Christian Dirschauer
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über Northvolt ist in den vergangenen Monaten viel gesprochen worden, vor allen Dingen im Wirtschaftsausschuss, im Finanzausschuss und hier im Plenum. Wir haben darüber gesprochen, ob die Ansiedlung eine große Chance für Schleswig-Holstein war. Wir haben auch darüber gesprochen, ob am Ende die Risiken unterschätzt wurden und darüber, wer im Nachhinein Recht gehabt hat oder Recht hätte haben können. Ehrlich gesagt, darum geht es heute aber gar nicht. Heute geht es um eine viel grundsätzlichere Frage, nämlich um die Frage, ob der Landtag die Informationen erhalten hat, die er für seine Entscheidung gebraucht hätte. Die Antwort auf diese Frage hat inzwischen nicht die Opposition gegeben. Die Antwort haben das Landesverfassungsgericht und der Landesrechnungshof gegeben, meine Damen und Herren. Das Landesverfassungsgericht hat Ende Mai einstimmig festgestellt, dass die Landesregierung ihre Informationspflichten gegenüber dem Landtag verletzt hat. Der Landtag wurde nicht vollständig und nicht rechtzeitig, also nicht frühzeitig, über bestehende Bedenken hinsichtlich der Finanzierung des Vorhabens und entsprechend der Rückzahlung der Wandelanleihe informiert. Das Gericht hat außerdem etwas sehr Wichtiges festgestellt: Der Landtag hätte eine der Regierung gleichwertige Informationsgrundlage haben müssen. Genau das war nicht der Fall, meine Damen und Herren. Das geht gar nicht. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, man könnte es sich jetzt einfach machen und sagen: Das ist ein typischer Oppositionsvorwurf. Das ist eine politische Bewertung. – Das ist es aber eben gerade nicht. Das ist die Feststellung unseres höchsten Gerichtes hier im Land. Deshalb bin ich der Auffassung, dass man durchaus erwarten darf, dass die Landesregierung mit dieser Feststellung etwas selbstkritischer umgeht, als sie es bisher getan hat, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Die Kollegin Midyatli hat es vorhin schon benannt. Wenn man nach dem Urteil hört, man hätte vielleicht etwas besser informieren können, dann ist das meiner Meinung nach deutlich zu kurz gegriffen. Noch einmal an dieser Stelle: Das Problem war doch nicht, dass hier und da ein Papier gefehlt hat. Das Problem war, dass das Parlament seine Entscheidung nicht auf derselben Informationsgrundlage treffen konnte wie die Landesregierung. Genau das ist Kern des Urteils, meine Damen und Herren. (Beifall SSW, SPD und FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, hinzu kommt der Sonderbericht des Landesrechnungshofes, der deutliche Worte gefunden hat. Der Landesrechnungshof beschreibt eine Entscheidung, die unter erheblichen Unsicherheiten getroffen wurde. Er beschreibt fehlende Klarheit über die Gesamtfinanzierung. Er beschreibt Informations- und Dokumentationsdefizite. Er kommt zu dem Schluss, dass sich die Landesregierung letztlich mit einer unvollständigen Informationsgrundlage zufrieden gegeben hat. Was mich dabei besonders nachdenklich macht: Die Risiken waren offensichtlich bekannt. Die Fachleute in den Ministerien hatten Fragen, viele Fragen, 149 Fragen, die sie mit dem Bund eruieren wollten. Sie wollten also zusätzliche Informationen, vielleicht auch Nachbesserungen. Sie wollten mehr Klarheit. Trotzdem wurde am Ende entschieden, obwohl Fragen, durchaus auch zentrale Fragen, offen geblieben waren. Auch das ist keine Behauptung der Opposition, sondern das steht im Bericht des Landesrechnungshofes. (Christian Dirschauer) (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, wir müssen an der Stelle auch fair bleiben – den Einschub will ich an der Stelle machen –: Politik findet nie unter Laborbedingungen statt. Entscheidungen werden oft unter Zeitdruck getroffen, das ist so. Manchmal muss man Risiken eingehen. Manchmal stellt sich später heraus, dass Entscheidungen falsch waren, das ist so. Das gehört zur Politik, das ist Teil unseres Jobs. Meine Damen und Herren, niemand möchte Politiker haben – da sollte auch Klarheit bestehen –, die sich nicht trauen, Entscheidungen zu treffen. Genau deshalb gibt es Regeln und Rechte. Genau deshalb gibt es parlamentarische Kontrolle, und genau deshalb hat das Parlament ein Recht darauf, vollständig und frühzeitig informiert zu werden. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, gerade dann, wenn es um Hunderte Millionen Euro an öffentlichen Geldern geht – am Ende reden wir nicht über Spielgeld wie bei Monopoly, sondern wir reden über echtes Steuergeld, über das Geld der Menschen in Schleswig-Holstein –, muss bei Entscheidungen von dieser Größe eine besondere Sorgfalt gelten. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fehler sind das eine, der Umgang mit den Fehlern ist das andere. Genau da liegt für mich das eigentliche Problem. Wer nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts und nach einem Sonderbericht des Landesrechnungshofes immer noch erklärt, er würde im Wesentlichen wieder genauso handeln, sollte zumindest erklären, welche Konsequenzen er aus den festgestellten Mängeln ziehen will. Meine Damen und Herren, das Vertrauen ist hier erschüttert. Denn Vertrauen entsteht nicht wieder dadurch, dass man Fehler kleinredet – das muss man so deutlich sagen –, sondern Vertrauen entsteht dadurch, dass man sie anerkennt und daraus lernt. Genau das erwarten die Menschen zu Recht von der Politik, gerade auch in der Causa Northvolt. (Beifall SSW, SPD und FDP) Die Missbilligung, über die wir heute sprechen, ist deshalb kein parteipolitisches Manöver. Sie ist auch kein Selbstzweck, sondern sie ist die notwendige Reaktion eines Parlaments auf einen Vorgang, bei dem schwerwiegende Verstöße und schwerwiegende Versäumnisse festgestellt wurden. Meine Damen und Herren, der Landtag, wir Abgeordnete müssen deutlich machen: Unsere Rechte sind nicht verhandelbar, die Informationspflicht der Landesregierung ist nicht verhandelbar, und die Einhaltung von Verfassung und Haushaltsrecht ist erst recht nicht verhandelbar. (Beifall SSW, SPD und FDP) Meine Damen und Herren, man kann über politische Entscheidungen streiten, man kann Risiken unterschiedlich bewerten, aber eines sollte in diesem Haus klar sein und darüber sollte – egal ob Opposition oder regierungstragende Fraktion – Einigkeit bestehen, und da sollten wir keinen Streit haben: Wenn das Parlament entscheiden soll, dann muss es vollständig und rechtzeitig informiert werden, ohne Wenn und Aber. (Beifall SSW, SPD und FDP) Das verlangt unsere Verfassung, und das dürfen auch die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes erwarten, die wir als Parlamentarier hier vertreten. Genau deshalb, meine Damen und Herren, ist die Missbilligung heute notwendig. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, SPD und FDP)
