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Plenarprotokoll 17/132

16.10.2025 · 222 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (25)GRÜNE (19)FDP (18)SPD (16)CDU (10)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Vielen Dank. (Unruhe) – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen oder, wenn sie dringend sind, nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern. Wir beginnen jetzt. Ich eröffne die 132. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Cuny, Herr Abg. Herkens, Frau Abg. Gericke, Frau Abg. Kern, Frau Abg. von Loga sowie Frau Abg. Niemann. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Dr. Bayaz, Frau Ministerin Schopper, Herr Minister Hermann, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Hassler, bis 11 Uhr Frau Staatssekretärin Kurtz, ab 11:30 Uhr Herr Ministerpräsident Kretschmann, ab 12 Uhr Frau Ministerin Gentges, von 12:30 Uhr bis 16 Uhr Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut, ab 15:30 Uhr Frau Staatsrätin Bosch und ab 16 Uhr Frau Ministerin Razavi. Außerdem entschuldigt ist ab 14 Uhr Herr Minister Hauk. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie auf Folgendes hinweisen: Heute ist der Internationale Tag der Herz-Lungen-Wiederbelebung. Ziel ist es, das Bewusstsein für plötzlich auftretenden Herzstillstand zu schärfen und möglichst viele Menschen weltweit in lebensrettenden Wiederbelebungsmaßnahmen zu schulen, damit sie im Notfall aktiv werden können. Als Landtag möchten wir dieses wichtige Thema in die Öffentlichkeit rücken. Daher werden wir heute nach Ende der Plenarsitzung in Herzdruckmassage geschult. Ich bin mir sicher, dass es uns guttut, und ich vermute, dass die Teilnahme an einer solchen Schulung bei vielen schon etliche Jahre zurückliegt. Unterstützt werden wir dabei durch fünf Hilfsorganisationen aus Baden-Württemberg sowie den Deutschen Rat für Wiederbelebung. Die Initiative dazu ging von Herrn Abg. Dr. Preusch aus. Dafür vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der SPD) In der Umsetzung gab es eine tolle Teamzusammenarbeit zwischen Frau Abg. Krebs und Herrn Abg. Dr. Preusch. Ihnen beiden vielen Dank dafür. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 tokoll vom 16. Oktober 2025 9:33 Uhr (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Anton Baron AfD) Noch eine Bitte: Sollten Sie sich noch nicht für die Teilnahme angemeldet haben, bitten wir Sie, dies noch zu tun. Das hat den Hintergrund, dass wir für jede und jeden, die bzw. der mitmacht, ein eigenes Trainingsmodell benötigen; denn ansonsten könnten wir nicht wirklich gut geschult werden. Daher bitte ich diejenigen, die sich noch nicht angemeldet haben, sich noch anzumelden. Das wird sicherlich interessant und ist, wie gesagt, eine gute Sache. Vielen Dank dafür. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Gebührenfreie Kita landesweit einführen – Drucksache 17/8927 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch.

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Andreas Stoch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Um die Aktualität unseres heutigen Themas zu unterstreichen, möchte ich mit einer Überschrift aus der „Stuttgarter Zeitung“ vom gestrigen Tag einsteigen. Die Überschrift lautet: Gebühren für städtische Kitas sollen auf bis zu 828 € im Monat steigen In vielen Kommunen in Baden-Württemberg laufen gerade die Haushaltsberatungen – viele von Ihnen sind Mitglied in kommunalen Gremien –, und nahezu überall geht es auch um eine Erhöhung der Kitagebühren. Natürlich – wir haben gestern hier im Landtag darüber diskutiert – ist das aus Sicht der Kommunen der kommunalen Finanznot geschuldet. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, eine immer höhere Belastung der Familien in diesem Land kann doch nicht der Ausweg sein. Wir brauchen jetzt eine sofort wirksame Entlastung von Familien und Eltern, wir brauchen jetzt eine Abschaffung der Kitagebühren. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der AfD) Ich denke, wir alle sind uns doch einig: Familien mit Kindern sind eine tragende Säule unserer Gesellschaft. Junge Men- (Andreas Stoch) schen, die Kinder bekommen, die Familien gründen, sind die Zukunft dieses Landes. Wir sind uns doch im Grunde völlig einig: Kinder verdienen von klein auf die beste Förderung. Familien, die das tun, was gesellschaftlich notwendig ist, verdienen die volle Unterstützung von uns allen, die Unterstützung des Staates. Frauen, die die mangelnde Betreuung oft ausbaden, verdienen eine faire Chance zur Erwerbsarbeit. Aber gleichzeitig stellen wir fest: Ob Miete, Energie oder Wocheneinkauf, an allen Ecken und Enden steigen die Lebenshaltungskosten für alle Menschen, aber ganz besonders eben für Familien. Dem wollen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten heute eine ganz konkrete, wirksame Maßnahme entgegenstellen. Kitas müssen in diesem Land endlich gebührenfrei werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Mit dem Nachtragshaushalt für die Kommunalfinanzen öffnen Sie eine Tür. Sie müssen nur gemeinsam mit uns durch diese Tür hindurchgehen, um endlich etwas für Familien in Baden-Württemberg zu erreichen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wie soll es denn finanziert werden?) Diese Landesregierung und die Regierungsfraktionen kennen die Probleme. Sie kennen die Lage in den Kommunen, die die Gebühren reihenweise erhöhen, ja erhöhen müssen. Aber sie schauen sehr fleißig weg. Noch in diesem Sommer hat uns das Kultusministerium geantwortet, es wisse nicht einmal, in welchen deutschen Bundesländern Kitas gebührenfrei seien. Ich kann Ihnen gern nachhelfen: In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist die Kita grundsätzlich gebührenfrei, in Hamburg ist sie fünf Stunden am Tag gebührenfrei, (Abg. Sandro Scheer AfD: Das liegt am Länderfi- nanzausgleich!) in Rheinland-Pfalz ist sie ab zwei, in Niedersachsen ab drei Jahren gebührenfrei, in Thüringen für die beiden letzten Jahre, in Nordrhein-Westfalen wenigstens für das letzte Jahr, im Saarland ist ab 2027 alles frei, und so geht es noch weiter. Diese Landesregierung will das offensichtlich nicht wissen. Das ist Realitätsverweigerung. Realitätsverweigerung ist es auch, wenn man behauptet, man habe die immense Bedeutung der frühkindlichen Bildung verstanden, aber dann in der alten Finanzierungslogik verhaftet noch immer so tut, als seien Kitas eine kommunale Dienstleistung. Nein, Kitas sind Bildungsstätten, ebenso wie unsere Schulen, und deshalb müssen sie gebührenfrei werden. (Beifall bei der SPD) Stellen wir uns doch einfach mal vor, es hinge vom Geldbeutel der Eltern ab, ob Kinder auf die Grundschule gehen oder nicht. Und für diese Grundschule müssten die Eltern pro Monat 100 €, 200 €, 500 € oder 800 € bezahlen, einfach nur, weil Grundschulen in einem Ort viel mehr kosten als in einem anderen. Das klingt doch surreal. Genau so sieht es aber bei den Kitas aus. Ob ein Kind diese Bildungschance überhaupt bekommt, ist zufällig. Haben meine Eltern das Geld für einen Kitaplatz oder nicht? Leben wir in einem Ort mit bezahlbaren Plätzen oder gar Gebührenfreiheit – einzelne Städte in Badene – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Württemberg haben das ja tatsächlich – oder eben nicht? Und bei allem Geld: Gibt es überhaupt einen Platz? 60 000 Kinder, die dringend einen brauchen, haben in Baden-Württemberg keinen Kitaplatz. Das ist ein Versagen dieser Landesregierung, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Das ist nicht fair, und das ist nicht gerecht. So läuft Bildung nicht in unserem Land. Wenn Kitas Bildung sind, dann kann das so nicht laufen. Das sagen wir seit Jahren immer und immer wieder. Und wir haben immer wieder dieselben Argumente gegen eine Gebührenfreiheit hören müssen. Da ist zunächst einmal das Geld. Wenn die Kommunen über Geld reden, ist das auch keine faule Ausrede. Ich hoffe, das hat jeder kapiert. Umso mehr wissen wir aber auch: In den Ländern, in denen Kitas gebührenfrei sind, kommt das Land für die Gebühren auf. Das entlastet die Kommunen. Es ist eine Abkehr von den verheerenden Aussichten, von denen wir zuletzt aus den Kommunen gehört haben, von einer Streichliste und von Gebührenerhöhungen, die so viele Menschen gerade in dieser schwierigen Zeit noch so viel mehr belasten. Sie haben damit übrigens auch eine große Chance für echten Bürokratieabbau, der zur Abwechslung den Menschen hilft und keine Schutzrechte abbaut. Gebührenfreiheit heißt nämlich, die Kommunen müssen sich nicht mehr um das Erheben und Eintreiben von Gebühren kümmern, um Anträge oder Sozialstaffelungen. Bleiben wir bei den Sozialstaffelungen. Natürlich bezahlen die ärmsten Familien oft am wenigsten oder vielleicht sogar, wenn sie Glück haben, gar nichts – aber oft eben nur, wenn sie Anträge ausfüllen und Sozialpässe beantragen. Und wieder fallen die Allerschwächsten durch. Lesen Sie es doch bitte mal in der Studie der Bertelsmann Stiftung nach. Schon jetzt müssen Eltern mit kleinem Geldbeutel oft 15 % bis 20 % des verfügbaren Familieneinkommens für die Kitagebühren aufwenden. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsste Ihnen doch sagen: Die Abschaffung der Gebühren an den Kitas wäre eine wichtige sozialpolitische Leistung in diesem Land. Deswegen muss sie jetzt kommen. (Beifall bei der SPD) Aber es betrifft ja nicht nur die Eltern mit dem kleinen Geldbeutel. Es ruiniert auch die, die ganz normale Einkommen haben. Ein Beispiel: In Sachsenheim bei Ludwigsburg zahlen Sie für einen Platz in der U-3-Betreuung satte 800 €. In Stuttgart – ich habe es eingangs gesagt – wird für die nächsten Jahre ebenfalls mit solchen Beträgen gedroht. Das ist wahnsinnig viel Geld. Es ist die Frage, ob sich ein Polizeibeamter eine Wohnung kaufen kann oder nicht. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist echt laut, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Vor allem bei der CDU!) insbesondere die Reihe der CDU-Kollegen. Bitte, Herr Fraktionsvorsitzender Stoch hat das Wort. Alle anderen sind ruhig.

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Andreas Stoch SPD

Es ist die Frage, ob man sich eine Wohnung leisten kann, ob man mit der Familie in den Urlaub fahren kann oder nur seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Ein Rechenbeispiel, damit Sie die Dimension erfassen können: Um 860 € Kitagebühren zu stemmen, braucht man in Lohnsteuerklasse V ein Bruttoeinkommen von rund 1 150 € – einzig und allein für die Kitagebühren für e i n Kind. Gut ausgebildete Frauen bleiben damit dem Arbeitsmarkt fern. Sehen Sie nicht, was da an Volkswirtschaft abgewürgt wird? Wenn Sie mir nicht glauben, lesen Sie die HDI-Studie vom vergangenen Jahr. Vier von zehn Beschäftigten würden gern mehr arbeiten, wenn die Kitastrukturen, wenn die Betreuungszeiten besser wären. Kitagebühren, Kita insgesamt ist aktive Wirtschaftspolitik, die Sie unterlassen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Dann stellt man noch fest, dass immer mehr Kinder immer mehr grundlegende Defizite haben, wenn sie in die Schule kommen. Dann zahlt das Land für Sprachförderung, für „Lernen mit Rückenwind“, für Juniorklassen, für reihenweise Sonderprogramme. Die Kosten holen uns also ein. Wenn wir überlegen, was wir uns an den Schulen sparen könnten, wenn auch z. B. nur das letzte Kitajahr verpflichtend wäre, müssten wir auf Dauer und unter dem Strich für frühe Bildung womöglich gar nicht mehr bezahlen – vielleicht sogar weniger. Liebe Kolleginnen und Kollegen, neu ist, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, aber auch Bildungsexperten und Erziehungswissenschaftlerinnen mit diesen Erkenntnissen nicht mehr allein bleiben. Wir haben mit später Freude gehört, wie klar sich mein Kollege Manuel Hagel in den letzten Monaten zur Frage gebührenfreier Kitas geäußert hat. Das ist ein neuer Kurs der CDU, ein aus meiner Sicht guter Kurs. Sagen wir also nicht nur das Richtige, sondern tun es auch. Alles spricht für die Gebührenfreiheit, und nichts, außer pauschalen Prinzipien, spricht dagegen. Sprechen wir uns also doch endlich für gebührenfreie Kitas aus, im Grundsatz vom Anfang bis zur Schule und zum Start mindestens mit einem gebührenfreien und verbindlichen letzten Kindergartenjahr vor der Schule. Das wäre die richtige Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos]) Ich fasse zusammen: Wir haben ein altbekanntes Problem. Wir haben die Erkenntnis, dass wir dieses Problem lösen müssen. Und wir haben auch die Mittel, um es lösen zu können – mit der Aussicht auf mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr Gleichstellung, auf gleiche Lebensverhältnisse in Stadt und Land, mit der Aussicht auf eine bedeutende Entlastung für die Kommunen in unserem Land, mit erheblichen Entlastungen für die Familien in diesem Land, mit einem wirksamen Schritt gegen den Fachkräftemangel und natürlich auch einer erheblichen Aufwertung der Attraktivität von Land und Wirtschaftsstandort. Lassen Sie uns gemeinsam die Kitagebühren in Baden-Württemberg abschaffen! Herzlichen Dank. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Anhaltender Beifall bei der SPD und des Abg. Da- niel Born [fraktionslos])

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Frank das Wort.

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Saskia Frank GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer kleine Kinder hat, weiß: Ein Kitaplatz ist Gold wert, oft aber auch genauso teuer. Die SPD spricht mit ihrem Antrag ein wichtiges Thema an, eines, das viele Eltern, viele Familien bewegt und natürlich auch hier bei uns in der Landespolitik ankommt. Kitagebühren können eine Belastung sein, gerade für Familien mit kleinerem und mittlerem Einkommen. Die Wut vieler Eltern über die Beitragserhöhung ist daher verständlich. Aber eine einfache Lösung, wie sie die SPD fordert, gibt es leider nicht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Zurufe von der SPD) Die Kindertagesbetreuung ist in Baden-Württemberg eine kommunale Aufgabe. Das heißt, die Städte und Gemeinden legen die Elternbeiträge selbst fest. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Wir plädieren bei den Trägern schon seit Längerem für eine Staffelung der Gebühren nach dem Einkommen der Eltern. Damit werden gerade Familien mit mittlerem und niedrigem Einkommen nicht überproportional belastet, auch wenn sie keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Jobcenter oder das Sozialamt haben. Wir Grünen arbeiten kontinuierlich daran, die frühkindliche Bildung Schritt für Schritt zu verbessern. Mit dem Ausbau der Betreuungsplätze, mit der Ausbildungs- und Fachkräfteoffensive, mit unserem Sprachförderprogramm „SprachFit“, dem Direkteinstieg Kita, der Finanzierung der Leitungszeit und vielem mehr ist uns das auch gelungen. Die Maßnahmen zeigen Wirkung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Aber in Regierungsverantwortung muss man auch ehrlich über finanzielle Spielräume sprechen. Wir stehen mit den Kommunen gleichermaßen unter Druck. Der Kitaausbau, die Qualitätssicherung und die Fachkräftegewinnung binden enorme Mittel. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) In den letzten Jahren hat sich die Zahl der betreuten Kinder stark erhöht. Gleichzeitig sind die Personal- und Sachkosten auch stark gestiegen. Mit den pauschalen Zuweisungen aus dem Finanzausgleichsgesetz für die Kindergartenförderung, für die Förderung der Kleinkindbetreuung und für die bereits genannten Maßnahmen und Programme investieren wir jährlich bereits knapp 3 Milliarden € in die frühkindliche Bildung in Baden-Württemberg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Saskia Frank) Auch die Bundesmittel aus dem aktuellen KiTa-Qualitätsgesetz dürfen nicht mehr zur Finanzierung von Gebührenfreiheit eingesetzt werden und müssen stattdessen in den Ausbau und die Qualitätssicherung der frühkindlichen Bildung fließen. Unser politischer Ansatz war ohnehin: Zuerst Qualität und Ausbau sichern, damit überhaupt ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Eine komplette Beitragsfreiheit ohne ausreichendes Personal, ohne stabile Einrichtungen bringt am Ende niemandem etwas. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wo ist denn da die Logik?) Baden-Württemberg hat nach wie vor den besten Personalschlüssel bundesweit. Das spricht für die hohe Qualität unserer Einrichtungen. Darauf können wir auch stolz sein. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Aber wir müssen auch klipp und klar sagen: Kitagebühren dürfen nicht dazu führen, dass Eltern – vor allem Mütter – ihre Berufstätigkeit einschränken oder ganz aufgeben müssen, (Abg. Andreas Stoch SPD: Genau so ist es aber!) weil die Betreuungskosten fast ein ganzes Gehalt auffressen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Genau so ist es!) Kindertagesbetreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und ein entscheidender Faktor für Gleichstellung, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für die Fachkräftesicherung. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Kitas und Kindertagespflege sind Bildungsorte, Integrationsorte, Orte der gesellschaftlichen Teilhabe. Sie sind unverzichtbar für Kinder, für Familien, für unsere Wirtschaft und für unsere Gesellschaft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir Grünen haben ein klares Ziel für die Zukunft: Die Finanzierung der frühkindlichen Bildung in Baden-Württemberg braucht ein Update. (Lachen bei der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Wo wart ihr in den letzten 15 Jahren?) Das gilt sowohl für die aktuelle Verteilung der Kosten zwischen Bund, Land, Kommunen und Eltern als auch für die langfristige Perspektive hin zu mehr Beitragsfreiheit. Wir wollen, dass jedes Kind in Baden-Württemberg die gleichen Startchancen hat, unabhängig vom Kontostand der Eltern. (Abg. Sascha Binder SPD: Dann macht doch!) e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Deshalb schlagen wir vor: Der Einstieg kann ein verpflichtendes letztes Kitajahr sein. (Abg. Sascha Binder SPD: Dann macht es doch!) Das wäre ein richtiger Schritt nach vorn, für mehr Chancengerechtigkeit und eine verbindliche Förderung aller Kinder. (Abg. Sascha Binder SPD: Falsche Versprechungen! Hättet ihr 15 Jahre machen können! Das glaubt Ihnen doch niemand! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Klar ist auch, dass das verbindliche letzte Kitajahr dann gebührenfrei ist. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Machen! – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD – Unruhe bei der SPD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Fulst-Blei und Herr Abg. Binder! Frau Abg. Frank hat das Wort.

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Saskia Frank GRÜNE

Klar ist auch, dass das verbindliche letzte Kitajahr dann gebührenfrei ist und wir die Kosten übernehmen. Das ist aber nichts, was wir von heute auf morgen umsetzen können. Wir müssen das perspektivisch angehen und im nächsten Haushalt verankern. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der SPD-Fraktion ab. (Beifall bei den Grünen – Abg. Gabriele Rolland SPD: Aha! – Weitere Zurufe von der SPD, u. a.: Wa- rum?) Wir arbeiten weiter an einem System, das Qualität sichert, das Familien entlastet und das Bildungsgerechtigkeit von Anfang an ermöglicht, und zwar mit Realismus, mit Verantwortung, mit klarem Willen, Bildung für alle Kinder in Baden-Württemberg zugänglich und bezahlbar zu machen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr gut! – Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Staab das Wort.

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Christiane Staab CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung der SPD nach kostenfreien Kindertageseinrichtungen kommt ungefähr genauso regelmäßig wie das berühmte Murmeltier in Punxsutawney aus dem ganz berühmten Film, (Abg. Andreas Stoch SPD: Wissen Sie, warum? Weil sie richtig ist!) nämlich jährlich – aber vor allem immer vor einer Wahl. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Ba- ron AfD: Genau! So ist es! – Zuruf: Bravo!) Bemerkenswert an dem Antrag der SPD-Fraktion ist vor allem, dass die Frage nach den geschätzten Kosten für eine Entgeltfreiheit gar nicht erst gestellt wird. (Zuruf von der SPD) (Christiane Staab) Der Wunsch allein reicht im politischen Alltag nicht aus, um Dinge möglich zu machen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Herr Hagel!) Nur wünschen ist schön, aber die Arbeit von uns Parlamentariern ist, aus Wünschen Realitäten abzuleiten. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Genau! – Abg. An- dreas Stoch SPD: Und so lange leiden die Familien!) Und Realitäten muss man sich anschauen. Politik – das hat, meine ich, auch mal einer Ihrer Vor-vor-vor-Vorgänger gesagt – beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) In diesem Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ist dieses Thema „Frühkindliche Bildung“ zu betrachten. Es ist viel zu ernst, um für Schaufensterpolitik zu dienen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Weiß das Herr Ha- gel?) Zur Sache: Auf der Basis der kommunalen Jahresrechnungsstatistik 2023 ergeben sich geschätzte Elternbeiträge von rund 885 Millionen €, davon 583 Millionen € für den Ü-3-Bereich. Das ist ein geschätzter Mehraufwand, den wir übernehmen müssten und den es haushalterisch strukturell abzubilden gälte. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Rheinland-Pfalz kann das! – Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Sehr geehrte Damen und Herren von der SPD, ich weiß nicht, wo Sie auf den unterschiedlichen politischen Ebenen immer Ihre Dukatenesel finden wollen. Ich sehe einen solchen in Baden-Württemberg nicht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Eine gesellschaftliche Debatte sollte seriöserweise nicht losgelöst von haushalterischen Rahmenbedingungen geführt werden, sondern vor allem mit Blick auf die vielfältigen Herausforderungen in dieser Zeit – ich denke jetzt auch an die Ganztagsschulbetreuung –, die ein sorgsames Abwägen der unterschiedlichen Anliegen erfordern. Verantwortungsvolles Haushalten ist Teil einer generationengerechten Politik, und wenn wir sagen, wir wollen Politik für die Kinder in diesem Land machen, dann muss diese generationengerecht sein. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) Wir vonseiten der CDU stehen für eine enkelgerechte Finanzpolitik und nicht für Luftnummern. Gleichwohl vernehmen wir natürlich auch die aufkommenden Sorgen von Eltern um eine bezahlbare, qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung und Betreuung. Die Sorge kommt nicht nur von Eltern, sie kommt natürlich auch von Trägern, sie kommt auch von Erzieherinnen und Erziehern, sie kommt auch von den Leitungskräften. Die Betriebskosten im frühkindlichen Bereich steigen an. Dem folgen steigende Elternbeiträge. Auch die Vertreterinnen und Vertreter des LEBK, der Kindertageseinrichode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 tungen richten diese Fragen an uns: Wo endet diese Spirale? Und: Was darf ein Angebot, das aus einem bundesgesetzlichen Rechtsanspruch abgeleitet ist, überhaupt kosten? Das sind wichtige Fragen, das sind spannende Fragen, denen wir uns stellen müssen. Das sind für manche Familien auch existenzielle Fragen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Dann tun Sie es doch!) Diese Fragen nehmen wir ernst. Den Wunsch nach niedrigeren Elternentgelten können wir natürlich nachvollziehen, insbesondere eben auch von Familien, deren Einkommenssituation angespannt ist. Für uns, die CDU, muss die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein real einlösbares Versprechen der Politik sein. Hier sitzen aber alle Ebenen in einem Boot: Bund, Land und Kommunen. Weder sollten Kitagebühren von der Berufstätigkeit abhalten, noch sollte die Berufstätigkeit insbesondere von Frauen in Teilzeit hauptsächlich der Finanzierung eines Kitaplatzes dienen. (Beifall des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Insofern rege ich an, zu prüfen, inwiefern – – Jetzt hören Sie doch einfach zu! Schön, dass Sie jetzt schon applaudieren. Aber einfach noch ein bisschen zuhören, Herr Kollege Dr. Fulst-Blei. Hier regen wir an, zu prüfen, inwiefern eine Harmonisierung der Kitagebühren angezeigt ist. Seriöse Vorschläge erfordern eine qualifizierte Erörterung der Sachlage. Dazu gehört erstens: Das Land unterstützt die Kommunen im Rahmen des FAG durch Zuweisungen zur Kindergartenförderung und zur Förderung der Kleinkindbetreuung mit – Kollegin Saskia Frank hat die Zahlen gerade auch noch einmal aufgerufen – rund 2,35 Milliarden € im Jahr 2025. Das ist nicht nichts. Hinzu kommen Landesmittel aus dem „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ und „SprachFit“ sowie Bundesmittel aus dem KiTa-Qualitätsgesetz, die wir investieren. Denn Qualität steht für uns im Mittelpunkt und im Vordergrund. Diese Qualität wollen wir langfristig sichern und abbilden. Wir müssen aber natürlich auch auf die Finanzierbarkeit achten. Klar ist – dafür stehen wir heute hier, und dafür stehe ich heute hier –: Die Zusage eines kostenfreien letzten Kitajahrs werden wir in der nächsten Legislaturperiode in Angriff nehmen. (Beifall bei der CDU) Mit uns wird es dieses kostenfreie Jahr geben. (Beifall bei der CDU) Dieses kostenfreie Kitajahr kann aber nur ein erster Schritt sein. Wir brauchen einen Pfad, den wir gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Kitaträgerverbänden entwickeln. Wir brauchen einen Pfad, auf dem wir uns gemeinsam dem Ziel nähern, wieder eine mögliche und gute Finanzierbarkeit herzustellen.

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Muhterem Aras

Frau Abg. Staab, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Christiane Staab CDU

Hierfür steht die CDU. Die Familien stehen für uns im Vordergrund. Die Familien lassen wir nicht im Stich. Wir sehen die Sorge. Mit uns wird diese Sorge aufgegriffen und in eine konsistente Finanzierungsstruktur für die Kindertageseinrichtungen eingebettet. (Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr gut!) Der erste Schritt ist das kostenfreie Kindergartenjahr mit der CDU. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD fordert mit ihrem Antrag die vollständige Gebührenfreiheit in unseren Kindertageseinrichtungen – nicht unbedingt überraschend. Etwas überraschender kam der kurzfristige Änderungsantrag mit Beschlussteil – wohl sogar für die SPD selbst; denn es blieb wohl nicht genug Zeit, den Beschlussteil mit der Begründung abzustimmen. Im Beschlussteil fordern Sie die Gebührenfreiheit vom ersten Kinderbetreuungsjahr bis zum Schuleintritt, während in der Begründung „von Geburt an“ gefordert wird. Wie gesagt, das kam für Sie selbst vielleicht auch überraschend. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wir bauen zurück!) Auf den ersten Blick klingt die Gebührenfreiheit natürlich verlockend. Aber wenn man genauer hinsieht, dann zeigt sich: Dieses Versprechen ist populistisch, teuer, und es löst die eigentlichen Probleme in unseren Kitas nicht. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Vielleicht aber die der Familien!) Ja, die Elternbeiträge sind in Baden-Württemberg hoch, und sie steigen weiter an. Allein im neuen Kindergartenjahr empfehlen die Kirchen und die kommunalen Landesverbände eine Erhöhung der Beiträge um über 7 %. Je nach Kommune und Betreuungsform kommen Eltern da durchaus auf Beträge, die an der 1 000-€-Marke kratzen. Dabei ist aber immer auch zu berücksichtigen: Diese Elternbeiträge decken im besten Fall gerade einmal 20 % der tatsächlichen Kosten ab. Den Löwenanteil, also etwa fünfmal so viel, tragen also schon heute die Kommunen, das Land und der Bund. Wer jetzt so tut, als könne man mit einem Federstrich die Gebühren abschaffen, der blendet die Realität aus. Denn erst einmal müssten die Kommunen, die bereits unter den jetzigen Kosten stöhnen, den Rückgang der Erträge ausgleichen. In Ludwigsburg etwa spricht der Oberbürgermeister offen davon, dass die Kosten die Stadt auffressen, und erwägt eine Klage gegen das Land. Die entscheidende Frage ist also: Wer zahlt am Ende die Rechnung? Wenn das Land einspringt, (Abg. Andreas Stoch SPD: Weil es für Bildung zu- ständig ist!) e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 wie es der kurzfristige Änderungsantrag der SPD fordert, und Milliarden in die Beitragsfreiheit steckt, fehlen diese Mittel bei Qualität, Personal und Ausbau. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: So ist es!) Dann zahlen am Ende die Kinder durch schlechtere Betreuung. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass kostenlose Betreuungsplätze den Bedarf sicher noch weiter ansteigen lassen, ebenso wie eine Verbindlichkeit – und das in einer sowieso schon mehr als angespannten Situation; schon heute bekommen 60 000 Kinder in Baden-Württemberg keinen Betreuungsplatz. Das wäre unverantwortlich und würde zu einer weiteren Überlastung des Systems und einer Verschlechterung der Qualität führen. Für uns Freie Demokraten gilt: Verlässlichkeit und Qualität kommen vor Gebührenfreiheit. (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Warum spielen Sie die Dinge gegeneinander aus?) Eltern brauchen Sicherheit, dass ihre Kinder gut betreut werden – mit genügend Fachkräften, mit Sprachförderung, mit inklusiven Angeboten. All das kostet Geld. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) Statt unrealistische Milliardenversprechen zu machen, setzen wir auf zielgerichtete Entlastungen und Kostenreduktion. Ein Betreuungsplatz muss generell wieder günstiger werden, wenn wir wollen, dass ihn Kommunen und Eltern noch bezahlen können. Daher wollen wir Bürokratie abbauen, weniger Bau- und Brandschutzauflagen sowie einfachere Genehmigungsverfahren, die die Baukosten und damit die Abschreibungen senken, weniger nicht pädagogische Dokumentationspflichten und mehr Digitalisierung. Denn jede Stunde, die eine Erzieherin oder ein Erzieher mit Formularen verbringt, fehlt am Kind. Wir wollen Effizienz steigern. Zentrale Beschaffungsplattformen für Verbrauchsmaterialien, standardisierte Vertragsmuster für Kommunen und Träger können dabei helfen, die Kosten zu reduzieren. Aber da müsste die Landesregierung auch mal aus der Komfortzone kommen und mit etwas mehr Servicementalität den Kommunen bei diesen Aufgaben Unterstützungsangebote machen. (Beifall bei der FDP/DVP) Außerdem wollen wir Freien Demokraten den Blick über die Kitas hinaus weiten und auch die Kindertagespflege und Bildungsangebote außerhalb von Betreuungseinrichtungen in den Blick nehmen. Hier wollen wir mit einem Gutscheinmodell, bei dem das Geld dem Kind folgt, gleichzeitig die Wahlfreiheit der Eltern stärken. Neben der allgemeinen Kostenreduktion und einer generellen Überarbeitung der Finanzierungsstruktur im Betreuungsbereich braucht es aber auch weitere Unterstützung für Familien, die ein geringes Einkommen haben – allerdings nicht mit der Gießkanne, wie es die SPD fordert, sondern gezielt. (Dennis Birnstock) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Chancengerechtigkeit entsteht nicht dadurch, dass wir überall die Gebühren abschaffen. Sie entsteht dadurch, dass jedes Kind die Chance auf weltbeste Bildung hat, und das von Anfang an. Dafür braucht es weniger Bürokratie, mehr Fachkräfte und eine Stärkung der Qualität. Wir Freien Demokraten stehen für Lösungen, die Eltern, Kommunen und vor allem den Kindern in unserem Land wirklich helfen. Deshalb setzen wir auf Verlässlichkeit, Wahlfreiheit und eine faire Finanzierungsstruktur statt auf leere Milliardenversprechen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hörner.

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Hans-Peter Hörner AfD

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Grüß Gott, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beteilige mich jetzt nicht an dem Spielchen zu Anträgen oder Änderungsanträgen. Ich beteilige mich auch nicht an Populismus oder Nicht-Populismus. (Zurufe: Nein! – Gar nicht!) – Lassen Sie mich doch reden. Sie wissen doch noch gar nicht, was ich sagen will. Es geht hier um die Kinder in unserem Land. Gestern hat ein Kollege hier an dieser Stelle von der Heirat geredet. Ich erlaube mir jetzt, von der Geburt zu reden. Ich habe hier ein Bild von meiner jüngsten Enkelin, (Der Redner hält sein Mobiltelefon hoch.) weniger – – (Unruhe – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: So was macht man nicht, Bilder von Kindern hochzuhalten!) – Lassen Sie mich doch einfach mal reden. (Zuruf von der SPD)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Abg. Hörner hat das Wort.

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Hans-Peter Hörner AfD

Das ist eine meiner weiteren Enkelinnen. Ich freue mich sehr darüber. Und ich frage mich, da dieses Kind nun wenige Tage alt ist, aber zuvor – und darauf lege ich auch Wert – neun Monate Leben im Mutterleib verbracht hat, mit allen Rechten eines Menschen: Was steht diesem Kind bevor? Ich werde zu diesem Thema reden: zur Gebührenfreiheit im Kindergarten, zu den Eltern und zu unserer Aufgabe. Aber ich möchte auf dieses Thema etwas anders blicken und dabei unterscheiden zwischen Kindern bis zu drei Jahren – U 3 – und Kindern über drei Jahren. Beginnen möchte ich mit einem Rückblick: Für die Mutter dieses Kindes, meine dritte Tochter, haben meine Frau und ich Bundeserziehungsgeld erhalten, 24 Monate lang, bis es im Jahr 2007 unter der Regierung Merkel I abgeschafft wurde. Meines Wissens war bei der Abschaffung dieses Bundeskinode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 dergeldgesetzes die SPD mit in der Bundesregierung und damit mit am Ruder. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Warum wurde das dann so verändert? Dann gab es ein Jahr Landeserziehungsgeld – das es übrigens in Sachsen heute noch gibt. In Baden-Württemberg wurde dies abgeschafft unter Kretschmann I, Grün-Rot, (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) also auch da unter Beteiligung der SPD. Warum haben Sie das damals abgeschafft? Hätten Sie es gelassen, dann wäre das gut gegangen. (Beifall bei der AfD) Heute – zum Vergleich –: Elterngeld vom Bund, einkommensabhängig – was wir sehr gut finden – und teilweise Ersatz des wegfallenden Nettoeinkommens für 14 Monate als Basiselterngeld. Das kann man zwar auf 24 Monate verlängern – ich wundere mich, dass das hier noch niemand gesagt hat –, aber nur durch eine Streckung, und damit bleibt der Gesamtbetrag gleich. Danach gibt es dann nichts mehr. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Noch immer mehr als früher! – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE) Ein Elternteil, in der Regel die Mutter, arbeitet halbtags und verdient jetzt in meinem Rechenbeispiel – wenn Sie eine Frage stellen wollen, gern – etwa 2 000 € brutto; es kann auch etwas mehr oder weniger sein. Dann verbleiben in Steuerklasse V nach Abzug der Steuern von über 330 € und der Sozialabgaben von fast 420 € – insgesamt sind es fast 750 € an Abzügen – noch 1 250,17 €. Wenn man jetzt die Gebühren in den jeweiligen Kommunen hinzunimmt, die unterschiedlich hoch sind – in Heilbronn betragen diese ca. 500 €, in Reutlingen sogar fast 620 € –, dann frage ich mich: Was verbleibt einer Mutter mit zwei Kindern, die arbeiten geht, von diesen 1 250 €? In Heilbronn sind das rund 250 €, und in Reutlingen arbeitet die Frau für 22,17 € – hervorragend! (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) – Sie können gern eine Zwischenfrage stellen. Ich unterbreche Sie auch nicht. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ist bei Ihnen eine alleinerziehende Mutter in Steuerklasse V? Was rech- nen Sie denn hier vor?) – Rechnen Sie es nach. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Lede Abal, Herr Abg. Hörner hat das Wort.

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Hans-Peter Hörner AfD

Wie sieht es beim Bezug von Bürgergeld aus? Ich bringe ein Zitat aus dem Bürgergeld-Gesetz: Bürgergeldempfänger haben in der Regel Anspruch auf Übernahme des Kindergartenbeitrags durch das Jugendamt. Jetzt kommt ein Satz, der mich umgehauen hat: Die Kosten (Hans-Peter Hörner) gelten als unzumutbare Belastung und können vom Jugendamt übernommen werden. Für eine Frau, die Bürgergeld bezieht, daheim ist, nicht arbeitet, ganz egal, aus welchem Grund, ist es also unzumutbar, dass sie Kindergartenbeiträge bezahlt. Für eine Frau, die Leistung bringt, die arbeiten geht, für die ist es zumutbar, dass sie kaum noch etwas übrig hat. Es ist eine Schande, was das Gesetz hier vorsieht. (Beifall bei der AfD) Da es zusätzliche Leistungen gibt, z. B. für das Mittagessen, kommt die Mutter in Reutlingen sogar darunter. Die Gebührenfreiheit in anderen Bundesländern wurde genannt. Wir sind wie immer der Meinung: Der Leistungsträger in unserer Gesellschaft muss entlastet werden. Das ist leider nicht der Fall. Wir sind alternativ – wie wir nun einmal sind als alternative Demokraten – selbstverständlich für eine Übernahme der Kosten durch die Gesellschaft. Hier gilt das Konnexitätsprinzip, das gestern vom Innenminister dargestellt wurde. Ich habe leider nicht die Zeit, das zu wiederholen. Ich garantiere Ihnen eines: Unter einer Regierung Frohnmaier I im Land (Unruhe) und einer Regierung Weidel I im Bund (Zuruf: Gott bewahre!) werden wir es innerhalb von wenigen Tagen schaffen, (Beifall bei der AfD – Zurufe von der AfD: Bravo!) dass die Eltern hier ihre Kinder ohne Beiträge in den Kindergarten schicken können. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Wenn er aus Mos- kau zurück ist!) Wir werden das machen. Ü 3 beitragsfrei zu machen, ist schon wegen unseres Schulstart-Gesetzes notwendig. Wir freuen uns, dass die Grünen und die Roten unser Schulstart-Gesetz endlich kapiert haben. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) Da muss natürlich eine Gebührenfreiheit gegeben sein. Mein ceterum censeo am Ende, wie ich es immer mache: Nicht die Kita, nicht die Schule, ...

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Muhterem Aras

Herr Abg. Hörner, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Hans-Peter Hörner AfD

... sondern die Familie ist die Keimzelle unserer Demokratie. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Staatssekretärin Sandra Boser und des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Schebesta das Wort.

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Volker Schebesta

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist keine Frage, dass der Zugang zu frühkindlicher Bildung immens wichtig ist für die Kinder in unserem Land, für ihre Bildung und Erziehung, für ihre Teilhabe und für die Chancengerechtigkeit. Es ist keine Frage, dass der Zugang zur frühkindlichen Bildung wegen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern von großer Bedeutung ist. Gerade wir in einem wirtschaftsstarken Land haben bei dem Fachkräftebedarf auch ein großes Interesse daran, dass die Fachkräfte für die Betriebe zur Verfügung stehen und dass Eltern in dem gewünschten Umfang arbeiten können. Es ist keine Frage, dass Familien ihren Kinderwunsch nicht wegen einer Kostenbelastung zurückstellen sollen bzw. dass Personen ihren Kinderwunsch nicht zurückstellen sollen wegen der Kostenbelastung für Eltern, Familien oder Alleinerziehende. Da belasten vor allem – diese Beträge haben Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, genannt – die Beiträge, die für die Betreuung der unter Dreijährigen in den Krippen verlangt werden, die Familien im Land erheblich. Und natürlich ist es ein Ärgernis, wenn ich an der Landesgrenze z. B. zu Rheinland-Pfalz wohne und jenseits der Landesgrenze keine Gebühren, keine Elternbeiträge erhoben werden, wir aber gleichzeitig wissen, dass das Land Rheinland-Pfalz beim Länderfinanzausgleich von uns profitiert. Das alles ist richtig und spielt in politischen Erwägungen natürlich eine Rolle. Es muss aber immer im Verhältnis zu Qualitätsfragen – ich komme darauf noch ausführlich zu sprechen – in der frühkindlichen Bildung stehen, und es muss die Frage beantwortet werden, ob und wie das bezahlt werden kann. Als Vertreter der Landesregierung sage ich: In dieser Legislaturperiode haben wir uns dafür entschieden, weiter in Qualität zu investieren, und wir haben mit der Sprachförderung und dem dreistelligen Millionenbetrag, der dafür jährlich zur Verfügung gestellt wird, erheblich in diese Qualität investiert und sind dort große Schritte nach vorn gegangen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Dass auch Regierungsparteien mit Blick auf die nächste Legislaturperiode Aussagen zur Landtagswahl und für die nächsten fünf Jahre treffen, dass sie sich überlegen, was in den nächsten fünf Jahren Schwerpunkte sein sollen, liegt in der Natur der Sache. Es ist völlig klar, dass man auch in der nächsten Legislaturperiode weitere Schwerpunkte setzen kann. Nichts anderes hat Manuel Hagel bei verschiedenen Veranstaltungen zum Ausdruck gebracht und haben auch die Vertreterinnen der Regierungsfraktionen hier zum Ausdruck gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Dass Sie, die Opposition, es sich einfach machen und sagen: „Wir sind zwar noch in dieser Legislaturperiode, aber das, was für die nächste Legislaturperiode schon angekündigt wird, wollen wir bitte jetzt gleich wissen“, das kann man nachvoll- (Staatssekretär Volker Schebesta) ziehen. Das ist dann aber auch leicht so nachzuvollziehen, dass Sie damit versuchen, die Ankündigungen, die für die nächste Legislaturperiode gemacht werden, etwas zu relativieren, weil Sie genau wissen, dass wir da auf dem richtigen Weg sind. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Sie machen es sich als Opposition mit dem, was Sie zum Ausdruck gebracht haben, einfach. Herr Binder, Sie haben vorhin in Richtung der Rednerin von den Grünen reingerufen: „15 Jahre!“ (Abg. Sascha Binder SPD: Stimmt!) Von den 15 Jahren waren auch Sie fünf Jahre in Verantwortung. (Abg. Sascha Binder SPD: Und Sie wollten es noch nie!) Wenn Sie jetzt sagen, dass die Grünen schuld daran waren, dass Sie es unter Grün-Rot nicht haben durchsetzen können – – Ich wundere mich schon ein bisschen, dass der frühere Kultusminister, der hier geredet hat, davon gesprochen hat, dass das jetzt endlich umgesetzt werden müsse. Ich wäre ein bisschen kleinlauter, wenn ich an Ihrer Stelle gewesen wäre. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Andre- as Schwarz GRÜNE: Sehr gut! – Zuruf des Abg. An- dreas Stoch SPD) Aber darüber kann man ja noch hinwegsehen. Viel schwerwiegender finde ich, dass Herr Fraktionsvorsitzender Stoch – Sie, der frühere Kultusminister – hier bei diesem Thema überhaupt nichts zum Verhältnis der Qualität in der frühkindlichen Bildung gesagt hat. Überhaupt nichts! (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Sie haben hier zehn Minuten gesprochen, und es ging nur um das Geld, es ging nur um die Beitragsfreiheit. Sie haben nicht anerkannt, was wir gemacht haben, und Sie haben nicht gesagt, ob das für die Beitragsfreiheit benötigte Geld zulasten der Qualität kommen soll. (Abg. Andreas Stoch SPD: Natürlich nicht!) Nichts! Gar nichts! Sie haben weder das eine ausgeschlossen noch das andere gesagt. Sie haben gar nichts dazu gesagt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Natürlich nicht! Und das wissen Sie auch!) Sie haben sogar – das finde ich richtig – das Thema Bürokratieabbau angesprochen. Aber ich wundere mich schon, dass Sie den Bürokratieabbau ansprechen, aber die Frage nach der Qualität nicht. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Ich finde, das ist ein Missverhältnis und gerade für einen früheren Kultusminister ein erhebliches Missverhältnis. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Da bin ich den Kolleginnen von den Regierungsfraktionen und Herrn Birnstock dankbar, dass sie das auch erwähnt haben. In Ihrem ursprünglichen Antrag – das gehört auch zur Qualität – haben Sie in der Antragsbegründung als gutes Beispiel ausgerechnet Bremen erwähnt. Bremen hat die Beitragsfreiheit mit den Kita-Qualitätsmitteln eingeführt. Sie haben die Kita-Qualitätsmittel in Bremen statt für die Qualität für die Beitragsfreiheit der Eltern eingesetzt. Wenn Sie so davon sprechen, dann sehen Sie das wohl auch in diesem Verhältnis, weil Ihnen Qualität nicht wichtig ist. Fachlich – auch in einer SPD-geführten Bundesregierung nach dem Gute-Kita-Gesetz – wurde ganz bewusst Wert darauf gelegt, dass die Kita-Qualitätsmittel in Qualität fließen sollen, dass man zunächst neue Maßnahmen nicht mehr in die Beitragsfreiheit hat geben können (Abg. Andreas Stoch SPD: Korrekt!) und dass zum Ende des Jahres 2025 der Einsatz von Kita-Qualitätsmitteln für eine Beitragsfreiheit insgesamt ausgeschlossen wird. (Abg. Andreas Stoch SPD: Korrekt!) Dass Sie ausgerechnet Bremen erwähnen, die eben das, was wir gemacht haben, nicht getan haben – wir haben in Leitungszeit investiert, wir haben zusätzlich Landesgeld in „Sprach-Fit“ investiert –, das ist nicht, wie wir das Verhältnis zwischen der Qualität und der Frage nach einer Entlastung von Familien, der Frage nach dem Zugang zu frühkindlicher Bildung sehen. Denn wenn, dann gehört beides zusammen und nicht nur das eine betont und das andere nicht umgesetzt und vernachlässigt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Und wenn es darum geht, was man in der nächsten Legislaturperiode macht, was für Schwerpunkte man dort setzt, muss ich noch auf das eingehen, was Sie angesprochen haben und was man so auch nicht stehen lassen kann. Denn Sie haben sehr darauf Wert gelegt, dass die sozial Schwächeren – natürlich – einen Zugang zu frühkindlicher Bildung erhalten. Sie haben nicht differenziert, um welche sozial Schwächeren es Ihnen dabei geht und welche Gruppe dabei welche Probleme hat. Sie erwecken damit den Eindruck, dass gerade diejenigen, die Sozialleistungsempfänger sind, ein Problem mit den Elternbeiträgen haben. Es gibt aber Regelungen, in denen klargestellt ist, dass diese einen Anspruch darauf haben, die Elternbeiträge erlassen zu bekommen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Genau so habe ich es ge- sagt! – Abg. Sascha Binder SPD: Hat er doch gesagt! – Weitere Zurufe von der SPD) Sie erwecken mit den Diskussionen und den Überschriften genau diesen Eindruck. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Stoch SPD: Sie müssen besser zuhö- ren!) (Staatssekretär Volker Schebesta) – Gut, wenn Sie das auch gesagt haben, dann sind wir uns ja völlig einig; dann unterstreiche ich es einfach noch einmal, damit auch klar ist: Nicht alle müssen diese bezahlen, sondern es gibt einen Anspruch. (Zuruf der Abg. Katrin Steinhülb-Joos SPD) Wir können natürlich auch darüber reden, ob diejenigen, die einen Anspruch darauf haben, es nicht leichter gemacht bekommen, an dieses Geld zu kommen. Dazu gibt es auch Vorschläge vom Paritätischen Wohlfahrtsverband. Dazu gehört: keine Antragstellung, sondern Elternbeiträge automatisch mit den Sozialleistungen zur Verfügung zu stellen. Das kann man auch machen. Das spielt in den Überlegungen auch immer eine Rolle, unabhängig davon, dass die Regierungsfraktionen angekündigt haben, was sie in der nächsten Legislaturperiode auf den Weg bringen wollen. Sie haben in Ihrem Änderungsantrag davon gesprochen, dass 9 % der Kinder nicht am letzten Kitajahr teilgenommen haben. Es musste bei dem Änderungsantrag ja anscheinend schnell gehen; das ist an anderer Stelle auch schon angesprochen worden. Nach den Zahlen des Statistischen Landesamts gilt die Besuchsquote von 91 % im Jahr 2023 für die Drei- bis Sechsjährigen. Das ist natürlich ein Durchschnittswert. Deshalb ist das ein Unterschied. Man kann jetzt nicht einfach sagen, die 9 % gälten auch für das letzte Kindergartenjahr. Ich will nur darauf hinweisen, dass in der Kinder- und Jugendhilfestatistik für das Jahr 2024 für die Kinder im Alter von fünf Jahren eine Besuchsquote von 93,5 % festgehalten wird. Da sollten Sie dann auch nicht mit falschen Zahlen unterwegs sein. Das sei aber nur der Vollständigkeit halber und der Richtigstellung halber erwähnt. Bisher hat die Landesregierung das, was Grundlage in der Koalitionsvereinbarung ist, in dieser Legislaturperiode umgesetzt. Bei der Landtagswahl und damit erst am 8. März 2026 und danach geht es darum, welche Schwerpunkte in der nächsten Legislaturperiode gelegt werden. Darum geht es nicht schon heute – nur in der politischen Debatte, aber nicht in der Abstimmung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die SPD-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch.

