Silke Backsen
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die GAK, also die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, bildet den inhaltlichen und auch finanziellen Kern für unsere nationale Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume. Zusammen mit den europäischen Geldern aus der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik sind diese Bundesmittel für Schleswig-Holstein ein wesentlicher und wirklich unverzichtbarer Teil der Finanzierung des Küstenschutzes, des Hochwasserschutzes, der ländlichen Entwicklung und der Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft. Im Förderbereich 1 – integrierte ländliche Entwicklung – soll zum Beispiel die Förderung der Ortskernentwicklung und der Daseinsvorsorge gestärkt werden. Ebenso wird die Attraktivität der Dörfer und Städte im ländlichen Raum dadurch erhalten und soll mit diesen Mitteln weiterentwickelt werden. Viele ländliche Regionen bei uns hier im Land stehen vor großen und zum Teil enormen Herausforderungen – beispielsweise ist dort ein enormer Gebäudeleerstand zu verzeichnen. Auch die Tragfähigkeit der Infrastruktur stellt in vielen Bereichen im ländlichen Raum ein Problem dar. Im Bereich der Daseinsvorsorge werden aus GAKMitteln unter anderem Mehrfunktionenhäuser wie MarktTreffs gefördert, aber auch multifunktionale Bildungshäuser. Bundesweit modellhaft ist aktuell ein gemeinsames Projekt mit dem Kreis Steinburg zur nachhaltigen Nutzung vorhandener dörflicher Bausubstanz. Im Förderbereich 8 – mein Kollege hat es gerade gesagt – findet sich der große Bereich des Küstenschutzes. Und wirklich: Gerade hier in SchleswigHolstein – wir als Land zwischen diesen beiden Meeren – war, ist und bleibt der Küstenschutz eine der zentralsten Aufgaben – (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Rixa Kleinschmit [CDU]) erst recht unter der Berücksichtigung der Klimakrise und unter Betrachtung eines steigenden Meeresspiegels. Das sind neben den jährlichen Vorlandarbeiten unter anderem investitionsstarke Maßnahmen wie Sandvorspülungen, Deich- oder Deckwerksverstärkungen. Dies betrifft natürlich häufig die Westküste, sprich: die Inseln und Halligen, Eiderstedt oder Dithmarschen, aber auch die Verbesserung des Hochwasserschutzes der Kommunen an der Ostsee, auf die ein besonderer Fokus gelegt wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Schleswig-Holstein ist auf eine konstante Unterstützung des Bundes angewiesen. Die Ankündigung des Bundesministers im Frühjahr, bei der GAK um 150 Millionen Euro zu kürzen, hat für berechtigte Aufregung gesorgt. Auch wenn diese Ankündigung nach kurzer Zeit demontiert wurde, blieb ein Gefühl der Verunsicherung zurück. Wenn die Höhe der Mittel gleich bleibt, aber daraus neue Aufgaben zusätzlich finanziert werden sollen, dann ist dies aus meiner Sicht schwierig. (Unruhe) Damit komme ich zum Antrag des SSW, zur Rekonstruktion von Steinriffen. Steinriffe sind wertvolle Lebensräume der Ostsee – wir haben es gerade bereits gehört. Sie bieten Halt für Großalgen, sind Rückzugsräume für Kleintiere, aber auch Kinderstuben für Fische. Sie sind jetzt schon gesetzlich geschützte Biotope und Teil des europäischen Le- (Silke Backsen) bensraumtyps Riffe. Wer Steinriffe wiederherstellt, stärkt die Biodiversität, die Fischbestände und den natürlichen Klimaschutz. Dabei geht es ebenfalls um die Reparatur historischer Schäden – auch das hörten wir bereits –, denn durch die Steinfischerei wurden im 19. und 20. Jahrhundert große Mengen an Steinen aus der Ostsee entnommen. Damit gingen viele Hartstrukturen verloren, die für viele Arten entscheidend waren und sind. Diese Eingriffe wirken bis heute noch nach. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass die Wiederherstellung von Riffen im Aktionsplan Ostseeschutz 2030 schon benannt ist. (Vereinzelter Beifall CDU) Klar ist aber auch, dass das sorgfältig geplant werden muss. Die Belange der Fischerei müssen hier angemessen berücksichtigt werden, denn sie sind entnommen worden, damit die Fischer keine Steine, sondern Fische fischen können. Dort, wo Fragen des Küstenschutzes berührt sind, hat der Küstenschutz Vorrang. Gerade deshalb ist die Finanzierungsfrage wichtig. Steinriffe können ökologisch und in bestimmten Fällen dämpfende Wirkungen auf die Wellenenergie haben. Aber: Als klassische Küstenschutzmaßnahmen werden sie nicht ohne Weiteres über die GAK förderfähig sein. Das ist zumindest unsere Haltung dazu, denn die GAK ist auf den Schutz der Küsten und des Hinterlandes vor Überflutung, Landverlusten und Sturmfluten ausgerichtet, also auf konkrete Küstenschutzbauwerke und nachweisbare Küstenschutzwirkungen – und das soll sie aus unserer Sicht auch bleiben. Die ökologische Wiederherstellung eines Riffs ist demgegenüber in erster Linie eine Naturschutz- und Meeresschutzmaßnahme. Darum ist es richtig und wichtig, alternative Finanzierungswege zu suchen und zu prüfen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Ostsee nicht nur verwalten, sondern ihre natürlichen Lebensräume Schritt für Schritt wiederherstellen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Heiner Rickers [CDU])
