machen, zum Beispiel mehr generationengerechte Angebote schaffen. Aber mein Petitum ist: Wir müssen real mehr Wohnungen für die Menschen schaffen. Nur dann wird der soziale Sprengstoff geringer werden. (Beifall CDU, FDP und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die Landesregierung erteile ich nun der Ministerin Dorit Stenke das Wort, ich glaube, in Vertretung für die Bauministerin Magdalena Finke. Dr. Dorit Stenke, Ministerin für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur: Vielen herzlichen Dank, Frau Präsidentin! – Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist jetzt echt eine ganz schöne Herausforderung für mich, weil so viele Bildungsthemen angesprochen worden sind, aber ich in Vertretung der Innenministerin Magdalena Finke natürlich über gesellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Stadtentwicklung sprechen soll. Ich glaube, wir sind uns einig: Gesellschaftlicher Zusammenhalt ist wichtig, ist umso wichtiger, wenn die Gesellschaft von außen, aber auch von innen unter Druck steht. Es ist ein elementarer Anspruch, mit dem wir uns auseinandersetzen müssen, und zwar – wir haben es gerade eben schon gehört – im ländlichen Raum genauso wie in den Städten. Wir debattieren jetzt heute insbesondere einmal mit Blick auf den sozialen Zusammenhalt im städtischen Raum. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlichen angesprochenen Themen – Sie haben es ja auch eben noch einmal begründet, und es wurde gerade eben vom Abgeordneten Buchholz ja auch schon ausgeführt – werde ich mich auf einige wenige Aspekte beschränken, weil ich glaube, in der Redezeit ist es gar nicht möglich, auf alle Themen im Einzelnen einzugehen. Ich denke, dass Wohnen nicht nur eine zentrale soziale Frage unserer Zeit ist; wir dürften uns auch alle einig sein: Bezahlbarer Wohnraum darf nie zum Luxusgut werden, denn er ist das Fundament des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wenn Menschen Angst haben müssen, sich ihre eigenen vier Wände nicht mehr leisten zu können, gerät das soziale Gefüge ins Wanken. Deswegen haben wir – das möchte ich an dieser Stelle tatsächlich noch einmal betonen – die soziale Wohnraumförderung in unserem Land auf ein hohes Niveau angehoben. Wir sind pro Kopf das beste Flächenland und das zweitbeste aller Länder in der Bundesrepublik. Damit haben wir einen kraftvollen Hebel, um den Wohnungsmarkt weiter zu stabilisieren. Wir müssen das weiter tun, und es ist weiter eine große Herausforderung. Aber dazu gleich noch ein paar Zahlen: In dieser Förderperiode hat das Land gemeinsam mit Mitteln des Bundes mehr als 1,7 Milliarden Euro für die Schaffung von Wohnraum bereitgestellt. Auch im Jahr 2027 werden 400 Millionen Euro für die Schaffung von mietpreisgebundenem Wohnraum bereitgestellt. Allein im aktuellen Jahr haben wir 4.200 Wohneinheiten unmittelbar oder mittelbar gefördert. Das sind in Zeiten angespannter Haushalte tatsächlich auch beeindruckende Zahlen. (Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Bina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Danke, finde ich auch. Gleichzeitig sprechen wir auch noch in diesem Plenum über eine Formulierungshilfe zur Landesbauordnung. Auch das wäre ein konkreter Punkt, an dem man das Thema noch einmal vertiefen kann. Auch das wurde gerade eben schon aufgegriffen. Ich will dem hier jetzt auch nicht vorgreifen, aber damit wollen wir ganz massiv den Umbau, die Aufstockung und die Umnutzung im Bestand erleichtern, um so Wohnungsbaureserven zu heben. Das ist gerade für unsere Städte ein großes Thema. Wir haben aber auch mit dem Wohnraumschutzgesetz den Kommunen ein Instrument an die Hand gegeben, um gegen Zweckentfremdung und Missstände vorgehen zu können und so Wohnraum für Menschen zu sichern. Mit der Städtebauförderung wird in 68 Kommunen in 89 Maßnahmen ganz konkret an der Behebung von städtebaulichen Missständen gearbeitet, um Begegnungsflächen zu schaffen, Stadt- und Ortsteile klimaresilienter zu gestalten, Wohnraum zu initiieren, neues Leben in brachliegende Flächen zu bringen und vieles andere mehr. Ich glaube, hier erkennt man schon viele Punkte wieder, die auch angesprochen sind, nämlich tatsächlich über das Wohnen in den eigenen vier Wänden hinaus auch das Wohnen und das Leben im Stadtteil attraktiver zu machen. (Vereinzelter Beifall CDU, Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Natürlich gibt es noch viel mehr Maßnahmen, mit denen wir den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken und weiter stärken werden. Dazu zählt die Kitareform, mit der wir die Finanzierung der frühkindlichen Bildung weiterhin verlässlich aufstellen, Elternbeiträge stabil halten, Fachkräfte und Kommunen entlasten und den Kitas vor Ort mehr Flexibilität geben. Es wurde schon erwähnt, dass wir mit den PerspektivKitas einen besonderen Blick auf die Kinder werfen werden, die tatsächlich noch zusätzliche Unterstützung brauchen. Genau dasselbe tun wir mit dem Startchancen-Programm in unserem Land. Wir unterstützen 135 nach Sozialdaten ausgewählte Schulen in herausfordernden Lagen über zehn Jahre hinweg, also das heißt nachhaltig und mit einer Entwicklungsperspektive, mit zusätzlichen Mitteln sowie personeller und fachlicher Be- (Ministerin Dr. Dorit Stenke) gleitung, um Basiskompetenzen zu stärken und Bildungsgerechtigkeit zu erhöhen und Bildungschancen gerechter zu machen. Mit dem Ganztagsprogramm – auch das ist schon kurz angesprochen – und der Umsetzung des Rechtsanspruchs haben wir ganz bewusst das Aufsuchen außerschulischer Lernorte gefördert und in den Blick genommen, weil wir damit erreichen wollen, dass gerade die Kinder, die sich nur zwischen Schule und ihrer häuslichen Umgebung bewegen, die Gelegenheit haben, andere Orte aufzusuchen, andere soziale Räume kennenzulernen, Museen kennenzulernen, die Räume kennenzulernen, die sie vielleicht in ihrem Quartier alleine gar nicht aufsuchen würden und nicht kennenlernen würden. Ich glaube, auch das ist ein sehr wichtiger Beitrag zu dem hier angesprochenen Thema der Stadtentwicklung und des sozialen Zusammenhalts. (Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Kristina Herbst [CDU]) Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag spricht richtigerweise auch die Sicherheit in unseren Städten an, denn auch das ist für uns klar: Ohne die Gewährleistung von Sicherheit kann es keine Freiheit geben, und ohne Sicherheit gerät der Zusammenhalt ins Wanken. Deswegen haben wir die Polizei in den letzten Jahren mit rund 1.000 zusätzlichen Stellen personell gestärkt und modern ausgestattet: mit Bodycams, mit neuen Fahrzeugen auf dem Wasser und an Land. Wir haben die Prävention gestärkt. Den Kommunen haben wir die Möglichkeit eröffnet, eigene Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um Waffen- und Messerverbotszonen einzurichten, wir haben über Alkoholverbotszonen gesprochen und ebenfalls die Einrichtung dort ermöglicht, wo übermäßiger Alkoholkonsum mit Straftaten und Ordnungswidrigkeiten verbunden ist. Besonders wichtig ist uns zudem der Schutz vor häuslicher Gewalt. Hochrisikomanagement, Fallkonferenzen, Zwangsgeldverfahren und elektronische Aufenthaltsüberwachung sind dabei wirksame und konsequente Instrumente, die das Leben für viele Frauen in unserem Land sicherer machen werden. Erst vor ein paar Wochen haben wir ein Maßnahmenpaket zum besseren Schutz vor digitaler sexualisierter Gewalt erarbeitet, unter anderem mit Prävention, besserer Unterstützung für Betroffene sowie der Stärkung der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz. Der gesellschaftliche Zusammenhalt treibt uns also tatsächlich in vielen Maßnahmen um. Erst vor ein paar Tagen wurde der Verfassungsschutzbericht 2025 vorgestellt. Wir beobachten ein gestiegenes Personenpotenzial im Linksextremismus, im Islamismus sowie im Spektrum der Reichsbürger. Den größten Anteil nimmt aber weiterhin der Rechtsextremismus ein. Extremisten nutzen gesellschaftliche Unsicherheiten und Unzufriedenheit, um für ihre Zwecke zu mobilisieren: Sie bieten vermeintlich einfache Antworten und versuchen so, Menschen für ihre extremistischen Ideologien zu gewinnen. Deshalb bleibt es unsere gemeinsame Aufgabe, die Voraussetzungen für gesellschaftlichen Zusammenhalt weiter zu stärken – in unseren Städten ebenso wie im ländlichen Raum. (Beifall Kristina Herbst [CDU], Anette Röttger [CDU] und Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Eine Aufgabe, die wir in Schleswig-Holstein immer wieder fraktionsübergreifend und häufig mit breitem Konsens wahrnehmen, mit guter Bildung, bezahlbarem Wohnraum, Sicherheit, Teilhabe und einer wehrhaften Demokratie. Das ist auch Stadtentwicklung, und das ist auch Sicherung des gesellschaftlichen Zusammenhaltes. – Vielen Dank. (Vereinzelter Beifall CDU und Beifall Silke Backsen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Die Ministerin hat die vorgegebene Redezeit um zwei Minuten 55 Sekunden ausgedehnt. Diese Zeit würde jetzt jeder Fraktion zugutekommen, wenn man denn davon Gebrauch machen möchte. – Ich sehe es nicht. (Unruhe) – Ich finde das super, dass die PGF noch einmal die Köpfe zusammenstecken, aber es ist ein bisschen laut. Wir können hier oben fast alles verstehen, was da unten verhandelt wird. Also ich möchte bitte einmal – – (Zuruf) – Das wäre super. Vielen herzlichen Dank. – Somit liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/4219 (neu), dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, SSW und FDP. Einmal die Gegenprobe! – Das sind die CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Somit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt worden. (Vizepräsidentin Jette Waldinger-Thiering) Ich lasse nun über den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 20/4219 (neu), in der Sache abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SSW und SPD gegen die Stimmen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP abgelehnt worden. Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 20 auf: Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung aller Sektoren Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion des SSW Drucksache 20/4326 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Zur Beantwortung der Großen Anfrage erteile ich nun das Wort der Ministerin für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Cornelia Schmachtenberg.