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Andreas Stoch SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Zunächst einmal ist es doch ziemlich interessant, wenn ein Staatssekretär der Landesregierung das erklärt, was der Fraktionsvorsitzende einer der Regierungsfraktionen angeblich meint. Das ist eine interessante Interpretationshilfe. Aber ich möchte auf einen anderen Punkt hinaus. Das, was wir heute hier thematisiert haben, ist die aktuelle Situation von Familien in diesem Land. Sie haben damit angefangen, die Frage nach der Qualität, die Frage nach der Verfügbarkeit von Plätzen gegen die Gebührenfreiheit zu stellen. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Eben!) Für die Sozialdemokratie ist klar: Ein Land, das es ernst meint mit den Chancen von Kindern, kann nicht sagen: „Es ist uns egal, was Eltern bezahlen, Hauptsache, die Qualität stimmt“, wenn 60 000 Kinder in diesem Land keinen Kitaplatz haben, wenn – wie es aktuelle Studien zeigen – sich die Qualität im Moment verschlechtert (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) und die Eltern in den nächsten Jahren zusätzlich so zur Kasse gebeten werden, wie es jetzt aktuell in den Haushalten der Kommunen beschlossen wird. Wir brauchen für jedes Kind einen Platz, wir brauchen diese Plätze in allerhöchster Qualität, und wir brauchen zusätzlich Gebührenfreiheit und die Entlastung von Familien. Alles andere ist Zynismus. (Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall des Abg. Daniel Born [fraktionslos] – Abg. Dr. Stefan Fulst- Blei SPD: Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/8927. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann damit für erledigt erklärt werden. Nun haben wir noch über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9673, abzustimmen, der in einem neuen Abschnitt II drei Handlungsersuchen an die Regierung begehrt. Die Fraktion der SPD wünscht getrennte Abstimmung über die drei Ziffern und zu Ziffer 2 eine namentliche Abstimmung. Wer Ziffer 1 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – (Oh-Rufe) Gegenprobe! – Enthaltungen? – (Zuruf von der CDU zur SPD: Mit der AfD! – Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) Ziffer 1 des Änderungsantrags ist mehrheitlich abgelehnt. Zu Ziffer 2 ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Wer Ziffer 2 zustimmt, den bitte ich, jetzt die Stimmkarte zu holen – also nachher – und dann die Karte mit „Ja“ einzuwerfen. Wer Ziffer 2 ablehnt, nimmt natürlich die „Nein“-Stimmkarte, und wer sich enthält, nimmt die Enthaltungskarte. Sie kennen das, und jetzt können Sie die Abstimmung vornehmen. (Abgabe der Stimmkarten) Meine Damen und Herren, ist noch jemand im Saal, der oder die noch nicht abgestimmt hat? – Ich sehe niemanden. Damit schließe ich die Abstimmung. Das Abstimmungsergebnis wird nachher bekannt gegeben. Die Schriftführerin und der Schriftführer stellen das Abstimmungsergebnis fest, und dann wird es bekannt gegeben. (Präsidentin Muhterem Aras) Jetzt fahren wir fort, und ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Meine Damen und Herren, wir haben noch über Ziffer 3 abzustimmen. Daher bitte ich Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Wir fahren jetzt in der Abstimmung fort, und zwar mit der Abstimmung über Ziffer 3 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion. Wer Ziffer 2 des Änderungsantrags zustimmt – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE, Abg. Manuel Ha- gel CDU und Abg. Andreas Stoch SPD: Ziffer 3! –

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Daniel Lindenschmid AfD

Mal wieder überfordert! – Weitere Zurufe) – Ziffer 3. Was habe ich gesagt? Entschuldigung, Ziffer 3. – Wer Ziffer 3 des Änderungsantrags der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 3 des Änderungsantrags ebenfalls mehrheitlich abgelehnt. Punkt 1 unserer Tagesordnung ist damit vorläufig erledigt. Das Abstimmungsergebnis über Ziffer 2 des Änderungsantrags geben wir nachher bekannt. Vielen Dank. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP – Bürokratieabbau vorantreiben IV – Jetzt Notwehr ergreifen und insbesondere das Handwerk entlasten! – Drucksache 17/9592 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über das Thema Bürokratieabbau ist landauf, landab viel zu hören. Es gibt im Grunde niemanden, der Bürokratie verteidigt, und im Grunde reden alle darüber, dass man mal Bürokratie abbauen müsste. In der Realität erleben wir anderes. In der Realität wird Bürokratie nicht abgebaut, sondern immer aufgebaut. Sonntags hören wir die Reden über Bürokratieabbau, sonntags gibt es neue bürokratische Vorschriften. Insbesondere für die kleinen Unternehmen, besonders für die Handwerksunternehmen mit weniger als 20 Abgeordneten (Vereinzelt Heiterkeit) – mit weniger als 20 Mitarbeitern; es ist ja gut, dass Sie aufpassen, Herr Kollege Joukov; der Test hat funktioniert –, (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Oh-Rufe von den Grünen) mit weniger als 20 Beschäftigten wird die Bürokratie nicht weniger, sondern mehr. Vor allem die kleinen Unternehmen haben nicht die Möglichkeit, Stabsstellen zu schaffen wie die großen Unternehmen, um sich mit diesen bürokratischen Herausforderungen zu beschäftigen. Deshalb ist es notwendig, den Bürokratiekollaps der kleinen und mittleren Unternehmen zu verhindern. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Konkret – das ist richtig – kommt das meiste aus Brüssel und Berlin, aber wir satteln im Land immer noch auf, und deshalb ist die erste wesentliche Forderung, dieses Gold-Plating endlich einmal einzustellen. Das müssen wir im Grunde gesetzlich regeln. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir brauchen darüber hinaus das Once-Only-Prinzip. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ja! Richtig!) Es ist notwendig, das deutlich zu machen. Es geht nicht mehr an, Menschen und Unternehmen vonseiten des Staates das zu fragen, was der Staat schon weiß. (Beifall bei der FDP/DVP) Die meisten strangulierenden Verordnungen kommen aus Brüssel und Berlin, werden aber via Statistisches Landesamt umgesetzt. Dazu will ich durchaus einmal zwei CDU-Politiker loben: den Bundeskanzler und den ehemaligen EU-Kommissar. Beide waren in den letzten Wochen mit der Formulierung zu hören, man müsse nun Brüssel irgendwann den Stock in die Speichen stecken. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Ja, man muss Brüssel den Stock in die Speichen stecken. Im Grunde brauchen wir so etwas wie einen Akt der demokratischen Notwehr gegen diesen Bürokratieirrsinn. Deshalb ist es notwendig, das zu tun! (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Den Stock in die Spei- chen stecken? Das ist eine Straftat!) – Ich weiß, dass die Grünen das unter Umständen etwas kritisch sehen, wenn sie an Stöcke in Speichen denken. Das mag ja durchaus sein. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Aber an dieser Stelle hat Ihr Koalitionspartner recht, meine Damen und Herren: Das ist notwendig in diesem Land. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Wir brauchen zum einen eine Bundesratsinitiative, um endlich durchzusetzen, dass kleine Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern von bürokratischen Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten vollständig befreit werden. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus ist es notwendig, dass wir sofort das Statistische Landesamt anweisen, die gesamten Daten aus den Dokumentations- und Berichtspflichten nicht mehr zu erheben. Wenn das in Brüssel und Berlin jemandem nicht passt, dann soll er klagen. Dadurch werden dieses Problem und die Strangulierung des Mittelstands wenigstens bekannt und zum Thema in diesem Land. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Resch.

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Clara Resch GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal danke ich der FDP/DVP, dass sie das Thema Bürokratieabbau wieder einmal auf die Tagesordnung gesetzt hat. (Heiterkeit des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Bürokratieabbau bleibt eine der zentralen Aufgaben unserer Zeit. Ein bisschen überrascht hat mich allerdings der Titel Ihrer Debatte: „Jetzt Notwehr ergreifen“. Das klingt nach Alarm, nach Kampf – und das von einer Partei, die sich sonst immer gern bürgerlich gibt. Sie fordern – (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Stock in die Speichen!) das können wir der Presse entnehmen –, die Regierungspräsidien abzuschaffen, ganze Verwaltungsstrukturen zu kippen. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der FDP/DVP: Jawohl!) Sie fordern Kahlschlag, auch mit diesem Antrag. (Abg. Anton Baron AfD: Sehr richtig!) Wer aber im Forst arbeitet, weiß: Kahlschlag ist keine Lösung. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Er zerstört, was zusammenhält. Wer das Land regieren will, sollte wissen: Wenn alles abgeholzt wird, bleibt kein Halt, kein Schatten, kein Boden. Wir warnen nicht vor Veränderungen, aber wir warnen vor Zerstörung aus Prinzip. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Aber echt!) Wir greifen nicht zur vielfach bemühten Kettensäge, wir nehmen uns Zeit für Sorgfalt, für Vernunft, für Gespräche. Das ist der baden-württembergische Weg, und er hat dieses Land erfolgreich gemacht. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Wenn Betriebe mehr Zeit für Nachweise als für Nachwuchs aufbringen müssen, läuft etwas schief. Anträge, Nachweise, Berichtspflichten – Bürokratie bringt die Betriebe ans Limit. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wie lange re- gieren Sie schon?) Wir wollen Baden-Württemberg schneller, einfacher und digitaler machen. Mit der Entlastungsallianz Baden-Württemberg haben wir das richtige Werkzeug geschaffen: eine gemeinsame Werkbank, an der Land, Wirtschaft, Kommunen und Verbände zusammenarbeiten. Seit dem Start der Entlastungsallianz haben wir drei Entlastungspakete beschlossen – über 170 Maßnahmen –, die Verfahren vereinfachen, Genehmigungen beschleunigen und Betriebe entlasten. Mit der Entlastungsallianz gewinnt der Bürokratieabbau deutlich an Teme – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 po. Für die Wirtschaft heißt das: schnellere Genehmigungen, weniger Berichtspflichten, vereinfachte Vergabeverfahren und eine automatisierte Erfüllung von Statistikpflichten, wo immer das möglich ist (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und das rechts- konform!) – und das rechtskonform. Die Opposition redet das klein. Doch für die Betriebe im Land ist es spürbare, konkrete Entlastung. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Christiane Staab CDU) Bürokratieabbau heißt auch, im eigenen Haus aufzuräumen. Mit dem Regelungsbereinigungsgesetz machen wir genau das. Wir haben Gesetze und Verordnungen durchforstet, vom Umweltverwaltungsgesetz bis zum Ladenöffnungsgesetz, und dort, wo Vorschriften doppelt, überholt oder schlicht überflüssig sind, haben wir sie gestrichen. Im Klimaschutzgesetz fallen Berichtspflichten weg. Im Ladenöffnungsgesetz entfällt die Pflicht, jede Sonntagsarbeitszeit manuell zu dokumentieren. Nach dem Wassergesetz müssen bestimmte Erfahrungsberichte nicht mehr extra vorgelegt werden. Und wir haben mit dem Zweiten Gesetz zum Abbau verzichtbarer Formerfordernisse ein deutliches Signal gesetzt: weniger Stempel, weniger Papier, mehr Vertrauen. Über 300 Schriftformerfordernisse in rund 100 Gesetzen und Verordnungen wurden überprüft. Was früher per Hand unterschrieben, gestempelt oder doppelt ausgedruckt werden musste, geht heute digital, mit einer einfachen Erklärung oder per E-Mail. So sieht moderner Staat in der Praxis aus. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Stimmt ja auch gar nicht!) Bürokratie ist aber kein Selbstzweck. Dort, wo Bürokratie lähmt, schaffen wir Freiraum. Dort, wo sie schützt, erhalten wir sie aufrecht. Denn klar ist: Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz sind keine Hindernisse, sondern sie sind das Fundament einer fairen, verantwortlichen Wirtschaft. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wir brauchen beides: Verlässlichkeit und Freiheit. Nur beides zusammen schafft Vertrauen. Wir trauen den Betrieben zu, dass sie wissen, was sie tun. Genau das stärkt ihre Eigenverantwortung. Denn Bürokratieabbau heißt nicht, alles zu lockern. Es heißt, das Wichtige vom Überflüssigen zu trennen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bürokratieabbau ist kein technisches Thema. Es ist eine Frage der Haltung. Und diese Haltung heißt: Wir trauen den Menschen im Land etwas zu. Wir gestalten mit Tatkraft, mit Respekt und mit grüner Politik, die wirkt – zielgerichtet und menschlich. (Beifall bei den Grünen)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Vogt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann!)

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Tobias Vogt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es in Deutschland übertrieben. Ich denke, da sind wir uns alle einig. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) Einig sind wir uns auch darin, dass wir Bürokratie abbauen wollen. Trotzdem ist mein Eindruck: Es wird immer mehr anstatt weniger. Aber bevor wir uns wieder im Klein-Klein verlieren: Wie konnte es eigentlich zum Aufbau dieser Bürokratie kommen? Wie konnte diese Regelungswut entstehen? Warum ist die bürokratische Regelungsdichte überhaupt so stark gewachsen? Meine Analyse nicht nur als Abgeordneter, auch als Handwerksmeister und Familienunternehmer: Ich denke, unser aller Mindset hat die Bürokratie aufgebläht, nicht die Rechtsprechung. Wir sichern uns gegen die letzten 5 % Restrisiko ab und belasten damit 95 %. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das ist die große Trans- formation!) Hierzu meine fünf Beobachtungen. Erstens: unsere Perfektions- und Sicherheitskultur. Wir versuchen, jedes Restrisiko auszuschließen. Aus einem Ziel werden Detailvorschriften, Nachweise, Dokumentations- und Berichtspflichten. Aus vernünftig wird lückenlos. Und am Ende ist niemand mutiger geworden, aber alle haben mehr Formulare. Zweitens: Der Staat hat das Vertrauen in seine Bürger verloren. Wir trauen Bürgern, Unternehmern und Verwaltungen oft weniger zu, als wir ihnen zutrauen könnten. Also ersetzen wir Vertrauen durch Checklisten, Unterschriften, das Vieraugenprinzip – selbst dort, wo klare, verantwortliche und solide Stichproben reichen würden. Selbst auf kommunaler Ebene ist es so: Die einen Beamten vertrauen den anderen Beamten nicht. Meine Damen und Herren, wir müssen umdenken. Baden-Württemberg ist nicht durch das Ausfüllen von Formularen stark geworden. Das Land ist vielmehr stark geworden, weil die Menschen irgendwann Verantwortung übernommen haben. Darum brauchen wir einen Kurswechsel: weniger Misstrauen, mehr Ermessen, weniger Dokumentationspflichten, mehr Verantwortung. Wir brauchen Mut und Vertrauen in die Kompetenz der Bürger und Unternehmen in unserem Land – (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP) übrigens auch in die Beamtinnen und Beamten in unserem Land. Ihnen muss man auch nicht jedes Komma per Gesetz vorschreiben. Drittens: In unserem Land besteht immer mehr Angst vor jeglichem Risiko. Politik und Verwaltung sichern sich ab – besser ein Formular mehr als eine Schlagzeile zu viel. So entstehen dann Begründungspflichten, Aktenberge, Prüfketten – nicht weil sie das Ergebnis verbessern würden, sondern weil sie eventuell spätere kritische Nachfragen vermeiden sollen. Viertens: Die Exekutive sichert sich in allen Detailfragen ab. Statt Ziele zu definieren – schlank und messbar –, regeln wir ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 den Weg dorthin. Aus einer Leitplanke wird eine Bedienungsanleitung. Diese Regelungssucht bis in jedes Detail macht Verfahren langsam, anfällig für Widerspruch. Fünftens: das Draufsatteln auf EU-Vorgaben. Wir dürfen endlich – endlich! – nicht mehr nur sagen, sondern müssen machen – kein Gold-Plating mehr. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) Was Europa verlangt, setzen wir im Verhältnis 1 : 1 um – nicht mehr in doppeltem, nicht mehr in dreifachem Umfang. Meine Damen und Herren, vor zwei Tagen hat der Innenminister einen Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht, damit in 100 Landesgesetzen die Pflicht gestrichen wird, irgendetwas auszudrucken, dann zu unterschreiben und anschließend wieder einzuscannen. Aber uns allen ist doch klar, dass mit diesem Schritt in die richtige Richtung der Bürokratieabbau nicht erledigt ist. Wir haben damit erst begonnen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ursachen für die Überregulierung sind kein Naturgesetz. Sie sind das Ergebnis von Entscheidungen aus guter Absicht, aber mit Nebenwirkungen. Wenn wir sie umkehren wollen, brauchen wir einen kulturellen Wechsel: von Misstrauen zu Verantwortung, von der Detailsteuerung zur Zielsteuerung, vom Absichern zum Ermöglichen. Vielleicht fangen wir mit einer einfachen Formel an, meine Damen und Herren: Wir regeln den Regelfall, der Rest wird Ermessenssache. Wer Veränderungen will, muss nicht umschreiben, der muss streichen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Weirauch das Wort.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Nach dem, was hier vonseiten der FDP/DVP ausgeführt wurde, will ich zu Beginn für die SPD-Fraktion grundsätzlich festhalten: Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsvorschriften garantieren die Gleichheit vor dem Gesetz. Wer Planungs- und Investitionssicherheit schaffen will, braucht klare Spielregeln. In diesem Sinn ist Regulatorik nicht per se schlecht. Leider krankt die Debatte um bürokratische Belastungen auch daran, dass viele die Debatte auch nutzen, um den programmatischen Giftschrank zu öffnen und verdeckt durch die Hintertür eine weitgehende Deregulierung zu forcieren – auch in Bereichen, in denen Vorschriften unerlässlich sind, um den sozialen Frieden im Land zu schützen. Ich nenne hier nur den Arbeitsschutz, die gewerkschaftliche Mitbestimmung und den Mieterschutz. Wir hatten darüber in den vergangenen Monaten verschiedentlich debattiert. Ich kann Ihnen erneut versichern: Wenn diese Rechte geschleift werden sollen, werden Sie immer auf den entschiedenen Widerstand der SPD-Fraktion treffen. (Beifall bei der SPD) (Dr. Boris Weirauch) Klar ist aber auch: Bei Vorschriften und Vorgaben ist nicht alles, was gut gemeint ist, auch gut gemacht. Vielfach wird über das Ziel hinausgeschossen – der Kollege Vogt hat das richtigerweise angemerkt –, (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann!) nicht nur in der Gesetzgebung, sondern vor allem auch im Gesetzes- und im Verordnungsvollzug. Überbordende Bürokratie wird in unserem Land immer mehr zum Hemmschuh für Unternehmergeist, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Deswegen legt die FDP/DVP mit ihrem Antrag, mit ihrem Ansinnen den Finger zu Recht in die Wunde und legt auch konkrete Vorschläge vor. Dabei kann ich nicht verhehlen, dass bei den von der FDP/DVP formulierten Ersuchen die Mischung aus Statistikpflichten, die abgeschafft werden sollen, über das Abstellen eines Leiterwagens zum Schneiden von Bäumen bis hin zu einer Novelle des Landeshochschulgesetzes, um die Start-up-Förderung durch Hochschulen zu erleichtern, ein wenig zusammengewürfelt erscheint. Ich kann zudem eine gewisse Irritation nicht verhehlen, wenn ich auf Ihren Antrag blicke und mir dystopische Formulierungen ins Auge springen. Sie fabulieren hier von demokratischer Notwehr gegenüber gesetzlichen Vorschriften. Da frage ich mich schon: Was meinen Sie denn eigentlich damit? Ruft damit die selbst ernannte Rechtsstaatspartei FDP zum offenen Rechtsbruch auf? Für mich klingt das eher nach einer demoskopischen Notwehr. (Beifall bei der SPD) Wir sind uns jedoch mit der FDP einig, dass die Landesregierung viel über Bürokratieabbau diskutiert, aber nur kaum Bürokratie abbaut, sondern noch zusätzliche Bürokratie aufbaut, wie uns viele Unternehmen und Verbände zurückmelden. Nehmen wir mal als Beispiel den Förderdschungel im Land. Wahrscheinlich hat nicht mal die Landesregierung wirklich einen Überblick, wie viele Förderprogramme es tatsächlich gibt und wer was wo beantragen kann. Die IHK Region Stuttgart hat dankenswerterweise gemeinsam mit dem Normenkontrollrat eine umfassende Übersicht über 414 unterschiedliche Landesförderungsprogramme erstellt. Es fehlt hier eindeutig – so wurde festgestellt – an Übersichtlichkeit und Effizienz, und es fehlen standardisierte und digitale Prozesse. Bürokratieabbau wäre in dieser Hinsicht sicher von Vorteil. Man könnte Förderprogramme zusammenführen, die Beantragung vereinfachen. Das würde schon wahnsinnig viel helfen. Wir, die SPD, werben heute für einen anderen, sehr weitreichenden Vorschlag. Wir haben dazu auch einen Änderungsantrag zur Abstimmung auf den Tisch gelegt. Um Unternehmen wirkungsvoll vor immer neuen Belastungen zu schützen, fordern wir ein Bürokratiemoratorium für zwei Jahre. Dieses stellen wir heute hier im Parlament zur Abstimmung. Ich stimme mit dem Kollegen Vogt durchaus überein in der Analyse und auch in seiner Forderung: Einfach mal machen! Wer es als Abgeordnete oder Abgeordneter mit dem Bürokratieabbau ernst meint, kann dies heute klar zum Ausdruck bringen und unserem Antrag entsprechend zustimmen. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Damit wollen wir erreichen, dass Unternehmen von unnötigen Belastungen geschont werden. Es muss Schluss sein mit immer neuen Vorgaben und Vorschriften von Landesseite, die letzten Endes die Wirtschaft im Land hemmen und den Wirtschaftsstandort bremsen. Dabei ist uns klar, dass Bürokratie auch über nationale und supranationale Regelungen entsteht. Aber das darf nie Grund sein, auf Landesebene noch eine Schippe draufzulegen. Genug ist einfach genug! Ausnahmen für das Moratorium auf Landesebene kann es nach unserer Überzeugung nur geben, wenn Regelungen dem fairen Wettbewerb dienen oder den Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessern. Festlegungen zum Arbeitnehmerschutz, zum Mindestlohn oder zur Tariftreue sind eben keine Belastung, sondern Ausdruck von sozialer Gerechtigkeit und Grundlage guter Arbeit. Überflüssige Bürokratie muss weg, gute Arbeit bleibt. In diesem Sinn fordern wir die Landesregierung auf, endlich entsprechend zu handeln. Stimmen Sie unserem Antrag für ein Bürokratiemoratorium zu! Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass unser Land, seine Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen nicht länger von unnötiger Bürokratie gebremst werden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Born [frak- tionslos])

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Muhterem Aras

Für die – – (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP begibt sich in Richtung Redepult.) – Nein, noch nicht. Wir sind noch nicht in der zweiten Runde. Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Gögel das Wort. (Abg. Miguel Klauß AfD: Jetzt noch die einzig wah- re Oppositionspartei! – Abg. Andreas Schwarz GRÜ- NE: Wir hätten lieber Herrn Schweickert zugehört!)

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Bernd Gögel AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst mal vielen Dank, dass Sie mich noch dazwischengeschoben haben. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ich hätte lieber Herrn Schweickert zugehört! – Gegenruf des Abg. Tobias Vogt CDU: Wir auch! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Man hätte auch auf die Grünen verzichten können, Herr Schwarz!) Ein wortgewaltiger Antrag wird uns heute hier von der FDP/ DVP vorgelegt. Man möchte Notwehr gegen einen Bürokratiekollaps ergreifen, Bundesratsinitiativen und auch Ungehorsam gegen Probleme, die hauptsächlich aus Brüssel und Berlin auf uns zukommen. Das sind langjährige Positionen der AfD, die EU-kritischen Positionen der AfD seit vielen, vielen Jahren. Es freut uns, dass auch die FDP auf diesen Kurs einschwenkt. (Zuruf von der FDP/DVP: Oh!) Dass ein solcher Antrag von der FDP/DVP kommt, ist schwer zu begreifen, und zwar nicht nur wegen der erfrischend direk- (Bernd Gögel) ten Wortwahl, sondern auch weil es um selbst geschaffene Probleme geht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Dass die FDP/DVP-Fraktion Schaufensteranträge stellt, kann man ja grundsätzlich in diesen Wahlkampfzeiten verstehen, geht es doch für sie um nicht mehr und nicht weniger als um den Fortbestand hier im Landtag. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie sind ja Experte für Notwehr gegen Sozialabgaben!) – Herr Rülke, kümmern Sie sich doch um die Probleme in Ihrer eigenen Fraktion. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie sind ja Experte für Notwehr gegen Sozialabgaben!) – Schauen Sie doch in Ihre eigene Fraktion. Da ist auch nicht alles klar, was man an Tankstellen verkaufen darf. (Heiterkeit bei der AfD) Aber ausgerechnet die FDP will Notwehr gegen die Bundespolitik ergreifen! Ernsthaft: Seit wann wird dieses Bürokratieproblem von der FDP als derart vordringlich betrachtet? Ich kann es Ihnen sagen: vermutlich seit dem 7. November 2024, jenem Tag, an dem Ihre Partei die letzte Bundesregierung verlassen hat. Diese Unglaubwürdigkeit muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Da unternimmt eine Regierungspartei im Bund über drei Jahre hinweg gar nichts für die Betriebe in unserem Land gegen die Bürokratie. Weniger als ein Jahr später wird dann genau dort plötzlich ein Kollaps konstatiert. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Schließlich beantragt die FDP/DVP also, dass das Land mittels mehrerer Bundesratsinitiativen die eigene Politik korrigiert. Diese Verrenkungen nimmt Ihnen kein Bürger mehr ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Für die AfD steht fest: Wir brauchen den Bürokratiekollaps im eigentlichen Wortsinn, den Kollaps der unnützen bürokratischen Vorschriften. Die Verantwortung dafür liegt aber tatsächlich zum Großteil in Brüssel und in Berlin, vor allem in Brüssel. Auch demokratische Notwehr ist geboten. Destruktive Kräfte sind in einigen Großstädten vielleicht noch mehrheitsfähig – siehe den katastrophalen Volksentscheid in Hamburg –, in der Republik im Gesamten und gerade im ländlichen Raum sind sie es jedoch nicht. Wir sehen das aktuell etwa in einer repräsentativen Umfrage, in der zwei Drittel der Bürger Beschränkungen der Zuwanderung fordern. Die AfD ist die einzige Partei, die dies glaubwürdig verlangt und vertritt, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Auch deswegen sind wir nun bundesweit die stärkste Partei, und Sie alle befinden sich im Abwärtstrend, meine Damen und Herren. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Legitime demokratische Notwehr kann es auf vielen Ebenen geben: jene des Landes etwa bei der Bürokratie, jene der Bürgermeister bei Migrationszuweisungen oder die Notwehr der Bürger wie einst bei den Coronamaßnahmen und nun an der Wahlurne, meine Damen und Herren. Für die AfD-Fraktion ist es unbestritten, dass die Bürokratie für Unternehmen und gerade für unser Handwerk völlig ausufert. Selbstständige Dachdeckermeister geben beispielsweise an, etwa zwei Drittel ihrer eigenen Arbeitszeit nicht mit dem Dachdecken zu verbringen, sondern mit Bürokratie wie Baustellendokumentation, Behördengängen oder ständiger Zeiterfassung. Die Mehrkosten zahlen am Ende natürlich die Auftraggeber, also die Häuslebauer, sofern es sie überhaupt noch gibt. In anderen Handwerken ist es ähnlich: Durchschnittlich sind dem KfW-Mittelstandspanel zufolge ganze 32 Arbeitsstunden pro Monat für die Erfüllung von Bürokratievorgaben in kleinen bis mittleren Betrieben erforderlich. Es ist also ein beherztes Handeln erforderlich, meine Damen und Herren. In der Sache stimmt die AfD-Fraktion dem Antrag der FDP/ DVP zu. Die FDP/DVP sollte sich allerdings angesichts ihrer kürzlichen – für das Handwerk ruinösen – Regierungsbeteiligung in Berlin mit derartigem Alarmismus zurückhalten. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Vielen Dank. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich finde es richtig und wichtig, dass wir über die Sorgen und Nöte unseres Handwerks hier im Maschinenraum unserer Demokratie diskutieren, dass wir uns auch darüber austauschen, wie wir sie weiter von bürokratischen Hürden entlasten können, die in den letzten Jahren sukzessive aufgebaut wurden. Diesen Wildwuchs müssen wir in den Blick nehmen. Lieber Herr Dr. Rülke, gestatten Sie mir schon die Frage: Die FDP hat jetzt drei Jahre lang auf Bundesebene Verantwortung getragen. Sie haben ja auch eingeräumt, dass wir, (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) wenn wir das Statistische Landesamt anweisen, Berichtspflichten auszusetzen, damit Bundesrecht brechen. Da hätte die FDP ja handeln können. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Warum han- delt die CDU nicht? Warum kommt der Merz nicht mit von der Leyen klar?) Sie wären direkt in der Verantwortung und in der Entscheidung gewesen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Sie hätten doch eine Bundesratsinitiative vorlegen können! Dann hätten Sie wenigstens eine Initiative, die ins Kabinett kommt!) (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Sie hatten nicht die Kraft, und jetzt fordern Sie uns, das Land, auf, den Bund dazu aufzufordern – – Da hätten Sie liefern können, und das hätten wir auch sehr begrüßt. (Vereinzelt Beifall – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rülke, Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut hat das Wort. (Zuruf: Das ist aber gut, was er sagt! – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Das wäre wenigstens eine Initiative, die ins Kabinett kommt!) Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Eigene Versäumnisse auf andere überzuwälzen, ist, denke ich, auch nicht der richtige Weg. Ich kann nur dazu auffordern, hier handlungsfähig zu agieren, wenn man in der Verantwortung ist. Wir tun das, und ich finde es auch richtig, dass wir heute um die besseren Ideen diskutieren. Da möchte ich auch noch ganz kurz auf den Titel Ihres Antrags, den ich auch nicht als wirklich seriös empfinde, und die von Ihnen gewählte Bezeichnung zu sprechen kommen: „Demokratische Notwehr“, das ist schon harter Tobak. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist not- wendig! Doch!) Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns hier sachlich der Probleme und Sorgen und Nöte des Handwerks und der kleinen und mittleren Betriebe im Land annehmen und nicht mit großen Worten verschleiern. (Beifall bei der CDU) Wir, das Land, sind in der Verantwortung und übernehmen diese Verantwortung auch. Wir haben über die Entlastungsallianz in den letzten Jahren zahlreiche Entlastungen für die Unternehmen in unserem Land Schritt für Schritt auf den Weg gebracht. Erst gestern haben wir hier über die Novellierung des Gaststättengesetzes diskutiert. Wir haben in dieser Woche das Regelungsbereinigungsgesetz den Fraktionen zur Beratung weitergeleitet. Hier werden mit über 300 Maßnahmen Schriftformerfordernisse und Regeln vereinfacht. Bildungszeitgesetz, IHK-Gesetz, Ladenöffnung, Arbeitsrecht: Da liefern wir, und wir tun das auch in der Allianz. Wir, das Wirtschaftsministerium, haben gemeinsam mit HAND-WERK Baden-Württemberg den Vorsitz in der Facharbeitsgruppe Unternehmen eingenommen. Da sind wir wirklich in engem Austausch mit unserem Handwerk und suchen nach gangbaren Wegen, nach Lösungen, wie wir konkret entlasten können, und liefern Schritt für Schritt. Da darf ich vielleicht auch zum Antrag der SPD ganz kurz etwas sagen. Sie fordern ein Moratorium. Das ist der Diskussionsstand von vor zwei Jahren. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber es ist doch nichts passiert! Sie machen nichts! Sie machen nichts!) – Doch, wir sind jetzt dran, Bürokratie zurückzubauen. Wir gehen das aktiv an. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist kein Morato- rium!) – Wir brauchen kein Moratorium, weil dann ja nichts passiert, lieber Herr Weirauch. (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) Wenn Sie ein Moratorium beantragen, dann passiert nichts. Wir tun etwas. Wir bauen Bürokratie ab – Tag für Tag. (Beifall bei der CDU – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Moratorium heißt: keine Bürokratie! Sie bauen ab und bauen neu auf!) – Wir bauen ab. Wir bauen keine neue auf. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber Sie bauen doch neue auf!) – Wir bauen ab. Wir sind in einem Land, in dem Rechtssicherheit sehr geschätzt wird, nicht nur von den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch von den Unternehmen. Natürlich brauchen wir Strukturen, die tragen, und dazu gehört ein gewisses Maß an Bürokratie, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: „Gehört dazu“! Ach was!) Regeln, die sinnvoll, richtig und wichtig sind. Das sehen auch die Wirtschaftsverbände, das sieht auch das Handwerk so. Aber diese überbordende Bürokratie, die in den letzten Jahren entstanden ist, die müssen wir jetzt abbauen. Darum geht es, lieber Herr Weirauch. Deswegen stößt dieser Antrag in die falsche Richtung. Sie machen auch wieder Ausnahmen, beispielsweise beim Arbeitsschutz. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Arbeitsschutz ist nicht wichtig?) Genau diese Diskussionen, die Sie hier wieder auftun, führen ja zu dieser überbordenden Bürokratie. Deswegen würde ich raten, diesen Antrag der SPD abzulehnen, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Interessanter Punkt!) weil er an der Sache vorbeigeht. (Beifall) Ich kann Ihnen nur sagen: Die europäische Ebene und auch die Bundesebene haben sich auf den Weg gemacht – die EU jetzt mit dem Omnibusverfahren –, auch hier Bürokratie abzubauen. Das Omnibuspaket zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und zur Nachhaltigkeitsberichterstattung ist jetzt im Europäischen Parlament und kann beschlossen werden. Die Bundesebene hat – das hatte sich die FDP auch immer gewünscht – ein eigenes Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung eingerichtet. Dr. Wildberger war in dieser Woche bei uns im Kabinett und hat seine Modernisierungsagenda, die wirklich in der Sache überzeugt, vorgestellt. Also auch auf Bundesebene wird geliefert. Das greift ineinander mit den Maßnahmen, die wir aus der Entlastungsallianz (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) heraus jetzt Schritt für Schritt umsetzen. Wir wissen: Es ist kein Sprint, es ist ein Marathon; aber wir übernehmen Verantwortung, (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) wir kommen ins Handeln, ins Tun, und wir setzen uns Schritt für Schritt dafür ein. Wir entscheiden, Bürokratie zurückzubauen. Diesen Weg werden wir auch konsequent fortsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Wir kommen zur zweiten Runde. Ich erteile Herrn Abg. Dr. Schweickert das Wort für die FDP/DVP-Fraktion.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich die Debatte verfolge, bekomme ich echt Puls. – Frau Ministerin, das war gerade eben wirklich unterirdisch. (Heiterkeit bei der AfD – Beifall der Abg. Carola Wol- le AfD) Sie haben hier einen Antrag vorliegen, dessen Titel – nur dass dies richtig zitiert wird – mit den Worten beginnt: „Bürokratieabbau vorantreiben IV“. Warum steht hier wohl „IV“? (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Weil es der vierte An- trag ist!) Weil wir schon drei andere vorgelegt haben, jeweils mit sieben ganz konkreten Forderungen. Und Sie haben über keine einzige dieser Forderungen, über die wir nachher abstimmen – weder Sie, Frau Ministerin, noch die CDU noch die Grünen noch die SPD; mit dem SPD-Antrag haben Sie sich auseinandergesetzt –, über all die Dinge, die wir vorlegen, auch nur ein Wort gesagt. Frau Ministerin, das geht nicht. Das geht nicht! (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Wir erzählen den Leuten, wir erzählen den Unternehmen – mit „wir“ meine ich: wir alle – seit Jahren: Bei der Bürokratie, da muss was passieren. (Lachen des Abg. Miguel Klauß AfD) Und was passiert? In der Wahrnehmung der – – (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) – Mann! Jetzt seien Sie doch mal ruhig und hören zu! Vielleicht lernen Sie noch was. (Abg. Miguel Klauß AfD: Sie sind doch an der Re- gierung, regelmäßig! – Zuruf von der AfD: Er stimmt Ihnen doch zu!) Wir haben den Menschen erzählt: Wir tun was. Und dann stellen sie fest: Es wird immer mehr. Dann kommt man und sagt: Das ist alles kein Problem. – Frau Resch, Sie zitieren Äußerungen bezüglich des Forstes. Ich frage mal: Wie lange schon ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 regieren in Baden-Württemberg eigentlich die Grünen? Es sind nun fast 15 Jahre. Und dann sagen Sie: Nein, Kahlschlag, das können wir nicht machen. Ich habe mal nachgeschaut: Es gibt explizite Maßnahmen im Forst, bei denen Kahlschlag angezeigt ist. Das sind zwei Bereiche: einmal beim Thema Schadensbegrenzung – Stichwort Borkenkäfer – und zum anderen beim Thema Waldverjüngung. Und genau so etwas brauchen wir auch für die Wirtschaft. Der Schaden durch Bürokratie muss begrenzt werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Carola Wolle AfD) Da kann es nicht sein, dass die Grünen da quer im Stall stehen. Während wir hier reden, redet im Deutschen Bundestag der Bundeskanzler und zählt von der Leyen an. Warum? Weil sie aus Brüssel mit wohlmeinenden Verordnungen die deutsche, die baden-württembergische Wirtschaft kaputt macht. Ich stimme dem Kollegen Vogt zu; die Analyse stimmt zu 100 %. Aber was heißt das? Heißt das, Sie stimmen nachher diesen einzelnen Forderungen zu? Wir werden extra einzeln über diese Forderungen abstimmen lassen, damit Sie differenzieren können und nicht sagen: „Ha, da war eben eine Forderung dabei, die wollten wir nicht.“ Setzen Sie sich damit auseinander! Und, Frau Ministerin, das sind alles Themen, die wir im Land so regeln können. Sie können anderer Meinung sein. Aber sich hier hinzustellen und zu sagen: „Ha, da haben die zu wenig geliefert, und da haben die anderen zu wenig geliefert“ – – Wir probieren, das aufzubrechen. Ein Beispiel: Probieren Sie mal, wenn Sie ein Dach reparieren wollen, einen Hubsteiger aufzustellen. Probieren Sie es mal! Für einen zwanzigminütigen Einsatz brauchen Sie ein zwei Wochen dauerndes Genehmigungsverfahren, um eine öffentliche Stelle dafür zu bekommen. Das kann doch nicht sein! (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Und warum geht es nicht? Jetzt, Frau Ministerin: Warum geht es nicht? Weil die Kommunen sagen: „Die StVO ist Bundessache; ändert die StVO“ und der Bund sagt: „Die Kommunen können es ja regeln.“ Ich verrate Ihnen was: Zwischen Bund und Kommunen gibt es das Land. Dann sollte man die Scharnierfunktion nutzen und das auflösen. Wir machen Ihnen hierzu einen konkreten Vorschlag. Also: Stimmen Sie gefälligst zu bei dem, was man da tun kann, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Jetzt mal zur SPD, die mit Blick auf uns von einem Demoskopiethema spricht – sie hat genauso viele Abgeordnete wie die FDP/DVP-Fraktion und liegt bei aktuellen Umfragen bei 11 %; wir liegen bei 7 %. Ich möchte Sie mal etwas fragen, Kollege Weirauch: Ich spreche schon gar nicht mehr von Sonntagsreden, wenn es um die SPD geht. Denn der Kollege Stoch war mit mir am Montag bei den Friseuren. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) (Dr. Erik Schweickert) Da war es die Montagsrede – und heute ist Donnerstag. Ich fordere die SPD auf, unseren Anträgen zuzustimmen und nicht – – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie wissen doch noch gar nicht, wie wir abstimmen!) Und jetzt kommt was: Ich habe seit gestern diesen Antrag der SPD-Fraktion vorliegen. Da steht: ... weder Verordnungen beschließt noch Gesetzentwürfe vorlegt, die in Unternehmen zu zusätzlicher Bürokratie führen, es sei denn, es geht um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder um faire Wettbewerbsbedingungen. Jetzt habe ich etwas gemacht, Herr Kollege Weirauch: (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Was ist das Prob- lem?) Ich habe mich gestern Abend hingesetzt und habe mal geschaut, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Haben Sie damit ein Problem, mit fairen Wettbewerbsbedingungen?) was vom BMAS und zum Bereich Arbeitsschutz so kommt. Ich habe hier, seitdem das Ding vorliegt, 100 Dokumentationsregeln gefunden. Soll ich Ihnen mal ein paar davon vorlesen? (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Die gibt es doch schon!) ... Leitern und Tritte prüfen und das dokumentieren. Das ist – – (Zuruf des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD) – Ja, genau. Dann schaffen Sie es ab! (Beifall bei der FDP/DVP – Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Schweickert hat das Wort. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Er redet doch mit mir!) – Ja, er redet mittlerweile – –

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Dr. Erik Schweickert FDP

Seien Sie doch froh!

