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Tobias Koch

CDU 17.06.2026 Sitzungen 20/120

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Urteil des Landesverfassungsgerichts ist klar und eindeutig: Die Landesregierung hat ihre Informationspflicht gegenüber dem Landtag verletzt, indem sie diesen nicht rechtzeitig und nicht vollständig informiert hat. Die Beschlussfassung des Wirtschafts- und des Finanzausschusses zur Absicherung der NorthvoltWandelanleihe konnte deshalb nicht auf einer gleichwertigen Entscheidungsgrundlage getroffen werden, wie sie der Beschlussfassung der Landesregierung zugrunde lag. Das ist ein wichtiger Befund. Denn der Landtag ist für die Erfüllung seiner Aufgaben auf die umfassende und verlässliche Information durch die Landesregierung angewiesen, damit er seine Entscheidung und ebenso die parlamentarische Kontrollfunktion auf einer sachgerechten und fundierten Grundlage wahrnehmen kann. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Das ist unser Anspruch als Parlament. In dieser Hinsicht gibt es keinen Unterschied zwischen Regierungs- und Oppositionsfraktionen. Das will ich hier sehr deutlich sagen. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Bernd Buchholz [FDP]) Die Herstellung einer gleichwertigen Entscheidungsgrundlage durch Übermittlung der ChancenRisiko-Abwägung, die der Kabinettsentscheidung zugrunde lag, wäre deshalb nicht nur politisch klug gewesen, sie wäre auch rechtlich geboten gewesen, wie mit dem Urteil erstmals gerichtlich festgestellt wurde. Diese Erkenntnis gilt im Grunde auch für die versäumte Vorlage des Gutachtens von PwC, auch wenn sich das Urteil darauf nicht explizit bezieht, weil die Klage der Opposition dafür zu spät eingereicht wurde. Man sieht, auch die Opposition macht Fehler, aber das soll heute nicht das Thema sein. (Christopher Vogt [FDP]: Ganz dünnes Eis!) Ich gehe fest davon aus, dass die Landesregierung dieses Urteil mit aller Demut entgegennehmen, es beherzigen wird und zukünftig so verfahren wird. Diese Erwartungshaltung haben wir als Koalitionsfraktionen mit unserem Antrag in den Landtag eingebracht und wollen diesen heute so beschließen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir erwarten von der Landesregierung in solchen Situationen, wie wir sie jetzt bei Northvolt erlebt haben, die rechtzeitige Übermittlung der entscheidungsrelevanten Informationen, ebenso die Über- (Tobias Koch) sendung von Gutachten und anderen Bewertungen, die der Entscheidung der Landesregierung zugrunde lagen. Ebenso ziehen wir mit diesem Antrag die Schlussfolgerungen aus dem Bericht des Landesrechnungshofes. Die Landesregierung muss zukünftig sicherstellen, dass die Prüfung des Wirtschaftlichkeitsprinzips der Landeshaushaltsordnung dokumentiert und an den Landtag übermittelt wird. Ebenso müssen entscheidungsrelevante Gespräche und Videokonferenzen dokumentiert, protokolliert werden, sodass sie später nachvollzogen werden können. Das gilt genauso für Entscheidungen der Landesregierung zu Verfahrensfragen. Auch diese Entscheidungen sind zu protokollieren, damit eine parlamentarische Kontrolle dieser Festlegungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist alles Gesetz!) Mit diesen Maßnahmen unseres Antrags ziehen wir sehr schnell noch vor der Vorlage des Urteils und des Prüfberichtes sehr konkrete und handfeste Konsequenzen. Es wird nie möglich sein, Fehler vollständig zu vermeiden. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Aha!) Es kommt aber darauf an, aus solchen Fehlern zu lernen und es beim nächsten Mal besser zu machen. Ich denke, das passiert bereits. