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Christopher Vogt

FDP 17.06.2026 Sitzungen 20/120

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! (Heiterkeit) Die Vorschusslorbeeren sind berechtigt. (Heiterkeit – Sybilla Nitsch [SSW]: Ui!) Ministerin Touré sagte am 22. November 2023 mit Blick auf ein Landesantidiskriminierungsgesetz bei der Debatte hier im Hohen Haus: „Also stand schon seit der Regierungsbildung fest, dass wir ein solches Gesetz nicht auf den Weg bringen werden.“ Das war keine Überraschung, denn im schwarzgrünen Koalitionsvertrag wurde dazu lediglich ein Prüfauftrag vereinbart – wie sollte es anders sein? Nun liegt jedoch ein Gesetzentwurf auf dem Tisch, dessen erster Entwurf völlig zu Recht massive Kritik hervorgerufen hatte und der nun von den Koalitionsfraktionen – an einigen Stellen entschärft – eingebracht wurde. Es ist zum Beispiel vollkommen richtig und überfällig, dass man die Justiz komplett herausgenommen hat. Es war schon erstaunlich, dass man die dort drin hatte. (Serpil Midyatli [SPD]: Ja!) Ich will es noch einmal sehr deutlich sagen: Diskriminierung darf in unserer Gesellschaft keinen Platz haben, schon gar nicht vonseiten staatlicher Stellen. Da sind wir uns alle einig. (Beifall FDP) Ich bin mir auch vollkommen bewusst, dass ich als mittelalter, weißer Mann davon weniger betroffen bin als andere. Das ist ein großes Problem, aber man muss sich weiterhin die Frage stellen, ob dieser vorliegende Gesetzentwurf wirklich der richtige Weg ist, das effektiv zu bekämpfen. Da haben wir nach wie vor Zweifel. Frau Ministerin, ich will jetzt gar nicht groß über das etwas merkwürdige Verfahren sprechen, seitdem Sie dieses Gesetz im März öffentlich angekündigt hatten. Aber mit allzu großem Respekt vor dem Landtag als Volksvertretung hatte das nichts zu tun. Ich empfinde es als eher unangemessenen Stil gegenüber dem Parlament, dass wir hier einen entschärften Gesetzentwurf im Parlament in erster Lesung diskutieren, während Sie auf der Website der Landesregierung noch bis heute Morgen ein FAQ zu Ihrem Ursprungsentwurf hatten, in dem so getan wurde, als sei das sozusagen das neue Gesetz. (Beifall FDP) Um 11 Uhr kam auch noch einmal eine neue Version, aber gut, wir werden uns das noch in den Akten angucken. Wir bleiben skeptisch, was die Notwendigkeit und was die Ausgestaltung dieses Gesetzes angeht. Aus unserer Sicht besteht weder ein solcher tatsächlicher Regelungsbedarf, noch wird der Gesetzentwurf dem neuen Anspruch der Landesregierung gerecht, niemanden unter Generalverdacht stellen zu wollen. Diskriminierung ist bereits jetzt verboten. Die Verwaltung ist an Artikel 3 des Grundgesetzes gebunden – wenn sich denn die Verwaltung an die Verfassung hält. Bürgerinnen und Bürger können sich auf verschiedenen Wegen gegen rechtswidriges Verwaltungshandeln zur Wehr setzen. Sie sprechen gerade als CDU von Bürokratieabbau. Mit Blick auf dieses Gesetzesvorhaben fällt es jedenfalls schwer, dort einen ernsthaften politischen Willen in diese Richtung zu erkennen – ganz im Gegenteil, denn das ist schon wirklich ein sehr umfassendes Gesetz. (Beifall FDP) Dieser Entwurf erschöpft sich weitestgehend in Symbolpolitik, aber mit weitreichenden Folgen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst unseres Landes. Ich kann hier aus Zeitgründen und angesichts des Umfangs leider nur einige wenige Punkte kritisch würdigen. Neben den bekannten Merkmalen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes werden weitere Kategorien aufgenommen, etwa die soziale Herkunft, die Elternschaft oder die familiäre Fürsorgeverantwortung. Diese Ziele sind zwar an sich nachvollziehbar, aber je weiter ein solcher Katalog gefasst wird, desto schwieriger wird es natürlich, die rechtssichere Anwendung im Verwaltungsalltag zu gewährleisten. Das ist ein Punkt, auf den man einfach achten muss. Der Gesetzentwurf erfasst außerdem nicht nur unmittelbare und mittelbare Benachteiligungen, er bezieht ausdrücklich auch sogenannte assoziierte Diskriminierung ein, und da wird es interessant. Danach kann bereits eine Benachteiligung wegen der (Christopher Vogt) Beziehung zu einer anderen Person unter das Gesetz fallen. Darüber hinaus sollen auch zurechenbar veranlasste maschinelle oder automatisierte Vorgänge als Diskriminierungstatbestand erfasst werden. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Gemeint sind hier insbesondere Algorithmen und Anwendung künstlicher Intelligenz. Wir sprechen hier also über hochkomplexe technische Systeme, deren Funktionsweise oft ja selbst Fachleute nur eingeschränkt nachvollziehen können. Wenn künftig diskriminierende Wirkung von KI-Systemen auf die – Zitat – „zuletzt kausal geleisteten Beiträge natürlicher Personen“ zurückgeführt werden soll, dann wird die Konsequenz vieler Beschäftigter sein, auf den Einsatz solcher Systeme lieber ganz zu verzichten. (Beate Raudies [SPD]: Ja, so ist es!) Damit mindert man natürlich im Zweifel auch die Chancen, die der technische Fortschritt für eine effizientere und leistungsfähige Verwaltung bietet. Das ist weder innovationsfreundlich, noch ist es rechtssicher, meine Damen und Herren. Besonders kritisch sehen wir die vorgesehenen Beweiserleichterungen. Auch das Thema Evaluation sehen wir kritisch. Es droht aus unserer Sicht ein Klima zu entstehen, in dem Beschäftigte der Landesverwaltung häufiger mit Diskriminierungsvorwürfen konfrontiert werden könnten, ohne dass die Sachlage eindeutig geklärt ist. Genau hier liegt aus meiner Sicht das grundlegende Problem des Gesetzentwurfs. Dieser sendet nach wie vor ein Signal des Misstrauens gegenüber denjenigen, die tagtäglich Verantwortung für das Funktionieren unseres Staates übernehmen: Polizistinnen und Polizisten, Lehrkräfte und Beschäftigte in der Landesverwaltung. Wir sind der Meinung, dass dieses Gesetz in dieser Form weder notwendig noch praxistauglich ist. Diskriminierung zu bekämpfen ist wichtig, aber Sie schaffen hier in erheblichem Maße neue Rechtsunsicherheit und ein neues Bürokratiemonster. Das bleibt unterm Strich Murks, und mein Eindruck ist: Es geht hier ja vor allem um die politische Gesichtswahrung der Grünen im Wahlkampfjahr. (Beifall FDP und Jette Waldinger-Thiering [SSW]) Ich bin schon überrascht, dass die CDU das so mitmacht, gerade weil es im Koalitionsvertrag gar nicht vereinbart wurde. Wir werden in der Anhörung sehr kritisch darauf schauen, dass es nicht zulasten der Landesbediensteten geht, die sozusagen in eine Position gedrängt werden.

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