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Cornelia Schmachtenberg

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Fischerei gehört zu Schleswig-Holstein wie die Küste. Sie prägt unser Land. Ich glaube, keiner von uns kann sich Schleswig-Holstein ohne unsere Kutter vorstellen. Die Fischerei ist mehr als ein reiner Wirtschaftszweig, sie ist Teil unserer schleswig-holsteinischen Identität, sie steht für harte Arbeit, für Tradition und für Generationen, die daran arbeiten, uns mit Lebensmitteln zu versorgen. Die Fischer sind dafür da, dass sie frischen und heimischen Fisch – ein gesundes Lebensmittel – für uns zur Verfügung stellen. Wir wissen alle: Es ist eine Tradition, die wir erhalten wollen, aber es ist leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Die Beantwortung der Großen Anfrage macht deutlich, wie komplex die Lage der Fischerei in SchleswigHolstein inzwischen ist. Mein ausdrücklicher Dank gilt unserer Fachabteilung, die alle Fragen mit größter Mühe und größtem Fleiß bestmöglich beantwortet hat. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Es waren ja viele Fragen, die uns gestellt worden sind. Ich kann dieses Endprodukt durchaus jedem empfehlen, der etwas über Fischerei lesen möchte, die Vielfältigkeit ist durchaus groß: Wir haben die Ostsee- und die Nordseefischerei, wir haben die Binnen- und die Teichwirtschaft, wir haben die Krabbenfischer, die Muschelfischer, die Aquakultur. Wir haben sehr viele Fischereierarten, und deswegen lege ich das durchaus jedem ans Herz, der etwas über unsere großartige Fischerei lernen möchte. Klar ist: Die Vielfältigkeit ist groß, und wir stehen vor großen Veränderungen und Herausforderungen in der Fischerei – in der Ostsee‑, in der Nordsee‑, aber auch in der Binnen- und Teichfischerei. Viele Fischerinnen und Fischer blicken durchaus mit Sorge in die Zukunft. In der Ostsee sind die Bestände von Dorsch und Hering dramatisch zurückgegangen. Der ökologische Zustand bleibt besorgniserregend. An der Nordsee stehen insbesondere die Krabbenfischer vor großen Herausforderungen. Binnenfischer und Teichwirte geraten zusätzlich durch Prädatoren wie Kormoran oder Fischotter unter Druck. Gerade beim Kormoran brauchen wir Lösungen, die auch auf europäischer Ebene mitgetragen werden. (Beifall CDU und SSW) Es gibt Themen, die die EU noch anpacken muss, unter anderem beim Kormoran, und sie hat beispielsweise angepackt, was ich nicht so großartig fand: Die EU-Kontrollverordnung gehört nicht unbedingt zu den Lösungen, die die Fischerinnen und Fischer brauchen. Gleichzeitig zeigt sich, wenn man gute Fangjahre hat, wie zuletzt 2025, dass unsere Fischerei durchaus eine Zukunft haben kann, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Es ist klar – auch das wird in der Antwort auf die Große Anfrage deutlich –: Es gibt nicht die eine Lösung, die den Fischerinnen und Fischern helfen und die sie retten kann, sondern es gibt mehrere Lösungen. Deswegen ist es umso wichtiger, dass wir gemeinsam daran arbeiten und die Fischerei in Zukunft erhalten. (Beifall CDU) Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz hat die Landesregierung einen Weg eingeschlagen, um den Zustand der Ostsee zu verbessern. Ja, der Weg ist sehr hart für unsere Fischerinnen und Fischer in der Ostsee, und er bringt durchaus große Belastungen mit sich. Deshalb war von Beginn an klar, dass wir die Fischer nicht alleinlassen, sondern unterstützen werden. Wenn auf der einen Seite Einschränkungen (Ministerin Cornelia Schmachtenberg) erfolgen, dann muss es auf der anderen Seite Unterstützung geben. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Deshalb hat die Landesregierung gemeinsam mit dem Landesfischereiverband und dem Fischereischutzverband eine Zielvereinbarung für zehn Jahre geschlossen, dass wir sie unterstützen und das honorieren, was sie leisten. Wir honorieren, dass sie freiwilligen Schutz betreiben für Schweinswale, für Meeresenten, dass sie verloren gegangene Fanggeräte bergen und bei Umwelt- und Küstenmonitoringsaufgaben mitwirken. All das honorieren wir finanziell mit einer Summe von 750.000 Euro jährlich für zehn Jahre. Das ist ein guter und wichtiger Schritt vor allen Dingen für die Ostseefischerei. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wichtig ist aus meiner Sicht aber auch, dass sich auf europäischer Ebene etwas bewegt. Neue Ansätze setzen stärker auf aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse, um Fischbestände besser zu schützen und der Fischerei gleichzeitig eine Zukunft zu geben. Denn darum geht es ja immer: Es geht darum, dass Schutz und Nutzung nicht Gegensätze sind, sondern dass sie miteinander verbunden werden. Denn auch unsere Fischer wollen letztendlich einen guten Meeresschutz. Sie wollen, dass es unseren Fischen gut geht, damit sie diese fischen können. (Vereinzelter Beifall CDU) Ein gutes Beispiel dafür ist der Aalbesatz, der uns allen durchaus bekannt ist. Ein weiteres gutes Beispiel entsteht derzeit in Alt-Mühlendorf: Gemeinsam mit dem Landesangelverband bauen wir dort mit den Mitteln der blau-grünen Infrastruktur ein modernes Fischartenschutz- und Informationszentrum auf. Neue Bruthauskapazitäten helfen dabei, den notwendigen Fischbesatz für die kommenden Jahrzehnte zu sichern. Zugleich entsteht ein Ort, der Wissen vermittelt und Menschen für nachhaltige Fischerei begeistert. Das zeigt: Wir müssen beides zusammendenken, damit wir die Fischerei langfristig erhalten. Die schleswig-holsteinische Fischerei lebt von Familienbetrieben, von Erfahrung und Wissen, das über Generationen weitergegeben wird. Wir fördern die Ausbildung, weil wir an die Zukunft der Fischerei glauben, weil wir glauben, dass auch in Zukunft noch gefischt werden wird, weil wir sie unterstützen wollen, brauchen wir junge Menschen, die wir auf diesem Weg begleiten und die gut ausgebildet sind. Denn eines ist klar – und dafür stehe ich ein –, dass wir auch in Zukunft eine starke Fischerei in Schleswig-Holstein haben, dass die schleswig-holsteinische Fischerei nach wie vor zu unserem schönen Land gehört. – Vielen Dank. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Anne Riecke [FDP])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Bevor wir gleich mit der Aussprache beginnen, wollen wir auf der Tribüne die Wirtschaftsjunioren aus Flensburg begrüßen, die auf Einladung des Abgeordneten Kianusch Stender heute bei uns sind. – Herzlich willkommen! (Beifall) Die Ministerin hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute ausgedehnt, und die würde ich gleich jedem zur Verfügung stellen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Fraktionsvorsitzende des SSW, Christian Dirschauer.