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist alles Gesetz in Schleswig-Holstein!) Ein gutes Beispiel sind die aktuellen Verhandlungen mit Lyten, bei denen nach meiner Wahrnehmung genau diese Lehren bereits von unserer Landesregierung gezogen und umgesetzt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Annabell Krämer [FDP]: Wie sieht es denn da aus? – Christopher Vogt [FDP]: Wo wurde denn darüber informiert? In der CDU-Fraktionssitzung oder was?) Meine Damen und Herren, was aber nicht in dem Urteil steht und wofür es auch nach monatelangen Ausschussberatungen nicht den geringsten Anhaltspunkt gibt, ist die Behauptung der Opposition, dass die Landesregierung das Parlament vorsätzlich getäuscht habe, wie wir es auch heute in den Reden wieder gehört haben. (Lachen SPD, FDP und SSW – Zuruf SPD: Aber hallo!) Meine Damen und Herren, das hat das Landesverfassungsgericht ausdrücklich nicht entschieden. Es hat einen Fehler gegeben, aber keine vorsätzliche Täuschung. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Kai Dolgner [SPD]: Sie wussten nicht, was Sie tun! Sie haben es über Monate einfach vergessen!) Das zu behaupten ist einzig und allein die politische Zuspitzung der Opposition, die eine bewusste Skandalisierung vornimmt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Quatsch!) Kabinettsvorlagen gehören üblicherweise zum geschützten Bereich des internen Regierungshandelns. Die Übermittlung einer Kabinettsvorlage an das Parlament kommt in der Praxis so gut wie nie vor. Auch das Urteil des Landesverfassungsgerichtes kritisiert nicht die fehlende Übermittlung der Kabinettsvorlage, sondern fordert die Übermittlung einer gleichwertigen Entscheidungsgrundlage. (Unruhe – Serpil Midyatli [SPD]: Ja, zum Beispiel der Risikobewertung!) – Frau Kollegin, dass dies nicht geschehen ist, hat – wie wir heute wissen – daran gelegen, dass die Chancen-Risiko-Abwägung gar nicht in der Kabinettsvorlage zur Wandelanleihe enthalten war, sondern aus der einen Monat früher vorliegenden Kabinettsvorlage zum Nachtragshaushalt resultierte. Zur Vorbereitung auf die Ausschusssitzung im Januar hätte also auf die Kabinettsvorlage aus dem Dezember zurückgegriffen werden müssen. Das wurde leider versäumt. Das war der Fehler. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Das ist doch dummes Zeug!) Es gibt nicht den geringsten Anhaltspunkt dafür, dass es mit Absicht geschah, um Informationen vor dem Parlament zu verbergen, sondern es geschah allein deshalb, weil Kabinettsvorlagen üblicherweise nicht dem Parlament vorgelegt werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Genau so verhält es sich auch bei der unterbliebenen Übermittlung des PwC-Gutachtens. Die Vorlage von Gutachten bei verlorenen Zuschüssen oder Bürgschaften des Landes war bislang keineswegs üblich. Auch frühere Wirtschaftsminister, Herr Kollege Dr. Buchholz, haben dem Parlament bei dieser Entscheidung keine Gutachten vorgelegt. Aus die- (Tobias Koch) ser gewohnten Praxis heraus ist die Vorlage des PwC-Gutachtens auch in diesem Fall unterblieben, ohne dass dieses aktiv von irgendjemand in der Landesregierung so entschieden worden ist. Es war die übliche Praxis, die hier praktiziert wurde. Das Versäumnis der Landesregierung bestand also darin, von dieser üblichen Vorgehensweise nicht abgewichen zu sein. Auch hier gibt es auch nicht den geringsten Hinweis auf eine bewusste Täuschungsabsicht. Ganz im Gegenteil, meine Damen und Herren, die Landesregierung hatte extra dafür gesorgt, dass zu der Ausschusssitzung der Gutachter von PwC eingeladen und persönlich anwesend war. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Jetzt fangen Sie schon wieder mit Nebelkerzen an!) Etwas derartiges würde man wohl kaum tun, Frau Kollegin Raudies, wenn man dieses Gutachten dem Parlament hätte vorenthalten wollen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Christopher Vogt [FDP]: Warum habt ihr es dann vorenthalten? – Zuruf Beate Raudies [SPD]) Trotz der Anwesenheit des Gutachters ist aber leider von den Ausschussmitgliedern niemand auf die Idee gekommen, nach der Vorlage des Gutachtens zu fragen. (Zurufe SPD, FDP und SSW – Wortmeldung Kianusch Stender [SPD]) Mit diesem vollkommen berechtigten Wunsch des Parlaments hätte das Versäumnis der Landesregierung leicht behoben werden können.

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