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Dr. Bernd Buchholz

FDP 17.06.2026 Sitzungen 20/120

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle machen Fehler. (Dr. Bernd Buchholz) (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Nur wer nichts tut, macht keine Fehler. Auch ich habe in meiner Regierungszeit bestimmt Fehler gemacht. Aber der Umgang mit Fehlern zeigt den wahren Charakter; (Lukas Kilian [CDU]: Wo kommt das denn wieder her?) das gilt für Menschen wie für Regierungen. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Petersdotter, wenn Sie sich erinnern, wie es zu der Aufklärung des ganzen Vorganges gekommen ist, dann sage ich: Ja, ich erinnere mich gut an den Sommer des Jahres 2025. Ich erinnere mich gut daran, wie nach mehreren Ausschusssitzungen kein einziger Fehler in dieser Angelegenheit von Ihnen zugestanden worden ist, (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja, kein einziger!) wie Sie sogar ins Lächerliche gezogen haben, was die Opposition zu kritisieren hat, wie Sie – wie auch der Minister – noch am Tag der mündlichen Verhandlung vor dem Landesverfassungsgericht behauptet haben, dass das Parlament alle Informationen erhalten habe. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja!) Wissen Sie, was mich motiviert hat, dieses Organstreitverfahren zu führen? Es war genau diese selbstgefällige Arroganz, mit der wir behandelt wurden. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das hat mich motiviert. Diese Art des Umgangs, nicht zuzuhören, wenn es um Kritik geht – da nehme ich Sie mal raus –, sondern die Bundesregierung zu bemühen, abzulenken oder sonst was zu erklären. Der Minister und zuständige Chef der Staatskanzlei hat zuerst erklärt: Nein, es ist alles richtig dokumentiert worden, was die 150 Fragen angeht; das ist alles in den Akten. – Dann musste er einräumen, was der Bundesrechnungshof gesagt hat, dass das ein Verstoß gegen die Aktenordnung ist. Aber dann hat er gesagt: Aber alle Fragen sind beantwortet worden. – Der Rechnungshof sagt jetzt: Die Hälfte der Fragen ist nicht einmal behandelt worden. All diese Dinge, die nach und nach von anderen belegt werden mussten, haben im Sommer des Jahres 2025 dazu geführt, dass ich gesagt habe: Leute, wenn wir nicht unabhängige Instanzen mit der Aufklärung dieses Sachverhalts beschäftigen, dann werden hier alle Beteiligten einfach selbstzufrieden in sich zurücksinken und sagen: Das war’s dann. – Deshalb haben wir einen Sonderbericht durch den Rechnungshof beantragt, und deshalb habe ich ein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht beantragt, damit unabhängige Instanzen unabhängig beurteilen, was hier vorgefallen ist. (Beifall FDP, SPD und SSW) Das Ergebnis ist eindeutig, meine Damen und Herren. Das Ergebnis ist auch im Hinblick auf die Landeshaushaltsordnung eindeutig, Herr Petersdotter. Denn die Landeshaushaltsordnung ist nicht so aufgestellt, dass sie nicht für Start-ups ausgelegt wäre. Die Landeshaushaltsordnung gibt klare Regeln vor, und wenn man heute vonseiten der Regierung sagt: „Wir sehen das anders“, dann sage ich: Man kann das – mit Verlaub – nicht anders sehen. (Beate Raudies [SPD]: Genau!) Denn wir haben Ausführungsbestimmungen zu § 7 der Landeshaushaltsordnung, und in dieser Ausführungsbestimmung heißt es unter der Ziffer 2.10.1 – ich zitiere wörtlich: „Wenn das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung entscheidend von vergleichsweise unsicheren Annahmen abhängt, ist im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse darzustellen, wann, wie und unter welchen Umständen sich infolge der Abhängigkeit von getroffenen Annahmen das Ergebnis verändert …“ Diese Sensitivitätsanalyse ist nicht gemacht worden, meine Damen und Herren. (Beifall FDP, SPD und SSW) Deshalb ist das ein eindeutiger Verstoß gegen § 7 der Landeshaushaltsordnung. Herr Ministerpräsident, ich habe oft gedacht: Jetzt haben Sie Gelegenheit, einfach mal Größe zu zeigen und zu sagen: Ja, wir haben dabei Fehler gemacht. – Vielleicht wären wir am Ende trotzdem zu dem Ergebnis gekommen; das will ich gar nicht in Abrede stellen. Übrigens, Herr Kollege Koch, ich habe nie behauptet, dass die Landesregierung absichtlich das Parlament falsch oder nicht unterrichtet. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) – Ich habe das nicht gesagt, und das steht nicht in unseren Presseerklärungen; Sie können nachschauen. (Dr. Bernd Buchholz) Aber es ist nun mal mindestens eine Sorgfaltspflichtverletzung bei dieser Entscheidung getroffen worden, das heißt, fahrlässig oder grob fahrlässig ist die Entscheidung auf jeden Fall. Wer grob fahrlässig einen Schaden von über 200 Millionen Euro herbeiführt – mit Verlaub –, der kann sich nicht hinstellen und sagen: Ich würde das alles wieder so tun. (Beifall FDP, SPD und SSW) Der Schaden, den Andreas Scheuer mit seinem Maut-Desaster angerichtet hat, ist nur wenig höher als das, aber es ist ein Riesenskandal in Deutschland. Die 200 Millionen Euro, die hier verantwortet werden, sollen einfach so weggelächelt werden. Herr Ministerpräsident, Sie haben einen Eid geschworen, die Gesetze des Landes und die Verfassung zu achten und zu wahren. Darin steht nichts von: „So, wie ich sie auslege“, sondern: „Wie sie sind“. – So haben Sie sie zu wahren. Das ist der Eid, den Sie geschworen haben. (Beifall FDP, SPD und SSW) Aus diesem Grund erwarte ich heute eine Entschuldigung von Ihnen. (Zuruf Tobias Koch [CDU]) Ihr Antrag, Herr Kollege Koch, beinhaltet keinerlei echte Konsequenzen, außer die Einhaltung der Gesetze. (Zuruf FDP: Ja!) Konsequenzen können Sie heute ziehen, indem Sie wenigstens eines tun: Entschuldigen Sie sich bei den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern dieses Landes, und entschuldigen Sie sich bei diesem Parlament für die Pflichtverletzung gegenüber dem Schleswig-Holsteinischen Landtag. – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)

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