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Christian Dirschauer SSW

Kære fru landdagspræsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin! Die Beantwortung von Großen Anfragen hat ja immer einen großen Mehrwert für die parlamentarische Arbeit, für die Debatte, sie macht aber auch eine ganze Menge Arbeit. Deswegen möchte auch ich zunächst einmal ganz herzlichen Dank an die Beschäftigten im Ministerium sagen; Herr Momme, Sie sind hier, da müssen Sie jetzt durch. Ich habe den vermutlich nicht ganz unberechtigten Verdacht, dass Sie bei der Beantwortung die Hauptlast getragen haben. Ganz herzlichen Dank an Sie und Ihre Kollegen, ganz herzlichen Dank an das Ministerium! (Beifall) Meine Damen und Herren, wenn wir heute über die Große Anfrage zur Fischerei sprechen, dann sprechen wir nicht nur über einen einzelnen Wirtschaftszweig, wir sprechen – die Ministerin hat es schon erwähnt – auch über einen Teil unserer Geschichte, über die Identität in unseren Küstenregionen, über Familienbetriebe, die teilweise seit Generationen bestehen, über Häfen, die ohne Fischerei Teile ihres Charakters, ihres Charmes verlieren würden, übrigens auch zulasten des Tourismus, und auch über Menschen – Menschen, die jeden Tag auf (Christian Dirschauer) See oder an unseren Binnengewässern arbeiten und regionale Lebensmittel erzeugen. Deshalb lohnt es sich, in dieser Debatte zunächst einen Blick auf die Fischerei insgesamt zu werfen, denn die Große Anfrage zeigt sehr deutlich: Die Fischerei in Schleswig-Holstein ist nicht einheitlich, die einzelnen Bereiche stehen vor ganz unterschiedlichen Herausforderungen. Beginnen wir mit den Bereichen, die sich verhältnismäßig stabil entwickelt haben: Die Muschelwirtschaft wird in der Großen Anfrage von der Landesregierung ausdrücklich als wirtschaftlich erfolgreicher Bereich beschrieben. Sie ist ein Beispiel dafür, dass nachhaltige Nutzung mariner Ressourcen und wirtschaftlicher Erfolg kein Widerspruch sein müssen. Die Muschelwirtschaft schafft Arbeitsplätze, erzeugt regionale Wertschöpfung und zeigt, dass maritime Nutzung auch unter anspruchsvollen ökologischen Rahmenbedingungen möglich sein kann. Meine Damen und Herren, auch die Krabbenfischerei an der Nordsee steht derzeit wirtschaftlich besser da als andere Bereiche der Fischerei. Natürlich gibt es auch dort Herausforderungen. Die Konkurrenz um Flächen nimmt zu, der Ausbau der Offshore-Windenergie verändert die Nutzungsstruktur in der Nordsee, und Diskussionen über weitere Schutzmaßnahmen werden dort sehr aufmerksam verfolgt. Dennoch zeigt die Antwort auf die Große Anfrage, dass die wirtschaftliche Situation derzeit günstiger ist als in anderen Bereichen. Ganz anders, meine Damen und Herren, sieht es hingegen bei der Binnenfischerei und der Teichwirtschaft aus. Hier beschreibt die Landesregierung die Situation selbst als äußerst angespannt. Die Betriebe leiden unter steigenden Kosten, die Erträge gehen vielerorts zurück, der Aalbestand hat sich negativ entwickelt, und immer wieder wird auf die erheblichen Schäden hingewiesen, die durch Kormorane, Fischotter und andere Prädatoren – Sie haben es gesagt – entstehen. Besonders bemerkenswert finde ich dabei die Ehrlichkeit der Landesregierung, denn sie räumt ein, dass viele Betriebe ohne zusätzliche Einkommensquellen, Direktvermarktung oder Fördermaßnahmen kaum noch wirtschaftlich überlebensfähig sind. Sie erklärt sogar ausdrücklich, dass das langfristige Überleben der verbliebenen Teichwirtschaftsbetriebe bei unverändertem Prädatorendruck ohne öffentliche Unterstützung kaum möglich sein wird. Meine Damen und Herren, wenn eine Landesregierung selbst zu dieser Einschätzung kommt, dann ist das mehr als ein deutliches Warnsignal, denn hier sprechen wir nicht über irgendeinen Wirtschaftszweig, sondern wir sprechen über Betriebe, die vielerorts Teil unserer Kulturlandschaft sind und häufig über Generationen hinweg aufgebaut wurden. Meine Damen und Herren, die Große Anfrage zeigt damit ein gemischtes Bild. Es gibt Bereiche, die vergleichsweise stabil sind. Es gibt Bereiche, die unter erheblichem Druck stehen, und dann, meine Damen und Herren, gibt es die Ostseefischerei. Genau dort finden wir die wohl größte Herausforderung der schleswig-holsteinischen Fischereipolitik. Die Ostseefischerei befindet sich seit Jahren in einer Krise: Zusammenbruch der Dorschbestände, dramatische Entwicklung beim Hering, Einschränkung bei Fangquoten, steigende Betriebskosten und ein zunehmender Strukturwandel, der dazu geführt hat, dass viele Betriebe an ihren wirtschaftlichen Grenzen angekommen sind. Zahlreiche Fischer – das macht die Beantwortung auch deutlich – haben ihren Betrieb bereits aufgegeben, andere kämpfen um ihre Zukunft. Die Große Anfrage macht deutlich, dass die Zahl der Betriebe weiter zurückgeht und die Landesregierung für die kommenden Jahre nicht mit einer Trendumkehr rechnet. Das allein wäre bereits eine große Herausforderung, doch hinzu kommt ein weiterer Faktor: Mit dem Aktionsplan Ostseeschutz werden zusätzliche Schutzgebiete ausgewiesen; dadurch gehen weitere Fanggründe verloren. Auch das wird von der Landesregierung ausdrücklich anerkannt. Sie stellt selbst fest, dass die neuen Schutzgebiete erhebliche wirtschaftliche Belastungen verursachen und die Auswirkungen für einzelne Betriebe existenzgefährdend sein können. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass man an dieser Stelle auch fair bleiben muss: Die Landesregierung verschweigt diese Probleme nicht – sie benennt sie. Sie erkennt die Belastungen an und hat versucht, darauf zu reagieren. Genau deshalb – das Stichwort ist hier bereits gefallen – müssen wir heute über die Zielvereinbarung zur Ostseefischerei sprechen. Die Zielvereinbarung zwischen Landesregierung, Landesfischereiverband und Fischereischutzverband soll die Folgen des Aktionsplanes abmildern. Dafür – wir haben es gehört – werden über zehn Jahre hinweg jährlich 750.000 Euro bereitgestellt. Ja, zunächst einmal ist das ein wichtiges Signal, denn es zeigt, dass die Landesregierung die wirtschaftlichen Auswirkungen ihrer Entscheidung nicht ignoriert. Selbstverständlich ist eine finanzielle Unterstützung besser als gar keine. Das möchte (Christian Dirschauer) ich ausdrücklich anerkennen. Aber, meine Damen und Herren, genau an diesem Punkt beginnt jetzt auch die politische Diskussion. Die entscheidende Frage lautet nicht nur, ob Geld bereitgestellt wird, die entscheidende Frage lautet: Wofür wird das Geld konkret eingesetzt? Wenn wir die Vereinbarung lesen, dann stellen wir fest, dass die Mittel überwiegend an bestimmte Leistungen gekoppelt werden: an Umweltmonitoring, an Datenerhebungen, an die Bergung verlorener Fanggeräte, an Schutzmaßnahmen und an freiwillige Einschränkungen im Rahmen bestehender Vereinbarungen. Diese Maßnahmen, meine Damen und Herren, sind ohne Zweifel sehr sinnvoll. Sie können einen Beitrag zum Schutz der Ostsee leisten. Sie können wissenschaftliche Erkenntnisse verbessern. Sie können helfen, Umweltbelastungen zu reduzieren. Niemand von uns wird das hier irgendwie ernsthaft bestreiten. Aber sie beantworten eine andere Frage als diejenige, die viele Fischer derzeit beschäftigt. Ich war gerade bei der Jahreshauptversammlung des Flensburger Fischereivereins. Was fragen sich die Fischer eigentlich? Sie fragen sich: Wie kann ich meinen Betrieb langfristig wirtschaftlich führen? Wie kann ich meine Existenz sichern? Wie kann ich meinen Betrieb an die nächste Generation übergeben? Wie kann ich weiter vom Fischfang leben? – Genau hier, meine Damen und Herren, sehe ich die Schwäche der Vereinbarung: Sie schafft zwar zusätzliche Einnahmemöglichkeiten, kompensiert Belastungen und erleichtert die Anpassung an neue Rahmenbedingungen, aber sie entwickelt keine Zukunftsstrategie für die Fischerei an sich. Die Fischer erhalten Geld, weil sie zusätzliche Umweltleistungen erbringen, und nicht, weil die Rahmenbedingungen für die Fischerei selbst verbessert werden. Das ist ein wichtiger Unterschied, meine Damen und Herren. Man könnte es auch anders formulieren: Die Vereinbarung stärkt die Rolle der Fischer als Partner des Naturschutzes, aber sie stärkt nur begrenzt ihre Rolle als Produzenten regionaler Lebensmittel. Genau darüber müssen wir doch eigentlich sprechen. Wenn wir die Fischerei langfristig erhalten wollen, dann reicht es nicht aus, die Folgen politischer Entscheidungen finanziell abzufedern. Dann müssen wir auch darüber sprechen, wie die Fischerei selbst wirtschaftlich tragfähig bleiben kann. Deshalb vermisse ich in der Debatte – das hat die Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht – einige wichtige Punkte: Wo ist die Strategie zur Nachwuchsgewinnung? Wo ist die Strategie zur Betriebsnachfolge? Wo ist die Strategie zur noch stärkeren regionalen Vermarktung? Wo ist die Strategie zur wirklichen Erhöhung der Wertschöpfung? Wo ist die Strategie zur besseren Einbindung der Fischerei in raumordnerische Entscheidungen? Und, meine Damen und Herren: Wo ist die langfristige Perspektive für die Küstenfischerei in SchleswigHolstein? Denn genau diese Fragen werden darüber entscheiden, ob wir in Schleswig-Holstein in 20 Jahren noch eine aktive Fischerei an unseren Küsten haben. Meine Damen und Herren, der SSW steht ausdrücklich zum Schutz der Ostsee. Eine gesunde Ostsee liegt im Interesse aller – im Interesse des Naturschutzes und selbstverständlich im Interesse der Fischerei selbst. Niemand hat ein größeres Interesse an gesunden Fischbeständen als diejenigen, die davon leben. Gerade deshalb dürfen wir Meeresschutz und Fischerei nicht als Gegensätze betrachten. Die Fischer sind nicht das Problem; sie müssen Teil der Lösung sein und als Partner behandelt werden – nicht nur bei der Umsetzung von Maßnahmen, sondern bereits bei deren Entwicklung. Meine Damen und Herren, die Große Anfrage zeigt eindrucksvoll, wie groß die Herausforderungen mittlerweile geworden sind. Sie zeigt aber auch, dass die Landesregierung diese Herausforderungen kennt; sie sind benannt. Die Analyse liegt auf dem Tisch. Die Probleme sind beschrieben. Was jetzt fehlt, ist eine überzeugende Antwort auf die Frage, wie konkret und genau die Fischerei in SchleswigHolstein langfristig aussehen soll. Der SSW ist überzeugt: Wer die Fischerei erhalten will, darf sich nicht darauf beschränken, ihren Rückgang zu verwalten. Wer die Fischerei erhalten will, muss ihr eine Zukunft ermöglichen – nicht als Museumsstück sowie als Nebenerwerb und nicht ausschließlich als Dienstleister für Monitoring und Naturschutz, sondern als einen lebendigen, modernen und wirtschaftlich tragfähigen Bestandteil unseres Landes. Ich habe es, glaube ich, schon einmal gesagt: Die Fischerei ist Teil unseres maritim-kulturellen Erbes. Die Fischerei gehört aufs Meer und nicht ins Museum. Wir beantragen die Überweisung der Antwort auf die Große Anfrage in den Umwelt- und Agrarausschuss, damit wir uns noch einmal ausgiebig und sehr umfassend mit den Antworten auf die 113 Fragen beschäftigen können. Ich glaube: Hier ist noch richtig Luft nach oben. Wir müssen etwas für die (Christian Dirschauer) Fischerei in Schleswig-Holstein tun. Lassen Sie uns das gemeinsam anpacken. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)

