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Elke Zimmer

16.10.2025 Sitzungen 17/132

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Abgeordneter! Lassen Sie Ihre Polemik beiseite, und lassen Sie uns uns auf das konzentrieren, was Sie gefragt haben, nämlich welche Maßnahmen die Lane – 132. Sitzung – Donnnerstag, 16. Oktober 2025 desregierung ergreift, um die Emissionen ihres eigenen Fuhrparks zu minimieren. Das primäre Ziel des Landes ist es, die fortschreitende Elektrifizierung der Landesflotte umzusetzen. Dienstkraftfahrzeuge des Landes werden vor dem Hintergrund der Vorbildfunktion des Landes und der Reduzierung von klima- und gesundheitsschädlichen Emissionen grundsätzlich mit alternativen Antriebsformen beschafft. Hierzu unterstützen wir die Dienststellen des Landes bereits seit 2011 mit einer Vielzahl von Instrumenten wie beispielsweise dem Förderprogramm für die Beschaffung von Elektro- und Hybridfahrzeugen. In den Jahren 2019/2020 haben wir ein Sonderprogramm für Bestandsfahrzeuge aufgelegt, bei dem Fahrzeuge mit einem besonders hohen CO -Ausstoß ausgesondert werden konnten. Und seit 2021 werden unter Federführung des Verkehrsministeriums regelmäßig dienststellenübergreifende Sammelausschreibungen für saubere Fahrzeuge durch das Logistikzentrum BW durchgeführt. Das entlastet zum einen die Dienststellen im operativen Tun. Das führt aber auch zu attraktiven Preisen durch entsprechende Losgestaltungen. Wir konnten darüber seit 2021 über 600 Fahrzeuge beschaffen. Das Land hat schon früh auf Elektrifizierung gesetzt und seine Fahrzeuge dabei klug ausgewählt. Das hat sich auch ausgezahlt. Das Land hat gegenüber dem Jahr 2011 den CO -Ausstoß seiner Dienstwagen zur Personenbeförderung mit 73,19 g pro Kilometer mehr als halbiert. Das ist umso bemerkenswerter, als mit dieser Zahl nicht nur die Neufahrzeuge, sondern auch die Bestandsfahrzeuge umfasst sind. 2011 lag dieser Wert noch bei 148 g pro Kilometer. Mit 73 g haben wir nun eine Halbierung dieses Werts erreicht. Im Durchschnitt aller neu zugelassenen Pkws in Deutschland – da liegt die letzte Zahl des Kraftfahrt-Bundesamts aus dem Jahr 2023 vor – beläuft sich der Wert auf 114 g pro Kilometer. Das heißt, mit unseren 73,19 g pro Kilometer liegen wir auch deutlich unter diesem Wert. Aber wir bleiben weiter dran; wir sind noch nicht am Ziel. Denn nach dem Klimaschutzgesetz BW muss die Landesverwaltung und somit auch ihre Fahrzeugflotte bis 2030 komplett klimaneutral sein. Das heißt, wir werden unseren Fuhrpark auch weiter elektrifizieren. Erst vor wenigen Wochen hat die Deutsche Umwelthilfe bei ihrem jährlichen Dienstwagencheck der Landesregierungen dem Land Baden-Württemberg den ersten Platz unter den Flächenländern attestiert. Bei den Dienstwagen der Regierungschefs und -chefinnen lag unser Ministerpräsident mit seinem Fahrzeug ebenfalls auf Platz 1. Natürlich beobachten wir auch die Entwicklung alternativer Antriebstechnologien und erneuerbarer Kraftstoffe. Sollte sich die Verfügbarkeit von HVO-Kraftstoffen verbessern, käme auch der Einsatz von HVO-Kraftstoffen in bestehenden Dieselfahrzeugen grundsätzlich in Betracht. Das Innenministerium hat vor Kurzem in einem sechswöchigen Pilotprojekt den Einsatz von HVO bei sechs Einsatzfahrzeugen der Landespolizei getestet. Das Ergebnis war: Es gibt im Moment keine 24/7-Verfügbarkeit von HVO an Tankstellen, und es fallen erhebliche Mehrkosten an. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Das führt mich zu Ihrer zweiten Frage: Nein, es gibt keine entsprechende Handlungsanweisung oder -empfehlung, möglichst synthetische Kraftstoffe zu nutzen. Der Hintergrund ist, dass derzeit mit HVO ausschließlich ein Kraftstoff zur Verfügung steht, der an den Tankstellen nur sehr eingeschränkt verfügbar ist, und aufgrund der mangelnden Verfügbarkeit vor Ort wurde eine solche Maßnahme bisher nicht in Betracht gezogen.

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