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Annabell Krämer

FDP 17.06.2026 Sitzungen 20/120

Ja, aber für mich ist eine Folge von zusätzlicher Verschuldung, dass die Leistungsfähigkeit einer Kommune noch schlechter wird. Also lässt sich doch durch zusätzliche Verschuldungsmöglichkeiten nicht eine Verbesserung der Finanzsituation generieren. Deshalb verstehe ich diesen Zusammenhang nicht richtig. – Da gebe ich Ihnen vollkommen recht. – Danke. Aber Sie haben es ja richtig gesagt: Es sind Verschuldungsmöglichkeiten. Wir alle hoffen ja, dass sich die Situation in den Kommunen perspektivisch verbessert. Wir wollen vorübergehend mehr Flexibilität schaffen, aber langfristig den Kommunen die Chance geben, wieder besser haushalten zu können. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Ich fahre fort: Wir schaffen zudem eine Ausnahme für Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur, also Einrichtungen und Maßnahmen, die für das Funktionieren des Gemeinwesens vor Ort zentral sind, wie Schulen, Kitas, Feuerwehr, Bevölkerungsschutz, Straßen oder Radwege. Was genau darunter fallen soll, werden wir in den Ausschussberatungen sorgfältig besprechen und von Expert_innen prüfen lassen. Der SSW hat dazu ja ein paar eigene Ideen eingebracht, die wir gerne mitberaten. Auch für sogenannte rentierliche Maßnahmen, also Investitionen, die sich über künftige Erträge, Einzahlung oder Einsparung innerhalb ihrer Nutzungsdauer selbst finanzieren, schaffen wir eine Ausnahme. Außerdem erleichtern wir unter bestimmten Voraussetzungen die Kreditaufnahme zur Unterstützung für kommunale Beteiligungen wie Stadtwerke, Eigenbetriebe oder andere kommunale Unternehmen, allerdings unter der Voraussetzung einer Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent. Alle zentralen Flexibilisierungen des Gesetzentwurfs sind befristet. Sie sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten und Ende 2032 wieder auslaufen. Bis Ende 2031 soll ein Erfahrungsbericht vorliegen. Das ist richtig, damit wir in diesem zeitlich begrenzten Rahmen die Wirkung beobachten und dann auf Grundlage von Erfahrungen und Zahlen entscheiden können, inwieweit die Regeln dauerhaft fortgeführt werden können. Wir wissen, dass damit die Finanzlage der Kommunen und die Probleme nicht behoben werden können. Allerdings müssen sie auch in schwieriger Finanzlage handlungsfähig bleiben und in der Lage sein, notwendige Investitionen zu tätigen. Gleichzeitig behalten wir Nachhaltigkeit, Generationengerechtigkeit und kommunale Finanzstabilität im Blick. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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