Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, ich höre gerade, dass eine kurze Replik beabsichtigt wird, bevor wir zum weiteren Prozedere übergehen. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ich werde nicht zu allen Punkten Stellung nehmen, die hier angesprochen worden sind; dafür haben wir ja die Beratungen, die anstehen. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Ich will aber einen Punkt, der mehrfach angesprochen worden ist, einfach klarstellen: Es ist richtig, die ursprüngliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz stammt vom 26. April 2022. Diese hat unser Landesverfassungsschutzgesetz nicht unmittelbar betroffen; aber auch wir hatten Anpassungsbedarf. Allerdings ist es dann so gewesen, dass wir eine Reihe weiterer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts hatten, beispielsweise zum Bundesverfassungsschutzgesetz, zum mecklenburg-vorpommerschen Sicherheits- und Ordnungsgesetz sowie dann am 17. Juli 2024 zum Hessischen Verfassungsschutzgesetz. Einige Länder haben sehr schnell aufgrund des Urteils von 2022, Bayern betreffend, ihre Gesetze angepasst; sie müssen ihre Gesetze jetzt erneut, in weiteren Schritten, anpassen. Wir haben uns dafür entschieden – obwohl wir bereits im letzten Jahr fertig waren und unseren Gesetzentwurf auch in den Landtag hätten einbringen können –, die Rechtsprechung zum hessischen Gesetz aus dem vergangenen Jahr ebenfalls in den Gesetzentwurf einzuarbeiten, um so nicht gleich wieder einen Korrekturbedarf zu haben. Wir hätten dem Landtag sonst den Entwurf zu einem Gesetz vorgelegt, von dem wir gewusst hätten, dass wir es in nächster Zeit wieder hätten korrigieren müssen. (Beifall des Abg. Christian Gehring CDU – Abg. Christian Gehring CDU: Sehr klug!) Das ist unser Weg gewesen. Das darf man freilich kritisieren. Ich halte das für einen richtigen Weg; denn in der Zuspitzung, die hier erfolgte und die – mit Verlaub – natürlich Quatsch ist, hätten wir sehenden Auges möglicherweise ein verfassungswidriges Gesetz in den Landtag eingebracht, weil die Rechtsprechung zum hessischen Gesetz nunmehr ja vorliegt. Dagegen haben wir uns entschieden. Wir wollten Ihnen vielmehr ein verfassungsgemäßes Gesamtkunstwerk unter Einschluss der aktuellen Verfassungsrechtsprechung vorlegen. (Zurufe, u. a.: Oha! – „Kunstwerk“!) Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)
