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Volker Schebesta

16.10.2025 Sitzungen 17/132

Zunächst habe ich ja dargestellt, dass wir uns intensiv um die Lösung, die jetzt gefunden worden ist, bemüht haben. Dass eine tatsächliche Schulleitungsbesetzung erfolgt, dient natürlich dem Ziel, die Situation für die kommissarische Schulleitung zu entlasten. Deshalb nehme ich das gern mit. Aber es ist ohnehin unser Bemühen, in dem Verfahren das, was notwendig ist, so schnell es geht zum Abschluss zu bringen. Zu der generellen Frage ist zunächst zu sagen, dass wir dann, wenn Funktionsstelleninhaberinnen oder Funktionsstellenine – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 haber in vollem Umfang für eine Personalratstätigkeit freigestellt werden, mit einem sogenannten Bezugsvermerk im Haushalt dafür sorgen, dass Personen auf einer normalen Lehrerstelle geführt werden können, damit die Funktionsstelle wieder besetzt werden kann. Die Ausbringung eines solchen Bezugsvermerks ist allerdings nur im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung möglich. Ich habe gerade gesagt, dass das dann der Fall ist, wenn eine Freistellung für die Personalratstätigkeit in vollem Umfang erfolgt. In diesem konkreten Einzelfall ist es nicht möglich gewesen, das über einen Bezugsvermerk zu machen, weil die Voraussetzungen dafür erst bestanden haben, als der Haushalt schon in den Landtag eingebracht worden war. Insofern haben wir uns in diesem Einzelfall um eine andere Lösung bemühen müssen. Das ist dann aber auch gelungen. Aber es ist nicht die Regel, dass in vollem Umfang erfolgende Freistellungen für eine Personalratstätigkeit auf diesem Weg umgesetzt werden, sondern nur im Einzelfall. Allgemein gibt es den Weg über den sogenannten Bezugsvermerk, der aber wiederum nur im Rahmen der Haushaltsaufstellung möglich ist.

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