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Nelly Waldeck

GRÜNE 17.06.2026 Sitzungen 20/120

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg_innen! Ich erinnere mich noch gut an einzelne Momente in der Schule, die ein wirkliches Störgefühl in mir ausgelöst haben. Nicht täglich, absolut nicht regelmäßig, aber in Ausnahmefällen gab es diese Situation: Es gab abfällige Bemerkungen von Lehrkräften über Outfits von Mädchen. Es gab auch einzelne Aussagen wie: Dich würde ich gerne mal im Dirndl sehen. – Das alles war nicht Alltag, aber es sind einzelne sehr prägende Momente. Sie waren vor allem prägend, nicht, weil sie stattgefunden haben, sondern weil wir als Schüler_innen das Gefühl hatten, uns nicht wehren zu können, es nirgendwo ansprechen und es nicht thematisieren zu können. Selbst dann, wenn wir es getan haben, kam die Rückmeldung: Die Person wird dich noch benoten, sollte man das jetzt wirklich thematisieren? – Oder im Falle einer Verbeamtung: Da kann man eh nichts machen. Genau diese Momente prägen ein Ungerechtigkeitsgefühl, das mich damals wahnsinnig frustriert hat. Ich möchte nicht, dass das andere Schüler_innen heutzutage erfahren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deswegen bin ich froh, dass wir heute mit einem Entwurf für ein Landesantidiskriminierungsgesetz genau diese Schutzlücke schließen und die Möglichkeit schaffen, sich in solchen Fällen zur Wehr zu setzen. Wer heute Diskriminierung beim Bäcker, im Baumarkt oder in der Bahn erfährt, der hat eine rechtliche Grundlage, gegen diese Diskriminierung vorzugehen. Es gibt ein formelles Verfahren. Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde geschaffen, um gegen Diskriminierung in diesem Bereich vorgehen zu können. Dieses Gesetz gibt es für den staatlichen Sektor bisher aber nicht. Genau diese Lücke wollen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schließen. Er schützt vor Diskriminierung seitens des Staates: sei es in der Schule – wie in meinem Beispiel –, in der Behörde, in der Hochschule oder bei der Polizei. Diskriminierung seitens des Staates ist kein Normalfall. Es ist auch nicht so, dass sie nachgewiesen häufiger vorkommt als in allen anderen Teilen der Gesellschaft. Sie kommt eigentlich sehr genau so häufig wie in allen anderen Teilen der Gesellschaft vor. Das ist nicht unnatürlich; denn unsere Verwaltung stellt ein Abbild unserer Gesellschaft dar. Nun wird die Kritik kommen: Es gibt bereits ein Diskriminierungsverbot im Grundgesetz, und es gibt auch die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Nur: Wer weiß denn eigentlich, wie man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht? – Ich wusste das damals nicht, und ehrlicherweise kann ich es heute immer noch nicht genau sagen. Das liegt daran, dass es für eine solche Dienstaufsichtsbeschwerde kein formelles Verfahren gibt. Viel wichtiger ist aber, dass es für sie keine verbindliche Rechtsfolge gibt. Sie ist formund fristlos, häufig aber eben auch fruchtlos. Sie zielt gerade nicht auf Wiedergutmachung oder auf Schadenersatz ab. Sie ist im Grunde eine Idee, die Selbstkontrolle der Verwaltung anzuregen. Aus meiner Perspektive ist das für einen gelungenen Diskriminierungsschutz nicht ausreichend. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marion Schiefer [CDU]) Der vorliegende Gesetzentwurf schlägt daher ein geregeltes Verfahren über zwei Wege vor: Betroffene sollen Diskriminierung zunächst bei einem Verein, einem Verband oder bei der von uns geschaf- (Nelly Waldeck) fenen Landesantidiskriminierungsstelle beraten und diskutieren können. Wenn sie das möchten, können sie einen Rechtsweg bestreiten. Sie können sich entscheiden, rechtlich vorzugehen. Dann müssen sie Tatsachen darlegen, die es überwiegend – also über 50 Prozent – wahrscheinlich erscheinen lassen, dass eine Diskriminierung stattgefunden hat. Die beklagte Behörde muss den Nachweis dann erschüttern, also konkrete Tatsachen vortragen, die geeignet sind, ernsthafte Zweifel an dem Nachweis zu begründen. So gibt es ein rechtssicheres Verfahren, mit dem sowohl das Unterlassen der Diskriminierung als auch eine Folgenbeseitigung verlangt werden können. Unter Umständen ist auch die Zahlung einer gewissen Entschädigung möglich. Klar ist allerdings auch, dass Beamte nicht privatrechtlich haften. Das haben wir explizit ausgeschlossen, und das ist genau richtig so. Das Ziel dieses Gesetzes ist nicht, dass es möglichst viele Klagen gibt. Das ist explizit nicht der Wunsch. Umgekehrt: Es ist von hohem Wert, dass wir ein Verfahren geregelt haben, das auch ohne Rechtsweg geht, dass wir eine Antidiskriminierungsstelle haben, die Betroffene berät, unterstützt und versucht, Verfahren zu ermöglichen, die ohne Rechtsweg laufen können und trotzdem zu Gerechtigkeit führen. Dafür haben wir diese Stelle seit vielen Jahren, und sie leistet einen sehr wichtigen Beitrag in unserem Land. Diese Arbeit wollen wir nicht verhindern oder erschweren, wir wollen sie mit diesem Gesetz weiter stärken. Genau diese Stelle hat an mehreren Punkten immer wieder darauf hingewiesen, dass wir ein Landesantidiskriminierungsgesetz brauchen, um genau diese Schutzlücke, die in diesen Fällen häufig auftritt, zu schließen. Deswegen freue ich mich, dass wir heute diesen Schritt gehen. Ich freue mich sehr auf die Beratung im Ausschuss. Ich bin sehr gespannt und freue mich, falls es noch mehr Fraktionen gibt, die diesem Gesetz zustimmen werden. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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