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Jette Waldinger-Thiering

Mange tak. – Für die CDU-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Manfred Uekermann das Wort.

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Manfred Uekermann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Schleswig-Holstein ist das Land zwischen den Meeren. (Birte Pauls [SPD]: Aha! – Beifall Dr. Heiner Garg [FDP]) Für unsere Fraktion ist das nicht nur ein Slogan, sondern Ausdruck einer besonderen Verantwortung für unsere Küsten, unsere Regionen und die Menschen, die dort leben und arbeiten. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Zukunft und Existenzsicherung der Fischerei in Schleswig-Holstein zeigt deutlich: Die Herausforderungen sind groß. Gleichzeitig bekennen wir uns als CDU klar zur Fischerei: als Wirtschaftszweig, als Teil unseres kulturellen Erbes und als Identitätsanker unseres Landes. Fischerei ist weit mehr als ein Berufsfeld. Sie ist gelebte Tradition, und sie prägt unsere Küstenorte. Des Weiteren steht sie für eine enge Verbindung von Mensch, Natur und Heimat. Hinter jedem Kutter und jedem Betrieb stehen Familien – oft über Generationen hinweg – mit großem Fachwissen und tiefer Verbundenheit zur See. Diese Leistung verdient Anerkennung, und sie verdient politische Verlässlichkeit. (Beifall CDU und SSW) Zugleich macht die Antwort zur Drucksache deutlich, wie unterschiedlich die Lage in den einzelnen Bereichen ist. Nordseefischerei, Küsten- und Krabbenfischerei sowie Aquakultur stehen vor anderen Rahmenbedingungen als etwa die besondere Belastung der Ostseefischerei, die Binnenfischerei oder die Teichwirtschaft. Diese Unterschiede müssen wir ernst nehmen; eine pauschale Politik wird der Realität nicht gerecht. Deshalb setzen wir auf passgenaue Lösungen und auf das Prinzip „Schutz durch Nutzung statt pauschalem Rückzug“. Wir als CDU verfolgen dabei drei klare Leitfäden. Erstens. Zukunft sichern durch Verlässlichkeit. Unsere Fischer brauchen planbare und praktikable Rahmenbedingungen, um in moderne und nachhaltige Technik, in bessere Vermarktung und in wirtschaftliche Stabilität investieren zu können. Deshalb setzen wir uns sowohl auf der Bundes- als auch auf der EU-Ebene dafür ein, Überregulierung abzubauen und Regelwerke so zu gestalten, dass sie in der Praxis funktionieren und Perspektiven eröffnen. Zweitens. Gezielt unterstützen statt mit der Gießkanne zu fördern. Wir wollen Betriebe stärken, die sich durch Diversifizierung, Direktvermarktung, Kooperationen mit Tourismus und Gastronomie und durch den Ausbau einer nachhaltigen Aquakultur. Denn Fischerei ist eben nicht nur Nahrungsmittelproduktion, sondern sie ist auch ein wichtiger Standortfaktor und ein wesentlicher Bestandteil der touristischen Attraktivität unserer Küstenregion. (Christian Dirschauer [SSW]: Das stimmt!) Drittens. Fischerei als Kulturgut bewahren. Wer sich Schleswig-Holstein ohne seine Fischerei vorstellt, verkennt einen zentralen Teil unserer Identität. Die Kutter in den Häfen, das Wissen der Fischer, die Verbindung von Fang, Verarbeitung und regionalem Konsum – all das ist gelebte Kultur. Deshalb werden wir auch künftig darauf achten, dass die Fischerei in politischen Entscheidungen angemessen berücksichtigt wird; etwa bei der Ausweisung von Schutzgebieten, beim Ausbau der Offshore-Energie und in der Förderpolitik des Landes. (Christian Dirschauer [SSW]: Das macht mir jetzt angst! – Heiterkeit) Wir wissen, dass viele Betriebe unter erheblichem Druck stehen. Deshalb verstehen wir die Antwort der Landesregierung nicht als Schlusspunkt sondern als Arbeitsauftrag. (Sybilla Nitsch [SSW]: Oh Mann! Das wäre doch mal ein Antrag!) Es gilt, gemeinsam mit Fischern, Verbänden, Kommunen und der Wissenschaft an Lösungen zu arbeiten, die wirtschaftliche Perspektiven, ökologische Verantwortung und den Erhalt dieser Branche miteinander verbinden. Als CDU und gemeinsam mit unserer Fischereiministerin Cornelia Schmachtenberg sagen wir daher klar: Die Fischerei hat eine Zukunft in Schleswig-Holstein; wirtschaftlich tragfähig, ökologisch verantwortungsvoll und kulturell verankert. Wir stehen zu unseren Fischern, wir stehen zu unserem maritimen Kulturgut, und wir werden auch in (Manfred Uekermann) Zukunft alles dafür tun, damit dieses Stück Identität unseres Landes erhalten bleibt und gestärkt wird. – Vielen Dank. (Beifall CDU und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich nun der Abgeordneten Silke Backen das Wort.