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Muhterem Aras

Nein. Sie wissen ganz genau, dass das nicht geht.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Sicherheitsbeauftragte – das sind die Dinge, die die Unternehmen nerven. Was sie dokumentieren müssen, wenn sie Arbeitsschutz delegieren – – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber das können wir doch gar nicht regeln!) – Sie können das selbstverständlich regeln, indem Sie z. B. die Landesregierung verpflichten, mal vorzulegen, was die Unternehmen an Bürokratie machen müssen. Es ist nämlich so, dass sich die Politik hinstellt und sagt: „Die Unternehmen e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 müssen einfach alles erfüllen, was von Bund, Land, von der EU kommt.“ Dann stellen Sie sich von der Landesebene hin und sagen: „Das sind die Punkte, drehen Sie das Ganze um.“ Was wir hier vorschlagen, Herr Kollege Weirauch, das können Sie im Land umsetzen. Die Präqualifizierung: Warum muss ich mich in diesen kurzen – – (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das lehnen wir doch gar nicht ab! Sie wissen doch gar nicht, wie wir ab- stimmen! – Abg. Sascha Binder SPD: Sie wissen doch gar nicht, wie wir abstimmen!) – Das ist ein SPD-Thema. Sie sagen: „Das kann man nicht machen, weil es unfaire Wettbewerbsbedingungen sind.“ Das sind sie nicht, sondern wir können es ändern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Also gehe ich davon aus, dass dieses Haus jetzt unseren Vorschlägen zustimmen wird, (Zuruf: Ja!) dass Sie sagen: „Wir wollen die Digitalisierungsprämie wieder bürokratiearm machen, indem wir es von einem Kreditprogramm mit Bankenregulierung wieder zu einem Zuschussprogramm machen.“ Das hatten Sie schon, liebe Regierungsfraktionen. Sie haben es abgeschafft. Ändern Sie es wieder. Sagen Sie nicht, Sie könnten es nicht. Sie haben es ja schließlich abgeschafft. Zum Thema Präqualifizierung: Fangen Sie endlich an, die Zeiträume zu verlängern, in denen der ganze bürokratische Unsinn herbeigeschafft werden muss, dass sich die Unternehmen für öffentliche Aufträge längerfristig qualifizieren können. Gehen Sie hin und ändern Sie das Landeshochschulgesetz. Übrigens: Für das Landeshochschulgesetz sind Regierung und Parlament zuständig. Machen Sie bei den Beteiligungen zu Start-ups endlich mal einen Knopf dran. Nehmen Sie Bürokratie ganz konkret weg, statt immer wieder zu sagen: „Der muss es machen“ oder: „Die müssen es machen.“ (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Wir lassen Ihnen das nicht durchgehen. Hier liegen die konkreten Vorschläge. Wenn Sie Fragen haben, dann müssen Sie sie halt stellen, Herr Kollege. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD)

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Muhterem Aras

Es gibt keine Redezeit mehr, deshalb kann auch keine Frage gestellt werden. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist eigentlich schade! Das hat ein paar Zustimmungen gekostet!) Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/9592. Bei dem Antrag der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 17/9592, handelt es sich um einen Beschlussantrag, der sich in Abschnitt I in drei Zif- (Präsidentin Muhterem Aras) fern mit einem Feststellungsteil an den Landtag und in Abschnitt II mit einem Ersuchen in sieben Ziffern an die Landesregierung richtet. Die Fraktion der FDP/DVP wünscht getrennte Abstimmung über die beiden Abschnitte und jeweils die einzelnen Feststellungen und Ersuchen. Wir beginnen mit den Ziffern des Feststellungsteils in Abschnitt I. Wer Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 1 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 2 zu? Ich bitte um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 2 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 3 zu? Bitte hierzu das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 3 ist mehrheitlich abgelehnt. – Ziffer 2. Wer Ziffer 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. (Zurufe, u. a. Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Wann sind Sie mal nicht überfordert? – Unruhe) Entschuldigung, Moment. Jetzt Ziffer 4. (Zurufe – Unruhe) Wir haben doch jetzt über Ziffer 3 abgestimmt. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Jetzt kommt Abschnitt II! – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Eins, zwei, drei, vier! – Unruhe) Wir kommen zum Abschnitt II. Wer Ziffer 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 1 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer Ziffer 2 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 2 ist mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen zu Ziffer 3. Wer stimmt hier zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 3 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 4 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 4 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 5 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 5 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 6 zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ziffer 6 ist mehrheitlich abgelehnt. Wer stimmt Ziffer 7 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Ziffer 7 ist mehrheitlich abgelehnt. Jetzt haben wir noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9657, abzustimmen. Wer diesem Antrag der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion ist damit mehrheitlich abgelehnt. Punkt 2 unserer Tagesordnung ist erledigt. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Meine Damen und Herren, ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 1: Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Gebührenfreie Kita landesweit einführen – Drucksache 17/8927 Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung über Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD, Drucksache 17/9673, bekannt: An der Abstimmung haben sich 136 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 32 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 100 Abgeordnete gestimmt; enthalten haben sich vier Abgeordnete. Damit ist Ziffer 2 des Änderungsantrags abgelehnt, und Punkt 1 der Tagesordnung ist damit endgültig erledigt. * Mit J a haben gestimmt: SPD: Sascha Binder, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. AfD: Dr. Rainer Balzer, Alfred Bamberger, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Daniel Lindenschmid, Sandro Scheer, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Fraktionslos: Daniel Born. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Hans-Peter Behrens, Sandra Boser, Martina Braun, Nese Erikli, Daniela Evers, Saskia Frank, Dr. Marilena Geugjes, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Winfried Kretschmann, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Clara Resch, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Rüdiger Tonojan, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Andreas Deuschle, Thomas Dörflinger, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hagel, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Peter Hauk, Ulli Hockenberger, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Tobias Vogt, Guido Wolf. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Alena Fink-Trauschel, Julia Goll, Friedrich Haag, Silvia Hapke-Lenz, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. (Präsidentin Muhterem Aras) Der Stimme e n t h a l t e n haben sich: FDP/DVP: Rudi Fischer, Nikolai Reith, Hans Dieter Scheerer. AfD: Emil Sänze. * Wir machen weiter in der Tagesordnung. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Debatte – Beteiligung von Jugendlichen in Baden-Württemberg – Jugendlandtag Meine Damen und Herren, auf der Besuchertribüne ist praktisch jeder Platz besetzt. Es sind sehr viele Mitglieder aus dem Jugendlandtag hier auf der Besuchertribüne und verfolgen die Debatte live. Erst einmal vielen herzlichen Dank für Ihr, für euer Engagement, für euer Interesse an der parlamentarischen Demokratie und dass ihr da seid. (Beifall bei allen Fraktionen sowie des Ministers Thomas Strobl und der Staatssekretärin Sandra Bo- ser) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für diese Debatte eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Köhler.

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Erwin Köhler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Jugendliche – wir haben uns gestern und heute gesehen –, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle auch alle ehemaligen Jugendlichen im Raum herzlich begrüßen. (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall – Abg. Thomas Pore- ski GRÜNE: Also alle!) Denn ab und zu vergessen manche, dass sie auch mal jung waren. Es ist schön, dass heute so viele da sind. Wirklich ein herzliches Willkommen an diejenigen, die jetzt hier oben sitzen! Heute geht es um euch. Ihr habt an diesen Tagen den Landtag erobert und seid auch noch mittendrin und dabei – mit Fragen, mit Ideen, mit Widerspruch. Ihr seid hier, weil ihr eure Zukunft nicht delegiert, sondern weil ihr sie selbst in die Hand nehmt. Ihr zeigt uns sehr klar, was gut läuft, was fehlt und was wir ändern müssen. Ernsthaft: Danke, dass ihr da seid. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD, Abge- ordneten der FDP/DVP sowie der Abg. Carola Wolle AfD) Was heute im Plenarsaal sichtbar wird, das ist nicht an zwei Tagen gewachsen. Das wächst das ganze Jahr über auf Jugendkonferenzen, an Schulen in ganz Baden-Württemberg, in Jugendhäusern, in Vereinen, in Verbänden und in Initiativen sowie in Kommentaren, in E-Mails und auch in Petitionen, die ihr zum Teil an uns schreibt. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Jetzt möchte ich über Jugendpolitik und mein Selbstverständnis als jugendpolitischer Sprecher reden. Denn Jugendpolitik ist keine Nische, sie ist Querschnitt. Sie passiert zwischen Verkehrs-, Bildungs-, Klima-, Innen- und Kultur- oder auch Digital- und Gesundheitspolitik, und zwar jeden Tag, mit euch, für euch und, for real, oft nicht gut genug. Das anzusprechen ist kein Makel, sondern die Voraussetzung, um es besser zu machen. Und ja, manchmal oder viel zu oft reden Erwachsene über euch statt mich euch. In Berlin wird beispielsweise ernsthaft über eine Wehrpflicht im Losverfahren diskutiert. Ich frage mich ja schon, wer aus dieser Koalition euch denn direkt gefragt hat, was ihr davon haltet. Wer war denn in eurer Schulklasse, in der Ausbildung, im FSJ und hat da zugehört, also wirklich zugehört? Wer Entscheidungen, die euer Leben prägen, ohne euch trifft, verhält sich wie ein NPC. Das ist eine Frage des Respekts und der Klugheit. Denn Politik wird dann besser, wenn die Betroffenen in der ersten Reihe sitzen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen) Einige waren gestern Abend in den Workshops und sind vielleicht auch heute schon unten gewesen. Es war schön, die Kolleginnen und Kollegen dort zu sehen. Ein paar Themen, die dort oder auf den regionalen Jugendkonferenzen besprochen worden sind, möchte ich jetzt gern ansprechen. Erstens: mentale Gesundheit. Viele junge Menschen berichten von einem Dauerzustand aus Leistungsdruck und Unsicherheit. Gleichzeitig prasseln über Handy und Social Media ununterbrochen Bilder und Erwartungen ein – perfekte Bodys, perfekte Lebensläufe –, dazu aber auch noch echte Sorgen – Klimakrise, Krieg, Teuerung –, Themen, die Erwachsene, also wir hier, sonst so sehr abstrakt verhandeln, die sich für Jugendliche aber sehr konkret anhören – bis in den Schlaf hinein. Checkst du?! Nicht wenige von euch tragen Verantwortung, die man vielleicht nicht gleich sieht. Manche erleben Ausgrenzungen, Rassismus, Queerfeindlichkeit oder auch Mobbing, offline und online. Viele haben seit der Pandemie das Gefühl, dass etwas Grundlegendes verrutscht ist in ihrem Alltag. Freundeskreise haben sich verändert, Lernlücken drücken, Begegnungsräume sind knapper geworden, und gleichzeitig soll alles wieder normal sein. Bodenlos, wer das einfach ignoriert. (Zuruf: „Bodenlos“!) Wichtig ist: Eine Beeinträchtigung der mentalen Gesundheit ist keine individuelle Schwäche. Es ist eine nachvollziehbare Reaktion auf eine dauerhafte Überforderung in einer Welt, die sehr laut, sehr schnell und sehr unsicher geworden ist. Politik, Schule, Jugendhilfe und Gesundheitssystem müssen genau daran gemessen werden. Zweitens: Beteiligung, die trägt. Wir haben in Baden-Württemberg starke Jugendstrukturen, von kommunalen Jugendforen bis zu Landesgremien. Meine Bitte und auch mein Auftrag ist zweigleisig: Wir vernetzen die Ebenen besser, damit Beschlüsse von Jugendgremien nicht im Posteingang hängen bleiben, und wir werten Jugendvertretungen auf mit Rechten, wie sie andere Gruppen längst haben. (Erwin Köhler) Wenn wir Baden-Württemberg-weit einen Landesseniorenrat haben – ich bin auch seniorenpolitischer Sprecher; ich will das gar nicht gegeneinander ausspielen, aber es ist ein Beispiel –, der in gewisse Verfahren der Landespolitik verlässlich eingebunden ist, dann braucht es auf Augenhöhe auch ein starkes, gut ausgestattetes landesweites Jugendgremium, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Drittens: Krisenfestigkeit. Die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ hat gezeigt: Resilienz ist mehr als Zivilschutz. Sie braucht starke soziale Netzwerke, Bildungszugang für alle, digitale Teilhabe und auch psychische Gesundheit. Die Empfehlungen der Kommission liegen vor. Das ist ein sehr umfangreicher Bericht. Aber trotzdem wissen wir, was drinsteht. Wir verfolgen die Jugendperspektive konsequent mit bei schulischen Krisenplänen und klaren Abläufen, bei psychosozialer Ersthilfe und beim Ausbau verlässlicher digitaler Infrastruktur. Dieses Land muss endlich mitbekommen, wie weitgehend die Herausforderungen sind, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Viertens: Zukunftsangst nehmen, ohne die Welt zu erklären. Viele von euch sagen: „Redet nicht über unsere Angst, sondern handelt.“ Wir Erwachsenen müssen die Welt nicht erklären, wir müssen Halt geben und Handlungsmöglichkeiten für euch eröffnen: bei Ausbildung und Studium, bei Wohnraum, beim ÖPNV, bei klima- und generationengerechter Finanzpolitik. Wer Planungssicherheit will, braucht verlässliche Zusagen. Deswegen setze ich mich ein für mehr Ausbildungsplätze in Zukunftsbranchen, für bezahlbaren Wohnraum. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Ich bitte Sie gerade bei dieser besonderen Debatte wirklich um mehr Ruhe. Ich denke, die Jugendlichen haben in den letzten Tagen gezeigt, wie man miteinander umgehen kann. Daran können wir uns ein Beispiel nehmen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie der Abg. Carola Wolle AfD)

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Erwin Köhler GRÜNE

Die CDU-Fraktion scheint sich nicht für eure Themen zu interessieren. Das ist sehr schade. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: So ein Blödsinn! –

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Manuel Hagel CDU

Sehr arrogant!) Aber vielleicht hört ihr dann gut zu, was sie zu sagen hat. (Abg. Manuel Hagel CDU: Sehr überhebliche Hal- tung! – Weitere Zurufe von der CDU) – Ja, das ist ja wichtig. Aber ihr seid alle ein bisschen laut. Also, nehmt die Debatte bitte ernst. (Abg. Manuel Hagel CDU: Weniger Herablassung!) – Ihr habt doch gerade die Rede gestört.

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren – – ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025

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Erwin Köhler GRÜNE

Mich lenkt es ab.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Köhler, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) eigentlich sollte diese Debatte, die bisher sehr sachlich ist, so bleiben. Meine Bitte ist, dass wir den jungen Menschen zeigen, wie wir miteinander umgehen können, dass wir zuhören, dass wir es ernst nehmen. Das gilt für alle Beteiligten. Herr Abg. Köhler hat jetzt das Wort, und alle anderen sind bitte leiser. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Abg. Sandro Scheer AfD: Wie viel Redezeit ist denn da noch?)

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Erwin Köhler GRÜNE

Die ist jetzt leider bei null aufgrund dieser Sache, (Beifall bei Abgeordneten der AfD) aber ich komme zum Schluss.

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Muhterem Aras

Nein, die Redezeit – –

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Erwin Köhler GRÜNE

Nein, das war ein digitaler Fehler. – Wir sind natürlich alle gut im Digitalen, wie ihr seht. Zum Schluss – wieder oder eigentlich schon die ganze Zeit an euch, die ihr heute hier seid –: Ihr seid nicht die Zielgruppe, ihr seid Mitgestaltende. Ihr seid nicht die Zukunft, sondern die Gegenwart. Und ihr seid nicht das Problem, sondern ihr seid ein sehr großer Teil der Lösung, weil ihr uns zwingt, klarer zu denken, schneller zu handeln und besser zu begründen. Deshalb verspreche ich euch Dreierlei: Wir nehmen eure Forderungen ernst, wir machen die Wege, die sie nehmen, transparent, und wir melden uns verbindlich zurück. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hailfinger.

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Manuel Hailfinger CDU

Vielen Dank. – Frau Präsident – – (Heiterkeit des Abg. Andreas Kenner SPD – Abg. An- ton Baron AfD: Er wünscht sich den Vizepräsiden- ten!) Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass wir heute wieder so ein tolles Bild – wie auch bei den letzten beiden Jugendlandtagen – haben mit so vielen jungen Menschen, mit denen wir in den letzten zwei Tagen sehr eng in Kontakt waren. Da geht mein erster Dank auch hier ans Hohe Haus. Sie alle haben gestern dazu beigetragen, dass die ganzen Workshops sehr gut mit Abgeordneten besetzt waren, dass die Themen, die die Jugendlichen uns mitgebracht haben, direkt platziert werden konnten. Ich habe es gespürt und auch in Gesprächen gehört, dass sie sehr dank- (Manuel Hailfinger) bar waren, wie niedrigschwellig man an Abgeordnete des Landtags von Baden-Württemberg herankommen kann. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Passgenau haben wir uns ja gestern auch über Jugendthemen unterhalten. Wir haben zum ersten Mal nach 20 Jahren sehr intensiv das LKJHG wieder verändert und haben auch einen Entschließungsantrag eingebracht, der wirklich wichtig war und der auch eine breite Mehrheit – nicht nur im Ausschuss, sondern auch hier im Haus – gefunden hat. Da ging es vor allem darum, die Berichterstattung hier im Landtag von Baden-Württemberg zur Kinder- und Jugendpolitik in der nächsten Legislaturperiode zu verändern, offener zu machen – mit weniger Bürokratie. Dafür danke ich dem Haus noch mal ganz herzlich. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Wir haben aber im Landtag von Baden-Württemberg nicht nur dieses Gremium geschaffen, sodass man hier im Jugendlandtag mit dabei sein kann. Wir haben in den vergangenen Jahren viele andere Gremien ins Leben gerufen, die den Jugendlichen an verschiedenster Stelle ermöglichen, zu Wort zu kommen. Wir hatten vor der Sommerpause eine große Jugendkonferenz im Haus des Sports mit über 500 Jugendlichen. Für mich war das ein ganz beeindruckendes Erlebnis. Wenn es nicht gerade zeitgleich mit der Fraktionssitzung gewesen wäre und man zur Teilnahme an der Jugendkonferenz nicht von der Fraktionssitzung hätte weggehen müssen, dann wäre es optimal gewesen. Aber dort sind wir auf dem Podium – viele Kolleginnen und Kollegen waren auch dabei – direkt mit den vielen Themen in Kontakt gekommen, die auch vorher schon in den Schulkonferenzen erarbeitet worden sind, wobei wir dankbar sind, dass das so an uns zurückgekoppelt wird. Darüber hinaus haben wir seit diesem Jahr auch noch den Landesjugendbeirat, der beim Kultusministerium angesiedelt ist. Den 36 Personen, die sich zur Teilnahme bereit erklärt haben, möchte ich auch Dank sagen. Auch die sind für uns unglaublich wertvoll. Und ich habe gestern gemerkt: Sehr viele von denen sind jetzt auch Teil des Jugendlandtags (Abg. Christiane Staab CDU: Ja!) und haben dem Landesjugendbeirat über den Jugendlandtag hier noch mal ein starkes Gewicht gegeben. Wir haben auch das Landesjugendforum, das ein großer Beteiligungsprozess ist, den wir jetzt weiter fortführen müssen, um dann auch dahin zu kommen, was Kollege Köhler gerade schon angedeutet hat: (Abg. Erwin Köhler GRÜNE: Ja!) dass wir es schaffen, Themen dann auch direkt ins Parlament zu bringen. Das ist unser Ziel. Es muss ein Gremium geben, das für die Jugend sprechfähig ist. Da haben wir gerade noch das Problem, dass es zu viele Gremien gibt und es nicht genau zugeordnet ist, wer am Ende für die Jugend spricht. Wir sind mit unserem Jugendlandtag ein großes Vorbild. Vor zwei Jahren war der Oberösterreichische Landtag hier zu Gast e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 und hat zwei Tage lang hospitiert und sich angeschaut, was wir hier im Landtag von Baden-Württemberg zum Themenbereich Jugend machen. Es waren von dort alle Fraktionen dabei. Und ich habe es in diesem Jahr verfolgt: Die haben es im Februar tatsächlich so umgesetzt, wie wir es machen – zu großen Teilen wirklich so, wie wir es machen. Also haben wir sicherlich vieles richtig gemacht, und wir sind Vorbild für viele andere Landtage. Darauf bin ich sehr stolz. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Aber auch wir können natürlich noch immer auf andere Landtage schauen. Man kann vieles noch deutlich besser machen. Liebe Frau Präsidentin, ich würde gern den Einladungskreis noch etwas verändern. Ich habe in den Gesprächen am gestrigen Tag wieder festgestellt: Es fehlt der ländliche Raum. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Ja!) Es fehlen die Jugendlichen aus dem Schwarzwald, von der Schwäbischen Alb, aus Oberschwaben und aus dem Allgäu. (Zurufe: Genau! – Abg. Anton Baron AfD: Hohenlo- he!) Es ist tatsächlich nicht repräsentativ. Wir brauchen hier ein repräsentatives Gremium. Deswegen bitte ich darum, dass wir die Schulen mit ins Boot holen und dafür sorgen, dass wir für das ganze Land repräsentativer aufgestellt sind und sich die ländlichen Räume hier ebenfalls entsprechend wiederfinden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der AfD so- wie des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!) Es geht auch um die zentrale Frage: Was machen wir mit den Ergebnissen des Jugendlandtags? Lieber Kollege Köhler, ich habe letztes Mal einen Vorschlag eingebracht. Davon ist die grüne Fraktion gleich begeistert gewesen. Zwei Jahre lang ist jetzt aber nichts passiert. Deshalb frage ich mich wirklich: Wen interessieren denn die jugendpolitischen Themen hier im Hause nicht: uns oder tatsächlich Sie? (Vereinzelt Heiterkeit – Beifall bei der CDU und Ab- geordneten der FDP/DVP – Abg. Erwin Köhler GRÜ- NE: Oh, oh! – Weitere Zurufe, u. a.: Sehr gut!) Ich möchte es an einem Beispiel noch etwas konkreter ausführen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Gestern bin ich darauf angesprochen worden. Wir wollten – das haben wir in dieser Runde vor zwei Jahren immer wieder kommuniziert – die Jugendleiterkarte zur zentralen Ehrenamtskarte der Jugendarbeit in Baden-Württemberg weiterentwickeln. Das ist gründlich misslungen. Nur vier von 35 Landkreisen machen mit. Alle Jugendlichen da draußen stellen jetzt fest, dass das nicht funktioniert hat, weil ihr Landkreis nicht dabei ist. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist ganz schlecht! Ha- ben wir auch abgelehnt!) (Manuel Hailfinger) Da haben wir, Herr Minister Lucha, auch in der Landesregierung noch große Baustellen, die wir jetzt schnellstmöglich beheben müssen. Wir brauchen eine jugendgerechte Ehrenamtskarte, bei der die Landkreise Lust haben, mitzumachen. Darum bitte ich die Landesregierung, hier schnell in die Pötte zu kommen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) Ich habe noch einen weiteren großen Wunsch, weil das Thema „Jugendgerechtes Ehrenamt“ gestern bei den jungen Menschen – ich habe es gerade schon gesagt – eine große Rolle gespielt hat. Diesbezüglich könnte man sich an Thomas Strobl und seinem Innenministerium ein gutes Beispiel nehmen, die sich richtig um das Ehrenamt kümmern, einen runden Tisch machen und ehrenamtsfreundliche Arbeitgeber auszeichnen. Das habe ich schon im letzten Jahr bei der Ehrenamtsdebatte hier im Haus gesagt: Von diesem Beispiel könnte sich die gesamte Landesregierung noch eine Scheibe abschneiden und ihm folgen. Vielleicht könnte man in Baden-Württemberg sogar einen zentralen Ehrenamtstag einführen, mit dem das Ehrenamt richtig gewürdigt wird. (Beifall bei der CDU und des Abg. Erwin Köhler GRÜNE) Ich freue mich gleich auf die Übergabe der Haupt- und Nebenforderungen. Wir haben heute Nachmittag noch ausgiebig die Möglichkeit, über diese zu diskutieren. Allen ist es natürlich wichtig, dass die aufgestellten Forderungen auch irgendwo Niederschlag finden. Darüber werden wir uns sicherlich in der nächsten Legislatur noch mal Gedanken machen, wie wir es hinbekommen, dass sich das Parlament noch etwas umfassender mit den Themen beschäftigt, die man uns mitgibt. Sie leisten eine tolle Arbeit. Machen Sie weiter so! Bringen Sie Ihre Sichtweisen und Ideen mit ein, und sorgen Sie dafür, dass die Jugend im Land eine starke Stimme hat. Vielen lieben Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD – Zurufe von der CDU: Sehr gut! – Bravo!)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Kenner.

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Andreas Kenner SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Jugendliche auf der Tribüne! Ich, der älteste jugendpolitische Sprecher ganz Europas, (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Heiterkeit) war in den letzten zehn Jahren ununterbrochen bei allen Kinder- und Jugendlandtagen dabei. Was erlebe ich da? So lebendig ist der Landtag ganz selten. So viele gute Ideen haben wir ganz selten. Wir könnten viel Geld für Gutachten und Aufträge sparen, wenn wir die Jugend unseres Landes regelmäßig einladen würden und wir sie fragen würden, was in diesem Land besser werden soll. Daraus können wir lernen. Was Sie, liebe Jugendliche, gerade gelernt haben, ist: Sie brauchen gar keine Hemmungen zu haben, bei den nächsten Wahode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 len für den Landtag zu kandidieren. Das, was wir hier so treiben, können Sie locker auch bringen. Ich denke, das haben Sie heute hier gesehen; das muss man schon mal sagen. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU – Zuruf von der CDU: Bravo!) Es geht schon mit der beliebten Frage los, ob wir den Schülerinnen und Schülern das Handy wegnehmen sollen. Schauen Sie hin: Das könnte man hier auch mal machen. Da sind wir die absoluten Vorbilder. (Heiterkeit – Beifall der Abg. Carola Wolle AfD) Meine Frage ist: Was sind denn Jugendthemen? Wir diskutieren immer über Jugendthemen. Ich warne davor, dass die Alten, Männer wie ich, jetzt auch noch festlegen, was Jugendthemen sind. Was ich gestern in dem Workshop gelernt habe, in dem ich war – ich war im selben Workshop wie die Kollegen Hailfinger und Köhler –, ist, dass alle Themen Jugendthemen sind: bezahlbarer Wohnraum, öffentlicher Nahverkehr usw. „Wann kommt die S-Bahn endlich mal wieder pünktlich, Herr Kenner?“ Das wurde ich heute Morgen gefragt. Sie ist gar nicht gekommen. (Heiterkeit) Als Politiker sage ich immer: Wir sind die, die Optimismus verbreiten müssen. Mich fragte eine junge Schülerin: „Herr Kenner, kommt der Zug noch?“ Dann habe ich gesagt: „Ja, das Gleis liegt ja schon.“ (Heiterkeit – Vereinzelt Beifall) Dann ist der Zug doch nicht gekommen, dann sind wir in den Omnibus gestiegen. Ein großes Thema bei den Jugendlichen war gestern der öffentliche Nahverkehr und die Frage: Wie kommen eigentlich Kinder und Jugendliche in die Schule? Ich mache mir wirklich große Sorgen um die Sicherheit: eingequetscht, bis es nicht mehr geht, nicht angeschnallt, in den Stehrängen, der Bus rast in die Kurven – ich will mir gar nicht ausmalen, was da passieren kann. Ich habe vor fünf Jahren schon einmal gesagt: Wenn der Kollege Heitlinger seine Hühner so zusammenpferchen würde, hätte er ständig Ärger mit dem Tierschutz. (Heiterkeit) Das ist wirklich so. Der öffentliche Nahverkehr muss besser werden. Viele Jugendliche sagen zu mir: „Sobald ich 18 bin, fahre ich mit dem Auto.“ – Das ist eines der Themen. Ein weiteres großes Thema, das Jugendliche zurzeit beschäftigt – das war zu meiner Jugendzeit auch schon so –, ist „Krieg und Frieden“. Wer von uns hätte vor fünf Jahren gedacht, dass das ein ganz zentrales Thema wird? Kollege Köhler hat es schon angesprochen: Es kann nicht sein, dass eine Generation wie meine, die nicht mehr dienen muss – aber ich habe schon gedient –, und eine Generation, die das Glück hatte, seit 2011 nicht mehr dienen zu müssen, jetzt festlegen, ob junge Leute dienen müssen oder nicht, auch wie sie das machen, (Andreas Kenner) freiwillig oder verpflichtet. Wenn wir schon Lösungen suchen, dann lasst uns streiten, aber nur mit Einbindung der Betroffenen – und nicht durch ein Losverfahren, liebe Leute. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der AfD) Liebe Kollegen von der CDU, wir regieren ja in Berlin zusammen. Wir werden uns schon einig. Da geht es um Leben und Tod, um Krieg und Frieden. Das kann man nicht per Losverfahren regeln. (Vereinzelt Beifall – Abg. Anton Baron AfD: Von der Kultusministerin abgeschaut!) Ich stelle mir schon vor, wir machen eine Lotterie und losen aus – und dann kommt ein Sprecher und sagt: „Glücksspiel kann süchtig machen. Teilnahme nur ab 18 Jahren.“ (Heiterkeit) Wir losen doch nicht aus, wer gemustert wird. Zu meiner Zeit wurden alle gemustert. Da wurden halt welche nicht eingezogen, und wer nicht zur Bundeswehr ging, hat Zivildienst gemacht. Das ist für mich die Lösung, die wir anstreben müssen. Was klar wurde – das war gestern wieder spannend –: Jugendliche denken sehr wohl über den Tellerrand hinaus. Ich wurde als Altenpfleger gefragt, wer mich denn einmal pflegen soll. Diese Frage stelle ich mir auch. Deshalb ist es keine Frage, ob wir die Jugendlichen einbinden sollen, sondern wie. Es ist auch keine Gefälligkeit von uns, über die Beteiligung von euch zu sprechen, sondern unsere Demokratie überlebt nur, wenn ihr euch für sie engagiert. Deshalb vielen Dank für euer Engagement. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Wir sollten nicht so tun, als wärt ihr die Generation Freizeit. Wenn ich zur Feuerwehr gehe oder zum THW, wenn ich ins Pflegeheim gehe, wenn ich sehe, wie viele junge Leute in Baden-Württemberg ein Freiwilliges Soziales Jahr machen, wie viele junge Leute in Jugendgemeinderäten sind, sich in Parteien engagieren, in Kirchen, für den Klimaschutz und im Brauchtum, dann muss ich sagen: Das ist sensationell. Das sind nicht wenige. Daran kann sich mancher Erwachsene, der in seiner Stammkneipe nur herummeckert, ein Beispiel nehmen. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Es ist ja nicht so, dass sich alle Erwachsenen politisch engagieren. Das muss man einmal klar sagen. Bei der Ehrenamtskarte, Kollege Hailfinger, waren wir von Anfang an einer Meinung. Unsere Fraktion hat schon immer gesagt: Das muss anders, lebendiger gestaltet werden. Herr Minister, das ist immer der Punkt, bei dem Sie mich kritisch anschauen. (Heiterkeit bei der CDU) e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Fünf Landkreise haben sie eingeführt – nein, es ist keine Erfolgsgeschichte. (Abg. Anton Baron AfD: Nee! Überhaupt nicht!) Wir sagen aber auch nicht, dass es ein Rohrkrepierer ist. Wir sagen, sie muss besser beworben werden, sie muss besser ausgestattet werden. Ich bin seit fast zehn Jahren Landtagsabgeordneter, und seitdem werde ich immer gefragt: Wann kommt die Ehrenamtskarte? Die hochgeschätzte Kollegin Seemann hat vor drei Jahren ganz euphorisch gesagt: „Die Ehrenamtskarte kommt.“ Da habe ich zurückgerufen: „Ja, aber wann?“ Daran merkt ihr Jugendlichen: Zehn Jahre vergehen wie nichts, und dann fängt man eben wieder von vorn an. (Heiterkeit) Wir machen das; das schaffen wir gemeinsam. Wir haben vorhin über Bürokratieabbau gesprochen. Wo wir aber Bürokratie aufbauen müssen, ist: Wir brauchen eine gesetzliche Regelung, dass Städte ab 15 000 oder 20 000 Einwohner – darüber kann man sich streiten – einen Jugendgemeinderat einrichten müssen. Sonst geht es nicht vorwärts. Es kann nicht vom jeweiligen Bürgermeister oder Oberbürgermeister abhängen, ob man einen Jugendbeirat hat oder nicht. (Abg. Anton Baron AfD: Oder schon mit 16 kandi- dieren!) Dann wird diskutiert, ein Quorum einzuführen. Kein Mensch käme auf die Idee, bei Bürgermeisterwahlen ein Quorum einzuführen. Wir hatten Bürgermeisterwahlen, bei denen 15 % gewählt haben. Ja, schaffen wir jetzt die Bürgermeister ab, weil die Leute nicht wählen gehen? (Abg. Anton Baron AfD: Wir sollen mal alle Kandi- daten zur Wahl zulassen!) Nein, wenn die Städte und Kommunen einen Jugendgemeinderat einrichten müssen, dann gibt es auch einen, und dann funktioniert er auch. (Abg. Anton Baron AfD: Alle Kandidaten zur Wahl zulassen!) Das müssen wir fordern. Das ist auch eine gemeinsame Hausaufgabe für die nächste Regierung. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der CDU) Was auch wichtig ist: Wir haben ja über die Freiwilligendienste gesprochen. Wenn wir uns anschauen, wer ein Freiwilliges Soziales Jahr macht, dann sehen wir, dass das oft Jugendliche sind, deren Eltern und Großeltern das schon gemacht haben. Das sind Menschen aus gutbürgerlichen, bildungsbürgerlichen Schichten. Das muss man sich leisten können. Eltern müssen ihrem Kind, das auswärts ein FSJ macht, die Wohnung zahlen können. Es darf doch nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern, dass sich Kinder kein FSJ leisten können. Da müssen wir deutlich nachjustieren. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) (Andreas Kenner) Das gilt übrigens auch für auswärtige Ausbildungen. Das gilt für das Studium. Vorhin haben wir über Wohnkosten gesprochen. Es kann nicht sein, dass Baden-Württemberg – die Debatte am Anfang hat es gezeigt – noch immer eines der Länder ist, in denen der Geldbeutel der Eltern entscheidend für den Bildungserfolg der Kinder ist. Das regt mich seit zehn Jahren auf. Das hat mich schon vor 50 Jahren aufgeregt. Ich glaube, es wäre eure Aufgabe da oben auf der Besuchertribüne, das endlich einmal zu ändern. Denn wir hier unten schaffen das nicht mehr. Das habe ich aufgegeben, wenn ich mich so umschaue. Das schaffen wir einfach nicht mehr. Was ich bei diesem Thema wichtig finde, ist: Was ist denn Jugendbeteiligung? Wie oft treffen wir uns mit Jugendlichen? Das hat der Kollege Köhler gut gesagt. Wer geht regelmäßig in Schulen, wer nimmt die Themen ernst? Junge Leute sind wichtig. Die Frage vom Kollegen Hailfinger finde ich auch spannend. Wir haben uns gestern in derselben Arbeitsgruppe Gedanken gemacht: Was ist eigentlich von den vielen, vielen guten Ideen, die vor zwei Jahren hier eingespeist worden sind, rübergekommen? Ich habe gestern den jugendlichen Menschen gesagt: Ihr müsst uns mehr auf die Füße stehen. Politiker – da schließe ich mich gar nicht aus – erzählen viel und am nächsten Tag wieder etwas anderes. Ihr müsst wirklich prüfen: „Das hast du gesagt. Wo ist jetzt die Ehrenamtskarte? Wo ist jetzt der Schulbus? Wo ist jetzt der Jugendgemeinderat? Wo ist das Beteiligungsformat?“ In meiner Heimatstadt Kirchheim/Teck – das muss ich zu meiner Schande sagen – gibt es keinen Jugendgemeinderat. (Abg. Dr. Natalie Pfau-Weller CDU: Noch nicht!) – Noch nicht. Natalie, du hast mir das versprochen, dass es spätestens, wenn ich 90 bin, einen gibt. Da bin ich mal gespannt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Der letzte war der Kollege Schwarz. (Zuruf des Abg. Christian Gehring CDU) Übrigens sind Jugendgemeinderäte – das sehen wir auch hier – eine gute Schule für unsere Demokratie. Viele Jugendg emeinderäte engagieren sich später tatsächlich im Gemeinderat oder in der großen Politik. Erwin Köhler ist auch ein Beispiel dafür. Jugendgemeinderäte – da, Frau Präsidentin, zitiere ich Sie – haben gestern bewiesen, dass Jugendliche wesentlich erwachsener miteinander umgehen und sich ausreden lassen und andere Meinungen stehen lassen können als wir hier unten. Da sollten wir lieber mal bei den Jugendlichen auf der Besuchertribüne zuschauen als andersherum. Das hat mich gestern beeindruckt. Ich schaffe es fast auf die Sekunde. – Mein letzter Satz ist an dieser Stelle immer: Mehr Demokratie wagen. Wer Angst vor seiner eigenen Jugend hat, der hat schon verloren. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD, den Grünen, der CDU und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, aber vor allem: liebe Jugendliche, die ihr heute hier im Haus seid! Vielen Dank, dass ihr euch über die zwei Tage hier im Landtag einbringt und uns eure Wünsche, Sorgen und Forderungen mitgebt. Vielen Dank an dieser Stelle auch für die guten Diskussionen gestern in den Runden, für die guten Gespräche und dafür, dass ihr wirklich so aktiv, gerade auch beim Spitzenvesper, auf uns Politiker zugekommen seid. Das ist wirklich bereichernd. Das ist genau richtig, um Jugendpolitik in den Landtag zu bringen. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Dabei ist es nicht selbstverständlich, dass man sich als Jugendlicher solch eine Mühe macht, sich so engagiert. Vor allem – und das nehme ich in Gesprächen mit Jugendlichen oft wahr – ist häufig die Frage: Wofür mache ich mir diese Mühe überhaupt? Wofür mache ich mir diese Mühe bei all den Krisen, die man in den Nachrichten, auf Instagram oder TikTok tagtäglich mitbekommt? Lohnt es sich da überhaupt, sich anzustrengen, mitzureden und mitzugestalten? Ja, bei all den Krisen kann man schon mal ins Zweifeln kommen. Das ist ein bisschen so, wie wenn man eine Radtour durch den Nebel macht, gerade mal 10 m weit sehen kann und sich fragt: Was kommt denn danach? Lohnt es sich überhaupt, weiterzufahren? Man könnte dann sagen: „Okay, ich steige ab und warte, bis die Sonne wieder scheint.“ Aber so kommt man keinen Meter vorwärts. Und womöglich steckt man noch stundenlang im Nebel fest. Wer dagegen weiterfährt – vorsichtig, aber entschlossen –, merkt: Stück für Stück lichtet sich der Nebel. So ist es auch mit den Krisen. Mit Zweifeln kommen wir nicht weiter. Aber mit Mut und Optimismus können wir den Weg gestalten und uns aus den Krisen herausbewegen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Das liegt in eurer Verantwortung, denn es ist eure Zukunft. In der Verantwortung der aktuellen Politik liegt es aber, euch dafür gute Voraussetzungen zu schaffen, eine gute Grundlage, von der aus ihr die Zukunft gestalten könnt. Leider könnte das aber etwas besser laufen. Denn wenn man sich beispielsweise die aktuelle Bundespolitik anschaut, hat man zu oft den Eindruck: Man macht es der jungen Generation besonders schwer. So sorgt die aktuelle Rentenpolitik leider dafür, dass die Jungen nicht nur im Leerlauf aus dem Nebel radeln, sondern gleichzeitig auch noch die Vorausfahrenden aus dem Nebel schieben müssen. Erschwerend wird ihnen aber auch noch der Schuldenrucksack mit ganz schön viel Schotter aufgesetzt, sodass es noch schwieriger wird, von der Stelle zu kommen. Das ist in meinen Augen keine generationengerechte Politik. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Dennis Birnstock) Denn wenn die enorme Schuldenaufnahme von heute dazu führt, dass die nachfolgenden Generationen unter der Zinslast und der Rentenlast keine eigenen Spielräume mehr haben, dann nimmt man ihnen jegliche Freiheit. Das muss sich definitiv ändern. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ihr seid ja auch diejenigen, die am längsten mit den Entscheidungen von heute leben müssen. Deshalb ist es auch so enorm wichtig, dass ihr in der Politik beteiligt werdet, dass ihr selbst in die Politik geht – egal, ob ihr auf kommunaler, auf Landesoder auf Bundesebene mitmischt. Im ersten Moment könnte man meinen: Das läuft ja; da muss man nichts mehr groß machen. Denn es gibt in Baden-Württemberg ja den Jugendlandtag, Jugendgemeinderäte, regionale Jugendkonferenzen, Jugendhearings, Jugendforen, den Landesschülerbeirat, den Jugendrat für Klima & Nachhaltigkeit, den Landesjugendring, die Landesjugendkonferenz, den Landesjugendbeirat, das Landesjugendkuratorium und den Landesjugendplan. Und dabei ist diese Aufzählung noch nicht vollständig. Aber seien wir mal ehrlich: Wer blickt da überhaupt noch durch? Und vor allem: Wie wird das Ganze miteinander verzahnt? Jeder macht sein Ding, und am Ende fehlt der rote Faden. Das beste Beispiel dafür ist, dass es gleichzeitig zwei Projekte zur Erprobung der Jugendbeteiligung auf Landkreisebene gab, und dies aus unterschiedlichen Ministerien. Warum kocht denn in der Landesregierung jeder Minister sein eigenes Süppchen? – Leider muss man feststellen, dass gerade auch gar nicht so viele dieser Ministerinnen und Minister anwesend sind. Ausgerechnet der Landesjugendplan, der bisher Transparenz über die Landesgelder im Jugendbereich geschaffen hat – ministerienübergreifend mit einer gesetzlich verankerten Beteiligung, wenn es um den Landeshaushalt geht –, wurde durch die gestern erfolgte Gesetzesänderung abgeschafft. Eine Verbesserung der Jugendbeteiligung war das jedenfalls nicht. Denn Jugendarbeit lebt von Verlässlichkeit und wirklicher Beteiligung. Wir Freien Demokraten werden daher ganz genau darauf schauen, dass das versprochene Nachfolgebeteiligungsformat auch ernst genommen wird. Es ist aber so: Ohne eine wirkliche Verzahnung fallen viele Anliegen von Jugendlichen einfach durchs Raster. Das Ergebnis: Jugendliche werden zwar gehört, aber zu selten wirklich ernst genommen. Das wollen wir Freien Demokraten besser machen. Deshalb haben wir auch entscheidende Forderungen hierzu am vergangenen Samstag in Donaueschingen in unser Wahlprogramm geschrieben. Eine dieser Forderungen ist z. B., dass wir eine Taskforce „Jugend“ einrichten wollen. Dabei soll es sich um ein schlagkräftiges Team handeln, das ministerienübergreifend arbeitet und Jugendthemen endlich über den Kirchturm des jeweiligen Ministeriums hinaus denkt. Denn eure Themen hören ja nicht an den Grenzen der Ministerien auf. Ob Bildung, Digitalisierung, Klima oder Wohnen: Die Themen betreffen immer mehrere Bereiche. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Außerdem wollen wir die Verzahnung von Jugendbeteiligungsformaten deutlich verbessern. Dafür sollte die Jugendbeteiligung auf den verschiedenen Ebenen von der Kommune bis zum Land strukturierter gedacht werden. Es braucht sowohl ständige Jugendvertretungen als auch niedrigschwellige Beteiligungsformate. Dabei müssen aber bestehende Möglichkeiten besser aufeinander abgestimmt werden, damit Doppelstrukturen vermieden werden und die Forderungen der Jugend nicht in den Wirren der Formate verloren gehen. Denn dass Forderungen aus der Jugend ignoriert werden oder sie einfach keine Antwort von der Landesregierung bekommt, hört man leider immer wieder. Wenn man die Beteiligungsmöglichkeiten besser ordnet, fällt es auch leichter, herauszufinden, in welchen Bereichen die Jugend noch zu wenig beteiligt wird. Hier knüpft ein weiterer Punkt von uns an: Wir wollen eine gesetzliche Grundlage für Jugendbeteiligung über die Städte und Gemeinden hinaus auch interkommunal und auf Kreisebene schaffen. Das stärkt gerade im ländlichen Bereich die Jugendbeteiligung. Aber das Wichtigste ist: zuhören, wirklich zuhören. Das klingt banal, ist aber entscheidend. Wenn Jugendliche sich beteiligen, dann darf es nicht bei netten Fotos mit Politikern bleiben. Eure Vorschläge müssen in politische Entscheidungen einfließen. Klar, es kann nicht jeder Wunsch erfüllt werden. Aber ihr müsst zumindest wissen, was mit eurer Anregung passiert, und wahrnehmen, dass man sich ernsthaft damit auseinandergesetzt hat. Liebe Jugendliche, wir alle hier im Landtag können uns viel vornehmen. Es hängt allerdings immer daran, ob man dafür Mehrheiten bekommt. So kommt es am Ende auch auf euch an, darauf, dass ihr euch einmischt, laut seid und Forderungen stellt. Demokratie lebt davon, dass Menschen, gerade junge Menschen, ihre Stimme erheben. In den Parlamenten müssen dafür die Strukturen geschaffen werden, die Beteiligungsmöglichkeiten stärken. Wir müssen Räume öffnen, in denen ihr gestalten könnt. Aber den Mut, diese Räume zu nutzen, bringt ihr mit. Am Anfang habe ich vom Radfahren im Nebel gesprochen. Politik heißt für mich, den Mut zu haben, weiterzufahren, auch wenn man noch nicht alles sieht. Wenn wir uns trauen, mit Optimismus und Verantwortung in die Pedale zu treten, dann erreichen wir irgendwann den Moment, in dem sich der Nebel lichtet und die Sonne wieder auf die Straße scheint. Damit ihr dann aber auch die volle Power auf die Straße bringen könnt, setzen wir Freien Demokraten uns dafür ein, dass ihr auch nach dem Nebel noch entscheiden könnt, in welche Richtung ihr fahren wollt, und das mit möglichst leichtem Gepäck. Für diese Generationengerechtigkeit kämpfen wir, und genau dafür wollen wir die richtigen Strukturen schaffen – hier in Baden-Württemberg, für euch, für eure Zukunft. Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und vielen Dank für euer Engagement. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD sowie des Abg. Daniel Lin- denschmid AfD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klecker.

