Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Natürlich ist Entbürokratisierung grundsätzlich immer der richtige Weg. Verfahren vereinfachen, die Zahl der Beteiligten reduzieren und Fristen entzerren, das ist richtig und wichtig, kein Zweifel daran. Aber die Kommunen kommen nicht nur nach Kiel, weil sie zu viele Formulare ausfüllen müssen, sie kommen vor allem zu uns nach Kiel, weil das Geld nicht reicht. Deshalb müssen wir uns die Frage stellen, ob der vorliegende Gesetzentwurf die Probleme (Christian Dirschauer) löst, die Städte und Gemeinden derzeit am stärksten belasten; Kollege Dolgner hat es dargestellt. Was uns mit dem Entwurf vorgelegt wurde, soll laut Begründung die finanzielle Lage der Kommunen verbessern. Da muss man doch ehrlich sein: Dieses Ziel erfüllt der Entwurf nicht, das kann er gar nicht. Er erleichtert Investitionen und Kreditaufnahmen, schafft aber keine echten zusätzlichen Spielräume. Vor Ort fehlen nämlich die Mittel für eine echte und gute Daseinsvorsorge, und das seit Jahren. Das wissen wir, das ist nichts Neues. Die Bundesebene lädt den Kommunen in dieser Misere weitere Aufgaben auf, die die Gemeinden nicht nur organisatorisch verantworten, sondern auch zu finanzieren haben, weil ganz oft Folgekosten bei den Kommunen kleben bleiben. Die kommunalen Landesverbände schlagen Alarm, und die Koalition reagiert mit einem Vorschlag, der sich der kommunalen Grundinfrastruktur annimmt. Im Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz werden die Bereiche genannt, die sich im Entwurf teilweise wiederfinden. Wir sind nicht gegen den Entwurf, das sehen Sie am Änderungsantrag, den wir eingebracht haben, aber aus unserer Sicht hat die Landesregierung einige für uns als SSW wichtige Infrastrukturelemente bedauerlicherweise nicht erwähnt oder vielleicht auch einfach nur vergessen. In unserem Antrag werden neben den Bibliotheken als sogenannte dritte Orte und wichtiger Zugang zu Bildung auch die Schwimmstätten angeführt. Sie dienen aus unserer Sicht der Grundinfrastruktur, weil sie den Bürgerinnen und Bürgern unter anderem eben niedrigschwellige Teilhabe und Befähigung, vor allem Schwimmbefähigung, im Land zwischen den Meeren ermöglichen. Das ist ganz wichtig. (Beifall SSW) Darüber hinaus fordern wir die Berücksichtigung der Tierheime. Tierheime übernehmen wichtige Aufgaben im Bereich des Tierschutzes und entlasten die Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Verpflichtungen. (Beifall SSW, SPD und Dr. Heiner Garg [FDP]) – Das hat immerhin ein FDPler mitbekommen. Last, but not least fordern wir, dass auch Frauenhäuser zur kommunalen Grundinfrastruktur gezählt werden. Misshandelte Frauen und Kinder finden dort Schutz und Unterstützung. In einigen Fällen kann der Weg ins Frauenhaus das Überleben sichern. Das dürfen wir nicht vergessen. Darum sollte kein Zweifel daran bestehen, dass wir es auch hier mit einer Grundinfrastruktur zu tun haben. (Beifall Dr. Michael Schunck [SSW]) Bereits die für uns unvollständige Auflistung der einzelnen kommunalen Bereiche zeigt, dass die Stoßrichtung des Gesetzes noch einmal nachjustiert werden muss. Damit sind wir bei einem zentralen Defizit des Vorhabens: Das Geld fehlt in vielen Kommunen an allen Ecken und Enden. Die Kommunen nehmen sich derzeit ihre sogenannten freiwilligen Aufgaben vor. Das ist die Realität, um den Aufgabenaufwuchs, der den Kommunen insbesondere vom Bund zugemutet wird, zumindest ansatzweise auffangen zu können. Das strukturelle Ungleichgewicht wird derzeit in Berlin verhandelt, aber eine Lösung ist nicht in Sicht. Einen Blick auf die Landesebene kann ich mir ersparen, das hat der Kollege Dolgner eben noch einmal aufgezeigt, Stichworte: Städtebauförderung und ÖPNV-Finanzierung; die Kürzungen da waren für die Kommunen nicht hilfreich. Meine Damen und Herren, die Kommunen stehen am Ende der Nahrungskette. Sie erwarten als Ausführende vieler gesetzlicher Vorgaben eine auskömmliche Finanzierung. Darüber hinaus wollen sie aber vor Ort auch gestalten können. Erleichterte Genehmigungen ersetzen keine echten finanziellen Spielräume. Viele Kommunen scheitern nicht an Genehmigungen, sondern an fehlenden Mitteln, an echten Mitteln. Das alles führt zur Zahlungsund Handlungsunfähigkeit der Kommunen, die ja das Fundament unserer demokratischen Ordnung darstellen. Hinzu kommt, dass die vorgesehenen Regelungen bis Ende 2032 befristet sind. Wer die Kommunen nachhaltig stärken will, darf sich nicht auf eine Übergangslösung beschränken. Frau Krämer, da sind wir ein bisschen auseinander, bei dem Zugang zu zusätzlichen Möglichkeiten unterscheiden wir uns. Meine Damen und Herren, um noch einmal auf den Kern zurückzukommen: Neben einem flexiblen Haushaltsrecht, das wir grundsätzlich unterstützen und das wir mit unserem Änderungsantrag hier noch einmal nachschärfen wollen, benötigen die Kommunen vor allem eines, nämlich Mittel und Zuweisungen. Da müssen wir gemeinsam ran. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW und SPD)
