Peter Seimer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Da es schon die ersten Nachfragen und Bitten aus der SPD-Fraktion gab, ich möge doch bitte zum Thema sprechen, was sich wahrscheinlich darauf bezog, dass die Frau Staatssekretärin von der Verständigung mit den Kommunen zum Finanzpaket vom letzten Freitag gesprochen hat, verweise ich auf Artikel 3 des Gesetzentwurfs. Da wird nämlich auch das Finanzausgleichsgesetz geändert, sprich die Themen, die jetzt auch noch einmal am letzten Freitagabend beschlossen worden sind. Deshalb ist wunderbar zum Thema gesprochen worden. Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für die Ausführungen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein Staat funktioniert nicht von allein. Das ist uns allen klar. Ein Staat besteht aus der Zivilgesellschaft, aus der Wirtschaft, die Leben in unseren Staat bringen, aber den Rahmen setzt das Staatswesen, und das Staatswesen wird gelebt und ausgefüllt von den Bediensteten des Staates, sprich unseren Ange- (Peter Seimer) stellten und Beamten des öffentlichen Dienstes. Vorab möchte ich hier einen großen Dank an alle Bediensteten des öffentlichen Dienstes aussprechen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) Damit wir auch weiterhin gute Arbeitsbedingungen, einen attraktiven Arbeitsplatz und ein attraktives Arbeitsumfeld garantieren können, haben wir hier einige dienstrechtliche Änderungen vorgenommen. Die Frau Staatssekretärin hat umfassend dazu ausgeführt, weswegen ich das jetzt nicht noch einmal alles wiederholen möchte. Deswegen beschränke ich mich darauf, einige Schlagworte zu nennen. Die Kinderzuschläge werden noch einmal etwas korrigiert, Leistungszulagen für Professorinnen und Professoren sowie auch für Juniorprofessorinnen und -professoren sowie die Eildienstzulage für Staatsanwaltschaften sowie Richterinnen und Richter seien hier genannt. Das zeigt aber auch: Wir vonseiten der Fraktion GRÜNE, der Regierungsfraktionen sowie diese Regierung stehen zu den Angestellten des öffentlichen Dienstes sowie auch zu den Beamten, die diesen Staat, wie gesagt, am Laufen halten. Weil gerade in der öffentlichen Diskussion ja immer mal wieder auch die entsprechende Personengruppe Beamte hier und da angegriffen wird oder gesagt wird, da gebe es ein paar zu große Vorteile und das Staatswesen und das Beamtentum griffen um sich und würden zu sehr aufgebläht – ich habe es an dieser Stelle hier schon öfter gesagt –: Ein Blick in die Zahlen, in den Landeshaushalt und in ein paar wirtschaftliche Kennzahlen hilft. Im Jahr 2012 betrug die Haushaltspersonalausgabenquote, sprich das Verhältnis von Personalausgaben in unserem Landeshaushalt zu unserem Gesamthaushalt, 39,1 %. Im Jahr 2025, 13 Jahre später, haben wir hier ein Verhältnis von 35,7 %. Diese Quote ist also gesunken. Jetzt könnte man natürlich sagen: Na ja, was interessiert mich denn, wie groß der Landeshaushalt ist? Relevant ist doch die Wirtschaftskraft des Staates. Bei den Personalausgaben im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt von Baden-Württemberg sieht es auch nicht anders aus. Auch hier hat es eine Senkung der Quote gegeben, und zwar von 3,6 % auf 3,5 %. Das heißt, in Relation geben wir nicht mehr, sondern sogar etwas weniger für das Personal aus. Das zeigt auch, wie gut unser Personal in den Ämtern, Behörden, Schulen und Kindergärten arbeitet, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. Den zweiten großen Aspekt hat die Frau Staatssekretärin auch angesprochen, bei dem Sie ja moniert hatten, er wäre nicht in diesem Gesetzentwurf enthalten. Das ist aber Artikel 3 dieses Gesetzes, die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes, die den Kommunen noch einmal wirklich Spielraum eröffnet, indem wir die Zahlungen aus dem Finanzausgleichsgesetz noch einmal um jeweils zwei Monate nach vorn ziehen. Das bringt natürlich Liquidität für die kommunalen Haushalte mit sich, entlastet aber auch die kommunalen Haushalte um etwas mehr als 30 Millionen € durch die eingesparten Zinsausgaben. Auch da sieht man wieder: Es ist nicht nur Liquidität, die hier gegeben wird, sondern es ist auch eine weitere kleine Entlastung. e – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 Das wiederum gepaart mit den Beschlüssen vom vergangenen Freitagabend, zu denen Sie ja jetzt hier moniert haben, man sollte sie nicht laut aussprechen, zeigt, dass wir fest an der Seite der Kommunen stehen. Meine Fraktion steht diesem Gesetzentwurf sehr wohlwollend gegenüber und wird ihm später auch in der zweiten Lesung zustimmen. Denn wir stehen ganz klar zu den Kommunen, zu den Bediensteten und für einen funktionierenden Staat. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
