Anne Riecke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Folgen der Ostseesturmflut 2023 haben uns einmal mehr deutlich vor Augen geführt, dass der Küstenschutz keine abstrakte Zukunftsaufgabe, sondern eine konkrete Herausforderung für uns in Schleswig-Holstein darstellt. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Als Küstenland tragen wir Verantwortung für den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie für die Infrastruktur und Wirtschaft. Die jüngste Warnung der Versicherungswirtschaft macht die Dringlichkeit deutlich. Wenn Sturmfluten flächendeckend kaum privat versicherbar sind, ist Prävention umso mehr eine staatliche Kernaufgabe. Hier dürfen wir keine Amnesie dulden und müssen Küstenorte, Infrastruktur und Menschen selbstverständlich besser schützen. Wenn wir heute über die mögliche Rekonstruktion von Steinriffen in der Ostsee, über den aktuel- (Anne Riecke) len GAK-Bericht und dabei auch zwingend über das Stichwort Wiederherstellung sprechen, reden wir nicht nur über Naturschutzförderung, sondern wir müssen auch über die Rahmenbedingungen für die Förderfähigkeit, Kofinanzierung, Landwirtschaft und Fischerei sowie über eine praktikable Umsetzung sprechen. Ich möchte ausdrücklich sagen: Der SSW-Antrag setzt einen richtigen Impuls. (Beifall FDP und SSW) Historische Steinriffe können, wenn die Annahmen tragen, Wellenenergie reduzieren, Küsten stabilisieren und einen ökologischen Mehrwert schaffen. Außerdem können sie Lebensräume für Fische und andere Meeresorganismen schaffen und damit auch für die Fischerei von Bedeutung sein. Diesen Ansatz mit Mehrfachnutzung sollten wir ernsthaft prüfen. Hinzu kommt, dass die EU-Wiederherstellungsverordnung den Bund und die Länder ohnehin in Zugzwang bringt, die Wiederherstellung und konkrete Maßnahmen, Fördertatbestände und Finanzierungswege zu übersetzen. Gerade deshalb stellt sich die Frage, wie ein naturbasierter Küstenschutz an der Ostsee ein Baustein einer klugen Wiederherstellungs- und Küstenschutzstrategie sein kann. Gleichzeitig müssen wir genau hinschauen, welches Instrument dafür geeignet ist. Die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist kein beliebiger Fördertopf. Wenn wir die GAK-Berichte der letzten Jahre vergleichen, wird ein Muster sichtbar. Die GAK ist ein starkes Instrument. In der Umsetzung stößt sie aber leider immer wieder an ihre Grenzen. 2022 und 2023 mussten Bundesmittel zurückgegeben werden, weil Förderkulissen zu eng waren, Zweckbindungen nicht passten oder Maßnahmen kaum nachgefragt wurden. Zudem zeigt der aktuelle Bericht, dass SchleswigHolstein den rechnerisch möglichen Bundesmittelrahmen 2025 nicht vollständig ausgeschöpft hat. Zwischen 72,5 Millionen Euro möglichem Bundesmittelanteil und 60,7 Millionen Euro reguläre Anmeldung klafft eine Lücke von 11,8 Millionen Euro. Der Befund ist klar: Gute Absichten allein reichen halt eben nicht aus. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD – Zuruf: So ist das!) Neue Maßnahmen müssen effektiv, finanziell tragfähig, mehrjährig planbar sein und vor allem Akzeptanz finden. Genau das gilt auch für rekonstruierte Steinriffe. Wir sehen hier die Chance innovativer Ansätze. Naturnahe Küstenschutzmaßnahmen können eine Ergänzung zu technischen Schutzbauwerken sein. Entscheidend ist aber, dass wir hierfür belastbare Daten als notwendig erachten. Denkbar wären zunächst Modell- oder Pilotprojekte an geeigneten Standorten – wissenschaftlich begleitet und mit einer klaren Auswertung der Effekte für Küstenschutz, Biodiversität und Fischerei. Das gilt auch für einen wichtigen Begriff in dieser Debatte, nämlich die Wiederherstellung. Denn die EU-Wiederherstellungsverordnung setzt Ziele, aber sie beantwortet nicht automatisch, wie diese Ziele praxistauglich finanziert und mit den Landnutzenden vor Ort umgesetzt werden. Wiederherstellung darf nicht zum Synonym für Flächenentnutzung, Bürokratie oder neue Nutzungseinschränkungen werden. Wir brauchen Anreize statt Misstrauen und regionale Lösungen statt statischer Schablonen. Deshalb lautet unsere offene Haltung: Offenheit für Innovationen ja. Wissenschaftliche Prüfungen ganz unbedingt. Neue Fördertatbestände ohne belastbare Grundlage nein. Lassen Sie uns die Idee der Steinriffe sachlich und ernsthaft im Umwelt- und Agrarausschuss prüfen, um die Potenziale zu bewerten und gegebenenfalls Pilotprojekte zu initiieren. Dort können wir aus einem richtigen Impuls ein tragfähiges Konzept für Küstenschutz, Natur, Landwirtschaft und Fischerei machen. Zugleich müssen wir bewährte Maßstäbe des Küstenschutzes auch hier konsequent vorantreiben. – Vielen Dank. Beifall FDP, SPD und SSW)
