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Christian Dirschauer

SSW 17.06.2026 Sitzungen 20/120

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung den Entwurf – den neuen Entwurf, hätte ich fast gesagt – eines Landesantidiskriminierungsgesetzes für SchleswigHolstein. Ich will gleich zu Beginn sagen: Es ist gut, dass wir diese Debatte führen. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD) Denn noch vor wenigen Wochen, bei der letzten Plenartagung, wurde hier im Hause gefordert, auf ein solches Gesetz ganz zu verzichten. Es wurde der Eindruck erweckt, als sei ein Landesantidiskriminierungsgesetz überflüssig und als gebe es keinen Handlungsbedarf. Der heute vorliegende Gesetzentwurf zeigt tatsächlich aber etwas anderes. Er zeigt, dass auch die Koalitionsfraktionen anerkennen, dass es Schutzlücken gibt. Er zeigt, dass Diskriminierung nicht nur irgendwo in der Gesellschaft vorkommt, sondern auch dort auftreten kann, wo staatliches Handeln Menschen unmittelbar begegnet. Er zeigt, dass die bisherige Rechtslage eben nicht alle Bereiche staatlichen Handels erfasst. Genau darauf hat der SSW bereits vor Jahren hingewiesen. Bereits 2023 haben wir einen eigenen Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz vorgelegt, nicht weil wir die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unter Generalverdacht stellen wollten, sondern weil wir der Überzeugung sind, dass sich ein moderner Rechtsstaat auch selbst an den Maßstäben messen lassen muss, die er von anderen verlangt. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW und vereinzelt BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, manchmal wird in dieser Debatte so getan, als würden wir mit einem Landesantidiskriminierungsgesetz – Frau Waldeck hat es eben benannt – etwas völlig Neues schaffen, aber das stimmt ja nicht. Seit fast 20 Jahren gilt in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. (Zuruf) Unternehmen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Vermieterinnen und Vermieter sowie Dienstleisterinnen und Dienstleister müssen Diskriminierung verhindern und Betroffenen Rechtsschutz ermöglichen. Auch das, meine Damen und Herren, ist richtig so. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD]) Die entscheidende Frage lautet deshalb: Warum sollten für den Staat niedrigere Maßstäbe gelten als für private Akteure? Wenn wir als Gesetzgeber von Unternehmen verlangen, diskriminierungsfrei zu handeln, dann darf die öffentliche Hand hinter diesen Anforderungen nicht zurückbleiben. So einfach ist das, meine Damen und Herren. Im Gegenteil sogar: Der Staat hat eine besondere Verantwortung. Er entscheidet über Leistungen, Genehmigungen, Bildungswege und viele andere Bereiche, die das Leben von Menschen unmittelbar beeinflussen. Wenn wir also von Bürgerinnen und Bürgern erwarten, dass sie niemanden diskriminieren, dann muss der Staat alles dafür tun, Diskriminierung im eigenen Verantwortungsbereich zu verhindern, aufzuklären und dort, wo sie geschieht, eben wirksam zu beseitigen. Das, meine Damen und Herren, ist kein Generalverdacht, das ist ein rechtsstaatlicher Anspruch. Auch das ist eigentlich ganz einfach. (Beifall SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beate Raudies [SPD]: Das stellt ja auch niemand infrage!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Gesetzentwurf enthält durchaus wichtige und richtige Regelungen. Er schafft erstmals einen eigenständigen landesrechtlichen Diskriminierungsschutz. Er berücksichtigt moderne Formen von Diskriminierung, etwa im Zusammenhang mit automatisierten Entscheidungen. Er nimmt intersektionale und mehrdimensionale Diskriminierung in den Blick und schafft Ansprüche auf Unterlassung, Folgenbeseitigung und Entschädigung. Das sind Fortschritte, die wir als SSW ausdrücklich anerkennen. Gleichzeitig müssen wir aber auch darüber sprechen, wo der Entwurf hinter seinen Möglichkeiten zurückbleibt. Frau Midyatli hat es schon getan. Denn die entscheidende Frage lautet ja nicht nur, ob Betroffene Rechte haben. Die entscheidende Frage lautet, ob diese Rechte tatsächlich durchgesetzt werden können. Genau hier sehen wir als SSW Nachbesserungsbedarf. Der SSW hat in seinem Gesetzentwurf deshalb eine Verbandsklage vorgesehen. Denn Diskriminierung betrifft häufig nicht nur einzelne Personen. Oft geht es um strukturelle Probleme, die viele Menschen betreffen, bei denen aber einzelne Betroffene aus nachvollziehbaren Gründen kein Gerichtsverfahren führen, beispielsweise Menschen mit Behinderung. Wer wirksamen Diskriminierungsschutz will, muss deshalb auch strukturelle Diskriminierung wirksam in den Blick nehmen. Die Erfahrungen aus Berlin zeigen: Viele der dort bearbeiteten Fälle betreffen Bereiche mit unmittelbarem Bürgerkontakt, also Verwaltung und andere öffentliche Einrichtungen des täglichen Lebens. Das sollte uns zumindest Anlass geben, die vollständige Herausnahme der kommunalen Ebene hier einmal gemeinsam kritisch zu hinterfragen. Es würde mich schon interessieren, was dann der Grund dafür war, dass man die Kommunen hier nicht einbezogen hat. Frau Midyatli, da stimme ich Ihnen zu, man muss tatsächlich einmal darüber sprechen: Braucht es das Gesetz in dieser Form dann, wenn wir gewisse Bereiche gar nicht erreichen? Schauen Sie sich die Statistik aus Berlin an. Das ist eine berechtigte Frage, die wir gemeinsam diskutieren müssen. Denn ganz ehrlich, für die meisten Menschen ist nicht das Ministerium in Kiel der Staat. Der Staat begegnet ihnen im Rathaus, im Bürgerbüro, im Sozialamt oder in der Ausländerbehörde. Gerade dort können Vertrauen oder eben auch Misstrauen gegenüber staatlichem Handeln entstehen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Landesantidiskriminierungsgesetz ist kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Es schafft Klarheit, es schafft Verlässlichkeit, und es schafft Vertrauen. Wir werden die Beratung deswegen weiterhin konstruktiv begleiten, denn unser Ziel als SSW ist nicht, dieses Gesetz zu verhindern. Unser Ziel ist aber ein Gesetz, das Diskriminierung wirksam verhindert, Betroffene wirksam schützt und das Vertrauen in unseren Rechtsstaat und in unser tolles Personal stärkt. – Vielen Dank. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Serpil Midyatli [SPD])

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