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Kristina Herbst

17.06.2026 Sitzungen 20/120

Für die Landesregierung hat die Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung, Aminata Touré, das Wort. Aminata Touré, Ministerin für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Immer, wenn die Landesantidiskriminierungsbeauftragte ihren Bericht vorlegt, sind wir hier gemeinsam zu Recht empört und sind gemeinsam entschlossen, dass das nicht sein darf: Allein in den Jahren 2023 und 2024 gab es über 400 Fälle in Schleswig-Holstein. Über 2.600 Fälle und Petitionen haben sie und ihr Team in den vergangenen über 10 Jahren bearbeitet. Das heißt, wir haben einen Handlungsbedarf in Schleswig-Holstein, und deshalb ist es gut, dass wir ein solches Gesetz auf den Weg bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Immer wieder wurden dabei Fälle gemeldet, die von den bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht ausreichend erfasst waren – gesetzliche Lücken, die das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz eben nicht abdeckt. In dem Bericht von 2023/2024 finden wir diverse Fälle von Diskriminierung, zum Beispiel in der Schule: dass sich Lehrkräfte rassistisch geäußert haben oder diskriminierende Begriffe bewusst verwendet haben oder rassistischen Äußerungen von Mitschüler_innen nicht entschieden genug entgegengetreten sind. Ich glaube, allein die Fälle, die die Landesantidiskriminierungsbeauftragte für Schleswig-Holstein immer wieder deutlich gemacht hat, zeigen die Notwendigkeit, und deswegen freue ich mich über den Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen. Ich finde es ehrlicherweise schade, dass in der Debatte sehr in den Hintergrund geraten ist, wen es eigentlich schützen soll. Denn wenn Menschen dem Staat begegnen, müssen sie sich darauf verlassen können, fair behandelt zu werden. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Wir schließen eine gesetzliche Lücke, die vorher bestand, denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz deckt leider nicht alles ab. Was wird in diesem Gesetz geregelt? – Zum Beispiel klare Beschwerdewege oder Möglichkeiten, in Diskriminierungsfällen Unterlassung oder gar eine Entschädigung zu erwirken. Das Gesetz definiert ganz klar, was Diskriminierung aufgrund von Tatsachen wie Herkunft, Religion, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung ist, und schützt davor. An wen richtet sich dieses Gesetz? – An öffentliche Stellen des Landes, also alle Landesministerien, die Landesämter, die Steuerverwaltung, Schulen, Polizei, die Verwaltungsbereiche vom UKSH und des Landtags. Jetzt kann man zu Recht sagen, dass Diskriminierung auch auf ganz vielen anderen und auch auf kommunaler Ebene stattfindet, und viele von Ihnen werden sich die Frage gestellt haben: Warum haben wir das für diesen Bereich geregelt und nicht darüber hinaus? – Weil das der politische Kompromiss ist, auf den wir uns geeinigt haben. Die Frage, die sich ganz oft ein Mensch stellt, wenn er diskriminiert wird, ist: Wo soll ich mich eigentlich melden? – Das regeln wir mit diesem Gesetz. Jede betroffene Person kann sich im Fall einer Diskriminierung bei der Behörde beschweren, und sie muss dies nicht alleine tun. Denn auch da müssen wir ehrlich sein: Wenn Menschen eine solche diskriminierende Erfahrung machen, sind sie oftmals hilflos und stellen sich die Frage: Was soll ich da tun? Unterstützung kann die von Diskriminierung betroffene Person beispielsweise von einem anerkannten Antidiskriminierungsverband bekommen. Man kann sich auch weiterhin an die Antidiskriminierungsstelle des Landes und der Bürgerbeauftragten wenden. Auch dort kann man weiterhin Unterstützung und Beratung bekommen. Wir schaffen klare Beschwerdewege, wir schaffen rechtliche Verbindlichkeit. Wir wollen mit dem Gesetz Menschen vor Diskriminierung schützen. Wer Diskriminierung erlebt, kann dafür auch eine finanzielle Entschädigung erhalten. Das Gesetz regelt, was passiert, wenn sich Behörden oder Mitarbeitende von Behörden diskriminierend verhalten. Dabei ist mir wichtig, dass niemand unter Generalverdacht gestellt wird. Aber das Gesetz ist genau dafür da, das Fehlverhalten Einzelner abzustellen. Das ist die Logik, die von vielen Gesetzen verfolgt wird. In allen Bereichen haben wir Gesetze, die Regeln für bestimmte Bereiche des Lebens aufstellen und in denen geregelt wird, was passiert, wenn Menschen sich eben nicht an die Regeln halten. Nichts anderes tun wir mit diesem Gesetz. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das bedeutet: Wenn einzelne Personen diskriminieren, dann ist es die Aufgabe der Dienststelle, diese Diskriminierung sofort abzustellen, mögliche Fol- (Ministerin Aminata Touré) gen zu beseitigen und auch für einen möglichen Schadenersatz aufzukommen. Der Einzelne haftet nicht. Jetzt möchte ich zu einem wesentlichen Punkt des Gesetzes kommen, über den wir in dieser Debatte nicht viel gesprochen haben, was ich schade finde: die Förderung von Vielfalt und die Vermeidung von Diskriminierung als Grundsatz. Genau das haben wir in dieses Gesetz reingeschrieben, denn wir fangen in Schleswig-Holstein nicht bei null an. Wir haben diverse Aktionspläne gegen Rassismus, Antisemitismus und zu vielen anderen Themen auf den Weg gebracht. Das fest zu verankern und zu sagen, das ist ein Grundsatz, bei dem wir bleiben, ist uns wichtig gewesen, weil es für uns als Landesregierung, für die Koalition selbstverständlich ist, dass die Vielfalt in diesem Land geschützt werden soll. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Diese Haltung und dieser Anspruch sind eine politische Kultur und Tradition in Schleswig-Holstein. Aus dieser Tradition machen wir nun ein Gesetz. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Wir haben in der Debatte ja schon gesehen: Den einen ist das Gesetz zu scharf, den anderen ist es zu lasch, andere unterstützen es. Ich freue mich sehr darüber, dass der SSW dieses Gesetz unterstützt. (Christian Dirschauer [SSW]: Es muss noch angepasst werden!) – Ja, es muss noch angepasst werden, das habe ich wohl wahrgenommen. Aber ich freue mich, dass Sie das Gesetz im Grundsatz unterstützen, und möchte unterstreichen, dass die Punkte, die Sie angeführt und mit denen Sie deutlich gemacht haben, dass es notwendig ist, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, natürlich Eingang in unsere Überlegungen gefunden haben. Ich freue mich auf die Beratungen und darauf, dass Schleswig-Holstein ein solches Gesetz auf den Weg bringen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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