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Dennis Klecker AfD

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schülerinnen und Schüler! Während des Jugendlandtags und auch bei den regionalen Jugendkonferenzen zur Vorbereitung des Jugendlandtags hatten wir einen hochinteressanten Austausch. Dafür möchte ich mich noch mal bei euch Schülerinnen und Schülern bedanken. (Beifall bei der AfD) Ihr habt interessante Themen angesprochen, und darauf werde ich auch noch eingehen. Aber ich glaube, wir haben ein elementares Problem für junge Menschen in diesem Land. Die lang geltende Selbstverständlichkeit, dass es der nächsten Generation in der Regel besser geht als der vorherigen, gilt nämlich nicht mehr. Um nur ein Beispiel zu nennen: Lange Zeit konnte sich die Mehrheit der Bevölkerung ein kleines Häuschen leisten oder zumindest eine bezahlbare Mietwohnung. Nun gilt dies nicht mehr; denn schon am bezahlbaren Wohnen scheitert es heutzutage. Doch die Lösung der schon ewig regierenden Parteien dafür ist Augenwischerei: die Situation seit Langem nicht verbessern, sondern immer weiter verschlimmern. Die Realität lässt sich eben nicht ewig wegwischen. (Beifall bei der AfD) Ich verweise nur auf das Bruttoinlandsprodukt, welches in nahezu allen Staaten wächst außer in Deutschland; hier ist es negativ. „Rezession schwerer als bisher angenommen“, titelte die „Tagesschau“ im Juli. Da frage ich mich, von wem die bisherigen Annahmen kamen. Vielleicht von denselben Experten, die auch behaupten, es würde Deutschland schaden, mal die AfD zu wählen? (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Doch ich bin davon überzeugt, dass wir die Zukunft positiv umgestalten können. Deshalb wurde ich Politiker, auch wenn ich mich in diesem Beruf wesentlich öfter ärgern muss als in meinem bisherigen als Werkfeuerwehrmann. Es wurde auch das Thema „Klima und Nachhaltigkeit“ angesprochen. Doch durch die wirtschaftliche Geisterfahrt der letzten Jahre haben wir immer weniger finanziellen Spielraum, um uns an klimatische Veränderungen anzupassen, beispielsweise durch die Sanierung oder den Einbau von Klimaanlagen in Schulen oder Kindergärten. Zur Nachhaltigkeit gehört aber auch das Einkaufen von regionalen Lebensmitteln. Doch wenn der Verbraucher immer weniger Geld im Geldbeutel hat, greift er auch immer häufiger zum billigeren Produkt aus dem Ausland. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Die völlig unwirtschaftliche Windkraftnutzung in Baden-Württemberg, die nur durch starke Subventionen vom Staat für die ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Betreiber gewinnbringend ist und auch noch unsere Wälder schädigt, muss eingestellt werden. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen einen guten und gesunden, durchdachten Energiemix, zu dem auch Kraftwerke gehören. (Zurufe von den Grünen) Der Mensch reagiert seit Jahrtausenden mit Technologie und Innovation. Daher ist die faktische Deindustrialisierung so fatal. Gerade junge Menschen brauchen Perspektiven und dazu Arbeitsplätze und Wohlstand. Daher setzen wir auf technologischen Fortschritt und nicht auf Verbote. (Beifall bei der AfD) Die Basis für all das sind eine bezahlbare Energieversorgung und eine gute Infrastruktur. Wenn die Energiepreise zu hoch sind, flüchten die Betriebe ins Ausland, wie wir aktuell beobachten können. (Beifall bei der AfD) Vor allem in Baden-Württemberg sind sehr viele Arbeits- und somit auch Ausbildungsplätze für die Jugend von der Automobilindustrie mit hohem Energiebedarf abhängig. Ebenso wichtig ist uns daher die Mobilität. Diese steht für Freiheit, egal, ob mit dem eigenen Auto, dem von uns unterstützten früheren Führerschein ab 16 Jahren oder mit allen öffentlichen Verkehrsmitteln – deren Probleme bekannt sind. (Beifall bei der AfD) Sicher habt ihr auch mitbekommen, dass die neue Bundesregierung die Wichtigkeit der Infrastruktur erkannt hat; sie hat zumindest einen Fonds dafür aufgelegt. Doch jetzt ist schon wieder kein Geld für die dringend notwendigen Maßnahmen da. Hier würden wir gänzlich andere Prioritäten setzen. Ähnlich ist es bei der Bildung: Über Jahrzehnte waren wir an der Spitze. Dann hat man ein erfolgreiches Bildungssystem, welches weltweit kopiert wurde, nur aus Ideologie ruiniert. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: So ein Quatsch!) Wir werden wieder Spitzenbildung für jeden nach seiner individuellen Leistung ermöglichen, ohne Leistungsstarke zu bremsen oder Leistungsschwache zu überfordern. Damit verbunden werden wir auch das Handwerk und die duale Ausbildung wieder stärken sowie eine unnötige Akademisierung rückabwickeln. (Beifall bei der AfD) Wir werden staatliche Gelder von ideologischen und häufig sogar linksextremen Projekten streichen (Zuruf von der AfD: Sehr gut! – Unruhe) und dafür echte Freizeitangebote ermöglichen, z. B. kostenlose Schwimmkurse für Kinder. Mehr Transparenz hinsichtlich der Fördermittel, die in Tausende von Projekten fließen, wird auch die Beteiligung und das Engagement stärken. (Dennis Klecker) Die AfD setzt sich seit ihrer Gründung für direkte Demokratie mit Volksabstimmungen ein. Wenn Politiker ihre Gesetze oder Großprojekte vor dem Volk rechtfertigen müssen, weil dieses das Ganze kippen kann, dann sind die Gesetze und Projekte nicht nur durchdachter, sondern dann wird auch viel Steuergeldverschwendung vermieden. (Beifall bei der AfD) Seit über 70 Jahren macht das Allensbach-Institut jährliche Umfragen, ob die Menschen das Gefühl haben, ihre Meinung noch frei sagen zu können. Dieser Wert ist so niedrig wie noch nie. Nur noch 40 % trauen sich, ihre Meinung frei zu äußern. Was ist unsere Meinungsfreiheit unter diesem Umstand noch wert? Wir werden das ändern. Das radikale Ausgrenzen von Meinungen – egal, ob von links oder von rechts – muss aufhören; denn genau das schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt.

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Muhterem Aras

Herr Abg. Klecker, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Haser zu?

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Dennis Klecker AfD

Nein. Vielleicht im Anschluss. Ich möchte jetzt fortfahren. Das radikale Ausgrenzen von Meinungen – egal, ob von links oder von rechts – muss aufhören; denn genau das schadet dem gesellschaftlichen Zusammenhalt. (Beifall der Abg. Carola Wolle AfD) Als Leistungsgesellschaft wollen wir Lösungen für unser Land, egal, von wem sie kommen. Deshalb stimmen wir z. B. auch Anträgen von allen anderen Fraktionen zu, wenn wir sie für sinnvoll halten – was alle anderen Fraktionen hier im Gegensatz dazu nicht machen; dort werden unsere Anträge pauschal abgelehnt. (Beifall bei der AfD – Lachen bei den Grünen) – Sie lehnen Anträge pauschal ab, wenn sie von der falschen Partei kommen, und da geht es nicht mal um die AfD, sondern auch darum, ob es Regierung oder Opposition ist. (Abg. Isabell Huber CDU: Vor allem die Inhalte! – Unruhe) – Ja, ja. – Sie kopieren dann unsere Anträge – wie das Fischereigesetz –, bringen es selbst ein und bringen es dann durch. (Anhaltende Unruhe) Wir machen auch Schluss mit der Manipulation der Kriminalstatistik. Denn eine echte Problemanalyse ist nur mit echten Zahlen möglich, durch die Nennung z. B. von doppelten Staatsangehörigkeiten. Statt immer mehr Beamte in der Verwaltung aufzubauen, sollte unser Fokus wieder auf Sicherheit im öffentlichen Raum, besseren Schutz der Beamten, eine bessere Ausrüstung und den Einsatz von Tasern gerichtet sein. Zudem müssen Gerichtsverfahren wesentlich beschleunigt werden, wozu es auch neuer Prioritäten bedarf. (Zuruf von der CDU: Bitte zum Thema reden!) e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 – Ja, das hängt auch damit zusammen. Viele Jugendliche haben angesprochen, dass sie bei der Sicherheit ein Problem haben. Sie müssen mal zuhören. Auch ausländische Straftäter – das war übrigens auch ein Thema bei den regionalen Jugendkonferenzen – müssen schneller abgeschoben werden, anstatt unsere Gefängnisse und unsere Staatskasse zu überlasten. (Beifall bei der AfD) Wir werden Bürokratie endlich wieder abbauen, statt dies nur im Wahlkampf zu versprechen und nach der Wahl die Verantwortung wieder auf andere wie die EU abzuschieben. (Einige Zuhörer verlassen die Besuchertribüne. –

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Sie reden gerade den Saal leer! – Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist echt laut.

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Dennis Klecker AfD

Die Zuhörer müssen raus, weil die Zeit um ist. Schauen Sie mal auf die Uhr. Die sind eine Stunde hier. (Zurufe: Nein! – Nein, die kommen wieder, wenn Sie fertig sind! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das Ergebnis der AfD-Rede!) Labern Sie doch hier keinen Schrott. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ruhe. Herr Abg. Klecker hat das Wort. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Die jungen Leute halten diese Rede nicht aus!)

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Dennis Klecker AfD

Ja, ja, ja. Zusammenfassend kann ich sagen: Finanzielle Sicherheit und ein stabiler Rechtsstaat, in dem Recht und Gesetz für alle gleichermaßen gelten, sind elementar, um eine Perspektive zu haben. Dazu braucht es eine starke Wirtschaft, die Arbeitsplätze ermöglicht. Dadurch reduzieren wir Zukunftsängste. Wir vertreten eine realitätsnahe Politik statt Träumereien. Wir machen Schluss mit maßlos übertriebener Angst und Panik vor der Zukunft, (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Am besten geben Sie den Rest von diesem Mist zu Protokoll!) beispielsweise vor einer Klimaapokalypse, und werden eine Politik der Zuversicht verfolgen. (Beifall bei der AfD) Uns ist es wichtig, dass jeder seinen eigenen Weg gehen kann. Doch dazu benötigt man eine Politik, die Mut macht, die Leistung belohnt und die Sicherheit schafft. Deshalb setzen wir uns gegen Bevormundung und für Eigenverantwortung ein. Wir schaffen echte Wahlfreiheit, egal, ob bei der Mobilität, der Bildung, der Familienplanung oder generell im Leben. Po- (Dennis Klecker) litik heißt, das Leben der Menschen im Konkreten zu verbessern. Doch stattdessen findet eine ideologische Politik statt, Scheinlösungen für Scheinprobleme. Meine Botschaft an die Jugend ist: Fordern Sie echte Lösungen ein! Gestalten Sie Ihre Zukunft selbstbewusst mit Eigeninitiative! Dann machen wir gemeinsam Baden-Württemberg und Deutschland wieder stark. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es gibt ausnahmsweise keine Rede der Regierung. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Genau!) Das ist eine Debatte, die die Fraktionen angesetzt haben. Deshalb hat den Schwerpunkt des Vortrags hier ausschließlich das Parlament und nicht die Exekutive. Wundern Sie sich daher nicht, dass sich Regierungsmitglieder bei dieser Debatte nicht beteiligen. (Zuruf des Ministers Manfred Lucha – Gegenruf der

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Also bitte!) Gibt es Wortmeldungen für die zweite Runde? – Herr Abg. Köhler für die Fraktion GRÜNE. (Einige Zuhörer begeben sich auf die Besuchertribüne.)

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Erwin Köhler GRÜNE

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Jugendlichen kommen zurück. Die AfD-Rede ist nämlich zum Glück vorbei. Schön, dass ihr wieder da seid. (Anhaltender Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Keine Sorge, die Redezeit läuft.

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Erwin Köhler GRÜNE

Die Redezeit läuft. Das waren jetzt 30 Sekunden Applaus für euch. Keine Sorge, die Redezeit läuft weiter. Und bevor im Nachgang der Vorwurf entsteht: Nein, das war nicht abgesprochen; das haben Sie ganz allein geschafft, Herr Klecker. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Ich möchte die kurze Zeit, die ich jetzt noch habe – doch das war es mir allerdings tatsächlich wert –, nutzen, um noch einmal Danke zu sagen und ein, zwei Sachen richtigzustellen. Das hat sich jetzt für euch so angehört – ihr habt ja nicht mehr alles gehört –, als ob ihr echt eine verlorene Generation wärt. Die Rede des Vorredners war jetzt keine Mut machende Rede. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Verständnisproble- me, oder?) Es ist aber nicht so. Die Zukunft liegt an euch; sie liegt in dem, was ihr daraus macht, was ihr hier macht, und ich bin wirklich froh, dass ihr alle da seid. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Zuruf von der AfD: Vor allem von eurer Jugendor- ganisation!) Ich möchte sagen, dass ich für die Organisation vor allem der Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung und „The Länd of Young Ehrenamt“ und Co. danken möchte. Durch die Strukturen der regionalen Jugendkonferenzen ist eines klar sichergestellt: Alle Landkreise, egal, ob ländlich oder urban, sind heute im Landtag anwesend und sind vertreten. Ich habe da also andere Informationen, und ich möchte mich für die Arbeit der Servicestelle im Namen meiner Fraktion recht herzlich bedanken. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Ihr habt gesehen und gehört, dass, wenn man auf Kritik hin, die nicht inhaltlich ist, manchmal inhaltliche Kritik bekommt, diese vielleicht etwas kurz formuliert ist. Ich möchte noch mal dankend erwähnen – lieber Anne Kenner, lieber Manuel Hailfinger, auch lieber Dennis Birnstock –: Wir arbeiten zusammen für eure Interessen, und das inhaltlich und Woche für Woche. Das, was sich hier abspielt, geschieht wenige Monate vor einer Landtagswahl; da werden manche kurz ein bisschen nervös. Das müsst ihr uns allen nachsehen. Aber ich denke, das haltet ihr mehr als nur aus. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Nehmt das mit! Ich freue mich auf heute Mittag und bedanke mich noch mal, dass ihr alle da wart. – Bis gleich! (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hailfinger.

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Manuel Hailfinger CDU

Vielen Dank. – Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Jahren hörte ich die erste Rede des Kollegen Klecker hier im Parlament. Damals dachte ich: Okay, er muss sich erst noch ein bisschen zurechtfinden. – Aber, Herr Klecker, ich muss echt sagen: Das hat alles noch mal getoppt. (Abg. Sandro Scheer AfD: Das war die Rede des Ta- ges!) Das war wirklich unterirdisch, was Sie heute hier geboten haben. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Abg. Sandro Scheer AfD: Das war su- per!) Es ging leider, so wie auch gestern bei der Kollegin Wolle, völlig am Thema vorbei. Sie sind wieder nicht auf das eingegangen, was Jugendbeteiligung ist. Es geht heute darum, Jugendliche anzuhören und zu beteiligen. Auch darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen. Ich finde es unglaublich schade, dass Sie auch beim zweiten Mal ganz und gar die Chance verpasst haben, mal etwas Konstruktives beizutragen. (Beifall bei der CDU, den Grünen, der SPD und der FDP/DVP) (Manuel Hailfinger) Aber ich will mit Blick darauf, dass die Jugendlichen gerade nahezu alle den Saal verlassen hatten, während Herr Klecker gesprochen hat, in Richtung der Jugendlichen auch ganz klar formulieren: Weglaufen ist hier auch nicht die Lösung. Ihr müsst standhaft bleiben. Man muss stehen bleiben, wenn diese Leute da sind. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Deswegen: Lauft nicht weg! Stellt euch genau diesen Leuten; dann kann dies auch wieder zum Erfolg führen und dazu, dass diese Partei nicht mehr in diesem Haus dabei ist. Vielen Dank dafür. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klecker. (Oh-Rufe – Zuruf: Hat der überhaupt noch Redezeit?)

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Dennis Klecker AfD

Weil Sie so oft unterbrochen haben, habe ich noch Redezeit. (Zuruf: Schade!) Liebe Kollegen Abgeordnete, man kann sich natürlich hier vorn hinstellen und sagen: „Alles ist toll; alles ist schön für die Jugend und überhaupt.“ (Widerspruch – Zuruf: Das hat doch überhaupt nie- mand getan! – Lebhafte Unruhe) Aber man muss die Probleme der Jugend ansprechen.

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, das ist doch jetzt echt keine Debatte. Der Redner hat das Wort, und alle anderen sind jetzt bitte ruhig. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Gleich ist es vor- bei!)

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Dennis Klecker AfD

Genau. – Mir ging es darum, die Probleme – und dazu gehören die Arbeitsplätze, die Ausbildungsplätze für die Jugendlichen, die durch die Deindustrialisierung gerade massiv wegfallen – anzusprechen. Diese Punkte aus meiner Rede waren bei den regionalen Jugendkonferenzen jedenfalls sehr wohl Thema. Ich erinnere auch daran, dass es bei den regionalen Jugendkonferenzen – komischerweise – so war, dass ich beispielsweise in einer Gemeinde noch eine halbe Stunde länger bleiben musste, um Autogramme für die Schüler zu schreiben – (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Haben Sie die drei Kreuze hingekriegt?) übrigens als Einziger; für die anderen hat sich keiner interessiert. (Zuruf: Das stimmt gar nicht!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Klecker, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025

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Dennis Klecker AfD

Nein, ich lasse keine Zwischenfrage zu. – Und wenn ich dann sehe – das ist möglicherweise auch das Problem, das vorhin angesprochen wurde –, dass der ländliche Raum hier oben vielleicht gar nicht vertreten ist, sondern Großstädte wie Freiburg und Heidelberg viel stärker vertreten sind als der ländliche Raum – – (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Erwin Köhler GRÜNE: Sie haben mir nicht zugehört! –

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Eine falsche Aussage!) Dies spiegelt – auch wenn man die Umfrageergebnisse anschaut – nicht das wider, was die jungen Leute wählen; die AfD ist nämlich mit am stärksten bei den jungen Wählern (Widerspruch bei den Grünen) und nicht die Grünen, deren Umfrageergebnisse sich übrigens halbiert haben. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Falsche Aussage! Das war jetzt schon verzwei- felt!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Bevor sich hier irgendetwas festsetzt, möchte ich doch eines feststellen: Es gab keine Ausgrenzung oder sonst etwas. Natürlich richtet sich der Jugendlandtag an das ganze Land Baden-Württemberg, an die Jugendlichen im ganzen Land. Ich kann hier auf die Schnelle – wir gehen dem gern noch mal nach – die folgenden Zahlen nennen: Großstädte 40 Teilnehmer, mittelgroße Städte 50 Teilnehmer, Kleinstädte 47 Teilnehmer, ländliche Gemeinden unter 5 000 Einwohnern 37 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Daniel Le- de Abal GRÜNE: Glatt gelogen! Dann war die Aussage gerade glatt gelogen! – Zuruf: Unglaublich!) Das ist das eine. Das kann jeder bewerten. Ich meine, es war insgesamt eine gute und lebhafte Debatte. Es ist auch gut, dass junge Menschen mitbekommen, wie im Parlament diskutiert wird, ob faktenbasiert oder neben den Fakten oder außerhalb der Fakten. Davon können sich die jungen Menschen ein Bild machen. Jedenfalls danke ich nochmals für die Beteiligung. Eine Sache ist nicht erwähnt worden, vermutlich weil es so selbstverständlich ist: Das Parlament hat das Wahlalter für junge Menschen auf 16 Jahre abgesenkt. (Beifall des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Das war übrigens eine Forderung des Jugendlandtags. Ihr könnt also tatsächlich etwas bewirken. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Wir gehen gleich hinunter in die Eingangshalle. Die jungen Menschen werden uns ihre Ergebnisse und Forderungen über- (Präsidentin Muhterem Aras) geben. Das Schöne ist, dass geprüft wird, welchen Fortgang diese Forderungen nehmen. Das eine oder andere wird tatsächlich umgesetzt, auch wenn es manchmal länger dauert. Uns dauert es manchmal auch zu lange. Aber so ist es nun einmal. Ich danke allen Beteiligten. Diese Debatte ist jetzt beendet. Wir treten in die Mittagspause bis 13:30 Uhr ein. Vielen Dank. (Unterbrechung der Sitzung: 12:12 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 13:30 Uhr)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beenden die Mittagspause und treten wieder in unsere Beratungen ein. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 4: Fragestunde – Drucksache 17/9222 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – A u s w i r k u n g e n d e r a u f g r u n d e i n e s S o f t w a r e f e h l e r s 1 4 4 0 n i c h t b e s e t z t e n L e h r k r ä f t e s t e l l e n a u f d e n S c h w a r z w a l d - B a a r - K r e i s u n d d e n L a n d k r e i s T u t t l i n g e n Herr Abgeordneter, bitte sehr.

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Nikolai Reith FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär! In der Tat hat uns das Thema ja schon länger beschäftigt. Da kommt wahrscheinlich nicht nur bei mir die Frage auf, wie viele dieser Stellen dann entsprechend im Wahlkreis ankommen. Ich frage nach den Auswirkungen der aufgrund eines Softwarefehlers 1 440 nicht besetzten Lehrkraftstellen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis und den Landkreis Tuttlingen. a) Wie viele der nicht besetzten 1 440 Lehrkräftestellen entfallen auf den Schwarzwald-Baar-Kreis und den Landkreis Tuttlingen? b) Wie verteilen sich die nicht besetzten Lehrkräftestellen im Schwarzwald-Baar-Kreis und im Landkreis Tuttlingen auf die verschiedenen Schulformen? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf Herrn Staatssekretär Schebesta zur Beantwortung ans Redepult bitten.

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Volker Schebesta

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Reith wie folgt: Die derzeit von der Kultusverwaltung angewandte Systematik der Poolstellen ermöglicht keine stadt- bzw. landkreisscharfe Auswertung der nicht besetzten Lehrkräftestellen. Die in den Fragen aufgegriffenen Auswirkungen können daher nicht beantwortet werden. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Da gucken Sie, Herr Reith! – Gegenruf des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Dann haben wir die Antwort schon gehört. Wir fahren fort und kommen damit zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – N e u b e s e t z u n g d e r S c h u l l e i t e r s t e l l e a n d e r L u c i a n - R e i c h - S c h u l e i n H ü f i n g e n Erneut darf Herr Abg. Reith seine Fragen vortragen.

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Nikolai Reith FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrter Herr Staatssekretär! Wir bleiben beim Thema Schule. Schulleitungen sind – das erleben wir alle – unter Druck und immer wieder ein Thema. Hier geht es um die Lucian-Reich-Schule mit 650 Schülerinnen und Schülern sowie 70 Lehrerinnen und Lehrern. Die Schulleitung wurde als Mitglied des Hauptpersonalrats freigestellt. Damit ist diese Stelle formal eigentlich besetzt, aber de facto seit 2023 nicht besetzt. Das ist für alle Beteiligten ein unzumutbarer Zustand. Nach zwei Jahren hat man vor der Sommerpause nun signalisiert und entschieden, die Stelle auszuschreiben. Ich frage im Folgenden nach der Neubesetzung der Schulleiterstelle an der Lucian-Reich-Schule in Hüfingen. a) Wie bewertet die Landesregierung die Erfüllung der Leitungsaufgabe an der Lucian-Reich-Schule vor dem Hintergrund der fehlenden Schulleitung? b) Wann plant sie eine Neubesetzung der Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters an der Lucian-Reich-Schule in Hüfingen? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf zur Beantwortung der Fragen erneut Herrn Staatssekretär Schebesta für die Landesregierung ans Redepult bitten.

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Volker Schebesta

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abg. Reith wie folgt: Zu a: Die Lucian-Reich-Schule ist eine Gemeinschaftsschule mit ca. 600 Schülerinnen und Schülern und von großer Bedeutung für die Raumschaft. Wie überall im Land ist auch an der Lucian-Reich-Schule die Schulleitung die wichtigste Schnittstelle zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern sowie dem außerschulischen Bereich. Ihr Fehlen stellt einen Schulstandort vor Herausforderungen. Das gilt ebenso für die stellvertretende Schulleitung, die in diesen unterschiedlichen Rollen agieren muss, ohne ihre ursprünglichen Verpflichtungen zu vernachlässigen. Die Schulleitung der Lucian-Reich-Schule war für ihre Personalratstätigkeit nach den Regelungen des LPVG in vollem Umfang ihrer Arbeitstätigkeit freizustellen. Die kommissarische Schulleitung hat in enger Abstimmung und mit Unter- (Staatssekretär Volker Schebesta) stützung des Staatlichen Schulamts Donaueschingen diese Aufgabe mit großem Engagement angenommen und erfolgreich gemeistert. Dafür sind wir sehr dankbar und betrachten diese Leistung mit größtem Respekt. Zu b: Das Kultusministerium hat sich intensiv um eine Lösung für die Lucian-Reich-Schule bemüht und sich diesbezüglich auch mit dem Finanzministerium abgestimmt. In diesem Einzelfall konnten wir einen Weg finden, um die Ausschreibung der Schulleitungsstelle im September 2025 zu ermöglichen. Das Schulleitungsbesetzungsverfahren sieht ein umfangreiches Prozedere – Sie kennen das – unter Beteiligung von Schulkonferenz und Schulträger vor, um sicherzustellen, dass die Schulleitung mit der Person besetzt wird, der eine erfolgreiche Leitung der Schule gelingt. Bis eine neue Schulleitung ihre Tätigkeit an der Lucian-Reich-Schule aufnehmen wird, muss dieses Verfahren abgeschlossen werden. Bis dahin wird die kommissarische Schulleitung die Schule weiterhin leiten.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, Herr Abg. Reith.

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Nikolai Reith FDP

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Ich kann das nur unterstreichen. Die Arbeit vor Ort war wirklich engagiert und hervorragend. Die Belastung – ich habe es beschrieben – in mittlerweile über zwei Jahren ist natürlich nicht spurlos an den Akteuren vorübergegangen. Deswegen bin ich froh und dankbar, dass sich jetzt für diesen Einzelfall eine Lösung abzeichnet. Hoffen wir, dass dieser umfangreiche Prozess schnell abgeschlossen werden kann, dass wir dort, wo es funktioniert, den Vorgang auch beschleunigen können. Darum bitte ich Sie. Die Frage, die ich jetzt habe, ist: Ist das ein Einzelfall? Sie brauchen mir jetzt dazu keine Fälle zu benennen, aber ich möchte wissen, ob es mehr Beispiele in Baden-Württemberg dafür gibt, dass es bei einer Freistellung in ähnlichen Bereichen zu Vakanzen kommt und dass es dann auch immer so lange dauert, bis man für den Fall eine Lösung findet. Denn wenn das öfter vorkommt, dann müssen wir tatsächlich einmal im System schauen, ob man da nicht eine andere Lösung findet, um quasi einen gewissen Automatismus herbeizuführen. Denn ich glaube, wenn das öfter vorkommt, ist das für die Akteure vor Ort, für diejenigen, die das kommissarisch übernehmen, aber auch für das Kollegium insgesamt, die Eltern sowie die Schülerinnen und Schüler so eigentlich nicht zumutbar.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

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Volker Schebesta

Zunächst habe ich ja dargestellt, dass wir uns intensiv um die Lösung, die jetzt gefunden worden ist, bemüht haben. Dass eine tatsächliche Schulleitungsbesetzung erfolgt, dient natürlich dem Ziel, die Situation für die kommissarische Schulleitung zu entlasten. Deshalb nehme ich das gern mit. Aber es ist ohnehin unser Bemühen, in dem Verfahren das, was notwendig ist, so schnell es geht zum Abschluss zu bringen. Zu der generellen Frage ist zunächst zu sagen, dass wir dann, wenn Funktionsstelleninhaberinnen oder Funktionsstellenine – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 haber in vollem Umfang für eine Personalratstätigkeit freigestellt werden, mit einem sogenannten Bezugsvermerk im Haushalt dafür sorgen, dass Personen auf einer normalen Lehrerstelle geführt werden können, damit die Funktionsstelle wieder besetzt werden kann. Die Ausbringung eines solchen Bezugsvermerks ist allerdings nur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung möglich. Ich habe gerade gesagt, dass das dann der Fall ist, wenn eine Freistellung für die Personalratstätigkeit in vollem Umfang erfolgt. In diesem konkreten Einzelfall ist es nicht möglich gewesen, das über einen Bezugsvermerk zu machen, weil die Voraussetzungen dafür erst bestanden haben, als der Haushalt schon in den Landtag eingebracht worden war. Insofern haben wir uns in diesem Einzelfall um eine andere Lösung bemühen müssen. Das ist dann aber auch gelungen. Aber es ist nicht die Regel, dass in vollem Umfang erfolgende Freistellungen für eine Personalratstätigkeit auf diesem Weg umgesetzt werden, sondern nur im Einzelfall. Allgemein gibt es den Weg über den sogenannten Bezugsvermerk, der aber wiederum nur im Rahmen der Haushaltsaufstellung möglich ist.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Anfrage unter Ziffer 2 erledigt. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . D r . D o - r o t h e a K l i c h e - B e h n k e S P D – D u a l e L e h r a m t s s t u d i e n g ä n g e a n b a d e n - w ü r t t e m b e r g i s c h e n H o c h s c h u l e n Bitte sehr. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) – Was war? (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Wer möch- te denn die Frage beantworten?) – Bei was noch? (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Hier ist nie- mand vom Wissenschaftsministerium!) – Nein, bei Ihnen ist das Kultusministerium vorgesehen. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ah gut, al- les klar! Danke!) – Kein Problem. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Herzlichen Dank!) Es geht um duale Lehramtsstudiengänge, und das KuMi ist hier bei mir benannt. Aber jetzt machen wir mal. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Alles klar, ich danke!) Bitte sehr.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Genau. – Es geht um die dualen Lehramtsstudiengänge an baden-württembergischen Hochschulen. Im letzten Wintersemester starteten drei Studiengänge des dualen Lehramts im Modellversuch an der PH Karlsruhe und den Universitäten Freiburg und Stuttgart unter der Beteiligung der Seminare für Lehrerbildung in Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart. So sollen neue Zielgruppen für das Lehramt gewonnen werden, was wir natürlich sehr unterstützen, nämlich Absolventinnen und Absolventen der Bachelorstudiengänge. Die Studierenden können nach drei Jahren direkt in den Lehrberuf einsteigen. Allerdings sind die Studierenden aufgrund der sehr engen Vorgaben zum ersten und zweiten Fach sehr eingeschränkt. Das duale Lehramt Sekundarstufe I und das duale Lehramt Gymnasium können in Karlsruhe und Freiburg nur mit den Fächerkombinationen Physik oder Informatik als erstem Fach und Mathematik als zweitem Fach studiert werden. Das duale Lehramt an beruflichen Schulen kann nur mit der Fächerkombination Elektrotechnik oder Informationstechnik als erstem Fach und Mathematik als zweitem Fach studiert werden – so in Stuttgart. Diese starren, unflexiblen Vorgaben führen offenbar dazu, dass sich kaum Bachelorabsolventinnen und -absolventen finden, die in dieses Profil passen. Ich frage deshalb die Landesregierung: a) Inwiefern plant die Landesregierung die Zulassung der Hauptfächer Bautechnik und Maschinenbau im Masterstudiengang „Berufliches Lehramt – dual“ an der Universität Stuttgart? b) Inwiefern plant die Landesregierung die Zulassung weiterer Zweitfächer, beispielsweise Informatik und Physik, im Masterstudiengang „Berufliches Lehramt – dual“ an der Universität Stuttgart?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich sehe, die Landesregierung ist in der Lage, Antwort über den Herrn Staatssekretär im Kultusministerium zu geben, (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Unbedingt, ja!) wobei Sie vermutet hatten, dass es das Wissenschaftsministerium beträfe. Insoweit kann ich Ihre zunächst ungläubigen Blicke nachvollziehen. (Heiterkeit der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Bitte sehr, Herr Staatssekretär.

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Volker Schebesta

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abg. Dr. Kliche-Behnke wie folgt: Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport (Heiterkeit der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD – Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Schön!) ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 beabsichtigt keine Ausweitung der Fächer während der Modellphase. Der Modellversuch wird derzeit durch die Uni Osnabrück wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Die Evaluation dient gerade dazu, anschließend auf der Grundlage der Evaluation Konsequenzen aus dem Modell zu ziehen. Grundsätzlich sollten außerdem die Rahmenbedingungen eines Projekts während einer laufenden Evaluation nicht geändert werden und einen gleichen Zeitumfang umfassen. Ansonsten würden die Vergleichbarkeit und Objektivität der Ergebnisse gefährdet. Aus diesem Grund ist keine Ausweitung der Fächer während der Modellphase geplant.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Noch eine Zusatzfrage? – Bitte sehr, Frau Kollegin.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Herzlichen Dank. – Herr Staatssekretär, ich bin ja darauf zu sprechen gekommen, dass es offensichtlich nicht ausreichend nachgefragt wird. Deshalb: Können Sie uns Zahlen mitteilen? Wie viele Studierende haben in diesem Wintersemester und im Wintersemester 2024/2025 einen der dualen Lehramtsstudiengänge begonnen, und wie viele zusätzliche Lehrkräfte werden wir denn durch diese Modellversuche in Baden-Württemberg generieren oder erzielen?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr.

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Volker Schebesta

Ich kann Ihnen, Frau Kollegin, die Zahlen für die zweite Tranche ab dem Wintersemester 2025/2026 jetzt aktuell nennen. Insgesamt sind im Modellversuch 19 Studentinnen und Studenten zugelassen. Davon entfallen auf das Lehramt Gymnasium – beteiligt ist da die Uni Freiburg mit dem Seminar für Gymnasien in Freiburg – acht Teilnehmerinnen und Teilnehmer. – Ich weiß nicht, ob es Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind. Ich sage es jetzt jedes Mal so. Im Bereich der Sekundarstufe I, bei dem die PH in Zusammenarbeit mit dem WHR-Seminar in Karlsruhe beteiligt ist, haben wir keine Teilnehmerinnen oder Teilnehmer. Und im Bereich des höheren Lehramts für berufliche Schulen – das ist jetzt der Hintergrund Ihrer Frage mit der Beteiligung der Uni Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Seminar für berufliche Schulen in Stuttgart – haben wir elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gut. – Noch eine zweite Zusatzfrage? Das ist dann nach den Richtlinien die letzte.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Genau, die letzte. Das ist mir bewusst, Herr Präsident. – Mich würde noch der Personaleinsatz interessieren. Wir wissen natürlich, dass Modellprojekte auch mal weniger erfolgreich sein können oder nicht die gewünschten Folgen haben. Aber könnten Sie uns etwas zum Personaleinsatz sagen und dazu, wie viele Kräfte oder vielleicht auch Ressourcen und Mittel dort gebunden werden?

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Volker Schebesta

Die Frage kann ich Ihnen im Rahmen der Fragestunde nicht beantworten. Die Antwort muss ich Ihnen nachreichen. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Danke!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wird nachgereicht. Gut. Vielen Dank. – Damit haben wir auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 erledigt. Wir kommen damit bereits zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . H a n s - P e t e r H ö r n e r A f D – T i e r t r a n s p o r t e ( z u D r u c k s a c h e 1 7 / 8 8 2 2 – K o n t r o l l e v o n T i e r t r a n s p o r t e n ) Bitte sehr, Herr Abgeordneter.

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Hans-Peter Hörner AfD

Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Meine Anfrage bezieht sich auf die Drucksache 17/8822 – Kontrolle von Tiertransporten. Vielen Dank für die Stellungnahme. Dennoch haben wir noch einige Fragen zu diesem Thema, u. a.: a) Wie erklärt sich der festgestellte außerordentlich starke Rückgang von Kontrollen bei Tiertransporten von 2015 bis 2024 bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen – es geht mir hier nicht nur um den Verbraucherschutz, sondern auch um den Respekt vor der Schöpfung –, und wie steht demgegenüber die Konstanz bzw. sogar leichte Zunahme bei Equiden – wer nicht weiß, worum es sich dabei handelt: das sind Pferde –, Geflügel und sonstigen Tierarten? b) Warum liegen dem Ministerium über die Anzahl toter und verletzter Tiere während Tiertransporten keine Informationen vor, obwohl tote Tiere in Tierkadaverbeseitigungsanstalten entsorgt und dort registriert werden müssen bzw. verletzte Tiere behördlich zu melden sind? Warum ist hierzu keine Auskunft gegeben worden? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung darf ich Frau Staatssekretärin Kurtz das Wort erteilen.

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Sabine Kurtz

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kollege Hörner, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie nehmen Bezug auf Ihre Kleine Anfrage Drucksache 17/8822, die Tiertransporte thematisiert. Diese hatten wir im Juni umfassend und ausführlich beantwortet und darin die uns vorliegenden Zahlen aufgeführt. Ich nehme gern Stellung zu den Fragen, die Sie heute gestellt haben. Grundsätzlich möchte ich aber noch vorausstellen, dass Tiertransportkontrollen in Baden-Württemberg regelmäßig durchgeführt werden, und zwar entweder am Abgangs- oder am Bestimmungsort oder im laufenden Verkehr. Auf den Straßen geschieht dies in enger Zusammenarbeit zwischen den Veterinärbehörden und der Polizei. Die Veterinärbehörden können die Fahrzeuge ja nicht selbstständig aus dem Verkehr ziehen. Ich möchte noch etwas zweites Grundsätzliches vorausschicken: Die Erhebung von Daten durch unsere Veterinärbehörden zu diesen Kontrollen erfolgt auf Vorgaben zur Berichterstattung von Bund und EU. Wir haben diesbezüglich selbst gar keine veränderten Handhabungsmöglichkeiten. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Ihre erste Frage lautete: „Wie erklärt sich der starke Rückgang bei Kontrollen von Tiertransporten im Zeitraum von 2015 bis 2024 bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen und umgekehrt die leichte Zunahme bei Pferden, Geflügel und sonstigen Tierarten?“ Da muss ich Ihnen jetzt leider antworten, dass uns dazu keine statistisch validen Daten und Kenntnisse vorliegen. Wir können jetzt natürlich Mutmaßungen anstellen. Ein ganz banaler Grund könnte sein, dass der Rückgang von Tiertransportkontrollen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen daraus resultiert, dass die Nutztierbestände dieser Tierarten an sich rückläufig sind. Es gibt also de facto weniger dieser Tiere. Das ist, sofern ich die Statistik richtig verstanden habe, auch nicht nur bei uns in Baden-Württemberg so, sondern eine bundesweite Tendenz. Ein zweiter Grund könnte sein, dass zum Teil andere Transportrouten gewählt werden, dass die Transporte also außerhalb Baden-Württembergs erfolgen. Wir kontrollieren natürlich nur innerhalb Baden-Württembergs. Ein dritter Grund könnte sein, dass die unteren Veterinärbehörden die Kontrollen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe, also am jeweiligen Destinationsort, heutzutage anders melden. Möglicherweise berichten sie nur noch über diejenigen Anlieferungen, bei denen sie eine besondere Überwachung oder Kontrolle vorgenommen haben. Es ist ja immer ein Veterinär dabei, wenn die Tiere abgeladen werden. Dieser reagiert entsprechend seiner augenscheinlichen Wahrnehmung. Aber es wird ja nicht alles dokumentiert. Wenn sich bei einer Unterwegskontrolle keine Auffälligkeiten ergeben haben, dann fließt das nicht in die Statistik ein. Das ist ja eigentlich im Sinne eines bürokratiearmen Vorgehens auch nicht falsch. Es ist tatsächlich so, dass die Kontrollen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe den größten Teil der Kontrollen ausmachen. Man muss sich auch klarmachen, dass gerade bei den Kontrollen im Verkehr tatsächlich auch Fahrerkontrollen beinhaltet sind, also Papiere und Fahrtenbuch geprüft werden und Fahrzeugkontrollen stattfinden. Dabei geht es nicht nur um die Anforderungen, die für den Tiertransport in Fahrzeugen erfüllt sein müssen. Wenn da nichts Auffälliges ist, dann muss man auch nichts melden. Ich will auch noch darauf hinweisen, dass die EU im Jahr 2020 ihr Berichtsformat geändert hat. Vielleicht ist das eine Erklärung dafür, dass man die Zahlen davor und danach nicht hundertprozentig vergleichen kann. Ich komme nun zu den anderen Tieren, nach denen Sie gefragt haben: Pferde, Geflügel und sonstige Tierarten. Bei diesen Tierarten haben wir tatsächlich einen Anstieg zu verzeichnen. Das schlägt sich dann auch bei den Kontrollen nieder. Was die Kategorie „Sonstige Tierarten“ betrifft – darunter fallen auch Hunde- und Katzentransporte –, haben wir bei den Haltungen eine höhere Anzahl zu vermerken. Jetzt komme ich zu der unter Buchstabe b gestellten Frage, weshalb dem Ministerium über die Anzahl toter und verletzter Tiere während Tiertransporten keine Informationen vorliegen, obwohl tote Tiere in Tierkadaverbeseitigungsanstalten entsorgt und dort registriert werden bzw. verletzte Tiere behördlich zu melden sind. Ich habe ja schon gesagt: Wir arbeiten nach den Vorschriften, die EU und Bund erlassen haben. (Staatssekretärin Sabine Kurtz) Daraus ergibt sich keine rechtliche Verpflichtung, Daten über alle verletzten und verendeten Tiere bei Transporten zu erfassen. Das wäre, wenn ich es richtig verstanden habe, vom Ablauf her auch nicht sinnvoll möglich. Wenn die Tiere während des Transports verenden, werden sie in der Regel am Bestimmungsort entsorgt; das muss ich jetzt so technisch sagen. Ich habe ja schon darauf hingewiesen: Bei den meisten Transporten handelt es sich um Transporte zum Schlachthof, und die verendeten Tiere werden dann an der Schlachtstätte entsorgt. Die Kadaver werden dort in große Behältnisse gelegt, und die werden dann an die Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte weitergegeben. Für diese Betriebe ist es nicht ersichtlich, ob dieses tote Tier schon auf dem Transport oder erst im Schlachtbetrieb verendet ist. Das lässt sich nicht auseinanderhalten. Wenn jetzt bei einem Unfall mit einem Tiertransporter Tiere zu Tode kommen, werden diese direkt von Fahrzeugen der Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte an der Unfallstelle abgeholt; die könnte man dann als solche zählen. Das kommt aber auch nicht so wahnsinnig häufig vor. Darüber hinaus erhalten weder Behörden noch Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte zwangsläufig Kenntnis über solche Fälle, und diese werden dann auch statistisch nicht erfasst. Es gibt keine generelle Meldepflicht für verletzte Tiere bei Transporten. Ich gehe davon aus, dass bei uns alles tierschonend und ethisch angemessen geschieht. Wir können im Augenblick nichts Weiteres dazu vermelden. (Vereinzelt Beifall)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich habe Meldungen für Zusatzfragen. Zunächst kommt Kollege Weber mit seiner Zusatzfrage dran. Wenn die beantwortet ist, kommt Kollege Hörner noch einmal dran.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Sie haben das Thema Unterwegskontrollen angesprochen. Sie wissen, dass wir in den letzten Jahren immer mal wieder im Ausschuss und anderswo über Tiertransporte diskutiert haben. Ich war jetzt etwas überrascht, weil mir keine nennenswerte Zahl von Unterwegskontrollen in Baden-Württemberg bekannt ist. Vielleicht können Sie das an dieser Stelle auflösen und sagen, wie viele Unterwegskontrollen in Baden-Württemberg wirklich stattfinden. Dabei geht es mir explizit nicht darum, ob Fahrzeugscheine und Fahrzeugpapiere kontrolliert werden, sondern es geht mir explizit um Veterinärkontrollen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr.

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Sabine Kurtz

Wenn Sie eine genaue Zahl haben wollen, werden wir die nachliefern. Ich habe sie jetzt nicht parat. Ich weiß aber, dass wir zweimal im Jahr große, konzertierte Kontrollaktionen mit der Polizei zusammen machen. Ich weiß nicht, ob Sie kürzlich gelesen haben, dass der Innenminister und der Landwirtschaftsminister gemeinsam bei Walldorf eine solche Kontrolle mitgemacht haben. Insofern können Sie davon ausgehen, dass regelmäßig kontrolliert wird. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Beifall des Abg. Konrad Epple CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt noch Herr Abg. Hörner mit einer weiteren Zusatzfrage. Bitte sehr.

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Hans-Peter Hörner AfD

Ich möchte doch noch einmal auf die Tiere eingehen, die während des Transports verenden. Warum verenden Tiere während des Transports? Wenn man die Bilder, egal, in welchem Medium, sieht, erschrickt man wirklich zum Teil, wie die Tiere da liegen, übereinandersteigen, verletzt sind etc. Ist dann der Grund die Überladung, die Hitze, die Verpflegung? Da müssten mehr Kontrollen stattfinden; denn so können wir mit den Tieren, die zur Nahrung werden, im Sinne des Tierschutzgedankens nicht weiter umgehen. Warum macht man hier, auch wenn es Einzelfälle sind, wie Sie sagen, nicht mehr? Wenn man wenig kontrolliert, gibt es viele Einzelfälle. Aber dann muss man gerade aus diesem Grund mehr kontrollieren, auch um solche Bilder zu verhindern und zu gewährleisten, dass die Tiere, wenn sie schon zu Nahrung werden, zumindest eine Überführung in den Schlachthof bekommen, die tierwürdig ist.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr.

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Sabine Kurtz

Das ist ja der Fall. Ich denke, man muss auch unterscheiden, um welche Art von Tieren es sich handelt. Ich meine, wir haben im Ausschuss sehr viel über die nicht abgesetzten Kälber gesprochen, die dann auch bei hohen Temperaturen möglicherweise lange Strecken zurücklegen müssen. Das hat man ja alles abgestellt. Man hat sich da bemüht, spezielle Fahrzeuge herzustellen. Wir haben da auch eine Regelung, was die Dauer, die Stunden, und die Temperaturen angeht. Wenn Sie jetzt von Geflügel sprechen, dann sind das natürlich kleine Tiere. Da passen viel mehr und zum Teil auch mehrere Ställe übereinander in einen solchen Wagen. Das ist für Laien nicht angenehm anzuschauen. Da sind durchaus auch höhere Verletzungszahlen zu notieren. Das heißt aber nicht, dass ein solches Tier nicht doch noch verarbeitet werden kann. Da kommt es dann auch ein bisschen auf die Verletzung an. Wenn Sie eine Zahl wollen: Wir haben im ersten Halbjahr 2024 ungefähr 130 verendete Schweine bei den Transporten gehabt. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Gezählt?) Das müssen Sie jetzt in den Vergleich setzen mit der hohen Zahl von Tieren, die transportiert werden. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir das sehr ernst nehmen. Wir haben deswegen auch ein großes Interesse daran, dass wir in Baden-Württemberg durchaus eine dezentrale Struktur von Schlachtbetrieben haben, damit wir möglichst regional schlachten können und kurze Wege haben. Der Minister betont immer wieder, dass es Tierschutz ist, wenn wir sozusagen vor der Haustür noch einen Schlachthof haben – was ja gar nicht so einfach ist. Wir haben auch ein eigenes Förderprogramm aufgelegt, um solche regionalen Schlachthöfe in ihrer Ertüchtigung zu unterstützen. Wir haben auch ein Programm, um Schlachtungen dezentral – sozusagen auf der Weide – zu ermöglichen. Vonseiten des Ministeriums ist man da sehr kreativ. Die Problematik wird überhaupt nicht verneint. Aber sie lässt sich auch nicht ganz aus der Welt schaffen. (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Vielen Dank!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Eine Zusatzfrage, bitte sehr.

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Udo Stein AfD

Danke schön, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, Sie haben gerade gesagt, es würden regelmäßig Kontrollen durchgeführt, insbesondere zweimal jährlich intensiv für eine Woche. Halten Sie diese Zahl von Kontrollen für ausreichend oder sehen Sie da Nachholbedarf?

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Sabine Kurtz

Ich weiß nicht, ob Sie die Kleine Anfrage, die Herr Hörner gestellt hatte, in der Hand hatten, aber da ist eine sehr ausführliche Statistik dabei. Ich denke, mit dem Personal, das uns derzeit zur Verfügung steht, ist das angemessen und richtig. (Beifall des Abg. Konrad Epple CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist auch die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 erledigt, nachdem mir keine weitere Zusatzfrage gemeldet wurde. Wir kommen jetzt zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M i g u e l K l a u ß A f D – M a ß n a h m e n z u r R e d u - z i e r u n g d e r E m i s s i o n e n d e s R e g i e - r u n g s f u h r p a r k s Herr Abgeordneter, bitte sehr.

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Miguel Klauß AfD

Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Kollegen! Ja, man kennt es: Die Landesregierung mit ihrem Klimaschutzwahn gegenüber der eigenen Bevölkerung sorgt manchmal für Schuldzuweisungen in bestimmten Bereichen. Mal ist es der böse Bürger, der in den Urlaub fliegt, oder der verhasste Fahrer eines Autos mit Verbrennungsmotor, der seine Fahrt unbedingt dekarbonisieren soll, damit er das Weltklima retten kann. Jetzt stellt sich aber natürlich die Frage, wie die Landesregierung mit ihrem eigenen Fuhrpark und dessen Fahrzeugen im Hinblick auf eine Reduzierung der Emissionen umgeht. Denn bevor man die Bürger gängelt und mit Schuldzuweisungen überhäuft, sollte man sich auch an die eigene Nase fassen. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Welche Maßnahmen ergreift sie, um die Emissionen ihres eigenen Fuhrparks zu minimieren? b) Wurde an die zuständigen Dienststellen eine Handlungsanweisung oder -empfehlung ausgegeben, die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, sofern möglich, mit synthetischen Kraftstoffen zu befüllen? Vielen Dank. (Beifall des Abg. Joachim Steyer AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt Frau Staatssekretärin Zimmer für die Landesregierung ans Redepult bitten.

