Dr. Boris Weirauch
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsschutz ist essenzieller Bestandteil der Sicherheitsarchitektur unseres Landes und als Frühwarnsystem zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung unerlässlich. Das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg entscheidet als eigenständige Behörde ausschließlich auf der Grundlage der geltenden Gesetze über Maßnahmen zum Schutz unserer Verfassung. Über die Änderung dieser gesetzlichen Grundlage, des Landesverfassungsschutzgesetzes, beraten wir heute in Erster Beratung. (Dr. Boris Weirauch) Am 26. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht das damalige Bayerische Verfassungsschutzgesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht betonte damals ausdrücklich, dass der Gesetzgeber bei den Verfassungsschutzbehörden grundsätzlich niedrigere Eingriffsschwellen als beispielsweise bei den Polizeibehörden vorsehen kann. Gleichzeitig formulierte das Gericht aber besondere Anforderungen an die Ausgestaltung der Befugnisnorm. Auch der Schutz hinreichend gewichtiger Rechtsgüter, Privatsphäre, ausdifferenzierte Eingriffsschwellen, die Kontrolle durch eine unabhängige Stelle oder der ausreichende Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung sind dabei nur einige Schlagwörter in einer 136-seitigen Entscheidung des Verfassungsgerichts, die Maßstab für den uns heute von Innenminister Strobl mehr als drei Jahre nach der Urteilsverkündung vorgelegten Gesetzentwurf sind. Aber ich habe es ja gesagt: 136 Seiten. Da bedarf es natürlich einer gewissen Zeit, sich damit intensiv auseinanderzusetzen. (Vereinzelt Heiterkeit) Wir haben ja auch gemeinsam die Diskussion in anderen Ämtern und auf Bundesebene weiterverfolgt. (Zuruf des Ministers Thomas Strobl) Ich kann an dieser Stelle sagen: Bereits der Gesetzentwurf, der jetzt vorliegt, wird auf jeden Fall den Anforderungen, die aktuell mit Blick auf die Bedrohungsszenarien, aber auch die Rechtssicherheit gestellt werden, durchaus gerecht. (Minister Thomas Strobl: Und es gab neue Urteile!) Dabei sollte nach unserer Auffassung der Rahmen, den uns das Bundesverfassungsgericht zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegeben hat, voll ausgeschöpft werden, um den aktuellen Bedrohungslagen effektiv begegnen zu können. Wir müssen den Verfassungsschutz rechtlich und tatsächlich so ausgestalten, dass er Verfassungsfeinden immer einen Schritt voraus ist. Das sind wir dem Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung schuldig. (Beifall bei der SPD) Wir haben uns in den vergangenen drei Wochen, sofern uns das in diesem Umfang möglich war, bereits intensiv mit Ihren Änderungsvorschlägen befasst. Dabei sind uns aber auch Punkte aufgefallen, die wir mindestens für diskussionswürdig halten. In der Begründung weisen Sie zu den Begriffsbestimmungen zu Recht darauf hin, dass eine möglichst harmonisierte Änderung zum Zwecke der effizienten Zusammenarbeit der Verfassungsschutzämter im Bund und in den Ländern wichtig ist und große Abweichungen, auch in der Terminologie, für die kohärente Zusammenarbeit tunlichst zu vermeiden sind. Das ist klar. Eine harmonisierte Gesetzeslage in den Ländern und dem Bund ist natürlich gut, gerade wenn es um die Begriffsbestimmungen geht. Da haben wir momentan divergierende Rechtslagen in den unterschiedlichen Ländern. Das sollte man natürlich angleichen, sofern das möglich ist. In diesem Zusammenhang fällt auf, dass Sie auch bei der Definition der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und insbesondere auch bei den Anforderungen, die an eine gesonode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 derte Beobachtungsbedürftigkeit gestellt sind, einen anderen Maßstab anlegen als der Bund oder beispielsweise Bayern. Darüber müssen wir im Ausschuss natürlich schon mal diskutieren, ob man die bayerischen Regelungen, die aus unserer Sicht ein bisschen weiter gehen, nicht auch entsprechend für Baden-Württemberg anwendet. Wahrscheinlich werden Sie gute Gründe haben, dass Sie es im Entwurf nicht niedergeschrieben haben. Aber darüber können wir natürlich diskutieren. Klar ist auch für die SPD – da bin ich mit dem Kollegen Hildenbrand einig –: Ein starker Verfassungsschutz braucht eine starke parlamentarische Kontrolle. Fast zehn Jahre nach der Einrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist es an der Zeit, die Kontrollbefugnisse des PKG an die in den vergangenen Jahren durchaus gestiegenen, ambitionierten Anforderungen anzupassen. Wir haben ja unter dem Vorsitz von Oliver Hildenbrand eine Anpassung dahin gehend vorgenommen, dass wir öfter tagen, intensiver tagen, uns auch intensiver mit der Arbeit des Verfassungsschutzes befassen, damit wir Parlamentarier die Arbeit des Verfassungsschutzes viel besser beurteilen können. Ich denke, wir haben uns in den letzten zwei Jahren da durchaus noch ein bisschen mehr aufmunitioniert, um unsere Aufgaben auch tatsächlich wahrzunehmen. Wir werden Ihnen aber trotzdem an dieser Stelle die dauerhafte Einrichtung eines ständigen Bevollmächtigten analog zur Regelung im Bund vorschlagen, der das PKG dauerhaft als Hilfsorgan unterstützt und der insbesondere im Auftrag und auf Weisung des Gremiums ausgewählte Sachverhalte näher überprüfen kann. Das scheint umso dringender, als sich das PKG künftig auch mit der umstrittenen Palantir-Software befassen soll. Darüber hinaus ist bei der Besetzung der G-10-Kommission aus Sicht der SPD-Fraktion künftig sicherzustellen, dass auch die Opposition in diesem Gremium vertreten ist. Dass ausschließlich die Regierungsfraktionen die Regierung bei diesen Kontrollmaßnahmen legitimieren, ist verfassungsrechtlich problematisch. Darum sollten wir uns überlegen, ob das in Zukunft tatsächlich noch Rechtslage in Baden-Württemberg sein soll. (Beifall bei der SPD) Abschließend möchte ich für die SPD-Fraktion sagen, dass wir gern bereit sind, gemeinsam noch einmal über den Entwurf zu diskutieren, an dem Gesetz mitzuarbeiten und es gegebenenfalls sogar auch mit den Stimmen der SPD zu verabschieden, weil wir es als gemeinsame Aufgabe ansehen, uns aus der Mitte der demokratischen Fraktionen, aus der Mitte des Parlaments (Zuruf von der AfD) für den Verfassungsschutz, die Stärkung des Verfassungsschutzes und die vielen Menschen, die an dieser Stelle täglich unter schwierigen Bedingungen arbeiten, um unsere Verfassung zu schützen, einzusetzen und dem auch gerecht zu werden. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
