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Ole-Christopher Plambeck

CDU 17.06.2026 Sitzungen 20/120

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die finanzielle Lage vieler Städte, Gemeinden und Kreise ist derzeit alles andere als einfach: steigende Sozialausgaben, eine schwache konjunkturelle Entwicklung und hohe Investitionsbedarfe stellen die kommunale Familie vor enorme Herausforderungen. Gerade in solchen Situationen dürfen wir aber nicht zulassen, dass notwendige Investitionen unterbleiben und die kommunale Handlungsfähigkeit eingeschränkt wird. Deshalb legen wir diesen Gesetzentwurf zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts vor und danken auch dem Innenministerium für die Formulierungshilfe. Damit wollen wir den Kommunen mehr Handlungsspielräume geben, ohne die Grundsätze solider Haushaltsführung aufzugeben. Wir wollen Bürokratie abbauen, Verfahren vereinfachen und dort, wo Investitionen notwendig und sinnvoll sind, pragmatische Lösungen ermöglichen. Denn eines ist klar: Wer Schulen saniert, Feuerwehrhäuser modernisiert, Krankenhäuser erhält oder Straßen und Radwege instand setzt, der handelt nicht leichtfertig, sondern investiert im Sinne seiner Kommune in die Daseinsvorsorge und damit auch in die Zukunft unseres Landes. Mit diesem Gesetz schaffen wir Klarheit und Rechtssicherheit bei der Genehmigung von kommunalen Haushalten mit Kreditaufnahmen. Dabei geht es um elementare Investitionen vor Ort. Es geht um Investitionsmaßnahmen, für die eine Rechtspflicht besteht, und Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur. Dabei umfasst die kommunale Grundinfrastruktur genau das, was entscheidend für die Kommunen vor Ort ist: Schulen inklusive ihrer Sportstätten, Sporthallen, Kindergärten, Verwaltungsgebäude, Krankenhäuser, Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrhäuser, Einrichtungen des Bevölkerungsschutzes, auch die Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen auf Grundlage des Feuerwehrbedarfsplans, Fahrzeuge des Bevölkerungsschutzes und natürlich Baumaßnahmen für Straßen und Radwege. Der SSW hat einen Änderungseintrag eingebracht, in dem es darum geht, diese Liste zu erweitern, und ich glaube, darüber sollten wir auch im Ausschuss sprechen. Ebenso berücksichtigen wir sogenannte rentierliche Maßnahmen, Investitionen also, die sich über ihre Nutzungsdauer selbst tragen und durch künftige Erträge und Einsparungen refinanziert werden können. Gerade im Bereich der Transformation, etwa bei Wärmenetzen und anderen langfristigen Infrastrukturvorhaben, brauchen Kommunen mehr Möglichkeiten. (Beate Raudies [SPD]: Kanäle!) Wir sorgen zugleich in der Tat auch für die Themen Kanäle, Wasserwerke, Abwasserwerke – überall da, wo Gebühren eingenommen werden, sollte auch stärker über Kredite finanziert werden können. Aber auch beim Thema der kommunalen Unternehmen und Beteiligungen sollen insbesondere Stadtwerke, die ja einen großen Stellenwert im Bereich der Energiewende haben und in der Daseinsvorsorge eine zentrale Rolle spielen, stärker unterstützt werden. Dabei haben wir immer auch die angemessene Eigenkapitalausstattung im Blick. Das heißt, dieser Gesetzentwurf soll mehr Investitionen vor Ort ermöglichen und ist auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau. Denn im Rahmen dieses Gesetzentwurfs werden Berichtspflichten reduziert, Prüfungsintervalle verlängert und Verwaltungsaufwand verringert. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Denn es geht darum, Verfahren zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Aber wichtig ist, dass die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen nicht aus dem Blick gerät. Deshalb ist ein Bestandteil dieses Gesetzentwurfs auch die Befristung von Einzelregelungen bis Ende 2032. Es geht darum, diese Flexibilität, die geschaffen wird, zu evaluieren und klar festzuhalten, wie die Auswirkungen sind. Aber am Ende geht es darum, dass wir mit diesem Gesetzentwurf unseren Kommunen durch Pragmatismus mehr Spielräume im Einklang mit Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit verschaffen. Das ist verantwortungsvolle Finanzpolitik für unsere Kommunen. (Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch das ist nicht das Einzige, was wir als Land für unsere Kommunen machen. Denn dieser Gesetzentwurf reiht sich in eine ganze Reihe an Maßnahmen im Sinne unserer Kommunen ein. Ich nenne nur einmal die Aufteilung der Infrastrukturmittel des Bundes, bei der die Kommunen 67,5 Prozent (Ole-Christopher Plambeck) erhalten; 85 Prozent Kostenübernahme bei den Investitionen in den schulischen Ganztag; 75 Prozent Kostenübernahme bei den Betriebskosten für den schulischen Ganztag und den Abbau bürokratischer Hürden. Ich nenne nur die Novellierung des Vergaberechts, zu der die Verordnung am 16. Mai 2026 in Kraft getreten ist, durch die wir erhebliche Vereinfachungen für unsere Kommunen schaffen. Das ist konsequenter Bürokratieabbau. Deswegen halte ich fest, dass wir als Land für unsere Kommunen viel tun. Zu diesem Gesetzentwurf freue ich mich darauf, dass wir ihn – so unser Vorschlag – federführend im Finanzausschuss und mitberatend im Innen- und Rechtsausschuss beraten. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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