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Silke Backsen GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich danke zunächst der Landesregierung und der Fachabteilung, die aufgrund einer Großen Anfrage des SSW aus wirklich verschiedenen Ressorts Fakten rund um die Fischerei zusammengetragen hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW) Natürlich gibt es nicht die eine Fischerei und nicht die eine Fischereiform in Schleswig-Holstein. Die Fischerei in unserem Land ist – wir haben es gerade gehört – vielfältig, und sie betrifft sowohl die Nord- und Ostsee als auch das Binnenland. Über alle Sparten hinweg wird in dem Bericht beziehungsweise in der Antwort aber eines deutlich: Die Fischereiflotte, also alle Fahrzeuge der Fischerei, sind extrem überaltert. Darüber hinaus zeigt sich der demografische Wandel auch hier sehr deutlich. Es gibt in der Fischerei obgleich Bundesförderung oder Bundesmitteln zur Förderung der Berufsausbildung viel zu wenig Nachwuchskräfte. Bezogen auf die Kutter- und Küstenfischerei der Nordsee war die wirtschaftliche Situation in den letzten Jahren relativ positiv. Auch die Miesmuschelwirtschaft in der Nordsee steht seit Langem wirtschaftlich relativ gut da. Demgegenüber ist – das haben wir jetzt schon ein paar Mal gehört – die wirtschaftliche Situation in der Ostseefischerei eine ganz andere. Sie ist seit mittlerweile vielen Jahren wirklich angespannt oder schon als äußerst kritisch zu betrachten. Hier wird aus meiner Sicht einmal mehr deutlich, wie stark der Zustand der Meere und der Küstengewässer mit dem Wohlergehen der Küstenfischerei zusammenhängt. Eine Grundlage, geschweige denn eine Zukunft für die Fischerei kann es nur geben, wenn wir auch die Fische erhalten. Denn ohne Fische funktioniert das nicht. Das liegt für mich auf der Hand. Wenn wir den Fortbestand der Küstenfischerei sichern möchten, dann kommen wir also um das Thema Meeresschutz nicht herum. (Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Der Zustand der Ostsee ist, wie wir alle wissen, kein guter. Deshalb setzen wir auch mit unserem Aktionsplan Ostseeschutz 2030 einen politischen Schwerpunkt auf einen verbesserten Ostseeschutz. Außerdem sorgen wir durch die Zielvereinbarung mit der Fischerei, die im April unterzeichnet wurde, dafür, dass den Fischerinnen und Fischern in diesen schwierigen Zeiten ein Fortbestand der Betriebe zunächst einmal ermöglicht wird. Ich finde es wirklich gut und richtig, wenn sich die Fischerinnen und Fischer mit ihren Fahrzeugen, mit ihrer Sachkenntnis und vor allem mit ihrer Erfahrung auf den Weg machen und sich auch am Meeresschutz beteiligen, indem sie zum Beispiel Geisternetze bergen oder Daten erheben, die für Monitoringprojekte gebraucht werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dafür werden sie dann finanziell honoriert. Das haben wird gerade auch schon von der Ministerin gehört. Ich halte das aktuell für einen zukunftsweisenden Weg. Gleichwohl kann ich sehr gut nachempfinden, dass unsere Fischer und Fischerinnen primär fischen wollen. Das ist ihre Berufung, das ist ihr Beruf. Dennoch ist es aktuell das, was wir von unserer Seite aus anbieten können. Ich freue mich deshalb sehr, dass diese Vereinbarung zustande gekommen ist, (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Jepsen [CDU]) denn für die Ostseefischerei ist die Situation besonders herausfordernd. In der Ostsee auch hier vor der Tür zeigen sich schon sehr deutlich die Folgen des Klimawandels und die damit einhergehenden Veränderungen dieses großen Ökosystems. Man muss es aussprechen: Die Überfrachtung der Ostsee mit Nährstoffen und die Folgen der Klimakrise wirken gemeinsam auf das Ökosystem Ostsee. Der Ostsee geht buchstäblich die Luft aus. Durch zu hohe Nährstoffeinträge kommt es regelmäßig zu großen Algenblüten. Diese Algen sterben ab, sie werden auf dem Meeresboden zersetzt, (Silke Backsen) und es wird noch mehr Sauerstoff verbraucht. Neben einer ohnehin schon natürlichen Wasserschichtung in diesem Gewässer und neben der Tatsache, dass warmes Wasser weniger Sauerstoff speichert, kommt es dann zu sogenannten Todeszonen. Hier kann man sich vorstellen, dass dort kein Fischnachwuchs mehr möglich ist. Wir müssen eine nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände sicherstellen. Des Weiteren muss jede Form der Fischerei auf Dauer an der Ressourcenverfügbarkeit unter Berücksichtigung des Zustands des Gewässers und an einer Minimierung der Umweltauswirkungen ausgerichtet sein. Ich habe meinen Blick gerade vor allem auf die Ostsee gerichtet. In dieser sehr umfassenden Antwort der Landesregierung steckt aber natürlich noch viel mehr. Es sind zum Beispiel die Belange der Binnenfischerei und der Teichwirtschaft angesprochen. Auch hier ist die wirtschaftliche Situation für die Betriebe angespannt. Die Teichwirtschaft wird ohne öffentliche Förderprogramme nicht überleben können – das haben wir auch schon gehört –, so die Antwort der Landesregierung. Hier sind wir einer Lösung ebenfalls recht nah. (Zuruf Christian Dirschauer [SSW]) Die Landesregierung arbeitet seit Längerem an einer Förderrichtlinie für eine ganzheitliche Teichwirtschaft, die demnächst in Kraft treten wird. Diese Förderung hilft den Teichfischerinnen und Teichfischern. Zugleich dient sie dem Naturschutz, denn ein Fischteich, der bei Aufgabe der Bewirtschaftung verlandet, bedeutet den Verlust des Ökosystems und damit den Verlust dieser Arten, die an das Gewässer gebunden sind, und, Herr Dirschauer, nein, ich werde nicht über den Kormoran berichten. (Zurufe: Oh! – Christian Dirschauer [SSW]: Das würde mich schon mal interessieren! Ich protestiere!) Lassen Sie mich mit einem Wunsch und einem Sprung zurück an die Westküste abschließen. (Zuruf Sybilla Nitsch [SSW]) – Ja, ich habe zugehört. – Also, wir springen alle rüber an die Westküste. Aktuell werden über 90 Prozent der Nordseekrabben nach Marokko transportiert und dort manuell gepult. Wenn Nachhaltigkeit in dieser ganzen Debatte einen Sinn ergeben soll, dann müssen wir uns doch wirklich einmal stärker dafür einsetzen, dass es endlich auch marktfähige Krabbenpulmaschinen in Schleswig-Holstein gibt. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP] – Zuruf: Bravo!)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Thomas Hölck das Wort.