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Elke Zimmer

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Lassen Sie Ihre Polemik beiseite, und lassen Sie uns uns auf das konzentrieren, was Sie gefragt haben, nämlich welche Maßnahmen die Lane – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 desregierung ergreift, um die Emissionen ihres eigenen Fuhrparks zu minimieren. Das primäre Ziel des Landes ist es, die fortschreitende Elektrifizierung der Landesflotte umzusetzen. Dienstkraftfahrzeuge des Landes werden vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion des Landes und der Reduzierung von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen grundsätzlich mit alternativen Antriebsformen beschafft. Hierzu unterstützen wir die Dienststellen des Landes bereits seit 2011 mit einer Vielzahl von Instrumenten wie beispielsweise dem Förderprogramm für die Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen. In den Jahren 2019/2020 haben wir ein Sonderprogramm für Bestandsfahrzeuge aufgelegt, bei dem Fahrzeuge mit einem besonders hohen CO -Ausstoß ausgesondert werden konnten. Und seit 2021 werden unter Federführung des Verkehrsministeriums regelmäßig dienststellenübergreifende Sammelausschreibungen für saubere Fahrzeuge durch das Logistikzentrum BW durchgeführt. Das entlastet zum einen die Dienststellen im operativen Tun. Das führt aber auch zu attraktiven Preisen durch entsprechende Losgestaltungen. Wir konnten darüber seit 2021 über 600 Fahrzeuge beschaffen. Das Land hat schon früh auf Elektrifizierung gesetzt und seine Fahrzeuge dabei klug ausgewählt. Das hat sich auch ausgezahlt. Das Land hat gegenüber dem Jahr 2011 den CO -Ausstoß seiner Dienstwagen zur Personenbeförderung mit 73,19 g pro Kilometer mehr als halbiert. Das ist umso bemerkenswerter, als mit dieser Zahl nicht nur die Neufahrzeuge, sondern auch die Bestandsfahrzeuge umfasst sind. 2011 lag dieser Wert noch bei 148 g pro Kilometer. Mit 73 g haben wir nun eine Halbierung dieses Werts erreicht. Im Durchschnitt aller neu zugelassenen Pkws in Deutschland – da liegt die letzte Zahl des Kraftfahrt-Bundesamts aus dem Jahr 2023 vor – beläuft sich der Wert auf 114 g pro Kilometer. Das heißt, mit unseren 73,19 g pro Kilometer liegen wir auch deutlich unter diesem Wert. Aber wir bleiben weiter dran; wir sind noch nicht am Ziel. Denn nach dem Klimaschutzgesetz BW muss die Landesverwaltung und somit auch ihre Fahrzeugflotte bis 2030 komplett klimaneutral sein. Das heißt, wir werden unseren Fuhrpark auch weiter elektrifizieren. Erst vor wenigen Wochen hat die Deutsche Umwelthilfe bei ihrem jährlichen Dienstwagencheck der Landesregierungen dem Land Baden-Württemberg den ersten Platz unter den Flächenländern attestiert. Bei den Dienstwagen der Regierungschefs und -chefinnen lag unser Ministerpräsident mit seinem Fahrzeug ebenfalls auf Platz 1. Natürlich beobachten wir auch die Entwicklung alternativer Antriebstechnologien und erneuerbarer Kraftstoffe. Sollte sich die Verfügbarkeit von HVO-Kraftstoffen verbessern, käme auch der Einsatz von HVO-Kraftstoffen in bestehenden Dieselfahrzeugen grundsätzlich in Betracht. Das Innenministerium hat vor Kurzem in einem sechswöchigen Pilotprojekt den Einsatz von HVO bei sechs Einsatzfahrzeugen der Landespolizei getestet. Das Ergebnis war: Es gibt im Moment keine 24/7-Verfügbarkeit von HVO an Tankstellen, und es fallen erhebliche Mehrkosten an. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Das führt mich zu Ihrer zweiten Frage: Nein, es gibt keine entsprechende Handlungsanweisung oder -empfehlung, möglichst synthetische Kraftstoffe zu nutzen. Der Hintergrund ist, dass derzeit mit HVO ausschließlich ein Kraftstoff zur Verfügung steht, der an den Tankstellen nur sehr eingeschränkt verfügbar ist, und aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit vor Ort wurde eine solche Maßnahme bisher nicht in Betracht gezogen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es gibt eine Zusatzfrage des Kollegen Hentschel.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Vielen Dank. – Die Polizei ist da auch bei der Elektromobilität sehr gut vorangegangen. Das Innovation Lab in Kehl war der erste Durchgang, bei dem Elektromobilität in einem Revier komplett ausprobiert worden ist. Da würde mich interessieren: Sind dazu Ergebnisse bekannt, insbesondere was die Nutzbarkeit oder die Einschränkungen der Fahrzeuge, aber auch den Zubau von Ladeinfrastruktur betrifft?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Danke schön. – Danke für diese Frage. Diese kann ich aus Sicht des Verkehrsministeriums nur teilweise beantworten. Bei uns kam an, dass wir auf jeden Fall weitermachen. Das heißt, die Elektrifizierung des Polizeifuhrparks ist der richtige Weg. Wir haben noch Fragen, die zu klären sind. Aber der Weg, den wir eingeschlagen haben, war der richtige. Wir werden ihn gemeinsam mit dem Innenministerium weitergehen. Wir werden dazu, meine ich, gleich noch eine Frage haben, wo wir das detaillierter sehen. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Minister Tho- mas Strobl: Ich kann gleich etwas dazu sagen!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gut. Das ist jetzt nicht Gegenstand hier. Mir liegen noch zwei Wortmeldungen für Zusatzfragen vor, zunächst vom Kollegen Dr. Jung. Wenn diese beantwortet ist, kann Herr Abg. Klauß noch eine Zusatzfrage stellen. – Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Jung.

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Dr. Christian Jung FDP

Frau Staatssekretärin Zimmer, Sie haben gerade wiederholt gesagt, dass kein flächendeckender Einsatz von HVO möglich wäre. Ist Ihnen bekannt, dass in vielen Regionen in Baden-Württemberg HVO 100 überall sehr gut lieferbar ist und dass sich z. B. Landesbetriebe, wenn sie es für ihre Diensttankstellen bestellen würden, komplett damit eindecken könnten? Man kann ja HVO 100 beispielsweise mischen, was auch schon sehr umweltfreundlich wäre. Warum gehen Sie so etwas nicht an?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Herr Kollege, danke für die Frage. – Es ist bekannt, dass es solche Möglichkeiten gibt. Meine Antwort auf die Frage war aber: Wir haben keine flächendeckende Verfügbarkeit. Deswegen gibt es keine Anweiode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 sung an die Dienststellen, flächendeckend und überall HVO zu nutzen.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Dr. Jung, haben Sie noch eine Zusatzfrage? – Bitte.

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Dr. Christian Jung FDP

Sie könnten sich ja beispielsweise, wenn Sie an die Region Karlsruhe denken, bei den dortigen Diensttankstellen beliefern lassen. Man muss das ja nicht überall machen. Das ist ja das Tolle an HVO: Man kann beimischen, man kann es auch mal nicht benutzen. Es gibt da also viele Möglichkeiten. Nur: Wenn man sich damit überhaupt nicht beschäftigt, dann kann es natürlich sein, (Zuruf: Wo ist die Frage?) dass dieser komplett elektrische Weg für Sie zwar auf den ersten Blick sinnvoll ist; aber es wäre durchaus sinnvoll, bei den Dieselfahrzeugen – nicht nur bei der Polizei, auch im Bereich Ihres Ministeriums – (Zuruf: Wo ist die Frage?) wirklich noch mal darüber nachzudenken, ob man die Möglichkeiten, die es jetzt schon gibt, nutzt, statt einfach zu behaupten, es wäre nicht verfügbar.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Kollege Dr. Jung, kein Statement, sondern Fragen stellen, bitte.

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Dr. Christian Jung FDP

Das war am Ende ein Fragezeichen. (Vereinzelt Heiterkeit)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Okay. Alles klar. – Sie können, wenn Sie da ergänzen wollen, entsprechend antworten, Frau Staatssekretärin. Ich darf aber noch Herrn Abg. Klauß bitten, seine Zusatzfrage zu stellen.

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Elke Zimmer

Dann machen wir es gemeinsam.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ja.

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Miguel Klauß AfD

Vielen Dank. – Ich habe jetzt gleich zwei Zusatzfragen. Die erste lautet: Können Sie mir sagen, wie viele Fahrzeuge es im Fuhrpark der Landesregierung gibt, aufgeteilt nach E-Mobilität, Plug-in-Hybriden und Verbrennerfahrzeugen? Das zu erfahren wäre sehr interessant. Zu meiner zweiten Nachfrage. Unter Buchstabe b habe ich nachgefragt, ob es eine Handlungsempfehlung gibt, weil ich in der vorletzten Sitzung des Verkehrsausschusses, die noch vor der Sommerpause stattfand, Herrn Minister Hermann klargemacht habe, dass ich als Umweltschützer, der ich als AfD-Politiker natürlich bin, schon seit über zwei Jahren – deswegen brauche ich auch kein Pilotprojekt – immer HVO 100 tanke. Ich habe ihm damals die Frage gestellt, warum es keine entsprechende Anweisung für die Landesregierung gibt. Er hat dann gesagt, er nehme das mit und erarbeite eine solche Handlungsanweisung. (Miguel Klauß) Deswegen jetzt meine Frage ganz konkret: Ist so etwas in Ihrem Haus, im Verkehrsministerium, im Gang, dass so eine Handlungsanweisung gegeben wird, dort, wo es möglich ist, synthetische Kraftstoffe zu tanken? Denn – wie es Herr Jung sagt –: Sie sind überall verfügbar. Ich verstehe die Argumentation nicht, sie seien nicht verfügbar. Das ist eine Behauptung. Ich denke, Sie können nicht beweisen, dass sie nicht flächendeckend verfügbar sind. Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Klauß, ich darf noch mal darauf hinweisen: Es dürfen maximal kombiniert zwei Einzelzusatzfragen gestellt werden. (Abg. Miguel Klauß AfD: Habe ich ja!) – Ja, ja. Ich wollte es nur noch mal klargestellt haben, wenn weitere Fragen gekommen sein sollten. Jetzt können Sie bitte zu diesem Komplex nochmals antworten, Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Das mache ich sehr gern, Herr Präsident. Zur ersten Frage: Insgesamt befinden sich aktuell 943 Fahrzeuge im Fuhrpark des Landes. Jetzt noch mal zu der Frage zur HVO-Betankung. Zum einen: Wir tun was. Es ist nicht so, dass wir uns mit diesem Thema nicht auseinandersetzen würden. Deswegen habe ich ja das Projekt mit der Polizei auch genannt. Und zum anderen: Ich denke, es ist unglaublich schwierig, Kollege Klauß, sozusagen die eigenen Erfahrungen, die man mit seinem Auto gemacht hat, auf eine komplette Fahrzeugflotte des Landes zu übertragen, mit all den Einsatzbereichen, die ein Land einfach hat. Das sind, denke ich, tatsächlich zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Für eine Verfügbarkeit des Landes, für die Landesfahrzeugflotte muss man im Moment attestieren: Es gibt kein flächendeckendes Netz, das insgesamt zur Verfügung stehen würde. Deswegen ist auch eine Handlungsanweisung flächendeckend für die Dienstwagen einfach im Moment nicht realistisch.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gut. Vielen Dank. Dann ist – – (Abg. Miguel Klauß AfD: Die Aufteilung des Fuhr- parks in Elektro usw. ist noch offen!)

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Elke Zimmer

Kann ich nachliefern. (Abg. Miguel Klauß AfD: Okay!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Danke. – Dann komme ich zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M i g u e l K l a u ß A f D – P r o b l e m e m i t E - M o b i - l i t ä t b e i E i n s a t z f a h r z e u g e n ?

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Miguel Klauß AfD

Herr Präsident, werte Kollegen! Ja, die Sicherheit erodiert in Baden-Württemberg. Die Zahlen von Gewaltdelikten steigen, auch das Phänomen Messerangriffe e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 steigt seit 2015, Einsatzkräfte werden attackiert, und somit entsteht eine höhere Belastung der Polizeibeamten. Unter diesen Gesichtspunkten müsste man eigentlich davon ausgehen, die Einsatzkräfte seien bestmöglich auszustatten und zu unterstützen. Aber dem Klimawahn der Landesregierung fällt auch die Schlagkraft der Einsatzkräfte zum Opfer. Polizeiwagen als E-Fahrzeuge sorgten nach einigen Berichten für Probleme gerade hinsichtlich eines schnell verfügbaren Einsatzes. Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Welche Gründe führten zur Entscheidung, die Polizei in Baden-Württemberg mit elektrischen Autos auszustatten, die laut Medienberichterstattung teilweise zum Abbruch von Einsätzen wegen mangelnder Restreichweite führten? b) Waren Klimaschutzziele oder Abwägungen im Hinblick auf die Polizeiarbeit für diese Entscheidung ausschlaggebend? Vielen Dank.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Abg. Klauß. Ich darf jetzt für die Landesregierung, wie ich sehe, Herrn Minister Strobl das Wort erteilen. Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich will zunächst eine Unterstellung in der Fragestellung zurückweisen. Die Polizei in Baden-Württemberg ist sehr gut ausgerüstet. Wir rüsten unsere Polizistinnen und Polizisten, die für uns in die Einsätze gehen, bestmöglich aus, und das lässt sich im Bundesvergleich auch wirklich sehen. Ein gutes Beispiel für diese exzellente technische Ausrüstung ist der Fuhrpark der Polizei. Ich will Sie im Übrigen nur ermuntern, das einmal mit eigenen Augen zu betrachten. Schauen Sie sich die Fahrzeuge in anderen Bundesländern an, einschließlich unseres östlichen Nachbarlands Bayern – von Berlin will ich gar nicht sprechen –, und schauen Sie sich die Streifenfahrzeuge der baden-württembergischen Polizei an. Dann werden Sie schon mit dem bloßen Auge erkennen, dass die baden-württembergische Polizei fahrzeugmäßig tipptopp ausgerüstet ist. – Erste Bemerkung, um diese Unterstellung in der Fragestellung, unsere Polizei sei nicht gut ausgerüstet, zurückzuweisen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE) Die Landespolizei in Baden-Württemberg hat den größten Fuhrpark des Landes. Im Fuhrpark der Polizei befinden sich insgesamt rund 5 400 Einsatzfahrzeuge, mit denen die Mobilitätsanforderungen der Polizeibeschäftigten rund um die Uhr bei allen Einsatzlagen stets erfüllt sind. Grundsätzlich gilt, dass die Einsatzfahrzeuge aufgrund der aufgabenbezogenen Spezifika besonderen technischen Anforderungen unterliegen und die Fahrzeugverfügbarkeit für eine uneingeschränkte Handlungsfähigkeit der Polizei auch in Krisensituationen stets gewährleistet sein muss. (Minister Thomas Strobl) Unter dieser Prämisse – unter dieser Prämisse! – werden seit rund zehn Jahren Fahrzeuge mit klimaneutralen batterieelektrischen Antrieben eingesetzt. Eine ab dem Jahr 2022 im Echtbetrieb durchgeführte Erprobung von Einsatzfahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb im 24/7-Betrieb im Innovation Lab beim Polizeirevier Kehl hat gezeigt, dass die alternative Antriebsform grundsätzlich die taktisch-technischen Anforderungen für Teile des Polizeifuhrparks erfüllt. Darüber hinaus wurden polizeiinterne Evaluationsmaßnahmen im Rahmen des Projekts „Polizeifuhrpark 2022“ sowie eine wissenschaftlich-technische Analyse inklusive umfangreicher Akzeptanzanalyse und Betrachtung von ökologischen und ökonomischen Faktoren durch die Fraunhofer Gesellschaft durchgeführt, um auch diese Aspekte bei der Fortentwicklung des Polizeifuhrparks mit einfließen zu lassen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund der bisherigen Erfahrungen wurde beschlossen, sofern möglich, bei jedem Polizeirevier ein Einsatzfahrzeug mit batterieelektrischem Antrieb einzusetzen. Diese landesweite Erprobung, die auch wissenschaftlich begleitet wird, ist bundesweit einmalig und ermöglicht eine breite Beteiligung der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im täglichen Dienst. Wenn Sie ab und zu bei entsprechenden Revieren sind, dann werden Sie feststellen, dass entgegen einer Stimmung, die zu verbreiten hier versucht wird, bei den Kolleginnen und Kollegen die elektrobetriebenen Fahrzeuge äußerst beliebt sind. Es sind die beliebtesten Fahrzeuge. Die Polizistinnen und Polizisten nutzen diese Fahrzeuge mehr als die anderen Fahrzeuge. Das hat einen Grund, und wer mit den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten vor Ort Kontakt hat und mit ihnen spricht, weiß das auch. Dann haben Sie eine Unterstellung in Ihrer Fragestellung vorgenommen, zu der ich hier – dafür bin ich Ihnen dankbar – gern einmal eine Klarstellung geben will. Denn nicht nur Sie verbreiten diese Unwahrheit. Dem Innenministerium sind keine Vorfälle bekannt, in welchen eine polizeiliche Einsatzbewältigung nicht erfolgen konnte oder gar die öffentliche Sicherheit oder die der eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aufgrund mangelnder Einsatzfähigkeit der Elektrofahrzeuge gefährdet gewesen wäre. Ich will das einmal klar sagen: Es gibt entgegen der Propaganda eines einzelnen Polizeigewerkschafters und entgegen den entsprechenden Medienberichten – die allesamt falsch sind – nicht einen einzigen Fall, in dem ein Einsatz aus diesem Grund abgebrochen werden musste. Punkt. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Verbreiten Sie bitte nicht weiter diese Unwahrheit. Auf Ihre zweite Frage gebe ich folgende Antwort: Die Landesverwaltung hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 netto-treibhausgasneutral zu werden. Sofern dieses Ziel mit einsatztaktischen Abwägungen im Einklang steht – Klammer auf: freilich nur dann, Klammer zu –, leistet auch die Landespolizei ihren Beitrag, den Polizeifuhrpark klimaneutraler zu gestalten – sofern dies unter einsatztaktischen Gesichtspunkten möglich ist. Die Einsatzfähigkeit der Landespolizei Baden-Württemberg – um es klar zu sagen – steht immer an erster Stelle. Aus dieode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 sem Grund fließen bereits im Rahmen der Planung zur Fahrzeugbeschaffung auch Überlegungen zu klimaneutraleren Antrieben mit ein. Hierbei werden insbesondere der aktuelle Stand der Technik, die speziellen polizeilichen Anforderungen und die jeweilige Marktverfügbarkeit berücksichtigt. Unter dieser Prämisse werden derzeit überwiegend noch Einsatzfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren beschafft. Lediglich in Teilbereichen, in denen am Markt verfügbare und geeignete Fahrzeuge die jeweiligen polizeispezifischen Anforderungen bereits hinreichend erfüllen, werden batterieelektrische Einsatzfahrzeuge beschafft und betrieben. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Sie sehen, auch in diesem Bereich ist festzuhalten: Die Landespolizei Baden-Württemberg ist bestmöglich ausgestattet. Das kann man insbesondere am Fuhrpark der Polizei wirklich nachweisen. Selbstverständlich unter Berücksichtigung der Einsatzfähigkeit der Polizei leistet auch die Polizei ihren Beitrag für das Klima. Aber wie in allen anderen Bereichen machen wir das ohne jede Ideologie und mit dem gehörigen Pragmatismus. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht ganz klar an erster Stelle. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich habe eine Zusatzfrage vom Kollegen Hentschel. Bitte sehr.

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Thomas Hentschel GRÜNE

Herr Minister, vielen Dank. Sie haben meine Frage von vorhin schon gleich mitbeantwortet. Allerdings habe ich an dieser Stelle zwei ergänzende Fragen: Gab es irgendwelche Besonderheiten hinsichtlich des Einsatzes von Elektrofahrzeugen, etwa ein rascherer Reifenabrieb oder irgendetwas anderes, was aus Ihrer Sicht besonders auffällig war? Meine zweite Frage bezieht sich auf die Ladeinfrastruktur: Lässt sich diese vor Ort tatsächlich in ausreichendem Maß installieren? Müssen es Hypercharger, ... Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Was für ein Charger?

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Thomas Hentschel GRÜNE

... also Schnellladestationen sein, oder reichen da 11 kW oder 22 kW für gewöhnlich aus?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Herr Minister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank, Herr Präsident. – Zu Ihrer ersten Frage: Ja, diese Besonderheiten gibt es. Es haben sich ja zahlreiche Medien auf den Weg gemacht, einen Nachweis dafür zu finden, dass Einsätze abgebrochen werden mussten, weil die Batterie das Erforderliche nicht hergibt. Die Medien haben auch den Polizeigewerkschafter befragt, der diese Behauptung in die Welt gesetzt hat. Er konnte den Nachweis nicht erbringen, dass ein Einsatz abgebrochen wurde, und hat in diesem Zusammenhang die Elektromobilität bei der Polizei diskreditiert, indem er auf einen höheren Reifenabrieb hingewiesen hat. (Zuruf von der AfD: Stimmt ja auch!) (Minister Thomas Strobl) Diesen höheren Reifenabrieb gibt es in der Tat; das hängt aber nicht unmittelbar mit der Elektromobilität zusammen, sondern nur mittelbar. Unmittelbar hängt es mit der Art und Weise zusammen, wie die Kolleginnen und Kollegen mit diesen Autos fahren. (Lachen des Abg. Dennis Klecker AfD – Zurufe) Sie haben nämlich – – Es ist, wie es ist. Diese Elektrofahrzeuge sind zu einer unwahrscheinlichen Beschleunigung fähig, wie sie mit einem Verbrennerfahrzeug nicht zu erreichen ist, und diese Möglichkeit der Beschleunigung wird von den Polizistinnen und Polizisten genutzt – zu Recht; jedenfalls, davon gehen wir mal aus, in den überwiegenden Fällen –, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Eijeijei!) und das führt zu einem höheren Reifenabrieb. Das ist aber in der Abwägung zu dem, was die Elektromobilität an Vorteilen bringt, in meinen Augen ein zu vernachlässigendes Moment. Jedenfalls taugt es nicht, um die Elektromobilität zu diskreditieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir haben noch eine weitere Zusatzfrage. Kollege Stein hat seine Wortmeldung zurückgezogen, aber Kollege Klauß hat, wenn ich es richtig gesehen habe, eine Zusatzfrage.

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Miguel Klauß AfD

Ja, vielen Dank. – Herr Minister, gibt es Überlegungen im Innenministerium, den Polizeifuhrpark weiter mit E-Fahrzeugen aufzustocken? Gibt es da für die nächsten Jahre entsprechende Pläne?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Präsident, ich habe vergessen, die zweite Frage des Kollegen Hentschel zu beantworten. Darf ich das noch nachholen?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Selbstverständlich. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich danke dem Herrn Präsidenten und bitte vielmals um Entschuldigung; das ist mir einfach entgangen. – Am Ausbau der Ladeinfrastruktur arbeiten wir natürlich; das ist ein Prozess. Wir haben jetzt im Polizeivollzugsdienst rund 400 Ladepunkte fertiggestellt; rund 200 weitere Ladepunkte befinden sich aktuell in Vorbereitung. Derzeit stehen wir mitten in diesem Prozess, und er ist bei Weitem noch nicht abgeschlossen. Wir müssen diese Ladeinfrastruktur Stück für Stück ausbauen. Ganz offen und ehrlich gesprochen: Das wird nicht komplett von heute auf morgen gehen, sondern wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Aber wir sind mittendrin. Wie gesagt: 400 Ladepunkte sind bereits in Betrieb, und 200 weitere Ladepunkte befinden sich in der Umsetzung bzw. in der Vorbereitung. Wir werden in diesen Tagen – deswegen hatte ich nachgefragt – eine Schnellladebatterie – so möchte ich es mal nennen – in Betrieb nehmen, die mobil aufgestellt wird und an der die Fahrzeuge dann sehr schnell geladen werden können. Das ersetzt für eine gewisse Übergangszeit einen stationären, festen e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Ladepunkt. Wir sind also auch in diesem Bereich innovativ unterwegs und probieren die Dinge aus, die es auf dem Markt gibt. Wir erproben immer wieder neue Sachen, um zu den bestmöglichen Lösungen zu kommen. Jetzt hat Herr Abg. Klauß die Frage gestellt, was für die Zukunft geplant ist. Ja, wir beabsichtigen, Stück für Stück die Elektromobilität auszubauen. Ich will Ihnen die Zahlen nennen, damit Sie das einordnen können und damit nicht der Eindruck entsteht, wir würden in einer ideologischen Verbohrtheit die gesamte Polizei zur Elektromobilität zwingen. Wir haben derzeit round about 450 elektrisch betriebene Fahrzeuge bei der Polizei von, wie gesagt, 5 400 Fahrzeugen. Sie können schnell errechnen: Das sind weniger als 10 %. Also eines von zehn Fahrzeugen wird elektrisch betrieben. Bis zum Jahresende 2025 soll der polizeiliche Fuhrpark auf insgesamt 630 Elektrofahrzeuge anwachsen, womit eine Elektrifizierungsquote von 11,6 % erreicht wird, also gut 10 %. Damit werden noch immer knapp neun von zehn Fahrzeugen mit einem Verbrennermotor betrieben. Daran können Sie erkennen, dass wir das mit Maß und Mitte machen. Dort, wo die Elektromobilität Sinn macht, setzen wir sie ideologiefrei ein. Dort, wo aufgrund von einsatztaktischen Momenten die Elektromobilität – jedenfalls derzeit – nicht nutzbar ist, fahren wir weiter mit einem Verbrenner.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank. – Damit ist auch diese Mündliche Anfrage erledigt. Wir kommen jetzt schon zur Mündlichen Anfrage unter Ziffer 7: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – W i r k - s a m k e i t d e r I n s t a n d h a l t u n g s c o n t a i - n e r a u f d e r R e s i d e n z b a h n

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: a) Inwiefern lässt sich seit Beginn der Einführung von Instandhaltungscontainern durch die Infrastrukturgesellschaft der Deutschen Bahn eine Verbesserung hinsichtlich der rechtzeitigen Ankündigung von Baustellen auf der Residenzbahn feststellen? b) Inwiefern steht die Landesregierung diesbezüglich mit der DB InfraGO und den Eisenbahnverkehrsunternehmen DB Regio und Arverio im Austausch?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Elke Zimmer

Herr Präsident! Lieber Kollege Schweickert, danke für diese Frage. Lassen Sie mich kurz erklären, was ein Instandhaltungscontainer ist. Mancher denkt jetzt vielleicht an einen Container, der irgendwie an der Strecke steht. Instandhaltungscontainer sind ein Instrument, das die DB InfraGO entwickelt hat, ein standardisiertes Instandhaltungsprogramm oder ein standardisierter Instandhaltungsprozess. Auf der Strecke von A nach (Staatssekretärin Elke Zimmer) B werden Abschnitte gebildet. In diesen Abschnitten wird dann geklärt, was wann passieren soll, z. B. jeden ersten Montag im Monat zwischen 24 Uhr und 5 Uhr morgens. Damit hat man eine größere Verlässlichkeit. Das ist mit dem Begriff Instandhaltungscontainer gemeint. – Sie wussten es natürlich, Herr Kollege Schweickert. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ja!) Jetzt noch eine Vorbemerkung: Diese Frage müsste eigentlich im Deutschen Bundestag gestellt werden. Denn das Land Baden-Württemberg hat hier keine eigene Zuständigkeit. Die Residenzbahn Karlsruhe–Stuttgart ist eine Eisenbahninfrastruktur in der Zuständigkeit des Bundes. Eisenbahninfrastrukturunternehmen ist die DB InfraGO als Tochterunternehmen der Deutschen Bahn AG. Diese ist letztlich für den Infrastrukturunterhalt allein verantwortlich. Wir haben also keine unmittelbare Zuständigkeit, wir sind aber für die Bestellung der Zugverkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr verantwortlich. In dieser Rolle bekommen wir natürlich zumindest mittelbar und indirekt mit, wie es um das Thema Eisenbahninfrastruktur auch auf der Residenzbahn bestellt ist. Als SPNV-Aufgabenträger haben wir natürlich ein großes Interesse an einer funktionierenden Eisenbahninfrastruktur und adressieren das bei jeder passenden Gelegenheit. Die Baustellen werden uns, dem Land Baden-Württemberg oder dem Verkehrsministerium, nicht direkt angezeigt. Sie werden aber – hoffentlich rechtzeitig – den Zugangsberechtigten der Eisenbahninfrastruktur, das heißt, den Eisenbahnverkehrsunternehmen, angezeigt. Für uns in Baden-Württemberg ist die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg, die NVBW, unser Partner, der in regelmäßigem Kontakt mit den EVUs im Schienenpersonennahverkehr steht. Die NVBW hat uns mitgeteilt, dass sich seit dem Zeitpunkt der Einführung von Baucontainern die rechtzeitige Ankündigung von Baumaßnahmen grundsätzlich spürbar verbessert hat. Es würden mehr Baumaßnahmen tatsächlich fristgerecht angekündigt. Diese positive Tendenz, von der wir da gehört haben, entspricht auch der gefühlten Wahrnehmung in meinem Haus. Es gibt aber jenseits dieser Instandhaltungscontainer noch zahlreiche weitere Baumaßnahmen – die nennt die DB Infra-GO Invest-Container –, die den Betrieb der Eisenbahnverkehrsunternehmen und auch die Fahrgäste – die sind ja letzten Endes betroffen – weiterhin beeinträchtigen. Ich möchte als Beispiele nur die Sperrung des Knotens Ulm nennen oder die oft viel zu kurzfristig angekündigten Investmaßnahmen im Knoten Stuttgart. Die sind eine Zumutung für den Betrieb und damit für die Fahrgäste. Sie haben gefragt, inwiefern wir in Kontakt stehen. Die NVBW und mein Haus tauschen sich regelmäßig mit der DB über das Thema „Instandhaltungscontainer und fristgerechte Ankündigung von Baumaßnahmen“ aus. Durch die alltägliche Zusammenarbeit von NVBW und den Eisenbahnverkehrsunternehmen – Sie haben die DB Regio und Arverio genannt – findet dieser regelmäßige Austausch statt. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Das ist uns ganz wichtig. Denn letzten Endes wissen wir: Es wird auch in den nächsten Jahren eine vermehrte Bau- und Investitionstätigkeit geben. Wir wollen aber trotzdem qualitative Verbesserungen auf der Strecke. Das verbindet uns ja auch. Das Thema „Rechtzeitige Ankündigung von Baumaßnahmen allgemein“ wurde auch beim Bahngipfel vom Herrn Ministerpräsidenten und Herrn Minister Hermann im Juli dieses Jahres angesprochen und adressiert.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ein kurzer Zuruf: Minimal eine Minute – maximal! –, beide. – Bitte, Herr Abg. Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Stimmen Sie mir zu, Frau Staatssekretärin, dass das sehr wohl in den Landtag gehört? Denn Ihr Haus schreibt ja immer, dass es aufgrund der kurzfristigen Ankündigung der Baumaßnahmen zu starken Verspätungen im Nahverkehr Baden-Württemberg kommt. Und habe ich es dann richtig verstanden, dass dieses Argument jetzt nicht mehr so stark ist?

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Dr. Wolfgang Reinhart

Er will nur wissen, ob Sie zustimmen oder nicht. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja oder nein!)

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Elke Zimmer

Da gibt es jetzt kein Ja oder Nein. (Heiterkeit der Abg. Gabriele Rolland SPD) Das sind keine getrennt aneinander vorbeilaufenden Stränge, sondern das eine bedingt ja meist das andere. Wir sind mit unserem Nahverkehr darauf angewiesen. Daher reden wir ja auch heute darüber. Wir versuchen, die Informationen einzuholen, aber wir sind eben nicht der unmittelbare Adressat, weil wir letztlich keinen Einfluss darauf haben und immer auf die Zulieferung angewiesen sind.

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Dr. Wolfgang Reinhart

Gut, vielen Dank. – Damit ist die Fragestunde beendet. Wir haben die Zeit überschritten. Ich darf gleich darauf hinweisen: Die noch fehlenden Mündlichen Anfragen bis Ziffer 12 können jetzt aus Zeitgründen nicht mehr von der Regierung beantwortet werden. Ich unterstelle, dass die Fragesteller damit einverstanden sind, dass die Mündlichen Anfragen schriftlich beantwortet und mit dieser Antwort dann ins Sitzungsprotokoll aufgenommen werden. Ich verweise auf die Richtlinien zur Fragestunde. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Herr Präsident, bis Ziffer 13 bitte alles!) – Bitte? (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Bis Ziffer 13!) – Haben wir 13 Ziffern? Ich danke für den Hinweis, Herr Kollege Dr. Jung. Dann muss ich noch mal reinschauen, was mir vorgelegt wurde. – Jawohl, Herr Kollege Dr. Jung hat recht. Es sind 13 Fragen. Damit verweise ich darauf, dass die gemachten Ausführungen alle bis Ziffer 13 noch fehlenden Mündlichen Anfragen betreffen. * M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . U d o S t e i n A f D – E n t w i c k l u n g d e r A s y l - b e w e r b e r z a h l e n i n B a d e n - W ü r t t e m - b e r g a) Wie bewertet die Landesregierung die anhaltende Zunahme der Zahl von Asylbewerbern seit 2015, deren Zugang sich durchschnittlich nach wie vor im dreistelligen Bereich pro Monat bewegt? b) Wie viele der Ausreisepflichtigen werden nach Einschätzung der Landesregierung Baden-Württemberg vor Ende der Wahlperiode verlassen und tatsächlich ausreisen? Schriftliche Antwort des Ministeriums der Justiz und für Migration: Zu a: Die Zugänge von Asylbegehrenden nach Baden-Württemberg nehmen seit dem Jahr 2015 nicht anhaltend zu, sondern unterliegen starken Schwankungen. Nach sehr hohen Zugängen im Jahr 2015 gingen die Zugänge bis zum Jahr 2020 stetig zurück. In den Jahren 2021 bis 2023 war ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. Seit dem Jahr 2024 und in 2025 sind die Zugänge rückläufig. Auch wenn die Zugänge im Jahr 2025 rückläufig sind, bewegen sie sich im Vergleich der letzten 35 Jahre auf einem signifikanten Niveau. Zudem bleibt der Migrationsdruck unverändert hoch. Beispielsweise haben sich die weltweiten Flüchtlingszahlen nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt und liegen Ende 2024 auf einem Höchstwert von 123,2 Millionen Menschen. Auch die Migrationslage im Mittelmeerraum bleibt angespannt. Zudem sind die Flüchtlingszahlen in den Transitländern, wie z. B. in Libyen, nach Auskunft der EU stark angestiegen. Die Landesregierung setzt sich deshalb weiterhin dafür ein, Migration zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen. Die Maßnahmen der Bundesregierung wie die Grenzkontrollen, die Einschränkung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten oder die Durchführung einer weiteren Abschiebungsmaßnahme nach Afghanistan sind in diesem Zusammenhang zu sehen. Zu b: Die Zahlen der Rückführungen konnten seit dem Jahr 2021 deutlich erhöht werden (2015: 2 449, 2016: 3 638, 2017: 3 450, 2018: 3 018, 2019: 2 648, 2020: 1 362, 2021: 1 328, 2022: 1 654, 2023: 2 099, 2024: 2 873, bis September 2025: 2 763). Gleiches gilt für die geförderten freiwilligen Ausreisen (2015: 6 309, 2016: 9 334, 2017: 4 368, 2018: 2 262, 2019: 1 950, 2020: 837, 2021: 877, 2022: 1 835, 2023: 2 327, 2024: 3 502, bis September 2025: 2 998). Zu beachten ist, dass eine eventuell bestehende Ausreisepflicht bei freiwilligen Ausreisen statistisch nicht erfasst wird, sodass die genannten Zahlen freiwillige Ausreisen von allen Personen darstellen, die eine Rückkehrberatung und/oder eine Rückkehrförderung in Anspruch genommen haben. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Aufgrund von jahreszeitlichen und einzelfallbedingten Schwankungen ist eine valide Prognose bis zum Ende der Wahlperiode nicht möglich. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D a n i e l K a r r a i s F D P / D V P – G e p l a n t e W i n d - e n e r g i e a n l a g e n i m B e r e i c h d e s T r i n k w a s s e r s t a u s e e s d e r W a s s e r v e r - s o r g u n g K l e i n e K i n z i g a) Welche Risiken entstehen für die Versorgungssicherheit von rund 350 000 Bürgerinnen und Bürgern durch den geplanten Bau von vier Windenergieanlagen in unmittelbarer Nähe zum Trinkwasserstausee der Wasserversorgung Kleine Kinzig? b) Welche Maßnahmen sieht die Landesregierung vor, um diese Risiken zuverlässig auszuschließen? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Zu a: Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens ist dem Landratsamt Freudenstadt als zuständige Genehmigungs- und untere Wasserbehörde durch den Antragsteller darzulegen, dass Sicherheit und Schutz der Trinkwasserversorgung durch das Vorhaben nicht gefährdet werden. Als zentrale Bewertungsgrundlage muss hierfür ein hydrologisches Gutachten vorgelegt werden. Die Vorlage des hydrologischen Gutachtens steht gegenwärtig noch aus, sodass bislang weder Informationen über mögliche Risiken für die Trinkwasserversorgung noch über konkrete erforderliche Schutzmaßnahmen vorliegen. Zu b: Die Entscheidung über die beantragte immissionsschutzrechtliche Genehmigung obliegt der unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt Freudenstadt als zuständiger Genehmigungsbehörde. Die Landesregierung ist insofern weder an der Genehmigungsentscheidung noch an der Festlegung von Maßnahmen beteiligt. Da bislang kein hydrologisches Gutachten vorliegt und infolgedessen keine fachtechnische Bewertung durch die untere Wasserbehörde erfolgen konnte, liegen der Landesregierung keine Kenntnisse über die vorgesehenen Schutzmaßnahmen vor. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – D i r e k t - v e r b i n d u n g M ü h l a c k e r – H e i d e l b e r g a b D e z e m b e r 2 0 2 6 a) Inwiefern und gegebenenfalls in welchem Takt bleibt die Direktverbindung vom Bahnhof Mühlacker nach Heidelberg über Bretten und Bruchsal mit der ab Dezember 2026 geplanten Umstellung der Fahrpläne bestehen? b) Wie wirken sich etwaig geplante Änderungen des Takts und/oder der Ankunfts- und Abfahrtszeiten auf die Attraktivität der Verbindung zwischen Heidelberg, Bruchsal, Bretten und Mühlacker für Pendlerinnen und Pendler aus? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Nach aktueller Planung wird es nach der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 weiter optimierte Umsteigeverbindungen auf der Relation Bretten–Heidelberg geben. Mittelfristig sehen die Planungen des Ministeriums für Verkehr im Rahmen des Projekts „Zukunftsfahrplan“ eine zusätzliche durchgehende Regionalexpressverbindung Stuttgart– Heidelberg über Mühlacker, Bretten und Bruchsal vor. Die Trassenverfügbarkeit wird aktuell geprüft. Die Umsetzbarkeit dieser Planungen wird aber auch von einer besseren Ausstattung mit Regionalisierungsmitteln durch den Bund abhängen. Heute verkehrt der MEX 17c von Bruchsal nach Stuttgart direkt. Reisende aus Heidelberg müssen in Bruchsal umsteigen. Mit der Inbetriebnahme von Stuttgart 21 wird die Linie in Bruchsal wieder durchgebunden, jedoch muss neu in Mühlacker umgestiegen werden, aber nicht mehr in Bruchsal. Das heißt, neu verkehrt der RE 71 von Mühlacker nach Heidelberg direkt. Auf der Relation von Heidelberg nach Stuttgart muss nicht mehr in Bruchsal, sondern in Mühlacker umgestiegen werden. Ein durchgängiger RE von Heidelberg nach Stuttgart über Bretten und Mühlacker wurde geprüft. Die Simulationen haben jedoch ergeben, dass mit einer mangelhaften Betriebsqualität zu rechnen wäre. Es entspricht der Strategie des Landes, solche absehbaren Qualitätsmängel im Interesse der Fahrgäste zu vermeiden. Im Aktionsplan „Qualität“ wurde das Ziel „robuste Fahrpläne“ formuliert. Nur so kann in einem stark belasteten System dafür gesorgt werden, dass sich Verspätungen nicht weiter aufschaukeln. Deshalb wurde ein Betriebskonzept entwickelt mit mehr Puffern für einen stabileren Fahrplan. Hintergrund für diese Änderungen sind geänderte Fahrlagen des Fernverkehrs (Halbstundentakt Mannheim–Stuttgart) sowie Engpässe bei der Gleisbelegung in Mühlacker. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . H a n s - P e t e r S t o r z S P D – A u s b a u u n d E l e k - t r i f i z i e r u n g d e r B o d e n s e e g ü r t e l b a h n a) Wann ist geplant, den Finanzierungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn, dem Land Baden-Württemberg sowie den Landkreisen Konstanz und Bodenseekreis über den Ausbau und die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn zu unterzeichnen? b) Bis wann sollen nach dem derzeitigen Zeitplan die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen vorliegen, sodass ein Antrag auf Einleitung des Planfeststellungsverfahrens und ein GVFG-Förderantrag gestellt werden können? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Verkehr: Der Ausbau und die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn ist das zentrale Schienenvorhaben am Bodensee. Das Ziel ist die Schließung des „Diesellochs“ zwischen Friedrichshafen und Radolfzell, um zukünftig durchgängig elektrisch von Ulm nach Basel zu fahren. Die Kommunen waren zunächst vor große Hindernisse gestellt: Die Kostensteigerungen haben dazu geführt, dass die Landkreise einen Ausstieg aus dem Projekt erwähnt haben. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Deswegen war es so wichtig, dass wir im Zuge der Verhandlungen zum Doppelhaushalt 2025/2026 eine Lösung finden und auf die Kommunen einen großen Schritt zugehen konnten: durch die Änderung der Kofinanzierungskonditionen zugunsten der Landkreise. Zur Entlastung der Kommunen und zur Stärkung des Engagements des Landes zahlt das Land künftig deutlich mehr an dem Gesamtprojekt. Die Gesamtkosten belaufen sich derzeit auf ca. 650 Millionen €, davon trägt das Land voraussichtlich bis zu 135 Millionen € und die Landkreise weniger als 80 Millionen € – und das über einen Zeitraum von zehn Jahren. Ursprünglich stand für die Kommunen ein Betrag von 130 oder 140 Millionen € im Raum. Der Beitrag hat sich demnach fast halbiert. Die Vertragsverhandlungen für den Planungsvertrag für die nächsten beiden Leistungsphasen 3 und 4 sind so gut wie abgeschlossen. Vertragspartner sind das Land, die Deutsche Bahn und die Landkreise Konstanz und Bodenseekreis. Der Vertrag soll noch in diesem Jahr von Herrn Minister Hermann und den Landräten unterzeichnet werden. Damit kommt dann eine lange Verhandlungsrunde zu ihrem guten Abschluss. Der Vertrag regelt die Finanzierung der Planung für die Bodenseegürtelbahn beginnend ab der Leistungsphase 3 nach HOAI, also ab der Entwurfsplanung. Die DB ist dadurch gefordert, Planungsleistungen auszuschreiben und voranzutreiben unter enger Begleitung durch das Ministerium für Verkehr, die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg und die Landkreise. Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanungen ist einzig und allein die Deutsche Bahn als Vorhabenträgerin verantwortlich. Nach heutigem Kenntnisstand ist damit zu rechnen, dass die Unterlagen zu Beginn der 2030er-Jahre vorliegen. Das ist der Zeitplan, den die Deutsche Bahn im Moment vorsieht. Das klingt zwar lange, aber die Planung für den Ausbau einer solchen ca. 60 km langen Eisenbahnstrecke ist eben auch keine Kleinigkeit. Hier wird kein Einfamilienhaus mit Fertiggarage geplant. Eher vergleichbar ist das mit der Planung des Konstanzer Münsters. Eisenbahnen sind immer Unikate mit unzähligen Besonderheiten an jeder Strecke. Aber ich würde mir auch wünschen, dass so etwas künftig schneller vonstattengeht. Auf der Basis der Genehmigungsplanung kann die DB dann das Planfeststellungsverfahren einleiten und kann ein GVFG-Förderantrag gestellt werden. Das Land unterstützt die DB bei den notwendigen Abstimmungen mit den Kommunen, den Landkreisen und den Genehmigungsbehörden, damit wir die Elektrifizierung und den Ausbau am Bodensee Schritt für Schritt realisieren. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . C h r i s t i a n J u n g F D P / D V P – G e p l a n t e S c h l i e ß u n g d e s N e f f - W e r k s d e r B S H H a u s g e r ä t e G m b H i n B r e t t e n i m L a n d k r e i s K a r l s r u h e a) Wann und auf welche Weise hat die Landesregierung erfahren, dass die BSH Hausgeräte GmbH das traditionsreiche Neff-Werk in Bretten im Landkreis Karlsruhe bis 2028 schließen will? (Mündliche Anfrage des Abg. Dr. Christian Jung) b) Was beabsichtigt sie zu tun, um zusammen mit dem Management der BSH Hausgeräte GmbH, dem Betriebsrat, den Gewerkschaften und der Stadtverwaltung die Arbeitsplätze im Neff-Werk in Bretten zu sichern und den betroffenen Menschen eine Perspektive zu bieten? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat über die Geschäftsführung der Robert Bosch GmbH am 10. Oktober 2025 erfahren, dass die BSH Hausgeräte GmbH plant, am Standort in Bretten bis Ende des ersten Quartals 2028 die Produktion von Herden und Dunstabzugshauben sowie die Logistik einzustellen, und dass weitere mit den Fabriken zusammenhängende Funktionen abgebaut werden sollen. Zu b: Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ist unmittelbar nach Bekanntwerden der Pläne aktiv geworden. Es wurden u. a. durch Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut MdL bereits Gespräche mit allen wichtigen Beteiligten wie der Geschäftsführung, der Arbeitnehmervertretung sowie dem Oberbürgermeister der Stadt Bretten und dem Landrat des Landkreises Karlsruhe geführt. Dabei ist es das erklärte Ziel, Ansätze zu finden, wie möglichst weite Teile der Produktion und Logistik am Standort verbleiben und dadurch Arbeitsplätze erhalten werden können. M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . C h r i s t i a n J u n g F D P / D V P – N o v e l l e d e s G e s e t z e s g e g e n d e n u n l a u t e r e n W e t t b e w e r b ( U W G ) a) Wie bewertet die Landesregierung die bürokratische Belastung für die Wirtschaft, insbesondere durch das laut mehreren Verbänden im Gesetzentwurf enthaltene sogenannte Gold-Plating – also die freiwillige Übererfüllung von europarechtlichen Vorgaben –, durch das „Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“? b) Was hat sie – sofern zutreffend – gegen die durch das Gold-Plating entstandenen Belastungen unternommen bzw. plant sie gegebenenfalls noch zu unternehmen, beispielsweise durch das Abstimmungsverhalten oder durch Änderungsanträge im Bundesrat oder durch Einwirkung auf den Bundestag oder die Bundesregierung? Schriftliche Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Zu a: Mit dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) will die Bundesregierung Teile der sogenannten EmpCo-Richtlinie der EU in das deutsche Lauterkeitsrecht umsetzen. Die EmpCo-Richtlinie [Richtlinie (EU) 2024/825] bezweckt ausweislich ihres Titels die „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel durch besseren Schutz gegen unlautere Praktiken und durch bessere Informationen“. Damit zielt die Richtlinie insbesondere auf den Schutz der Verbraucher vor sogenanntem Greenwashing. Des Weiteren soll mit der UWG-Novelle der neue Artikel 16e der Verbraucherrechte-Richtlinie der EU in das nationale Recht umgesetzt werden. Ziel ist hierbei die Sicherstellung eines höe – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 heren Verbraucherschutzniveaus bei der Gestaltung von Onlinebenutzeroberflächen. Die Landesregierung unterstützt die Zielsetzungen dieser neuen bzw. geänderten EU-Richtlinien grundsätzlich. Sie hält es jedoch für dringend geboten, dass bei der Richtliniensetzung bzw. Änderung und Ergänzung von Richtlinien durch die EU sowie bei der Umsetzung von Richtlinien in das nationale Recht keine neuen bzw. zusätzlichen bürokratischen Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Behörden und Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen – geschaffen werden, sondern dass im Gegenteil bürokratische Belastungen in spürbarem Umfang abgebaut werden. Deswegen begrüßt die Landesregierung die Entscheidung der Bundesregierung, die oben genannten neuen bzw. geänderten Richtlinien weitestgehend 1 : 1 in das deutsche Recht umzusetzen. Erfreulich ist insbesondere, dass bei der Durchsetzung der lauterkeitsrechtlichen Bestimmungen im UWG weiterhin auf die Effizienz der bewährten privaten Rechtsdurchsetzung vertraut werden soll. Die angestrebte Umsetzung der Richtlinien im deutschen Recht weicht nur in wenigen Punkten von der ursprünglichen Vorstellung des Richtliniengebers ab. Dies hat u. a. mit gesetzgebungstechnischen Notwendigkeiten zu tun; denn die Bundesregierung will kein komplett neues Umsetzungsgesetz schaffen, sondern die Richtlinie möglichst schlank im vorhandenen UWG umsetzen. Nach Auffassung der Landesregierung kann daher nicht von einem sogenannten Gold-Plating im Sinne eines gewollten Übererfüllens unionsrechtlicher Vorgaben gesprochen werden. Zu b: Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird derzeit im Bundesrat beraten (sogenannter erster Durchgang). Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat sich im Wirtschaftsausschuss des Bundesrats dafür ausgesprochen, im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch einmal zu prüfen, wie der insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen problematische Umsetzungs- und Erfüllungsaufwand weiter reduziert werden kann. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich auch das Plenum des Bundesrats für eine nochmalige Überprüfung ausspricht und dass dieser Bitte im weiteren Gesetzgebungsverfahren nachgekommen wird. Zu beachten ist, dass die Gesetzesvorlage der Zustimmung des Bundesrats nicht bedarf. Es handelt sich bei der Gesetzesvorlage um ein Einspruchsgesetz. Für die Landesregierung ist es jedoch keine Option, das geplante Gesetz aufzuhalten. Denn der Bundesgesetzgeber muss die zugrunde liegenden Richtlinien fristgerecht umsetzen, und die Bundesregierung strebt bereits eine weitestgehende 1:1-Umsetzung an. Außerdem verlangen die von der UWG-Novelle betroffenen Unternehmen zu Recht, dass sie zügig Rechtssicherheit erhalten. Die Fristen zur Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht enden bereits in wenigen Monaten. Nur wenig später müssen die neuen Bestimmungen im nationalen Recht von den Unternehmen eingehalten werden. Klarheit über die genaue Ausgestaltung der neuen Bestimmungen herrscht erst, wenn die UWG-Novelle endgültig verabschiedet worden ist. Dies muss möglichst bald erfolgen, weil die Unternehmen ausreichend Vorlauf brauchen. *

