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Dr. Michael Preusch

CDU 16.10.2025 Sitzungen 17/132

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die auf Lebenswissenschaften und biomedizinische Forschung ausgerichtete weltweite Datenbank MEDLINE enthält derzeit rund 31 Millionen Literaturverweise in über 5 000 wissenschaftlichen Fachzeitschriften. Aktuell kommen jährlich rund eine Million neue Beiträge hinzu. Experten sprechen heute von einer Verdopplung des medizinischen Fachwissens in nur 73 Tagen, während dies 1950 noch 50 Jahre dauerte. Basis dieses Zugewinns an Wissen sind wissenschaftliche Daten „from bench to bedside“ oder – zu Deutsch – von der Zellkultur bis zur ersten klinischen Studie. Relevante Daten werden nicht nur gezielt erhoben, sie entstehen auch ganz beiläufig, z. B. im Rahmen der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten. Hier fallen täglich haufenweise wertvolle Daten an, die wir aber bisher für die Forschung und eine möglicherweise daraus entstehende Verbesserung der Versorgung nicht adäquat nutzen können. Vor diesem Hintergrund hat sich das Land auf Impuls des Forums Gesundheitsstandort schon vor einiger Zeit auf den Weg gemacht, die Möglichkeiten zu einer strukturierten Speicherung und Nutzung von Daten zu verbessern. Daraus ist u. a. unsere bekannte Gesundheitscloud MEDI:CUS entstanden, die meines Erachtens das Zeug hat, auch bundesweit erfolgreich zu sein. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes und des Digitalgesetzes hat im vergangenen Jahr auch der Bund dieses Thema adressiert. Daran knüpfen wir mit dem nun vorliegenden Entwurf zur Änderung des LKHG an. Es soll die in der stationären Versorgung anfallenden Daten für die medizinische, rehabilitative und pflegerische Forschung verfügbar machen. Das ist ein wichtiger erster Schritt, wenngleich – wie bei vielen Digitalisierungsthemen üblich – schon heute absehbar ist, dass das Gesetz in den kommenden Jahren in verschiedenen Punkten definitiv auch weiterentwickelt werden muss. Für den Ausbau des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg, der für uns, die CDU, ein wesentlicher Pfeiler in der Transformation unseres Landes sein muss, brauchen wir einen auf der Höhe der Zeit befindlichen rechtlichen und technisch-organisatorischen Rahmen, der diese Entwicklung unterstützt, aber zumindest einmal definitiv nicht behindert. Vor diesem Hintergrund sehen wir die Neufassung des LKHG als ersten Schritt auf einem längeren Weg, und wir unterstützen diesen Entwurf ganz besonders auch im Interesse der Forscherinnen und Forscher im Land, deren Projekte keinen Aufode – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 schub mehr erlauben. Gleichwohl will ich aber nicht verhehlen, dass ich mir in der Grundausrichtung des Gesetzentwurfs mehr Vertrauen in und mehr Freiheit für Wissenschaft und Forschung gewünscht hätte. (Beifall bei der CDU und des Abg. Norbert Knopf GRÜNE) Viele der mit dem Datenschutz begründeten Rückmeldungen zum Entwurf erschließen sich mir als Praktiker leider nicht besonders. Dies zeigen auch die entgegenstehenden Rückmeldungen der Fachgremien im Zuge der Anhörung. Ganz genau müssen wir insoweit darauf achten, dass wir auf Landesebene keine Hürden aufbauen, die strenger sind als Bundes- oder EU-Recht. Auf derartiges sogenanntes Gold-Plating zu verzichten, ist, meine ich, im Grundsatz auch das fraktionsübergreifende Interesse hier im Haus. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie des Abg. Norbert Knopf GRÜNE) Das gilt umso mehr im Kontext einer europäischen Forschungsstruktur, denn Insellösungen sind in diesem Punkt wenig hilfreich. Da bin ich Ihnen, Herr Knopf, sehr dankbar, da Sie das ja auch angesprochen haben. Insgesamt hätte ich mir gewünscht – ich nehme hier auch Bezug auf unsere Beratungen in der Enquetekommission –, dass die Pandemie uns einen pragmatischeren Umgang mit dem Datenschutz und der Nutzung von Gesundheitsdaten gelehrt hätte. Dafür steht exemplarisch die Einschränkung der Anwendung des Gesetzes auf nach der Geburt erworbene genetische Informationen; das möchte ich erwähnen. Dies nämlich schränkt insbesondere die Forschung an seltenen Erkrankungen weltweit relevant ein. Aus diesem Grund kündige ich schon heute an, dass wir im Rahmen des weiteren Verfahrens noch einige Fragen zur Konkurrenz verschiedener Regelungen mit der Datenschutz-Grundverordnung und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz zu klären haben werden. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen – nicht nur, weil mir das Thema persönlich am Herzen liegt, sondern auch, weil ich glaube, dass die anstehenden Änderungen wirklich von zentraler Bedeutung für die Entwicklung des Gesundheitsstandorts Baden-Württemberg sind. Und da bringen wir, die innovative CDU-Fraktion, uns auch gern weiterhin ein. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

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