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Thomas Hölck SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich der SSW-Fraktion für die Große Anfrage danken, weil sie damit dazu beigetragen hat, dass das Thema wieder in den Fokus geraten ist. Das ist gut so. Das ist richtig so. Ich bedanke mich aber auch bei den Fachabteilungen des Ministeriums für die Beantwortung, auch wenn ich nicht ganz zufrieden damit bin, was dort aufgeschrieben worden ist. Darauf werde ich noch im Einzelnen zu sprechen kommen. (Beifall SPD) Die Antwort auf die Große Anfrage des SSW zur Lage der Fischerei in Schleswig-Holstein zeichnet ein umfassendes Bild. Dieses Bild ist alles andere als beruhigend; denn die Antworten der Landesregierung zeigen deutlich: Die Fischerei in Schleswig-Holstein steht vor gewaltigen Herausforderungen. Das gilt für die Nordsee, aber ganz besonders auch für die Ostsee. Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe ist angespannt. Die Zahl der Fischerinnen und Fischer geht stetig zurück. Die Flotte altert. Die Nachfolge in den Betrieben wird schwieriger, weil die Perspektiven fehlen. Die Fangmöglichkeiten in der Ostsee sind so stark eingeschränkt wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Das alles beschreibt die Landesregierung sehr ausführlich. Genau deshalb stellt sich eine andere Frage um so dringlicher: Wie sieht die Zukunft aus? Wo ist die Gesamtperspektive für die Fischerei in SchleswigHolstein? (Christian Dirschauer [SSW]: Ganz genau!) Wer die Antworten aufmerksam liest, findet viele Beschreibungen der Probleme. Ich will das einmal exemplarisch an Frage 5 der Großen Anfrage deutlich machen. Klipp und klar fragt der SSW: „Welche konkreten strategischen Ziele verfolgt die Landesregierung bis 2030, um die Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein zukunftsfähig zu gestalten und das Handwerk als kulturelles Gut zu erhalten?“ (Thomas Hölck) Anschließend beschreibt die Landesregierung viel, doch konkret wird sie nicht. Das ist aus unserer Sicht die eigentliche Leerstelle dieser Antwort auf die Große Anfrage des SSW. Wir brauchen eine Gesamtstrategie. Diese wird aber einfach nicht geliefert, weil die Antworten teilweise so nichtssagend sind, weil Probleme aufgelistet werden, ohne dass dem eine Perspektive gegenübersteht. Das ist zu wenig. Es bräuchte eine Gesamtstrategie, die die Unterschiedlichkeit der Fischerei in Schleswig-Holstein unterschiedlich bewertet. An der Ostsee erleben wir eine existenzielle Krise der Küstenfischerei. Die Landesregierung verweist darauf, dass die Ursachen längst nicht mehr allein in der Fischerei liegen, sondern im Klimawandel. Sauerstoffmangel, Nährstoffeinträge und Veränderungen im Ökosystem setzen den Beständen massiv zu. Wissenschaftlich wird inzwischen sogar die Frage aufgeworfen, ob insbesondere der Ostseedorsch in absehbarer Zeit überhaupt wieder Bestandsgrößen erreichen kann, um wirtschaftlich befischt zu werden und um wieder in eine wirtschaftliche Nutzung zu kommen. An der Nordsee ist die Lage etwas anders. Die Muschelwirtschaft ist sehr lukrativ. Aber auch dort gibt es Flächenkonkurrenzen. Auch dort stehen Betriebe unter Druck, gerade in der Krabbenfischerei. Das muss anerkannt und gesehen werden. Eine Strategie, die den unterschiedlichen Bedingungen gerecht wird und ein gemeinsames Ziel verfolgt, nämlich den Erhalt der fischereilichen Strukturen an unseren Küsten, fehlt. Die Küstenfischerei ist mehr als ein Wirtschaftszweig. Sie prägt unsere Küstenregion. Sie ist wichtig für den Tourismus. Sie gehört zur Identität Schleswig-Holsteins dazu. Sie schafft regionale Wirtschaft und ist für viele Orte an der Nord- und Ostseeküste ein prägender Bestandteil des öffentlichen Lebens. Diese Bedeutung haben wir im Landtag fraktionsübergreifend vor anderthalb Jahren in einem gemeinsamen Antrag beschlossen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob all das, was seinerzeit gemeinsam beschlossen worden ist, von allen Fraktionen auch so in dieser Deutlichkeit gesehen wird. Angesichts dessen, was wir damals gemeinsam beschlossen haben, hätte mehr dabei herauskommen müssen. Die jüngsten Vereinbarungen zwischen Land und Fischerei zeigen, dass die Herausforderungen gesehen werden und Unterstützung geleistet wird. Ich will aber auch sagen: Entschädigung ist keine Perspektive. (Beifall SPD und SSW) Wer weiß denn, wie die Fischerei nach zehn Jahren Entschädigung aussehen wird? Wie stellen wir sicher, dass die Fischerei auch künftig Fischerei bleibt? Wie sichern wir Ausbildung, Nachfolge und Infrastruktur, wenn kaum noch gefischt werden kann? Wenn kaum noch gefischt werden kann, aber man dafür entschädigt wird, dann findet man kaum jemanden, der bereit ist, dieses Handwerk zu erlernen. Deshalb ist die Frage der Nachfolge zu klären. Das wird im Übrigen dadurch infrage gestellt; denn Entschädigung schafft keine Perspektive. Wir müssen eine Brücke bauen zwischen der heutigen Krise und einer hoffentlich besseren Zukunft; denn eines ist klar: Wenn Betriebe heute aufgeben, wenn Kutter heute verkauft werden und wenn kein Nachfolger mehr gefunden wird, dann hilft uns eine mögliche Bestandserholung der Fische nichts mehr, weil niemand mehr da ist, der fischen kann und der fischen wird. Deshalb müssen wir sehr darauf achten, dass die Strukturen, die wir erhalten wollen, durch diese Entschädigungszahlungen erhalten bleiben. Diese Strukturen müssen auch vorhanden sein, wenn es wieder möglich ist, in unseren Meeren zu fischen. (Beifall SPD und SSW) Auch auf diese Fragen bleibt die Landesregierung nach unserer Auffassung Antworten schuldig. Wir sagen als SPD-Fraktion deshalb klar: SchleswigHolstein braucht auch künftig eine starke Fischerei an Nord- und Ostsee. Dafür müssen wir die vorhandenen Strukturen erhalten, bevor sie verschwinden. Wenn die letzte Generation von Küstenfischern aufgibt, dann verlieren wir weit mehr als einen Wirtschaftszweig. Wir verlieren ein Stück SchleswigHolstein. Das gilt es zu verhindern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Jette Waldinger-Thiering

Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion hat nun die Abgeordnete Anne Riecke das Wort.

