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Oliver Hildenbrand

GRÜNE 16.10.2025 Sitzungen 17/132

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in einer Zeit, in der unsere Demokratie von innen und von außen bedroht und angegriffen wird. Die offene Gesellschaft hat viele Feinde. Sie kommen von verschiedenen Seiten und aus unterschiedlichen Richtungen: russische Wegwerfagenten, rechtsextremistische Jugendgruppen, Reichsbürger mit Umsturzfantasien, islamistische Influencer, radikale Hassprediger. (Zuruf von der AfD: Und Antifa!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, so unterschiedlich ihre Ideologien sind, eines verbindet sie: Sie wollen zerstören, was uns ausmacht, nämlich unsere Art zu leben. Und das werden wir nicht zulassen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Beobachten, informieren, schützen – mit diesem Dreiklang beschreibt das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg seinen Auftrag und seine Aufgaben. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamts gilt unser Dank für ihre Arbeit und ihren damit verbundenen Einsatz für unsere Freiheit, für unsere Sicherheit und für unsere Demokratie. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Mit der Neufassung des Landesverfassungsschutzgesetzes stellen wir den Verfassungsschutz im Land auf ein neues Fundament. Wir reagieren mit dieser Reform auf die wachsenden sicherheitspolitischen Herausforderungen und gleichzeitig auf die gestiegenen rechtlichen Anforderungen. Wir formulieren einen klaren gesetzlichen Auftrag, und wir geben einen klaren rechtsstaatlichen Rahmen vor. Dabei setzen wir die Anforderungen und Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts konsequent um. Denn es ist völlig klar: Wer im Auftrag der wehrhaften Demokratie für den Schutz der Verfassung arbeitet, muss sich auch selbst an die Regeln unserer Verfassung halten. Verfassungskonforme Rechtsgrundlagen, effektive Befugnisse und wirksame Kontrollen – das sind aus meiner Sicht die Leitlinien für die grundlegende Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes, die wir hier und heute diskutieren. Lassen Sie mich auf drei Gesichtspunkte besonders eingehen. Erstens: die gerichtliche Kontrolle. Ein zentrales Element dieser Reform ist die Einführung einer unabhängigen gerichtlichen Vorabkontrolle bei besonders eingriffsintensiven Maßnahmen, etwa beim Einsatz von Vertrauenspersonen oder bei längerfristigen Observationen. Zweitens möchte ich auf die parlamentarische Kontrolle zu sprechen kommen. Als Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums darf ich Ihnen versichern, dass wir in diesem Gremium unseren Auftrag sehr ernst nehmen, dass wir gerade in den vergangenen Jahren unsere Arbeit verstärkt haben mit mehr Tiefe, mit einer höheren Sitzungsfrequenz und einer höheren Kontrollintensität. Wir werden zum Jahreswechsel voraussichtlich unseren Tätigkeitsbericht für diese Legisode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 laturperiode vorlegen. Ich möchte Ihnen diesen Bericht schon heute zur Lektüre empfehlen. Ich denke, er kann im Rahmen dessen, was wir auch öffentlich mitteilen dürfen, einen guten Eindruck davon geben, wie wir unsere Kontrollarbeit ausgestalten. Es ist weiterhin notwendig, dass unsere Sitzungen in der Regel geheim und hinter verschlossenen Türen stattfinden, damit wir diesen Kontrollaufgaben auch gut gerecht werden können. Aber es war doch eine wichtige Neuerung, dass wir nicht mehr nur hinter verschlossenen Türen tagen, sondern einmal im Jahr, nämlich im Zusammenhang mit der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts, öffentlich tagen, hier im Plenarsaal. Auch das ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz und einer besseren Nachvollziehbarkeit unserer parlamentarischen Arbeit hier. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Diesem Schritt hin zu mehr Transparenz fügen wir jetzt mit dieser Reform noch einen weiteren Schritt hinzu. Die Möglichkeit, dass sich die Parlamentarischen Kontrollgremien des Bundes und der Länder miteinander austauschen können, halte ich für eine wichtige Fortentwicklung. Denn natürlich arbeitet auch der Verfassungsschutzverbund über Bundesländergrenzen hinweg zusammen. Da finde ich es nur richtig, wenn auch die Verfassungsschutzkontrolleurinnen und -kontrolleure die Möglichkeit bekommen, sich über die Bundesländergrenzen hinweg auszutauschen. Dafür ist das wichtig. Lassen Sie uns dafür auch gemeinsam bei Kolleginnen und Kollegen in anderen Landesparlamenten werben, damit noch weitere Länder folgen und eine solche Rechtsgrundlage in ihre Verfassungsschutzgesetze aufnehmen. Ich denke, es würde sich lohnen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür werben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Verfassung braucht Schutz. Wir müssen wachsam und wehrhaft sein. Deshalb reformieren wir das Landesverfassungsschutzgesetz und schaffen einen zeitgemäßen Rechtsrahmen für die Arbeit des Verfassungsschutzes in Baden-Württemberg. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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