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit ist Punkt 4 der Tagesordnung erledigt. Wir kommen jetzt zu Punkt 5 der Tagesordnung: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/9542, 17/9543, 17/9544, 17/9545, 17/9546 Die Fraktion der FDP/DVP hat zur Petition 17/2784 aus der Drucksache 17/9546 eine namentliche Abstimmung beantragt. Weiter hat die Fraktion der AfD zu zwei Petitionen aus der Drucksache 17/9544 sowie zu fünf Petitionen aus der Drucksache 17/9546 eine getrennte Abstimmung beantragt. Ich rufe zunächst die Drucksache 17/9546 auf und beginne zuerst mit der namentlichen Abstimmung zur Petition 17/2784 mit der laufenden Nummer 8 betreffend die Bebauung des „Schanzackers“ mit einer Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge. Ich frage: Hat der Antrag auf namentliche Abstimmung die in § 99 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – Jawohl, die Unterstützung liegt vor. Das ist somit der Fall. Damit würden wir über Folgendes abstimmen: Der Petitionsausschuss schlägt Ihnen vor: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, wird gebeten, die Stimmkarte mit dem Votum „Ja“ zu verwenden. Wer dagegen stimmt, wählt die Stimmkarte mit dem Votum „Nein“. Wir stimmen also über das Votum der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ab. Meine Damen und Herren, bitte holen Sie sich – falls noch nicht geschehen – Ihre Stimmkarten, gehen danach zügig zu einer der Wahlurnen und werfen dort Ihre Stimmkarte ein. Die namentliche Abstimmung ist damit eröffnet. (Abgabe der Stimmkarten) Ist jetzt noch jemand im Saal, der noch nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Abstimmung nun geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Ich werde das Abstimmungsergebnis später bekannt geben. Wir fahren jetzt fort mit der Drucksache 17/9546 und kommen damit auf Wunsch der AfD-Fraktion zur Abstimmung über die fünf Beschlussempfehlungen zu den Petitionen 17/3836, 17/3863, 17/3870, 17/3895 und 17/3950 mit den laufenden Nummern 3 bis 7. Diese stelle ich gemeinsam zur Abstimmung. – Sie nicken. Okay. Der Petitionsausschuss schlägt Ihnen in allen Fällen vor: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer diesen fünf Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses zu den Petitionen zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist hier entsprechend mehrheitlich zugestimmt. Es ist so beschlossen. Ich rufe jetzt die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/9546 auf. Hier betrifft es die Petitionen mit den Nummern 1 und 2 sowie 9 bis 15. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. – Es ist so beschlossen. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Damit kommen wir zur Drucksache 17/9544. Seitens der Fraktion der AfD ist hier beantragt, die Beschlussempfehlungen zur laufenden Nummer 6, also zur Petition 17/3887, und zur laufenden Nummer 8, also zur Petition 17/3720, getrennt zur Abstimmung zu stellen. Auch hier schlägt der Petitionsausschuss Ihnen in beiden Fällen vor: „Der Petition kann nicht abgeholfen werden.“ Wer jetzt den Beschlussempfehlungen zu den Petitionen des Petitionsausschusses zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich zugestimmt, und es ist so beschlossen. Nun rufe ich die restlichen Beschlussempfehlungen der Drucksache 17/9544 auf. Das sind die Petitionen mit den Nummern 1 bis 5, 7 sowie 9 bis 22. Hierzu stelle ich wieder gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. Wir fahren fort mit den Beschlussempfehlungen zu den Drucksachen 17/9542, 17/9543 und 17/9545. Hierzu stelle ich gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss fest. Punkt 5 der Tagesordnung ist somit vorläufig erledigt, bis ich nachher noch das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt gebe. Wir fahren jetzt aber fort, und ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts und zur Änderung des Rechts über die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten – Drucksache 17/9481 Ich erteile das Wort zur Begründung dem Herrn Innenminister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Erstens: Die Welt verändert sich. Wir leben in außerordentlich angespannten Zeiten. Unsere Demokratie und die Art und Weise, wie wir leben, stehen unter Druck. Es ist ein jahrzehntelang nicht mehr gekannter äußerer Druck gegenüber unserem Land. Das kann man an der Ostflanke der NATO durch eine zunehmende Aggression des russischen Feindes sehen – das dokumentiert ein Aufklärer in der Ostsee –: Drohnenüberflüge, die wir zwar nicht in starkem Maß in Baden-Württemberg, aber in anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland und in anderen europäischen Ländern haben, und dergleichen mehr. Vor einiger Zeit habe ich es so formuliert: „Wir sind nicht im Krieg, freilich sind wir auch nicht mehr so richtig im Frieden.“ Dieser Satz wurde inzwischen von anderen übernommen. Deswegen ist es außerordentlich wichtig, dass wir unsere Sicherheitsbehörden mit ausreichend Personal und bester Technik ausstatten. Das machen wir in Baden-Württemberg. Wichtig ist auch, dass die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden stimmen. (Minister Thomas Strobl) Zweitens: Es gibt aus den letzten Jahren eine umfangreiche Rechtsprechung insbesondere des Bundesverfassungsgerichts zum Nachrichtendienstrecht. Das macht es notwendig, dass die gesetzlichen Grundlagen insbesondere für die Arbeit des Verfassungsschutzes auch in Baden-Württemberg angepasst werden. Das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, dass der Verfassungsschutz eine unerlässliche Säule innerhalb der Sicherheitsarchitektur unseres Landes darstellt. Er übernimmt Aufgaben der Beobachtung und der Vorfeldaufklärung zum Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter, ohne dass er dabei – im Unterschied zu den Polizeibehörden – über operative Anschlussbefugnisse verfügt. Der Verfassungsschutz ist sozusagen das Frühwarnsystem unserer Demokratie. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium werden das gern bestätigen: Wir erleben dort wirklich hoch motivierte Verfassungsschützer in Baden-Württemberg, die mit großer Expertise und vor allem auch mit toller Motivation ihre Arbeit als Frühwarnsystem der Demokratie machen. Ich bin dankbar, dass wir in Baden-Württemberg einen solch guten Verfassungsschutz haben und dass wir im LfV so hoch motivierte und exzellente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben. Von dieser Stelle herzlichen Dank und Anerkennung für die Arbeit, die dort geleistet wird. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Das Bundesverfassungsgericht fordert zum einen, dass der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel grundsätzlich nicht den gleichen Voraussetzungen unterliegen muss wie bei Polizeibehörden. Zum anderen stellt das Bundesverfassungsgericht hohe Anforderungen an die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben worden sind, an andere Behörden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konsequent um. Insbesondere wurden die Voraussetzungen für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel angepasst. Neu ist hierbei die Einführung eines Stufenmodells. Wir haben entlang der Rechtsprechung unterschiedliche Stufen der Beobachtungsbedürftigkeit der verfassungsfeindlichen Bestrebungen entwickelt. Je nach Stufe kommt der Einsatz unterschiedlicher nachrichtendienstlicher Mittel in Betracht. Dabei gilt: Je höher das Bedrohungspotenzial einer Bestrebung ist, desto eingriffsintensiver darf auch die Maßnahme sein, mittels der die Bestrebung beobachtet wird. Für die Zusammenarbeit des Landesamts für Verfassungsschutz mit anderen Behörden hat das Bundesverfassungsgericht den Verfassungsschutzbehörden enge Grenzen gesetzt. Diese beachten wir selbstverständlich. Die Polizei darf nur noch bei Vorliegen einer konkretisierten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut informiert werden, Strafverfolgungsbehörden nur bei Vorliegen einer besonders schweren Straftat. Das sind natürlich extrem hohe Anforderungen, die uns Karlsruhe vorgegeben hat. Wir nehmen die Anforderungen des Gerichts selbstverständlich ernst und setzen das auch im Gesetzentwurf entsprechend um, sodass die wichtige Zusammenarbeit des Verfassungsschutzes mit anderen Behörden nicht gefährdet wird. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte es bereits eingangs: Wir leben in Zeiten multipler Krisen. Krisen hat es immer gegeben, aber eine derartige Häufung von Krisen, wie wir sie derzeit haben, hatten wir in den vergangenen Jahrzehnten nicht. Daher stärken wir die Arbeit unseres Dienstes und setzen mit der Novellierung gleichzeitig Maßnahmen aus dem Sicherheitspaket der Landesregierung „Sicherheit stärken, Migration ordnen, Radikalisierung vorbeugen“ um, das wir in der Koalition miteinander vereinbart haben. Das bedeutet, wir stärken den Verfassungsschutz zielgerichtet, indem wir ihm zwei neue und wichtige Befugnisse an die Hand geben: die Befugnis zur Funkzellenabfrage sowie die Befugnis zu Übermittlungsersuchen an Betreibende von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum. Diese Instrumente eröffnen dem Verfassungsschutz neue Möglichkeiten, etwa um im islamistischen Spektrum Kontaktnetzwerke zu identifizieren oder im Rahmen laufender Observationen weiter gehende Erkenntnisse zu gewinnen. Neu sind auch die Regelungen zur Eigensicherung des Landesamts für Verfassungsschutz zum Schutz vor sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten, für welche angesichts jüngster Innentäterfälle bei den deutschen Nachrichtendiensten Regelungsbedarf bestand. Wir schützen damit auch die, die uns schützen; das ist ebenso unsere Verantwortung. Gleichzeitig stärken wir die parlamentarische Kontrolle. So wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für den Austausch der parlamentarischen Kontrollgremien der Länder und des Bundes untereinander geschaffen. Damit setzen wir die Anforderungen aus dem Koalitionsvertrag zur Stärkung der parlamentarischen Kontrolle um. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, wir stehen vor großen sicherheitspolitischen Herausforderungen durch islamistischen Terrorismus, durch rechts- und linksextremistische Strömungen, durch Desinformation, durch Sabotage und durch Spionage fremder Nachrichtendienste. Cybercrime, Cybersabotage, Cyberspionage sind inzwischen tägliche Herausforderungen. Es sind Extremisten und Staatsfeinde, die wir im Inland haben, die uns bekämpfen, aber auch die Operationen aus feindlichen Staaten nehmen in der virtuellen wie auch in der realen Welt von Tag zu Tag zu. Deshalb müssen wir uns aufstellen. Wir müssen den Handlungsrahmen anpassen und dem Verfassungsschutz die Instrumente an die Hand geben, die er braucht, um angesichts dieser Bedrohungen weiterhin unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und unsere Demokratie zu schützen und zu bewahren. Damit gehen wir heute einen weiteren wichtigen Schritt, und deswegen bitte ich Sie um Ihre Unterstützung für dieses Gesetzesvorhaben. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wir beginnen mit der Fraktion GRÜNE. Der Kollege Oliver Hildenbrand steht bereit, dem ich hiermit das Wort erteile.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit, in der unsere Demokratie von innen und von außen bedroht und angegriffen wird. Die offene Gesellschaft hat viele Feinde. Sie kommen von verschiedenen Seiten und aus unterschiedlichen Richtungen: russische Wegwerfagenten, rechtsextremistische Jugendgruppen, Reichsbürger mit Umsturzfantasien, islamistische Influencer, radikale Hassprediger. (Zuruf von der AfD: Und Antifa!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, so unterschiedlich ihre Ideologien sind, eines verbindet sie: Sie wollen zerstören, was uns ausmacht, nämlich unsere Art zu leben. Und das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Beobachten, informieren, schützen – mit diesem Dreiklang beschreibt das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg seinen Auftrag und seine Aufgaben. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamts gilt unser Dank für ihre Arbeit und ihren damit verbundenen Einsatz für unsere Freiheit, für unsere Sicherheit und für unsere Demokratie. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Mit der Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes stellen wir den Verfassungsschutz im Land auf ein neues Fundament. Wir reagieren mit dieser Reform auf die wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen und gleichzeitig auf die gestiegenen rechtlichen Anforderungen. Wir formulieren einen klaren gesetzlichen Auftrag, und wir geben einen klaren rechtsstaatlichen Rahmen vor. Dabei setzen wir die Anforderungen und Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um. Denn es ist völlig klar: Wer im Auftrag der wehrhaften Demokratie für den Schutz der Verfassung arbeitet, muss sich auch selbst an die Regeln unserer Verfassung halten. Verfassungskonforme Rechtsgrundlagen, effektive Befugnisse und wirksame Kontrollen – das sind aus meiner Sicht die Leitlinien für die grundlegende Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes, die wir hier und heute diskutieren. Lassen Sie mich auf drei Gesichtspunkte besonders eingehen. Erstens: die gerichtliche Kontrolle. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Einführung einer unabhängigen gerichtlichen Vorabkontrolle bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen, etwa beim Einsatz von Vertrauenspersonen oder bei längerfristigen Observationen. Zweitens möchte ich auf die parlamentarische Kontrolle zu sprechen kommen. Als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums darf ich Ihnen versichern, dass wir in diesem Gremium unseren Auftrag sehr ernst nehmen, dass wir gerade in den vergangenen Jahren unsere Arbeit verstärkt haben mit mehr Tiefe, mit einer höheren Sitzungsfrequenz und einer höheren Kontrollintensität. Wir werden zum Jahreswechsel voraussichtlich unseren Tätigkeitsbericht für diese Legisode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 laturperiode vorlegen. Ich möchte Ihnen diesen Bericht schon heute zur Lektüre empfehlen. Ich denke, er kann im Rahmen dessen, was wir auch öffentlich mitteilen dürfen, einen guten Eindruck davon geben, wie wir unsere Kontrollarbeit ausgestalten. Es ist weiterhin notwendig, dass unsere Sitzungen in der Regel geheim und hinter verschlossenen Türen stattfinden, damit wir diesen Kontrollaufgaben auch gut gerecht werden können. Aber es war doch eine wichtige Neuerung, dass wir nicht mehr nur hinter verschlossenen Türen tagen, sondern einmal im Jahr, nämlich im Zusammenhang mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts, öffentlich tagen, hier im Plenarsaal. Auch das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer besseren Nachvollziehbarkeit unserer parlamentarischen Arbeit hier. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Diesem Schritt hin zu mehr Transparenz fügen wir jetzt mit dieser Reform noch einen weiteren Schritt hinzu. Die Möglichkeit, dass sich die Parlamentarischen Kontrollgremien des Bundes und der Länder miteinander austauschen können, halte ich für eine wichtige Fortentwicklung. Denn natürlich arbeitet auch der Verfassungsschutzverbund über Bundesländergrenzen hinweg zusammen. Da finde ich es nur richtig, wenn auch die Verfassungsschutzkontrolleurinnen und -kontrolleure die Möglichkeit bekommen, sich über die Bundesländergrenzen hinweg auszutauschen. Dafür ist das wichtig. Lassen Sie uns dafür auch gemeinsam bei Kolleginnen und Kollegen in anderen Landesparlamenten werben, damit noch weitere Länder folgen und eine solche Rechtsgrundlage in ihre Verfassungsschutzgesetze aufnehmen. Ich denke, es würde sich lohnen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür werben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Verfassung braucht Schutz. Wir müssen wachsam und wehrhaft sein. Deshalb reformieren wir das Landesverfassungsschutzgesetz und schaffen einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für die Arbeit des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Jetzt erteile ich für die CDU-Fraktion dem Kollegen Christian Gehring das Wort.

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Christian Gehring CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bitte stellen Sie sich ein riesengroßes Büro mit einem riesengroßen Schreibtisch vor. Hinter diesem riesengroßen Schreibtisch steht ein riesengroßer Sessel. Und auf diesem Sessel sitzt ein Superschurke. Dieser Superschurke hält eine weiße Katze in seinem Arm, die er liebevoll streichelt. (Zurufe: Ah!) (Christian Gehring) Und dieser Superschurke hält die Welt in Atem. Es gilt, diesen Superschurken kaltzustellen und zu verhaften. (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) Deswegen entsenden die Nachrichtendienste ihren besten Agenten. Ich nenne ihn mal Erwin Häberle. (Vereinzelt Heiterkeit) Erwin Häberle trifft sich in einer Nacht-und-Nebel-Aktion mit seinen Kollegen James Bond vom MI6 und Felix Leiter von der CIA. Es wird besprochen, was zu tun ist. Es kommt der Vorschlag: „Lieber Erwin Häberle, könntest du nicht den Superschurken mit deinem Team festnehmen?“ Erwin Häberle überlegt und sagt: „Das würde ich gern tun, aber mir fehlen leider die exekutiven Befugnisse.“ Kein Problem. Die beiden anderen Herren übernehmen das und sagen: „Kein Thema. Aber könntest du uns bitte Informationen zu diesem Superschurken geben?“ Erwin Häberle überlegt und sagt: „Das würde ich gern tun, aber der Datenschutz verhindert das. Ich kann leider nicht weiterhelfen.“ Kein Problem. Bond und Leiter sind zunehmend genervt, aber sie geben Häberle dann doch eine Ausstiegsmöglichkeit und sagen: „Kein Thema. Wir kümmern uns darum. Du kannst heute Nacht nach dem Einsatz zu uns kommen. Wir besprechen das Ganze bei einem Glas Wein und informieren dich über das, was wir getan haben.“ Häberle schaut auf die Uhr und sagt: „Das wird leider nichts. Das entspricht nicht der Arbeitszeitverordnung.“ Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte die Geschichte noch ewig so fortsetzen. (Oh-Rufe – Abg. Anton Baron AfD: Bitte nicht! –

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sie haben fünf Minuten!) Aber ich denke, Sie haben meinen Punkt verstanden. Wir haben es mit einer veränderten Weltlage zu tun und müssen in der Lage sein, selbst für die innere und die äußere Sicherheit zu sorgen. Noch immer sind wir vor allem auf Informationen aus den USA angewiesen, um Terror auf unseren Straßen zu verhindern. Deshalb unterstützen wir Forderungen, über exekutive Befugnisse für unsere Nachrichtendienste nachzudenken. (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Das Trennungsgebot war und ist richtig und wichtig. Wir müssen die Nachrichtendienste aber schlicht und ergreifend weiterentwickeln. Daher wollen wir heute über das Landesamt für Verfassungsschutz und die Regelungen sprechen sowie – Kollege Hildenbrand hat es ausgeführt – über die Rechtsprechung des BVG, die diese Debatte vorgibt. Mit der vorliegenden Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes setzen wir aber nicht nur die Rechtsprechung um, sondern auch die Punkte unseres Sicherheitspakets. Aus dem Sicherheitspaket stammen neue Regelungen für Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zur Funkzellenabfrage sowie zu Übermittlungsersuchen an Betreiber von Videoüberwachungsanlagen im öffentlichen Raum. Damit erhält das LfV die Möglichkeit, u. a. im Zusammenhang mit Terroe – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 rismus Kontaktnetzwerke aufzudecken und über laufende Observationen hinaus neue Erkenntnisse zu erhalten. Wir tun dies alles, damit das LfV seine Aufgaben, die dringend geboten sind, weiterhin erfüllen kann. Und wir tun dies so, dass die Balance zwischen den sicherheitsbehördlichen Bedarfen und den verfassungsrechtlichen Anforderungen gewährleistet ist. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Wir folgen aber, wie gesagt, auch der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts bei der Übermittlung personenbezogener Daten sowie bei den Anforderungen an besonders eingriffsintensive Maßnahmen. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die aktuelle Sicherheitslage bedroht unsere verfassungsmäßige Ordnung, und unsere Demokratie ist so wie schon lange nicht mehr in Gefahr. Der Kollege Hildenbrand und der Minister haben es ausgeführt. Die Bedrohung von innen kommt durch Radikalisierung, Extremismus und Terrorismus unterschiedlicher Couleur, und die Bedrohung von außen kommt durch Spionage, Sabotage und hybride Kriegsführung. Unsere Sicherheitsbehörden müssen daher unbedingt zusammenarbeiten und Informationen austauschen, und sie müssen entsprechend den massiven Bedrohungen auch gestärkt werden – alles im rechtsstaatlichen Rahmen; das ist für uns alle klar. Aber wer allzu vorsichtig mit den Feinden von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat umgeht, der kann all diese Errungenschaften auch wieder verlieren. Für uns, die CDU, bedeutet das kurz übersetzt ganz einfach: ohne Sicherheit keine Freiheit. Die Zeiten haben sich geändert, und wir reagieren darauf. Aber wir müssen – davon sind wir überzeugt – diesen Weg auch konsequent weitergehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Kollege Gehring. Vielleicht sollten Sie prüfen lassen, ob in Ihrer fiktiven Geschichte statt Wein nicht Martini – geschüttelt, nicht gerührt – serviert werden sollte. (Vereinzelt Heiterkeit) Jetzt darf ich Herrn Kollegen Dr. Boris Weirauch als Redner für die SPD-Fraktion das Wort erteilen.

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Dr. Boris Weirauch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutz ist essenzieller Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes und als Frühwarnsystem zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unerlässlich. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg entscheidet als eigenständige Behörde ausschließlich auf der Grundlage der geltenden Gesetze über Maßnahmen zum Schutz unserer Verfassung. Über die Änderung dieser gesetzlichen Grundlage, des Landesverfassungsschutzgesetzes, beraten wir heute in Erster Beratung. (Dr. Boris Weirauch) Am 26. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Bayerische Verfassungsschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht betonte damals ausdrücklich, dass der Gesetzgeber bei den Verfassungsschutzbehörden grundsätzlich niedrigere Eingriffsschwellen als beispielsweise bei den Polizeibehörden vorsehen kann. Gleichzeitig formulierte das Gericht aber besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Befugnisnorm. Auch der Schutz hinreichend gewichtiger Rechtsgüter, Privatsphäre, ausdifferenzierte Eingriffsschwellen, die Kontrolle durch eine unabhängige Stelle oder der ausreichende Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind dabei nur einige Schlagwörter in einer 136-seitigen Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Maßstab für den uns heute von Innenminister Strobl mehr als drei Jahre nach der Urteilsverkündung vorgelegten Gesetzentwurf sind. Aber ich habe es ja gesagt: 136 Seiten. Da bedarf es natürlich einer gewissen Zeit, sich damit intensiv auseinanderzusetzen. (Vereinzelt Heiterkeit) Wir haben ja auch gemeinsam die Diskussion in anderen Ämtern und auf Bundesebene weiterverfolgt. (Zuruf des Ministers Thomas Strobl) Ich kann an dieser Stelle sagen: Bereits der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, wird auf jeden Fall den Anforderungen, die aktuell mit Blick auf die Bedrohungsszenarien, aber auch die Rechtssicherheit gestellt werden, durchaus gerecht. (Minister Thomas Strobl: Und es gab neue Urteile!) Dabei sollte nach unserer Auffassung der Rahmen, den uns das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegeben hat, voll ausgeschöpft werden, um den aktuellen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können. Wir müssen den Verfassungsschutz rechtlich und tatsächlich so ausgestalten, dass er Verfassungsfeinden immer einen Schritt voraus ist. Das sind wir dem Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schuldig. (Beifall bei der SPD) Wir haben uns in den vergangenen drei Wochen, sofern uns das in diesem Umfang möglich war, bereits intensiv mit Ihren Änderungsvorschlägen befasst. Dabei sind uns aber auch Punkte aufgefallen, die wir mindestens für diskussionswürdig halten. In der Begründung weisen Sie zu den Begriffsbestimmungen zu Recht darauf hin, dass eine möglichst harmonisierte Änderung zum Zwecke der effizienten Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter im Bund und in den Ländern wichtig ist und große Abweichungen, auch in der Terminologie, für die kohärente Zusammenarbeit tunlichst zu vermeiden sind. Das ist klar. Eine harmonisierte Gesetzeslage in den Ländern und dem Bund ist natürlich gut, gerade wenn es um die Begriffsbestimmungen geht. Da haben wir momentan divergierende Rechtslagen in den unterschiedlichen Ländern. Das sollte man natürlich angleichen, sofern das möglich ist. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass Sie auch bei der Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und insbesondere auch bei den Anforderungen, die an eine gesonode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 derte Beobachtungsbedürftigkeit gestellt sind, einen anderen Maßstab anlegen als der Bund oder beispielsweise Bayern. Darüber müssen wir im Ausschuss natürlich schon mal diskutieren, ob man die bayerischen Regelungen, die aus unserer Sicht ein bisschen weiter gehen, nicht auch entsprechend für Baden-Württemberg anwendet. Wahrscheinlich werden Sie gute Gründe haben, dass Sie es im Entwurf nicht niedergeschrieben haben. Aber darüber können wir natürlich diskutieren. Klar ist auch für die SPD – da bin ich mit dem Kollegen Hildenbrand einig –: Ein starker Verfassungsschutz braucht eine starke parlamentarische Kontrolle. Fast zehn Jahre nach der Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist es an der Zeit, die Kontrollbefugnisse des PKG an die in den vergangenen Jahren durchaus gestiegenen, ambitionierten Anforderungen anzupassen. Wir haben ja unter dem Vorsitz von Oliver Hildenbrand eine Anpassung dahin gehend vorgenommen, dass wir öfter tagen, intensiver tagen, uns auch intensiver mit der Arbeit des Verfassungsschutzes befassen, damit wir Parlamentarier die Arbeit des Verfassungsschutzes viel besser beurteilen können. Ich denke, wir haben uns in den letzten zwei Jahren da durchaus noch ein bisschen mehr aufmunitioniert, um unsere Aufgaben auch tatsächlich wahrzunehmen. Wir werden Ihnen aber trotzdem an dieser Stelle die dauerhafte Einrichtung eines ständigen Bevollmächtigten analog zur Regelung im Bund vorschlagen, der das PKG dauerhaft als Hilfsorgan unterstützt und der insbesondere im Auftrag und auf Weisung des Gremiums ausgewählte Sachverhalte näher überprüfen kann. Das scheint umso dringender, als sich das PKG künftig auch mit der umstrittenen Palantir-Software befassen soll. Darüber hinaus ist bei der Besetzung der G-10-Kommission aus Sicht der SPD-Fraktion künftig sicherzustellen, dass auch die Opposition in diesem Gremium vertreten ist. Dass ausschließlich die Regierungsfraktionen die Regierung bei diesen Kontrollmaßnahmen legitimieren, ist verfassungsrechtlich problematisch. Darum sollten wir uns überlegen, ob das in Zukunft tatsächlich noch Rechtslage in Baden-Württemberg sein soll. (Beifall bei der SPD) Abschließend möchte ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir gern bereit sind, gemeinsam noch einmal über den Entwurf zu diskutieren, an dem Gesetz mitzuarbeiten und es gegebenenfalls sogar auch mit den Stimmen der SPD zu verabschieden, weil wir es als gemeinsame Aufgabe ansehen, uns aus der Mitte der demokratischen Fraktionen, aus der Mitte des Parlaments (Zuruf von der AfD) für den Verfassungsschutz, die Stärkung des Verfassungsschutzes und die vielen Menschen, die an dieser Stelle täglich unter schwierigen Bedingungen arbeiten, um unsere Verfassung zu schützen, einzusetzen und dem auch gerecht zu werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die FDP/DVP-Fraktion dem Kollegen Weinmann das Wort erteilen. Bitte sehr.

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Nico Weinmann FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Den vorliegenden Gesetzentwurf erachten wir mit wenigen Ausnahmen als durchaus gelungen und geeignet, die nicht zuletzt infolge höchstrichterlicher Rechtsprechung gebotenen Änderungen abzubilden. So begrüßen wir insbesondere die Ausgestaltung des Schutzes des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sowie den der Berufsgeheimnisträger, wobei wir uns wünschen, dass gerade in Bezug auf die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte klargestellt wird, dass damit alle und nicht nur die Kolleginnen und Kollegen gemeint sind, die ein strafrechtliches Mandat betreuen. Gravierenden Bedenken begegnet der Entwurf jedoch mit Blick auf die Verschlossenheit bezogen auf die nachträgliche Mitteilung an die vom Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel Betroffenen. Hierbei handelt es sich in der Regel um schwere Grundrechtseingriffe. Diese Pflicht der Benachrichtigung ist der elementare Mechanismus, um betroffenen Personen zumindest im Nachgang Rechtsschutz nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes zu ermöglichen, da diese erst mit der Benachrichtigung überhaupt Kenntnis von den gegen sie gerichteten Maßnahmen erlangen. Folglich sollte es unserer Überzeugung nach die Regel und eben nicht die Ausnahme sein, die Betroffenen zu unterrichten – freilich nur dann, sofern keine Gründe mehr gegeben sind, dass hierdurch der Zweck der Maßnahme gefährdet werden könnte. Grundlegend – das gilt nicht nur, aber eben auch für den vorliegenden Gesetzentwurf – sollte der Gesetzgeber dem Gebot der Normenklarheit folgen und auf unübersichtliche Verweisungsketten verzichten. Der Anwaltsverband Baden-Württemberg kritisiert jedoch beispielsweise, dass der Gesetzentwurf den Eindruck erwecke, als – ich zitiere – ... sei gar nicht gewünscht, dass der Bürger erfährt, wo etwas steht. Das ist einer transparenten Gesetzgebung – gerade in einem so sensiblen Bereich – unwürdig. Bedenken begegnet der Entwurf zudem in der beschränkten Behandlung von Auskunftsansprüchen. Bekanntlich gewährt die Datenschutz-Grundverordnung betroffenen Personen das Recht, vom Verantwortlichen eine umfassende Auskunft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Der Verantwortliche ist daraufhin verpflichtet, diese Information transparent, verständlich und in einem angemessenen Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Diese normierte Pflicht an einen verhältnismäßigen Aufwand zu knüpfen, ist abzulehnen. Mangels Definition, wann ein solcher überhaupt überschritten ist, läuft dies dem Anspruch zuwider. Dabei gilt es, grundlegend Vertrauen in unser, wie ich finde, von Frau Präsidentin Bube und ihrem Team hervorragend geführtes Landesamt zu stärken. Nicht zuletzt: Sibyllinische Tätigkeiten verschiedener Nachrichtendienste im Rahmen des NSU-Komplexes haben das e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Vertrauen in unseren am Ende für Sicherung und Bestand unserer Demokratie doch so wichtigen Verfassungsschutz beschädigt. (Zuruf: Genau!) Seither wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, um dies zu konterkarieren, dieses Vertrauen wiederherzustellen. Diese Maßnahmen sollten nun mit Blick auf einen vermeintlich unverhältnismäßigen Aufwand nicht konterkariert werden. Befremdlich erscheint uns indes, dass das wesentliche und für die vorliegenden Änderungen relevante Urteil des Bundesverfassungsgerichts am 26. April 2022 gesprochen wurde, aber erst heute, dreieinhalb Jahre später, die dringend gebotenen und angezeigten Anpassungen der für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel maßgeblichen Rechtsgrundlage erfolgen. Geschenkt, dass Sie, Herr Innenminister, bereits 2017, bei der letzten Reform des Landesverfassungsschutzgesetzes, unsere konkret vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken achtlos zur Seite geschoben haben. Dass Sie als zuständiger Minister allerdings glaubten – spätestens mit der Vorlage des vorbezeichneten Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022 –, mit einem Landesverfassungsschutzgesetz auszukommen, das in Teilen den verfassungsrechtlichen Ansprüchen nicht genügt, empfinde ich persönlich gegenüber dem Rechtsstaat als schlicht despektierlich. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Meine sehr verehrten Damen und Herren, in einem derart sensiblen Bereich wie der Überwachung von Bürgerinnen und Bürgern darf der Staat nicht sehenden Auges verfassungswidrige Regelungen dulden. Das gebietet der Respekt vor unserer Verfassung und unserem Rechtsstaat. Daher begrüßen wir ausdrücklich die Absicht, dies nun endlich zu heilen und das Landesverfassungsschutzgesetz den verfassungsrechtlichen Vorgaben anzupassen sowie gleichzeitig die gesetzlichen Grundlagen an neue Herausforderungen anzupassen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Ich erteile jetzt für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Sandro Scheer das Wort.

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Sandro Scheer AfD

Ja, Gesetz zur – – Herr Präsident, (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Oje, oje! Das geht schon gut los! – Zuruf: Gerade noch so!) sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Wir reden heute über den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Nachrichtendienstrechts. Herr Minister, Sie können sich denken, dass ich da natürlich kritischere Worte habe als meine Vorgänger. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: „Vorgänger“?) – Vorredner, Sie haben recht. (Sandro Scheer) Ich denke, wenn ich jetzt hier rede, werden in der Taubenheimstraße alle PCs angehen, damit mitgeschrieben werden kann. (Abg. Christian Gehring CDU: Nee, das juckt kei- nen! Das interessiert keinen! – Abg. Dr. Boris Wei- rauch SPD: Nein, so wichtig sind Sie nicht!) – Jetzt hören Sie mal zu, Herr Weirauch. Sie werden gleich staunen, was da alles steht. Also, wenn ich hier stehe, dann stehe ich hier auch als Betroffener dieser Behörde. Denn dort wurde auch über mich eine Akte angelegt. Woher weiß ich das? Wir führen gerade einen Rechtsstreit. Da habe ich als Funktionär Akteneinsicht bekommen. Die Leute müssen mal wissen, was diese Behörde so treibt. (Lachen des Abg. Dr. Boris Weirauch SPD – Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Das sind doch keine DDR-Methoden! – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Ich würde lieber wissen, was Sie treiben! – Weitere Zurufe – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Da sind wir wieder in der DDR!) Wir fangen mal an und erinnern uns an Nancy Faesers letzten Arbeitstag. Erinnern Sie sich noch? Da wurde die AfD hochgestuft, (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Nein, das stimmt nicht!) und das Gutachten war Verschlusssache. Als Soldat, 16 Jahre Dienstzeit, weiß ich: Verschlusssache, das ist schon eine Nummer. (Zuruf: Aha, das ist ja interessant!) Einen Tag später lese ich dann in der „Bild“-Zeitung, was in dem Gutachten steht. Ist es eine Skandalbehörde oder nicht, liebe Freunde? (Beifall bei der AfD – Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Aber was hat das mit uns zu tun?) Jetzt komme ich zu mir. (Zuruf: Darum geht es gerade nicht!) Also, ich hatte Akteneinsicht. Vor zwei Jahren war eine Demo auf dem Schlossplatz. Da bin ich hingelaufen und habe die Demo fotografiert und geschrieben: „Demo Schlossplatz“. Da schreibt doch tatsächlich der Inlandsgeheimdienst eine Aktennotiz: (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Geht es hier um per- sönliche Befindlichkeiten oder um den Verfassungs- schutz?) „Scheer war Teilnehmer einer Demo.“ (Zurufe, u. a.: Bei was für einer Demo? Das haben Sie jetzt noch nicht gesagt! – Was für einer?) Da frage ich mich: Was ist das? Oder: Meine Parteichefin Alice Weidel: ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Zurufe, u. a.: Stasi! – Hat sie angemeldet?) „Alice für Deutschland“. Da kommt man im Verfassungsschutzbericht vor. Bei „Lars für Deutschland“ wahrscheinlich nicht, aber „Alice für Deutschland“ reicht. Das ist keine Erfindung, ich habe es gelesen. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da gibt es auch ei- nen Hintergrund! – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das hat aber auch einen Grund!) Und es gibt unendlich viele Geschichten, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Ja!) die man hier noch vortragen könnte. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Spannend!) Herr Strobl, bitte tun Sie hier auch nicht so, als würden Sie jetzt hier ein neues Gesetz einbringen. Sie wurden gezwungen, das zu tun, weil Sie nicht mehr auf rechtsstaatlichem Boden standen. Das ist doch die Wahrheit. Das können die Leute auch mal wissen. Das hört man von den anderen jetzt nicht so; aber gut. Warum ist es so? Zum erheblichen Teil schon deswegen, weil es sich um eine Geheimbehörde handelt, die mit allem Geheimniskrämerei betreibt. Das gehört vielleicht zum Berufsbild dazu. Warum also nicht auch mit der eigenen Rechtsgrundlage? Die Einleitung stellt zwar klar – das ist auch nachprüfbar –, dass Rechtsprechungen des Bundesverfassungsgerichts zu diversen Landesverfassungsgesetzen, und zwar seit 2022, ausgewertet wurden. Da muss man sich auch fragen: 2022, was war eigentlich die letzten drei Jahre? Haben Sie sich hier illegal Informationen beschafft und sind gegen eine Oppositionspartei vorgegangen? Na ja, Sie werden rot. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Mein Gott!) Schauen Sie sich das doch mal an! (Zurufe, u. a. Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Junge, Junge, Junge! – Unruhe) Wie gesagt, nach unserer Auffassung ist mit der Neufassung, auch durch die unübersichtliche Neugliederung, die vorgenommen wurde, die Grenze dessen überschritten, was grundgesetzliche Anforderungen an Normenklarheit sind. Dieses Gesetz dürfte in der Praxis in all seinen Details so gut wie unanwendbar sein – für die Anwender selbst, erst recht aber für den Bürger. Dies gilt erst recht, weil sich das Amt selbst keine allzu große Mühe zu geben braucht. Schließlich ist alles und jedes im Geheimen. Nur in einem winzigen Bruchteil aller Fälle kommt es zu einer gerichtlichen Überprüfung des Handelns. Warum? Nun, ganz einfach: weil eine gerichtliche Überprüfung von den Betroffenen beantragt werden müsste, aber die Besonderheit des Geheimdienstes ja gerade darin besteht, dass der Betroffene gar nichts von seiner Beobachtung weiß (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Nein, das stimmt nicht! Weil er ein Verfassungsschutzobjekt ist!) (Sandro Scheer) und sich deswegen nicht wehren kann. Das bedeutet, dass der Geheimdienst nur selbst über die Anwendung des für ihn geltenden Gesetzes befindet. (Zuruf: Nee!) Daran ändern auch die Unterrichtungspflicht und die Auskunftsrechte nichts Entscheidendes. Erstens sind diese maximal zurückhaltend formuliert; ich verweise nur auf den Zwang des konkreten Sachverhalts als Voraussetzung für eine Auskunftserteilung nach § 25 Absatz 1. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Sie kennen sich ja aus!) Zweitens sind sie mit einer Überfülle von Ausnahmen gespickt, und drittens kann niemand überprüfen, ob die Information vollständig ist – noch nicht mal ein Richter. Gleichzeitig wird der Prozess der Überkomplexisierung dazu benutzt, bestehende Befugnisse zu erweitern, neue hinzuzufügen und das geheime Machwerk des Landesamts für Verfassungsschutz dichter werden zu lassen. Das ist bei einer Behörde, die in den letzten Jahren zunehmend als Instrument der Regierung zur Unterdrückung der Opposition missbraucht wurde, mehr als bedenklich. Unendlich viele Beispiele könnte man hier vortragen. Überdies: Das Bundesverfassungsgericht hat schon 2022 die Vorschriften als verfassungswidrig erkannt und Änderungen erzwungen. Diese liegen erst jetzt vor. Hat das Landesamt so viele Jahre lang Informationen unter Verwendung verfassungswidriger Mittel erlangt? (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Das war ein Ur- teil zum bayerischen Gesetz!) Hier noch ein Beispiel: Nach § 4 Absatz 3 sind erheblich Beobachtungsbedürftige solche Personenzusammenschlüsse, die – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – ... in erheblichem Maße gesellschaftliche Einflussnahme betreiben, insbesondere durch die Verbreitung von Fehlinformationen oder die Herbeiführung einer Atmosphäre der Angst ... (Glocke des Präsidenten)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Sie kommen dann bitte zum Ende. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Sandro Scheer AfD