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Anne Riecke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Antwort auf die Große Anfrage des SSW macht deutlich: Die Fischerei in Schleswig-Holstein steht vor enormen Herausforderungen, und zwar nicht nur an der Ostsee, sondern in allen Bereichen von der Krabbenfischerei an der (Anne Riecke) Nordsee über die Küstenfischerei bis hin zur Binnenfischerei und Teichwirtschaft. Für uns Freie Demokraten ist klar, die Fischerei ist nicht irgendein Wirtschaftszweig – wir hörten es heute schon mehrmals –, sondern sie gehört zur Identität unseres Landes. Sie prägt unsere Küstenorte, unsere Häfen und unsere regionale Wertschöpfung. Wer Schleswig-Holstein als maritimes Land erhalten will, muss auch der Fischerei eine Zukunft geben. Die Antworten der Landesregierung zeigen jedoch ein ernstes Bild. Die Zahl der Betriebe geht zurück, viele Fischerinnen und Fischer stehen vor der Frage, ob sie ihren Betrieb überhaupt noch an die nächste Generation weitergeben können. Die Flotte ist überaltert, Nachwuchs fehlt, und die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe ist angespannt. Gleichzeitig steigen die Anforderungen immer weiter. Bürokratie, Dokumentationspflichten und europäische Vorgaben nehmen zu. Selbst die Landesregierung bezeichnet den Bürokratieabbau als eines ihrer strategischen Ziele, um die Fischereiwirtschaft in Schleswig-Holstein zukunftsfähig zu gestalten und das Handwerk als kulturelles Gut zu erhalten. Das unterstützen wir ausdrücklich. Allerdings darf das Bekenntnis zur Zukunft der Fischerei nicht darin enden, Fischerinnen und Fischern den Ausstieg schmackhaft zu machen. Abwrackprämien sind kein Zukunftskonzept. (Beifall FDP und SSW) Sie reduzieren zwar die Zahl der Kutter, lösen aber keines der strukturellen Probleme der Branche. Unser Anspruch muss sein, denjenigen eine Perspektive zu geben, die ihren Beruf weiter ausüben wollen – durch weniger Bürokratie, praktikable Regelungen und wirtschaftlich tragfähige Rahmenbedingungen. (Beifall FDP und SSW) Wer immer nur den Rückzug organisiert, hat sich mit dem Schrumpfen der Branche anscheinend abgefunden. Wer möchte, dass junge Menschen den Beruf des Fischers ergreifen, darf ihnen nicht zuerst einen Berg an Formularen und Auflagen präsentieren. Wir brauchen einfache Verfahren, schnellere Förderentscheidungen und mehr Vertrauen in die Betriebe. Meine Damen und Herren, wir stehen zur nachhaltigen Fischerei. Gesunde Fischbestände sind die Grundlage jeder Zukunftsperspektive. (Beifall FDP und SSW) Die Große Anfrage zeigt ebenso deutlich, dass die Probleme der Fischerei nicht allein durch die Fischerei verursacht werden. Ungleiche Wettbewerbsbedingungen – das betrifft insbesondere die Krabbenfischerei an der Nordsee – mit anderen europäischen Fischern, die in Bereichen fischen dürfen, wo es nicht erlaubt ist, tragen dazu bei, dass sich die Fischer an unseren Küsten ungerecht behandelt fühlen. Die Fischerei darf nicht zum alleinigen Sündenbock gemacht werden. Wer die Ursachen ehrlich betrachtet, erkennt: Die Erholung von Dorsch und Hering wird nicht allein durch weitere Einschränkungen für die Fischer erreicht. Wir Freie Demokraten setzen deshalb auf wissenschaftlich basierte Entscheidungen statt auf Symbolpolitik. Dazu gehört auch, dass dort, wo es biologisch vertretbar ist, eine verantwortungsvolle Nutzung und Mitnahme von Fisch möglich bleiben muss. Nachhaltigkeit bedeutet Schutz der Bestände. Nachhaltigkeit bedeutet aber auch, die Arbeit der Fischerinnen und Fischer zur respektieren. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Konkurrenz um die verfügbaren Flächen auf See. Offshore-Windkraft, Naturschutz, Schifffahrt und Fischerei beanspruchen zunehmend dieselben Räume. Die Energiewende ist wichtig, aber sie darf nicht dazu führen, dass die Fischerei immer weiter verdrängt wird. Nutzungskonflikte müssen fair gelöst werden. Die Fischerei darf nicht immer diejenige sein, die am Ende zurückstecken muss. Akzeptanz entsteht nur dann, wenn Regeln nachvollziehbar und fair sind. Unsere Fischer dürfen nicht die Last von Einschränkungen tragen, wenn Fischbestände außerhalb unserer Gewässer weiterhin befischt werden. Fischereipolitik muss deshalb europäisch und international gedacht werden. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Antwort auf die Große Anfrage zeigt auch, dass es in Schleswig-Holstein engagierte Fischerinnen und Fischer gibt, die Verantwortung übernehmen, direkt vermarkten, neue Geschäftsfelder erschließen und bereit sind, sich den Veränderungen zu stellen. Diese Menschen brauchen keine Bevormundung. Sie brauchen verlässliche Rahmenbedingungen, sie brauchen Planungssicherheit, und sie brauchen eine Politik, die mit ihnen und nicht über sie spricht. Für uns Freie Demokraten steht deshalb fest: Schleswig-Holstein ohne Fischerei wäre nicht nur (Anne Riecke) wirtschaftlich ärmer, sondern es würde auch ein Stück der Identität fehlen. Wer unsere Küsten erhalten will, muss auch den Menschen eine Zukunft geben, die seit Generationen von und mit dem Meer leben. Dafür setzen wir uns weiterhin ein. – Vielen Dank. (Beifall FDP und SSW)

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Martin Balasus CDU

Frau Präsidentin! „Woher und Wohin“ ist der Titel einer Publikationsreihe, die sich mit nationalen und internationalen Schulleistungsstudien befasst und Meta-Ergebnisse ableitet. Es wird gefragt, woher die Schülerinnen und Schüler kommen, aus welchen sozio-ökonomischen Verhältnissen sie stammen und wohin sie mit den Voraussetzungen, die ihnen mitgegeben werden, gehen. Woher und wohin sind auch zwei gute Fragen, die man in Bezug auf den Gegenstand der heutigen Debatte stellen kann. Uns liegt ein Antrag der SPDFraktion vor, bei dem man sich fragt, woher die Annahme stammt, man habe noch keine Ergebnisse erzielt. Man fragt sich zudem auch, wohin die Fraktion mit diesem Antrag eigentlich möchte. Über das Stadium des Diskutierens ist unsere Landesregierung schon lange hinaus, wir wissen, woher wir kommen und welchen Zustand die Landesregierung 2017 übernommen hat. Wir wissen, dass Bildungswege nicht im Wesentlichen von der Kilometerzahl zur Schule abhängen, sondern von den Voraussetzungen im Elternhaus und sozialen Umfeld. Wir wissen auch, wohin wir wollen: Die Abhängigkeit des Bildungswegs von den sozioökonomischen Voraussetzungen wollen wir minimieren. Jedes Kind soll in die Lage versetzt werden, durch eigene Leistung und unabhängig vom Elternhaus seinen Bildungsweg zu bestreiten. Entscheidend – gerade mit Blick auch auf den Gegenstand der heutigen Debatte, die Westküste – ist aber: Wir sind schon einen Schritt weiter. Wir haben aus den gewonnenen Erkenntnissen Ableitungen getätigt und wir haben Maßnahmen zur Stei-Anhang Protokoll gerung der Leistungs- und Kompetenzentwicklung ergriffen. Hierzu gehört der Maßnahmenkatalog des Handlungsplans Lehrkräftegewinnung, der in Bedarfskreisen und damit auch und gerade an der Westküste zu einer besseren Versorgung mit Lehrkräften beiträgt. Um der Bildungsgerechtigkeit dabei Rechnung zu tragen, berücksichtigen wir bei der Verteilung der Lehrkräftestellen den Sozialindex bei Förderzentren. Genauso trägt dazu der Masterplan berufliche Bildung mit dem Erhalt aller Berufsschulstandorte bei. An Stellen mit besonderem Unterstützungsbedarf wirkt unser PerspektivSchul-Programm und jetzt das Startchancen-Programm mit inzwischen 135 unterstützen Schulen im Land. Und durch die Stärkung der Kooperationsvereinbarungen zwischen Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe und Gymnasien sowie Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe erweitern wir die Handlungs- und Gestaltungsoptionen auch vor Ort. Insgesamt stimmen wir unsere Maßnahmen aufeinander ab und sorgen mit dem Rahmenkonzept „Schule 2035“ für eine nachhaltige Planung, Durchführung und Überprüfung der Schulentwicklung und setzen verbindliche Bildungsziele. Woher der Unmut der SPD kommt, können wir insofern nicht ganz nachvollziehen. Wohin wir schon gekommen sind, nämlich ins Handeln, zeigen wir mit unserer Arbeit auf. Wir bringen deshalb einen Alternativantrag ein, der anerkennt, dass Schulen und Schulaufsicht kontinuierlich an der Schulentwicklung arbeiten und aufzeigt, wie regionale Bedarfe berücksichtigt werden und wie weit wir mit der Chancengerechtigkeit auch und gerade an der Westküste schon gekommen sind. „Woher und wohin“ sind aus unserer Sicht sicherlich nicht unerhebliche aber doch schon reichlich diskutierte Fragen. Unser Credo ist „Anpacken statt rumschnacken“, und auch bei diesem Thema packen wir auf allen Ebenen tagtäglich an.

