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Annabell Krämer

FDP 17.06.2026 Sitzungen 20/120

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Mit dem heutigen Gesetzentwurf soll zunächst die Berichtspflicht des Bürgermeisters zu außerplanmäßigen Auszahlungen reduziert werden – geschenkt! Kein großer Wurf, aber geschenkt. Auch die Prüfungsintervalle für die überörtliche Ordnungsprüfung und für die unvermutete Kassenprüfung sollen verlängert werden – meinetwegen. Der entscheidende Punkt ist hier aber die Änderung der Gemeindeordnung, die dahin gehend geändert werden soll, dass der geplante Investitionsrahmen auch dann nicht mehr gekürzt wird, wenn die dauernde Leistungsfähigkeit einer Kommune nicht gegeben ist. Haushalte sollen künftig selbst bei erheblichen Defiziten genehmigt werden können, sofern die kreditfinanzierten Investitionen der kommunalen Grundinfrastruktur oder sogenannten rentierlichen Maßnahmen dienen. Im Gesetzentwurf sucht man vergeblich nach Anforderungen an den Nachweis einer Rentierlichkeit von Investitionen. Eine externe Bewertung im Voraus wird nicht verlangt. Selbstverständlich, werte Kollegen, sind Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur wichtig, dennoch gibt es noch die Haushaltsdisziplin. Finanzielle Probleme lassen sich nicht dauerhaft durch neue Schulden in die Zukunft verschieben. Ob beispielsweise ein wünschenswerterweise gewolltes Dorfgemeinschaftshaus zur pflichtigen kommunalen Grundinfrastruktur gehört, sei mal dahingestellt. In allen anderen Bundesländern – das haben wir geprüft – bleibt der Maßstab zur Genehmigung der Investitionen übrigens weiterhin die dauernde Leistungsfähigkeit. Allenfalls gibt es in der Verwaltungspraxis ab und an mal eine besondere Berücksichtigung von Investitionskrediten. Die vorliegende absolute Privilegierung, wie sie hier vorliegt, ist allerdings ein Novum. Durch die Möglichkeit, Investitionen über Kredite zu finanzieren, eröffnet sich deutlich mehr Handlungsspielraum, zumal die Höhe dieser Kredite noch nicht einmal definiert wird. Dieses hat zur Folge, dass Kommunen ihre Investitionen über Kredite finanzieren können, und die Mittel, die sie dafür eigentlich hätten aufbringen müssen, für den restlichen Haushalt frei einsetzbar sind. Es findet also derselbe Verschiebebahnhof statt wie hier im Landeshaushalt. Mittelfristig wird das die Finanzsituation der Kommunen nicht verbessern, sondern weiter verschlechtern. Denn zu den häufigen Defiziten kommen noch zukünftige Tilgungs- und Zinsleistungen. Sie alle wissen: Bereits im Jahr 2025 hatten wir über (Annabell Krämer) 1 Milliarde Euro Defizit bei den Kommunen in Schleswig-Holstein. Ihr kurzfristiges Bekämpfen der Symptome führt perspektivisch zu einer weiteren Verschlechterung der Situation der Kommunen. Das Gesetz ist befristet bis 2033 – ein Schelm, wer Böses dabei denkt. (Beifall FDP) Gemäß der Antwort auf unsere Kleine Anfrage vom Mai 2026 gibt es immer noch etliche Kommunen in Schleswig-Holstein, die keinen genehmigten Haushalt für das Jahr 2026 haben. Jetzt weiß ich auch, warum Sie auf die Idee zu diesem Gesetzentwurf gekommen sind. Die Landesregierung weiß nämlich, dass spätestens für das Haushaltsjahr 2027 ein kommunaler Tsunami auf sie zukommt. Mit diesem Gesetzentwurf wollen Sie verhindern, dass Sie im Wahljahr 2027 Hunderte von Kommunen wegen ungenehmigter Haushalte gegen sich aufbringen. Meine Damen und Herren, das heutige Wahlgeschenk ist ein vergiftetes Geschenk. Erst ist die Schuldenbremse im Land gefallen, dann wurde den Ländern jedes Jahr strukturelle Neuverschuldung genehmigt, und nun wollen Sie das auch den Kommunen ermöglichen – und das ohne jegliche finanzielle Obergrenze. Am gefährlichsten ist jedoch die geplante Genehmigung kommunaler Kredite an Stadtwerke oder kommunale Wohnungsbaugesellschaften – selbst dann, wenn die Kommune selbst defizitär wirtschaftet und die dauerhafte Leistungsfähigkeit nicht gegeben ist. Damit wird unternehmerisches Risiko zugelassen, obwohl die eigene finanzielle Tragfähigkeit fehlt. Kommunalpolitiker sollen künftig über die Kreditvergabe an städtische Unternehmen selbst dann entscheiden, wenn die eigene Kommune faktisch schon längst überschuldet ist. Wie helfen wir unseren Kommunen nachhaltig und nicht zulasten zukünftiger Generationen? Auf Seite 5 des Entwurfs heißt es: „Von Seiten der Landesregierung ist stets ein besonderes Anliegen, Anregungen aus dem So, so, dann machen Sie das doch endlich, wenn Sie schon nicht das von uns eingebrachte Bürokratiefreiheitsgesetz unterstützen! Die kommunalen Landesverbände haben 253 Vorschläge zur Deregulierung eingebracht. Darauf gehen Sie bislang überwiegend nicht ein. Aber natürlich, die Wirkung wäre ja nicht im Wahljahr 2027 spürbar. Die Landesregierung erlaubt zukünftig eine höhere Neuverschuldung, anstatt das Problem der Unterfinanzierung der Kommunen anzugehen. (Beifall FDP) Mir war klar, dass das den Beifall der SPD bekommt. Ich hätte gedacht, die SPD hätte keinen anderen Gesetzentwurf machen können; eigentlich müsste Ihnen das voll aus der Seele sprechen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Tut es ja auch! – Zurufe) – Das dachte ich mir, es ist ein perfekter sozialdemokratischer Gesetzentwurf. – Die Landesregierung erlaubt zukünftig eine höhere Neuverschuldung, anstatt das Problem der Unterfinanzierung der Kommunen endlich anzugehen. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Extra für euch habe ich auf die Forderung einer Vermögensteuer verzichtet!) – Wir sind ja in einigen Punkten einer Meinung, Herr Dr. Dolgner. Der richtige Weg liegt doch auf der Hand: (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Ja, Vermögensteuer!) stringente Deregulierung, Entlastung der Kommunen von Aufgaben, Abschaffung von Förderprogrammen und stattdessen konsequente Erhöhung der Mittel im kommunalen Finanzausgleich. Sie machen sich hier einen schlanken Fuß und verspielen die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Selbstverständlich stimme ich der Ausschussüberweisung zu, aber ich lehne den Gesetzentwurf insgesamt aus ganzem Herzen ab. (Beifall FDP)

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