Lasse Petersdotter
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich blicke einmal ein bisschen zurück: Am 21. November 2024 hat Northvolt das Chapter‑11- Verfahren eingeleitet. Das war ein Stück weit der Beginn der Insolvenzdebatte. Die Gründe für die Insolvenz waren, dass es in der Produktion nicht schnell genug voranging, dass im Vorfeld wichtige Kunden abgesprungen sind, dass die Kapitalkosten stiegen, und dass eine schwache Nachfrage und die geopolitischen Krisen dem Unternehmen das Weiterbestehen schwer gemacht haben. Man kann aber auch sagen: Das Unternehmen war an vielen Stellen deutlich überehrgeizig. Mit dieser Nachricht, die uns alle erschüttert hat, ging natürlich die Aufklärung los. Deswegen finde ich es wichtig, auch auf den Aufklärungsprozess der letzten fast zwei Jahre zu gucken. Denn wir haben – da finde ich die Differenzierung schon wichtig – auch als Regierungskoalition, als regierungstragende Fraktionen immer wieder betont, dass uns die Aufklärung ebenso wichtig ist, und haben die einzelnen Maßnahmen der Aufklärung unterstützt. Als Allererstes haben wir relativ flächendeckend alles erst einmal vertraulich dem Parlament zur Verfügung gestellt, sodass alle Abgeordneten sich in sehr aufwendigen Verfahren – – (Thomas Hölck [SPD]: Sie?) – Wir, indem wir das nämlich als Parlament beschlossen haben, Herr Hölck, dass die Regierung diese Akten vorlegen musste, und wir das im vertraulichen Verfahren in Absprache mit der Opposition sichten können. – Das war aufwendig. Wir haben dann Stück für Stück in einer Art Zwiebelsystem beschlossen, die Unterlagen zu entstufen. Dabei gab es immer wieder Ruckelei und Uneinigkeit darüber: Muss das jetzt gerade geschwärzt sein oder nicht? Aber wir haben auch neue Standards bei den Schwärzungen gesetzt. Ich fand es ganz attraktiv und gut und für die Zukunft wichtig, dass differenziert wurde. Schwarze Schwärzungen waren VS-VERTRAULICH, blaue Schwärzungen waren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, und grüne Schwärzungen waren nicht vom Aktenvorlagebegehren abgedeckt. Ich glaube, dass das hilfreich ist, weil das etwas mehr Transparenz in einem in sich noch trotzdem vertraulichen Verfahren geschaffen hat. Gleichzeitig haben wir sehr deutliche Worte gegenüber der Bundesregierung gefunden, wo wir mit der Informationszuführung sehr häufig stark unzufrieden waren. Dann auch das: Wir haben uns nicht gegen den Sonderbericht des Landesrechnungshofes gestellt, sondern klar festgestellt, dass wir uns dafür interessieren, was hier vom Landesrechnungshof ermittelt wird. Ich glaube, der Kern des Sonderberichtes des Landesrechnungshofes ist die Kritik, dass die Landesregierung mit der Entscheidung nicht dem § 7 der Landeshaushaltsordnung entsprechen würde. Ich muss auch sagen: Für mich gibt es eine Differenzierung in der Debatte zwischen dem Sonderbericht des Landesrechnungshofes und dem Urteil des Landesverfassungsgerichtes, weil ich über das Urteil des Landesverfassungsgerichtes nicht diskutiere. Das ist da, das akzeptiere ich, und es ist umzusetzen. Beim Landesrechnungshofbericht habe ich schon an der einen oder anderen Stelle eine andere Auffassung, und ich finde, das konnte man im Ausschuss ganz gut herleiten. Der § 7 der Landeshaushaltsordnung, also das Wirtschaftlichkeitsgebot, ist eben sehr viel häufiger dafür da, bei Bewirtschaftung und anderen Prozessen im Landeshaushalt auf Sparsamkeit zu achten. Hier heißt es, ich zitiere: „… Prüfung, inwieweit wahrgenommene Aufgaben verzichtbar sind oder in anderer Weise erfüllt werden können.“ Das ist für Entscheidungen über große risikobehaftete Investitionen in transformative Großprojekte von europäischer strategischer Bedeutung ungeeignet. Ich glaube, dass dieser Paragraf an der Stelle nicht die richtige Leitschnur ist, und trotzdem müs- (Lasse Petersdotter) sen wir natürlich die Landeshaushaltsordnung angemessen umsetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