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Malte Krüger GRÜNE

Sehr geehrte Damen und Herren! Schleswig-Holstein ist regional unterschiedlich, das gilt auch für (Malte Krüger) die Schulen. Die Herausforderungen unterscheiden sich zwischen den Städten und dem Land, zwischen der Ost- und Westküste, dem Hamburger Rand und den Regionen weit weg von den Lehramtsuniversitäten. Insbesondere der Lehrkräftemangel ist ein ungleich verteilter Mangel und benötigt deswegen regional unterschiedliche Lösungsansätze. Deshalb enthalten die vier Pakete zur Lehrkräftegewinnung eine Vielzahl an Maßnahmen. Ausreichend Lehrkräfte an den Schulen zu haben, ist essenziell für eine gute Schulentwicklung und damit für die Entwicklung einer ganzen Region. An der Westküste liegen die Kreise mit hohem Bedarf an Lehrkräften, deswegen ist hier Abordnung Plus ein ganz wichtiges Instrument. Diese ist für die Westküste wichtig, um Planstellen mindestens vorübergehend zu besetzen und die Unterrichtsversorgung zu gewährleisten. Dabei ist mir wichtig: Die Debatte über Abordnung Plus wird gerade in den Städten oft kritischer wahrgenommen, als es die landesweiten Zahlen nahelegen: Im vergangenen Jahr wurden über 90 Prozent der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst befristet oder unbefristet in den schleswig-holsteinischen Schuldienst übernommen. Die „Abwanderung“ lag damit unter zehn Prozent, wobei darin auch Lehrkräfte enthalten sind, die sich nach dem Vorbereitungsdienst zunächst dagegen entscheiden, direkt in den Schuldienst zu gehen. Die zehn Prozent sind also wirklich ein sehr guter Wert, zumal Schleswig-Holstein gleichzeitig Lehrkräfte aus anderen Bundesländern gewinnt. Hinzu kommt der Anwärtersonderzuschlag, mit dem Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an Grundschulen und Förderzentren in den Bedarfskreisen eine höhere Vergütung vom Land bekommen. Auch dieses Instrument zeigt Wirkung: Im letzten Schuljahr wurden 47 Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit dieser Zulage eingestellt, im laufenden Schuljahr sind es bereits 83. Auch beim Sonderzuschlag sollten wir in Zukunft überlegen, diesen weiter auszubauen und auf Gemeinschaftsschulen auszuweiten. Dies alles ist eine wichtige Grundlage für eine regionale Schulentwicklung an der Westküste. Wichtig ist auch, die Entwicklung der Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe zu unterstützen. In Dithmarschen gibt es bisher noch keine Gemeinschaftsschule mit Oberstufe, und dabei ist hier das Abitur für alle ohne erneuten Schulwechsel möglich. Ich halte die Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe für die Bildungsgerechtigkeit für ein wichtiges Angebot. Zudem stimmt es natürlich, dass die Wege zur Schule in Dithmarschen, Steinburg und Nordfriesland einfach sehr lang werden können. Jugendliche fragen sich, warum sie doppelt so lange zum Gymnasium fahren sollen, wenn sie auch auf die örtliche Gemeinschaftsschule gehen können. Gleichzeitig sind die Wege zu den Berufsschulen weit, während die Ausbildungsbereitschaft bei Betrieben hoch ist. Zusammenfassend: Es braucht an der Westküste spezielle Maßnahmen gegen den regionalen Lehrkräftemangel, damit wir dort in den kommenden Jahren eine zukunftssichere Schulentwicklung ermöglichen. Um alle Wege offen zu halten, sind unserer Meinung nach langfristig zusätzliche Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe und verlässliche Kooperationsvereinbarungen wichtig. – Vielen Dank.

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Martin Habersaat SPD

Frau Präsidentin! CDU und Grüne haben in ihrem Koalitionsvertrag versprochen, gemeinsam mit den Schulträgern über eine ausgewogene regionale Verteilung der Schulangebote und aller Abschlussmöglichkeiten an der Westküste zu sprechen. Ein Jahr vor Ende der Legislaturperiode ist es Zeit, konkrete Ergebnisse auf den Tisch zu legen. Für viele Schülerinnen und Schüler an der Westküste sind die Wege zum nächsten Gymnasium deutlich länger als in anderen Landesteilen. Gleichzeitig gibt es nur wenige Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe. Das schränkt die Bildungs- und Entwicklungschancen junger Menschen ein und belastet Familien im Alltag. Wer gleichwertige Lebensverhältnisse in Schleswig-Holstein schaffen will, muss auch für gleichwertige Bildungschancen sorgen. Deshalb erwarten wir von der Landesregierung eine klare Strategie, wie die Schulangebote an der Westküste künftig ausgewogen und wohnortnah gestaltet werden können. CDU und Grüne haben dieses Thema selbst in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Bis heute liegen jedoch keine erkennbaren Ergebnisse vor. Die Landesregierung muss jetzt zeigen, dass ihre Ankündigungen mehr sind als wohlklingende Versprechen. Das Thema ist in den Bildungsausschuss überwiesen und wird von uns dort weiter verfolgt werden.

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Jette Waldinger-Thiering SSW

Frau Präsidentin! Ich freue mich über diesen Antrag, weil er die Schulentwicklung an der Westküste in den Fokus setzt. Eine ausgewogene Verteilung von Schulangeboten und Abschlussmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler muss auch an der (Jette Waldinger-Thiering) Westküste möglich sein. In den ländlich geprägten Kreisen der Westküste sind die Schulwege insbesondere nach der 4. Klasse oftmals lang. Obwohl gerade in ländlichen Regionen wie zum Beispiel in Nordfriesland, eine durch Kultur und Identität entstandene starke regionale Bindung besteht, müssen Kinder und Jugendliche die regionalen Gemeinschaften schon früh verlassen, um auf weiterführende Schulen zu gelangen. Besonders schwierig gestaltet sich dies für Schüler und Schülerinnen auf den Inseln und Halligen. Auch in der beruflichen Bildung wird es durch die aktuellen Einsparung nicht einfach, heimatnah eine Ausbildung zu beginnen. Gerade in den letzten Jahrzehnten wurden viele Grundschulen geschlossen beziehungsweise zusammengelegt. Die Gemeinschaftsschulen platzen aus allen Nähten und zu den wenigen Oberstufenangeboten oder den wenigen Gymnasien ist der Weg oft schwer. Hier muss man klar darauf hinweisen, dass der Wohnort tatsächlich die Bildungschancen vorgibt. Dabei ist es genau das, was wir nicht wollen, wir wollen Bildungsgerechtigkeit für alle Kinder und Jugendlichen im Land. Alle müssen die gleichen Möglichkeiten und Chancen erhalten, ihr gewünschter Schulabschluss oder ihre gewünschte berufliche Ausbildung abzuschließen. Aber wie können wir das erreichen? Ein erster Schritt könnte die Grundschule bis zur 6. Klasse sein. Dies wäre ein konstruktiver Vorschlag zur Zielerreichung, den wir als SSW nicht zum ersten Mal vorschlagen. Wir plädieren dafür, dass man die 5. und 6. Klasse an den Grundschulen belassen sollte und somit in vieler Hinsicht eine Verbesserung der Schulstruktur – und das nicht nur an der Westküste – herbeiführen würde. Es muss doch darum gehen, die Grundschulen zu stärken und die weiterführenden Schulen zu entlasten. Die Kinder hätten zwei Jahre länger Zeit, um sich in ihrer regionalen Gemeinschaft zu entwickeln und zu reifen, bevor sie dann im 7. Schuljahr einen neuen Lebensabschnitt an einer weiterführenden Schule beginnen. 1. bis 6. Klasse an regionalen Standorten zu unterrichten, ist kein Hexenwerk!Hier in Schleswig-Holstein zeigt unter anderem der dänische Schulverein, wie es funktioniert. Hier können Schülerinnen und Schüler der dänischen und friesischen Minderheit möglichst lange an ihren regionalen Heimatort unterrichtet werden, bevor die meisten von ihnen weite Wege an die weiterführenden Schulen antreten müssen. Auch in anderen Bundesländern gibt es Modelle, die keine Selektion nach der 4. Klasse vorsehen. Dazu muss man erwähnen, dass es auch international keine Schulstrukturen mehr gibt, die nach der 4. Klasse trennen. Studien und Erhebung sprechen für mehr Bildungserfolg nach einer längeren Grundschulzeit. Aktuell kämpfen im mittleren Nordfriesland mindestens drei Gemeinden für den Erhalt ihrer Grundschule, da sie nicht genug Kinder beschulen. Hier könnte ein Modellprojekt „Grundschule bis zur Klasse 6“ die Rettung sein. Das würde auch die Gemeinschaftsschule in Bredstedt und die Gymnasien in Niebüll und Husum entlasten. Ein zweiter Baustein könnte die Förderung von kleinen Oberstufen an allen Gemeinschaftsschulen sein. Wir hoffen jedenfalls auf den Mut und den Willen der Regierung, wirklich etwas zum Guten zu verändern, denn nur grundlegende Veränderungen werden für messbare Verbesserungen in der Schulstruktur sorgen und somit die Bildungsgerechtigkeit in Schleswig-Holstein stärken.

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