Oliver Brandt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielleicht haben einige gestern Abend in der ARD im Spätprogramm oder in der Mediathek die Reportage gesehen, die den Titel trug „Kommunen vor dem Kollaps.“ (Beate Raudies [SPD]: Da muss ich gar nicht fernsehen!) Worum ging es? – In Kurzform: Sparhaushalte, Kürzungen, Haushaltssperre, verzweifelte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Wir hier im Land kennen diese Themen: steigende Sozialausgaben, hohe Baukosten, Fachkräftemangel, wachsende Anforderungen an Infrastruktur, Klimaanpassung, Bildung, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz. Gleichzeitig entwickeln sich die Einnahmen vielerorts nicht in gleicher Geschwindigkeit nach oben. Für den 22. Juni 2026, also in der kommenden Woche, rufen die kommunalen Spitzenverbände daher zu einem bundesweiten Aktionstag unter dem Motto „Kommunen am Limit“ auf. In ganz Deutschland sind Protestveranstaltungen geplant. Wir hier im Land sind nah dran an den Sorgen und Nöten unserer Kommunen. Wir sehen uns als Partner der kommunalen Familie. Wir unterstützen als Land im Rahmen unserer finanziellen Möglichkeiten. Wir stellen mehr Geld als alle anderen Flächenländer für den Ganztag bereit. Wir leiten 62,5 Prozent der Infrastrukturmittel des Bundes direkt an die Kommunen weiter, und wir unterstützen zusätzlich zum Beispiel bei Investitionen in Schwimmstätten und Frauenhäuser. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) In Berlin allerdings scheint die katastrophale Finanzlage der Kommunen noch nicht ganz angekommen zu sein. Anders lässt sich der Entwurf des Länder- und Kommunalentlastungsgesetzes nicht erklären. Wo seinerzeit Olaf Scholz als Finanzminister den Kommunen zur Entschuldung noch 25 Milliarden Euro angeboten hat, kommt Finanzminister Lars Klingbeil jetzt mit ganzen 250 Millionen Euro um die Ecke. Das sind für die Kommunen in Schleswig-Holstein 13 Millionen Euro über vier Jahre. So ändern sich die Zeiten. (Beate Raudies [SPD]: Was hat denn die frühere Finanzministerin immer zu diesen Bundesprogrammen gesagt?) Wenn wir auf die Website des Bundesfinanzministeriums schauen und dort gesagt wird, es habe die Anliegen der Kommunen im Blick, dann antworte ich hier gern mit einem Zitat des ehemaligen Fraktionsvorsitzenden der SPD-Fraktion, Thomas Losse-Müller: „Die Lösung muss so groß sein wie das Problem.“ (Beate Raudies [SPD]: Ja, dann fang mal an hier! – Lachen Beate Raudies [SPD] – Annabell Krämer [FDP]: Und das sind Verschuldungsmöglichkeiten? Das ist so wohlfeil!) Das ist aktuell ganz offensichtlich nicht der Fall. Nun zu unserem Gesetzentwurf. Aufgrund der eben geschilderten Lage stoßen Kommunen auch dort, wo Investitionen notwendig sind oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, an haushaltsrechtliche Grenzen. Hier setzen wir mit unserem Gesetzentwurf an. Mit der vorliegenden Änderung der Gemeindeordnung wollen wir das kommunale Haushaltsrecht an bestimmten Stellen gezielt flexibler machen und den Kommunen so mehr Luft zum Atmen geben. Das gilt besonders für Gemeinden, die das haushaltsrechtliche Kriterium der dauernden Leistungsfähigkeit nicht oder nur teilweise erfüllen. Genau diese Kommunen haben in der Regel einen besonders hohen Investitionsbedarf. Daher wollen wir für Investitionen, zu denen eine Kommune rechtlich (Oliver Brandt) verpflichtet ist, im Haushaltsrecht einen praktikablen Weg eröffnen, diese Pflicht erfüllen zu können.
