Norbert Knopf
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute ein Gesetz, das in einem außergewöhnlich komplexen rechtlichen Spannungsfeld steht. Es bewegt sich zwischen dem europäischen Datenschutzrecht, also der Datenschutz-Grundverordnung, dem neuen Gesundheitsdatennutzungsgesetz des Bundes, dem Bundesdatenschutzgesetz, dem Landesdatenschutzgesetz Baden-Württemberg und schließlich unserem Landeskrankenhausgesetz. Diese Ebenen greifen ineinander, teilweise überlappen sie sich, teilweise ergänzen sie sich. Genau dieses Zusammenspiel macht die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung zu einem der komplexesten Themen, die ich in dieser Legislatur bisher erlebt habe. Wir bewegen uns dabei zwischen Forschungsfreiheit, Datenschutz und Patientenrechten. Unser Ziel ist es, Gesundheitsdaten gemeinwohlorientiert zu nutzen – im Einklang mit dem europäischen Rechtsrahmen und unter Wahrung der Datenschutzstandards. Ja, je tiefer man e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 in die Materie einsteigt, desto klarer wird: Hier braucht es Sorgfalt, Abstimmung und Präzision. Ich schließe deshalb nicht aus, dass sich im weiteren Beratungsprozess noch Änderungsbedarf ergeben kann. Ziel der Gesetzesänderung ist Folgendes: Mit dieser Änderung des Landeskrankenhausgesetzes nutzen wir die Öffnungsklausel des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes, das der Bund im März 2024 beschlossen hat. Dieses Gesetz erlaubt es den Ländern ausdrücklich, die Weitergabe von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke landesrechtlich zu regeln. Wir machen von dieser Möglichkeit Gebrauch und schaffen die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen Gesundheitsdaten für medizinische, pflegerische und rehabilitative Forschung weitergeben dürfen. Wir konkretisieren damit das Bundesrecht und schaffen Rechtssicherheit in Baden-Württemberg. Wir gestalten die Nutzung von Gesundheitsdaten aktiv, praxisnah und verantwortungsvoll vor Ort. Ein Widerspruchsrecht der Patientinnen und Patienten bleibt für uns Grüne zentral. Es schafft Vertrauen und Selbstbestimmung und ist damit die Grundlage für Akzeptanz. Wichtig ist, dass wir uns an europäische Standards halten und diese Regelung bürokratiearm umsetzen. Gerade bei seltenen Erkrankungen ist es entscheidend, dass EU-weite Regelungen eingehalten werden, damit internationale Forschung möglich bleibt und gleichzeitig die Rechte der Betroffenen geschützt werden. Nur so bleibt das Vertrauen in unser Gesundheitssystem bestehen, nur so kann Forschung in Europa erfolgreich sein. Besonders wichtig ist die Public-Health-Forschung. Gesundheitsdaten dürfen nicht nur der Heilung dienen, sondern auch der Prävention und der öffentlichen Gesundheit. Public Health ist das Fundament einer nachhaltigen Gesundheitsstrategie. Deshalb wollen wir sicherstellen, dass in der Gesetzesbegründung und in der Anwendungspraxis klar wird, dass Public-Health-Forschung ausdrücklich umfasst ist; denn Prävention geht vor Heilung. Das sollte im Geist dieses Gesetzes verankert sein. Ein weiterer zentraler Punkt ist der Schutz vor Datenabflüssen außerhalb der EU. Das ist zwar im Bundesrecht geregelt, aber wir wollen hier noch einmal deutlich sagen: Gesundheitsdaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Sie dürfen nicht in die Hände global agierender nicht europäischer Unternehmen gelangen, deren Geschäftsmodelle auf Datenverwertung beruhen und denen dabei die Demokratie – gelinde gesagt – egal ist. Die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs müssen sicher sein, dass ihre Daten unter europäischem Datenschutzstandard bleiben – sicher, verschlüsselt und zweckgebunden. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um die medizinische und pflegerische Forschung sowie die Public-Health-Forschung im Land zu stärken. Aber das verlangt Sorgfalt, Transparenz und Nachsteuerungsbereitschaft. Wir wollen Baden-Württemberg als führenden Standort für Gesundheitsforschung sichern. Das gelingt nur, wenn wir Datennutzung und Datenschutz gemeinsam denken. Wir stehen für eine lernende, verantwor- (Norbert Knopf) tungsvolle Gesundheitsdatenpolitik, die Forschung ermöglicht, Privatsphäre schützt und das Vertrauen der Menschen in unser Gesundheitssystem stärkt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
