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Sabine Kurtz

16.10.2025 Sitzungen 17/132

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Kollege Hörner, meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie nehmen Bezug auf Ihre Kleine Anfrage Drucksache 17/8822, die Tiertransporte thematisiert. Diese hatten wir im Juni umfassend und ausführlich beantwortet und darin die uns vorliegenden Zahlen aufgeführt. Ich nehme gern Stellung zu den Fragen, die Sie heute gestellt haben. Grundsätzlich möchte ich aber noch vorausstellen, dass Tiertransportkontrollen in Baden-Württemberg regelmäßig durchgeführt werden, und zwar entweder am Abgangs- oder am Bestimmungsort oder im laufenden Verkehr. Auf den Straßen geschieht dies in enger Zusammenarbeit zwischen den Veterinärbehörden und der Polizei. Die Veterinärbehörden können die Fahrzeuge ja nicht selbstständig aus dem Verkehr ziehen. Ich möchte noch etwas zweites Grundsätzliches vorausschicken: Die Erhebung von Daten durch unsere Veterinärbehörden zu diesen Kontrollen erfolgt auf Vorgaben zur Berichterstattung von Bund und EU. Wir haben diesbezüglich selbst gar keine veränderten Handhabungsmöglichkeiten. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Ihre erste Frage lautete: „Wie erklärt sich der starke Rückgang bei Kontrollen von Tiertransporten im Zeitraum von 2015 bis 2024 bei Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen und umgekehrt die leichte Zunahme bei Pferden, Geflügel und sonstigen Tierarten?“ Da muss ich Ihnen jetzt leider antworten, dass uns dazu keine statistisch validen Daten und Kenntnisse vorliegen. Wir können jetzt natürlich Mutmaßungen anstellen. Ein ganz banaler Grund könnte sein, dass der Rückgang von Tiertransportkontrollen von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen daraus resultiert, dass die Nutztierbestände dieser Tierarten an sich rückläufig sind. Es gibt also de facto weniger dieser Tiere. Das ist, sofern ich die Statistik richtig verstanden habe, auch nicht nur bei uns in Baden-Württemberg so, sondern eine bundesweite Tendenz. Ein zweiter Grund könnte sein, dass zum Teil andere Transportrouten gewählt werden, dass die Transporte also außerhalb Baden-Württembergs erfolgen. Wir kontrollieren natürlich nur innerhalb Baden-Württembergs. Ein dritter Grund könnte sein, dass die unteren Veterinärbehörden die Kontrollen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe, also am jeweiligen Destinationsort, heutzutage anders melden. Möglicherweise berichten sie nur noch über diejenigen Anlieferungen, bei denen sie eine besondere Überwachung oder Kontrolle vorgenommen haben. Es ist ja immer ein Veterinär dabei, wenn die Tiere abgeladen werden. Dieser reagiert entsprechend seiner augenscheinlichen Wahrnehmung. Aber es wird ja nicht alles dokumentiert. Wenn sich bei einer Unterwegskontrolle keine Auffälligkeiten ergeben haben, dann fließt das nicht in die Statistik ein. Das ist ja eigentlich im Sinne eines bürokratiearmen Vorgehens auch nicht falsch. Es ist tatsächlich so, dass die Kontrollen bei der Anlieferung an die Schlachthöfe den größten Teil der Kontrollen ausmachen. Man muss sich auch klarmachen, dass gerade bei den Kontrollen im Verkehr tatsächlich auch Fahrerkontrollen beinhaltet sind, also Papiere und Fahrtenbuch geprüft werden und Fahrzeugkontrollen stattfinden. Dabei geht es nicht nur um die Anforderungen, die für den Tiertransport in Fahrzeugen erfüllt sein müssen. Wenn da nichts Auffälliges ist, dann muss man auch nichts melden. Ich will auch noch darauf hinweisen, dass die EU im Jahr 2020 ihr Berichtsformat geändert hat. Vielleicht ist das eine Erklärung dafür, dass man die Zahlen davor und danach nicht hundertprozentig vergleichen kann. Ich komme nun zu den anderen Tieren, nach denen Sie gefragt haben: Pferde, Geflügel und sonstige Tierarten. Bei diesen Tierarten haben wir tatsächlich einen Anstieg zu verzeichnen. Das schlägt sich dann auch bei den Kontrollen nieder. Was die Kategorie „Sonstige Tierarten“ betrifft – darunter fallen auch Hunde- und Katzentransporte –, haben wir bei den Haltungen eine höhere Anzahl zu vermerken. Jetzt komme ich zu der unter Buchstabe b gestellten Frage, weshalb dem Ministerium über die Anzahl toter und verletzter Tiere während Tiertransporten keine Informationen vorliegen, obwohl tote Tiere in Tierkadaverbeseitigungsanstalten entsorgt und dort registriert werden bzw. verletzte Tiere behördlich zu melden sind. Ich habe ja schon gesagt: Wir arbeiten nach den Vorschriften, die EU und Bund erlassen haben. (Staatssekretärin Sabine Kurtz) Daraus ergibt sich keine rechtliche Verpflichtung, Daten über alle verletzten und verendeten Tiere bei Transporten zu erfassen. Das wäre, wenn ich es richtig verstanden habe, vom Ablauf her auch nicht sinnvoll möglich. Wenn die Tiere während des Transports verenden, werden sie in der Regel am Bestimmungsort entsorgt; das muss ich jetzt so technisch sagen. Ich habe ja schon darauf hingewiesen: Bei den meisten Transporten handelt es sich um Transporte zum Schlachthof, und die verendeten Tiere werden dann an der Schlachtstätte entsorgt. Die Kadaver werden dort in große Behältnisse gelegt, und die werden dann an die Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte weitergegeben. Für diese Betriebe ist es nicht ersichtlich, ob dieses tote Tier schon auf dem Transport oder erst im Schlachtbetrieb verendet ist. Das lässt sich nicht auseinanderhalten. Wenn jetzt bei einem Unfall mit einem Tiertransporter Tiere zu Tode kommen, werden diese direkt von Fahrzeugen der Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte an der Unfallstelle abgeholt; die könnte man dann als solche zählen. Das kommt aber auch nicht so wahnsinnig häufig vor. Darüber hinaus erhalten weder Behörden noch Verarbeitungsbetriebe für tierische Nebenprodukte zwangsläufig Kenntnis über solche Fälle, und diese werden dann auch statistisch nicht erfasst. Es gibt keine generelle Meldepflicht für verletzte Tiere bei Transporten. Ich gehe davon aus, dass bei uns alles tierschonend und ethisch angemessen geschieht. Wir können im Augenblick nichts Weiteres dazu vermelden. (Vereinzelt Beifall)

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