Lieber Herr Minister, das galt noch nicht mal zur Coronazeit. Denn sonst müsste sich die Landesregierung nämlich selbst beobachten lassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Abg. Oliver Hildenbrand GRÜ- NE: Was war denn das für eine Rede?)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, ich höre gerade, dass eine kurze Replik beabsichtigt wird, bevor wir zum weiteren Prozedere übergehen. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich werde nicht zu allen Punkten Stellung nehmen, die hier angesprochen worden sind; dafür haben wir ja die Beratungen, die anstehen. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Ich will aber einen Punkt, der mehrfach angesprochen worden ist, einfach klarstellen: Es ist richtig, die ursprüngliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz stammt vom 26. April 2022. Diese hat unser Landesverfassungsschutzgesetz nicht unmittelbar betroffen; aber auch wir hatten Anpassungsbedarf. Allerdings ist es dann so gewesen, dass wir eine Reihe weiterer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hatten, beispielsweise zum Bundesverfassungsschutzgesetz, zum mecklenburg-vorpommerschen Sicherheits- und Ordnungsgesetz sowie dann am 17. Juli 2024 zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz. Einige Länder haben sehr schnell aufgrund des Urteils von 2022, Bayern betreffend, ihre Gesetze angepasst; sie müssen ihre Gesetze jetzt erneut, in weiteren Schritten, anpassen. Wir haben uns dafür entschieden – obwohl wir bereits im letzten Jahr fertig waren und unseren Gesetzentwurf auch in den Landtag hätten einbringen können –, die Rechtsprechung zum hessischen Gesetz aus dem vergangenen Jahr ebenfalls in den Gesetzentwurf einzuarbeiten, um so nicht gleich wieder einen Korrekturbedarf zu haben. Wir hätten dem Landtag sonst den Entwurf zu einem Gesetz vorgelegt, von dem wir gewusst hätten, dass wir es in nächster Zeit wieder hätten korrigieren müssen. (Beifall des Abg. Christian Gehring CDU – Abg. Christian Gehring CDU: Sehr klug!) Das ist unser Weg gewesen. Das darf man freilich kritisieren. Ich halte das für einen richtigen Weg; denn in der Zuspitzung, die hier erfolgte und die – mit Verlaub – natürlich Quatsch ist, hätten wir sehenden Auges möglicherweise ein verfassungswidriges Gesetz in den Landtag eingebracht, weil die Rechtsprechung zum hessischen Gesetz nunmehr ja vorliegt. Dagegen haben wir uns entschieden. Wir wollten Ihnen vielmehr ein verfassungsgemäßes Gesamtkunstwerk unter Einschluss der aktuellen Verfassungsrechtsprechung vorlegen. (Zurufe, u. a.: Oha! – „Kunstwerk“!) Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Nun liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache zu diesem Punkt ist damit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9481 zur weiteren Beratung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt. Meine Damen und Herren, ich komme zurück zu Tagesordnungspunkt 5: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/9542, 17/9543, 17/9544, 17/9545, 17/9546 Ich gebe das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekannt: (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) An der Abstimmung zur Petition 17/2784 haben sich 126 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben 98 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 28 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich kein Abgeordneter. Der Beschlussempfehlung ist damit zugestimmt worden. * Mit J a haben gestimmt: GRÜNE: Gudula Achterberg, Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Hans-Peter Behrens, Sandra Boser, Martina Braun, Nese Erikli, Daniela Evers, Saskia Frank, Petra Häffner, Martina Häusler, Sarah Hagmann, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Oliver Hildenbrand, Christoph Höh, Cindy Holmberg, Michael Joukov, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Petra Krebs, Daniel Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Manfred Lucha, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Niklas Nüssle, Petra Olschowski, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Clara Resch, Dr. Markus Rösler, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Rüdiger Tonojan, Fadime Tuncer, Armin Waldbüßer, Thekla Walker, Elke Zimmer. CDU: Dr. Alexander Becker, Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Ayla Cataltepe, Konrad Epple, Christian Gehring, Manuel Hailfinger, Sabine Hartmann-Müller, Raimund Haser, Ulli Hockenberger, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Winfried Mack, Ansgar Mayr, Dr. Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Nicole Razavi, Dr. Wolfgang Reinhart, Volker Schebesta, Katrin Schindele, Dr. Albrecht Schütte, August Schuler, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Willi Stächele, Andreas Sturm, Stefan Teufel, Guido Wolf. SPD: Sascha Binder, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Jonas Hoffmann, Andreas Kenner, Simone Kirschbaum, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Martin Rivoir, Jan-Peter Röderer, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. Mit N e i n haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Frank Bonath, Alena Fink-Trauschel, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Silvia Hapke-Lenz, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Dr. Christian Jung, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Nico Weinmann. AfD: Alfred Bamberger, Bernhard Eisenhut, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Dennis Klecker, Daniel Lindenschmid, Emil Sänze, Sandro Scheer, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. * Meine Damen und Herren, nachdem Punkt 5 und Punkt 6 der Tagesordnung erledigt sind, fahren wir fort mit Tagesordnungspunkt 7, den ich hiermit aufrufe: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landeskrankenhausgesetzes Baden-Württemberg – Drucksache 17/9482 Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Sozialminister Lucha. ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf setzen wir ein zentrales Anliegen unserer Roadmap Gesundheitsdatennutzung des Forums Gesundheitsstandort – eines der besten Formate, die wir haben – um. Für unseren Gesundheitsstandort, aber vor allem für die Menschen im Land und darüber hinaus ist es essenziell, dass Gesundheitsdaten aus unseren Krankenhäusern auch an Dritte für eine dem Gemeinwohl dienende Forschung weitergegeben werden können. Mit dieser Änderung ermöglichen wir die Weitergabe von Gesundheitsdaten unter klar bestimmten Voraussetzungen. Da es um sensible Daten geht, hat natürlich ein außergewöhnlich umfangreiches und umfassendes Anhörungsverfahren stattgefunden. Es waren sehr viele Verbände und Einrichtungen aus dem Gesundheitswesen und aus der Forschung, Sprecher und Sprecherinnen des Forums Gesundheitsstandort sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit beteiligt. Ihnen allen ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Dieser Gesetzentwurf ist in der Tat ein ausgewogener Ausgleich zwischen einerseits den Interessen der Universitätsklinika, der Krankenhäuser, der Forschungseinrichtungen und der forschenden Industrie sowie andererseits den datenschutzrechtlichen Erfordernissen. Dieses Gesetz schafft – klar definiert – eine Befugnis für die Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen und Universitätsklinika im Land zur einwilligungsfreien Datenweitergabe an Dritte – auch die forschende Industrie ist dabei berücksichtigt – für medizinische, rehabilitative und pflegerische Forschung. Es geht dabei um die Datenweitergabe ohne die Genehmigung von Dritten. Diese Befugnis erfasst Gesundheitsdaten, mit gewissen Einschränkungen auch genetische Daten. Die Daten werden zur Versorgung der Patientinnen und Patienten gespeichert. Genetische Daten sind selbstverständlich besonders sensible Daten. Daher dürfen sie nur weitergegeben werden, wenn es sich um nach der Geburt erworbene genetische Informationen oder einzelne Sequenzvarianten handelt, die nicht einzigartig sind. Vollständige Genomsätze dürfen nicht weitergegeben werden. Damit sind zum einen der Datenschutz und zum anderen natürlich die Interessen der betroffenen Patientinnen und Patienten gewahrt. Die Wahrung des Datenschutzes erreichen wir auch weiterhin durch die Beteiligung des Datenschutzbeauftragten, der weitergebenden und der empfangenden Stelle. Selbstverständlich, meine Damen und Herren, sind die Pseudonymisierung als Mindestvoraussetzung, die Verschlüsselung der Daten, ein Reidentifizierungsverbot und ein voraussetzungsloses Widerspruchsrecht der Betroffenen ganz entscheidend. Mit diesem voraussetzungslosen Widerspruchsrecht berücksichtigen wir die Selbstbestimmung der Betroffenen. Wir begegnen damit auch maßgeblich dem Einwand, Patienten könnten aus Sorge vor der Weitergabe ihrer Daten an Dritte die Behandlung ablehnen; sie können natürlich auch davon absehen. (Minister Manfred Lucha) Meine Damen und Herren, mit dieser Änderung haben wir eine wichtige Ergänzung und eine positive, notwendige Erweiterung zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz des Bundes, weil der Bund grundsätzlich nur die Forschung durch Gesundheitseinrichtungen selbst regelt. Wir machen Gebrauch von der Öffnungsklausel des Bundesgesetzes für die Regelung der Weitergabe durch Landesrecht. Wir schaffen dadurch die moderne Rechtsgrundlage für eine Weitergabe der Daten zur Sekundärforschung mit Gesundheitsdaten. Wir stärken damit auch die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg. Denken Sie an unsere Erfolge bei der personalisierten Medizin. Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das eine krankenhausplanerische Ausweisung hatte. Wir haben mit den Kassen Verträge geschaffen. Nach unserem Modell agiert mittlerweile ganz Deutschland. Baden-Württemberg ist die einzige Region in Deutschland, die bei ICPerMed Mitglied ist. Wir alle wissen das von uns selbst: Wenn wir uns weiterentwickeln wollen, sind Daten die Grundvoraussetzung für den medizinischen Fortschritt, für die Kuration und natürlich auch für den medizin-pharmakologisch-pflegerischen Arbeitsmarkt und Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Wir sind die Nummer 1 in Deutschland. Mit diesem Gesetz werden wir diese Position halten. Ganz herzlichen Dank an alle, an die Regierungsfraktionen, an alle, die auch beim Gesundheitsforum mitgewirkt haben. Die demokratische Opposition ist bei den Foren ja auch immer beteiligt. Ich denke, wir haben hier ein Format, das der Ministerpräsident eingeführt hat, das uns wirklich trägt. Wir ziehen in Baden-Württemberg an einem Strang. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir kommen zur Aussprache. Auch hier hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wir beginnen mit der Fraktion GRÜNE. Ich erteile Herrn Abg. Norbert Knopf hiermit das Wort.

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Norbert Knopf GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute ein Gesetz, das in einem außergewöhnlich komplexen rechtlichen Spannungsfeld steht. Es bewegt sich zwischen dem europäischen Datenschutzrecht, also der Datenschutz-Grundverordnung, dem neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetz des Bundes, dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg und schließlich unserem Landeskrankenhausgesetz. Diese Ebenen greifen ineinander, teilweise überlappen sie sich, teilweise ergänzen sie sich. Genau dieses Zusammenspiel macht die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung zu einem der komplexesten Themen, die ich in dieser Legislatur bisher erlebt habe. Wir bewegen uns dabei zwischen Forschungsfreiheit, Datenschutz und Patientenrechten. Unser Ziel ist es, Gesundheitsdaten gemeinwohlorientiert zu nutzen – im Einklang mit dem europäischen Rechtsrahmen und unter Wahrung der Datenschutzstandards. Ja, je tiefer man e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 in die Materie einsteigt, desto klarer wird: Hier braucht es Sorgfalt, Abstimmung und Präzision. Ich schließe deshalb nicht aus, dass sich im weiteren Beratungsprozess noch Änderungsbedarf ergeben kann. Ziel der Gesetzesänderung ist Folgendes: Mit dieser Änderung des Landeskrankenhausgesetzes nutzen wir die Öffnungsklausel des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes, das der Bund im März 2024 beschlossen hat. Dieses Gesetz erlaubt es den Ländern ausdrücklich, die Weitergabe von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke landesrechtlich zu regeln. Wir machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und schaffen die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen Gesundheitsdaten für medizinische, pflegerische und rehabilitative Forschung weitergeben dürfen. Wir konkretisieren damit das Bundesrecht und schaffen Rechtssicherheit in Baden-Württemberg. Wir gestalten die Nutzung von Gesundheitsdaten aktiv, praxisnah und verantwortungsvoll vor Ort. Ein Widerspruchsrecht der Patientinnen und Patienten bleibt für uns Grüne zentral. Es schafft Vertrauen und Selbstbestimmung und ist damit die Grundlage für Akzeptanz. Wichtig ist, dass wir uns an europäische Standards halten und diese Regelung bürokratiearm umsetzen. Gerade bei seltenen Erkrankungen ist es entscheidend, dass EU-weite Regelungen eingehalten werden, damit internationale Forschung möglich bleibt und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen geschützt werden. Nur so bleibt das Vertrauen in unser Gesundheitssystem bestehen, nur so kann Forschung in Europa erfolgreich sein. Besonders wichtig ist die Public-Health-Forschung. Gesundheitsdaten dürfen nicht nur der Heilung dienen, sondern auch der Prävention und der öffentlichen Gesundheit. Public Health ist das Fundament einer nachhaltigen Gesundheitsstrategie. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass in der Gesetzesbegründung und in der Anwendungspraxis klar wird, dass Public-Health-Forschung ausdrücklich umfasst ist; denn Prävention geht vor Heilung. Das sollte im Geist dieses Gesetzes verankert sein. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Schutz vor Datenabflüssen außerhalb der EU. Das ist zwar im Bundesrecht geregelt, aber wir wollen hier noch einmal deutlich sagen: Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Sie dürfen nicht in die Hände global agierender nicht europäischer Unternehmen gelangen, deren Geschäftsmodelle auf Datenverwertung beruhen und denen dabei die Demokratie – gelinde gesagt – egal ist. Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs müssen sicher sein, dass ihre Daten unter europäischem Datenschutzstandard bleiben – sicher, verschlüsselt und zweckgebunden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die medizinische und pflegerische Forschung sowie die Public-Health-Forschung im Land zu stärken. Aber das verlangt Sorgfalt, Transparenz und Nachsteuerungsbereitschaft. Wir wollen Baden-Württemberg als führenden Standort für Gesundheitsforschung sichern. Das gelingt nur, wenn wir Datennutzung und Datenschutz gemeinsam denken. Wir stehen für eine lernende, verantwor- (Norbert Knopf) tungsvolle Gesundheitsdatenpolitik, die Forschung ermöglicht, Privatsphäre schützt und das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitssystem stärkt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Aussprache fort. Ich darf jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Dr. Michael Preusch das Wort erteilen. (Zuruf von der CDU: Guter Mann!)

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Dr. Michael Preusch CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die auf Lebenswissenschaften und biomedizinische Forschung ausgerichtete weltweite Datenbank MEDLINE enthält derzeit rund 31 Millionen Literaturverweise in über 5 000 wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Aktuell kommen jährlich rund eine Million neue Beiträge hinzu. Experten sprechen heute von einer Verdopplung des medizinischen Fachwissens in nur 73 Tagen, während dies 1950 noch 50 Jahre dauerte. Basis dieses Zugewinns an Wissen sind wissenschaftliche Daten „from bench to bedside“ oder – zu Deutsch – von der Zellkultur bis zur ersten klinischen Studie. Relevante Daten werden nicht nur gezielt erhoben, sie entstehen auch ganz beiläufig, z. B. im Rahmen der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten. Hier fallen täglich haufenweise wertvolle Daten an, die wir aber bisher für die Forschung und eine möglicherweise daraus entstehende Verbesserung der Versorgung nicht adäquat nutzen können. Vor diesem Hintergrund hat sich das Land auf Impuls des Forums Gesundheitsstandort schon vor einiger Zeit auf den Weg gemacht, die Möglichkeiten zu einer strukturierten Speicherung und Nutzung von Daten zu verbessern. Daraus ist u. a. unsere bekannte Gesundheitscloud MEDI:CUS entstanden, die meines Erachtens das Zeug hat, auch bundesweit erfolgreich zu sein. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und des Digitalgesetzes hat im vergangenen Jahr auch der Bund dieses Thema adressiert. Daran knüpfen wir mit dem nun vorliegenden Entwurf zur Änderung des LKHG an. Es soll die in der stationären Versorgung anfallenden Daten für die medizinische, rehabilitative und pflegerische Forschung verfügbar machen. Das ist ein wichtiger erster Schritt, wenngleich – wie bei vielen Digitalisierungsthemen üblich – schon heute absehbar ist, dass das Gesetz in den kommenden Jahren in verschiedenen Punkten definitiv auch weiterentwickelt werden muss. Für den Ausbau des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg, der für uns, die CDU, ein wesentlicher Pfeiler in der Transformation unseres Landes sein muss, brauchen wir einen auf der Höhe der Zeit befindlichen rechtlichen und technisch-organisatorischen Rahmen, der diese Entwicklung unterstützt, aber zumindest einmal definitiv nicht behindert. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Neufassung des LKHG als ersten Schritt auf einem längeren Weg, und wir unterstützen diesen Entwurf ganz besonders auch im Interesse der Forscherinnen und Forscher im Land, deren Projekte keinen Aufode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 schub mehr erlauben. Gleichwohl will ich aber nicht verhehlen, dass ich mir in der Grundausrichtung des Gesetzentwurfs mehr Vertrauen in und mehr Freiheit für Wissenschaft und Forschung gewünscht hätte. (Beifall bei der CDU und des Abg. Norbert Knopf GRÜNE) Viele der mit dem Datenschutz begründeten Rückmeldungen zum Entwurf erschließen sich mir als Praktiker leider nicht besonders. Dies zeigen auch die entgegenstehenden Rückmeldungen der Fachgremien im Zuge der Anhörung. Ganz genau müssen wir insoweit darauf achten, dass wir auf Landesebene keine Hürden aufbauen, die strenger sind als Bundes- oder EU-Recht. Auf derartiges sogenanntes Gold-Plating zu verzichten, ist, meine ich, im Grundsatz auch das fraktionsübergreifende Interesse hier im Haus. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie des Abg. Norbert Knopf GRÜNE) Das gilt umso mehr im Kontext einer europäischen Forschungsstruktur, denn Insellösungen sind in diesem Punkt wenig hilfreich. Da bin ich Ihnen, Herr Knopf, sehr dankbar, da Sie das ja auch angesprochen haben. Insgesamt hätte ich mir gewünscht – ich nehme hier auch Bezug auf unsere Beratungen in der Enquetekommission –, dass die Pandemie uns einen pragmatischeren Umgang mit dem Datenschutz und der Nutzung von Gesundheitsdaten gelehrt hätte. Dafür steht exemplarisch die Einschränkung der Anwendung des Gesetzes auf nach der Geburt erworbene genetische Informationen; das möchte ich erwähnen. Dies nämlich schränkt insbesondere die Forschung an seltenen Erkrankungen weltweit relevant ein. Aus diesem Grund kündige ich schon heute an, dass wir im Rahmen des weiteren Verfahrens noch einige Fragen zur Konkurrenz verschiedener Regelungen mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu klären haben werden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen – nicht nur, weil mir das Thema persönlich am Herzen liegt, sondern auch, weil ich glaube, dass die anstehenden Änderungen wirklich von zentraler Bedeutung für die Entwicklung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg sind. Und da bringen wir, die innovative CDU-Fraktion, uns auch gern weiterhin ein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren fort. Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Florian Wahl.

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Florian Wahl SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte gerade im Namen meiner Fraktion die grundsätzliche Unterstützung für diesen Gesetzentwurf signalisieren. Aber jetzt wissen wir nach Ihren beiden Wortmeldungen ja noch gar nicht, wo das Ganze enden wird und in welche Richtung das gehen kann. (Zuruf der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) (Florian Wahl) Deswegen möchte ich Ihnen an dieser Stelle, weil es ja eigentlich kein polarisierendes Thema ist – ich denke, in der Koalition schon, so, wie ich das gerade heraushöre –, sagen, dass wir versuchen sollten, das demokratisch – vielleicht kann der Kollege von der FDP/DVP das auch noch sagen –, überfraktionell und gemeinsam hinzubekommen und einen großen Konsens für diese wichtige Sache zu schaffen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Wir beraten hier über einen relativ kleinen Teil eines ganz wichtigen und großen Vorhabens. Nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in ganz Deutschland müssen medizinische Daten besser genutzt werden können. Wir alle erinnern uns daran, als wir während der Coronapandemie vor dem Fernseher saßen. Uns wurden allabendlich medizinische Daten vorgestellt, und diese Daten stammten aus den USA, aus Großbritannien, aus Israel oder aus Südkorea, aber nicht aus Deutschland, weil bei uns in aller Regel die Datenweitergabe zwar zu Forschungszwecken innerhalb einer Klinik möglich war, die Daten aber nur sehr bedingt nach außen gegeben werden durften. Das muss sich im digitalen Zeitalter, in dem wir die Daten besser als je zuvor nutzen können, ändern; denn diese Daten brauchen wir. Wir brauchen sie für die Entwicklung von besseren Behandlungsmethoden, ganz besonders bei Erkrankungen, für die es noch keine Therapie gibt. Ich nenne beispielsweise ME/CFS, womit wir uns im Ausschuss schon sehr intensiv befasst haben. Wir brauchen sie für die Entwicklung von besseren Arzneimitteln, für die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen und nicht zuletzt für die Grundlagenforschung. Wir dürfen solche Daten aber nicht einfach herausgeben. Bei der Weitergabe wie auch der Nutzung solcher Daten müssen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachtet werden – Stichwort: Anonymisierung von Daten. Aber all das muss natürlich in einem vernünftigen Maß stattfinden. Der Datenschutz darf die Forschung, die schlussendlich der Lebensrettung dienen kann, nicht behindern. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der FDP/DVP) Gerade Baden-Württemberg als starker Wissenschaftsstandort und mit seiner vernetzten Forschungslandschaft ist bei der Nutzung solcher Daten momentan nur sehr bedingt Vorreiter. Vorreiter sind wir eigentlich nur in den Bereichen, in denen die Datenweitergabe schon einigermaßen geregelt ist. Beispielhaft erinnere ich an die Krebsforschung der Universität Heidelberg, die schon andere Regelungen geschaffen hat und die eine der führenden Institutionen ist. Solche Forschungsinitiativen können durch eine bessere Datennutzung noch verstärkt und vor allem auch auf weitere Forschungsfelder ausgeweitet werden. Deswegen unterstützen wir dieses Anliegen sehr. Wie gesagt, es ist ein kleiner, aber nicht unwichtiger Baustein, den wir hier im Land regeln – hoffentlich mit der Zustimmung aller Demokratinnen und Demokraten. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Der Minister ist schon auf das Gesundheitsdatennutzungsgesetz von Minister Lauterbach eingegangen; das muss ich an dieser Stelle also nicht mehr tun. Aber eines ist mir bei unserem Vorhaben noch wichtig: Andere Bundesländer haben bereits vergleichbare Gesetze auf den Weg gebracht. Sie haben darüber beraten und sie verabschiedet – teilweise mit ähnlichen, teilweise aber auch mit anderen Regelungen. Ich denke, es wird für uns eine große Herausforderung sein – das sage ich auch in Richtung der GMK –, dass wir unsere Regelungen sehr weit annähern. Es ergibt keinen Sinn, wenn wir in diesem Bereich einen rechtlichen Flickenteppich in der Bundesrepublik haben. Diesen müssen wir verhindern. In diesem Sinn: Auf gute, spannende Beratungen im parlamentarischen Verfahren, auf dass ein gutes Ergebnis herauskommt. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Der Kollege Haußmann spricht für die FDP/DVP-Fraktion.

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Jochen Haußmann FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage es gleich vorweg: Die FDP/DVP-Fraktion signalisiert ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, weil wir glauben, dass es ein wichtiger Schritt ist. Herr Minister Lucha, Sie haben auf das Potenzial hingewiesen, das wir in Baden-Württemberg im Bereich der forschenden Industrie, aber auch in unserer Forschungslandschaft, bei den Hochschulen haben. Ich denke, durch das Gesetz wird ein ganz wichtiger Baustein erfüllt. Machen wir uns nichts vor: Wir können dankbar sein, dass wir in der Vergangenheit auf viele Daten anderer Länder haben zurückgreifen können. Die haben uns schon sehr geholfen. Wir können mit der geplanten Änderung des Landeskrankenhausgesetzes jetzt auch einen Impuls setzen. Voraussetzung dafür war – das ist wichtig; darauf möchte auch ich noch mal hinweisen –, dass die letzte Bundesregierung das Gesundheitsdatennutzungsgesetz auf den Weg gebracht hat; denn viele Jahre war eine Datennutzung nur fragmentiert möglich. Mit diesem Bundesgesetz wurde ein ganz wichtiger Impuls für die Gesundheitsdatennutzung in Deutschland gesetzt. Jetzt folgen wir dem hier in Baden-Württemberg. Warum, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das so wichtig? Wir alle wissen, wie bedeutsam der medizinische Fortschritt für ein besseres Verständnis von Krankheiten, für neue Therapieformen und für neue Medikamente ist. Die personalisierte Medizin ist ein ganz wichtiges Element. Wir haben bereits jetzt in der Tumorbehandlung durch die personalisierte Krebstherapie ganz neue Möglichkeiten oder auch hinsichtlich der Wirksamkeit von Diabetesmedikamenten, da dies auf Millionen von Versicherten- und Gesundheitsdaten beruht. Dadurch haben wir schon jetzt einen Nutzen für Herz-Kreislauf-Patientinnen und Herz-Kreislauf-Patienten, also lange bevor entsprechende Studien abgeschlossen werden. Ganz konkret können beispielsweise die Zulassungsverfahren beschleunigt wer- (Jochen Haußmann) den, und lebensrettende Medikamente sind schon jetzt im Einsatz. Deswegen unterstützen wir das auch. Kollege Dr. Preusch ist schon darauf eingegangen: Wir müssen das im Einklang mit den europäischen Datenschutzregelungen machen. Das ist ganz wichtig, keine Frage. Ich denke, wir können damit einen ganz wichtigen Beitrag leisten. Es gibt schon verschiedene Initiativen, die vom Land Baden-Württemberg gemacht werden und auch schon gemacht wurden. Ich nenne aktuell das Projekt MEDI:CUS, die Cloudplattform. Dafür bieten sich jetzt Potenziale: dass all das, was das Land initiiert, interoperabel ist, damit wir nicht isoliert für unser Land Entwicklungen vorantreiben, sondern in den Gesamtkontext einbringen. Deswegen wird die FDP/DVP-Landtagsfraktion diesen Weg auch mitgehen: weil wir damit die Chance haben, die Gesundheitsdaten nicht nur für uns zu nutzen, sondern auch anderen Ländern bereitzustellen. Damit haben wir einen Effekt, der der Gesundheit der Bevölkerung dient. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf auch zustimmen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Gleichwohl ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, die Krankenhauslandschaft und die Forschungslandschaft in eine gute Struktur zu bringen. Das wird eine ganz entscheidende Aufgabe sein: im Zuge der Landeskrankenhausplanung und der Neudefinition der Leistungsgruppen dafür zu sorgen, dass wir in diesem Bereich gute Strukturen aufrechterhalten. Wir hören heute die Äußerungen des Präsidenten des Deutschen Landkreistags sowie des Landkreistags Baden-Württemberg Dr. Brötel, der mit Sorgen sieht, dass jetzt die Kostendämpfungsmaßnahmen auch zulasten der Kliniken in Baden-Württemberg gehen. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, wie wichtig es ist, dass wir die guten Strukturen in Baden-Württemberg aufrechterhalten. Da werden wir, die FDP/DVP-Landtagsfraktion, einen Schwerpunkt setzen. Insofern freuen wir uns auf die weiteren Beratungen. Ich kann aber signalisieren, dass die FDP/DVP diesem Gesetzentwurf zustimmen wird. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD spricht jetzt Herr Abg. Bernhard Eisenhut.

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Bernhard Eisenhut AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf der Regierung, der als Fortschritt für Forschung und Versorgung gepriesen wird. Doch in Wahrheit bedeutet das Gesetz einen tiefen Eingriff in die Grundrechte der Bürger, insbesondere in ihr Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung. Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten persönlichen Informationen, die ein Mensch preisgeben kann. Sie sagen mehr über eine Person aus als fast alles andere – über Krankheiten, den Lebensstil, ja sogar die psychische Verfassung. Genau diese Daten sollen künftig leichter, schneller und breiter nutzbar gemacht werden. (Zuruf: Anonymisiert!) ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Das, meine Damen und Herren, ist brandgefährlich. Wir haben in den letzten Jahren erlebt, wie sorglos und vorsätzlich missbräuchlich Behörden und Regierungen mit Gesundheitsdaten umgehen. In der Coronazeit wurden massenhaft Daten falsch erfasst, verfälscht oder gar nicht erhoben oder falsche Daten von der Regierung veröffentlicht. (Zuruf: Ja!) Der Datenschutz spielte keine Rolle, wenn politische Ziele im Vordergrund standen, meine Damen und Herren. (Zuruf: Keine Ahnung!) Jetzt sollen genau diese Strukturen noch weiter ausgebaut werden. Wir haben erlebt, wie Daten missbraucht wurden, um Panik zu schüren, Angst zu verbreiten, Andersdenkende zu brandmarken, zu verfolgen, ja sogar Berufsverbote auszusprechen. Dafür wollen wir Ihnen nicht noch eine einfachere Grundlage schaffen. Die Nutzung von großen Datenmengen ist für die Forschung unerlässlich. (Zuruf) Dafür braucht es aber Datensicherheit und die Intention, diese zum Wohle der Bürger zu nutzen. Die Erfahrungen aus der Coronazeit und Ihre Weigerung, diese wirklich aufzuarbeiten, zeigen uns aber, dass Sie kein Schuldbewusstsein haben und man Ihnen auch die Gesundheit von Millionen Bürgern nicht anvertrauen kann. So bleibt auch hier offen, was Sie unter „gemeinwohlorientierter Nutzung“ verstehen. Heute ist es die Forschung, morgen vielleicht die Versicherungswirtschaft und/oder die Pharmaindustrie. Die Pharmaindustrie ist sehr eng mit der Forschung verbunden, und hier wird mit Krankheit Geld verdient. (Lachen bei Abgeordneten der SPD) – Ja, es fehlt jede wirksame Kontrolle und jede echte Transparenz. Wir, die AfD-Fraktion, sagen ganz klar: Gesundheitsdaten gehören dem Bürger. Datennutzung darf nur auf freiwilliger Basis, anonymisiert und mit klarer Zweckbindung erfolgen. (Beifall bei der AfD – Vereinzelt Lachen) Dass Sie das hinbekommen, glauben wir Ihnen nicht. Was Ihr Entwurf aber aufzeigt: Sie regieren völlig an der Realität vorbei. Vor uns steht die Umsetzung einer völlig unbrauchbaren Krankenhausreform, beschlossen auf Bundesebene von der SPD, den Grünen und der FDP. Bis Ende 2026 können die Länder ihren Kliniken Leistungsgruppen zuweisen. Von 2027 bis 2028 wird das Finanzsystem – Achtung! – langsam, schrittweise umgestellt. Und 2029 soll dieser Prozess abgeschlossen sein. Das heißt also: vier Jahre Nebelfahrt, ohne Kompass und Radar. Da wollen wir doch hoffen, dass da nicht der eine oder andere Eisberg auftaucht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der AfD) (Bernhard Eisenhut) Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg erwarten in diesem Jahr ein Defizit von über 1 Milliarde €. Mindestens 73 % von ihnen schreiben rote Zahlen. Seit Jahren bezahlt das Land keine ausreichenden Investitionskosten, wie es eigentlich seine Pflicht wäre. Interessant ist, welches Krankenhaus es dann überhaupt noch gibt. Bekommen Sie erst einmal diese Angelegenheit geregelt, bevor Sie überhaupt wissen, wer solche Daten erheben soll und wer sie dann bekommt. Danke schön. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9482 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu überweisen. – Hiergegen erhebt sich, wie ich sehe, kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Punkt 7 der Tagesordnung ist erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften 2025 – Drucksache 17/9588 Ich erteile das Wort zur Begründung Frau Staatssekretärin Dr. Splett. Bitte sehr.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Damit unser Land gut funktioniert, die Kinder in unserem Land gute Bildung erhalten, innere Sicherheit gewährleistet und für Steuergerechtigkeit gesorgt ist, braucht es eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung. Unsere Verwaltung wird von den Menschen getragen, die in ihr arbeiten, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, den Beamtinnen und Beamten sowie den Richterinnen und Richtern. Mit dem heute zur Beratung aufgerufenen Gesetzentwurf setzen wir eine höchstrichterliche Rechtsprechung um. Zugleich modernisiert er unseren Rechtsrahmen. Der Gesetzentwurf enthält zudem wichtige Änderungen zur Steigerung der Attraktivität des Hochschulstandorts Baden-Württemberg und zur Steigerung der Attraktivität für Nachwuchskräfte. Konkret soll mit dem Gesetzentwurf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Berechnung des kinderbezogenen Familienzuschlags in bestimmten Fallkonstellationen umgesetzt werden. Es geht um den Fall, dass mehrere Anspruchsberechtigte in Teilzeit arbeiten. Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis spätestens 31. Dezember dieses Jahres eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen. Bei Anspruchsberechtigten, deren Arbeitszeitanteile zusammengerechnet weniger als 100 % betragen, soll der kinderbezogene Familienzuschlag künftig durch Zusammenrechnung aller Arbeitszeitanteile ermittelt werden. Um es konkreter zu machen: Bei einem Beamtenehepaar, bei dem beide Elternteile e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 beispielsweise zu 40 % arbeiten, bekommt der Elternteil, der den kinderbezogenen Familienzuschlag erhält, diesen künftig nicht nur zu 40 %, sondern in Höhe von 80 %. Dies stellt in solchen Fallkonstellationen eine spürbare monetäre Verbesserung dar. Allerdings betrifft dieser Sachverhalt im Land nur sehr wenige Fälle. Insoweit kostet die Änderung an dieser Stelle auch nur geschätzt rund 0,1 Millionen € pro Jahr. Daneben enthält der Gesetzentwurf verschiedene Änderungen bei der Besoldung von Professorinnen und Professoren. Professorinnen und Professoren, die an baden-württembergischen Hochschulen herausragende Leistungen in Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung erbringen, können sogenannte besondere Leistungsbezüge erhalten. Bislang wurden solche Leistungsbezüge, selbst wenn sie dauerhaft gewährt wurden, nicht automatisch an allgemeinen Besoldungsanpassungen beteiligt. Das führte dazu, dass diese Zuschläge mit der Zeit real an Wert verloren haben und die Hochschulen dann im Wettbewerb um exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegenüber anderen Bundesländern oder dem Ausland an Attraktivität einbüßen konnten. Mit der vorgesehenen Neuregelung soll künftig sichergestellt werden, dass unbefristete besondere Leistungsbezüge dynamisiert werden können, also an Besoldungsanpassungen teilnehmen. Darüber hinaus sollen Zulagen für Juniorprofessorinnen und -professoren auch als Einmalzahlung gewährt werden können. Zudem ermöglichen wir mehr digitale Verwaltungsprozesse – ein Schritt hin zu effizienteren Abläufen. Mit all diesen Änderungen tragen wir dazu bei, dass der Hochschulstandort Baden-Württemberg wettbewerbsfähig bleibt. Im internationalen Kampf um Forscherinnen und Forscher, um die klügsten Köpfe verbessern wir die Arbeitsbedingungen. Dritter Teil: Die Justiz bildet das tragende Fundament eines funktionsfähigen und resilienten Rechtsstaats. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir eine Grundlage, um die Vergütung von Eildiensten für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte künftig besser abzubilden. Damit stärken wir die Funktionsfähigkeit und Belastbarkeit unseres Rechtsstaats. Wenn etwa nachts oder am Wochenende ein richterlicher oder staatsanwaltschaftlicher Bereitschaftsdienst erforderlich ist, z. B. weil kurzfristig über einen Haftbefehl, eine Wohnungsdurchsuchung oder eine einstweilige Verfügung entschieden werden muss, stehen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte außerhalb der regulären Dienstzeiten zur Verfügung. Bisher war die Vergütung solcher Eildienste nur unzureichend geregelt. Der Gesetzentwurf schafft nun die rechtliche Grundlage, diese zusätzlichen Belastungen angemessen zu vergüten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) – Vielen Dank für den Applaus. (Vereinzelt Heiterkeit) Ich komme zum vierten Teil: Darüber hinaus wollen wir mit einer Änderung bei der Rückforderung von Anwärtersonderzuschlägen die Vermessungsverwaltung in Baden-Württemberg für Nachwuchskräfte attraktiv halten. Ehemalige Anwärterinnen und Anwärter der Laufbahn des vermessungstechni- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) schen Verwaltungsdienstes sollen künftig von Rückzahlungen ausgenommen werden, wenn sie freiberuflich öffentlich-rechtlich tätig sind. Außerdem ermöglichen wir mit der Änderung der Anwärterauflagenverordnung einen rückzahlungsfreien Abbruch des Vorbereitungsdienstes. Die Ausweitung betrifft Fälle, in denen der Abbruch des Vorbereitungsdienstes sowohl im Interesse der Anwärterin oder des Anwärters als auch im Interesse des Landes liegt. Dadurch schaffen wir mehr Spielräume, damit die personalverwaltenden Stellen in der Praxis in Einzelfällen flexibel agieren und bedarfsgerechte Lösungen finden können. Nächster großer Block: Nicht zuletzt sollen mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes die Kommunen entlastet werden. Mit der Änderung des FAG sollen die Teilzahlungen im kommunalen Finanzausgleich wie in diesem Jahr auch 2026 um jeweils zwei Monate vorgezogen werden. Damit entsprechen wir dem Wunsch der kommunalen Familie und verschaffen den Kommunen zusätzliche Liquidität von voraussichtlich deutlich über 2 Milliarden €. Umsonst ist dieses Vorziehen der FAG-Teilzahlungen für das Land allerdings nicht. Durch die verringerte Liquidität entstehen dem Landeshaushalt Kosten in einer Größenordnung von geschätzt rund 30 Millionen €. Die Kommunen werden im Gegenzug von Zinsausgaben entlastet. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) An dieser Stelle darf ich noch darauf hinweisen, dass wir uns, wie gestern und heute schon mehrfach erwähnt, letzten Freitag mit den Kommunen über weitere Themen verständigt haben. Wir geben zwei Drittel unseres Anteils am 100-Milliarden-€-Sondervermögen des Bundes an die Kommunen weiter. Das ist wirklich einzigartig. Kein anderes Bundesland plant bislang, Mittel in dieser Höhe pauschal an seine Kommunen weiterzuleiten. Baden-Württemberg stehen in den nächsten Jahren insgesamt etwa 13,1 Milliarden € zur Verfügung. Zwei Drittel davon sind ca. 8,75 Milliarden €. Die verbleibenden Mittel benötigen wir im Land dringend für eigene Investitionen. Denken Sie daran, dass das Land Gebäude im Wert von ca. 21 Milliarden € und Verkehrsinfrastruktur im Wert von ca. 16 Milliarden € besitzt und dass nach wie vor hohe Investitionsbedarfe bestehen, insbesondere zur Modernisierung des Gebäudebestands, auch im Hinblick auf Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Wir geben ferner 550 Millionen € in den kommunalen Finanzausgleich und entlasten so die Kommunalhaushalte deutlich. Wir haben uns auch geeinigt, die Kommunen bei dem Bundesteilhabegesetz und dem Inklusionsausgleichsgesetz für die zurückliegenden Jahre einmalig mit weiteren rund 175 Millionen € und bei den Schulbegleitungen an den SBBZ einmalig mit 47 Millionen € zu unterstützen. Ein Konfliktthema der vergangenen Jahre seit dem Beschluss des Bundes zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind die Betriebskosten. Der Kostenersatz des Bundes ist hier bei Weitem leider nicht ausreichend. Deshalb hat das Land den Kommunen nun zugesagt, in der Aufbauphase bis zum Jahr 2030 68 % der kalkulierten Betriebskosten für die Ganztagsode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 betreuung an der Grundschule zu übernehmen. Damit haben wir einmal mehr eindrucksvoll bewiesen, dass wir an der Seite der Kommunen stehen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut! – Abg. Ru- di Fischer FDP/DVP: Das Thema ist Besoldung!) Ich komme zurück zum aktuellen Gesetzentwurf. (Ah-Rufe) – So ein kleiner Ausflug am Rande muss auch manchmal sein. (Vereinzelt Heiterkeit – Zurufe) Das Finanzministerium hatte es noch nicht ausgeführt. Darum musste das jetzt sein. (Vereinzelt Lachen – Zuruf des Abg. Nicolas Fink SPD) Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir ein Gesamtpaket aus notwendigen Rechtsänderungen und sinnvollen Verbesserungen geschnürt. Wir stärken die öffentliche Verwaltung, die Hochschulen und die Kommunen in Baden-Württemberg und damit die Handlungsfähigkeit unseres Landes insgesamt. Ich bitte Sie, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung zu unterstützen, und freue mich auf die anstehenden Beratungen hier und im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Damit treten wir in die Aussprache ein. Hierfür hat das Präsidium wie üblich eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile jetzt dem Abgeordnetenkollegen Peter Seimer für die Fraktion GRÜNE das Wort. (Abg. Martin Rivoir SPD: Zum Thema!)

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Peter Seimer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da es schon die ersten Nachfragen und Bitten aus der SPD-Fraktion gab, ich möge doch bitte zum Thema sprechen, was sich wahrscheinlich darauf bezog, dass die Frau Staatssekretärin von der Verständigung mit den Kommunen zum Finanzpaket vom letzten Freitag gesprochen hat, verweise ich auf Artikel 3 des Gesetzentwurfs. Da wird nämlich auch das Finanzausgleichsgesetz geändert, sprich die Themen, die jetzt auch noch einmal am letzten Freitagabend beschlossen worden sind. Deshalb ist wunderbar zum Thema gesprochen worden. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Ausführungen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein Staat funktioniert nicht von allein. Das ist uns allen klar. Ein Staat besteht aus der Zivilgesellschaft, aus der Wirtschaft, die Leben in unseren Staat bringen, aber den Rahmen setzt das Staatswesen, und das Staatswesen wird gelebt und ausgefüllt von den Bediensteten des Staates, sprich unseren Ange- (Peter Seimer) stellten und Beamten des öffentlichen Dienstes. Vorab möchte ich hier einen großen Dank an alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes aussprechen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) Damit wir auch weiterhin gute Arbeitsbedingungen, einen attraktiven Arbeitsplatz und ein attraktives Arbeitsumfeld garantieren können, haben wir hier einige dienstrechtliche Änderungen vorgenommen. Die Frau Staatssekretärin hat umfassend dazu ausgeführt, weswegen ich das jetzt nicht noch einmal alles wiederholen möchte. Deswegen beschränke ich mich darauf, einige Schlagworte zu nennen. Die Kinderzuschläge werden noch einmal etwas korrigiert, Leistungszulagen für Professorinnen und Professoren sowie auch für Juniorprofessorinnen und -professoren sowie die Eildienstzulage für Staatsanwaltschaften sowie Richterinnen und Richter seien hier genannt. Das zeigt aber auch: Wir vonseiten der Fraktion GRÜNE, der Regierungsfraktionen sowie diese Regierung stehen zu den Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie auch zu den Beamten, die diesen Staat, wie gesagt, am Laufen halten. Weil gerade in der öffentlichen Diskussion ja immer mal wieder auch die entsprechende Personengruppe Beamte hier und da angegriffen wird oder gesagt wird, da gebe es ein paar zu große Vorteile und das Staatswesen und das Beamtentum griffen um sich und würden zu sehr aufgebläht – ich habe es an dieser Stelle hier schon öfter gesagt –: Ein Blick in die Zahlen, in den Landeshaushalt und in ein paar wirtschaftliche Kennzahlen hilft. Im Jahr 2012 betrug die Haushaltspersonalausgabenquote, sprich das Verhältnis von Personalausgaben in unserem Landeshaushalt zu unserem Gesamthaushalt, 39,1 %. Im Jahr 2025, 13 Jahre später, haben wir hier ein Verhältnis von 35,7 %. Diese Quote ist also gesunken. Jetzt könnte man natürlich sagen: Na ja, was interessiert mich denn, wie groß der Landeshaushalt ist? Relevant ist doch die Wirtschaftskraft des Staates. Bei den Personalausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt von Baden-Württemberg sieht es auch nicht anders aus. Auch hier hat es eine Senkung der Quote gegeben, und zwar von 3,6 % auf 3,5 %. Das heißt, in Relation geben wir nicht mehr, sondern sogar etwas weniger für das Personal aus. Das zeigt auch, wie gut unser Personal in den Ämtern, Behörden, Schulen und Kindergärten arbeitet, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Den zweiten großen Aspekt hat die Frau Staatssekretärin auch angesprochen, bei dem Sie ja moniert hatten, er wäre nicht in diesem Gesetzentwurf enthalten. Das ist aber Artikel 3 dieses Gesetzes, die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die den Kommunen noch einmal wirklich Spielraum eröffnet, indem wir die Zahlungen aus dem Finanzausgleichsgesetz noch einmal um jeweils zwei Monate nach vorn ziehen. Das bringt natürlich Liquidität für die kommunalen Haushalte mit sich, entlastet aber auch die kommunalen Haushalte um etwas mehr als 30 Millionen € durch die eingesparten Zinsausgaben. Auch da sieht man wieder: Es ist nicht nur Liquidität, die hier gegeben wird, sondern es ist auch eine weitere kleine Entlastung. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Das wiederum gepaart mit den Beschlüssen vom vergangenen Freitagabend, zu denen Sie ja jetzt hier moniert haben, man sollte sie nicht laut aussprechen, zeigt, dass wir fest an der Seite der Kommunen stehen. Meine Fraktion steht diesem Gesetzentwurf sehr wohlwollend gegenüber und wird ihm später auch in der zweiten Lesung zustimmen. Denn wir stehen ganz klar zu den Kommunen, zu den Bediensteten und für einen funktionierenden Staat. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Punktlandung. – Ich darf jetzt dem Kollegen Ansgar Mayr für die CDU-Fraktion das Wort erteilen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Ansgar Mayr CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf wirkt natürlich sehr technisch. Tatsächlich ist er aber von großer Bedeutung für die Beschäftigten des Landes, und letztlich geht es auch um Rechtsklarheit und um die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Ein starker Staat braucht verlässliche, leistungsbereite und motivierte Beamtinnen und Beamte, und diese brauchen einen Staat, der zu ihnen steht, (Beifall bei der CDU) einen handlungsfähigen Staat, der seine Aufgaben erfüllt in der Polizei, an den Schulen, in der Justiz, in der Verwaltung und an unseren Hochschulen. Gerade in Krisen, in Notlagen oder bei sicherheitsrelevanten Aufgaben zeigt sich, wie wichtig dieses besondere Dienst- und Treueverhältnis ist. Dafür verdienen sie nicht nur Respekt, sondern auch verlässliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Baden-Württemberg hat bereits viel unternommen, um das Beamtenrecht zu modernisieren. Wichtige Schritte haben wir mit dem Viersäulenmodell bereits eingeleitet, und wir haben ein bundesweit herausragendes und kosteneffizientes Modell mit einem starken Bekenntnis zum öffentlichen Dienst. Wir wollen unsere Talente hier in Baden-Württemberg halten, und wir wollen attraktiv sein für Talente aus ganz Deutschland. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Pe- ter Seimer GRÜNE) Die Digitalisierung, der Fachkräftemangel, neue Arbeitsmodelle, der gesellschaftliche Wandel und auch Gerichtsurteile, die wir umsetzen müssen, machen aber dauerhaft Anpassungen notwendig. Ergänzend zu den eingebrachten Regelungen hätten wir, die CDU-Landtagsfraktion, deshalb gern auch die Halbierung der Kostendämpfungspauschale für Anwärterinnen und Anwärter durchgesetzt. Damit könnten wir ein klares Zeichen gegenüber den jungen Menschen setzen, die sich für den Staatsdienst entschieden haben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Dr. Alb- recht Schütte CDU: Jawohl!) (Ansgar Mayr) Anwärterinnen und Anwärter sind noch keine voll ausgebildeten Beamtinnen oder Beamten. Sie befinden sich in Ausbildung, oft mit begrenzten finanziellen Mitteln, aber sie leisten gleichzeitig bereits einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unserer Verwaltung und unseres Rechtsstaats. Haushaltspolitisch wäre die Halbierung der Kostendämpfungspauschale aus unserer Sicht absolut vertretbar. Die fiskalischen Auswirkungen für das Land wären überschaubar, die Entlastung für die Betroffenen aber deutlich spürbar. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Diese Maßnahme wäre ein Baustein unserer Nachwuchsstrategie, die auf Verlässlichkeit, Perspektive und Wertschätzung setzt. Denn Baden-Württemberg braucht gerade jetzt motivierte und engagierte junge Menschen im Staatsdienst. Dieses Ziel haben wir also weiterhin vor Augen und streben die Umsetzung mittelfristig an. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die laufende Besoldungsreform ist ein zukunftweisender Schritt, und wir wollen ein Besoldungssystem, das gerecht, nachvollziehbar und verfassungskonform ist und zugleich Motivation schafft. Mit den jüngsten Anpassungen im Familienzuschlag, den Leistungsbezügen für Professorinnen und Professoren sowie den neuen Regelungen im Besoldungsrecht zeigen wir: Wir reagieren auf Rechtsprechung, aber wir gestalten auch aktiv mit. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt für die SPD-Fraktion dem Kollegen Nicolas Fink das Wort. Bitte sehr.

