Magdalena Finke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen unsere Kommunen die Flexibilität bekommen, die sie jetzt brauchen, um ihren Aufgaben nachzukommen und sich gemeinsam mit ihren Unternehmen und ihren Stadtwerken auf wichtige Zukunftsaufgaben einzustellen. Wir reden in vielen Debatten darüber, dass wir die Verantwortung vor Ort stärken wollen, dass die Verantwortung dort gelebt wird, wo sie auch stattfindet. Mit diesem Gesetzentwurf stärken wir die Verantwortung vor Ort. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Flexibilisierung der Haushaltsgenehmigung, um die es hier im Kern geht, haben die Kommunen immer wieder eingefordert. Diesem Wunsch wollen wir nun nachkommen – wohl wissend, dass die strukturelle Finanzierung der Kommunen vor allem aufgrund bundesgesetzlicher Ausgaben damit nicht gelöst werden kann. Wir alle spüren die Auswirkung einer unsicheren internationalen Entwicklung und einer Wirtschaft, die in den vergangenen Jahren nicht die Dynamik entfalten konnte, die wir uns gewünscht hätten. Die Finanzsituation bleibt daher auf allen Ebenen – vom Bund über die Länder bis in die Kommunen – angespannt. Die kommunalen Ausgaben steigen deutlich, insbesondere im sozialen Bereich. Umfang und Kostenentwicklung können von den Kommunen nur begrenzt beeinflusst werden. Das betrifft vor allem bundesrechtlich geprägte Pflichtaufgaben, bei denen steigende Fallzahlen, höhere Standards oder neue Anforderungen vor Ort unmittelbar finanzwirksam werden. Nicht ohne Grund schauen die Kommunen sehr genau auf die in der nächsten Woche anstehenden Gespräche zwischen Bund und Ländern, bei denen es auch um Reformen und einen finanziellen Ausgleich für Mehrbelastungen durch bundesrechtliche Vorgaben gehen wird – Stichwort: Veranlassungskonnexität. Dieser Entwicklung stehen nur begrenzte zusätzliche Steuereinnahmen gegenüber. Das ist eine Entwicklung, die wir nicht nur hier in Schleswig-Holstein, sondern in ganz Deutschland beobachten. Uns dürfte aber die Erkenntnis einen, dass finanzielle Engpässe, die die Kommunen überwiegend nicht selbst beeinflussen können, nicht dazu führen dürfen, dass wichtige Infrastruktur vernachlässigt wird. (Ministerin Magdalena Finke) (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Anpassungen für die Haushaltsgenehmigung stellen einen Dreiklang dar, der die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen erweitert – bei Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur, bei rentierlichen Maßnahmen sowie bei Konzernfinanzierung und Eigenkapitalfinanzierung zur Unterstützung kommunaler Beteiligung. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass öffentliche Aufgaben zuverlässig erfüllt werden, vor allem dort, wo es um grundlegende Infrastrukturen geht – um Schulen, Straßen, Brücken, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, soziale Einrichtungen und vieles mehr. Diese Infrastruktur ist das Fundament unseres Gemeinwesens. Es ist eine Investition in die Lebensqualität der Menschen direkt vor Ort in die Zukunft unserer Region. Gleiches gilt für Investitionen in langfristig nutzbare Infrastrukturen wie Wärmenetze, die sich über ihren Lebenszyklus durch Erträge oder Einsparungen refinanzieren. Diese gehören zur kommunalen Daseinsvorsorge. Es ist kein Grund ersichtlich, Kredite nicht zu genehmigen, wenn am Ende – und es sei es nach einigen Jahren der Nutzung – ein positiver Saldo oder eine schwarze Null verbleibt. (Annabell Krämer [FDP]: Wird das überprüft?) Schließlich brauchen die Kommunen – – (Zuruf: Wie überprüft ihr das?) – Wir werden noch einen Erlass auf den Weg bringen. Das können wir sehr gerne noch im Ausschuss besprechen. (Zuruf) Schließlich brauchen die Kommunen Handlungsspielräume bei der Energiewende und anderen Zukunftsherausforderungen. Dies erfolgt vielfach durch Tochterunternehmen, weshalb die dritte Änderung oft mit Stadtwerke-Kredit umschrieben wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der bestehende Rahmen gezielt erweitert und bürokratieärmer gestaltet werden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kreditaufnahmen zur Unterstützung kommunaler Unternehmen sollen künftig in dem Umfang keiner Genehmigung mehr bedürfen, in dem sie für notwendige Investitionen gebraucht werden und das Unternehmen auch nach der Investition über eine Eigenkapitalquote von mindestens 25 Prozent verfügt. Abschließend möchte ich betonen: Bei der Erarbeitung der Formulierungshilfe war uns wichtig, dass diese mit den Grundelementen des Haushaltsrechts und gerade mit der Generationsgerechtigkeit vereinbar bleibt. Wir in Schleswig-Holstein schaffen es immer wieder, wichtige kommunalpolitische Maßnahmen und Gesetze fraktionsübergreifend zu unterstützen. Deswegen würde es mich auch freuen, wenn dieser Gesetzentwurf nach den Beratungen im Ausschuss eine breite Mehrheit finden würde. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