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Nicolas Fink SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich einen Besoldungsempfänger des Landes Baden-Württemberg vor. Um insbesondere die komplette Aufmerksamkeit der CDU-Fraktion für diese Rede zu gewinnen, erzähle ich Ihre Geschichte weiter, lieber Herr Gehring. Erwin Häberle hat erfolgreich mit der CIA und mit dem MI6 Ihre Schurken hinter Schloss und Riegel gebracht, sitzt an diesem schönen Schreibtisch in seinem Büro, von dem Sie vorhin ausführlich berichtet haben, (Zuruf der Abg. Gabriele Rolland SPD) und er schaut den Livestream des Landtags von Baden-Württemberg an. Dann hört er: Mit großer Wertschätzung wird hier über die Bediensteten und die Beamten des Landes Baden-Württemberg geredet, insbesondere von den Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der CDU. (Abg. Ansgar Mayr CDU: Zu Recht!) Erwin Häberle war als anständiger Beamter aber auch im Dezember 2022 beim Gewerkschaftstag des Beamtenbunds Baden-Württemberg. Auch da hat er aufmerksam zugehört. Dort hat der Innenminister des Landes Baden-Württemberg gesprochen, und dort hat der Fraktionsvorsitzende Manuel Hagel gesprochen. Beide haben im Dezember 2022 gesagt: „Jetzt kommt das Lebensarbeitszeitkonto für Beamtinnen und Beamte. Das haben sie sich verdient.“ ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Und Hägele wundert sich – nein, Häberle; aber Hägele würde sich auch wundern –, (Vereinzelt Heiterkeit) denn: Es kommt nichts. Null, zero. Und dann können Sie hier noch so von Wertschätzung reden – Sie müssen es im Alltag leben. Das funktioniert hier nicht, und das ist ein großer Jammer, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Sehr geehrter Kollege Mayr, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass es ja auch die Kostendämpfungspauschale und andere Möglichkeiten gibt, um für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes zu sorgen. Die Staatssekretärin hat erlaubt, das Feld bei diesem Tagesordnungspunkt ein bisschen zu weiten; deshalb: Zur Attraktivität des öffentlichen Dienstes, gerade auch für Beamtinnen und Beamte, zählt auch die Frage: Wie funktioniert die Beihilfe in diesem Land? Was wir von dort hören – Bearbeitungszeiten von im Regelfall zehn bis zwölf Wochen, Zeit, in der unsere Beamtinnen und Beamten teilweise auf Tausende von Euro warten müssen –, zeigt uns: Da müssen wir in diesem Land dringend besser werden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Das stimmt!) – Kollege Schütte, ich empfehle Ihnen – Sie sind sonst bei Fakten ja wirklich sattelfest –: Schauen Sie sofort auf die Homepage. Da steht: „Aktuelle Bearbeitungszeit: zehn Wochen“. Aber jetzt müssen Sie etwas tapferer sein, Frau Staatssekretärin: Bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs haben wir nichts auszusetzen. (Vereinzelt Heiterkeit) Sofern im Ausschuss nicht noch etwas Dramatisches passiert, werden wir zustimmen. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnetenkollege Bonath. Bitte sehr.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute eines dieser typischen Jahresendgesetze – ein Sammelgesetz, mit dem man kurz vor dem Ende der Legislaturperiode versucht, alle noch offenen Punkte abzuräumen. Zugegeben, vieles darin ist fachlich richtig und notwendig. Aber entscheidend ist heute weniger das, was drinsteht, als das, was nicht drinsteht. Denn was die Beamtinnen und Beamten in unserem Land viel stärker beschäftigt als einzelne Zulagen- oder Anpassungsfragen ist das, was diese Landesregierung seit Jahren verspricht und bis heute nicht umgesetzt hat. (Frank Bonath) In dem sogenannten Erneuerungsvertrag – Ihrem Koalitionsvertrag – heißt es auf Seite 18 – ich gehe noch ein bisschen weiter zurück in der Historie –: Wir setzen uns für einen Einstieg in ein Lebensarbeitszeitkonto ein, bei dem Mehrarbeitsstunden über einen begrenzten Zeitraum angespart und abgebaut werden können ... Das klingt gut – aber geschehen ist nichts. Seit nunmehr zehn Jahren steht dieses Versprechen im Raum, und Baden-Württemberg hat es bisher nicht geschafft, den Einstieg in dieses Lebensarbeitszeitkonto zu realisieren. Andere Bundesländer sind längst weiter – hier dagegen Stillstand. Da stellt sich uns die Frage: Können Sie es nicht, oder wollen Sie es nicht? (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Vielleicht ist es aber auch ganz bequem, den Beamtinnen und Beamten diese Karotte weiter vorzuhalten. Denn so lenkt man ab von einem anderen Punkt, der ebenfalls seit Jahren im Raum steht: die Frage der Wochenarbeitszeit. Diese wurde einst in wirtschaftlich und haushaltspolitisch schwierigen Zeiten angehoben als befristete Maßnahme, um Mehrarbeit aufzufangen und Spielräume zu schaffen. Aber was damals als Ausnahme gedacht war, ist bis heute der Normalzustand geblieben. Eine Rückkehr zu geregelten Arbeitszeiten hat es bislang nicht gegeben. Angesichts steigender Belastungen nicht nur im Dienst, sondern auch in den privaten Haushalten wäre es aber ein wichtiges Signal, diesen Schritt endlich zu gehen, auch als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten im öffentlichen Dienst. (Beifall bei der FDP/DVP) Vielleicht kann man diesen Stillstand sogar ein Stück weit erklären; denn ein großer Teil Ihrer Arbeit in dieser Legislatur drehte sich darum, verfassungswidrige Besoldungsentscheidungen aus der Vergangenheit zu korrigieren, ob mit dem sogenannten Viersäulenmodell – das mehr Fragen aufgeworfen als beantwortet hat – oder mit der nachträglichen Legalisierung der Kostendämpfungspauschale. Vieles davon war reine Schadensbegrenzung. Ihr jüngster Fall, das fiktive Partnereinkommen, ist nur das nächste Kapitel. Statt sicherzustellen, dass jede Beamtin und jeder Beamte individuell verfassungsgemäß besoldet wird, rechnen Sie einfach ein hypothetisches Einkommen des Lebenspartners hinzu. So kann man sich aus der Verantwortung rechnen. Weil Sie selbst wissen, dass dieses Modell rechtlich auf wackligen Beinen steht, gibt es gleich noch einen Ergänzungszuschlag für diejenigen, die einem Nachweis zufolge zu wenig verdienen. Das ist ein stilles Eingeständnis, dass Sie selbst nicht an die Verfassungsfestigkeit dieser Regelung glauben. Meine Damen und Herren von Grün und Schwarz, es wäre höchste Zeit, dieses Versprechen aus Ihrem Koalitionsvertrag endlich einzulösen. Ein funktionierendes Lebensarbeitszeitkonto wäre ein echtes Zeichen von Wertschätzung. Eine gee – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 rechte und verfassungskonforme Besoldung wäre ein Zeichen von Verantwortung. Beides zusammen wäre ein Signal an die Menschen, die unseren Staat jeden Tag tragen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Sänze, Sie sprechen jetzt für die AfD-Fraktion.

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Emil Sänze AfD

In der Tat. Vielen Dank, Herr Präsident. (Vereinzelt Heiterkeit) Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem uns vorliegenden Gesetzentwurf muss leider vorab, und zwar in aller Deutlichkeit, festgestellt werden: Es handelt sich um einen Flickenteppich aus Einzelmaßnahmen ohne klare Linie, ohne strukturelle Vision, aber dafür mit einer fragwürdigen Prioritätensetzung. Es ist zwar richtig: Der Verfassungsgerichtshof hat für die kinderbezogenen Teile des Familienzuschlags der teilzeitbeschäftigten Anspruchsberechtigten eine gesetzliche Neuregelung zum Ende dieses Jahres eingefordert. Dieser Frist muss der Landesgesetzgeber nun entsprechen. Das betrifft aber nur einen Teil derjenigen Fallkonstellationen, die hier geregelt werden sollen. Warum sollen aber jetzt gleichzeitig zahlreiche andere dienstrechtliche Regelungen geändert werden, ohne dass diese transparent begründet oder im Gesamtzusammenhang diskutiert werden? Die Anhebung der einzelnen Besoldungsgruppen, die Einführung neuer Amtszulagen oder die Anpassung von Vertretungsregelungen mögen im Einzelfall sinnvoll erscheinen, doch sie werfen Fragen auf. Wo bleibt eine umfassende Evaluation der Besoldungsstruktur? Warum werden bestimmte Berufsgruppen bevorzugt behandelt, während andere, etwa im Bildungsbereich oder bei der Polizei, weiter auf strukturelle Verbesserungen warten müssen? Die Landesregierung spricht von sachgerechter Bewertung und Anpassungsbedarf. Doch gilt dies wirklich für die hier vorgeschlagenen Änderungen zur Professorenbesoldung, für die Juniorprofessorenzulage oder die Änderung der Anwärterauflagenverordnung? Gerade bei der letztgenannten Neuregelung, der Möglichkeit eines rückzahlungsfreien Abbruchs des Vorbereitungsdienstes, können wir beim besten Willen den von der Landesregierung behaupteten Anpassungsbedarf nicht erkennen. Was hier fehlt, ist eine klare Definition von Leistung, Verantwortung und Belastung im öffentlichen Dienst. Stattdessen erleben wir eine Politik der kleinen Schritte, die weder die Attraktivität des öffentlichen Dienstes nachhaltig stärkt noch die Gerechtigkeitslücke schließt. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Mittel müssen wir besonders sorgfältig prüfen, welche Maßnahmen wirklich notwendig sind. Dieser Gesetzentwurf jedoch ist eine Ansammlung von Einzelmaßnahmen ohne strategische Ausrichtung und ohne haushaltspolitische Einordnung. (Emil Sänze) Meine Damen und Herren, wir brauchen eine echte Reform des Landesbesoldungsrechts, eine Reform, die Leistung anerkennt, Gerechtigkeit schafft und den öffentlichen Dienst zukunftsfähig macht. Dieser Gesetzentwurf ist dazu kein Beitrag, sondern ein weiterer Beleg dafür, wie weit es mit der Intransparenz besoldungsrechtlicher Einzelfallregelungen inzwischen gekommen ist. Für uns, die AfD-Fraktion, steht demgegenüber fest: Mit einer Politik, die auf die Bewahrung des bisherigen Status quo und die schrittweise Fortschreibung setzt, werden wir auch im Besoldungsrecht nicht mehr weiterkommen. Die Zahlen sind eindeutig; denn auch bei den Beamten wirkt der demografische Wandel fort. Im Jahr 2024 zahlten Bund, Länder und Kommunen insgesamt 91 Milliarden € an Pensionen, doppelt so viel wie noch im Jahr 2007. Trotzdem wird die Zahl der Pensionäre nach derzeitiger Prognose bis zum Jahr 2029 weiter steigen. Das bisherige System der Beamtenversorgung stößt daher jetzt endgültig an die Grenzen und wird finanziell die Möglichkeiten der Gesellschaft bereits mittelfristig überfordern. Es verwundert daher nicht, dass nun auch die derzeitigen Regelungen der Verbeamtung diskutiert und infrage gestellt werden. Die Diskussion darüber, ob eine Verbeamtung in Zukunft auf klassische hoheitliche Ebenen und Aufgaben zu beschränken ist, wird zu Recht geführt. Dies erkennen wir bereits an der hysterischen Reaktion einiger einschlägiger Berufsverbände. Aber auch hier gilt: Eine Politik der Besitzstandswahrung wird uns nicht mehr weiterhelfen. (Beifall bei der AfD) Für das Besoldungsrecht fordern wir bereits heute an dieser Stelle eine umfassende Überprüfung der Besoldungsstruktur, eine transparente Beteiligung der relevanten Akteure und eine klare Priorisierung im Sinne der beschäftigten Steuerzahler. Und zu Ihrem Arbeitszeitregelungsgesetz sage ich Ihnen: Die Beamten gehen heute schon mit durchschnittlich 62,5 Jahren in den Ruhestand. Die nehmen das schon vorweg. Und lösen Sie endlich die Diskrepanz zwischen Rentnern und Beamten auf. Das wäre unsere Forderung. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

So, meine – – Ah, es kommt noch mal eine Replik. – Bitte sehr, Frau Staatssekretärin.

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich möchte auf einen Punkt eingehen, weil ich den einfach ungern so stehen lassen möchte. Angesprochen wurde die Beihilfebearbeitung beim LBV. Wenn man auf die Homepage des LBV geht, sieht man, dass just gestern, am 15. Oktober, ein Artikel veröffentlicht wurde mit dem Inhalt: Beihilfe 2025: Verbesserung der Bearbeitungszeiten ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Das LBV kann auf eine sehr erfreuliche Entwicklung in der Beihilfe zurückblicken. Nach einer längeren Phase mit deutlich gestiegenen Rückständen konnten die Bearbeitungszeiten im Jahr 2025 wieder spürbar und nachhaltig verkürzt werden ... Ich bitte, auch Verbesserungen zur Kenntnis zu nehmen (Zuruf von der CDU: So ist es!) und die Arbeit des Landesamts für Besoldung und Versorgung nicht schlechtzureden. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Herr Abg. Fink, Sie haben auch noch Redezeit. Bitte sehr.

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Nicolas Fink SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Staatssekretärin, Sie haben ausdrücklich recht. Mein Fehler war, dass ich den Kommunalen Versorgungsverband und das Landesamt für Besoldung und Versorgung gleichgestellt habe. Beim Kommunalen Versorgungsverband sind die Bearbeitungszeiten so, wie ich sie vorhin genannt habe. Es ist sehr erfreulich, wenn das beim Landesamt für Besoldung und Versorgung anders ist. Vielleicht sollte sich dann das Landesamt mal mit dem Kommunalen Versorgungsverband in Verbindung setzen und denen zeigen, wie es geht. Ausdrücklich bedanken wir uns an dieser Stelle, aber auch an anderer Stelle bei den Beschäftigten, auch beim Landesamt für Besoldung und Versorgung. Wir wissen, wie hart die Arbeit dort ist und wie gut es auch ist, wenn man dort Erfolge erzielt. Aber für Beihilfeberechtigte auf kommunaler Ebene gilt das, was ich vorher gesagt habe. Umso erfreulicher, wenn wir in manchen Bereichen auch mal vorbildlich sind. Danke für die Klarstellung. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf: Sehr gut!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Nachdem auch das klargestellt ist, liegen mir wirklich keine Wortmeldungen mehr vor, wenn ich in den Plenarsaal blicke. Dann haben wir die Aussprache hiermit beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9588 zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch von Ihnen. Dann ist es so beschlossen. Punkt 8 der Tagesordnung ist damit auch erledigt. Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Drittes Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg – Drucksache 17/9589 Zur Begründung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha. Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen: Die demografische Entwicklung in Deutschland und in Baden-Württemberg erfordert, dass wir zwingend eine Fachkräfteeinwanderung benötigen. Wir müssen feststellen, dass die innereuropäischen Potenziale leider nicht mehr ausreichen und die Einwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten für uns immer relevanter wird. Die Ampelregierung hatte noch – das war eine gute Tat – das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung verabschiedet. Dabei wurden auch Regelungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geändert. Doch für landesrechtlich geregelte Berufe gilt dieses Bundesgesetz nicht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir deswegen unsere landesrechtlichen Regelungen anpassen. Damit sorgen wir für Erleichterungen in den Verfahren sowie hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen und Übersetzungen. In der Arbeitsgemeinschaft „Koordinierende Ressorts“ – das ist die AG der Ressorts der Länder, die für die Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifizierungen koordinierend zuständig sind – konnten wir einen Mustergesetzentwurf zwischen Bund und Ländern abstimmen. Wir haben das Ziel, eine möglichst bundesweit einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen. Erfreulich ist, dass wir als zuständiges Ministerium daran federführend beteiligt sind. Unser vorliegender Gesetzentwurf baut jetzt genau auf diesem Musterentwurf auf. Wir passen verschiedene Gesetze und Verordnungen – an dieser Stelle herzlichen Dank für die interkollegiale Zusammenarbeit – aus mehreren Ressorts an. Ins Gesetz wird u. a. der Passus zur Antragsbearbeitung in kürzester Frist aufgenommen. Damit unterstreichen wir, Anträge zur Berufsanerkennung schnellstmöglich zu bearbeiten, und zudem – das ist sehr wichtig – gewährleisten wir die sprachliche Annäherung an die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen. Dies gilt auch für unsere Neufassung der Regelungen zur Begründung der Feststellung der Gleichwertigkeit und zum partiellen Zugang zu abgrenzbaren Teilbereichen eines Berufs in besonderen Fällen. Wir haben aber noch eine wesentliche Neuerung hervorzuheben. – Ich sehe die Kollegin Staatssekretärin Boser. – Die Tätigkeiten von ausländischen Lehrkräften aus Drittstaaten im Anpassungslehrgang können künftig vergütet werden. Dies ist vor allem aus integrationspolitischer Sicht sehr begrüßenswert und natürlich ein wesentlicher Beitrag zur Fachkräftesicherung in diesem Bereich. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) – Ja, das sehe ich auch so. (Abg. Anton Baron AfD: Sind die jetzt wach gewor- den?) Die Grundlage für unseren Gesetzentwurf sind die Änderungen einer Verordnungsermächtigung. Ich danke an dieser Stelle – Kollegin Boser, Sie geben das bitte weiter – der Kultuse – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 ministerin sehr, dass sie bereit ist, diesen wichtigen integrationspolitischen Schritt mitzugehen. Jetzt darf ich Ihnen noch ein Beispiel aus unserem Ministerium nennen: Die Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung wird nun auf Verfahrensregelungen unseres Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes verweisen können. Damit haben wir deutlich verkürzte Zeiten, und wir schaffen – das ist ja wirklich ein Credo, das uns schon lange beschäftigt hat – einheitliche Regelungen. Das erleichtert künftig erforderliche Anpassungen. Wir setzen dabei zentrale Empfehlungen eines Berichts der Länder an die Ministerpräsidentenkonferenz zur Weiterentwicklung der Berufsanerkennung um. Hieran sehen Sie, dass wir versuchen, auf einem nicht ganz einfachen Gebiet zielorientiert an den Erfordernissen unserer Gesellschaft, aber auch im internationalen Vergleich durch die Attraktivität des Arbeitsplatzes Deutschland – das will ich an dieser Stelle sagen, Herr Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Rapp –, Zukunftschancen für qualifizierte Menschen zu eröffnen. Das ist eine exzellente Herausforderung in diesen Zeiten. Auch dem tragen wir Rechnung. Herzlichen Dank auch für die gute und interkollegiale Zusammenarbeit zwischen den Ressorts. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, wir treten jetzt in die Aussprache ein. Hierfür hat das Präsidium, wie üblich, fünf Minuten Redezeit je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE ist bereits Frau Abg. Krebs auf dem Weg zum Redepult. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.

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Petra Krebs GRÜNE

Herr Präsident, sehr verehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann Ihnen einfach nur kurz berichten: Ich war kürzlich auf einer wirklich schönen Veranstaltung in Ravensburg bei der AOK, dem sogenannten Fachforum. Da ging es um das Thema, das wir heute bearbeiten. Da war z. B. eine Vertreterin der Anlaufstelle für internationales Recruiting da, es war das Welcome Center der IHK da, und es gab auch einen sehr interessanten Erfahrungsbericht einer syrischen Pflegekraft aus der Oberschwabenklinik, die darüber berichtet hat, wie das in ihrem Werdegang war und wie sie es geschafft hat, in diesem Beruf Fuß zu fassen. Ich freue mich jetzt wirklich, heute über das sehr wichtige Thema hier sprechen zu können, weil wir dringend internationale Kräfte mit Pflegekompetenz brauchen. Darum glaube ich auch, dass dieses Gesetz genau den Nerv der Zeit trifft. Auch wenn die Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auf den ersten Blick recht technisch erscheinen, haben sie doch ganz konkrete Auswirkungen für uns hier in Baden-Württemberg, weil sie den sozialen Zusammenhalt fördern, unsere Wirtschaft stärken und unseren gesellschaftlichen Wohlstand sichern. Deshalb begrüßt meine Fraktion dieses Gesetz sehr, und wir sagen ganz einfach – das halte ich für immens wichtig –: Wer nach Deutschland kommt, bringt Fähigkeiten, Erfahrungen und auch Qualifikationen mit. (Petra Krebs) Und ja, zur Realität gehört natürlich auch, dass in Deutschland viele Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen viel zu lange warten müssen, bis ihre Kompetenzen anerkannt werden. Das haben wir in Baden-Württemberg erkannt und den Schalter umgelegt und kürzlich die Landesagentur für Zuwanderung gezielt dafür eingerichtet, um zugewanderte Fachkräfte zu gewinnen und zu integrieren sowie den demografischen Herausforderungen begegnen zu können. Wir wissen, der Fachkräftemangel ist in vielen Bereichen längst Realität, von der Pflege über das Handwerk – das haben wir heute Morgen schon gehört – bis zur IT. Dabei können wir es uns schlichtweg nicht leisten, dass gut ausgebildete Menschen am deutschen Arbeitsmarkt scheitern – (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) nicht, weil sie es nicht können, sondern weil unsere Bürokratie sie dazu zwingt. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Meine Damen und Herren, genau aus diesem Grund modernisieren wir das Anerkennungsgesetz, und wir schaffen damit eine Grundlage, dass die Leute hier bei uns ihre Qualifikationen auch schneller beweisen können und in den Arbeitsmarkt integriert werden. Und vor allem ist wichtig: Wir senden ein deutliches Signal an die Fachkräfte weltweit: Wenn ihr euch für Baden-Württemberg entscheidet, dann erkennen wir eure Qualifikationen an – fair, transparent und zügig in „THE LÄND“. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Super! Ihr habt zwar keine Wohnungen und müsst 50 % Steuern zahlen! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Geschwätz! Das ist einfach falsch! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Deswegen muss die Mietpreisbremse geändert werden! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜ-NE) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen das, wir Demokratinnen und Demokraten wissen das: Wir leben in einem vielfältigen Land, in dem viele Menschen mit internationalem Hintergrund sich mit viel Engagement einbringen und auch einbringen wollen. Wir haben die große Aufgabe: Wir müssen dafür sorgen, dass die Regeln, die hier gelten und diese Realität widerspiegeln, offen, gerecht und zukunftsfähig angewandt werden. Dieser Gesetzentwurf tut das, und dafür stimmt meine Fraktion ihm gern zu. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Ayla Cataltepe. (Zuruf von der CDU: Jetzt kommt mehr Realismus!)

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Ayla Cataltepe CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Der demografische Wandel, der technologische Fortschritt und die wirtschaftliche Transformation stellen unser Land vor enorme Herausforderungen. Wir leben im Autoland Baden-Württemberg, ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 im Land der Tüftler und Denker, und wir sind technisch sehr versiert. Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben, brauchen unsere Unternehmen daher qualifizierte Fachkräfte. Laut Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung fehlten in Baden-Württemberg im Jahresdurchschnitt 2024/2025 jedoch 53 560 qualifizierte Arbeitskräfte. Damit gab es für durchschnittlich 38 % aller offenen Stellen keine passend qualifizierte Arbeitskraft. Die Gewinnung von Fachkräften kann durch die Hebung inländischer Potenziale und durch die gezielte Anwerbung ausländischer Fachkräfte oder durch die Integration von Geflüchteten mit Sprach- und Fachkenntnissen in den Arbeitsmarkt gelingen. Sie können eine Basis für ein zukunftssicheres Wirtschaftswachstum legen. (Beifall bei der CDU) Unser vorliegender Gesetzentwurf zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen setzt genau hier an. Warum sind die Änderungen notwendig? Erstens: aufgrund des steigenden Fachkräftebedarfs. Die Bevölkerung in Baden-Württemberg altert, und viele Fachpositionen können nicht mehr durch Kurzarbeit oder Umschulungen allein gedeckt werden. Die Einwanderung von Fachkräften und damit verbunden die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation ist kein Luxus, sie ist eine Notwendigkeit, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CDU) Der Gesetzentwurf knüpft an das Bundesgesetz zur Fachkräfteeinwanderung an und richtet die landesrechtlichen Vorschriften nach, um Hindernisse auszuräumen. Zweitens geht es um Verfahrensdauer und Rechtssicherheit. Bisher war in vielen Fällen unklar, wie lange die Verfahren dauern, wie vollständig die Anforderungen sind, welche Übersetzungen nötig sind und wie umfassend die Bescheide begründet werden müssen. Der Gesetzentwurf setzt hier klare Fristen, z. B. für Gleichwertigkeitsentscheidungen, und er standardisiert Übersetzungsanforderungen. Damit erhöhen wir Planbarkeit und die Transparenz. Drittens: Integration und Gleichbehandlung. Wer aus dem Ausland zu uns kommt und gute Qualifikationen mitbringt, darf nicht durch bürokratische Hürden abgeschreckt oder benachteiligt werden. Teilhabe an unserer Gesellschaft heißt, dass berufliche Anerkennung möglich, nachvollziehbar und vor allem auch fair ist. Die Neuerungen im Gesetzentwurf sehen u. a. vor, dass Übersetzungen auch in Englisch akzeptiert werden können, dass teilweise Zugänge eröffnet werden, z. B. auch den partiellen Zugang, und dass Bescheide umfassender begründet werden müssen. Viertens geht es um den rechtlichen Anschluss an EU-Richtlinien und Bund. Das vorliegende Landesgesetz stellt sicher, dass Baden-Württemberg mit den Vorgaben des Bundes sowie mit der EU-Richtlinie 2005/36/EG im Einklang steht. Einheitliche Definitionen, klare Regelungen zur Gleichwertigkeit und Anspruch auf Teilhabe sind nicht nur formal wichtig, sondern tragen zur Akzeptanz der Verfahren auch über Ländergrenzen hinweg bei. (Beifall bei der CDU) (Ayla Cataltepe) Verehrte Abgeordnete, liebe Gäste, (Zuruf von der SPD: „Liebe Gäste“!) mit der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften, die zum 1. April ihre Arbeit aufgenommen hat, sind wir bereits einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gegangen. Bis zum 15. September dieses Jahres wurden bereits 1 371 beschleunigte Fachkräfteverfahren durchgeführt, 674 Vereinbarungen abgeschlossen und 606 Vorabzustimmungen ausgestellt, und das bei einer durchschnittlichen Verfahrensdauer von gerade einmal 17 Tagen. Meine Damen und Herren, bevor ich zum Schluss komme, möchte ich bekräftigen, dass unsere Landesregierung gezeigt hat, wie unbürokratische Fachkräfteeinwanderung funktionieren kann. Daher hat das vorliegende Gesetz einen rechtlich erweiterten Rahmen. Es ermöglicht eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Arbeits- und Fachkräften und stärkt damit den Arbeitsmarkt und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Darüber hinaus, meine Damen und Herren, trägt es zur zeitnahen Unterstützung des Integrationsprozesses von Zugewanderten in den Arbeitsmarkt und auch zur Aktivierung der sogenannten stillen Reserven im Land maßgeblich bei. Ich freue mich über breite Unterstützung für den Gesetzentwurf. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und des Abg. Michael Joukov GRÜNE)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Florian Wahl.

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Florian Wahl SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir müssen nicht lange reden. Wir stellen uns keiner Verbesserung hinsichtlich der Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen entgegen, sondern unterstützen diese absolut und signalisieren damit Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Wir könnten jetzt natürlich lange herummachen und mäkeln, wie es sich als Opposition gehört, und sagen: Wir hätten schon längst landesrechtlich klären können, dass wir in Baden-Württemberg englischsprachige Dokumente für die Antragsverfahren annehmen. Das Bundesgesetz, an das sich das Gesetz anlehnt, hätte uns das nicht verboten. Wir hätten auch die maximalen gesetzlichen Bearbeitungsfristen schon früher verkürzen und anders verfassen können. Aber sei’s drum: Es ist ein richtiger Schritt, es ist der richtige Weg. Aber wir dürfen nicht darüber hinwegsehen: Die große Herausforderung, die wir jetzt noch haben, ist das Problem der Ausführung, wie es vor Ort aussieht. Wie die geschätzte Kollegin Krebs eine Veranstaltung in ihrem Wahlkreis zum Thema Fachkräftegewinnung hatte, hatte ich am Montag einen Kick-off für das Modellprojekt „Fachkräftegewinnung und -sicherung in der Pflege“ im Landkreis Böblingen. Die Stimmung bei den Trägern, bei den Beschäftigten, bei der Arbeitsagentur – auch in Bezug auf Baden-Württemberg – war alles andere als gut im Blick darauf, welche Erfahrungen sie in den letzten Jahren gemacht haben. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Dann machen wir es jetzt besser!) Dass man in Baden-Württemberg 13, 14, bei Ärzten teilweise bis zu 18 Monate warten musste, bis man eine Anerkennung hatte, das ist sehr, sehr schlecht gewesen. Dass man jahrelang die Sachbearbeitungsebene im RP ausgemostet hat, sodass die überhaupt nicht hinterhergekommen sind, die Anträge zu bearbeiten, ist sehr schlecht gewesen. Deswegen haben wir Ihnen Druck gemacht, und es ist schön, wenn Druck etwas bewirkt und Sie jetzt so langsam in die Gänge kommen. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Nikolai Reith und Rudi Fischer FDP/DVP) Entschieden wird allerdings am Schluss auf dem Platz. Den Schalter, von dem Sie gesprochen haben, Frau Krebs, den spürt noch keiner. Es ist vielleicht an dieser Stelle erst einmal zu viel verlangt, aber man darf jetzt auch noch keine Erwartungen haben. Wir haben noch eine ganz, ganz große Wegstrecke vor uns – gerade auch im Vergleich zu anderen Bundesländern. Eine Sache müssen wir uns auch noch vornehmen. Wir haben in diesem Land eine Fachkräftereserve von Ärzten und Pflegekräften, die im Jahr 2022 aus der Ukraine zu uns gekommen sind. Es sind noch immer viel zu viele, die heute auf die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation warten. Es sind so viele, weil nach jedem Sprachkurs eine lange Pause zum nächsten liegt. Auch die Sprachprüfungen vor den Kammern haben Wartezeiten, die zu lang sind. Es sind so viele, weil die Beratung für die Antragstellung unzureichend ist, weil die Bewilligung der Kosten für Übersetzungen ewig dauert und weil das RP immer wieder Unterlagen nachfordert und nachfordert und nachfordert. Ich finde, da muss sich etwas ändern. Gut, wenn wir das mit einem kleinen Schritt durch diesen Gesetzentwurf tun. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht für die FDP/DVP-Fraktion der Kollege Nikolai Reith.

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Nikolai Reith FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ausdrücklich unterstreichen: Die Schwächenanalyse der vergangenen Jahre, Herr Kollege Wahl, muss ich nicht wiederholen, aber kann ich nur bestätigen. Deswegen möchte ich mich jetzt auf den Blick nach vorn beschränken. Denn es geht darum, über Chancen zu sprechen. Wir sprechen über ein Gesetz, das auf den ersten Blick recht technokratisch daherkommt: Drittes Gesetz zur Änderung von Vorschriften zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Baden-Württemberg. Hinter den vielen Paragrafen steckt ein zentrales Thema für unser Land: wie wir – das ist der Blick nach vorn – mit klugen Regeln mehr ausländische Fachkräfte gewinnen können. Eines ist klar: Baden-Württemberg steht im Wettbewerb nicht nur um Aufträge und Innovationen, sondern auch um die besten Köpfe. Der Fachkräftemangel trifft alle Branchen, vom Handwerk über die Pflege bis hin zur IT. Wir wissen: Ohne qualifizierte Zuwanderung wird es nicht gehen. (Nikolai Reith) Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz des Bundes hat die Einwanderung deutlich erleichtert. Jetzt geht es darum, dass die Länder ihre Hausaufgaben machen. Im Kern geht es in diesem Gesetzentwurf, der heute vorliegt, richtigerweise um Vereinheitlichung, Verständlichkeit und damit letztendlich auch um die Beschleunigung von Verfahren. Folgende Punkte sind aus Sicht der FDP/DVP-Fraktion dabei wichtig: Erstens: Der Anwendungsbereich wird erweitert – eine notwendige Folge der Änderungen im Aufenthaltsgesetz. Zweitens: Es gibt Erleichterungen bei der Übersetzung von Dokumenten. Künftig werden englischsprachige Unterlagen anerkannt. Das spart Zeit, Geld und Bürokratie. Drittens: Die Gleichwertigkeitsfeststellung ausländischer Qualifikationen soll künftig bundesweit einheitlicher erfolgen. Das schafft Vertrauen und sorgt dafür, dass Anerkennungsbescheide auch wirklich überall anerkannt werden. Man kann sagen: Das ist kein großer Wurf, aber es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. So ist es z. B. sehr zu begrüßen, dass künftig weitere Nachweise einer Erwerbstätigkeitsabsicht im beschleunigten Fachkräfteverfahren entfallen. Doppelte Bürokratie fällt somit weg. Die neue Regelung, dass Anträge innerhalb kürzester Frist bearbeitet werden sollen, schärft den Blick auf das, worum es eigentlich geht: mehr Tempo. Kollege Wahl hat beschrieben, wie lange – nicht Wochen, sondern Monate – es dauern kann. Mehr Tempo ist das, was wir brauchen. Ich möchte den Blick nun aber noch etwas weiten. Gesetze wie dieses können nur dann Wirkung entfalten, wenn sie in eine kluge Gesamtstrategie für Zuwanderung und Integration eingebettet sind. Es darf kein Stückwerk bleiben. Wir, die FDP/DVP-Fraktion, haben schon vielfach deutlich gemacht: Eine wichtige Maßnahme gegen den Fachkräftemangel ist eine stärkere Zuwanderung von Fach- und Arbeitskräften aus dem Ausland. Wichtig ist, dass die Zuwanderung nach den Bedürfnissen unseres Landes erfolgt. Wir brauchen mehr Zugewanderte, aber sie müssen in den Arbeitsmarkt integrierbar sein, unserer Wirtschaft helfen und ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten. Um diese dringend benötigten Leistungsträger zu gewinnen, benötigen wir für Baden-Württemberg konkret drei Dinge: Erstens: Wir brauchen schnellere Verfahren. Mit der Gründung der Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften ist ein überfälliger Schritt getan worden. Andere Länder wie Bayern waren hier aber leider mal wieder etwas schneller. Diese Agentur bündelt Kompetenzen und entlastet die kommunalen Ausländerbehörden. Aber die Verfahren müssen weiter optimiert werden. Zweitens: Ohne Sprachkenntnisse funktioniert kein Berufsalltag. Deshalb brauchen wir mehr Sprachkurse, fest angestellte Lehrkräfte und bessere Unterstützung an Berufsschulen. Sprache ist der Schlüssel zur Integration, auch und gerade im Arbeitsleben. Also: Wir müssen die Integration konsequent fördern und einfordern. Drittens: Wir müssen aktiv um Fachkräfte werben. Das bedeutet: Kooperationen mit anderen Ländern, eine noch besseode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 re Abstimmung zwischen den Welcome Centern, der Agentur für Arbeit, den Kammern und Verbänden sowie eine Kultur, die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt als Chance begreift und nicht als Belastung oder gar Gefahr. Meine Damen und Herren, die Änderungen, über die wir heute beraten, sind zwar kein revolutionäres Gesetz, aber sie sind immerhin ein weiterer Baustein, um die Verfahren fairer, transparenter und schneller zu machen. Das wird von allen Verbänden positiv bewertet – vom Städtetag über die Liga bis hin zum Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag. Wenn wir, das Land, unseren Beitrag leisten wollen, damit Fachkräfte hierherkommen, hier bleiben und arbeiten können, dann sind noch viele solcher kleinen und größeren Schritte notwendig. Vorbehaltlich der weiteren Beratungen im Ausschuss wird meine Fraktion diesem Gesetzentwurf daher zustimmen. Denn wir brauchen mehr Pragmatismus statt Paragrafendschungel, mehr Tempo statt Stillstand und vor allem mehr Offenheit für die Menschen, die mit uns gemeinsam die Zukunft von Baden-Württemberg gestalten wollen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt noch der Abgeordnetenkollegin Carola Wolle das Wort erteilen. Bitte sehr. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Es kommt darauf an, was man ihr aufgeschrieben hat!)

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Carola Wolle AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf soll die Einwanderung von Fachkräften aus Nicht-EU-Staaten beschleunigen. Dieser Absicht stimmt die AfD-Fraktion zu, solange es sich tatsächlich um qualifizierte Personen handelt und vereinfachte Anerkennungsverfahren nicht zum Kontrollverlust führen. (Beifall der Abg. Dr. Uwe Hellstern und Hans-Peter Hörner AfD) Der vorliegende Gesetzentwurf enthält auf seinen 50 Seiten extrem selten die Begriffe „Kontrolle“ und „Prüfung“. Wie soll sich ein Handwerksunternehmen oder eine Klinik verhalten, wenn der neue Kollege das fachliche oder gar das sprachliche Mindestniveau für seinen Job ganz offensichtlich deutlich unterschreitet? Was soll ein Notfallpatient tun, wenn der behandelnde Arzt seine Symptomschilderungen gar nicht versteht? Ob es Ihnen gefällt oder nicht: Diese Bedenken haben einen sehr realen Hintergrund. So titelte „Cicero“ im Januar 2025 – also in diesem Jahr –: „Manche der ausländischen Ärzte sind ein erhebliches Sicherheitsrisiko“. Der Hauptgeschäftsführer der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz warnte vor einem wachsenden Problem durch schlechte Deutschkenntnisse ausländischer Kollegen. Es komme immer wieder zu lebensgefährlichen Missverständnissen. So würden die Begriffe „Brustschmerzen“ und „Bauchschmerzen“ miteinander verwechselt, woraufhin sich der Arzt den Bauch anstatt das Herz anschaue und dadurch möglicherweise einen Herzinfarkt übersehe. (Carola Wolle) Der Fachkräftemangel im Land ist seit Jahrzehnten bekannt. (Abg. Anton Baron AfD: Vor allem in der Regie- rung!) Keine Regierung hat es gewagt, diese Angelegenheit ernsthaft anzugehen – weder grundsätzlich strategisch noch kurzfristig. Der Fachkräftemangel hat sehr viele Ursachen, angefangen bei der verfehlten Familienpolitik bis hin zu einer absurden, blinden Migrationspraxis, die in afghanischen Analphabeten hoch spezialisierte Fachleute erkennen wollte. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) Tatsache ist aber auch, dass zahlreiche Krankenhäuser ihren Betrieb ohne ausländische Ärzte einstellen müssten. Mit dieser Realität müssen wir trotz wachsender Absolventenzahlen in den medizinischen Fakultäten in Baden-Württemberg leben. (Zuruf des Abg. Florian Wahl SPD) Zusätzlich verschärft der Trend zur Teilzeitarbeit auch den Ärztemangel. Nicht nur im Gesundheitswesen, in sehr vielen Berufsfeldern sind Fachkräfte auch aus Nicht-EU-Staaten unverzichtbar geworden. Es ist erfreulich, dass unter den Tausenden von Migranten auch qualifizierte und arbeitswillige Menschen sind. Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob diese Menschen nicht dringender in ihren Heimatländern als Fachkräfte gebraucht würden. (Beifall bei der AfD – Abg. Sandro Scheer AfD: So ist es! – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/ DVP) In den Sechzigerjahren stand der Begriff „Braindrain“ als Form des modernen Kolonialismus im Kreuzfeuer der Kritik. Auf diesem Weg sind wir, meine Damen und Herren. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die Sorge haben wir bei Ihnen nicht!) Nichts anderes wird mit der Anwerbung qualifizierter Menschen aus den Krisengebieten des Nahen und des Mittleren Ostens betrieben: moderner Kolonialismus zum Schaden ausländischer Völker, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Was ist, wenn unser Gesundheitswesen beispielsweise durch den massiven Rückzug von syrischen Ärzten in ihre Heimat zusätzlich geschädigt wird? Das wissen Sie nicht? Heute wäre ein guter Tag, sich langfristige Lösungen anzusehen. So ist mit dem zunehmenden Einzug der KI in unsere Geschäftsprozesse damit zu rechnen, dass immer weniger Verwaltungsangestellte benötigt werden. KI wird künftig alles besser und günstiger machen. Doch Forschung und Technik, Ingenieurberufe und vor allem das Handwerk werden immer einen goldenen Boden haben. Was wäre, wenn unsere Sozialpolitik die traditionelle Familie wieder zum attraktivsten Geschäftsmodell erhebt? Auch wenn die Wirkung erst in 20 oder in 25 Jahren eintreten wird, lassen Sie uns heute damit beginnen; denn jeder Tag zählt. Für diese Strategie steht allein die AfD, die Alternative für Deutschland. Danke schön. (Beifall bei der AfD) e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist auch diese Aussprache beendet. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/9589 zur weiteren Beratung an den zuständigen Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration zu überweisen. – Sie widersprechen nicht. Dann ist es so beschlossen. Punkt 9 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe die Tagesordnungspunkte 10 bis 26 gemeinsam auf: Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Rechnungshofs Baden-Württemberg vom 27. Mai 2025 – Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks (SWR) für die Geschäftsjahre ab 2019, insbesondere der Fernsehproduktionsstudios und der Programmverbreitung; hier: Unterrichtung über die Prüfungsergebnisse nach § 37 Medienstaatsvertrag – Drucksachen 17/8925, 17/9564 Berichterstattung: Abg. Jonas Weber Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Schreiben des Verfassungsgerichtshofs vom 1. Juli 2025, Az.: 1 GR 35/25 – Normenkontrollverfahren zu § 73 Absatz 4 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg wegen der Nichtgewährung des Zuschlags bei freiwilliger Weiterarbeit nach Erreichen der Altersgrenze – Drucksache 17/9631 Berichterstattung: Abg. Sascha Binder Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 1. August 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; Stand der Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“; hier: Bericht an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen zum Handlungsfeld II – Staatliche Krisenvorsorge und Krisenbewältigung – Drucksachen 17/9288, 17/9492 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 20. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 22: Ambulanzen der Universitätsklinika – Drucksachen 17/9002, 17/9505 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 22. November 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2021 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 11: Soforthilfe Corona für kleine und mittlere Unternehmen – Drucksachen 17/7875, 17/9503 Berichterstattung: Abg. Rudi Fischer Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 25. Juni 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2021 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 18: Schutz und Erhalt von landeseigenen Burgen und Ruinen – Drucksachen 17/9025, 17/9507 Berichterstattung: Abg. Peter Seimer Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 18. August 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2023 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 16: Förderung eines Neubaus beim Städtischen Klinikum Karlsruhe – Drucksachen 17/9358, 17/9504 Berichterstattung: Abg. Rudi Fischer Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 13. August 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 18: Stiftungsprofessuren und andere drittmittelfinanzierte Professuren an baden-württembergischen Hochschulen – Drucksachen 17/9352, 17/9506 Berichterstattung: Abg. Norbert Knopf Punkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 18. August 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Bericht über die Finanzhilfen des Landes Baden-Württemberg (Subventionsbericht) – Drucksachen 17/9357, 17/9502 Berichterstattung: Abg. Winfried Mack Punkt 19: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu der Mitteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom ode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 16. September 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Den Standort Europa wählen für Biowissenschaften – Eine Strategie, um Europa bis 2030 zum weltweit attraktivsten Standort für Biowissenschaften zu machen COM(2025) 525 final (BR 332/25) – Drucksachen 17/9445, 17/9447 Berichterstattung: Abg. Michael Joukov Punkt 20: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zu a) der Mitteilung der Landesregierung vom 31. Juli 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Monitoringbericht 2025 zur Anpassungsstrategie an den Klimawandel in Baden-Württemberg gemäß § 16 Absatz 4 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg – Drucksache 17/9270 b) der Mitteilung der Landesregierung vom 31. Juli 2025 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Bericht der Landesregierung nach § 11 Absatz 2 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg – Drucksache 17/9271 Drucksache 17/9581 Berichterstattung: Abg. Jan-Peter Röderer Punkt 21: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 25. Juli 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Anpassung der GAP-Strategieplan-Verordnungen COM(2025) 236 final (BR 243/25) – Drucksachen 17/9232, 17/9446 Berichterstattung: Abg. Sarah Schweizer Punkt 22: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu a) der Mitteilung der Landesregierung vom 17. September 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Der Mehrjährige Finanzrahmen 2028 bis 2034 COM(2025) 570 final (BR 333/25), COM(2025) 571 final (BR 334/25), COM(2025) 574 final (BR 335/25) – Drucksache 17/9460 b) der Mitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vom 29. September 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützung der Union für die Gemeinsame Agrarpolitik im Zeitraum 2028 bis 2034 COM (2025) 560 final (BR 458/25) – Drucksache 17/9537 Drucksache 17/9553 Berichterstattung: Abg. Alena Fink-Trauschel (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Punkt 23: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Verkehr vom 29. September 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“ für den Zeitraum 2028 bis 2034 COM(2025) 547 final (BR 451/25) – Drucksachen 17/9547, 17/9550 Berichterstattung: Abg. Niklas Nüssle Punkt 24: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus vom 25. September 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Weltraumtätigkeiten in der Union COM(2025) 335 final (BR 452/25) – Drucksachen 17/9531, 17/9551 Berichterstattung: Abg. Nicolas Fink Punkt 25: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 26. September 2025 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Struktur und Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabak und mit Ta-Schluss: 17 e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 bak verwandte Erzeugnisse COM(2025) 580 final (BR 459/25) – Drucksachen 17/9532, 17/9552 Berichterstattung: Abg. Emil Sänze Punkt 26: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/9321 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Hiermit ist es so beschlossen. Der unter Punkt 27 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Bevor ich zum Schluss komme, darf ich noch darauf hinweisen, dass nun in der Lobby vor dem Plenarsaal die Schulung zur Herzdruckmassage stattfindet, zu der Sie herzlich eingeladen sind. Sie mögen hiervon rege Gebrauch machen. Damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung angelangt. Die nächste Sitzung findet am 5. November 2025 um 9:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe hiermit die Sitzung. 7:06 Uhr

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